Illegale Tötungen von Wölfen in den Niederlanden und die Konsequenzen für Deutschland

In den Niederlanden wurden zwischen Oktober 2021 und März 2026 mindestens 41 Wölfe illegal getötet. Das geht aus einer Studie des unabhängigen Wildlife-Crime-Forschungsbüros EcoJust hervor, die gerade veröffentlicht wurde.

Die Autorinnen sprechen von organisierter Wilderei: Viele Tiere wurden erschossen, vergiftet oder absichtlich überfahren. Die Kadaver wurden gezielt beseitigt – vergraben, verbrannt oder in Güllegruben entsorgt –, um Spuren zu verwischen. Damit fiel etwa jeder siebte genetisch nachgewiesene Wolf der Wilderei zum Opfer. Die Studie sieht Wilderei nicht als Einzelfall, sondern als systematische Bedrohung, begünstigt durch mangelnde Strafverfolgung und gesellschaftliche Polarisierung.
Beispielfoto Wolfswelpe. © Brigitte Sommer
Ein prominentes Beispiel ist der Wolf Bram (GW3237m) aus der Region Utrechtse Heuvelrug. Nach mehreren Vorfällen mit Menschen erstellte die Provinz Utrecht eine Abschussgenehmigung. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/04/der-kaltbluetige-abschuss-von-wolf-bram-ein-verlust-fuer-natur-und-menschlichkeit/
Am 1. Dezember 2025 wurde Bram jedoch um 23:10 Uhr erschossen – deutlich außerhalb der erlaubten Zeit (nur bis eine Stunde nach Sonnenuntergang). Kritiker, dazu gehören auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werfen vor, dass Brams angeblich auffälliges Verhalten massiv übertrieben dargestellt wurde. Zudem wurden fachgerechte Vergrämungsmaßnahmen nicht oder nur unzureichend durchgeführt. Stattdessen ist Bram zum Sündenbock gemacht worden. Sein Tod als Vater und Partner  hinterlässt eine Lücke im einzigen Rudel der Region. Mehrere Tierschutzorganisationen und die Werkgroep Wolf Leusden kritisieren die Vorgänge scharf und fordern Konsequenzen. Die Provinz bewertete es intern als „leichte Übertretung“ und hat nicht weiter gehandelt und es nicht nach außen kommuniziert. Erst eine WOO-Anfrage (vergleichbar mit unseren UIG-Anfragen)  brachte diese Ungeheuerlichtkeit überhaupt ans Tageslicht.

Parallelen und Entwicklungen in Deutschland

In Deutschland zeigt sich ein vergleichbares Bild. Seit der Rückkehr der Wölfe wurden bundesweit rund 126 illegale Tötungen dokumentiert (DBBW-Daten, Stand Juni 2026). In den letzten fünf Jahren kamen mehrere Dutzend bestätigte Fälle hinzu, bei einer erheblichen Dunkelziffer. Viele Kadaver werden nicht gefunden, und die Aufklärungsquote bleibt niedrig.
Ab dem 1. Juli 2026 wird der Wolf in Deutschland in das Jagdrecht aufgenommen. Dies erleichtert künftig massenweisse Tötungen von Wölfen „legal“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt Abschüsse grundsätzlich ab – egal ob illegal oder im Rahmen eines sogenannten Wolfsmanagements. Aus unserer Sicht ist eine Bestandsregulation durch Tötung weder ethisch gerechtfertigt, noch notwendig. Stattdessen sollten präventive Maßnahmen wie konsequenter Herdenschutz und Aufklärung im Mittelpunkt stehen.
Die niederländischen Erfahrungen – systematische Wilderei und der umstrittene Fall Bram – sollten in Deutschland als Warnung dienen. Illegale Tötungen, wir berichten hier über einen aktuellen Fall in Sachsen-Anhalt https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/26/wolfsschutz-deutschland-e-v-will-pathologisch-bestaetigte-illegale-wolfstoetung-in-sachsen-anhalt-aufklaeren/
und die Normalisierung von Abschüssen gefährden die Rudelstrukturen und den Erhalt der Wolfspopulation. Effektiv ist die konsequente Umsetzung von Herdenschutz und die Vermeidung unnötiger Eskalation und der auch durch Massenmedien und Politik geschürte Hass auf Wölfe. 
Wolfswelpen. © Brigitte Sommer
Quellen:
Englische Version:
„Back in the Crosshairs: Wolf poaching in the Netherlands“
Englische PDF
 
Niederländische Originalversion:
„Terug in het vizier: Wolvenstroperij in Nederland“
Niederländische PDF
(Veröffentlicht am 23. Juni 2026 von EcoJust, Autorinnen: Pauline Verheij & Naomi Louchouarn)
Zusätzliche Seite mit Infos:
ecojust.eu – Berichtsseite

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Niederlande: Im Zweifel gegen den Angeklagten – Wolf Bram soll sterben

Die Werkgroep Wolf Leusden prangerte in einer Pressemitteilung vom 14. Juli 2025 die Entscheidung der Provinz Utrecht an, den Wolf GW3237m, genannt „Bram“, zu töten, an. Dieser Wolf, Vater eines Rudels mit jungen Welpen auf der Utrechtse Heuvelrug, würde aufgrund eines angeblichen Bissvorfalls und eines fragwürdigen DNA-Berichts sein Leben verlieren, heißt es. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden. Auch kennen wir solche fragwürdigen und rechtswidrigen sowie unethischen Entscheidungen aus Deutschland. Die Beweise sind unzulänglich, Interessenkonflikte offensichtlich, und der Tierschutz wird missachtet. Jetzt wird sich das Verwaltungsgericht in Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung beschäftigen.

 

Mangelhafte DNA-Beweise: Keine Grundlage für einen Abschuss

Nach Angaben der Werkgroep Wolf Leusden würde die Provinz Utrecht den Abschuss von GW3237m mit einem Bericht des belgischen Instituts für Natur- und Forstforschung (INBO) rechtfertigen, der eine DNA-Übereinstimmung mit einem Bissvorfall im Mai 2025 auf dem Landgut Den Treek-Henschoten in Leusden behaupten würde. Doch der Bericht wäre wissenschaftlich fragwürdig. Von zehn DNA-Proben seien sieben unbrauchbar gewesen, nur drei bis vier Proben hätten verwertbare Ergebnisse geliefert. Es würde nicht angegeben, wie hoch die Fehlermarge sei, ob die DNA von einem Verwandten stammen könne oder welche Art von DNA untersucht wurde. Eine zweite, unabhängige Laboranalyse fehle und die Beweiskette („chain of custody“) sei nicht dokumentiert. Besonders schwerwiegend: Die Wunde der betroffenen Person sei vor der Probenentnahme mit Wasser ausgespült worden, was die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination oder eines DNA-Verlusts erhöhe. Gerade bei Wölfen in Familienverbänden wäre das Risiko einer falschen Zuordnung hoch. Ein solcher DNA-Beweis dürfte keinen Abschuss eines streng geschützten Wolfs rechtfertigen. Artikel 16 der EU-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und das niederländische Recht (Artikel 3:2 und 3:46 Awb) würden eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Ausnahmen vom Tötungsverbot verlangen. Diese Standards wären hier nicht erfüllt. Wir teilen die Auffassung der Werkgroep Wolf Leusden, dass die Entscheidung rechtswidrig sei und den Artenschutz gefährdet.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Interessenkonflikte: Die Jagdlobby im Spiel

Die Werkgroep Wolf Leusdene weist auf einen eklatanten Interessenkonflikt hin: Die Person, die von der Provinz Utrecht beauftragt worden sei, das Verhalten von GW3237m zu überwachen, Informationen an BIJ12 weitergegeben habe und vermutlich den Abschuss durchführen würde, sei zugleich Faunamanager und Besitzer einer Jagdreiseagentur. Diese Doppelrollen würden gegen das niederländische Recht (Artikel 2:4 und 3:2 Awb) verstoßen, das unparteiische Entscheidungen ohne Eigeninteresse vorschreibe. Der sprichwörtliche „Jagdansitz“ stehe bereits bereit – ein gesetzwidriger Vorgang, der gegen das Verbot der Voreingenommenheit (Artikel 2:4 Awb) und die Anforderungen an eine sorgfältige Entscheidungsvorbereitung verstoßen würde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen diese Kritik, denn solche Interessenkonflikte gefährden die Integrität des Artenschutzes und müssen aufgedeckt werden.

Keine Alternativen geprüft: Missachtung der Habitat-Richtlinie

Die Werkgroep Wolf Leusden betont, dass die Provinz Utrecht versäumt habe, alternative Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu prüfen, wie es Artikel 16 der Habitat-Richtlinie und das niederländische Recht (Artikel 8.74k Bkl) vorschreiben würden. GW3237m habe vor allem Interesse an frei laufenden Hunden gezeigt, vermutlich auf der Suche nach einem Partner und keine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt. Statt Leinenpflichten oder temporäre Einschränkungen für Hunde in Gebieten wie Zeist, Austerlitz, Leusden oder Bussum konsequent durchzusetzen, habe die Provinz lediglich auf ineffektive Informationskampagnen gesetzt. Solche Maßnahmen seien, wie im Wolvenplan der Provinz Utrecht zugegeben, weitgehend ignoriert worden. Eine gezielte Durchsetzung hätte Konflikte entschärfen können, ohne den Wolf zu töten. Die Habitat-Richtlinie würde Ausnahmen vom Tötungsverbot nur erlauben, wenn alle Alternativen ausgeschöpft seien und eine klare Gefahr nachgewiesen werde. GW3237m sei in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet worden, meist in Verbindung mit Hunden, ohne ein Verhalten zu zeigen, das eine unmittelbare Bedrohung darstelle. Die Behauptung, er sei eine „direkte Gefahr“, würde wissenschaftlichen Erkenntnissen über Wolfsverhalten widersprechen.

Versäumnisse der Provinz: Ruhegebiete ignoriert

Im November 2024 habe die Provinz Utrecht beschlossen, Ruhegebiete für Wölfe einzurichten, doch diese Verpflichtung sei nicht umgesetzt worden. Statt Schutz zu bieten, würde die Provinz nun einen Vaterwolf zum Abschuss freigeben, was die Stabilität seines Rudels und die Zukunft der Welpen gefährde. Wir teilen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden, denn diese Entscheidung verstößt gegen die eigenen Zusagen der Provinz und die Vorgaben der EU-Habitat-Richtlinie, die den Schutz von Wölfen als streng geschützte Art vorschreibt.

Fazit

Der Wolf GW3237m, „Bram“, ist kein Problemwolf, sondern ein Vater, dessen Rudel von ihm abhängt. Sein Tod aufgrund unzulänglicher Beweise und Interessenkonflikte würde nicht nur eine Wolfsfamilie zerstören, sondern den Artenschutz in Europa weiter schwächen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen an der Seite der Werkgroep Wolf Leusden und wir fordern alle Wolfsfreunde auf, für Brams Leben zu kämpfen – für einen kompromisslosen Schutz aller Wölfe und eine Zukunft, in der Mensch und Natur im Einklang leben können.

Fall vor Gericht

Das Verwaltungsgericht in Utrecht wird sich laut RTV Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung  beschäftigen.  Die Provinz verteidigt ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, obwohl der Wolf in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet wurde, meist in Verbindung mit Hunden. Das Gericht wolle nun prüfen, ob die Entscheidung rechtmäßig war und ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Die Verhandlung wird live übertragen und ist für alle Interessierten zugänglich. Bis dahin bleibt die Abschussgenehmigung vorläufig bestehen, was die Spannungen in der Region weiter erhöhen könnte.
Quellen: