Wolf Grindi durch Ablauf der Abschussgenehmigung tatsächlich gerettet? Politische Fallen lauern

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 10. März 2026 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) nicht verlängert. Diese Entscheidung könnte nur einen vorläufigen Aufschub markieren, denn sie birgt zahlreiche offene Fragen und potenzielle Fallstricke. Wolfsschutz-Deutschland e.V. beleuchtet in diesem Artikel die politischen Winkelzüge, die nach Ablauf der Verfügung wirksam werden könnten.  Basierend auf Dokumentationen, Gutachten und Beobachtungen vor Ort wird bei aller Freude klar: Der Schutz Grindis ist keineswegs dauerhaft gesichert.

So schreibt das unter Thekla Walker (Grüne) geführte Umweltministerium folgendes: „Nach Einschätzung der FVA wird durch das Ende der aktuellen Ranzzeit das Interesse des Wolfs GW2672m an Hunden erfahrungsgemäß abnehmen. Tatsächlich sind die Sichtungsmeldungen 2026 bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 war dies erst Mitte März der Fall. Auf dieser fachlichen Basis wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert.

Nach Einschätzung der FVA-Experten wird sich allerdings am grundsätzlichen Verhalten des Wolfes ohne Eingriffe voraussichtlich nichts ändern. Da die potentielle Gefährdung von Menschen zur nächsten Ranzzeit ohne nachhaltige Verhaltensänderung des Wolfes wieder eintreten wird, beauftragt das Umweltministerium die FVA, aktualisierte Konzepte zur Vergrämung des Wolfes auszuarbeiten.

 

Beispielfoto Wolf.

 

Die Pressemitteilung des Ministeriums vom 10. März 2026 begründet die Nicht-Verlängerung mit abnehmenden Sichtungen und dem Ende der Ranzzeit. Gleichzeitig warnt sie vor einer „potentiellen Gefährdung“ in der nächsten Ranzzeit und kündigt intensiviertes Monitoring sowie neue Vergrämungskonzepte durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) an. Wolfsschutz-Deutschland e.V. deutet dies als machiavellistische Täuschung ein: Vergrämung erscheint als mildere Maßnahme, könnte jedoch als Vorwand für erneute Abschussversuche dienen, da Investitionen in solche Konzepte fachlich fragwürdig sind – Grindi benötigt keine Verhaltensänderung, wie auch unsere Vorsitzende Brigitte Sommer bereits gestern erläutert hat. 

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stimmen hier dem Gutachten von Dr. Epple von der Naturschutzinitiative zu, das Grindi ein typisches Verhalten eines Nationalparkwolfes zuschreibt. Er weiß genau zwischen Häschern und harmlosen Wanderern zu unterscheiden. Zuweilen zeigt er sich, ohne auch nur annähernd aggressives Verhalten. Von den Häschern hält er sich dagegen fern.

Die Naturschutzinitiative schreibt heute folgendes in einem eigenen Artikel. Zitat: „Nationalparkvertrautheit zur Kenntnis nehmen und Naturliebende nicht verunglimpfen, dazu gehören nach unbestreitbarer fachlicher Einschätzung auch weltweit gesammelte Erkenntnisse zum Verhalten wildlebender Wölfe, die in von Menschen frequentierten Landschaften, speziell im Umfeld von Großschutzgebieten und Nationalparks, Vertrautheit mit dem Menschen entwickeln, ohne dabei gefährlich zu sein“.

Ausdrücklich nimmt die NI die Menschen in Schutz, die nun als „Wolf-Touristen“ vom Ministerium verunglimpft wurden. Schon in der Stellungnahme vor Gericht habe man vorgetragen, dass die Anwesenheit von großen Beutegreifern in bestimmten Landschaften und Schutzgebieten in der ganzen Welt für den Tourismus fördernd sei. Unser Dank geht daher auch an die zahlreichen Menschen der Region, die sich Tag und Nacht für diesen Wolf als Symbol für eine friedliche Ko-Existenz zwischen Mensch und Wolf eingesetzt haben.“ Zitat Ende. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind sicher, dass diese Verumglimpfungen Teil einer Strategie waren und zum einen als Argument für die Abschussverfügung selbst dienen sollten und zum anderen die Menschen aus dem Gebiet dort fernhalten sollte, um den Abschuss ungestört durchführen zu können. Mit im Boot waren die Medien, die dafür sorgten, dass das Narrativ durch ständiges Wiederholen bekannt gemacht wurde. Tatsächlich funktionierte diese Strategie so gut, dass sie die Menschen selbst teilweise übernahmen und sich gegeneinander aufhetzen ließen. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/28/nudging-gegen-den-wolf-wie-sanfte-manipulationen-die-oeffentlichkeit-in-die-irre-fuehren/

 

Machiavellis Prinzipien im Naturschutzkonflikt

Niccolò Machiavelli (geboren am 3. Mai 1469 in Florenz, gestorben am 21. Juni 1527) lehrte in seinem Werk „Der Fürst“ (1513), dass Herrscher den Schein der Tugend wahren sollten, während sie im Verborgenen Täuschung und Spaltung einsetzen, um die Macht zu erhalten. Im Fall Grindi spiegelt sich dies wider: Die Genehmigung wurde zunächst erteilt, um Interessengruppen zu befrieden und nun nicht verlängert, um öffentlichen Druck abzufedern – doch die Begründung lässt Raum für zukünftige Interventionen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisiert diese Taktik als Versuch, zu spalten und langfristig Kontrolle zu behalten. Der Konflikt entzündete sich an der Genehmigung im Januar 2026, basierend auf „kritischen Begegnungen“ während der Ranzzeit. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte sie am 16. Februar 2026 mit Verweis auf eine „denkbare Gefährdung“. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagte dagegen, während NABU und BUND sogar eine Verlängerung forderten. Wolfsfreunde, Tier- und Naturfreude sollten endlich erkennen, dass es kein „an einem Strang ziehen“ geben kann. Immerhin ist mittlerweile sehr gut erkennbar, welche Orga mit am Tropf der Lobbyisten hängt und welche nicht. 
Nach Ablauf der Verfügung treten politische Dynamiken in den Vordergrund, die den Schutz Grindis bedrohen. Der bevorstehende Wechsel des Umweltressorts zur CDU in der neuen Landesregierung (nach der Koalitionsbildung im Frühjahr 2026) könnte die Haltung verschärfen: Die CDU vertritt traditionell wolfskritischere Positionen und priorisiert oft Tötungen. Ergänzt wird dies durch das geänderte Bundesjagdgesetz: Der Bundestag stimmte am 5. März 2026 der Aufnahme des Wolfs ins BJagdG zu, der Bundesrat folgt voraussichtlich Ende März. Damit können Länder Wölfe nicht nur bei akuten Problemen, sondern auch zur Bestandsregulierung entnehmen – Klagen verlieren oft die aufschiebende Wirkung. Beispiele aus anderen Bundesländern unterstreichen das Risiko: In Niedersachsen wurden Genehmigungen intern erteilt und Abschüsse durchgeführt, ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe. Solche „stillen“ Operationen könnten in Baden-Württemberg nach dem Ressortwechsel zur Norm werden, besonders bei neuen „Vorfällen“, ob echt oder nicht, die als Trigger dienen. Wir haben dazu mal die KI Grok befragt: Die Antworten sind tatsächlich erschreckend aufschlussreich:  KI-Befragung
Machiavellis Beobachtung trifft zu: „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblicks ab.“

Unterwanderung und Diffamierung: Spaltung der Tierschutzszene

Wolfsschutz-Deutschland e.V. dokumentiert seit Anfang des Jahres Unterwanderungstaktiken in Grindis Territorium und auch im Nachbarterritorium Forbach: In „Laufgruppen“ auf Facebook und WhatsApp wurden Touren geplant und verteilt und und prompt an Behörden zuarbeitenden Orgas wie Taskfurz (Name geändert) gemeldet. Profile, die Daten weitergaben, sowie Behördenmitarbeiter und Grüne-Politiker in diesen Gruppen waren jederzeit über die Aktivitäten der wandernden Tierschützer informiert. Diffamierungen, wie der Vorwurf des „Wolfstourismus“, lenkten von Grindis Harmlosigkeit ab und spalteten die Szene: Unabhängige Aktive, die den Grundstein für Wanderungen legten, wurden isoliert und diffamiert, während die „Laufgruppenleitungen“ dafür sorgten, dass deren Schutzwanderungen marginal blieben und gleichzeitig Menschen gegeneinander aufgehetzt wurden. Gleichzeitig wurde Menschen eine Wolfsexpertenkompetenz eingeredet, die sie gar nicht haben konnten. So wurde aber dafür gesorgt, dass die Narrative „potentielle Gefährlichkeit“, „Dumme Wanderer, die sich Grindi näherten“, „Wegesperrungen“ und das „Unterbinden von Spaziergängen mit Hund“ die Runde machten. Gleichzeitg wurde den Wanderern eingeredet, dass man Behörden wie der FVA oder der Nationalparkverwaltung und der Polizei vertrauen könne. Die FVA ist weisungsgebunden und ist nach der neuesten Einschätzung in der Pressemitteilung des Umweltministeriums nicht auf Grindis Seite.
Die Change-Petitionsstellerin ging auf unsere Vorsitzende auf der ersten Mahnwache im Wald los und lauerte ihr einen Tag später im Wald auf, unterstellte ihr Mediengeilheit, während die Petitionsstellerin sich gleichzeitig selbst in einem Artikel der „BILD“ darstellte. Mit weitergereichtem und vor ihr erstelltem Foto von Grindi. Ein Tierhorter aus Niedersachsen warf unserer Vorsitzenden vor, sie hätte Grindi an die Jäger verraten und stellte unwahre Behauptungen zu Spenden auf, gleichzeitig ließ er sich Anreise und Unterkunft zu einer Mahnwache in Sand finanzieren. Er selbst teilt ständig Original-Fotos mit ziemlich genauen Standortangaben, die von Insidern auf jeden Fall Positionen zugeordnet werden könnten und gibt Standortdaten aus seinem Monitoring an die Jäger weiter, während Brigitte Sommer kein einziges Foto, das sie von Grindi erstellt hatte, veröffentlich hat.
Die Orga Taskfurz pöbelte in sozialen Netzwerken herum, dass man Anzeige gegen unsere Vorsitzende stellen würde, da sie auf einem Foto außerhalb von Wegen zu sehen gewesen sei. Tatsächlich ist Brigitte Sommer auf einem entsprechenden Bild auf dem Weg abgebildet, während, die Petitionsstellerin, die ihr im Wald aufgelauert und sie dort bedroht hatte, sich bei Erstellung des Fotos selbst außerhalb des Weges befand.
Mitglieder eines anderen Vereins forderten Mitglieder unseres Vereines auf, bei uns auszutreten und bei ihnen einzutreten, wegen des angeblichen „Vergehens“ ,  das in einem SWR-Artikel dargestellt worden sei. Dass dieser Artikel tendenziös und zudem falsch war, denn sie ist und war keine Wolfstouristin, schien nicht weiter interessieren. Es kursierten Karikaturen, auf denen Brigitte Sommer auf einem brennenden Scheiterhaufen abgebildet zu sehen war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Streckenposten der organisierten Wandertruppen hielten Fahrzeuge an und leuchteten hinein, um zu kontrollieren ob Brigitte Sommer darin sitzen würde. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich Konsequenzen vorzustellen.
Eine FB-Seite zum Thema Herrenwies beschimpfte Brigitte Sommer als „rote Zora“ und bezichtigte sie der „schlimmen“ Machenschaften.
„Man muß das Wahre immer wieder wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse,“ schrieb schon Johann Wolfgang von Goethe.
Deshalb geben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch keine Ruhe und legen immer wieder den Finger in die Wunde, denn es ist immens wichtig zu begreifen, was hier passiert ist. Begreifen es diese „Täter“ nicht, dann kann eine solche Hexenjagd immer wieder stattfinden und die Menschen lassen sich wieder aufhetzen oder beteiligen sich sogar erneut an Hass und Hetze.
Dieser Vortrag von Prof. Maaz ist unbedingt empfehlenswert. Um zu verstehen, was gerade vor sich geht und um zu begreifen, warum sich so viele Menschen wie Schafe lenken lassen, muss man die Ursachen begreifen und Schutzmechanismen entwickeln. Eigenständiges Denken ist dabei ganz wichtig. https://www.youtube.com/watch?v=ef9gC3GB6T0

Aktueller Blick ins Territorium Hornigsgrinde

Leuchtmunition. Foto: privat.

 

Falle für Füchse. Von wegen Schutzgebiet für Wildtiere. Foto: privat.

 

Wanderweg. Foto: privat.

 

Wanderweg zum Sandsee. Foto: privat.

 

Besonders die Vollmondnächte waren nervenzehrend. Bild: privat.

 

Teilweise waren die Wege auch mit Plastikband oder Weidezäunen abgesperrt. Foto: privat.

 

 

Foto: privat.

 

Überall sind Wildkameras platziert. Foto: privat.

 

Der Unfall auf der A5: Fehlende Transparenz weckt Zweifel

Am 8. März 2026 wurde ein Wolf auf der A5 bei Walldorf von einem Polizeiauto überfahren. Im Gegensatz zu üblichen Fällen fehlen öffentliche Fotos des toten Tieres, obwohl Grindi durch dunkles Fell unterscheidbar wäre. Genetische Analysen laufen, doch die Zurückhaltung nährt Spekulationen über Verbindungen zum Hornisgrinde-Fall. Könnte Grindi nach Norden gewandert und überfahren worden sein? Nicht unmöglich. 

Dank an alle echten Wolfsfreunde

Wir freuen uns sehr, dass die Abschussgenehmigung nicht verlängert wurde und wir danken allen Tier- und Naturfreunden, die sich mit Wanderungen bis zur Erschöpfung für „Ihren“ Grindi eingesetzt haben. Auch ganz herzlichen Dank an ganz neue Mitglieder von uns, die sich dort ins Haifischbecken begeben hatten und sozusagen völlig alleine ins kalte Wasser geworfen wurden. Dieser Fall kann Schule für ganz Deutschland machen und zeigt, wie wichtig aktives Engagement und ziviler Ungehorsam ist. Deshalb müssen weiter vor Ort Spaziergänge stattfinden.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern Transparenz von der Landesregierung und vom Umweltministerium. Wir beklagen, dass unsere UIG-Anfrage noch immer nicht beantwortet wurde. Gleichzeitig wollen wir unser vereinsinternes Wolfsmonitoring ausbauen und wir freuen uns hier über neue Mitglieder. Ebenso fordern wir einen Stopp der unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen und eine EuGH-Prüfung der Genehmigungspraxis.

 

Quellen: Pressemitteilung des Umweltministeriums

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/artenschutzrechtliche-ausnahmegenehmigung-zum-abschuss-wird-nicht-verlaengert

Bericht der Naturschutzinitiative e. V.: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/grosser-erfolg-hornisgrinde-wolf-darf-auch-zukuenftig-nicht-abgeschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawQeUOlleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGI3hCdLxvd2i41HbOGD_f3frpcU-bW04lnR3m9bGkrZuNReIuSXaSpOyjjQ_aem_HKTPb6KvUMiJbz81Meeh2A

Hier unser Artikel vom 08. Februar 2025, in dem wir dokumentierten, dass Grindi bei einer Zufallsbegegnung nicht auffällig war: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Cuxland: Wölfin erschossen – Genehmigung erst danach veröffentlicht – Strafanzeige

Vor Kurzem wurde im Landkreis Cuxhaven (Stinstedt/Mittelstenahe) eine Wölfin mit der Kennung GW2492f abgeschossen. Eine entsprechende „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ wurde erst jetzt nach dem Abschuss öffentlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt daher Strafanzeige gegen die Aussteller und Ausführenden der Verfügung. Denn diese nachträgliche Veröffentlichung nimmt klagefähigen Verbänden jede Möglichkeit zum Einspruch oder Eilantrag – ein klarer Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren.

Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Landrat Thorsten Krüger (SPD) hätte letzte Woche laut einer Pressemitteilung des Landkreises vom 2. März  entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f in Kraft gewesen. „Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr dar. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden“, begründet Krüger in der Pressemitteilung. 

Zuletzt sei diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt worden sei. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar.

Landesumweltminister Meyer (Grüne) wird in CNV-Medien folgendermaßen zitiert: „Die Ausnahmegenehmigung ist nach Darstellung der Kreisverwaltung intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt gewesen. „Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden“, wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer vom Landkreis zitiert. Und: „Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist…“
Fünf Schnellabschussverfahren wurden bereits in Niedersachsen von Gerichten gekippt. In allen diesen Fällen wurde das Schnellabschussverfahren selbst nicht grundsätzlich verboten, sondern die konkrete Genehmigung wegen Verfahrensfehlern (fehlende Anhörung, unzureichende Begründung, keine ausreichende Prüfung von Alternativen) als rechtswidrig eingestuft. Genau diese Punkte (nachträgliche Veröffentlichung, keine Anhörung von Verbänden) sind auch im aktuellen Cuxhaven-Fall (GW2492f) problematisch und werden von uns kritisiert. Deshalb stellen wir Strafanzeige. 

Fragwürdiger Herdenschutz statt Prävention

Offiziell soll GW2492f also tatsächlich alleine für den Übergriff auf eine Schafherde von rund 100 Tieren verantwortlich gewesen sein? Die Tiere wurden angeblich kilometerweit durch die Nacht getrieben. Ob eine einzelne Wölfin dazu allein in der Lage ist, wird von vielen Experten und auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifelt. Ist ein Zaun nicht mehr wirksam und die Herde kann flüchten, reduziert dies auch den Beuterefelex eines Wolfes, denn er kann sich dann einer Beute tatsächlich zuwenden, während die anderen Tiere aus seinem Sichtfeld geraten, also der Reflex nicht mehr ausgelöst wird. Berichte sprechen teilweise von bis zu vier Wölfen, was hier logischer wäre.
Und selbst wenn: Der angebliche „wolfsabweisende Grundschutz“ mit 90-cm-Zäunen (dem gesetzlichen Minimum in Niedersachsen) hat offensichtlich versagt. Ob der Zaun überhaupt unter Spannung stand, ist fraglich. Im Cuxland – einer Region mit zahlreichen Entwässerungsgräben und feuchten Böden – bleiben Zäune an Gräben und Senken häufig ungesichert. Genau dort können Wölfe leicht von unten  oder durch Wassergräben eindringen. Statt immer wieder auf Abschuss zu setzen, müssten Behörden endlich flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz  (höhere Zäune, stromführende Drähte, Herdenschutzhunde, nächtliche Stallung) tatsächlich zeitnah und unbürokratisch fördern und durch die Veterinärämter kontrollieren. Das wäre der einzig nachhaltige Weg.

Die traurige Geschichte der Wölfe im Cuxland

Dieser Abschuss ist leider kein Einzelfall, sondern Teil einer jahrelangen Hetzjagd im Cuxland. Bereits 2017 wurde das damalige Cuxlandrudel fast vollständig illegal ausgelöscht: Die Mutterwölfin lag erschossen auf dem Feld, der Vater „verschwand spurlos“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellte Strafanzeigen und setzte Belohnungen aus. 2021 versuchte Umweltminister Lies (SPD) gleich zwei Rudel per Abschussgenehmigung zu dezimieren. 2022 folgte ein weiterer illegal erschossener Wolf bei Beverstedt-Stubben – erneut Strafanzeige und Belohnung unsererseits. 2025 eskalierte es mit dem Rudel Nordholz: Die Fähe GW2841f stand nach Rissen an Rindern auf der Abschussliste – trotz fehlenden Herdenschutzes bei vielen Haltern. Wir protestierten damals öffentlich gegen diese „weitere Eskalation der Hetzjagd im Cuxland“. Immer wieder das gleiche Muster: Medienpanik, politischer Druck, schnelle Genehmigungen – und Rudel, die plötzlich „verschwinden“ oder gezielt dezimiert werden.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit. Sollte eine Rudelbildung verhindert werden? Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

Sollte mit dem Abschuss eine Rudelbildung verhindert werden?

Wölfin GW2492f wird nicht als Einzelwölfin (territorialer Einzelwolf) gelistet – sondern als Fähe in einem Wolfspaar (bestätigt für 2024/2025, unbestätigt für 2025/2026). Aus den aktuellen Monitoring-Daten (Stand 3. März 2026):

  • Im Territorium Cuxhaven (Niedersachsen) ist GW2492f seit dem Monitoringjahr 2023/2024 als Teil eines Paares dokumentiert.
  • 2023/2024: Paar mit Rüde GW1859m.
  • 2024/2025: Bestätigtes Paar mit Rüde GW3023m (GW2492f als Fähe).
  • 2025/2026: Unbestätigtes Paar, aber Wolfsanzahl derzeit Null!? 
Es gibt keine öffentlichen Informationen über einen bestätigten Abschuss, Verkehrsunfall oder andere dokumentierte Todesursache für GW1859m oder GW3023m in den letzten Monaten/Jahren. Die Daten deuten jedoch auf ein plötzliches Verschwinden hin – typisch für viele Territorien im Cuxland, wo Rudel/Paare oft abrupt „auf Null“ fallen, ohne dass ein klarer Grund (z. B. Totfund) gemeldet wird.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit, die Fähe kann trächtig gewesen sein. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob nicht tatsächlich eine Rudelbildung verhindert werden sollte. Dazu ist die Schießerei im Moment nur ausgesetzt. Sobald das DNA-Ergbnis feststeht und es nicht der „richtige“ Wolf gewesen sein sollte, darf weiter getötet werden. Perverser geht es kaum. 

Wir sagen Nein zu Abschüssen – Ja zu echtem Schutz

Wir lehnen jeden Wolfsabschuss grundsätzlich ab. Der Wolf ist noch immer streng geschützt und tödliche „Entnahmen“ lösen keine Probleme, sondern zerstören intakte Rudelstrukturen und die natürliche Regulation in unseren Ökosystemen. Wir fordern:

  • Sofortige Veröffentlichung aller Ausnahmegenehmigungen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Anhörung anerkannter Naturschutzverbände
  • Strenge Kontrollen des Herdenschutzes statt tödlicher „Lösungen“

Dieser Fall zeigt es wieder einmal deutlich:
Klagefähige Verbände sind wichtig – aber sie allein reichen nicht aus. Wenn Genehmigungen erst nach dem Abschuss veröffentlicht werden, bleibt oft nur noch das nachträgliche Klagen, was der Wölfin jetzt nicht mehr hilft. Was wirklich auch zählt, sind tatkräftige Menschen vor Ort, die Augen und Ohren offen halten, unser internes Wolfsmonitoring (incl. Wolfsschutzpatrouillen, um Wölfe vor Abschuss zu schützen, wie aktuell im Nordschwarzwald) machen, Zäune dokumentieren, damit wir Behörden konfrontieren und die Öffentlichkeit wachrütteln können.
Genau dafür steht Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus dem Cuxland, die aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein zum Abschuss des Wolfsrüden GW2672m – Paar und Rudelbildung im Nationalpark?

Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ zur Tötung des Wolfsrüden GW2672m („Hornisgrindewolf“) entschieden ab. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Genehmigung. Falls der Wolf erschossen werden sollte, kündigen wir eine Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende an. 

Update  31.02.2026: Gericht gibt Eilantrag der Naturschutzinitiative statt: 

Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/31/hornisgrinde-gericht-stoppt-gruenes-wolfskiller-kommando/

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ des Wolfs GW2672m gilt bis zum 10. März 2026. Die Genehmigung sei einem spezialisierten, anonymen Jagd-Team erteilt worden.
Der Nationalpark Schwarzwald wurde erst vor wenigen Wochen flächig komplettiert: Durch einen Gebietstausch mit der privaten Murgschifferschaft konnte ein letzter trennender Streifen bereinigt und in das Schutzgebiet integriert werden. Viele Menschen in der Region hatten diesen Schritt als wichtigen Erfolg für den Schutz wildlebender Arten und natürlicher Prozesse gefeiert. Umso größer ist die Enttäuschung vieler Tierfreunde vor Ort. Ein O-Ton aus der Region bringt die Stimmung vieler Menschen auf den Punkt: „Erst vor wenigen Wochen wurde der Nationalpark komplettiert. Ein kleiner trennender Streifen gehörte der privaten und einst mächtigen Murgschifferschaft. Durch Gebietstausch wurde das bereinigt. Und nun das … Ein Abschuss im Nationalpark, einem Schutzgebiet für Arten und Tiere, ist so was von abscheulich. Mit viel Aufwand hatte man ja Schilder den Wolf betreffend aufgestellt. Hier in der Region sind viele Tierfreunde entsetzt.“
Es wurde sogar eine Petition gegen den Abschuss eröffnet: https://www.change.org/p/kein-abschuss-von-wolf-gw2672m-im-schwarzwald
Beispielfoto Wolfspaar.
In Baden-Württemberg ist das Wolfsmonitoring zentral organisiert und wird von einer offiziellen Stelle durchgeführt. Die verantwortliche Institution ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) mit Sitz in Freiburg. Sie führt das bundeslandweite Wolfsmonitoring im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) durch. Sie ist als Ressortforschungseinrichtung des Landes organisiert und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) – bzw. seit den Zuständigkeitsänderungen teilweise auch dem Umweltministerium – direkt unterstellt. Die FVA ist das Betriebsforschungsinstitut der Landesforstverwaltung und damit eine Einrichtung der Landesverwaltung. Das bedeutet konkret: Sie unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums. Im Klartext: Im Falle von Abschussgenehmigungen werden Monitoringdaten dazu verwendet, einen Wolf für das Todesurteil aufzuspüren. 
Laut der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 27.02.2026 hätte der Wolf in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter genähert hätte. Er sei dabei nicht aggressiv gewesen, zeigte aber angeblich nur wenig Scheu vor Menschen. Generell liege im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen stehe dabei an oberster Stelle.
Wenn Sicherheit an oberster Stelle stehen würde, müsste die Jagd verboten, aber nicht Wölfe getötet werden, denn 2024/25 passierten gleich mehrere Jagdunfälle mit verletzten Jägerkollegen (z. B. Heubach, im Ostalbkreis  (Kollege am Kopf getroffen, schwer verletzt).  2023 wurde ein Jäger angeschossen in Lauda-Königshofen. 2025 ereignete sich eine familiäre Gewalttat mit Jagdwaffe in Reutlingen (mehrere Tote, inkl. Selbsttötung).

Es gibt jährlich mehrere Fälle von Wildschweinangriffen,  meist auf Spaziergängern oder Hundebesitzern in städtischen Randgebieten oder Wäldern, oft ausgelöst durch Mütter mit Frischlingen oder enge Begegnungen (z. B. ein Bissvorfall in Stuttgart 2024, bei dem ein Mann ins Krankenhaus musste). Im Kontrast dazu gibt es keine Wolfsangriffe auf Menschen in Baden Württemberg und Deutschland. Wildschweine verursachen somit ein höheres reales Risiko für Begegnungen mit Verletzungspotenzial als Wölfe, die primär Nutztiere (Schafe, Ziegen) angreifen, nicht Menschen. Niemand käme auf die Idee, Menschen in Wäldern und Naturparks vor Wildschweinen schützen zu müssen. 

Das Umweltministerium hatte Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Laut  Pressemitteilung hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Diese Versuche hätten aber nicht zum Erfolg geführt. Was doch darauf hindeutet, dass der Wolfsrüde zu scheu war.  Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet worden sei. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigere jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen ließen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.
Beispielfoto 9 Monate alter Wolfswelpe.

Normales Lebensrisiko

Im Vergleich zu Alltagsrisiken wie Verkehrsunfällen (ca. 2.500 Tote pro Jahr in Deutschland) oder Haushaltsunfällen (über 8.000 Tote) ist das Risiko eines Angriffs durch Wölfe verschwindend gering und statistisch vernachlässigbar. Diese Schießgenehmigung, deren Vollstreckung auch noch von den Steuerzahlern finanziert werden soll, ist unter diesen Voraussetzungen weder logisch begründbar noch haltbar. 

Unsere Kritik an NABU und Grünen

Im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (27. Januar 2026) äußert sich NABU-Landeschef Johannes Enssle: Er bedauert den Abschuss als „letztes Mittel“, fordert besseren Schutz vor Wolfstourismus und betont die Notwendigkeit von Prävention. Dennoch bleibt die Stellungnahme verhalten – es fehlt ein klarer Aufruf zur Rücknahme der Genehmigung oder zur Unterstützung rechtlicher Schritte. Wir kritisieren dies als unzureichend: Eine führende Naturschutzorganisation sollte in einem so sensiblen Fall aktiv gegen eine Entnahme vorgehen, insbesondere wenn die Begründung auf fragwürdigen Annahmen beruht. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hebt im selben Artikel den Wolfstourismus als Hauptursache hervor und priorisiert die Sicherheit von Menschen. Dies impliziert eine Unterstützung der Entscheidung. Wir kritisieren, dass die Grünen als umweltpolitische Kraft hier nicht stärker auf Alternativen und Prävention setzen, sondern die Entnahme als unvermeidbar darstellen. Das widerspricht einem konsequenten Naturschutzansatz.
Zur Zeit ist eine NABU nahe Petition im Umlauf, die genau dieses heuchlerische Verhalten widerspiegelt. Hier der Link zu unserer Kritik: https://www.facebook.com/share/p/1AVEbaBqhT/?mibextid=wwXIfr
Ein Tierfreund beschreibt dies so: „Unfassbar, was da aus dem Umweltministerium in Stuttgart kommt. Und beschämend, was der Landesvorsitzende BaWü vom NABU dazu sagt, ebenso die Politikerin der Grünen. Noch regieren sie ja hier mit der CDU. Deren „Landwirtschaftsminister“ ist aber eh für Bejagung. Denke mal, dass es ab dem 8.3. dann umgedreht Schwarz-Grün heißen wird.“

Zusammenfassung unserer Position

  • Die dokumentierten Nähe-Begegnungen des Wolfs zu Menschen und Hunden (bis auf wenige Meter) erfolgten ohne aggressives Verhalten.
  • Wir sehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine signifikant reduzierte Scheu; der gescheiterte Fangversuch 2024 deutet eher auf natürliche Vorsicht hin.
  • Die Erwähnung eines „Wolfstourismus“ halten wir für übertrieben. In einer Region mit nur wenigen sesshaften Einzeltieren und sehr geringer Sichtungswahrscheinlichkeit ist ein gezieltes Anlocken unwahrscheinlich. Es erscheint plausibel, dass diese Argumentation vor allem dazu dient, Besucher aus dem Gebiet heraus zu halten. Tatsächlich hatte man erst im Sommer sogar Hinweistafeln mit Infos zum Wolf und seinem Territorium aufgestellt, also Tourismus sogar gefördert.
  • Wiederholte Verluste durch Verkehr (u. a. trächtige Wölfin 2024 auf der B500, Wolf in Lenzkirch, Welpe 2023 am Schluchsee) zeigen, dass der Schutz der wenigen Tiere bereits jetzt unzureichend ist.
Herrenwies, November 2025. Foto: privat.

 

Besonderer Punkt: Eine Fotofalle vom 11. Dezember 2025 zeigt eine mögliche Paarbildung

Eine Wildkamera in Forbach zeigte am 11. Dezember 2025 erstmals zwei Wölfe gemeinsam. Das Bild ist im Artikel sichtbar: http://Bild ist im Artikel sichtbar. Link: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/wolf-foto-falle-rudel-100.html
Experten der FVA mutmaßten unmittelbar danach, es handle sich um ein Paar (Rüde und Fähe), da zwei fremde adulte Rüden sich normalerweise meiden – besonders kurz vor der Paarungszeit (Dezember/Januar). Micha Herdtfelder, Wolfsexperte der FVA, sagte damals wörtlich: „Da Wolfsrüden normalerweise nicht mit einem anderen männlichen Exemplar unterwegs seien, gehe er davon aus, dass es sich auf dem Foto der Wildkamera um eine Fähe handele.“ Später wurde das Foto plötzlich den sesshaften Rüden GW2672m und GW852m zugeordnet. Wir halten diese Zuordnung für nicht zwingend:
  • Das Einzelbild erlaubt keine visuelle Geschlechtsbestimmung.
  • Genetische Spuren (Kot, Urin) in der Nähe könnten von einem anderen Tag stammen – Reviere überlappen sich in Grenzbereichen wie Forbach.
  • Das Verhalten (zwei Wölfe gemeinsam unterwegs kurz vor der Paarungszeit) ist für zwei fremde Rüden außergewöhnlich und würde viel besser zu einem Paar passen.
Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass eine Fähe beteiligt war oder ist. Diese Unsicherheit nährt den Verdacht, dass eine mögliche Rudelbildung in Baden-Württemberg bewusst verhindert werden soll – was die Entnahmeentscheidung in einem noch sensibleren Licht erscheinen lässt. Zur Aufklärung haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt und fordern Einsicht in die vollständigen Begründungsunterlagen, Dokumentationen der Begegnungen, Vergrämungsprotokolle und Stellungnahmen – einschließlich aller Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025. Es ist daher auch nicht auszuschließen, dass der „falsche“ Wolf getroffen werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, selbst ein Wolfsexperte des Senckenberginstituts räumte ein, dass in Deutschland noch nie der „richtige“ Wolf totgeschossen worden wäre: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/
Beispielfoto Wolfsrudel. Seit Jahren wird eine Paarbildung mit anschließender Rudelbildung in Baden Württemberg verhindert.

Rechtlicher und politischer Kontext:

Unter dem derzeit noch geltenden strengen Schutz (§ 44/45 BNatSchG) sind Ausnahmen nur bei „ernsthafter Gefahr“ und nach Ausschöpfung milder Mittel zulässig. Historisch wurden Abschüsse in 50–70 % der Fälle vorläufig gerichtlich gestoppt; wir schätzen die Chancen auf einen vorläufigen Stopp gut ein, obwohl die geplante Novelle zum Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz (Drucksache 21/3546) vorsieht, den Wolf jagdbar zu machen. Es gibt einen laufenden Gesetzgebungsprozess, in dem eine Änderung des BNatSchG vorgeschlagen wird, um den Wolf aus dem „besonderen Artenschutz“ (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) herauszunehmen, doch dies ist noch nicht durch.
In Baden-Württemberg ist dies aufgrund der sehr geringen Anzahl sesshafter Wölfe und des fehlenden regionalen günstigen Erhaltungszustands jedoch unwahrscheinlich. Die Novelle zielt primär auf Regionen mit höheren Beständen ab. Hier ein Urteil aus Frankreich, das eine Klage stärken könnte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellten am 27.02.2026 eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz.

Unsere Forderungen

  • Sofortige Rücknahme der Ausnahmegenehmigung
  • Vollständige Offenlegung der Unterlagen (einschließlich detaillierter Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025)
  • tatsächliche Ermittlungen in Punkto illegaler Wolfstötungen
  • Verbesserter Schutz vor Verkehrsunfällen
  • Ausbau des Herdenschutzes
  • Ablehnung der geplanten Jagdgesetzesnovelle
  • Übergabe des Wolfsmonitoring an eine staatlich unabhängige NGO
Der Rüde GW2672m kam aus dem Gutenbrunn-Rudel in Österreich in sein neues Zuhause im Hornisgrind. Seine sinnlose und grausame Tötung würde damit einen genetisch wichtigen Vertreter einer Population entfernen,  die für die langfristige Vitalität der Art in Mitteleuropa entscheidend ist.

Aufruf an engagierte Menschen in der Region Nordschwarzwald

Die politisch gewollte Tötung des Hornisgrindewolfs hat in der Region große Betroffenheit ausgelöst. Viele Tierfreunde sind entsetzt und möchten aktiv etwas tun. Genau hier brauchen wir Euch. Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt im Nordschwarzwald und im Umfeld des Nationalparks Schwarzwald unterwegs sein – für Aufklärung, Beobachtung und Vernetzung. Wir suchen neue Mitglieder, die direkt aus der Region kommen, und die mit uns aktiv werden möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/