Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde im Landkreis Teltow-Fläming ein männlicher Wolf entnommen. Erst gestern informierte das Brandenburger Umweltministerium die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung darüber.  Die Entnahme eines Wolfs sei vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2022 auf Grundlage der Wolfsverordnung freigegeben worden. Gegen Deutschland läuft allerdings ein Pilotverfahren der EU u. a. auch wegen dieser Wolfsverordnung. Die von dem erlegten Tier genommenen Proben seien in der Zwischenzeit genetisch analysiert worden. Es handele sich dabei um einen Nachkommen des „schadstiftenden“ Wolfes GW1339m. Es wurde also wieder einmal das „falsche“ Tier erschossen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende.

Wieder musste ein Jungtier sinnlos sein Leben lassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten bereits vehement gegen die Abschussverfügung auf den Vaterwolf protestiert, die dazu noch ein halbes Jahr geheim gehalten worden war. Wir berichteten hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/01/auch-die-gruenen-in-brandenburg-wollen-wolfsmischlinge-und-woelfe-toeten/

Beispielfoto Jungtier. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände, wie BUND und Nabu hätten hier unserer Meinung nach im Vorfeld gegen die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW1339m klagen können und müssen, da die Brandenburger Wolfsverordnung gegen EU-Recht verstößt.

Andere, die sich selber immer sehr gerne als Wolfsfreunde in den sozialen Netzwerken darstellen, beteiligen sich am offiziellen Wolfsmonitoring und geben Daten an die Behörden weiter. Dass diese Daten von den Behörden auch dazu genutzt werden, die Wölfe zu verfolgen und abzuschießen müsste diesen Leuten eigentlich klar sein.

Familien kaputtschießen

Die Begründung des Umweltministeriums:

„Der schadenverursachende Wolf GW1339m ist nicht durch individuell erkennbare körperliche Merkmale (zum Beispiel ungewöhnliche Zeichnung oder sichtbare Verletzungen) von anderen Wölfen unterscheidbar. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes den sukzessiven Abschuss von Wölfen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen bis zum Ausbleiben von Schäden vor. So soll mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tötung desjenigen Wolfs sichergestellt werden, der für die Nutztierrisse verantwortlich ist.“

Dabei ist es längst wissenschaftlich belegt, das bei zerschossenen Rudeln nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse die Folge sind. Dazu wird bei den Wölfen ein massives Trauma verursacht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Ist die ganze Familie schließlich totgeschossen, wird sich das nächste Rudel ansiedeln, bei dem dann auch wieder alle Familienmitglieder totgeschossen werden dürften? Dies ist sowohl ethisch als auch nach geltendem Tierschutz- und Naturschutzrecht sowie EU-Recht nicht vereinbar.

Schützen statt schießen

Nur ein konsequenter Herdenschutz mit unbürokratischer Förderung, aber auch Forderung verhindert Risse. Deshalb treten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch seit Jahren dafür ein, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern, ohne erst mit viel bürokratischem Zeitaufwand Wolfsgebiete auszuweisen.

 

Hier die Pressemitteilung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-02-2023-entnahme-eines-wolfes-im-landkreis-teltow-flaeming?fbclid=IwAR3qCvWk9E00bt47CFqtv7O8TgFbBzxZYouztgc5n1jSISdlHNwRhir6sn8#

Weitere HIntergründe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Bayern – viel Geschrei um viel zu wenig Wölfe

Derzeit sind in Bayern gerade mal acht Wolfsterritorien ausgewiesen: Vier Rudel, ein Paar und drei territoriale Einzeltiere leben auf einer riesigen Fläche verteilt. Wie viel Platz Bayern Wölfen tatsächlich bieten kann, zeigt auch eine neue Wolfskarte des Landesumweltamtes. Weidetierhalterinnen und – halter erhalten nur in ausgewiesenen Gebieten Förderung. Warum wir von dieser Praxis nichts halten, können Sie hier lesen.

In Bayern haben sich nach einer Pressemitteilung von Ende Dezember mindestens 23 Wölfe dauerhaft angesiedelt. In der Statistik des Landesamtes für Umwelt (LfU) werden die Tiere erfasst, die nach gentechnischen Analysen, oder durch Fotos in ausreichender Qualität eindeutig nachgewiesen sind. Hinzu kommen weitere, durchwandernde Jungwölfe, die amtlich nicht erfasst werden und Schäden, die diese Wolfe verursachsen, auch nicht übernomen werden.
Beispielbild Wölfe ©Brigitte Sommer

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen uns schon länger, ob es denn überhaupt politisch gewollt – und das bundesweit –  ist, Weidetierhalterinnen und – Halter wirklich wirkungsvoll zu unterstützen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädieren seit Vereinsgründung dafür, ganz Deutschland zum Wolfsland zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern. Ein Ausweisen von Wolfsgebieten kreiert nur bürokratische Hindernisse und berücksichtigt nicht die Schäden von Wanderwölfen. Auch würde hier viel Unmut der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter von vorne herein unterbunden werden können.

 

 

Statt erst mit viel bürokratischem Aufwand Wolfsgebiete auszuweisen, in den Schäden bezaht werden, könnte unbürokratisch ganz Bayern zum Wolfsland erklärt werden.

 

Die meisten Wölfe leben im Nordosten Bayerns

Die meisten Wölfe im Freistaat leben im Nordosten. Dort sind nach Angaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) in Augsburg drei Rudel bekannt. Im Monitoringjahr 2021/22 waren im Veldensteiner Forst – wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/07/13/bayern-wolfsnachwuchs-auch-im-veldensteiner-forst/

an der Grenze zwischen Oberfranken und der Oberpfalz ein Rudel heimisch. Ein weiteres Rudel lebt im Manteler Forst – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/06/04/bayern-weiteres-wolfspaar-mit-nachwuchs-jetzt-im-manteler-forst-bei-neustadt-an-der-waldnaab-daheim/

Ein Rudel lebt im Bayerischen Wald an der Grenze zu Tschechien. Ein Paar lebt auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr.

Welpen von Wildflecken verschollen?

In Wildflecken – https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/03/22/hessen-wolfspaar-jetzt-im-landkreis-fulda-zuhause/ an der Grenze zu Hessen und Thüringen ist ein weiteres Wolfspaar ansässig, bei dem in diesem Jahr Welpen bestätigt worden waren. Anscheind sind diese Welpen auch verschollen, da dieses Territorium wohl nur als Paar statt als Rudel geführt wird.

Zweites Rudel im Bayerischen Wald nicht mehr nachweisbar

Ein zweites im Nationalpark Bayerischer Wald angesiedeltes Rudel, das zwischen Tschechien und Bayern hin- und hergewechselt war,  gilt auf bayerischer Seite laut Landesumweltamt als erloschen, weil es im vergangenen Monitoringjahr nicht mehr nachgewiesen worden ist. Ein Monitoringjahr beginnt immer mit dem 1. Mai eines Jahres und endet mit dem 30. April des Folgejahres.

Standorttreue Einzeltiere gibt es in den Allgäuer Alpen sowie im Altmühltal. Die bisher einzelne Wölfin im Altmühltal könnte allerdings inzwischen einen Partner gefunden haben, denn im Herbst 2022 – und damit im laufenden Monitoringjahr- wurde in der Region mehrfach auch ein männliches Tier fotografiert.

Schießgenehmigungen auf Mischlinge und Wölfe

In der Rhön lebt an der Grenze zu Thüringen und Hessen eine Wölfin, die frei geborene Hund-Wolfsmischlinge aufgezogen hat. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protesiterte hier bereits auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

Die Schießgenehmigung ist inzwischen auf Bayern ausgeweitet worden.

Anfang 2022 hatte in Oberbayern ein Fall für Schlagzeilen gesorgt. Von der Regierung von Oberbayern war einWolf zum Abschuss freigegeben worden. Umweltschutzverbände kritisierten die Maßnahme damals scharf und klagten erfolgreich gegen die Abschussfreigabe. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/15/politik-im-blutrausch-in-bayern-wird-wolf-chiemi-zum-abschuss-freigegeben/ Das Tier mit dem genetischen Code GW2425m wurde dem LfU zufolge später in Tschechien überfahren aufgefunden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/10/von-abschuss-bedrohter-wolf-chiemi-in-tschechien-ueberfahren/

Im Herbst 2022 entschied die Staatsregierung, die ersten von zirka 1.400 Almen und Weiden als „nicht zumutbar schützbar“ auszuweisen. Das bedeutet für Weidetierhalter, dass sie bei einem Übergriff durch einen Wolf auf ihr Vieh auch dann Ausgleichszahlungen erhalten können – wo wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zustimmen – wenn sie wegen der schwierigen alpinen Gegebenheiten keine Herdenschutzmaßnahmen getroffen haben, zum anderen verspricht man sich aber auch einen erleichterten Abschuss, wo wir natürlich nicht zustimmen.

Getötete Tierparkwölfe

2017 gab es ein Gemetzele um ausgebrochene Tierparkwölfe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/07/wolfsschutz-deutschland-fordert-lasst-den-tierparkwoelfen-falls-sie-nicht-eingefangen-werden-koennen-ihre-freiheit-und-ihr-leben/

Gerade mal fünf Millionen Euro für wolfsabweisende Maßnahmen

Im vergangenen Jahr hat Bayern nach Angaben des LfU rund fünf Millionen Euro für wolfsabweisende Maßnahmen – vor allem Zäune – ausgegeben. Unter bestimmten Umständen werden auch Herdenschutzhunde gefördert. Dies ist nicht viel Geld, vergleicht man dieses Budget mit anderen Ausgaben. So hatte eine Gemeinde am Altmühlsee – dort rücken in den warmen Monaten jeden Morgen Mitarbeitende des Zweckverbands im mittelfränkischen Gunzenhausen aus, um mit Eimer und Schaufel Strand, Wiese und Wege von Wildgndekot zu reinigen, Kosten alleine an Personalaufwand von 60.000 Euro im Jahr.

Und immer wieder S S S?

In kaum einem anderen Bundesland gibt es so viel Wilderei wie in Beyern. Zwar protestiert der LJV offiziell dagegen, doch Beutegreifer haben im Freistaat kaum eine Chance. Schießen, schaufeln, schweigen gilt offenbar als Kavalliersdelikt.

Quellen: https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/archiv/c/1733607/62-22tliche-bekanntmachung-bayerischen-wolfsgebiete-im-sinne-schadensausgleiches

http://In Wildflecken – https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/03/22/hessen-wolfspaar-jetzt-im-landkreis-fulda-zuhause/ an der Grenze zu Hessen und Thüringen ist ein weiteres Wolfspaar ansässig, bei dem in diesem Jahr Welpen bestätigt worden waren

https://www.jagd-bayern.de/wilderei-ist-kein-kavaliersdelikt/

https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/natur-unerwuenschte-badegesellschaft-wildgaense-breiten-sich-in-bayern-aus-id62522511.html

Kuhbauer abgeblitzt – das Dobbrikower Rudel wird nicht getötet

Rieben – Fachleute des Landesamts für Umwelt (LfU) haben auf der Grundlage der Brandenburgischen Wolfsverordnung den Antrag auf Entnahme eines Wolfs im Landkreis Potsdam-Mittelmark geprüft und gestern abschlägig beantwortet.

Die Brandenburgische Wolfsverordnung – die erste Wolfsverordnung überhaupt in Deutschland – ist seit 2. Februar Kraft. Die Verordnung regelt den Umgang mit problemauffälligen Wölfen. Nach den engen Vorgaben des internationalen und nationalen Naturschutzrechts können Eingriffe in die Wolfspopulation nur als Einzelfallentscheidungen erfolgen, so das Landesamt für Umwelt. Wir von Wolfsschutz Deutschland sehen in der Wolfsverordnung einen Verstoß gegen EU-Recht. Wir protestierten bereits, unter anderen auch mit einer Petition, siehe  http://www.change.org/brandenburgwoelfe .In einem Schreiben eines Landwirts aus Potsdam-Mittelmark wurde die Entnahme des Dobbrikower Rudels gefordert. Entnahme heißt nichts anderes, als das komplette Rudel zu töten.

Das LfU macht deutlich, dass die in der Wolfsverordnung genannten Voraussetzungen für das Töten oder Fangen eines Wolfs nicht gegeben waren. Zwei frühere Wolfsrisse aus dem März und Oktober letzten Jahres können für die erst am 2. Februar rechtswirksam gewordene Verordnung nicht herangezogen werden. Vor allem aber gab es zu diesem Zeitpunkt  auf den Weiden noch keinen wolfssicheren Zaun, wie er in der Verordnung als Kriterium beschrieben ist. Erst wenn Wölfe mehrfach als wolfssicher anerkannte Zäune überwinden, kann die sogenannte „Entnahme“ geprüft werden. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Wölfe auch nicht entnommen werden. Nach unserer Ansicht ist auch dies nicht möglich, weil wie will man nachweisen, welcher Wolf welche Zäune überwunden haben?

Das Landesamt hat dem Landwirt als Unterstützungsmaßnahme für die beiden früheren Risse einen Ausgleich für den Verlust von Weidetieren zugesprochen und Ende 2017 die Errichtung eines als wolfssicher anerkannten Zauns mit Fördermitteln unterstützt. Der Zaun ist inzwischen errichtet. Wir hoffen, dass dies auch eine klare Botschaft an weitere Landwirte ist, die sich Hoffnung machen, mit der Kreation zum Teil abenteuerlichen Geschichten Wolfsabschüsse zu fordern. Weidetierhalter sollten diese Energie lieber in den Schutz ihrer Tiere stecken und sich mit dem streng geschützten Beutegreifer arrangieren.

Hier geht es zur PM des LFU: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.588910.de