Verletzter Wolf von Behörden in Baden-Württemberg getötet

Am 28. September 2026 ist nahe der Bundesstraße B500 am Schluchsee (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ein schwer verletzter Wolfsrüde gefunden worden. Nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum sei das Tier „nicht überlebensfähig“ gewesen. Es sei daraufhin aus Tierschutzgründen getötet worden. Nach SWR-Informationen habe der Wolf an Lähmungen beider Hinterläufe gelitten. Wer das Tier genau getötet habe und ob es eingeschläfert oder erschossen worden sei, bleibe bislang unklar. Die Polizei sehe derzeit keinen Anlass für Ermittlungen. Das Ministerium und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) schlossen eine Schussverletzung als Ursache aus. Der Kadaver werde untersucht, Ergebnisse zu Identität und genauer Verletzungsursache stünden noch aus. Möglicherweise handele es sich um den in der Region sesshaften Rüden GW1129m. Wir kritisieren diese Vorgehensweise aus folgenden Gründen: 

Kritik an der behördlichen Vorgehensweise

Wie so oft in Deutschland wird auch in diesem Fall sehr schnell die endgültige Entscheidung getroffen: Tötung statt Rettungsversuch. Transparenz fehlt weitgehend. Die Öffentlichkeit erfährt kaum Details über den genauen Veterinärbefund, die Entscheidungswege und die Frage, ob überhaupt ernsthaft geprüft wurde, ob das Tier hätte gerettet werden können. Die Polizei stellt die Ermittlungen ein, obwohl die Umstände – schwer verletzter Wolf direkt an einer stark befahrenen Straße – durchaus Fragen aufwerfen.Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren diese Praxis scharf. Ein geschütztes Wildtier wird nach kurzer Begutachtung getötet, ohne dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, auf welcher Grundlage die Entscheidung „nicht überlebensfähig“ getroffen wurde. In Deutschland ist dies leider der Standard: Schwer verletzte Wölfe werden in der Regel euthanasiert. Eine echte Chance auf Rehabilitation erhalten sie so gut wie nie.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Es geht auch anders – Beispiele aus Italien und Tschechien

Dass eine andere Vorgehensweise möglich und erfolgreich sein kann, zeigen eindrucksvolle Fälle aus dem Ausland:In Italien wurde der Wolf „Navarre“ 2012 mit Lähmung der Hinterläufe, schwerer Unterernährung und 35 Schrotkugeln im Körper aus einem Fluss gerettet. Trotz der dramatischen Ausgangslage erhielt er intensive veterinärmedizinische Behandlung und Physiotherapie. Er lernte wieder zu laufen. Weitere dokumentierte Fälle betreffen Wölfe nach Autounfällen mit Frakturen, die operiert, rehabilitiert und erfolgreich in die Freiheit entlassen wurden. Einige davon wurden anschließend per GPS-Halsband über Monate und Jahre überwacht. In Tschechien erregte der Fall des jungen Wolfs „Bubla“ großes Aufsehen. Der Rüde wurde 2022 nach einem Autounfall mit schweren Verletzungen an Wirbelsäule, Hüfte und Kiefer hilflos in einem Straßengraben gefunden. Trotz schlechter Prognose wurde er mehrfach operiert und monatelang gepflegt. Anfang 2023 konnte Bubla wieder ausgewildert werden. Spätere Nachweise per Wildkamera und Telemetrie bestätigten, dass er überlebt hat und sich in der Landschaft bewegt.
Diese Beispiele beweisen: Auch bei Lähmungserscheinungen und schweren Unfallverletzungen ist eine Rettung möglich, wenn der Wille und die entsprechenden Strukturen vorhanden sind.
Erst vor wenigen Tagen hatten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. das Sterben von Wölfen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Schon damals bemängelten wir die heimliche Beseitigung von Wölfen, die in dem Bundesland praktisch seit Jahren vor aller Augen stattfindet – oft ohne transparente Aufklärung und ohne nennenswerte Konsequenzen. Der aktuelle Fall am Schluchsee reiht sich in dieses Muster ein und wirft erneut die Frage auf, wie offen und gründlich die Behörden mit dem Tod von streng geschützten Tieren umgehen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/09/26/das-baiersbronn-raetsel-soll-ein-alibi-welpe-den-weg-fuer-grindis-abschuss-ebnen/
Besipielfoto Wolf.

Wir fordern Aufklärung und stellen eine UIG-Anfrage

Wolfsschutz Deutschland e. V. wird daher eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt stellen. Wir verlangen Einsicht in den vollständigen Veterinärbericht, die Entscheidungsgrundlagen für die Tötung sowie alle vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu Identität und Todesursache des Wolfes. Deutschland muss endlich von den positiven Beispielen unserer Nachbarländer lernen und vorhandene Rehabilitationsmöglichkeiten für verletzte Wölfe nutzen. Wir werden weiter berichten.

Quellen:

Wolf im Landkreis Cuxhaven illegal erschossen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus.

Update – 23.11.2022

Niedersachsen – eine überraschende Wendung nimmt nun der Fall eines augenscheinlich illegal getöteten Wolfs bei Stubben. Statt Schussverletzungen hätte man nun in Berlin die überraschende Totesursache Bisse festgestellt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Stubben-Ursache-von-Tod-von-Wolf-steht-fest,aktuelloldenburg11090.html?fbclid=IwAR27pCy9JP7SA3kOq_QP86seUFr9eJuBUm356Jd-IJ1eBpC8BjgINVSIyLY

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind äußert überrascht und verwundert, zumal ein Zwischenergebnis „Schüsse“ gelautet hatte. Wir hatten Anzeige gestellt, die nun natürlich obsolet ist. Die betrifft auch die Belohnung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/10/18/wolf-im-landkreis-cuxhaven-illegal-erschossen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-setzt-belohnung-aus/

Am Montag Morgen wurde bei Beverstedt-Stubben ein toter Wolf aufgefunden. Das Tier wurde laut Untersuchungen mit drei Schüssen getötet und dann einfach abgelegt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 2.000 Euro aus.

„Genau solche Taten sind die Folge von Umweltminister Lies (SPD) absurden geheimen Wolfsjagden,“ so Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V.. „Das Unrechtsbewusstsein in einem bestimmten Teil der Bevölkerung, der Waffen besitzen darf, verschwindet. Selbstjustiz wird als Kavaliersdelikt angesehen.“ Es könne auch kaum ein Zufall sein, dass eine Schießgenehmigung auf einen Wolf bei Wittmund vor ein paar Tagen bekannt wurde. Bestimmte Kreise würden kaum noch Hemmungen verspüren. Erschreckend käme hinzu, dass in Deutschland kaum Wildtierkriminalität aufgeklärt werden würde und wenn tatsächlich einmal ein Täter erwischt werden würde, kaum ersthafte Konsequenzen zu erwarten wären. „Hier muss der öffentliche Druck noch viel höher werden.“

Beispielfoto toter Wolf.

 

Der zuständige Jagdpächter hatte den Fund des toten Tieres dem Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven gemeldet. Darauf hin hätten der zuständige Wolfsberater und die Polizei vor Ort Spuren gesichert und entdeckt, dass der Wolf mit drei Schüssen getötet worden ist. „Unserer Ansicht nach haben wir es hier mit einer regelrechten Hinrichtung zu tun“, so Sommer.

Das tote Tier wurde für weitere Untersuchungen nach Berlin zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung  gebracht.

Eine Blutspur zieht sich durch Wolfsfamilien im Cuxland

Das Rudel, das sich vor ein paar Jahren das Cuxland als Revier ausgesucht hatte, wurde ebenso grausam ermordet. Die  Mutterwölfin wurde illegal erschossen https://www.deutschlandfunk.de/niedersachsen-unbekannte-erschiessen-wolf-bei-cuxhaven-100.html auf einem Feld gefunden. Auch der Vater „verschwand.“ Da die Jungwölfe noch nicht genug Erfahrung im Jagen hatten, waren die Folge eher mehr als weniger Nutztierrisse. Gegen dieses Rudel gab es eine mediale Hetze, die ihresgleichen suchte. Selbst ein inzwischen verstorbener Wolfsexperte und Ökojäger zog eine „Endlösung“ für dieses Rudel in Betracht. Danach „verschwanden“ auch die Jungtiere.

Und wie bereits vermutet, siedelten sich kurze Zeit später erneut Wölfe im Gebiet an und die Hetze von Jägern und Weidetierhaltern erklomm einen neuen Höhepunkt mit der Abschussgenehmigung von Umweltminister Lies (SPD), der zuvor geheime Jagden auf diverse Rudel in Niedersachsen genehmigt hatte, aber mit dem Abschuss an einer Klage scheiterte. Nun versucht man es wohl erneut auf die illegale Tour.

„Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige und wir setzen eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des oder der Täter aus.“

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/22/nazijargon-herr-wotschikowsky-spricht-von-moeglicher-endloesung-fuer-das-cuxhavener-rudel/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/03/23/niedersachsen-woelfe-aus-garlstedt-und-schiffdorf-duerfen-vorerst-nicht-getoetet-werden/

Die Landesjägerschaft forderte bereits, dass Jäger anonym bleiben sollten und erschossene Wölfe einfach am Straßenrand ablegen dürfen sollten: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Abschuss-von-Woelfen-Jaeger-wollen-anonym-bleiben,wolf4260.html?fbclid=IwAR3CEVVacVK5zr0ifBAmBYOhyN1BLoDt7XdMas4B-Y_0dg56JZ3oNU-bE_s

 

 

 

 

 

Presseinformation -Wolfsschutz-Deutschland setzt 2000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Neißegebiet

Wolfsschutz-Deutschland setzt 2000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Neißegebiet
Der erschossene Wolf, der in der Neißeaue von einer polnischen Wolfsforscherin gefunden und an einer Leine aus dem Fluss gezogen wurde.

7. Mai 2018/ Pressemitteilung

Neißeaue – Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. i.G. hat zusammen mit einem Fördermitglied und Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der den auf polnischer Seite aufgefundenen Wolf erschossen hat. Der Wolf ist höchstwahrscheinlich auf deutscher Seite angeschossen worden und konnte sich noch über die Neiße auf polnisches Gebiet schleppen, wo er verstarb. Alexander Januszkiewicz, Zweiter Vorsitzender von Wolfsschutz-Deutschland: „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.

Gefunden wurde der verendete Wolf von Katarzyna Bojarska, einer Wolfsforscherin, die auf polnischer Seite der Lausitz in der Nähe von Ruszow die Wolfsforschung betreibt. Sie hatte am 13. April den Kadaver eines erschossenen Wolfes am Flussrand der Neiße gefunden. Die polnischen und deutschen Kriminalbehörden haben die Fahndung nach dem Täter bzw. der Täterin übernommen.

Wolf hat sich wahrscheinlich auf das polnische Gebiet geschleppt

Katarzyna Bojarska legte dem getöteten Tier eine Leine um den Hals, um es aus der Neiße zu ziehen.
Der Wolf wurde höchstwahrscheinlich Anfang April erschossen, also  in der Osterzeit. Der Fundort war in  Dobrzyn (auf polnischer Seite), das entspricht in etwa auf deutscher Seite der Höhe der Ortschaften Steinbach, Ungunst, Lodenau (Rothenburg OL.). Januszkiewicz: „Der Fundort muss nicht dem Tatort entsprechen.“ Es sei wahrscheinlich, dass der Wolf auf deutschem Gebiet angeschossen, schwer verletzt und sich noch auf das polnische Gebiet geschleppt hat.“

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe der Neiße beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte er sich die Person bei der Polizei in Görlitz oder Zgorzelec oder bei Alexander Januszkiewicz über unser Kontaktformular auf unserer Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Januszkiewicz: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Hier die Pressemitteilung als PDF:

PM_Belohnung_zur_Täterergreifung_wegen_des_erschossenen_Wolfs_an_der_Neißeaue

 

Getöteter Wolf im Pumpak-Revier: Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow und Wolfsschutz Deutschland setzen Belohnung von 2000 Euro aus

Zastrzelony wilk w Nysie Łużyckiej /
Erschossener Wolf in der Neiße gefunden
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Neißeaue, 26.04.2018 —-Unsere Kollegin Katarzyna, welche auf polnischer Seite der Lausitz in der Nähe von Ruszow die Wolfsforschung betreibt, hat am 13. April den Kadaver eines erschossenen Wolfes am Flussrand der Neiße gefunden. Die polnischen und deutschen Kriminalbehörden haben die Fahndung übernommen.
Der Wolf wurde höchstwahrscheinlich Anfang April erschossen, d.h. in der Osterzeit.
Fundort: Dobrzyn (auf polnischer Seite); in etwa auf deutscher Seite auf Höhe der Ortschaften Steinbach, Ungunst, Lodenau (Rothenburg OL.)
Der Fundort muß nicht dem Tatort entsprechen!
Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe der Neiße beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, dann bitte der Polizei in Görlitz oder Zgorzelec oder bei 
Alexander Januszkiewicz über unser Kontaktformular auf unserer Webseite melden.


Für Hinweise die zur Ergreifung des/-r Täters/-in führen ist von unserer Seite (Wolfsschutz Deutschland und Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow) eine Belohnung von 2000 Euro ausgesetzt.


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W piątek 13 kwietnia, idąc wzdłuż Nysy Łużyckiej, na wysokości miejscowości Dobrzyń zauważyłam w nurcie rzeki zwłoki zwierzęcia. Wyciągnęłam je na brzeg i okazało się, że był do dość duży samiec wilka, pozbawiony czaszki, z raną postrzałową w tylnej części tułowia. Wezwałam policję, a śledztwo z udziałem strony niemieckiej jest już w toku.
Wilk zginął najprawdopodobniej na początku kwietnia. Wkrótce na świat przyjdą wilcze szczenięta, a ich matki będą na początku przebywać z nimi niemal bez przerwy, karmiąc je mlekiem i ogrzewając. W tym czasie większość obowiązków związanych z dostarczaniem pokarmu dla karmiącej samicy spoczywa na jej partnerze. Jeżeli zastrzelony wilk był ojcem w jednej grup rodzinnych, oznacza to, że jego partnerka będzie musiała zdobywać pożywienie dla szczeniąt samodzielnie lub z pomocą starszego potomstwa, a szanse na przeżycie szczeniąt będą mniejsze. Miejsce znalezienia zwłok położone było w obrębie areału watahy wilczycy Orzechowej, ale dopiero badania genetyczne pozwolą na identyfikację tego osobnika.
Każdego roku wiele wilków w Polsce ginie od kul. Pisaliśmy o tym na WILKNecie między innymi w artykule „Freja ofiarą kłusownika”. Skala tego zjawiska jest niemożliwa do oszacowania. Odnajdowany jest tylko niewielki procent zastrzelonych wilków, a przypadki wykrycia sprawcy są niezmiernie rzadkie.
tekst: Katarzyna Bojarska, 21 kwietnia 2018

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vereinsvorsitzender

Aufruf zur illegalen Tötung? Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Wendelin Schmücker

Pressemitteilung

13.10. 2017

„Die Äußerung  >Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr< , die Wendelin Schmücker in einer öffentlichen Kreistagssitzung im niedersächsischen Nendorf geäußert hat, ist schon als kriminell zu bezeichnen“ , so Wolfgang Riether, Vorsitzender des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V.  Der Verein Wolfsschutz Deutschland hat jetzt Anzeige gegen ihn erstattet.  

Kurze Zeit nach Schmückers Statement wurde bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden. Riether: „Da kann man sich schon fragen, ob jemand die Äußerung Schmückers einfach mal in die Tat umgesetzt hat.“

Als  Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der sich auch zur Aufgabe gemacht habe, Tiere zu schützen und eine Vorbildfunktion auszuführen, müsste Schmücker nach Ansicht von Riether mit gutem Beispiel vorangehen und mit endlich damit aufhören, Hass gegen den Wolf zu schüren. Seine Äußerungen, wie „Eine historische Leistung sei es gewesen, dass in Deutschland einst die Ausrottung der Wölfe glückte“ (Zitat aus dem „Spiegel“), führe eindringlich vor Augen, wie ernst ihm der Satz sei, den er in der Kreistagssitzung von sich gegeben habe.

Der Wolf, so Riether, sei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Riether: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist damit sogar eine besonders streng geschützte Art. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.“

Weidetierhalter müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner wie Schmücker bewusst außer Acht.

Seit dem Jahr 2000 seien  nur rund 3.500 Nutztiere von Wölfen in Deutschland gerissen worden,  also 205 pro Jahr im Schnitt.  Riether: „Damit bleiben die durch Wölfe entstehenden Schäden weit unter den Verlusten, die Nutztierhalter durch andere Einflüsse (Unfälle) oder natürliche Gegebenheiten (Krankheiten) verlieren. “ Und Schäfer würden für jedes Tier, das sie durch Wolfsrisse verlieren obwohl es gut geschützt sei, eine Entschädigung erhalten.