Weitere acht Geheimjagden auf Wölfe in Niedersachsen: So hebeln Politik und Behörden den Rechtsstaat aus

Zu den jüngst bekannt gewordenen vier Fällen von geheim gehaltenen Wolfsjagden sind bereits acht weitere geheime Schnellabschussverfahren gelaufen – alle ohne Erfolg.  Glücklicherweise wurde kein einziger Wolf getötet. Die Öffentlichkeit erfährt davon erst jetzt nach Ablauf der sechs Wochen. Die Behörden halten die Verfahren bewusst unter Verschluss und veröffentlichen sie erst im Nachhinein. Doch  vielen Jägern scheint bewusst zu sein: Am Ende sind sie die juristisch Angreifbaren. Die behördlichen Freigaben entbinden sie nicht von der persönlichen Verantwortung. Warum, erklären wir ganz genau in unserem Artikel. 

Wer im Rahmen eines solchen Verfahrens ein Elterntier, eine laktierende Fähe oder ein nicht freigegebenes Tier tötet, riskiert ein Strafverfahren wegen illegalen Abschusses einer geschützten Art – inklusive Verlust des Jagdscheins. Die Behörden schieben anscheinend das Risiko gezielt auf die Jägerschaft und halten sich selbst im Hintergrund. Dass bislang kein Wolf geschossen worden ist, dürfte kein Zufall sein. Die Jäger scheinen genau zu wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen.

 

Screenshot aus der Info des Landwirtschaftsministerums.

Die Salami-Taktik gegen den Wolf

Wie Politik und Behörden den Rechtsstaat aushebeln zeigen Statements wie „Der Schutzstatus wurde gesenkt“, „der Wolf unterliegt nicht mehr dem Artenschutz“, „Abschüsse sind jetzt rechtssicher“. Wer in diesen Tagen die Statements aus den Landwirtschaftsministerien Niedersachsen liest, reibt sich die Augen. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird eine politisch bewusst gesetzte Nebelkerze nach der anderen vorgesetzt. Das Ziel ist klar: Die Öffentlichkeit soll in die Irre geführt und vollendete Tatsachen geschaffen werden – auf Kosten einer geschützten Tierart.

Wir müssen Tacheles reden

Juristisch sind diese Behauptungen schlicht falsch. In der Praxis sterben jedoch Wölfe, weil die Politik eine perfide Salami-Taktik anwendet und den rechtlichen Schutz Schritt für Schritt demontiert. Die juristische Wahrheit: EU-Recht und Bundesrecht schlagen jedes Landesjagdrecht. Egal, wie oft Landwirtschaftsministerinnen den Wolf im Landesjagdrecht verorten: Europarecht und Bundesrecht stehen über jedem Landesgesetz. Ein Landesjagdgesetz darf den Schutz des Wolfes niemals absenken. Jagdrechtliche Regelungen, die den strengen Kriterien von Bundes- und EU-Recht widersprechen, sind rechtswidrig. Nach § 37 Abs. 2 BNatSchG tritt das Jagdrecht nur dann an die Stelle des Naturschutzrechts, wenn es mindestens gleichwertige oder strengere Schutzbestimmungen enthält. Eine Alibi-Regelung im Jagdrecht ersetzt niemals eine rechtmäßige artenschutzrechtliche Prüfung. Tötung ist keine „Pflege“ einer Art. Der Wolf bleibt also über die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt (Anhang V). Auch wenn der strenge Schutzstatus (Anhang IV) 2025 abgesenkt wurde, ist er weiterhin eine geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand gewahrt werden muss.
Beispielfoto Wölfin.

Der juristische Umbau und der heimliche Paragraph

Trotzdem hat der Gesetzgeber den Artenschutz in den letzten Jahren massiv angegriffen:

  • Bereits 2020 wurde mit § 45a BNatSchG (der sogenannten „Lex Wolf“) die sukzessive Tötung legalisiert. Wenn Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden konnten, durften so lange einzelne Rudelmitglieder nacheinander geschossen werden, bis die Risse aufhörten. Im Extremfall durfte damit ein ganzes Rudel ausgelöscht werden. 
  • Mit der Reform des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026 (§§ 22b bis 22f BJagdG) wurde der Wolf formell ins Jagdrecht überführt und § 45a BNatSchG gleichzeitig gestrichen.
  • Deutschland hat 2025 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission gemeldet:

    • Für die atlantische Region bereits im Juli 2025.
    • Für die kontinentale Region nachträglich am 13. Oktober 2025.

    Damit gilt der Wolf in beiden großen biogeografischen Regionen Deutschlands offiziell als im günstigen Erhaltungszustand.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/

Doch das war nicht alles. Bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst wurde ein weiterer Trick angewandt: Ein neuer § 39a BNatSchG tauchte erst in der Ausschussempfehlung auf – nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits die Verbändeanhörung und die erste Lesung im Bundestag hinter sich hatte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zu dieser massiven Änderung fand nicht statt. Der Paragraph sollte direkt in den zentralen Schutzanker des § 7 BNatSchG eingreifen und den „günstigen Erhaltungszustand“ faktisch umgehen. Was im offenen Verfahren nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss einfach „durchgereicht“. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/04/gesetzes-trick-fuer-die-wolfsjagd-aenderung-wurde-einfach-reingeschmuggelt/

Und ein „günstiger Erhaltungszustand“ ist gar nicht erreicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/14/wolfsmonitoring-2024-25-die-offiziellen-zahlen-beweisen-der-guenstige-erhaltungszustand-ist-nicht-erreicht/

Das Verbandsklagerecht wurde systematisch beschnitten

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) verabschiedet. Damit wird der effektive Rechtsschutz massiv geschwächt:
  • Klagen haben bei vielen Vorhaben keine aufschiebende Wirkung mehr.
  • Einwände müssen extrem früh und vollständig vorgebracht werden, sonst sind sie unzulässig.
  • Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird befristet und bürokratisch erschwert.
  • Die „tatsächliche Betroffenheit“ wird enger ausgelegt.

Genau davor haben wir seit Jahren gewarnt. In dem Moment, in dem der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und erleichterte Abschüsse möglich gemacht wurden, hat man den Verbänden die schärfste rechtliche Waffe aus der Hand genommen. Eilverfahren greifen in Bundesländern mit vielen Wölfen ohnehin kaum noch. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/

Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge

Andere Verbände betonen gebetsmühlenartig, dass die aktuellen Abschussverfahren und die Gesetzesänderungen nicht rechtskonform seien. Das ist juristisch durchaus richtig. Doch sie blenden die Realität systematisch aus: Die Regierung interessiert das schlicht nicht. Was auf dem Papier gilt, wird in der Praxis durch Salami-Taktik, Intransparenz und prozessuale Umbauten systematisch unterlaufen. Das beste aktuelle Beispiel dafür ist die Corona-Zeit, in der massiv Grundrechte ausgehebelt wurden – oft mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“ und unter Umgehung effektiver gerichtlicher Kontrolle. Genau dieses Muster erkennen wir jetzt wieder beim Wolf: Bürokratische Tricks, Informationsblockaden und die Beschneidung des Verbandsklagerechts sollen verhindern, dass der rechtliche Schutz tatsächlich greift. Recht haben nützt nichts, wenn man es in der Praxis nicht durchsetzen kann.

Die Taktik der „aufgestauten Risse“ und die Informationsblockade

Die offizielle Rissliste wird oft extrem träge aktualisiert, so dass Kontrollen praktisch wegfallen. Für UIG-Anfragen verlangen Behörden in anderen Bundesländern inzwischen dreiste „Abschreckungsgebühren“ von bis zu 900 Euro. Das verstößt klar gegen das europarechtliche Abschreckungsverbot.
Da die Politik den rechtlichen Schutz hinter bürokratischen Tricks und Gebührenmauern versteckt und Gerichte die Notbremse verweigern, müssen wir selbst vor Ort sein. Wir rufen alle Wolfsfreunde und Naturbegeisterte auf: Geht mit uns in den bekannten Riss- und Interventionsgebieten spazieren. Nutzt Euer gesetzlich geschütztes Betretungsrecht für Wald und Flur. Wandert mit der Familie, führt den Hund aus (angeleint) und zeigt flächendeckend Präsenz auf öffentlichen Wegen und dokumentiert. Präsenz schützt: Wo Menschen friedlich unterwegs sind, können Jäger keine Abschüsse vollstrecken.
Weitere Quellen:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure Unterstützung. 
Mit einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

Jeder Euro zählt – gerade jetzt.

Behördenwillkür: Droht in Ahnsbeck die vierte Abschusswelle in Niedersachsen?

Das neue niedersächsische Landesjagdgesetz ist seit kaum vier Wochen in Kraft, und schon zeigt sich genau das Chaos, vor dem wir als Wolfsschutz-Deutschland e. V. monatelang gewarnt haben. Während im Heidekreis (Altenboitzen) und im Landkreis Celle (Niederohe/Lutterloh) sowie Rehdener Geestmoor (Landkreis Vechta) die ersten sechs-wöchigen Abschussjagden im Drei-Kilometer-Radius per ministeriellem Schnellverfahren durchgewinkt wurden, herrscht beim jüngsten Vorfall in Ahnsbeck (Samtgemeinde Lachendorf) tiefes, behördliches Schweigen.

Ahnsbeck zeigt: Populismus ersetzt keinen Herdenschutz

In der Nacht zum 23. Juli sollen in Ahnsbeck zwei Schafe direkt im Ort getötet worden sein. Ein Video, das angeblich ein ganzes Rudel zeigt, wird nun von Wolfsgegnern und Teilen der Lokalpresse instrumentalisiert, um reflexartig die nächste Abschusswelle zu fordern. Die Realität, die das niedersächsische Agrarministerium unter Miriam Staudte (Grüne) anscheinend verschweigt: Die betroffenen Tiere wiesen laut Berichten keinen wolfsabweisenden Grundschutz auf.
Pauschal wird der Vorfall dem lokalen Lachendorf-Rudel in die Schuhe geschoben – ohne jegliche genetische Beweise? In der Region Celle überschneiden sich mehrere Reviere. Wir stellen unmissverständlich klar: Wer seine Tiere ungeschützt lässt, liefert sie auf dem Silbertablett frei Haus. Das Gesetz sieht Schnellabschüsse explizit nur dann vor, wenn ein zumutbarer Herdenschutz überwunden wurde. Wer in Ahnsbeck schießen will, bricht geltendes Recht.
Beispielbild Wolfsmutter mit Welpen im Alter von sechs Wochen. © Brigitte Sommer

Die Mauer des Schweigens: Vollständige Intransparenz

Was uns zutiefst alarmiert, ist die absolute Geheimhaltung, mit der das Ministerium agiert. Unabhängige Naturschutzverbände können so keinerlei zeitnahen Einblick mehr in Rissgutachten oder die genauen Begründungen der Allgemeinverfügungen erhalten. Die Beantwortung von UIG-Anfragen dauert Wochen oder wird gar verweigert. Es wird im Verborgenen entschieden, welche Reviere zur Jagdzone erklärt werden. Diese Intransparenz hat Methode: Man will kritische, wissenschaftliche Überprüfungen und rechtliche Schritte im Keim ersticken. Wenn die Öffentlichkeit und Experten nicht mehr nachvollziehen können, ob Zäune tatsächlich ordnungsgemäß funktionierten oder ob es sich bei Rissen überhaupt um Wölfe handelte, ist Tür und Tor für staatliche Willkür geöffnet. Wir berichteten bereits hier über den Interessenkonflikt der Jägerschaft: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Gefährliches Roulettespiel – und die großen Verbände schweigen

Die Absurdität gipfelt darin, dass selbst die Jägerschaft vor Ort – wie der Celler Kreisjägermeister Helge John – die aktuellen Abschussbefehle als unkalkulierbares „Roulettespiel“ kritisiert. Wir befinden sich mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Da Jährlinge optisch kaum von Altwölfen zu unterscheiden sind, nehmen die Behörden den illegalen Abschuss geschützter Elterntiere billigend in Kauf. Das ist gezielte Ausrottung einer geschützten Art durch die Hintertür.
Besonders bitter: Von den etablierten großen Umwelt- und Naturschutzverbänden ist zu den akuten Abschussbefehlen und dem Vorfall in Ahnsbeck bis heute kein einziges Wort des öffentlichen Protests zu hören. Auch von denen nicht, die noch immer damit werben, dass einzig und allein Klagen Wölfe retten könnten. Während die Basis-Aktivisten vor Ort verzweifeln, verharren die großen Organisationen in lähmendem Schweigen und überlassen das Feld den Abschussbefürwortern.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ducken uns nicht weg

Wir fordern vom niedersächsischen Umwelt- und Agrarministerium:
    1. Sofortige Offenlegung aller Rissprotokolle und Gutachten zu Altenboitzen, Lutterloh und Ahnsbeck.
    2. Einen sofortigen Stopp aller Schnellabschuss-Verfügungen.

Wir werden dieses rechtlich höchst dubiose Vorgehen nicht tatenlos hinnehmen und prüfen bereits alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte gegen die geheim gehaltenen Abschussbescheide. Gleichzeitig rufen wir zu Spaziergängen auf. Wer nicht selbst vor Ort sein kann, sollte uns dringend finanziell unterstützen.

Weitere Hintergründe:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsrätsel im Landkreis Wittenberg: Ein Fehlabschuss, zwei Versionen und die Frage nach den Konsequenzen

Der Abschuss eines Wolfes im Raum Bösewig wirft weiter Fragen auf. Während behördliche Berichte von einer nachträglichen Zerlegung des Tieres sprechen, deutet ein anonymer Hinweis an uns auf einen ganz anderen Ablauf hin. Was passierte in den Tagen nach dem 5. Mai 2026 – und welche rechtlichen Folgen hat der Vorfall?

Wir entdeckten den Fall in den Daten der DBB-Wolf und berichteten erstmals hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/10/staatlich-hingerichtet-wolf-im-golmer-territorium/

Für uns von  Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen grundsätzlich ab. Der behördlich genehmigte Abschuss im Raum Bösewig zeigt erneut die gesamte Problematik der aktuellen Praxis. Eigentlich galt die behördliche Anordnung dem Rüden GW4012m. Diesem Tier wurden in der betroffenen Schäferei für das laufende Jahr mindestens 11 der insgesamt 21 Wolfsübergriffe genetisch nachgewiesen. Als Begründung für die Abschussverfügung wurde angeführt, das Tier habe gelernt, optimalen Herdschutz aus 1,20 Meter hohen Elektronetzen und Herdenschutzhunde zu überwinden bzw. Zäune zu überspringen. Wir ziehen diese Version der angeblich übersprungenen Netze massiv in Zweifel. Aus unserer Sicht wird das Argument des gelernten Zaunsprungs oft zu schnell herangezogen, ohne dass der Zustand und die fehlerfreie Funktion des Herdenschutzes vor Ort unabhängig und lückenlos nachgewiesen wurden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Über den Ablauf nach dem Schuss am 5. Mai 2026 herrscht derweil tiefe Unklarheit. Offiziell wurde festgestellt, dass nicht der gesuchte Wolf erschossen wurde, sondern der Rüde GW5506m – ein bis dahin unauffälliges Tier, das seit Februar 2026 wiederholt im Territorium „Golmer“ nachgewiesen worden war. Doch die Spurensicherung wirft massive Widersprüche auf. Es stehen sich zwei Versionen gegenüber.

Das Schießen ins Blaue: Ein Blick in die WZI-Daten

Ein Blick in die offiziellen Unterlagen des Wolfskompetenzzentrums (WZI) zeigt, wie instabil die Lage im betroffenen Golmer Territorium zum Zeitpunkt der Genehmigung war. Der Monitoringbericht Sachsen-Anhalt dokumentiert für dieses Rudel drei Welpen, einen genetisch bestätigten Fähenwechsel sowie den zuvor im Gebiet illegal getötet aufgefundenen Rüden.
Besonders brisant: Das WZI dokumentiert in dem Papier explizit den „unbekannten Verbleib“ der vorherigen Fähe des Rudels. Trotz dieser unklaren Rudelstruktur wurde auf Grundlage der neuen Sonderregelungen im Bundesjagdgesetz gehandelt. Der Abschuss erfolgte in einem sensiblen Gefüge, obwohl das Oberverwaltungsgericht Magdeburg erst Anfang des Jahres entschieden hatte, dass im Bereich des Golmer Rudels kein Wolf geschossen werden darf.

Version 1: Die Trophäen-Zerlegung (Die LAU-Version)

Laut Angaben des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt soll der Jäger den Wolf nach dem Abschuss in Besitz genommen und zerlegt haben. Kopf, Gliedmaßen und Schwanz seien abgetrennt worden. Dem WZI sei am 8. Mai lediglich der Rumpf übergeben worden. Dies deutet auf eine klassische Trophäenpräparation hin, bei der die Decke (das Fell) mitsamt Kopf und Läufen einbehalten wird.
Beispielfoto Wolf.

Version 2: Das Plastiksack-Rätsel (Der anonyme Hinweis)

Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegt jedoch ein vollkommen anderer Insider-Hinweis vor, der diesen Ablauf in Frage stellt. Demnach wurde ein kompletter Kadaver in einer Plastikverpackung vorgelegt. Es sei angewiesen worden, lediglich eine DNA-Probe an der Zunge vorzunehmen. Direkt danach habe der Jäger den vollständigen Kadaver in der Verpackung wieder mitgenommen. Die ungeheuerliche Vermutung: Wurde die Fähe geschossen?
Diese beiden Darstellungen lassen sich kaum miteinander vereinbaren. Sollte der komplette Kadaver nach einer schnellen Zungenprobe direkt wieder mitgenommen worden sein, bleibt unklar, warum offizielle Stellen von einem unvollständigen Rumpf berichten.
Hieraus ergeben sich Fragen, die im Raum stehen: Wurde die Untersuchung des Tieres bewusst verkürzt, um eine unabhängige Begutachtung des gesamten Körpers zu verhindern? Oder wurden im Raum Bösewig möglicherweise sogar zwei Tiere geschossen – eines für die Genetik und eines für die Trophäengewinnung?
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. äußern hierbei einen schweren Verdacht: Wenn tatsächlich ein kompletter Körper in Plastik transportiert und die Untersuchung manipuliert wurde, könnte es sich bei dem getöteten Tier in Wahrheit um die Fähe des Golmer Rudels handeln, zu der es auch keinen Nachweis über den 30. April hinaus gibt? Das Verschwindenlassen des Kadavers würde in diesem Szenario dazu dienen, den illegalen Abschuss des Muttertieres zu vertuschen. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an die Behörden gestellt. Eine Antwort steht aktuell noch aus.

Zitat aus der Antwort des WZI:

„Bei dem am 05.05.26 geschossenen Wolf handelt es sich um GW5506m. Das Tier ist seit Februar 2026 wiederholt im Bereich des Territoriums Golmer genetisch nachgewiesen worden. Seine Herkunft ist unklar. Bislang gibt es keine genetischen Hinweise auf eine Verpaarung mit einem der weiblichen Tiere des Rudels. Sein Auftreten über die Genetik im Gebiet lässt zwei mögliche Schlüsse zu:

  1. entweder er ist als Floater (zwischen mehreren Territorien regelmäßig umherziehender Jungwolf) unterwegs oder
  1. als neuer territorialer Rüde zusammen mit der GOL-Fähe anzusehen (dafür fehlen aber bislang ausreichende Belege). Das gleiche Szenario gilt für GW4012m, der seit Mai 2025 im Bereich des Golmer Rudels wiederholt genetisch nachgewiesen wurde.

Aus dem Zeitraum Mai 2025 bis Mai 2026 liegen im Territorium Golmer zurzeit genetische Nachweise von insgesamt 5 Individuen vor (weitere Genetikproben befinden sich zurzeit auf dem Weg in die genetische Analyse). Mindestens die Fähe und ihre beiden Töchter bilden das Rudel GOL im Monitoringjahr 2025/26 (01.05.2025 – 30.04.2026). In welchem Zusammenhang die beiden Rüden mit dem Rudel stehen, ist zurzeit nicht ganz klar. Darüber hinaus liegen zurzeit keine Erkenntnisse zum weiteren Fortbestand des Rudels GOL vor, hier müssen im Freiland zunächst neue Informationen erarbeitet werden. Da mögliche Welpen jetzt noch zu klein sind, um allein umherzulaufen, bleibt der Status zurzeit erst einmal offen.“

Beispielfoto Wolfswelpe: Falls tatächlich doch auch die Fähe erschossen worden sein sollte, würde dies auch den Tod der Welpen bedeuten.

Welche Strafe erwartet den Täter?

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) am 4. Juni 2026 bestätigte. Deshalb brauchen wir in diesem Fall nicht zusätzlich eine Strafanzeige zu erstatten. Doch welche Konsequenzen drohen dem Schützen real? Der Wolf ist eine geschützte Art. Das Jagdrecht erlaubt keine eigenmächtige Trophäenverwertung oder Inbesitznahme des Kadavers. Rechtlich stehen hier Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Raum, die theoretisch mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem droht der Verlust des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte wegen mangelnder Zuverlässigkeit.
Der Blick auf die juristische Praxis der vergangenen Jahre dämpft die Erwartungen an eine harte Bestrafung jedoch erheblich:
    • Meist nur Geldstrafen: Illegale Wolfstötungen oder Verstöße gegen den Artenschutz enden vor deutschen Gerichten bei Ersttätern fast nie mit Haftstrafen. In der Regel werden die Verfahren gegen Geldstrafen im mittleren vierstelligen Bereich eingestellt oder enden mit relativ geringen Strafbefehlen.
    • Ermittlungshürden: Oftmals scheitern Verfahren an der lückenlosen Beweiskette oder der genauen Nachweisbarkeit des Vorsatzes – insbesondere, wenn Kadaver oder wichtige Beweismittel nicht zeitnah und vollständig gesichert wurden.
    • Der Jagdschein als spürbarste Konsequenz: Die härteste und wahrscheinlichste Folge für den Jäger ist meist nicht das Strafmaß des Gerichts, sondern der dauerhafte Entzug des Jagdscheins durch die Verwaltungsbehörden aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung.

Der politische Hintergrund: Jagdrecht und Feindbild Wolf in Sachsen-Anhalt

Der Vorfall im Landkreis Wittenberg ereignete sich in einem politisch extrem aufgeheizten Klima. Getrieben von der regierenden „Deutschland-Koalition“ aus CDU, SPD und FDP. Der Landtag verabschiedete am 23. April 2026 im Eiltempo eine Reform des Landesjagdgesetzes, die den Wolf offiziell als jagdbare Art einstuft. Flankiert wurde diese Entscheidung durch die Aufweichung des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026, die sogenannte „Schnellabschüsse“ bei Nutztierrissen erleichtern soll. 
Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde hierdurch ein rechtlicher Graubereich geschaffen, der die Hemmschwelle für Abschüsse drastisch senkt. Dass es dabei zu „Schüssen ins Blaue“ und fatalen Verwechslungen kommt, ist die direkte Folge einer politisch forcierten Anti-Wolf-Kampagne. Wie aggressiv die Debatte im Landtag geführt wird, zeigen Zitate führender Koalitionspolitiker: 
    • Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Räuscher, forderte bereits in der Vergangenheit vehement eine drastische Bestandsregulierung und erklärte öffentlich: „Die Population ist außer Kontrolle. Wir müssen den Wolf bejagen wie anderes Raubwild auch, um den ländlichen Raum zu schützen.“
    • Die FDP-Fraktion legte nach der Gesetzesverabschiedung nach und betonte, man dürfe die „Sorgen der Menschen nicht kleinreden“, während Stimmen aus der Jägerschaft und dem konservativen Lager den Wolf vermehrt als „Schad- und Bestien-Faktor“ für die Weidewirtschaft brandmarken.

Indem die Politik den Wolf zum Abschuss freigibt und das Narrativ des „unbezwingbaren Problemwolfs“ füttert, schafft sie den Nährboden für Vorfälle wie in Wittenberg. Wenn Jäger sich durch die Rhetorik der Landesregierung ermutigt fühlen, Fakten eigenmächtig zu schaffen, trägt die Politik in Magdeburg eine direkte Mitverantwortung für diesen Skandal.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden den Fall und das Verfahren der Staatsanwaltschaft aufmerksam verfolgen. Der Schutz bedrohter Arten darf nicht durch unklare Praxis und milde Urteile ausgehöhlt werden.

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Jägerpräsident Dammann-Tamke will Rudelabschüsse – Wolfsschutz warnt vor Eskalation

Vor genau drei Wochen hat Niedersachsen mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes die Jagd auf Wölfe offiziell eröffnet. In unserem Artikel vom 4. April 2026 haben wir bereits vor den dramatischen Folgen und den massiven Interessenkonflikten gewarnt. Diese Entwicklung, die wir seit Jahren angekündigt und kritisiert haben, nimmt nun immer konkretere und besorgniserregendere Formen an.

Dammann-Tamkes umstrittener O-Ton

Am 15. April 2026 erklärte Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und des Deutschen Jagdverbands:
„Für uns Jäger sind wildbiologische Faktoren die entscheidenden Kriterien für ein funktionierendes Bestandsmanagement beim Wolf. Selbstverständlich gehört für uns dazu auch der Elterntierschutz. Wir plädieren daher für eine dreimonatige Schonzeit des Wolfes in den Monaten April, Mai und Juni.“

Gleichzeitig forderte er jedoch in „Problemgebieten“ eine Bejagung ganzer Rudel

Diese Kombination aus angeblicher Schonzeit während der Welpenaufzucht und der Forderung nach Rudelabschüssen empfinden wir als besonders zynisch und brutal. Auch der jagdpolitische Sprecher der SPD, Christoph Willeke, nimmt kein Blatt vor den Mund: „Wir werden mit dem Ausschöpfen der Möglichkeiten zur Wolfsbejagung in Niedersachsen nicht hinter das Bundesjagdgesetz zurückfallen“, sagte er dem Jagdblatt Pirsch. Die Berechnungsgrundlage für die geplante Freigabe von 27 adulten, territorialen Wölfen sei ihm aktuell noch nicht bekannt, daher könne er hierzu keinen Standpunkt einnehmen. Es werde jedoch zusätzlich noch einen Abschuss von Jungwölfen geben, wenn die bereits entnommene Zahl nicht den guten Erhaltungszustand gefährdet. Das werde man dann von Jahr zu Jahr sehen.
Christian Meyer (Grüne) im Landtag (nach Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz): „Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten, die das Bundesgesetz bietet, vollumfänglich umsetzen.“
Dazu soll ein Rissradius nicht von einem Kilometer, sondern von 20 Kilometern gelten, um die Anonymität der Häscher zu gewährleisten. Ab Juli sollen Jagdpläne stehen. Nicht die Landkreise sollen zuständig sein, es soll vom Land aus bestimnt werden.
Wölfin mit Welpen.

Wir sind gegen jeglichen Wolfsabschuss

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jeden Abschuss von Wölfen grundsätzlich ab. Der Wolf gehört als Teil der Natur in unsere Landschaft. Statt Abschüssen und willkürlichen Quoten brauchen wir endlich wirksamen, präventiven Herdenschutz.

Versagen der Behörden beim Herdenschutz

Statt die Veterinärämter endlich anzuweisen, bei nachweislicher Herdenschutzverweigerung konsequent einzugreifen, wird das Geld lieber in teure Wolfsjagden gesteckt. Diejenigen, die ihre Tiere wirklich schützen wollen, sollten unbürokratisch 100 % Förderung für geeignete Herdenschutzmaßnahmen erhalten – ohne endlose Antragsverfahren und Gutachten.

Teure Wolfsjagden statt günstigem Herdenschutz – ein Blick in die Schweiz

Dass Wolfsabschüsse für den Steuerzahler extrem teuer sind, zeigt ein Blick in die Schweiz besonders deutlich. Dort kostet der Abschuss eines einzelnen Wolfs im Schnitt rund 35.000 Schweizer Franken (ca. 36.500 Euro). In manchen Kantonen (z. B. Wallis) verschlingen die Regulierungsmaßnahmen pro Saison 800.000 bis über 1 Million Franken. Während Hunderttausende Euro in Nachtsichttechnik, automatische Waffen, Munition und Überstunden der Jäger fließen, bleibt der echte, präventive Herdenschutz chronisch unterfinanziert. Nicht nur die Jagdlobby, sondern auch die Waffen- und Optikindustrie profitiert massiv von dieser Entwicklung – finanziert vom Steuerzahler.
Wolfswelpen.

Besorgniserregende gesellschaftliche Dimension

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Teile der Politik und der beteiligten Lobby die Bevölkerung durch diese Jagdeskalation bewusst an Gewalt gegen Tiere gewöhnen und damit auch kriegswilliger machen wollen.

Die Monitoring-Problematik

Besonders verwerflich ist das Verhalten einiger Personen, die aus persönlichem Vorteil Monitoringdaten direkt an Jäger oder jagdnahe Strukturen weitergeben. Das ist kein neutrales Monitoring mehr – das ist gezielte Vorbereitung der Jagd. Wir kritisieren dieses Verhalten scharf: Wer aus Egoismus sensible Wolfsdaten an die Jägerschaft meldet, verrät den Wolf und untersützt die Wiederausrottung.

Unsere Forderung

Drei Wochen nach der Jagd-Eröffnung zeigen sich die Folgen deutlich: Statt unabhängigem Monitoring und flächendeckendem Herdenschutz wird der Weg in Richtung Wolfsausrottung geebnet.Wir fordern:
  • Ein unabhängiges, wissenschaftliches Monitoring ohne jegliche Beteiligung der Jägerschaft – http://www.change.org/wolfsmonitoring
  • Konsequentes Einschreiten der Veterinärämter bei Herdenschutzverweigerung, bzw. die Erschaffung unabhäniger Kontrollmechanismen, denn die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt tatsächlich gegen das Veterinäramt Günzburg wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auslöser waren Recherchen von Tierrechtlern, die im November und Dezember 2025 in zwei Schafbetrieben erhebliche Missstände dokumentiert hatten – nach ihren Angaben litten bis zu 20 Prozent der Tiere unter Schmerzen. Das Veterinäramt selbst fand bei einer Kontrolle 11 auffällige Schafe in einer Herde von etwa 50 Tieren. Den Aktivisten zufolge waren die anschließenden Behördenkontrollen unzureichend und teilweise widersprüchlich zu den Angaben gegenüber der Presse. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob das Amt seiner Aufsichtspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Unbürokratische 100-prozentige Förderung für alle, die ihre Tiere wirklich schützen wollen
  • Ein sofortiges Ende aller Wolfsabschüsse

Wer diese gefährliche Entwicklung stoppen will, muss jetzt aktiv werden. Wir haben diese Eskalation seit Jahren angekündigt. Jetzt kämpfen wir weiter. Auch vor Ort direkt in den Wolfsgebieten. 

 

Hier unser oben zitierter Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Quellen:

https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/wolfsmanagementplan-fuer-niedersachsen-landesjaegerschaft-fordert-effektives-rissmanagement

https://www.pirsch.de/news/woelfe-rudel-bejagen-niedersachsen-geplant-43121?fbclid=IwY2xjawRZMGVleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGisHnl32AcJXjoVsbuKb-71PHzhiswoOGBzsMBtYBxhTO42AWWO0GETob0g_aem_V2rTwi0PtzZ_GRQcx413AQ

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Bundesrat öffnet Tür zur Wolfsjagd – und knebelt den Rechtsschutz

Gestern, am 27. März 2026, hat der Bundesrat dem Gesetz zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die erste legale Jagd auf Wölfe seit über 100 Jahren. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Wölfe – und explizit auch Wolfswelpen – in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober bejagt werden. Die Bundesländer erhalten weitgehende Spielräume für „Bestandsmanagement“ und pauschale Tötungen. Für uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. ist das ein schwarzer Tag für den Natur- und Tierschutz. Doch es kommt noch schlimmer: Parallel dazu wird mit dem Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4146 das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Beide Vorhaben zusammen bilden einen perfiden Doppelschlag – mehr Abschussmöglichkeiten bei gleichzeitig weniger Möglichkeiten, diese juristisch zu stoppen.

Beispielfoto. Dieser Wolf ist nicht tot, er schläft nur. © Brigitte Sommer

EU-Herabstufung als Türöffner

Die Grundlage für diese Jagdfreigabe war die Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (nur noch „geschützt“) im Jahr 2025. Damit wurde der Weg frei für reguläres Bestandsmanagement in Gebieten mit „günstigem Erhaltungszustand“. National bleibt der Wolf zwar formal „geschützt“, doch die neuen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz schaffen genau die Ausnahmen, die eine anlasslose Jagd ermöglichen. Das Ergebnis: Rudel können gezielt destabilisiert werden. Wölfe und Wolfswelpen können getötet werden – mit der Folge, dass Welpen verhungern oder verwaiste Jungwölfe verstärkt auf Nutztiere ausweichen. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen eindeutig: Solche pauschalen Abschüsse senken die Risszahlen langfristig nicht, sondern können sie sogar erhöhen.

Der zweite Schlag: Gesetzentwurf 21/4146 gegen das Verbandsklagerecht

Genau in diesem Moment wird auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vorangetrieben – BT-Drucksache 21/4146. Erste Lesung im Februar, öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am 25. März 2026, derzeit in der Ausschussberatung. Die geplanten Änderungen sind verheerend für den Naturschutz:

  • Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr: Abschussgenehmigungen und Managementpläne dürfen trotz laufender Klage vollzogen werden. Ein getöteter Wolf bleibt tot – irreversibler Schaden.
  • Starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel – ein Ding der Unmöglichkeit für ehrenamtlich arbeitende Initiativen und kleinere Verbände.
  • Erschwerte Anerkennung als klageberechtigter Verband und strengere sachlich-räumliche Begrenzungen.

Genau wie wir bereits am 19. Februar 2026 in unserem Artikel „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

gewarnt haben, trifft diese Novelle den Kern des Rechtsschutzes für Arten wie den Wolf. Unter dem Vorwand, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und „Missbrauch“ zu verhindern, wird zivilgesellschaftliche Kontrolle systematisch geschwächt.
Beispielfoto Wolf.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Statt massiv in funktionierenden Herdenschutz zu investieren und diesen auch zu fordern – wolfsabweisende  Zäune, Herdenschutzhunde, professionelle Beratung –, setzt die Politik auf billige Schlagzeilen: „Wir schießen den Wolf.“ Dabei zeigen die Daten: Dort, wo Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, sinken die Risszahlen drastisch. Die Jagd hingegen ist keine Lösung, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall, der den gesamten Natur- und Tierschutz untergräbt. Die Kombination aus Jagdfreigabe und geschwächtem Klagerecht ist kein Zufall. Sie ist ein gezielter Angriff auf den Wolf und auf alle, die ihn schützen wollen. Und die Bauern werden überhaupt keinen echten Nutzen haben. Viele Familienbetriebe werden seit Jahren systematisch in die Enge getrieben – nicht durch Wölfe, sondern durch eine Politik, die den bäuerlichen Mittelstand gezielt aushöhlt. Ausufernde Bürokratie, explodierende Energie- und Abgabenkosten, ständig neue Auflagen und ein Höfesterben ohne Ende machen traditionelle Weide- und Landwirtschaft immer unrentabler. Gleichzeitig kaufen internationale Konzerne, Immobilienfonds und außerlandwirtschaftliche Investoren massenhaft Ackerland auf, treiben die Bodenpreise in die Höhe und verdrängen einheimische Betriebe – besonders in Ostdeutschland wird Ackerland zum Spekulationsobjekt. Währenddessen fördert dieselbe Politik aggressiv den Aufbau des Kunstfleisch-Marktes (Cultured Meat), der bis 2050 Milliarden-Umsätze verspricht und konventionelles Fleisch aus der Weidetierhaltung langfristig überflüssig machen wird. Statt die echten Strukturprobleme anzupacken, wird der Wolf zum praktischen Sündenbock gemacht –  von einer Regierung, die von der Zerstörung des ländlichen Mittelstands ablenkt.

Was machen die Klagen?

Noch besteht Hoffnung auf europäischer Ebene: Die italienische Organisation Green Impact hat gemeinsam mit Partnern wie LNDC Animal Protection, Earth ODV, One Voice und weiteren Verbänden beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen die Herabstufung des Wolfs von Anhang IV auf Anhang V der FFH-Richtlinie eingereicht (Rechtssache T-563/25).Sollte der EuGH die Herabstufung als wissenschaftlich unbegründet und politisch motiviert einstufen und für nichtig erklären, würde das die gesamte Rechtsgrundlage für die deutsche Wolfsjagd und die Managementpläne der Länder massiv erschüttern. Allerdings kann eine solche Entscheidung eineinalb bis drei Jahre oder länger dauern. Bis dahin können längst zahlreiche Wolfsfamilien und Rudelstrukturen irreversibel zerstört sein. Eine späte Rücknahme der Herabstufung käme für viele betroffene Rudel dann zu spät.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Politisches Theater um den Wolf: Auch Brandenburgs Abstimmung entlarvt die große Heuchelei

Brandenburg hat es vorgemacht – und gleichzeitig entlarvt: Am 13. März 2026 stimmten im Potsdamer Landtag BSW, CDU und SPD dafür, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die AfD stimmte dagegen. Ausgerechnet die Partei, die sonst nie ein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es um Wolfsabschüsse geht, votierte mit Nein. Ein scheinbar absurdes Bild. Doch es passt perfekt ins große Bild: Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist längst beschlossene Sache – und die Landtagsdebatten sind nichts anderes als gut inszeniertes Theater.

Wichtige Inhalte aus der Pressemitteilung dazu: 

  • Der Landtag hat die Novellierung des Jagdgesetzes und eine Änderung der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung beschlossen.
  • Damit wird der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen (als jagdbare Art).
  • Das Ministerium setzt damit einen früheren Landtagsbeschluss um, den Wolf im ersten Quartal 2026 in die Liste der jagdbaren Tierarten aufzunehmen.
  • Ziel: Handlungsfähiger werden beim Umgang mit schadensstiftenden Wölfen (z. B. leichtere Tötungen, angeblich zum Schutz von Weidetieren).
  • Der Wolf bleibt vorerst ganzjährig geschont; praktische Änderungen ergeben sich aber in Kürze aus künftigen Managementplänen und dem Bundesrecht. 

Der bundesweite Flickenteppich – oder was davon übrig blieb

Brandenburg ist nur der jüngste Fall in einer langen Reihe. In Niedersachsen (2022), Hessen (Oktober 2024), Bayern (März 2026), Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz (2025) wurde der Wolf bereits ins Landesjagdrecht integriert – oft mit breiten Mehrheiten aus CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Die Grünen enthielten sich meist, stimmten dagegen oder blockierten (wie in Baden-Württemberg bis heute).
In Hessen stimmten CDU, SPD, AfD und FDP geschlossen zu, die Grünen enthielten sich mit dem üblichen Hinweis auf „mehr Herdenschutz“. In Bayern zogen CSU, Freie Wähler und AfD das neue Jagdgesetz durch – Grüne dagegen, SPD enthielt sich. In Rheinland-Pfalz drehte die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) plötzlich und nahm den Wolf mit auf, obwohl die grüne Umweltministerin zuvor von einer „Scheinlösung“ gesprochen hatte. Nur in Brandenburg brach die AfD aus dem Schema aus – vielleicht aus reiner Profilierungssucht, vielleicht um zu zeigen: „Wir wären noch radikaler gewesen.“ Überall dasselbe Muster: Die Mitte und Rechte treiben es voran, die Grünen spielen die Bremser oder Enthaltenden – und die Öffentlichkeit soll glauben, hier werde hart gekämpft.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Umweltministerkonferenz: Der Moment der Wahrheit

Doch dann kommt der Knaller, der alles entlarvt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken stimmten alle 16 Umweltministerinnen und -minister – quer durch alle Parteien – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz. Grüne Minister aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg sagten Ja. SPD-Minister aus dem Osten sowieso. Keine Enthaltung, keine Gegenstimme.
Dieselbe Thekla Walker (Grüne, BaWü), die in Stuttgart noch blockiert, stimmte in Saarbrücken zu. Derselbe Christian Meyer (Grüne, Niedersachsen), der vor Ort Herdenschutz predigt, gab grünes Licht. Das war kein Zufall. Das war der echte Konsens – fernab der Kameras, fernab der Basis, fernab der Wähler. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

Heuchelei pur – und warum sie funktioniert

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen seit Jahren von „Heuchelei“. Und wir haben haben recht. Die gleichen Minister, die auf Landesebene ihre Fraktionen gegen „Tötungsrausch“ wettern lassen, haben hinter verschlossenen Türen längst das Bundesrecht vorbereitet. Der Bundestag folgte am 5. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die Grünen und Linken votierten dagegen – wie erwartet. Der Bundesrat wird selbstverständlich folgen. Das Ergebnis steht fest: Der Wolf ist jagdbar, Problemwölfe können ganzjährig entnommen werden, in „günstigem Erhaltungszustand“ gibt es sogar reguläre Jagdzeiten.
Die Landtagsabstimmungen? Nur Kulisse. Sie erzeugen Schlagzeilen, mobilisieren die eigenen Lager, lassen Grüne als Retter der Natur und AfD als harte Hunde erscheinen – während die eigentliche Entscheidung längst in den Ministerien und im Bund getroffen wurde.
Die Heuchelei hört bei den Politikern nicht auf – sie reicht bis in NABU, WWF, BUND sowie auch kleinere Verbände hinein und zeigt sich besonders bei jenen Monitoring-Datenlieferanten in Brandenburg, die in sozialen Netzwerken den Wolf lieben, während sie ihm mit ihren Meldungen das Todesurteil schreiben. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Machiavelli hätte seine Freude gehabt

Nicolo Machiavelli hätte dieses Schauspiel als Meisterleistung bezeichnet. In „Der Fürst“ schreibt er: Die Menge muss in der Illusion gehalten werden, sie habe Einfluss. Sie braucht ständig neue Hoffnung, neue Kämpfe, neue Feindbilder – sonst wird sie apathisch oder gefährlich. Genau das passiert hier. Die Politiker inszenieren einen erbitterten Streit auf der Bühne der Landtage, damit jede Wählergruppe ihr „Stück“ bekommt:
  • Die Landwirte denken: „Endlich wird was getan!“ – Währenddessen nehmen sie nicht wahr, dass ihnen im Hintergrund die Lebensgrundlage entzogen wird.
  • Die Naturschützer denken: „Wir müssen weiter kämpfen!“ – Sie diskutieren in sozialen Netzwerken und verfassen eine Petition nach der anderen. Alles Aktionen, die Zeit und Energie kosten, aber kaum etwas bewirken.
  • Die AfD-Wähler denken: „Die anderen sind zu weich!“ –
Und währenddessen wird die Agenda weiter durchgezogen. Apparire statt essere  – scheinen statt sein. Das ist Absicht. Eine machiavellistische Strategie, um die Wähler „bei der Stange zu halten“, wie Maciavelli treffend formulierte. Neue Hoffnung schöpfen, obwohl das Ergebnis längst feststeht.

Fazit: Das Theater läuft weiter –Wir sagen: „Lasst Euch nicht länger täuschen!“

Der Wolf wird nicht mehr streng geschützt. Das Bundesjagdrecht wird durchgehen. Die Länder können jetzt „Managementpläne“ machen und abschießen. Die großen Debatten in den Landtagen waren nur das Vorspiel. Das eigentliche Stück ist bereits geschrieben.
Für uns Wolfsschützer bedeutet das: Wir dürfen uns nicht mehr von der öffentlichen Inszenierung blenden lassen. Wir müssen die Hinterzimmer-Politik benennen, die UMK-Protokolle zitieren, die Widersprüche zwischen Minister- und Fraktionspositionen offenlegen. Nur so können wir die Heuchelei entlarven und echte Transparenz erzwingen.
Denn eines hat Machiavelli auch gelehrt: Wer das Theater durchschaut, kann es irgendwann selbst beenden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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