Wolfsabschussverbot: Tirol und Kärnten wollen EU-Gerichtshammer ignorieren

Schon 20 Wölfe sind tot. Der Europäische Gerichtshof hat den Abschuss von Wölfen in Tirol und den übrigen Teilen Österreichs jetzt in einem lange erwarteten Urteil verboten, doch Tirol und Kärnten wollen ihren strikten Abschusswahn weiter fortsetzen.

Update: Es wird tätsächlichweiter drauf los geschossen und das Urteil wird weiter ignoriert:  https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung/tirol-zweiter-wolfsabschuss-innerhalb-einer-woche-angeordnet/601798620?fbclid=IwY2xjawEQQFZleHRuA2FlbQIxMQABHUUQNIidgXoIZ9A8IkXVoRLnExCgiojBOioWNX9Xh8iW5m2kcs9Egjz8_w_aem_p0cQkdPwN1zSQ-Se-5223A

Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem Tiroler Fall, bei dem Naturschutzorgas Klage erhoben hatten. Wir berichteten bereits hier über das zu erwartende Urteil: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/19/eu-generalanwaeltin-auf-der-seite-der-woelfe-in-oesterreich/

„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es. In Tirol sieht man „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Wölfe abschießen.

Jetzt ist gerade die Zeit, in der sich die Wölfe intensiv um die Aufzucht ihrer Welpen kümmern. Werden die Eltern oder helfende Geschwister erschossen, müssen die Kleinen verhungern.

Jetzt soll schon wieder ein Wolf sterben, trotz Gerichtsurteil

In Salzburg hält die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) (das ist die Politikerin, die sich erst vor kurzem ein Foto eines totgeschossenen Wolfs in ihr Büro gehängt hatte) am Totschießen fest: „Für uns ändert sich durch das EuGH-Urteil nichts,“ sagte sie zu „OÖ Nachrichten“. Die in Salzburg angewendeten Maßnahmenverordnungen würden auf Einzelfallprüfungen fußen, damit sei man „absolut rechtskonform“ unterwegs. Im Bundesland wurden im Juli 2023 ein erster und im Juni 2024 ein zweiter Wolf offiziell erlegt, ein dritter soll laut Svazek bereits am Wochenende zum Abschuss freigegeben werden.

 

 

 

In den vergangenen zwei Jahren wurden 20 Wölfe totgeschossen. Quelle: https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/ist-nur-ein-toter-wolf-ein-guter-wolf-eugh-urteil-staerkt-artenschutz;art58,3965522?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3bWbhaQIyCnIg5tisqbPrXBmYm7twvdPStYnTSDXJSV8lqeBuBfMs1NBY_aem_t72NpFQAqMaO47jtoAFHbw

Auch Kärntens Jagd- und Agrarreferent, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP), meinte zu „OÖ Nachrichten“: „Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht. Seine Amtskollegin aus Oberösterreich, Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), hielt fest: „In Oberösterreich findet keine planmäßige Wolfsjagd statt, welche nach dem aktuellen EuGH-Urteil einen günstigen Erhaltungszustand voraussetzt.“ Damit sei das Vorgehen in ihrem Bundesland „rechtlich gedeckt und im Einklang mit dem jüngsten EuGH-Urteil“.

Schweden hatte mit dem Trick der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes Ermittlungen und Verfahren gegen das Land zum Stillstand gebracht. In Linzensjagden werden seither die Wölfe in dem skandinavischen Land bis zur Ausrottungsgrenze zerschossen. Die Population dort leidet intensiv unter den Folgen einer sich daraus ergebenden Inzucht. Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, den „guten Erhaltungszustand“ festzustellen. Unserer Ansicht nach aus dem gleichen Vorwand, den Schweden nutzt.

Das Urteil des EUGH https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=288146&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir&occ=first&part=1&cid=2283372&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR0pljhRrJLCreydl-NdH9V03GTan-fjw8MZa6yoobSTXk6ZO14ZHMv8V4U_aem_Ek5XI41xoygKmooeE4frXQ

lautet u. a., dass nur geschossen werden darf, wenn dadurch der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Nutztierrisse stellen keinen Grund für Abschussverfügungen auf einfach irgend einen Wolf dar, also dürfe nur der „Verursacher“ geschossen werden und auch das nur, wenn vorher mildere Mittel eingesetzt worden sind.

Quellen:

https://www.sn.at/salzburg/politik/wolfsjagd-salzburg-fuer-161607994?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR2tyKARPBvGPMLOB8z857UhXJY9GqEdgGcnq93DbWqUfzOjE8Q0oLkAVmo_aem_496MCNJqQkeh6tzPuB1N5A

https://www.oekoreich.com/medium/wie-krank-politikerin-haengt-sich-stolz-foto-von-getoetetem-wolf-ins-buero

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/05/13/jaegerpsyche-in-wirklichkeit-geht-es-ihnen-nur-um-ihre-wolfstrophaee/

https://salzburg.orf.at/stories/3264805/

 

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