Klage gegen Herabsetzung des Wolfsschutzstatus vor dem EuGH
Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde gegen die Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention eingelegt, die Anfang Dezember dafür gestimmt hatten, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen.
Die Klage wurde von den Tierschutzverbänden Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection (alle Italien), One Voice (Frankreich) und Great Lakes and Wetlands (Ungarn) eingereicht. Große Namen wie WWF, Nabu oder Pro Natura oder BUND sucht man hier allerdings vergebens. Deutschland hatte wie Österreich und die Schweiz für die Absenkung des Schutzstatus gestimmt und dass keine Organisation klagt, könnte den Einfluss der Regierung hier deutlich machen.
„Der EU-Vorschlag, den Schutz des europäischen Wolfes zu reduzieren, ist wissenschaftlich nicht fundiert und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, weshalb wir Einspruch erhoben haben“, betonte Gaia Angelini, Präsidentin von Green Impact. Der Vorschlag „basiert auf einem von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen und finanzierten Bericht, der von einer Beratungsfirma erstellt und nicht von Fachleuten überprüft wurde“, kritisierte Angelini in einer Pressemitteilung.

Die Beschwerde wurde eingereicht, nachdem Fehler in den Abläufen der EU und der Berner Konvention, die den Wolfsschutz betreffen, aufgedeckt wurden, hieß es. Darunter seien fehlende wissenschaftliche Unterstützung, kein wissenschaftlicher Überprüfungsprozess sowie fehlende demokratische Prozesse, die die Forderungen von NGOs und Bürgern kaum berücksichtigen, betonten die Tierschützer.
Sollte der Beschwerde der fünf Organisationen stattgegeben werden, könnte dies zur Nichtigerklärung der auf der Entscheidung 2024/2669/EU (Herabstufung des Wolfsschutzes) basierenden Rechtsakte führen, einschließlich des von der EU auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vorgelegten Vorschlags.
Hintergrund: Der Wolf hat bisher den Status „streng geschützt“ in der Berner Konvention innegehabt, was bedeutete, dass seine Bejagung oder Störung stark eingeschränkt war. Die EU-Kommission schlug vor, diesen Status auf „geschützt“ zu reduzieren. Die Absicht dahinter scheint klar. Man will leichter abschießen und sogar eine normale Bejagung ermöglichen. Dieser Vorschlag wurde von den Botschaftern der EU-Mitgliedsstaaten am 25. September 2024 positiv beschlossen und am 3. Dezember 2024 durch den Ständigen Ausschuss der Berner Konvention ratifiziert.
Die Änderung der Berner Konvention ist der erste Schritt; darauf muss eine Anpassung der FFH-Richtlinie der EU folgen. Diese Anpassung erfordert weitere Abstimmungen und wird mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Also darf keinesfalls jetzt schon auf Wölfe geschossen werden.
Fakt ist, dass die Mitgliedsstaaten, die nicht zugestimmt haben, auch noch Veto einlegen können. Es lohnt sich, weiter zu protestieren.
Quelle:
https://chwolf.org/assets/documents/News-Events-Aktuell/2024/PR-Wolves-and-ECJ-17-December-EN.pdf