Bayern – Eilantrag erfolgreich – Wolf Chiemie darf nicht erschossen werden

Einem Eilantrag von Naturschützern hat das Verwaltungsgericht München heute stattgegeben. Wolf Chiemi darf nicht erschossen werden.

Beispielfoto Wolf, ©Brigitte Sommer

 

Der Wolf mit der Kennung GW2425m hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land ungeschützte Weidetiere sowie Wildtiere gerissen. Was, wenn nicht Wildtiere, soll ein Wolf denn sonst fressen? Ironischerweise waren auch die Wildtiere mit in die Begüdung für die Abschussverfügung aufgenommen worden. Ein unscharfes Video sollte ihn zudem in einer Stadt zeigen. Einen genetischen Beweis gab es nicht. Die Behörden hatten ihn daraufhin zum Abschuss freigegeben. Selbst den Hobbjägern war mit dieser Lösung nicht wohl und weigerten sich, zu schießen, da sie juristische Konsequenzen fürchteten. Sie bezeichneten die Schießgenehmigung als „weltfremd.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. hätte nach der Tötung des Wolfs oder eines anderen Tieres aufjeden Fall Strafanzeige gegen die Landwirtschaftsministerin und ausführende Personen gestellt. Bis zur Entscheidung des Verahrens dürfte der Wolf nun erst einmal in Sicherheit sein. Jedefalls vor „legalem“ Abschuss. Die bayerischen Methoden, unliebsame Luchse loszuwerden, sind ja bereits bekannt.
Hoffen wir, dass es genug Spaziergänger in den Landschaften dort gibt, die ihre Augen offenhalten. Hinweise auf Wildtierkriminalität behandeln wir anonym.