Schon 20 Wölfe sind tot. Der Europäische Gerichtshof hat den Abschuss von Wölfen in Tirol und den übrigen Teilen Österreichs jetzt in einem lange erwarteten Urteil verboten, doch Tirol und Kärnten wollen ihren strikten Abschusswahn weiter fortsetzen.
Update: Es wird tätsächlichweiter drauf los geschossen und das Urteil wird weiter ignoriert: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung/tirol-zweiter-wolfsabschuss-innerhalb-einer-woche-angeordnet/601798620?fbclid=IwY2xjawEQQFZleHRuA2FlbQIxMQABHUUQNIidgXoIZ9A8IkXVoRLnExCgiojBOioWNX9Xh8iW5m2kcs9Egjz8_w_aem_p0cQkdPwN1zSQ-Se-5223A
Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem Tiroler Fall, bei dem Naturschutzorgas Klage erhoben hatten. Wir berichteten bereits hier über das zu erwartende Urteil: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/19/eu-generalanwaeltin-auf-der-seite-der-woelfe-in-oesterreich/
„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es. In Tirol sieht man „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Wölfe abschießen.
Jetzt soll schon wieder ein Wolf sterben, trotz Gerichtsurteil
In Salzburg hält die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) (das ist die Politikerin, die sich erst vor kurzem ein Foto eines totgeschossenen Wolfs in ihr Büro gehängt hatte) am Totschießen fest: „Für uns ändert sich durch das EuGH-Urteil nichts,“ sagte sie zu „OÖ Nachrichten“. Die in Salzburg angewendeten Maßnahmenverordnungen würden auf Einzelfallprüfungen fußen, damit sei man „absolut rechtskonform“ unterwegs. Im Bundesland wurden im Juli 2023 ein erster und im Juni 2024 ein zweiter Wolf offiziell erlegt, ein dritter soll laut Svazek bereits am Wochenende zum Abschuss freigegeben werden.
Auch Kärntens Jagd- und Agrarreferent, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP), meinte zu „OÖ Nachrichten“: „Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht. Seine Amtskollegin aus Oberösterreich, Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), hielt fest: „In Oberösterreich findet keine planmäßige Wolfsjagd statt, welche nach dem aktuellen EuGH-Urteil einen günstigen Erhaltungszustand voraussetzt.“ Damit sei das Vorgehen in ihrem Bundesland „rechtlich gedeckt und im Einklang mit dem jüngsten EuGH-Urteil“.
Schweden hatte mit dem Trick der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes Ermittlungen und Verfahren gegen das Land zum Stillstand gebracht. In Linzensjagden werden seither die Wölfe in dem skandinavischen Land bis zur Ausrottungsgrenze zerschossen. Die Population dort leidet intensiv unter den Folgen einer sich daraus ergebenden Inzucht. Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, den „guten Erhaltungszustand“ festzustellen. Unserer Ansicht nach aus dem gleichen Vorwand, den Schweden nutzt.
lautet u. a., dass nur geschossen werden darf, wenn dadurch der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Nutztierrisse stellen keinen Grund für Abschussverfügungen auf einfach irgend einen Wolf dar, also dürfe nur der „Verursacher“ geschossen werden und auch das nur, wenn vorher mildere Mittel eingesetzt worden sind.
Quellen:
https://salzburg.orf.at/stories/3264805/
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9 Gedanken zu „Wolfsabschussverbot: Tirol und Kärnten wollen EU-Gerichtshammer ignorieren“
Was soll das, das einzige gefährliche Wesen auf dieser Erde ist der Mensch
das möchte ich so nicht mittragen…das ist schon eine bestimmte oder mehere bestimmte spezien dessen was hier als mensch sich ausgibt.menschen sein hat bestimmte qualitäten,rechtsqualitäten.ethische normen,vertraglichkeitspflichten…
hat vor allem die völker u. menschenrechtspflichten wie die tierschutzrecchtspflichten.ethische dekadenz führt schon zur unmenschlichkeit..auch intentionalisierte rechtshintergehungen u. gewinnmaximierende herrschaftsansprüche.ect.
man hätte meinen können das urteil des eugh wäre zureichend und erfreulich zukunftsfähig.leider hat er sich nicht der ökologischen sicht der selbstregulierung ngenommen.auch nicht der zureichenden schutzpriorität für weidetiere….er verfügt sogar die ermordung von wölfen wenn ein bestmöglicher erhaltungszustand gegeben sei. ist weiterhin möglich.zwar sei der in österreich nicht gegeben,aber so wohl die weiterhin morden lassenden behörden ,in ihren bundesländern sind es bereits zu viele.des wegen wer dem teufel die hand reicht muss sich nicht wundern wenn ihm hinterher der arm fehlt.mit relativierenden positionen gegen selbstregulierende arten zu felde ziehen und sie so behaupteer maßen zu schützen ist eben nicht stimmig und unzureichend.und ob der wirtschaftliche schaden ein realer oder spekuliertr ist,wußte d. eugh ebenso nicht einzugrenzen…die weidetierhaltung sollte eben grundsätzlich u. besonders in montanen regionen nur mit genügend schutzhunden und schutzmaßnahmen rechtlich möglich sein.
bei hintergehungen von eurecht u. recht überhaupt,durch behörden bzw. politische
parteien,hat auch diese partei allein zu haften…..und nicht das ganze land.soetwas ist rechtlich gar nicht zu rechtfertigen.selbst wenn diese eine mehrheit haben nicht.da sie ja nicht für die begehung von unrecht gewählt wurden.
vom eugh hätte ich mir mehr qualität in sachen ökologie und reökologisierung erwartt und vor allem die beendigung der jagd auf sich selbst regulierende arten.sowie eine erhebliche verbessserung des schutzes der weidetiere..generell.
diese argumentation kommt ja gerade aus der ökologie verweigernden ecke….
das urteil erscheint dann doch unzeitgemäß nzureichend für einen ökologischen artenschutz…i.d. eu.der diskurs ist bereits viel weiter an den notwendigkeiten ….
so daß dieses konstruierte urteil eher antiquiert daher kommt.
Urteile des EuGH sind für alle Mitgliedsländer bindend, die Frage ist, was passiert bei Verstössen….normal müssten hohe Geldstrafen sein, die dann ausschließlich in den Wildtierschutz fließen und auch nicht von den Steuerzahlern im Allgemeinen, sondern von den Hetzern aus den Bauern-, Jagd-, Reitverbänden etc., sowie von den Entscheidungsträgern aus der Politik des jeweiligen Landes bezahlt werden.
@ werner….ja wenn es im recht prioritäre gerechtigkeit hätte…wäre das logischfolgerichtig…weil verantwortungsrechtlich haftung inclusiviert,und da eben die verursacher haften…….hier aber sind verantwortungsrechtliche absurditäten die regel..also rechtswidrigkeiten..die regel.
mittlerweile wußte auch die ard zu berichten…
für die 20 bereits ermordeten wölfe in österreich wären diese zahlungen bereits von den verantwortlichen an den ngo wolfsschutz abzutreten…aus den parteikassen.
das hat d.eugh leider nicht gleich mit geklärt…so muß hier noch ein rechtlicher
bescheid erwirkt werden.den die östereichischen wolfsschützer nicht auslassen sollten.für schweden sieht das dann ja gleich erheblich größer aus.
das rudimentieren der bestände auf inzuchtgefahrdete bestände erfordert ein sofortiges eingreifen der eughjustiz.das sind eurechtswidrige erhebliche u amtsmissbräuchlich .organisierte straftaten….die ein unterlassungserzwingungsbescheid o.prozess erfordern..sowie strafprozesse
wegen erheblichen amtsu. machtmißbräuchen.
geologisch will man uns erzählen wir seien im anthropozän.
dann hätten wir aber eine qualitativ und quantitativ bessere realisierung der menschenrechte..
terristisch sind wir auch geistestgeschichtlich im zeitalter der ökologie..also auch der des geistes und der menschen u.tierrechte..
wir werden aber struckturell politisch u. juristisch noch in antiquierten menschen.-u. tierechtssachverhalten gefangen gehalten..
das verhältnis der menschen zu seiner umwelt hat ein menschenrechtsprioritär ökologisches zu sein.nicht nur weil dem auch ohne anerkennung sowieso so ist,sondern weil die knutokraten u. ihre parteigänger nur dann erkennen können wie sehr sie unsere leben u. lebensgrundlagen zerstören.
das verhältnis der menschen zur biosphäre ist also ein ökologisches…warum nur
ist das im recht noch nicht so ? wegen der freien märkte-ideologie einer m.ea. grundrechtswidrigen fdp…cducsu..?wollen uns m.ea.kriminelle organisationen
recht und unrecht auslegen und können wir von der justiz überhaupt noch hinreichende objektivität erwarten bzw. verlangen oder bekommen wir hier amerikanische verhältnisse.?
kurz um…….das verhältnis des menschen zu seiner ihm anvertrauten umwelt hat hinreichend rechtsethisch ein zureichend ökologisches zu sein.d.h.selbstregulierende tierarten sind nicht zu jagen und die jagd selbst hat gänzlich eingestellt zu werden..
die selbstregulierung der arten muß erhalten und ein ökologisches gleichgewicht mit hohem artenreichtum und vernetzten populationen nachhaltig gewährleistet werden.der reökologisierung der europäischen länder ist auch juristisch,kein hindernis entgegen zu stellen.schutzmaßnahmen sind umfassend zu gestalten und zwar von zureichender sicherheit.alles andere wäre mit strafrechtlichkeit zu belegen.
unsere positionen sind notwendig richtig für die ökologische lebensweise..und haben berechtigten ja zwingenden anspruch auf realisierung.
der reichtum d.einfachen cassismuserduldenden menschen ist eine ökologisch reiche stabile natur…..das recht auf natürlichkeit…bzw. ökologie bzw.ökologisierung hat daher in der grundrechtesammlung als prioritär aufgenommen zu werden.nicht nur die erhaltung der lebensgrundlagen..die geistige ökologisierung der bewußtseine
geht der erhaltung der biologischen u. rechtlichen ökologie voraus…
das urteil des eugh ist eine bestätigung des ovg lümneburhs auf eu ebene.
mehr nicht. es ist nur ein evtl. aber anscheinend hintergehbarer erster schutz.
es ist nicht aus dem geist der menscheiitsepoche der ökologie geboren
und es berücksichtigt diesen auch nicht sonderlich..wieder muss recht der
nicht erfüllung weichen…wieder der geist dem ungeist.bis soviel schaden angerichtzet,wie etwa in schweden.deer eugh hätte sich nicht zuweit aus dem fenster gelehnt zumindest jegliche jagd auf besonders geschützte und z8u schützende arten und vor allreem selbstregulierende arten zu untersagen.
wobei es nichts soziales hat die jagd als solche aufrecht zu halten..es besteht keine notwendigkeit für eine generelle jagd .weder sessional noch ganzjährig.
der begriff ökologie und reökologisierung wird auch dem eugh zumindest ein begriff sein.warum also wurde er hier nicht zureichend berücksichtigt.es besteht eine erhebliche bringschuld der eu-kommission u.des eu parlamentes ,was die illegale legalität der jagd anbelangt…..gerade auch in frankreich…wo vogelmörder hausieren und sich als interessant oder gar sozialisten oder weiß der kuckuck was begreifen..auch unzureichender weidetierschutz an evtl. unangemessenen weiden…weidetiere sollten nur da gehalten werden können wo sie zureichend geschützt werden können.das gebitet schon die obhutspflicht für diese tiere.
auch haben wildtiere das recht vor weidetierkrankheiten gechützt zu sein.nicht daß es heißt, die wildtiere hätten die krankheit eingeschleppt…..weil es schadensersatz geben könnte.zu dem kann nicht jedes stück land privatkapitalistisch genutzt werden..es müssen zureichende reökologisierte weidetierfreie zonen und flächen verbleiben……und wie gesagt der schutz der weidetiere muß amtlich u. regelmäßig kontrolliert werden….mtl.durch amtliches personal. nicht das diese staatliche rechtsaufgabe auch noch durch ngopersonal geleistet werden muß,damit es überhaupt geschiet.das z.b. ist eine verwerfliche amtsveruntreuung..sowohl der umweltämter wie der landwirtschaftsämter…tja solche grünen..die wissen oft nicht mals was sie nicht tun..andere schon ,aber das kann auch keine ausrede sein.
flußdeichweiden in ostfriesland..sind selten zureichend bezäunt…auch rinderweiden nicht grundsätzlich..eine wieke reicht den haltern oft…kein hindernis u.wenig wolfsabweisend. auch im ammerland anzutreffen..
in der gesamten eu. ist eigentlich logisch und rechtlich selbstverständlich.