Gericht kippt intransparente Abschussverfügung auf Wolf in Brandenburg

Seit dem 25. November 2024 lief bereits eine Schießgenehmigung auf einen Wolf aus dem Rudel Golzow, ohne öffentliche Pressemitteilung und ohne klagefähige Verbände vorher mit einzubeziehen. Nun kippte ein Gericht erst einmal die Verfügung wieder. Bis zur endgültigen Entscheidung darf nun kein Wolf abgeschossen werden.  Warum das ganze Rudel und sogar weitere Wolfsfamilien in Gefahr waren, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die MOZ berichtete am 8.Janaur 2025, dass seit dem 25. November 2024 eine Wolfsentnahme bei Angermünde lief. Ein Wolf aus dem Rudel Golzow habe innerhalb von vier Wochen zweimal den durch das LfU empfohlenen Herdenschutz überwunden. Dazu kämen noch einmal vier weitere Fälle, wo durch den Wolf der Mindestschutz von Weidetieren überwunden wurde. Die „Entnahmen“ liefen zwischen acht bis 12 Wochen nach dem letzten Übergriff durch Wölfe. Die Entnahmeverfügung hätte also sogar auch noch in der Paarungszeit der Wölfe hinein stattgefunden.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Töten ohne Sinn und Verstand?

Wie würde überhaupt festgestellt, dass der richtige Wolf am Ende abgeschossen wird? lautete eine Frage der MOZ. Zitat: „Dies ist praktisch nicht möglich und stellt eine diskussionswürdige Regelung der Gesetzgebung dar“,  antwortete der Pressesprecher des LfU, Frey. Vor einem Abschuss könne nicht festgestellt werden, ob der richtige „Problemwolf“ getroffen wurde und nach dem Abschuss würde eine genetische Probe genommen und mit Proben verglichen, sofern diese durch die vorherigen Übergriffe vorhanden sind.

Falls es sich bei dem abgeschossenen Tier dann nicht um den eigentlichen Problemwolf handele, könne zwar die Maßnahme laut LfU fortgesetzt werden, denn Entnahmen gelten immer nur für einen Wolf – doch nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Falls der letzte Übergriff durch das Tier zu weit zurückliege, müsse eine neue Entnahme angeschoben werden. Und das könne dauern, so der Tenor zur MOZ.
Frey beteuerte zwar der MOZ gegenüber, dass man nicht das ganze Rudel abschießen wolle, doch wenn nach und nach weitere Wölfe abgeschossen werden dürften, wäre am Ende natürlich doch das ganze Rudel betroffen. Wie zum Beispiel im Fall von Teltow-Fläming, wo Ermittlungen gegen einen Jäger nach einer Strafanzeige von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgenommen worden waren. Im betroffenen Rudel waren zuerst ein Sohn und dann der Vater des Rudels erschossen worden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/
Auch im aktuellen Fall werden wir erneut Strafanzeigen stellen, sollten Wölfe aufgrund des Abschussbescheides zu Tode kommen.
Studien belegen längst, dass das Zerschießen von Wolfsrudeln eher mehr als weniger Nutztierrisse nach sich ziehen wird, weil ein allein erziehender Elternteil oder unerfahrene Jungtiere gezwungen sind, auf leichte Beute zurück zu greifen.
Intransparent ist auch die Informationspolitik des LfU zu aktuellen Rissen. Hier ist eine Liste zum Nachprüfen einfach nicht vorhanden, bzw. wird einfach nicht zur Verfügung gestellt. Rissgeschehen können so von unabhängigen Vereinen gar nicht überprüft werden.

Weitere Wolfsfamilien in Gefahr

Das Rudel Golzow lebt nordöstlich von Berlin. GW3343f aus Parstein-Oderberg und GW2497m aus Wokuhl hatten im Monitoringjahr 34/34 fünf Welpen.
Direkt in der Nachbarschaft westlich befindet sich das Rudel Groß Schönebeck mit den Wolfseltern GW3561f und GW2852m. Die beiden hatten 34/24 ebenfalls fünf Welpen. In der Nachbarschaft rechts lebt das Rudel Parstein-Oderberg mit den Eltern GW2785f und GW3656m. Es gab 34/24 einen Doppelwurf mit neun Welpen.
Auch diese beiden Rudel wären durch den geplanten Abschuss massiv gefährdet gewesen.
Die Entnahme würde durch einen örtlichen Jäger durchgeführt werden, so Frey zur MOZ. Insider berichteten uns allerdings, dass die Jäger aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen dem „Schießbefehl“ bislang nicht nachgekommen wären. Geklagt hatte mittels Eilverfahren der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Heute berichtet der Verein, dass das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag stattgegeben habe. Anfang Februar könne das Gericht dann zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.
Die MOZ behauptete in ihrem Artikel auch wirklich Absurdes. Es sei nachgewiesen, dass ein Wolf über einen Zaun gesprungen wäre, obwohl der Zaun keinen Untergrabschutz aufgewiesen hatte.
Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde müssen sich unserer Meinung nach in Zeiten eines immer stärker werdenden Lobbyeinflusses darüber im Klaren sein, dass die Daten des Wolfsmonitorings auch für das Auffinden von Wölfen nach Abschussgenehmigungen heran gezogen werden. Wir suchen deshalb engagierte Menschen, die sich an unserem internen Wolfsmonitoring in Brandenburg beteiligen möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Über ausufernde Lobbyarbeit, unter anderem auch in Brandenburg, berichteten wir auch kürzlich hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/01/14/exponentiell-wachsende-gefahren-durch-die-agrar-und-jagdlobby/
Quellen:

Zeugen gesucht: Grausame Wolfshinrichtung in Brandenburg

Wie die Organisation ALLIANZ WOLF BRANDENBURG gestern in einer Pressemitteilung mitteilte, konnte am 19. September einem schwer verletzten Wolf nicht geholfen werden, weil das Tier wohl zwischen dem Auffinden und herbei geeilter Hilfe regelrecht massakriert wurde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstatten Strafanzeige und wir setzen eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters oder der Täter aus.

UPDATE: DIE BELOHNUNG WURDE INZWISCHEN AUF 5.000 EURO ERHÖHT. 2.000 EURO NOCH VON ALLIANZ WOLF BRANDENBUR.

 

Mit letzter Kraft hätte sich der lebensgefährlich verletzte Wolf auf der Seite liegend noch versucht ans Ufer des Baches zu schleppen, um dort zu trinken, heißt es in der Pressemittelung von Hans-Holger Liste, dem Sprecher der Organisation ALLIANZ WOLF BRANDENBURG. Spaziergänger hatten das in Not geratene und spürbar unter starken Schmerzen leidende Tier in seiner hilflosen Situation entdeckt. Die Verletzungen am Wolf hätten auf eine Schusswunde hingewiesen.

Da der Wolf noch lebte und so schnell wie möglich Hilfe herbei gerufen werden sollte, hätten sich die geschockten Auffinder vom Ort entfernt und einen Wolfsbeauftragten des Landes Brandenburg informiert. Als dieser am Ort eintraf, sei das schwer verletzte Tier jedoch verschwunden gewesen.

Originalfoto der Auffindesituation des schwer verletzten Wolfs. Der Fundort befindet sich in einem schlammigen Bereich am Ufer der Nieplitz zwischen Treuenbrietzen und Niebelhorst im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Foto: Privat

Brutales Erschlagen

Liste: „Blutspuren und andere eindeutige Hinterlassenschaften deuten auf ein brutales Erschlagen und heimliches Entsorgen des getöteten Tieres hin.“ Ganz offensichtlich hatten die Spaziergänger den Täter kurz vor der entscheidenden Tat gestört und erwischen können. Liste ist sich sicher, dass der oder die Täter die Leiche des Wolfs beseitigten, um den kriminellen und illegalen Abschuss zu vertuschen.

Der Wolf gehört in Deutschland zu den streng geschützten Tieren. In Brandenburg erwarten Täter bis zu 65.000 Euro Bußgeld sowie mehrere Jahre Haft. https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-wolf/

Wie wichtig die Anwesenheit von Tierschützern und Wolfsfreunden in den Wolfsgebieten ist, zeigt dieser Fall auch auf. Zum ersten Mal wurde nun endlich einmal einer der Kriminellen fast auf frischer Tat ertappt. Deshalb ist es wichtig, dass sich nicht alle Personen von solchen Fundorten entfernen, sondern ein oder zwei Personen am Fundort bleiben. Wahrscheinlich hätte der leidende Wolf erlöst werden müssen, jedoch wäre es auch sehr wahrscheinlich möglich gewesen, den Täter zu ermitteln. Doch wird überhaupt ermittelt?

Kein Wille zum Ermitteln?

Fakt ist: Bislang wurden so gut wie keine Taten aufgeklärt. Und dies teils trotz sehr hohen Belohnungen, wie auch in einem spektakulären Fall in Niedersachsen. Hier waren Mutter und Tochter aus dem Rudel Ringelah zerstückelt aufgefunden worden.  Diesen Fall stellten wir hier mit Fundortbildern und Fotos aus der Umgebung vor: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Laut DBB-Wolf sind in diesem Jahr schon 19 Wölfe tot in Brandenburg aufgefunden worden. Am 26. Januar wurde das Wolfskind GW3945f im Oberspreewald entdeckt. Schon am 16. Februar killte ein Krimineller den Welpen GW4064m im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die meisten Wölfe sterben laut DBB-Wolf an Verkehrsunfällen. Da aber im Leibnitz-Institut inzwischen gar nicht mehr alle toten Tiere seziert werden, könnten sich hinter „Verkehrsunfällen“ viele illegale Abschüsse verschleiern. Dazu kommt noch, dass es Spezialmunitionen gibt, die kaum nachweisbar sind. Hans-Holger Liste rechnet mit einer 10-fach höheren Dunkelziffer in Brandenburg.

Auch im vergangenen Jahr kam bei Treuenbrietzen fast am gleichen Tag bereits ein Wolf ums Leben. Ein 71 Jahre alter Fahrer sei auf der B102 zwischen den Orten Altes Lager (Teltow-Fläming) und dem Treuenbrietzener Ortsteil Tiefenbrunnen (Potsdam-Mittelmark) gefahren, als plötzlich ein Wildtier die Straße überquerte, teilte die Polizei am 17.09.2023 mit.  Der Fahrer habe zwar gebremst, den Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern können. Das Tier sei noch an der Unfallstelle gestorben.

Geheime Netzwerke

In der Gegend des aktuellen Auffindeortes lebt auch ein Rinderbauer, der wohl bereits im Jahr 2018 Herdenschutzmaßnahmen verweigerte und der immer wieder Stimmung gegen die Wölfe vor Ort macht. Im Netz gibt es ganze Netzwerke, die immer wieder Hass auf Wölfe schüren und in denen auch immer wieder zu illegalen Wolfstötungen aufgerufen wird. Hinter diesen Seiten und Gruppen stecken mafiaartige Strukturen. Man fühlt sich über Recht und Gesetz erhaben. Mit dabei sind sehr einflussreiche Personen und auch eine bundesweite Verbindung von Rechtsanwälten. Das Netzwerk bezahlt Trolle für den Internethass. Andere setzen den Hass in Taten um. Nicht nur Wölfe werden hierbei angegriffen, sondern auch Wolfsschützer.

Dass hier sehr einflussreiche Personen mitmischen, ist auch daran zu erkennen, dass kaum Hinweise auf Täter eingehen und Täter nicht ermittelt werden. So soll es sogar schon vorgekommen sein, dass Ermittlungen ausdrücklich unterbunden wurden.

Diese barbarische Straftat zeuge von einem Grad an Verrohung und Gesetzlosigkeit, die Gesellschaft und Rechtsstaat nicht dulden dürften, heißt es in der Pressemitteilung der ALLIANZ WOLF BRANDENBURG. Der Täter gehöre unbedingt juristisch ermittelt und bestraft.

Dies sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. genauso und deshalb loben wir eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung der Täter oder des Täters aus. Gleichzeitig erstellen auch wir Strafanzeige. Wir appellieren an das Gewissen von Mitwissern. Menschen, die derart kaltblütig Tiere umbringen, schrecken irgendwann auch nicht mehr von solchen Taten an Menschen zurück. Stellen Sie sich vor, ein Familienmitglied von Ihnen wäre betroffen.

Hans-Holger Liste nimmt Hinweise unter kontakt@allianz-wolf-brandenburg.de entgegen. In der Pressemitteilung ist aufgeführt, dass Hinweise auch an das Landesumweltamt gegeben werden könnten. Wer Angst hat, seine Anonymität bei Hinweisen an Behörden zu verlieren, kann Hinweise auch direkt an uns geben: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

Wir schützen unsere Quellen zu 100 Prozent.

 

Quelle:

http://www.allianz-wolf-brandenburg.de