Beginnt das große Wolfskillen bald auch in Deutschland?

Wolfsschutz-Deutschland e. V. schlägt Alarm. Wenn es nach dem Willen von Teilen der CDU/CSU geht, dann dürften auch bald in Deutschland Wölfe umgebracht werden. Der Umweltschausschuss befasse sich am Mittwoch, 18. Januar 2023, mit dem Wolfsbestandsmanagement, heisst es in einer Pressemitteilung vom 13. Januar 2023. Grundlage der etwa zweistündigen öffentlichen Anhörung ist ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“. Aber geht die Ampel-Regierung da in Wirklichkeit längst mit? Hier unsere Einschätzung.

Diese herzzereißende Aufnahme stammt aus Schweden. Dort findet gerade die größte Lizenzjagd auf Wölfe seit langem statt. 71 Wölfe sind zum Abschuss freigegeben. Jägerinnen und Jäger aus dem In- und Ausland töten wie im Blutrausch. 51 Wölfe sind schon tot. Auch dieser sieben Monate alte Welpe konnte der Metzelei nicht entkommen. Eine Antijagdaktivistin schrieb zu dem Foto, dass der Jungwolf mit ansehen musste, wie seine Eltern und Geschwister getötet worden seien. Er wollte nicht alleine zurück bleiben, sei zur Familie zurück und sei kaltblütig auch erschossen worden. Dabei ist die Wolfspopulation durch die ständigen Abschüsse stark von Inzucht gefährtet. Hier die Übersetzung: „Der Welpe war der letzte im Jagdgebiet von Kockahonka. Seit Montag jagen und erschießen Hunde und Jäger die Herde des Welpen. Einer nach dem anderen. Ein sieben Monate alter Wolfswelpe spielt und mobbt mit seinen Eltern und Geschwistern.
Ein sieben Monate alter Welpe heult verzweifelt, wenn jemand in der Herde verschwindet. Dieser Welpe hat gesehen, wie seine Familie gejagt wurde, kam aus seiner Herde und gestern wurde er erschossen.“

Grausame Realität hinter schön klingenden Worten

Bestandsmanagement klingt doch eigentlich ganz harmlos. Dies soll es wohl auch, um naive Tierfreunde möglichst lange über die wirkliche Motivation hahinter zu täuschen, denn Bestandsmanagement heisst nichts anderes, als Wolfsabschüsse zu ermöglichen.

Ist die Jagd auf Wölfe längst beschlossene Sache?

Ein pikantes Dokument aus Hessen könnte darauf hinweisen, dass sogar auch die Ampel-Regierung es insgeheim längst will, der Jagdlobby auch in Deutschland ihre Lust am Töten zu ermöglichen. Die FDP schrieb bereits im Apri 22, dass der Bund derartiges angekündigt habe.

Auch aus Niedersachsen entsprechende Töne

 

Am 24. November veröffentlichten wir diesen Ausriss aus der Harke auf unserer FB-Seite mit folgender Einschätzung:

„Benenne ein politisches Ziel einfach so um, dass es kaum einer versteht.“ Dies scheint sich der neue Niedersächsische Umweltminister Meyer, bzw. die Grünen insgesamt zu denken?
Siehe Passus „Niedersachsen will an einem Konzept der Bundesregierung für ein konformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten.“ Dies könnte unserer Ansicht nach nichts anderes heißen, dass Deutschland, genau wie Österreich, die EU unter Druck setzen will, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen, um zu ballern. Geradezu bizarr wirkt es, dass dies anscheinend sogar die Grüne Bundesumweltministerin Lemke mitträgt, die vor drei Jahren noch mit gegen die Änderung des Bundesumweltgesetzes (Lex Wolf) in einer öffentlichen Anhörung in Berlin protestiert hatte. Wolfsschutz-Deutschland e. V. war bei dieser Anhörung damals auch zugegen.
Die wolfsfeindliche Lobby-Politik, die in Niedersachsen unter UM Lies (SPD) angefangen wurde, würde damit fortgesetzt werden. Nur wenige Tage später gab es eine offozielle Pressemitteilung dazu.
Nun deutet einiges darauf hin, dass man es ermöglichen möchte, abschießen, ohne den Schutzstatus insgesamt anzutasten.

Auch Wende im Duktus des EU-Kommissars

EU-Kommissar Sinkevičius wies in seiner Antwort auf eine Anfrage vom 10. Januar 2023 darauf hin, dass Artikel 16 der FFH-Richtlinie auch Ausnahmen vom strengen Wolfsschutz aus anderen zwingenden Gründen erlaube, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art.
Unter strengen Voraussetzungen sei die selektive Entnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer geschützten Art zulässig.
Der EU-Kommissar erinnert daran, dass Strategien für das Wolfsmanagement darauf ausgerichtet sein sollten, dass Wild- und Weidetiere geschützt und mögliche Konflikte ausgeräumt würden. “

Diese Entwicklung gegen die Interessen der Mehrheit macht – denn Umfragen von Forsa ergaben erneut, dass die Mehrheit der Bundesbürger die weitere Rückkehr der Wölfe möchte –  fassungslos und jetzt muss nach Ansicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein großer bürgerlicher Protest einsetzen. Wie kann es denn sein, dass Deutschland anderen Ländern in Afrika oder  Asien gegenüber fast immerzu moralinsauer und besserwisserisch auftritt und dort Beutegreifer geschützt werden sollen, während man sie im eigenen Land am liebsten ausrotten würde. Denn wenn hier tatsächlich geschossen werden darf, dann könnte dies passieren. Darüber hinaus ist es auch ethisch verwerflich und absolut nicht mehr zeitgemäß, derart mit Mitlebewesen umzuspringen. Wir können uns nicht vorstellen, dass hier wirklich die Basis von CDU/CSU und der Ampel-Koalition mitgehen will und wir appelieren an das Gewissen von anständigen Politikerinnen und Politikern, die der Mehrheit der Deutschen dienen möchten.

Auch in der EU längst geduldet?

Seit Jahren stehen EU-Verfahren gegen Schweden an, aber nichts weiter passiert. Auch aktuell scheint die EU nicht eingreifen zu wollen. Auch das Verfahren gegen Deutschland befindet sich noch immer im Pilotstatus. Nun hat Schweden auch noch die EU-Ratspräsidentschaft für die ersten sechs Monate dieses Jahres inne. Wo bleibt hier die Durchsetzung der vom Kommissar angesprochenen strengen Voraussetzungen?

 

Quellen: https://www.facebook.com/kim.aronsson.79

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-pa-umwelt-927680?fbclid=IwAR0VL1tJcgC7OHi1hrbSjLc8sLOfRPX9vT1leLLuyJd8xUvDJ3XDfgfhyIw

https://www.agrarheute.com/tag/ffh-richtlinie?fbclid=IwAR2yqvFtBRnOJc02NzBWk7_Jv_ZEIqMMdikBDzsIgoS6LtIBxT4SM7pQhU

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-168-ausnahmegenehmigungen-217936.html?fbclid=IwAR2qUaU5opEoPBYuW2yokNkvYNfGP3mLCbHcSxn7JjEIazYQxT9ETWiclhw

https://www.facebook.com/kim.aronsson.79

https://www.nokzeit.de/2021/04/28/mehrheit-begrusst-ruckkehr-des-wolfs/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

 

Weitere Information zur Wolfsjagd in Schweden.

 

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Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Wolfsjagden: Regierungsklatsche gegen Niedersächsischen Umweltminister Lies (SPD)

Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

Nach Studie aus Niedersachsen – Bundesumweltministerium: Quadratur des Kreises

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Osnabrück. Das Bundesumweltministerium sieht ungeachtet einer Studie aus Niedersachsen, wonach schon in wenigen Jahren überall in Deutschland Wölfe anzutreffen sein werden, keine Grundlage für eine gezielte Bejagung der Raubtiere. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit: „Die Anforderungen an das Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus dem europäischen Naturschutzrecht. Dieses schließt ein Management einfach durch Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen aus.“

Zuvor hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) eine Untersuchung vorgestellt, wonach sich Wölfe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter stark in Deutschland ausbreiten werden und der Bestand folglich nicht mehr als gefährdet anzusehen ist. Lies schätzte die Zahl der Wölfe allein in Niedersachsen auf bis zu 1200 im Jahr 2030. Er forderte von der Bundesregierung, den Ampel-Koalitionsvertrag umzusetzen, wonach ein „regionales Bestandsmanagement“ für den Wolf ermöglicht werden soll. Die Sprecherin des Bundesministeriums erklärte in der „NOZ“, das Vorhaben gleiche „der Quadratur des Kreises“. Das Ministerium suche „nach vernünftigen Lösungen, die der Weidetierhaltung und dem Schutz unserer Natur gerecht werden“.

Hier unser Protest gegen die Pläne von Lies: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/07/15/niedersachsen-populationsstudie-wolf-bedeutet-nichts-anderes-als-beginn-erneuter-ausrottung/

 

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/58964/5276155?fbclid=IwAR0XU3yoUbIHZygBDvxM5NDK8Hd1CGQwYHDGtalon__ILxc2tZ-ObywxJO4

Gerichtsklatsche gegen UM Lies (SPD): Geheime Wolfsjagden illegal

Es heisst nicht „Der Wolf und die sieben Geißlein“, sondern der „Minister und die sieben toten Jungwölfe“. Den geheimen Wolfsjagden des Umweltministers hat der Staatsgerichtshof gestern in seinem Urteil aufgrund einer Klage von zwei Landtagsabgeordneten der Grünen ein Ende bereitet.

Beispielbild eines Jungwolfs.

Die Landesregierung muss künftig offenlegen, wie viele Wölfe zu welchem Datum mit welcher Begründung z.B. zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes zum Abschuss freigegeben sind. Informationen, die zu einer möglichen Identifizierung von Jäger*innen oder Tierhalter*innen führen, waren allerdings in der Anfrage ausdrücklich nicht begehrt und dürfen auch weiterhin verweigert werden. Der Staatsgerichtshof rügte die umfassende Geheimhaltung der Landesregierung als zu weitgehend und als Verstoß gegen die parlamentarischen Auskunftsrechte.

Ausführende bleiben weiterhin geheim

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V bedeutet dies ein beachtlicher Teilerfolg, aber für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist auch wichtig, die Namen der Ausführenden zu erhalten. Nicht, weil wir diese öffentlich bloß stellen möchten, wie manche dies immer wieder tun, sondern weil wir damit mehr Erfolg für unsere Strafanzeigen sehen.

Beliebige Wolfsabschüsse nicht von Rechtslage gedeckt

Mit der Verweigerung von Antworten zu erteilten Ausnahmegenehmigungen gegenüber dem Parlament hat die Landesregierung gegen Art. 24 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen. Die Landesregierung hätte die Fragen der Abgeordneten zu Zahl und Daten der erteilten Abschussgenehmigungen nennen müssen. Auch hätte sie bei den Gründen der Abschüsse Informationen zur betroffenen Tierart, der Art des Grundschutzes, der Zaunhöhe oder Herdenschutzhunden sowie zur verursachten Schadenshöhe machen müssen. Die Verweigerung dieser nicht zur Identifizierung von mit der Tötung beauftragten Dritten dienenden Informationen muss die Landesregierung jetzt herausgeben. Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben im Land zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Bei dem jüngsten Abschuss in Amt Neuhaus sei es noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt.
Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt. Wolfsentnahmen sind nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft sind. Über 80 Prozent der Wolfsrisse in Niedersachsen betreffen jedoch Weidetiere ohne ausreichenden Herdenschutz. Das Naturschutzrecht sieht Wolfstötungen nur in begründeten Einzelfällen vor. Eine Jagd auf Wölfe oder eine Bestandsreduzierung ist nach dem Europäischen und Bundesrecht weiterhin nicht zulässig.
Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘ im Raum Cuxhaven angefochten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir sehen nun weit bessere Erfolgsaussichten für unsere Anzeigen, die wir auch weiterhin auch bei Abschuss von als Problemwolf eingestuften Tiere stellen werden, denn wir sind der Ansicht, dass in Niedersachsen bislang jeder Abschuss gegen EU-Recht und auch Bundesrecht verstoßen hat.
Weil die nächsten Abschusspläne nun offen gelegt werden müssen, können klagefähige Organisationen nun gerichtliche Schritte einlegen, was vorher durch die Geheimhaltung nicht möglich gewesen ist.