Geheimsache Wolfsjagd: Wie Sachsen die Kontrolle im Naturschutz aushebelt

Der Freistaat Sachsen nutzt die jüngsten Verschärfungen des Bundesjagdgesetzes, um vollendete Tatsachen zu schaffen: Jetzt darf nach einem Nutztierriss ab sofort ohne jede öffentliche Bekanntmachung geschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht in diesem Vorgehen einen gravierenden Abbau rechtsstaatlicher Kontrolle und eine eklatante Gefährdung der sächsischen Wölfe und protestiert auf das Schärfste. Obwohl das Tier im Freistaat bereits seit 2012 formal im Landesjagdrecht gelistet ist, hebeln die aktuellen Praxisänderungen den präventiven Rechtsschutz im Akutfall gezielt aus. Wir erklären das System hinter den Kulissen, beleuchten die Rollen von Behörden sowie Forschungsinstituten und ordnen den politischen Vorstoß zur Wiederausrottung unserer Wölfe ein.
Parallel zur Erarbeitung eines neuen Landes-Wolfsmanagementplans hat Sachsen die Herdenschutz-Vorgaben zwar mit sofortiger Wirkung verschärft. Schafe und Ziegen müssen nun hinter mindestens 105 cm hohen Mobilnetzen mit 4.000 Volt Spannung oder 120 cm hohen Festzäunen inklusive Untergrabschutz stehen. Wird ein solcher Zaun nachweislich überwunden, stellt die Fachstelle Wolf des LfULG nach einer Rissbegutachtung fest, ob die Voraussetzungen für eine Bejagung erfüllt sind. Ist dies der Fall, dürfen ortsansätzige Jäger den Abschuss direkt vollziehen.
Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Der entscheidende Kritikpunkt

Da das Verfahren nun über die novellierten Klauseln des Jagdrechts abgewickelt wird, entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung von behördlichen Ausnahmegenehmigungen oder Allgemeinverfügungen im Einzelfall. Wo kein öffentlicher Verwaltungsakt mehr vorliegt, wird anerkannten Naturschutzverbänden die Möglichkeit genommen, im Vorfeld per Eilantrag oder Klage die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ein präventiver Rechtsschutz wird somit faktisch ausgeschlossen; Verbänden bleibt lediglich der Weg einer nachträglichen Feststellungsklage, die das getötete Tier jedoch nicht mehr lebendig macht.

Das bürokratische Verfahren: Was passiert nach einem Riss?

Das neue sächsische Verfahren nach dem Jagdrecht ist strikt durchgetaktet und läuft über behördeninterne Kanäle ab, ohne dass die Öffentlichkeit im Vorfeld eingebunden wird:
    1. Die Schadensmeldung (Innerhalb von 24 Stunden): Sobald ein Weidetierhalter einen mutmaßlichen Riss entdeckt, muss er dies innerhalb von 24 Stunden bei der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) melden. Der Tatort darf bis zum Eintreffen der Gutachter nicht verändert werden.
    2. Die amtliche Rissbegutachtung und Zaunprüfung: Beauftragte Gutachter der Fachstelle Wolf prüfen vor Ort den Kadaver und nehmen DNA-Wischproben an den Bisswunden zur genetischen Identifizierung. Gleichzeitig wird der Zustand des Herdenschutzes kontrolliert. Die Gutachter dokumentieren im Prüfprotokoll, ob der Zaun flächendeckend die Mindesthöhe aufwies und ob die vorgeschriebene Mindestspannung von 4.000 Volt durchgehend anlag.
    3. Das behördliche Gutachten: Die Fachstelle Wolf wertet die Daten aus. Bestätigt das amtliche Gutachten, dass ein Wolf der Verursacher war und der vorgeschriebene Mindestschutz trotz korrekter Funktion überwunden wurde, gilt das Tier rechtlich als „schadensstiftend“. Die biologischen Monitoring-Daten werden herangezogen, um das betroffene Rudel und dessen Territorium einzugrenzen.

Wer entscheidet über den Abschuss?

Die formelle Freigabe zur Entnahme erteilt das LfULG auf Basis des Gutachtens der Fachstelle Wolf. Da kein öffentlich anfechtbarer Einzelbescheid erlassen wird, wird die Abschussfreigabe als interne behördliche Feststellung direkt an die zuständige Untere Jagdbehörde des betroffenen Landkreises übermittelt. Diese informiert unverzüglich die örtlich jagdberechtigten Personen (die jeweiligen Revierinhaber oder von ihnen ausdrücklich beauftragte Jäger). Diese erhalten die direkte, an das Jagdrecht gekoppelte Erlaubnis, den Wolf innerhalb einer festgelegten Frist im Jagdbogen zu erlegen.

Der politische Vorstoß: Das Ziel der Bestandsregulierung

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. offenbart der aktuelle Kurs der sächsischen Landesregierung eine noch weitaus gefährlichere Dimension: Es geht der Politik längst nicht mehr nur um das Töten einzelner, sogenannter Problemwölfe – das erklärte Ziel ist die flächendeckende Bestandsregulierung.  Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) drängt im Zuge des neuen Wolfsmanagementplans offen darauf, den Wolfsbestand im Freistaat künstlich zu deckeln und zu reduzieren. Sachsen unterstützt hierbei aktiv die Initiativen konservativer Agrar- und Jagdlobbyisten auf Bundes- und EU-Ebene, um pauschale Abschussquoten rechtlich durchzusetzen.

Diese geplante „Regulierung“ entbehrt jeder wissenschaftlichen und ökologischen Grundlage. Die biologischen Fakten entlarven die politische Kampagne:

    • Populations-Stagnation: Die Wolfspopulation in Sachsen wächst seit Jahren überhaupt nicht mehr, sondern stagniert auf natürlichem Niveau.
    • Rückläufige Nutztierrisse: Parallel zu den stagnierenden Wolfszahlen ist auch die Anzahl der gemeldeten Nutztierübergriffe im Freistaat seit Jahren rückläufig.
Dass die Politik dennoch nach schärferen Abschussregelungen ruft, zeigt den rein populistischen Charakter dieser Debatte. Ein Blick auf das Nachbarland Niedersachsen zeigt als Warnung, wohin diese Reise führen soll: Dort sieht der neue Wolfsmanagementplan bereits die Ausweisung sogenannter „Interventionsgebiete“ vor, in denen nach wiederholten Rissen ganze Rudel inklusive Welpen und Jungwölfe über feste Quoten per „Bestandsmanagement“ systematisch abgeschossen werden dürfen. Genau solch eine Abschussschablone droht mittelfristig
auch in Sachsen.
Beispielfoto Wölfin mit Welpen. © Brigitte Sommer

Das LUPUS-Institut: Die Verflechtung von Forschung und „Bestandsregulierung“

Für die Funktionsweise dieses Systems spielen die wissenschaftlichen Daten eine zentrale Rolle. Verantwortlich für die biologische Feldforschung in Sachsen ist das LUPUS-Institut für Wolfsmonitoring und -forschung (geleitet von Gesa Kluth und Ilka Reinhardt), das im Auftrag des Sächsischen Landesamtes (LfULG) Daten erhebt. Auf Bundesebene arbeitet LUPUS zudem als Partner im Konsortium der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), das vom Senckenberg Museum Görlitz angeführt wird.
Aus Sicht des konsequenten Wolfsschutzes zeigt sich hier ein strukturelles Dilemma: Unabhängige Forschungsdaten werden direkt für behördliche Abschussmaßnahmen nutzbar gemacht und sind damit nicht mehr unabhängig.
    • Genetische Zuordnung: Die Auswertung von DNA-Spuren an Rissen erlaubt es, das betroffene Tier oder dessen Rudel bestimmten Territorien zuzuordnen und damit das Zielgebiet für die Jägerschaft einzugrenzen.
    • Grundlage für die Bestandsregulierung: Die vom Institut erfassten Populationsdaten dienen der Politik als Argumentationsbasis, um das Erreichen eines vermeintlich „günstigen Erhaltungszustands“ zu begründen. Erst diese Zahlen liefern der Landesregierung das rechtliche Alibi, um regulierende Abschüsse und Obergrenzen politisch einzufordern.
Diese beratende und legitimierende Rolle von LUPUS bei Entnahmen hat historische Parallelen. Beim Jungwolf „Kurti“ (MT6)  https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/ im Jahr 2016 in Niedersachsen, lieferte das Institut die fachliche Einschätzung, die das Verhalten des Tieres als Sicherheitsrisiko bewertete und den Abschuss begründete. Auch beim Fall „Pumpak“ https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-pumpak/ im Winter 2016/2017 an der sächsischen Grenze hielt das behördliche Protokoll fest, dass das LUPUS-Institut weitere Vergrämungsmaßnahmen als nicht erfolgversprechend einstufte, was den Weg für den Abschuss ebnete.
Gegen die im Raum stehende offizielle Feststellung des „günstigen Erhaltungszustandes“ auf politischer Ebene regte sich seitens des weisungsgebundenen Instituts bisher kein öffentlicher Widerspruch – die gelieferten Bestandszahlen werden somit direkt für das anvisierte Bestandsmanagement verwertet.
Der Fall des Großhennersdorfer Welpen (MT15)
Eine direkte Fortsetzung dieses Musters zeigt sich im Fall des Welpen MT15 aus dem Großhennersdorfer Rudel. Nachdem der junge Wolf im Spätjahr 2025 wiederholt angeblich ein geringes Scheuverhalten gegenüber Spaziergängern gezeigt hatte, wurde er im November 2025 vom LUPUS-Institut gefangen und mit einem GPS-Sender versehen. Eine gleichzeitige Vergrämungsaktion („Hard Release“) sollte das Tier auf Abstand halten. Wir protestierten auch hier hefitg. Als die Senderdaten im März 2026 zeigten, dass der Jungwolf erneut die Nähe zu Siedlungen suchte, dokumentierte die Fachstelle Wolf des LfULG umgehend die Zulassung zum Abschuss. Nur die Abwanderung des Tieres nach Polen, wo es kurz darauf bei einem Verkehrsunfall verstarb, verhinderte die Vollstreckung des sächsischen Abschussbefehls. Auch dieser Fall verdeutlicht aus unserer Sicht, wie engmaschig der Weg von der permanenten Besenderung zur offiziellen Abschussfreigabe verknüpft ist. Die Bewegungsprofile, die eigentlich wissenschaftlichen Erkenntnissen dienen sollen, werden im Ernstfall zur logistischen Grundlage für behördliche Maßnahmen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/

Der Zeitverzug bei den DBBW-Statistiken

Die Neuregelung berührt auch die bundesweite Transparenz. Die DBBW kann nur die Daten veröffentlichen, die von den einzelnen Bundesländern gemeldet werden. Da Sachsen Abschüsse künftig behördenintern und ohne öffentliche Bescheide direkt über das Jagdrecht abwickelt, ist mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Datenweitergabe zu rechnen.
Da die nationalen Daten ohnehin primär einmal jährlich im Herbst zusammengeführt werden, besteht das Risiko, dass Abschüsse für die Öffentlichkeit über Monate hinweg nicht nachvollziehbar sind. Das Monitoring droht dadurch von einer zeitnahen Kontrollinstanz zu einer rein dokumentarischen Rückschau zu werden.
Dieser besorgniserregende Zeitverzug betrifft im sächsischen System nicht nur die bundesweiten DBBW-Statistiken, sondern spiegelt sich gleichermaßen auf Landesebene wider. Die offiziellen Listen der Nutztierschäden, die vom Landesamt (LfULG) zur Information bereitgestellt werden, hinken der realen Entwicklung oft wochenlang hinterher. Für die Öffentlichkeit und unabhängige Vereine wird es dadurch nahezu unmöglich, die Behauptungen der Behörden zeitnah zu überprüfen. Wenn Abschussgenehmigungen im Geheimen über das Jagdrecht erteilt werden, während die dazugehörigen Schadensfälle noch gar nicht in den öffentlichen Tabellen auftauchen, fehlt jede Grundlage für eine zeitnahe, demokratische Kontrolle. Das System schafft damit eine Informationslücke, in der Wölfe bereits legalisiert geschossen werden können, bevor die Zivilgesellschaft überhaupt vom zugrundeliegenden Rissereignis erfährt.
Beispielfoto spielender Wolf. © Brigitte Sommer

Die Differenzierung im aktuellen Protest

In den sozialen Netzwerken erfährt derzeit ein Protest des Tierfilmers Sebastian Körner (Ehemann von LUPUS-Leiterin Gesa Kluth) gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht große Aufmerksamkeit unter Wolfsfreunden. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. muss dieser Protest jedoch genau analysiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Körner und die mit ihm argumentierenden Kreise richten ihren Widerspruch in erster Linie gegen ein „anlassloses Entnehmen“ – also gegen pauschale, rein quotenbasierte Abschüsse ohne vorherige Nutztierübergriffe. Gegen die gezielte Entnahme von Wölfen nach dem nachweislichen Überwinden von Mindest-Schutzzäunen, wie sie das sächsische Verfahren ihn auch vorsieht, wird aus diesen Kreisen kein fundamentaler Einwand erhoben. Es handelt sich hierbei um eine graduelle Kritik am Verfahren, nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Abschüssen.

Warum echte Unabhängigkeit im Wolfsschutz unverzichtbar ist

Das komplexe Geflecht in Sachsen macht eines unmissverständlich deutlich: Ein effektiver Naturschutz braucht auch vollständig unabhängige Stimmen. Die Realität zeigt, dass viele Akteure im bestehenden System strukturellen Abhängigkeiten unterliegen, die einen kompromisslosen Einsatz für den Wolf erschweren:
    • Staatliche Aufträge und Gelder: Wissenschaftliche Institute wie LUPUS sind als vertraglich gebundene Dienstleister der Landesämter finanziell und organisatorisch in die behördlichen Abläufe integriert. Wer von staatlichen Monitoring-Aufträgen abhängt, kann naturgemäß keinen wissenschaftlich ungebundenen, politischen Widerstand gegen die Vergabepraxis oder die politische Auswertung der eigenen Daten leisten.
    • Kompromisse der Großverbände: Viele etablierte, große Naturschutzorganisationen bewegen sich in politischen Gremien und Arbeitsgruppen. Um dort verhandlungsfähig zu bleiben, werden oft Kompromisse mit der Agrar- und Jagdlobby eingegangen, die zulasten des strengen Schutzes einzelner Individuen gehen.
    • Oberflächliche Social-Media-Kritik: Zahlreiche Gruppen, Initiativen, Podcasts oder Influencer im Internet generieren zwar große Aufmerksamkeit durch emotionale Postings und Protestbekundungen, sie bieten jedoch selten fundierte Recherchen vor Ort oder  belastbaren Widerstand im konkreten Einzelfall. Oftmals erschöpft sich das Engagement in digitaler Reichweite, ohne die realen administrativen Strukturen zu hinterfragen.
Genau hier liegt die Kernaufgabe von Wolfsschutz-Deutschland e. V.: Wir agieren komplett ohne staatliche Fördergelder und lehnen Lobbygelder konsequent ab. Kein Vorstandsmitglied ist an parteipolitische Vorgaben gebunden. Diese finanzielle und ideelle Unabhängigkeit erlaubt es uns, Missstände wie das sächsische Geheimverfahren, den politischen Drang zur Bestandsregulierung oder die Instrumentalisierung der Forschung lückenlos aufzudecken und ohne Rücksicht auf politische Befindlichkeiten für das Überleben der Wölfe einzutreten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält an seiner klaren Linie fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen und jede Form des sogenannten „Bestandsmanagements“ fundamental ab. Das politische Vorhaben, Wolfspopulationen künstlich zu „regulieren“, entbehrt jeder biologischen Grundlage. Wölfe sind als Spitzenbeutegreifer perfekt an ihr Ökosystem angepasst und regulieren ihre Dichte über ein natürliches, familiäres System komplett selbst:
    • Konsequente Revierverteidigung: Ein Wolfsrudel besetzt ein festes Territorium und verteidigt dieses vehement gegen das Eindringen fremder Wölfe. Sobald eine Region flächendeckend von etablierten Familien besetzt ist, stagniert das Populationswachstum automatisch auf einem natürlichen Niveau. Genau diese biologische Sättigunggrenze lässt sich in den sächsischen Monitoring-Daten der letzten Jahre bereits deutlich ablesen.
    • Natürliche Abwanderung: In freier Wildbahn bilden keine zufälligen Tiere ein Rudel, sondern es handelt sich um feste Familieneinheiten. Geführt wird die Familie schlicht von den beiden Eltern. Die heranwachsenden Jungwölfe verlassen das elterliche Territorium im Alter von ein bis zwei Jahren völlig selbstständig, um eigene Reviere zu suchen und Familien zu gründen. Es gibt keine Überbevölkerung in einem Revier.
    • Zerstörung stabiler Familienstrukturen durch Abschuss: Das staatlich verordnete Schießen löst keine Konflikte, sondern verschlimmert sie. Werden die Elterntiere als erfahrene Führer des Familienverbandes durch Abschüsse wahllos herausgeschossen, bricht das soziale Gefüge zusammen. Zurück bleiben oft orientierungslose Jungwölfe, was das Risiko von unkontrollierten Nutztierrissen nachweislich erhöht, statt es zu senken.
Ein wirksamer Schutz von Weidetieren gelingt ausschließlich durch den konsequenten, flächendeckenden Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen.
Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer

Die Notwendigkeit des unabhängigen Vereins-Monitorings

Angesichts dieser behördlichen Informationslücken und der zunehmenden Verlagerung von Abschussentscheidungen in die Intransparenz des Jagdrechts wird eine Kontrollinstanz außerhalb des staatlichen Systems immer wichtiger. Genau hier setzt das unabhängige, vereinsinterne Monitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an. Während offizielle Statistiken und Schadenslisten monatelang auf sich warten lassen, sammeln wir durch unser bundesweites Netzwerk zeitnah eigene Daten direkt aus den Revieren. Wir dokumentieren Vorfälle vor Ort, prüfen Zaundaten unabhängig und gleichen offizielle Verlautbarungen mit der Realität ab. Dieses zivilgesellschaftliche Monitoring ist unverzichtbar, um die Vorgänge im sächsischen Wald lückenlos zu begleiten und der Öffentlichkeit ein unzensiertes, tagesaktuelles Bild der Lage zu vermitteln – nur so können wir sicherstellen, dass Verstöße gegen den Artenschutz nicht unbemerkt im Verborgenen stattfinden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Reine Showveranstaltung: Öffentliche Anhörung zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 23. Februar 2026 zur geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (und Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) war im Kern eine reine Showveranstaltung – eine Formsache, um den Anschein von Beteiligung und Sachlichkeit zu wahren. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht steht als beschlossene Sache fest: Die schwarz-rote Koalition (CDU/CSU und SPD) verfügt über die notwendigen Mehrheiten im Bundestag und der Weg wurde bereits parteiübergreifend geebnet.

Besonders aufschlussreich war die 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken: Alle 16 Bundesländer – einschließlich der mit Grünen Umweltministern regierten Länder wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg – stimmten einstimmig für schärfere Abschussregelungen und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Kein Grüner Minister legte Widerspruch ein. Dieser breite Konsens von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken zeigt: Der politische Druck aus Landwirtschaft und Jagdlobby überwiegt klar evidenzbasierten Naturschutz. Die Anhörung diente lediglich der Legitimation einer bereits getroffenen Entscheidung – ein Theaterspiel, bei dem die meisten Beteiligten ihre bekannten Rollen spielten, im vollen Wissen, dass die Mehrheiten das Gesetz durchdrücken werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Anhörung als Alibi-Veranstaltung

Während der Gesetzentwurf bereits im Koalitionsvertrag verankert ist und nach der ersten Lesung im Januar 2026 zügig weiterverfolgt wird, lud der Ausschuss Sachverständige ein – doch die Debatte änderte nichts an der Grundrichtung. In den kommenden Wochen werden die 2. und 3. Lesung im Plenum eingebracht, gefolgt vom Bundesrat. Ziel: Das Gesetz soll noch vor der Weidesaison 2026/27 in Kraft treten. Expertenkritik – etwa vor Fehlanreizen, Vollzugsproblemen oder EU-Rechtsverstößen – wurde zwar protokolliert, hat aber keine echte Chance, den Entwurf grundlegend zu stoppen. Es handelt sich um eine parlamentarische Pflichtübung, die den strengen Schutzstatus des Wolfs (BNatSchG und EU-FFH-Richtlinie) opfert, ohne dass eine echte Notwendigkeit besteht.

Die Experten: Weisungsgebundenheit und vorhersehbare Positionen

Die geladenen Sachverständigen lieferten größtenteils erwartbare Beiträge – genau das, was sie in früheren Debatten und Stellungnahmen immer vertreten haben. Besonders auffällig war Ilka Reinhardt vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung: Als Gründerin und Leiterin eines privaten Instituts, das hauptsächlich im Auftrag staatlicher Behörden arbeitet (z. B. LfULG Sachsen, BfN, DBBW), ist sie faktisch weisungsgebunden. Das Institut erhält seine Aufträge von Landes- und Bundesbehörden und muss deren Vorgaben, Methoden und Berichtspflichten einhalten. In Konfliktsituationen (z. B. bei Entnahmen) kann es sich kaum gegen behördliche Entscheidungen stellen, ohne Aufträge zu riskieren. Trotz ihrer fachlichen Kompetenz und Warnungen vor genereller Bejagung (die sie als unwirksam und potenziell kontraproduktiv sieht) bleibt ihre Position damit nicht vollständig unabhängig. Reinhardt betonte in einigen Aspekten, dass der Wolf einen guten Erhaltungszustand erreicht habe, was zielgerichtetes Management (inklusive selektiver Entnahmen bei echten Problemtieren) erlaube – aber nur evidenzbasiert, unter strikter Einhaltung des EU-Rechts und ohne pauschale Jagd oder „Abschuss frei“. Diese Haltung unterscheidet sie von reinen Wolfschutzpositionen.
Die einzig wirklich ernst zu nehmende, unabhängige und scharfe Kritik kam von Christina Patt, Vorständin der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). Sie nannte die Aufnahme ins Jagdrecht einen „fundamentalen Vorgang, der weit über den Wolf hinausgeht“: Das subjektive Nutzungsrecht des Jagdrechts ersetzt den strengen öffentlich-rechtlichen Schutz des Naturschutzrechts, schafft die Einzelfallprüfung ab und ermöglicht Abschüsse durch Privatpersonen (Jäger) statt durch Behörden oder Gerichte. Damit wird das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) ausgehebelt – ein unverhältnismäßiger Eingriff ohne ausreichende Begründung. Patt argumentierte juristisch fundiert gegen die Herabstufung und warnte vor einer De-facto-Entzauberung des Wolfs. Ihre Stellungnahme (verfügbar auf bundestag.de und djgt.de) ist die klarste und konsequenteste Kritik in der Anhörung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Abschüsse bringen nichts – sie verschärfen Probleme und sind teurer als Herdenschutz

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jegliche Wolfsabschüsse ab – sie sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern kontraproduktiv. Studien aus Europa und den USA zeigen: Das Töten von Wölfen stört Rudelstrukturen, fördert wandernde Jungtiere und führt zu mehr statt weniger Nutztierrissen. In Deutschland verursachen Wölfe weniger als ein 0,1 Prozent der jährlichen Nutztierverluste – Risse gehen fast immer auf unzureichenden Herdenschutz zurück (fehlende Zäune, Herdenschutzhunde, Einstallung). Zudem trifft es in der Praxis nie den „richtigen“ Wolf: Viele Entnahmen basieren auf Annahmen, Fehldiagnosen oder politischem Druck (siehe Fälle wie Grindi, GW2672m im Nordschwarzwald). Die Lösung liegt in Prävention und Koexistenz: In Ländern wie Spanien reduzieren geförderte Herdenschutzmaßnahmen Risse dramatisch – ohne einen einzigen Abschuss.
Diese Gesetzesänderung ignoriert wissenschaftliche Fakten, juristische Warnungen und EU-Recht zugunsten einer Politik, die von bestimmten Interessengruppen gesteuert wird – und das so wirkungsvoll, dass alle relevanten Parteien mitmachen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben über Jahre massiven Druck ausgeübt: dramatische Kampagnen, direkte Einflussnahme auf Ministerien, Textvorschläge für Gesetze und sogar das „Reinschmuggeln“ entscheidender Paragraphen im Ausschuss. Was als Schutz für Weidetierhalter verkauft wird, dient in Wahrheit der Vermeidung teurer Prävention, der Sicherung von Subventionen für extensive Landwirtschaft und der Erweiterung jagdlicher Möglichkeiten – auf Kosten der Natur.

Die Kosten für eine systematische Wolfsjagd (Abschuss, Monitoring, Verwaltung, Personal) sind in der Regel deutlich höher als für einen effektiven Herdenschutz (Zäune, Herdenschutzhunde, Förderprogramme) – und das sowohl pro Wolf als auch insgesamt für den Steuerzahler. Das ergibt sich aus offiziellen Zahlen, Berichten der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und Studien aus Deutschland und Nachbarländern (Stand 2024/2025/2026).Aktuelle Zahlen in Deutschland (2024, DBBW-Bericht)

  • Herdenschutzförderung: ca. 23,4 Millionen Euro bundesweit (Investitionen in Zäune, Hunde, mobile Ställe etc.).
  • Ausgleich für Risse (Entschädigung für gerissene Tiere): nur ca. 780.000 Euro.
  • Gesamtkosten für Wolf-Management (inkl. Monitoring, Beratung, Verwaltung): deutlich höher als reine Rissentschädigung, aber der Großteil fließt in Prävention/Herdenschutz.
  • Risse verursachen <0,1 % der Nutztierverluste – die Prävention kostet pro Jahr ca. 30-mal so viel wie der Schadensausgleich, schützt aber langfristig und nachhaltig.

Kosten pro Abschuss / Entnahme (Beispiele aus Praxis)

  • Ein einzelner Wolfs-Abschuss kann tausende bis zehntausende Euro kosten:
    • Baden-Württemberg: Der geplanter Abschuss im Schwarzwald von Grini kostet pro Tag tausende Euro (Personal, Beamte, Fallen, Helikopter, DNA-Analysen, Gerichtsverfahren etc.). Gesamtkosten für einen Abschuss: oft 20.000–50.000 Euro oder mehr (inkl. Vorbereitung und Nachbereitung).
    • Andere Fälle: Bis zu 83.000 Euro für einen geplanten Abschuss bei nur wenigen tausend Euro Schaden (ältere Beispiele aus Niedersachsen/Schweiz).
    • Schweiz (vergleichbar): Ein Abschuss kostet ca. 35.000 Franken (~36.000 Euro), bei Entschädigungen von nur 170.000 Franken pro Region/Jahr.
  • Bei einer Quotenjagd oder breiteren Bejagung (wie in Brandenburg diskutiert: bis 330 Wölfe/Jahr) würden die Kosten explodieren: Fachgruppen, Jägerpauschalen, Monitoring, Rechtsstreitigkeiten, EU-Prüfungen – Schätzungen gehen von Millionen zusätzlich pro Jahr aus, ohne dass Risse nachhaltig sinken (Studien zeigen: Rudelstörung kann sogar mehr Konflikte erzeugen).

Kosten für Herdenschutz (pro Tier/Fläche)

  • Pro Schaf/Ziege: Förderungen von 30–50 Euro/Jahr (z. B. Niedersachsen: 40–50 €/Tier; andere Länder ähnlich).
  • Pro Hektar: Oft 66–101 Euro (je nach Tierart, z. B. GAP-Förderung oder Länderprogramme).
  • Herdenschutzhund: Anschaffung/Ausbildung 3.000–5.000 Euro (einmalig), Unterhalt 1.000–2.500 Euro/Jahr – gefördert bis 100 % in vielen Ländern (Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg etc.).
  • Langfristig: Herdenschutz amortisiert sich, weil er Risse präventiv minimiert (in Italien/Spanien: Risse unter 1 % ohne Abschüsse). Abschüsse hingegen sind einmalig und wiederkehrend (neue Problemwölfe entstehen durch Rudelstörung).

Fazit: Herdenschutz ist günstiger und effektiver

  • Herdenschutz kostet den Steuerzahler pro Jahr bundesweit ca. 23–25 Mio. Euro – und das schützt Tausende Betriebe nachhaltig, reduziert Risse dauerhaft und entspricht EU-Recht (FFH-Richtlinie fordert Prävention vor Entnahme).
  • Wolfsjagden/Abschüsse sind teurer pro Fall (oft 10–50× höher als ein Riss-Schaden) und skalieren bei breiter Jagd explosionsartig – ohne Beleg für nachhaltige Reduzierung von Konflikten (viele Studien: Abschüsse helfen kurzfristig nicht, können sogar kontraproduktiv sein).
  • Viele Naturschutzverbände und Experten betonen: Investitionen in Herdenschutz sind kosteneffizienter und tierschutzgerechter. Die Politik priorisiert oft Abschüsse aus Lobby-Gründen (DBV, DJV), obwohl die Zahlen klar für Prävention sprechen.
Der Fahrplan sieht vor, dass nach der Anhörung eine Beschlussempfehlung erarbeitet wird, dann kommen die 2. und 3. Lesung im Plenum, bevor es in den Bundesrat geht.

Zu glauben, die nächste Bundestagswahl würde grundlegend etwas ändern, ist Teil des Problems, nicht der Lösung. Solange diese Lobby-Netzwerke die Politik dominieren und emotionale Narrative über Fakten stellen, bleiben Wolf und alle anderen Wildtiere das Opfer eines Systems, das Natur als Gewinnressource für Konzerne sieht.  

 

Quelle: https://www.bundestag.de/ausschuesse/Landwirtschaft

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Der Wolf im Bundesjagdgesetz: Ein Schlag gegen den Naturschutz – und wie Brandenburg vorprescht

Die jüngste Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (BMLEH) vom 7. November 2025 markiert einen dunklen Tag für den Wolfsschutz in Deutschland. Unter dem Vorwand eines „umfassenden Pakets zum Schutz von Weidetieren“ wird der Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen – eine Entscheidung, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufs Schärfste verurteilen. Jeder Abschuss eines Wolfs ist für uns inakzeptabel, unabhängig von politischen Begründungen oder bürokratischen Tricks. Diese Regelung öffnet die Schleusen für eine flächendeckende Jagd auf unsere Wölfe, ignoriert wissenschaftliche Fakten und setzt den mühsam erkämpften Bestand aufs Spiel. Gleichzeitig verkörpert der aktuelle Beschluss des Umweltausschusses in Brandenburg vom 5. November genau diese fatale Eskalation: Der Wolf wird dort als „jagdbares Wild“ ins Landesjagdgesetz aufgenommen, was zu einer Hetzjagd auf „Problemwölfe“ einlädt. Wir fordern: Keine Kompromisse mit der Tötung – nur Prävention und Akzeptanz schaffen friedliches Zusammenleben.

Die Bundes-PM: Ein Blankoscheck für Abschüsse

Die Einigung zwischen BMLEH (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) und BMUV (Bundesumweltministerium) klingt auf den ersten Blick ausgewogen: Der Wolf soll in Regionen mit „hoher Dichte“ und „günstigem Erhaltungszustand“ einem „regionalen Bestandsmanagement“ unterworfen werden, Entnahmen bei Rissen seien „rechtssicher“ möglich und präventive Abschüsse in sensiblen Gebieten wie Alpen oder Deichen sollten Schäden vermeiden. Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, spricht von „Rechtssicherheit für Tierhalter“, während Bundesumweltminister Carsten Schneider betont: „Der Wolf darf bleiben – es geht um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“ Doch hinter dieser Rhetorik verbirgt sich eine gefährliche Agenda. Die Aufnahme ins BJagdG macht den Wolf zu einem „Wild“ wie Reh oder Fuchs – jagdbar auf Abruf. Präventive Entnahmen ohne Rissnachweis? Das ist nichts anderes als Jagd auf Verdacht. Und wer definiert „hohe Dichte“ oder „nicht zumutbaren Herdenschutz“? Die Länder, Jägerverbände und Landwirte – ohne echte Beteiligung von Naturschützern. Die angekündigte Stärkung des Herdenschutzes (Zäune, Hütehunde) bleibt vage: Eine „Prüfung“ der Finanzierung über die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur) ist kein Versprechen, sondern ein Aufschub. Studien zeigen: Bis zu 80 Prozent der Risse sind vermeidbar, wenn Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Stattdessen wird hier Abschuss als „Lösung“ gefeiert, was den Wolf weiter stigmatisiert und illegale Tötungen begünstigt.
Beispielfoto Wolf, © Brigitte Sommer
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jeden Abschuss ab. Der Wolf ist kein Schädling, sondern eine Schlüsselart für unsere Ökosysteme. Seine Rückkehr nach Jahrzehnten der Verfolgung ist ein Erfolg des Naturschutzes, kein Problem. Die PM ignoriert, dass bundesweit 2024 „nur“ 4.300 Nutztierrisse registriert wurden – bei über 1.600 Wölfen in 209 Rudeln eine äußerst geringe Anzahl, bedenkt man dass viele Risse durch mangelnde Prävention entstehen, nicht durch „Überpopulation“, die bei Beutegreifern wie Wölfen gar nicht vorkommen kann, da sich ihre Population selbst reguliert.

Brandenburgs Umweltausschuss: Der Vorreiter der Eskalation

Diese Regelung bedroht nicht nur den Bestand, sondern auch die Biodiversität und die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung. Kaum ist die Bundes-PM erschienen, prescht Brandenburg voran – und verkörpert das Schlimmste an dieser Politik. Am 5. November 2025 beschloss der Umweltausschuss des Landtags einstimmig, den Wolf als „jagdbares Wild“ ins Brandenburgische Jagdgesetz aufzunehmen. Das bedeutet: „Problemwölfe“ sollen künftig ohne langes bürokratisches Prozedere abgeschossen werden können, sobald ein Riss gemeldet wird. Ohne DNA-Prüfung. Der Beschluss folgt einem Antrag der CDU-Fraktion und knüpft nahtlos an die Bundesinitiative an: Im Dezember soll das Kabinett einen „Wolfsjagd-Plan“ beschließen, im ersten Quartal 2026 soll der Landtagsbeschluss folgen.
Brandenburg, mit einem der höchsten Wolfsdichten (ca. 68 Territorien 2023/24), die sich auf eine riesige Fläche verteilen – wird so zum Testfeld für bundesweite Abschussorgien. Der Landesjagdverband (LJVB) fordert bereits feste Quoten und Drückjagden – Forderungen, die im Beschluss zwar nicht explizit stehen, aber durch die Tür hereinkommen. Umweltstaatssekretär Gregor Beyer (FDP) hatte schon im August 2025 eine Quotenjagd angekündigt. Das ist keine „Verbesserung des Managements“, sondern eine Hetzjagd. Beyer wurde zwar gefeuert, doch Mittelstädt gab dem Kind einfach einen anderen Namen. Ein Abschuss von bis zu 330 Wölfen würde die Population (max. 500 Tiere) mehr als halbieren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnen: Dieser Beschluss verstößt gegen die FFH-Richtlinie und öffnet die Flut für illegale Tötungen, wie sie in Brandenburg und in anderen Bundesländer an der Tagesordnung sind.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Realistische Einschätzung der EU-Klagen gegen die Herabstufung des Wolfsschutzes

Die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind ein kritischer Hoffnungsträger, aber ihre Erfolgsaussichten sind realistisch betrachtet moderat (ca. 30–50 % Chance auf Teilerfolg). Selbst bei einem positiven Urteil droht in der Zwischenzeit eine massive Eskalation von Abschüssen. Wir lehnen jeden Abschuss ab und sehen in den Klagen keinen Ersatz für unmittelbares Handeln vor Ort.

Aus Sicht von Wolfsschützern und Juristen (basierend auf vergleichbaren EuGH-Fällen, wie dem Bärenabschuss in Rumänien, C-529/19, 2021) schätzen wir die Chancen realistisch auf 30–50 % für einen Teilerfolg – also Aufhebung der Herabstufung oder strenge Einschränkungen (z. B. obligatorische DNA-Tests, Quotenlimits). Warum?

  • Stärken:
    • Starke wissenschaftliche Untermauerung: Die Kläger haben Zugang zu EU-finanzierten Studien, die die Herabstufung kritisieren und Unterstützung von LCIE/IUCN (700+ Wissenschaftler).
    • Der EuGH priorisiert oft Umweltschutz (Art. 191 AEUV) und hat in 40 % der FFH-Klagen seit 2020 zugunsten von NGOs entschieden.
    • Verfahrensmängel: Die Eile der Kommission (Ignoranz der Frist) und mangelnde NGO-Beteiligung sind klare Verstöße – ähnlich wie im EuGH-Urteil C-674/21 (2023, Bärenjagd).
  • Schwächen:
    • Politische Mehrheit: Die EU-Kommission und der Rat (inkl. Deutschland) haben die Herabstufung mit Mehrheit (Spanien/Irland dagegen) durchgedrückt – der EuGH respektiert oft politische Entscheidungen, solange keine groben Fehler vorliegen (Erfolgsquote bei reinen Verfahrensklagen: ~25 %).
    • Wissenschaftliche Debatte: Die Kommission beruft sich auf „günstigen Erhaltungszustand“ (20.300 Wölfe EU-weit, 2023) – trotz Kritik, was die Klage erschwert.
    • Zeitfaktor: EuGH-Verfahren dauern 12–24 Monate (mündliche Verhandlung ab Frühjahr 2026 möglich); bis dahin gelten nationale Umsetzungen (z. B. Bundes-PM, Brandenburg).
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Aufruf zum Handeln: Kein Abschuss, sondern Prävention!

Die Verbindung zwischen Bundes-PM und Brandenburgs Beschluss zeigt: Die Jägerlobby diktiert die Agenda. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jeden Abschuss ab – und setzen auf echte Lösungen: Ausbau des Herdenschutzes, unabhängiges Monitoring und Aufklärung. Die Klagen von Green Impact & Co und auch von deutschen Verbänden sind richtig und wichtig – doch man darf sich nicht allein darauf verlassen. Selbst bei Erfolg könnten bis zum Urteil so viele Wölfe getötet worden sein, dass der Schaden irreparabel ist. Wichtig ist aktive Arbeit von Wolfsschützern direkt vor Ort – wie wir es mit unserem internen Wolfsmonitoring machen. Auch die Jäger in Brandenburg und bundesweit sind ins offizielle Wolfsmonitoring eingebunden. Sie wollen die Wölfe schießen und überwachen gleichzeitig ihren Bestand. Wer nun noch Daten an dieses Monitoring liefert, macht sich schuldig.

 

Quellen:

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/109-wolf-bundesjagdgesetz.html?fbclid=IwY2xjawN74vJleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGcNEEf-flgWrYjj-M_1DqBNrBWVpcJPTQEJwqu9NWRtfm6OuFGaXwboSNuk_aem_ViMPsecgC1z2lbdCJ6w9OA

https://www.landtag.brandenburg.de/de/46241?fbclid=IwY2xjawN76JZleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeMZkTOAi87_xabpyHFJbb8S_wewM7ECRTW4sEkI35rGOwgtVw06jxXlHsd0w_aem_Fq_i4QdntnmiXej5iTb7xw

 

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