Vernichtungswahn: Wölfe und Wolfsschützer sollen weg!
Es ist spürbar, dass der Wind um die Aufweichung des gesetzlich verankerten Schutzstatus der Wölfe in Deutschland seit Jahren immer stärker wird. Man will anscheinend um jeden Preis Jagd auf Wölfe machen. Bestimmte Interessengruppen heizen die Stimmung noch zusätzlich im Internet an, in dem sie teilweise bezahlte Trolle auf nahezu alle loslassen, die sich für Wölfe in der Öffentlichkeit stark machen. Unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist davon auch betroffen.
Seit fast einem Jahr haben es unsere Vorsitzende Brigitte Sommer und der Verein mit den immer mehr ausufernden Hassattacken eines Cybermobbers und Stalkers zu tun. Dieser Mensch schreckt dabei vor keinerlei Verleumdung, Verdrehung und Lügen zurück. Seine Drohungen sollen unsere Vorsitzende einschüchtern und der anhaltende Psychoterror soll sie derart demoralisieren, dass sie ihre Arbeit für den Verein einstellt. Dies wird aber nicht passieren.
Cybermobbing ist strafbar, eigentlich…aber
Cybermobbing ist ja seit einiger Zeit strafbar, doch es gibt bestimmte Techniken, die es den Behörden schwer machen, diese Straftaten zu verfolgen. Auch Strafanzeigen helfen da in bestimmten Fällen nicht. Inzwischen ist der Weiße Ring eingeschaltet und auch eine für Cybermobbing tätige Gruppe der Polizei.
In einigen Fällen konnten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. inzwischen Strafanzeigen stellen, in anderen nicht, weil sich eben bestimmter Techniken bedient wird. Dies zeigt, dass dieses Objekt unserer Ansicht nach nicht alleine arbeitet, sondern zu der Sorte gehört, die sich für seine Hassattacken bezahlen lässt. Solche Personen werden oft von einer Interessengruppe gesteuert, die sich selbst nicht die Hände schmutzig machen möchte.
Täter verstecken sich hinter Fake-Profilen
Dass diese Interessengruppe nicht nur die Wölfe in Deutschland eliminieren will, sondern auch den Verein Wolfschutz-Deutschland e. V. , wird inzwischen im Netz sogar offen kommuniziert. Man malt sich gegenseitig auf Hassprofilen öffentlich alle möglichen Szenarien aus.
Sicher fühlen dürfen sich Fakes aber nicht
Der Organisation Soko Tierschutz ist es gelungen, ein Fake-Profil einer Hass-Schäferin, mit der wir es wohl auch tun hatten, zu enttarnen. Die Folge ist eine Klage.
Täter überschütten Behörden mit Strafanzeigen gegen ihre Opfer
Es ist nicht verboten, in Deutschland Strafanzeigen zu stellen. Auch die Menge ist nicht begrenzt. Falsche Verdächtigungen sind aber strafbar, aber dies hält Cybermobber nicht zurück. Bei jeder Strafanzeige, egal ob berechtigt, oder nicht, egal ob tatsächlich ermittelt wird, oder nicht, vergeben die Behörden ein Aktenzeichen. Bestimmte Täter stellen diesen Vorgang dann im Netz so dar, als wäre das Opfer, und nicht sie selbst kriminell. Dabei werden im Gegenzug völlig legale Vorgehensweisen und Fakten als nicht legal dargestellt.
Täter stellen sich selbst als Tierschützer dar
Ein anderer Dreh der Interessengruppe ist es, ihre bezahlten Trolle als Tierschützer auftreten zu lassen, damit es in der Öffentlichkeit so wirkt, als handele es sich um einen Streit unter Tierschützern. Im Haterblog wird der Eindruck erweckt, als streite sich unsere Vorsitzende mit dem „Tierschützer“ herum, dabei steht sie seit Monaten nicht mehr im persönlichen Kontakt zu diesem Hater. Seine Angriffe galten nicht nur ihr, sondern auch anderen Aktiven und dem Verein selbst sowie weiteren Tierschützern.
Ausgangslage war eine Drohung gegen eine Tierschützerin
Die Eskalation betreffs unserer Vorsitzenden stellte eine Drohung des Cybermobbers gegen eine andere Tierschützerin dar. Er drohte diese „in den Rollstuhl“ zu schicken. Unsere Vorsitzende löschte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vorsitzende unseres Vereines die Veröffentlichung dieser Drohung in einem sozialen Netzwerk nicht. Ein Gericht befand darauf, dass die Privatsphäre des „Subjektes“ als wichtiger zu erachten ist, als eine Warnung der Allgemeinheit vor einem Gefährder. Eine solche Situation wird vielen unter anderen Umständen bekannt vor kommen. Leider wird oft erst etwas getan, wenn bereits Menschen schlimme Verletzungen erlitten oder sogar gestorben sind. Ein anderes Gericht hätte vielleicht anders entschieden, zumal der Hater den Fall vor Verhandlung selbst öffentlich gemacht hatte und damit seine Privatsphäre eigentlich eingebüßt hatte. Seine Veröffentlichung sei nicht lesbar gewesen, hieß es. Eine Revision wurde abgelehnt. Dies waren die Verfahren, für die sich der Hater herausnimmt, unsere Vorsitzende immer wieder als kriminell zu bezeichnen.
Seither vergeht kaum ein Tag, an dem das Subjekt kein Pamphlet herausgibt, das nicht gegen unseren Verein oder gegen unsere Vorsitzende gerichtet ist. Wer sich seine Beträge durchliest, müsste eigentlich merken, dass dieser Hater ganz offensichtlich an schweren psychischen Störungen leidet. Im Netz gehen allerdings seine Ergüsse auf den Wolfshasserseiten teilweise viral. Die Kommentare unter den Beiträgen sind so widerlich, dass wir sie weder durchlesen noch veröffentlichen möchten.
Gut meinende und teilweise wirklich entsetzte Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde wollen uns allerdings immer wieder darauf aufmerksam machen und wir werden oft gefragt, warum wir da keine Stellung nehmen. Bei Cybermobbing wird der Rat von der Polizei gegeben, nicht darauf einzugehen, weil die Hater gerade durch Reaktionen neuen Auftrieb erhalten. Nun scheint der Hater aber allmählich gar keine Grenzen mehr zu kennen, was uns zu dieser Stellungnahme veranlasst. Unsere Vorsitzende freut sich natürlich sehr über Beistand, doch bitte keine Screenshots senden, sie tut sich die Durchsicht dieser feigen Attacken schon gar nicht mehr an.
Einige der irrsinnigen Behauptungen mit angeblichen Anzeigen waren, dass der Verein die Profifotoausrüstung unserer Vorsitzenden bezahlt hätte, ihr Hund Liv auf einem Minigrundstück gehalten würde, der Kassenwart mit der zweiten Vereinsvorsitzenden zusammen wäre, die Jahreshauptversammlung ein Familientreffen wäre, der Verein nur im Internet tätig wäre, man keine zwei Dependancen in Deutschland haben dürfe, der Vorstand nicht in verschiedenen Städten wohnen dürfe, das Vereinsfahrzeug nur privat genutzt werden würde, das Fahrzeug nicht sein altes Kennzeichen behalten dürfe, dass Gelder veruntreut werden würden, über 80 Personen würden unsere Vorsitzende psychisch und physisch vernichten wollten, unsere Vorsitzende müsse über 100.000 Euro Schadensersatz an ihn zahlen, sowie noch weiteren Irrsinn, den man sich gar nicht merken kann, wegen der hohen Erscheinungsfrequenz der Pamphlete. Inzwischen bezieht der Täter jeden Post in Facebook, den unsere Vorsitzende bringt, auf sich selbst und stellt diesen mit Bewertung auf seine Homepage. Des weiteren veröffentlichte er alle Anschriften des Vorstandes auf seiner Homepage, nebst Vereinsfahrzeug mit Kennzeichen.
Update 11.01.24: Nn behauptet der Cybermobber, dass unsere Vorsitzende Privatschulden vom Konto des Vereins beglichen hätte um eine Privatinsolvenz abzuwenden. Dies ist eine Lüge: Unsere Vorsitzende handelte in Person als Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V.. Der im Urteil bemängelte Satz befand sich in unserer geschlossenen Vereinsgruppe auf FB und auf dem Vereinshandy in FB, zu dem mehrere Personen des Vereins Zugang haben. Die Kosten für das Verfahren sind also nicht von ihr privat zu tragen, sondern diese Kosten trug selbstvertsändlich der Verein. Von Seiten der Kasse wurde lediglich ein Betrag übersehen, der dann noch nachträglich überwiesen worden war.
Update 16.01.24.
Uns ist übrigens aktuell auch kein Verfahren gegen Verein oder Vorsitzende bekannt. Und es gab auch keine Zwangsvollstreckung, wie von dem Cybermobber behauptet.
Volker Vogel
Schriftführer Wolfsschutz-Deutschland e. V.