Nein zum Abschuss des Wolfsrüden GW2672m – Paar und Rudelbildung im Nationalpark?
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ zur Tötung des Wolfsrüden GW2672m („Hornisgrindewolf“) entschieden ab. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Genehmigung. Falls der Wolf erschossen werden sollte, kündigen wir eine Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende an.
Es gibt jährlich mehrere Fälle von Wildschweinangriffen, meist auf Spaziergängern oder Hundebesitzern in städtischen Randgebieten oder Wäldern, oft ausgelöst durch Mütter mit Frischlingen oder enge Begegnungen (z. B. ein Bissvorfall in Stuttgart 2024, bei dem ein Mann ins Krankenhaus musste). Im Kontrast dazu gibt es keine Wolfsangriffe auf Menschen in Baden Württemberg und Deutschland. Wildschweine verursachen somit ein höheres reales Risiko für Begegnungen mit Verletzungspotenzial als Wölfe, die primär Nutztiere (Schafe, Ziegen) angreifen, nicht Menschen. Niemand käme auf die Idee, Menschen in Wäldern und Naturparks vor Wildschweinen schützen zu müssen.
Normales Lebensrisiko
Unsere Kritik an NABU und Grünen
Zusammenfassung unserer Position
- Die dokumentierten Nähe-Begegnungen des Wolfs zu Menschen und Hunden (bis auf wenige Meter) erfolgten ohne aggressives Verhalten.
- Wir sehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine signifikant reduzierte Scheu; der gescheiterte Fangversuch 2024 deutet eher auf natürliche Vorsicht hin.
- Die Erwähnung eines „Wolfstourismus“ halten wir für übertrieben. In einer Region mit nur wenigen sesshaften Einzeltieren und sehr geringer Sichtungswahrscheinlichkeit ist ein gezieltes Anlocken unwahrscheinlich. Es erscheint plausibel, dass diese Argumentation vor allem dazu dient, Besucher aus dem Gebiet heraus zu halten. Tatsächlich hatte man erst im Sommer sogar Hinweistafeln mit Infos zum Wolf und seinem Territorium aufgestellt, also Tourismus sogar gefördert.
- Wiederholte Verluste durch Verkehr (u. a. trächtige Wölfin 2024 auf der B500, Wolf in Lenzkirch, Welpe 2023 am Schluchsee) zeigen, dass der Schutz der wenigen Tiere bereits jetzt unzureichend ist.

Besonderer Punkt: Eine Fotofalle vom 11. Dezember 2025 zeigt eine mögliche Paarbildung
- Das Einzelbild erlaubt keine visuelle Geschlechtsbestimmung.
- Genetische Spuren (Kot, Urin) in der Nähe könnten von einem anderen Tag stammen – Reviere überlappen sich in Grenzbereichen wie Forbach.
- Das Verhalten (zwei Wölfe gemeinsam unterwegs kurz vor der Paarungszeit) ist für zwei fremde Rüden außergewöhnlich und würde viel besser zu einem Paar passen.

Rechtlicher und politischer Kontext:
Unsere Forderungen
- Sofortige Rücknahme der Ausnahmegenehmigung
- Vollständige Offenlegung der Unterlagen (einschließlich detaillierter Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025)
- tatsächliche Ermittlungen in Punkto illegaler Wolfstötungen
- Verbesserter Schutz vor Verkehrsunfällen
- Ausbau des Herdenschutzes
- Ablehnung der geplanten Jagdgesetzesnovelle
- Übergabe des Wolfsmonitoring an eine staatlich unabhängige NGO
Aufruf an engagierte Menschen in der Region Nordschwarzwald
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
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