Schon wieder Wolfsmord in Sachsen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Schockierende Zahlen: Sind in zwei Monaten drei illegal getötete Wölfe im Landkreis Bautzen als Verhöhnung der ermittelnden Behörden zu deuten? Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt sich die Frage, ob überhaupt ermittelt wird und stellt Strafanzeige.

Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

Nun ist ein neuer Fall in der Liste der DBB-Wolf aufgetaucht. Der Jungwolf stammte aus dem Territorium Zimpel, wieder in Nachbarschaft zum Jahre lang verfolgten Rosenthaler Rudel, das in den aktuellen Monitoringdaten nicht mehr nachgewiesen werden kann. Es gibt dort in dem Gebiet so einige Verdächtige, die auch schon ins Schlaglicht von Ermittlungen gefallen waren. Zur Zeit fühlt man sich in diesen Kreisen scheinbar sicher. Warum?

Das Verschwinden von weiteren Rudeln wird von offizieller Seite mit einer „hohen Dynamik“ unter den Wölfen erklärt. Wir klagen dagegen stillschweigende heimliche Beseitigung an.

Illegale Tötung26.10.2023Jährlingmnoch offenZimpelSachsenBautzen

Wir erhoffen uns durch die weitere Strafanzeige auch weitere Einblicke in diese Akten, denn erneut wurden zu den Fällen keine Pressemitteilungen von der Fachstelle Wolf herausgegeben. Berichte über Risse wurden allerdings schon veröffentlicht. Wir meinen, die Öffentlichkeit hat auch ein Anrecht zu erfahren, wenn Wölfe illegal getötet werden.

Hier die neuen Monitonringdaten zu Wölfen in Sachsen:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1070168

Aktuell gibt es 44 Territorien  mit 38 Wolfsrudeln, vier Wolfspaaren und zwei sesshafte Einzelwölfe. Das sind erste bestätigte Daten der wissenschaftlichen Auswertung des Monitoringjahres 2022/2023.

Vergleich zum Vorjahr:  36 Wolfsterritorien, in denen sich 31 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier etabliert haben. Das geht aus den Daten des abgeschlossenen Wolfsmonitoringjahres 2021/2022 hervor.

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1057087

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Illegale Wolfstötung: Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt 4000 Euro Belohnung für Ergreifung der Täter aus

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  hat eine Belohnung von insgesamt 4000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben. Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer nannte die Täter „jämmerliche Gestalten, die keine Achtung vor Lebewesen haben.“ In beiden Fällen erstattete der Verein auch Anzeige gegen Unbekannt.

Die Perversität dieser Täter sei leider ein Beispiel dafür, wie hasserfüllt immer mehr Menschen auch bei Tieren reagieren, die unter strengem Schutz stünden. Die Jungwölfin war nach Darstellung von Experten vor ihrem Tod auch noch gefoltert worden. Scheinheilig nannte Sommer die Äußerungen des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies, der gegenüber der Osnabrücker Zeitung geäußert hatte,  dass eine solche „Selbstjustiz“ unverantwortlich und es dafür „überhaupt keine Toleranz“ gebe. In Wirklichkeit ermögliche der Umweltminister in seiner bereits zum vierten Mal verlängerten Abschussverfügung gegen den Wolf Roddy das Töten eines Wolfs, obwohl etliche Zaunkontrollen des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. bewiesen hätten, dass die Nutztiere in fast allen Fällen völlig ungenügend geschützt waren.

Sommer: „Auch für den geplanten Abschuss von Wolf Roddy und Wolf Dani in Schleswig-Holstein gibt es für uns keine Toleranz.“

Der getötete Wolf bei Ratzdorf in Brandenburg sei in der Nähe der Stelle gefunden worden, wo bereits vor zwei Jahren schon einmal ein Wolf illegal erlegt worden war. Die Tatsache, dass mit dem Wolf bei Ratzdorf in diesem Jahr bereits schon drei Wölfe von unbekannten Personen in Brandenburg illegal erschossen worden seien, zeige in erschreckender Weise, dass sich Wolfshasser in ihrem Tötungswahn in dieser Gegend besonders sicher fühlen.

Ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“

Diese illegalen Tötungen seien auch schon ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“, die vom Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Diese Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetzes erlaube, dass praktisch jeder Wolf und auch ganze Rudel schon auf Verdacht erschossen werden könnten.  Das könnten sich Wolfshasser zu Herzen nehmen und selbst zur Waffe greifen, um Wölfe in „Selbstjustiz“ abzuschießen.

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Monaten  bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden.

Hier die PM als PDF:

PM_Wolfsschutz_Deutschland_setzt_4000_Euro_Belohnung_zur_Täterergreifung_aus