Kein Aprilscherz: Neue absolut grausame Hessische Jagdverordnung tritt heute in Kraft

Ab heute, dem 1. April 2026, tritt in Hessen eine neue Jagdverordnung in Kraft. Sie erweitert die Jagd massiv: Waldschnepfe, Höckerschwan, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Rabenkrähe, Nilgans und weitere Arten dürfen nun ganzjährig oder mit deutlich verlängerten Jagdzeiten bejagt werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen diese Entwicklung entschieden ab und schließen uns dem Protest von Wildtierschutz-Deutschland e. V. und Pro Fuchs Hessen / Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen, an. 

Beispielfoto verletzter Wolf. © Brigitte Sommer

Wildschweine – wichtige Ökosystemingenieure unter Dauerdruck

Wildschweine waren bereits ganzjährig jagdbar und bleiben es auch weiterhin. Dabei sind sie wichtige Ökosystemingenieure: Sie pflügen den Waldboden um, fördern die natürliche Waldverjüngung, schaffen Lebensraum für viele Kleintiere und Pflanzen und fressen große Mengen an Schädlingen wie Mäusen, Engerlingen und Insektenlarven.Trotz aller Behauptungen gibt es bis heute keinen eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) primär durch Wildschweine auf Stalltiere übertragen wurde. Die Jagd löst dieses Problem nicht – sie verursacht stattdessen zusätzliches Leid. Auf einer unserer Wildkameras ist ein Wildschwein mit einem vermutlich abgeschossenen Bein zu sehen – ein trauriges Beispiel für Fehlschüsse und qualvolles Verenden.

Auch Wölfe und Wolfshunde sind betroffen

TWH Anori. Ob Jäger einen frei laufenden Wolfshund bei Gassi von einem frei lebenden Wolf unterscheiden können, ist fraglich. Scließlich verwechseln sie ja auch Wilschweine mit Pferden, oder Menschen mit Wildschweinen.
Obwohl der Wolf zwar im Jagdrecht ist, die Jagd aber wegen eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Hessen nicht erlaubt ist, gestattet die neue Verordnung die ganzjährige Jagd auf sogenannte Hybriden. Ein relevantes Hybridenproblem gibt es in Deutschland nicht. Diese Regelung ist hochproblematisch: Jäger könnten nun jederzeit Wölfe abschießen und sich nachträglich damit herausreden, sie hätten „gedacht, es sei ein Hybrid“ gewesen. Gleichzeitig könnten sie einen Freifahrtschein für den Abschuss wolfsähnlicher Hunde erhalten. Besonders Halter von Tschechoslowakischen Wolfshunden und anderen anerkannten Wolfshunderassen müssen nun ernsthaft befürchten, dass ihre Tiere „versehentlich“ erschossen werden – wie es leider schon mehrfach in Deutschland passiert ist.

Grausame und sinnlose Jagderweiterung

Die Ausweitung der Jagd auf Arten wie Waldschnepfe und Höckerschwan ist besonders fragwürdig. Viele dieser Tiere werden während der Brut- und Aufzuchtzeit gestört oder getötet. Die Jagd auf solche Arten ist nicht nur grausam, sondern auch ökologisch sinnlos. Sie dient vor allem der Befriedigung jagdlicher Tötungsinteressen.

Protest gegen grausame Fuchshaltung

Besonders kritikwürdig bleibt die erlaubte Haltung von Füchsen in Schliefenanlagen. Die Tiere werden oft tagelang ohne ausreichend Futter, Wasser oder Schutz eingesperrt, erleiden massive Stressverletzungen und nicht selten einen qualvollen Tod.

Deshalb rufen wir auf:


Am 25. April 2026 ab 11 Uhr findet in Hanau eine Protestveranstaltung gegen diese grausame Fuchshaltung statt.

Wir werden dort mit dabei sein. Die Jagd löst keine Konflikte – sie schafft neue. Wir fordern gemeinsam mit Pro Fuchs Deutschland / Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen die Abschaffung der Jagd und eine echte, gewaltfreie Konfliktlösung zwischen Mensch und Wildtieren. Wildschweine, Wölfe, Füchse, Waldschnepfen, Schwäne und alle anderen Wildtiere sind Mitgeschöpfe, die ihren Platz in dieser Welt nicht weniger verdient haben als wir. 

Hier der Link zur Veranstaltung: https://fb.me/e/9e3DZT72i

 

Quellen:

Offizielle Pressemitteilung des Ministeriums (mit Download)https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-modernisiert-jagdrecht-zum-1-april-2026
FB-Seite von Pro Fuchs Hessen /Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen. Hier werden die betroffenen Arten einzeln vorgestellt: https://www.facebook.com/ProFuchsHessen

Wolfsschutz Deutschland e.V. zeigt sich entsetzt über die Schonzeitaufhebung für Füchse und Waschbären in Hessen

Sinnloses Töten unter dem Deckmantel des Artenschutzes

Fuchs

Seit Füchsen und anderen Prädatoren im Rahmen der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung 2015/16 wenigstens kurze Schonzeiten gewährt werden, bemüht sich die Jägerschaft mit aggressiver Öffentlichkeitsarbeit darum, diese Tiere wieder ganzjährig töten zu dürfen. Zusätzlich werden die aktuellen gesetzlichen Schonzeiten auf dreiste Weise umgangen. Natur- und Tierschützer kritisieren die sinnlose Hatz auf Fuchs und Co. und fordern sinnvolle Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten statt der brutalen Auslöschung ganzer Beutegreiferbestände.

Die Einführung von Schonzeiten für Füchse und Waschbären in Hessen war im Hinblick auf den Tierschutz lange überfällig. Die Schonzeit schützt während der Jungenaufzuchtszeit beispielsweise Jungfüchse davor, von Jägern mithilfe spezieller Jungfuchsfallen gefangen und durch Erschießen, Erschlagen oder den Jagdhund bereits als tapsige Welpen am Bau getötet zu werden. Die Bejagung erwachsener Füchse zur dieser Zeit würde praktisch unvermeidbar auch zur Tötung von Elterntieren und damit zu einem grausamen Hungertod von Jungtieren führen. Gemessen an der Streuung der realen Geburtstermine und der Zeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere müssten die aktuellen Schonzeiten jedoch noch deutlich ausgeweitet werden, um Fuchs und Waschbär ein Mindestmaß an Tierschutz zu gewähren. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von über 60 deutschen Natur- und Tierschutzorganisationen, der auch Wolfsschutz Deutschland e. V. angehört, fordert die ganzjährige Schonung des Rotfuchses und beruft sich dabei auf einen umfassenden Katalog wissenschaftlicher Quellen, die die vermeintliche „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd widerlegen.

Schonzeitaufhebung – wie gesetzliche Schonzeiten durch Ausnahmeregelungen umgangen werden
Ungeachtet dessen fordern Jäger mit regelrechten Hetzkampagnen gegen Fuchs und Waschbär vehement die Rückkehr zur schonungslosen, ganzjährigen Bejagung. Bereits im Jagdjahr 2016/17 hatte das Hessische Umweltministerium auf Drängen der Jäger diese Schonzeiten in 40 Jagdrevieren in der Wetterau aufgehoben. Jäger gaben später bekannt, dass sie während dieser Zeit nahezu den kompletten Zuwachs an Jungfüchsen getötet haben. Dennoch wurden die gesetzlichen Schonzeiten Ende Mai 2018 erneut, diesmal in 89 Revieren im Rebhuhnhegering Wetterau, aufgehoben.

Waschbärjunge 

Begründung der Schonzeitaufhebung ist haltlos
Angeblich diene diese Ausnahmegenehmigung dem Schutz des Feldhamsters. Eine vermeintliche Störung des biologischen Gleichgewichtes durch Fuchs und Waschbär konnte allerdings nicht belegt werden, sondern basiert lediglich auf Mutmaßungen. Auch das als Begründung angeführte Feldhamster-Artengutachten erwähnt das Erfordernis einer „jagdlichen Regulierung“ von Beutegreifern mit keinem Wort. Stattdessen wird dort auf Maßnahmen zur Biotopverbesserung vor allem durch die Landwirte gesetzt, um den wirklichen Ursachen des Artensterbens entgegenzuwirken. Die lokal sehr hohen Abschusszahlen, die während der Schonzeitaufhebung 2017 erreicht wurden, sind auch kein Beweis für eine hohe Populationsdichte der Beutegreifer. Vielmehr dürften die von den Jägern während der Schonzeit leergeschossenen Fuchsreviere immer wieder andere Füchse aus umliegenden Revieren angelockt haben. So könnte sich der Prädationsdruck in den besagten Revieren tatsächlich erst aufgrund der Bejagung durch Zuwanderung erhöht haben – ein Teufelskreis, der die Jägerschaft – absurderweise – immer höhere Abschusszahlen fordern lässt.

Natur- und Tierschützer fordern Ende der schonungslosen Jagd
Nicht nur der Rebhuhnhegering Wetterau hat im vermeintlichen Artenschutz ein Hintertürchen gefunden, um die Schonzeiten für die unter Jägern oft regelrecht verhassten und mit Freude getöteten Beutegreifer umgehen zu können. Auch in der Hessischen Rhön wurden die gesetzlichen Schonzeiten aufgehoben. Doch es geht hierbei keineswegs um wirksamen Artenschutz, sondern vielmehr darum, die möglichst intensive und schonungslose Bejagung von Fuchs und Waschbär als vermeintlich sinnvoll oder gar notwendig darzustellen und so die Abschussinteressen der Jägerschaft durchzusetzen. Als Mitglied des Aktionsbündnisses Fuchs kritisiert auch Wolfsschutz Deutschland e. V.  die Aufhebung von Schonzeiten für Beutegreifer massiv und fordert stattdessen eine ganzjährige Schonung des Fuchses. Rote-Liste-Arten wie der Feldhamster müssen nachhaltig und wirkungsvoll geschützt werden und dürfen nicht von Jagdbefürwortern instrumentalisiert werden, um eine rücksichtlose Bejagung von Beutegreifern zu legalisieren.

 

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Kontakt:

Aktionsbündnis Fuchs, c/o Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, aktionsbuendnis@fuechse.org ,  T. 0177 7230086