Skandal in den Niederlanden: Schießgenehmigung auf Wolf aufgrund von Fake-News?

Ein neuer Tiefpunkt im Umgang mit Wölfen: Die Provinz Gelderland hat am 6. Mai 2025 eine Genehmigung erteilt, einen sogenannten „Problemwolf“ im Nationalpark De Hoge Veluwe abzuschießen – auf Basis von zweifelhaften Beweisen und unter Missachtung elementarer Rechtsgrundsätze. Die niederländischen Naturschützer von „De Faunabescherming“ haben zurecht Einspruch eingelegt und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite, um diesen skandalösen Angriff auf den Wolfschutz anzuprangern!

Ein fragwürdiger Vorfall nach Jahren der Antiwolfspropaganda

Die Begründung der Provinz ist ein angeblicher Angriff eines Wolfs auf eine Joggerin am 13. April 2025. Doch die Umstände dieses Vorfalls sind mehr als fragwürdig. Der Nationalpark De Hoge Veluwe gehört einem privaten Betreiber, der seit Jahren nach dem Leben der Wölfe trachtet. Schon 2022 wurde der Park dafür kritisiert, Wölfe durch Futter anzulocken, um sie dann als „Problem“ darzustellen (Omroep Gelderland, 26. Oktober 2022). Mehrfach hat der Park versucht, Abschüsse zu erwirken – zuletzt wurde ein Antrag am 9. April 2025 abgelehnt, nur vier Tage bevor der Vorfall mit der Joggerin gemeldet wurde. Ist es Zufall, dass dieser „Angriff“ so kurz nach einer weiteren Zurückweisung stattfand?
Beispielfoto Wolf.

Manipulierte Beweise und zweifelhafte DNA

Die Beweislage ist erschütternd schwach. Zeugen äußerten Zweifel, ob es sich überhaupt um einen Wolf handelte – einige vermuteten, es könnte ein Hund gewesen sein (NRC, 15. April 2025). Ein veröffentlichtes Foto des Vorfalls zeigt zudem klare Anzeichen einer Photoshop-Manipulation: Unnatürliche Beleuchtung, fehlende Schatten und scharfe Kanten deuten darauf hin, dass der Wolf nachträglich eingefügt wurde. Auch die angebliche DNA-Bestätigung ist fragwürdig. Die Provinz behauptet, ein DNA-Test habe einen Wolf bestätigt (Binnenlands Bestuur, 6. Mai 2025), doch Berichte vom 14. und 15. April 2025 – sowohl vom Nationalpark, als auch von der Provinz – machten deutlich, dass die Ergebnisse noch ausstehen und die Analyse Wochen oder Monate dauern könnte (Barneveldse Krant, 15. April 2025). „De Faunabescherming“ hat zudem aufgedeckt, dass die Proben nicht aus einer Wunde, sondern von der Kleidung der Joggerin stammen und von einem Jäger – nicht von einem Mediziner – entnommen wurden (@faunabeschermin, 17. April 2025). Solche Proben sind anfällig für Verunreinigungen und unzuverlässig. Es scheint, als wolle die Provinz mit voreiligen Behauptungen den Abschuss rechtfertigen.

Rechtsbruch und Interessenskonflikte

„De Faunabescherming“ hat den Einspruch aus mehreren Gründen eingelegt. Die Provinz hat eine Einspruchsfrist von nur zwei Tagen gesetzt – ein klarer Verstoß gegen niederländisches Recht, das normalerweise sechs Wochen für Einsprüche vorsieht (Omroep Gelderland, 6. Mai 2025). Niko Koffeman, Vorsitzender von „De Faunabescherming“, kritisiert diese Frist scharf: „Das kann gar nicht sein!“ Er vermutet, dass die Provinz den Abschuss schnell durchführen will, bevor die Wahrheit ans Licht kommt. Koffeman wirft der Provinz außerdem vor, als „Pressestelle des Nationalparks De Hoge Veluwe“ zu agieren. Der private Betreiber des Parks verweigert externen Forschern den Zugang, um unabhängige Untersuchungen zu verhindern und hat über Jahre hinweg versucht, Wölfe aus dem Gebiet zu entfernen – sei es durch Paintballwaffen (gerichtlich gestoppt 2024) oder durch gezielte Abschussanträge. Die Nähe zwischen Provinz und Park ist ein klarer Interessenskonflikt.

 

Das linke Bild nudelte die internationale Presse rauf und runter. Doch es gibt noch weitere Fotos. Siehe rechts. @Privat
Basierend auf der Analyse eines Photoshopexperten gibt es starke Hinweise darauf, dass der Wolf im linken Bild per Photoshop eingefügt wurde:
Wir haben die beiden Bilder dem Photoshopexperten Timo K. vorgelegt. Hier seine Einschätzung: „Die Tatsache, dass das rechte Bild den Wolf nicht zeigt, legt nahe, dass entweder zwei Fotos zur gleichen Zeit gemacht wurden (eines mit und eines ohne Wolf) oder dass das linke Bild manipuliert wurde, um den Wolf hinzuzufügen.
  • Die Beleuchtung und Schatten des Wolfs passen nicht zur Umgebung.
  • Die Kanten des Wolfs wirken unnatürlich scharf und nicht vollständig in die Umgebung integriert.
  • Das Fehlen von Interaktion mit der Umgebung (z. B. Schatten, beeinflusstes Gras) unterstützt die Vermutung einer Manipulation.
  • Das Verhalten der Personen (keine Reaktion auf den Wolf) und die Positionierung des Wolfs wirken unnatürlich.
Es ist wahrscheinlich, dass das rechte Bild das Original ist und der Wolf im linken Bild nachträglich eingefügt wurde, möglicherweise um den Vorfall dramatischer darzustellen oder die Abschussgenehmigung zu rechtfertigen. „

Keine Dringlichkeit, keine Gefahr

Koffeman stellt die Dringlichkeit der Maßnahme infrage: „Wenn es wirklich einen gefährlichen Wolf gibt, warum wurde der Park dann nicht gleich nach dem Vorfall geschlossen?“ Tatsächlich blieb der Park drei Wochen lang geöffnet, was darauf hindeutet, dass keine unmittelbare Gefahr bestand. Auch wurden Alternativen wie Vergrämung oder Umsiedlung nicht ernsthaft geprüft, obwohl der Interprovinciale Wolvenplan solche Maßnahmen vorschreibt (Zoogdiervereniging, 17. Februar 2021). Stattdessen greift die Provinz zur radikalsten Lösung: dem Tod eines geschützten Tieres, nur wenige Tage nachdem der Park erneut einen Abschussantrag abgelehnt bekam.

Wölfe verdienen Schutz, keine Verfolgung!

Wölfe sind in Europa eine streng geschützte Art und ihre Rückkehr in die Niederlande ist ein Erfolg des Naturschutzes. Sie regulieren Ökosysteme und bereichern die Biodiversität. Doch statt sie zu schützen, scheint die Provinz Gelderland der wolfsfeindlichen Agenda eines privaten Parkbetreibers zu folgen, der seit Jahren alles daran setzt, Wölfe aus seinem Gebiet zu vertreiben. „De Faunabescherming“ kämpft entschlossen gegen diese Ungerechtigkeit und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite.

Unsere Unterstützung für den niederländischen Naturschutz

Als deutscher Verein können wir keine direkten Forderungen an die niederländischen Behörden stellen, aber wir unterstützen den mutigen Einspruch von „De Faunabescherming“ mit aller Kraft. Wir rufen die Provinz Gelderland auf, die Stimmen der Naturschützer ernst zu nehmen und die Abschussgenehmigung zurückzunehmen. Wir fordern Transparenz: Die Beweise – insbesondere die angeblichen DNA-Ergebnisse – müssen unabhängig überprüft werden. Und wir appellieren an die europäischen Naturschutzbehörden, die Einhaltung der Habitatrichtlinie sicherzustellen, die Wölfe schützt.

Hundebisse in den Niederlanden und Deutschland – Ein Vergleich

Im Kontext des Vorfalls im Nationalpark De Hoge Veluwe, bei dem Zeugen laut NRC (15. April 2025) vermuteten, dass ein Hund – und kein Wolf – die Joggerin gebissen haben könnte, werfen Statistiken zu Hundebissen ein neues Licht auf die Debatte:
Niederlande: Laut inoffiziellen Angaben werden in den Niederlanden jährlich etwa 150.000 Menschen von Hunden gebissen, etwa 1.800 landen in der Notaufnahme und 200 im Krankenhaus  (Wolfsbisse sind in Europa dagegen praktisch nicht dokumentiert). Diese Zahlen sind jedoch nicht offiziell bestätigt, da es keine aktuellen Statistiken von niederländischen Behörden gibt.
  • Deutschland: Laut einem Bericht von „BILD.de“ („In Deutschland: Hunde beißen 21 Menschen tot – in nur fünf Jahren“, 2025) sterben in Deutschland im Schnitt der letzten zehn Jahre fünf bis sechs Menschen jährlich durch Hundeattacken, das entspricht etwa 50 Todesfällen in einem Jahrzehnt. Zusätzlich werden laut X-Posts jährlich 25.000 bis 71.000 Bissattacken durch Hunde verzeichnet zu null dokumentierten Wolfsbissen.
Relevanz für den Vorfall: Die hohe Zahl an Hundebissen in beiden Ländern – im Gegensatz zur extremen Seltenheit von Wolfsbissen – unterstreicht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund für den Vorfall im Nationalpark verantwortlich sein könnte. Angesichts der zweifelhaften Beweislage (manipuliertes Foto, unzuverlässige DNA-Proben) und der Interessen des Parkbetreibers, Wölfe loszuwerden, ist eine unabhängige Untersuchung dringend erforderlich, um die Wahrheit zu klären.
Aber selbst wenn ein Wolf die Joggerin gebissen hätte, würde dies keinen Grund für eine Tötung darstellen, da die Verletzung nicht schwerwiegend war (keine Schließung des Parks, keine weiteren Schutzmaßnahmen). Dies wird durch den Verweis auf den Interprovincialen Wolvenplan untermauert, der nicht-tödliche Maßnahmen vorschreibt.
Weitere Quellen:

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