In Brandenburg droht ein Massaker an 500 Wölfen

In Brandenburg tobt ein Kampf gegen den Wolf, der uns erschüttert: Dirk-Henner Wellershoff, Chef des Landesjagdverbands, will etwa 500 der 600–700 Wölfe abschießen, um ihre Zahl zu minimieren. Dieser Plan ist ein Angriff auf das ökologische Gleichgewicht, getrieben von einer mächtigen Jagdlobby, hinter der andere Interessen lauern. Wolfsschutz-Deutschland e.V. deckt auf: Wolfsabschüsse sind keine Lösung, sondern ein Ablenkungsmanöver von den wahren Problemen der Landwirte. Die EU-Herabstufung des Wolfschutzes, politisch erzwungen, und könnte sogar laut Green Impact vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch gekippt werden.

Wellershoffs O-Ton in der BZ: „Wir sollten eine Obergrenze von 200 bis 300 Wölfen festlegen“, sagte Wellershoff in einer Experten-Anhörung am Mittwoch im Potsdamer Landtag, „im November sollten 500 Wölfe zur Drückjagd freigegeben werden.“ Begründung: „Wir lassen uns 1,4 Millionen Kilo wertvolles Wildfleisch von Wölfen wegfressen.“ Futterneid!

Jagdlobby und versteckte Interessen

Die Forderung nach Wolfsabschüssen in Brandenburg ist kein Zufall. Hinter Wellershoff steht eine einflussreiche Jagdlobby, angeführt von Figuren wie Agrar-Staatssekretär Gregor Beyer, einem ehemaligen Jagd-Lobbyisten. Doch wer profitiert wirklich? Über 400.000 Hobbyjäger in Deutschland scheinen getrieben von einem Drang zu töten – ein Zeichen für die Verrohung unserer Gesellschaft. Wölfe, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse, Füchse: Sie alle fallen den Gewehren dieser Horden zum Opfer. Dieser Krieg gegen die Natur dient nicht den Bauern, sondern lenkt von ihren echten Problemen ab – niedrige Agrarpreise, Bürokratie und der Druck großer Agrarkonzerne. Wolfsabschüsse sind ein populistisches Ablenkungsmanöver, während die Jagdlobby ihre Macht festigt und Waffenhersteller sowie Großgrundbesitzer im Hintergrund die Fäden ziehen könnten.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Polen, Belgien, Tschechien und Portugal machen da nicht mit

Am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfschutzes im EU-Amtsblatt verkündet – ein politischer Akt der Europäischen Kommission ohne wissenschaftliche Grundlage. Green Impact warnt: Der EuGH könnte diese Entscheidung kippen. Mehrere Klagen prüfen ihre Rechtmäßigkeit und ein Verfahren beim EU-Ombudsmann deckt Mängel in der Datenerhebung auf. Länder wie Polen, Belgien, Tschechien und Portugal verweigern die Anpassung ihrer Gesetze – Deutschland müsste folgen, wenn der Druck der Bürger groß wird. Es geht ja nicht nur um unsere Wölfe, sondern um unsere gesamte Natur. Der Umgang mit Wölfen und anderen Wildtieren ist nur ein Symbol. Wellershoffs Plan, die Wolfs-Population zu dezimieren, ignoriert die wissenschaftliche Evidenz: Viele Wolfs-Subpopulationen in Europa sind laut Green Impact verletzlich oder gefährdet. Eine voreilige Gesetzesänderung riskiert rechtliche Konsequenzen, wenn der EuGH die Herabstufung aufhebt.

Abschüsse verschärfen Konflikte, Prävention schützt

Wellershoffs Argument, Wölfe würden Jägern die Beute stehlen, ist wissenschaftlich haltlos. Er sieht in lebendigen Mitgeschöpfen nur 1,4 Millionen Kilo Fleisch. Sogar Aussagen des jagdnahen Wildbiologen Dr. Norman Stier, zitiert in den Analysen von Green Impact, zeigen: Abschüsse lösen keine Probleme, sondern verschärfen sie. Zerschossene Rudel treiben junge Wölfe dazu, Nutztiere anzugreifen. Doch es gibt eine Lösung: Herdenschutz funktioniert. In Brandenburg sank die Zahl gerissener Schafe und Ziegen um 26 % (von 1.281 auf 944), dank Zäunen und Schutzhunden. Green Impact betont: Wolfsangriffe betreffen EU-weit nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenbestände – ein minimaler Schaden, gedeckt durch EU-Subventionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen: Abschüsse helfen Bauern nicht, sie lenken von den wahren Herausforderungen ab, während die Jagdlobby – und hinter ihr ein Kartell aus Großkonzernen –  ihre Macht ausbauen, unsere Erde zerstören und weiter eine Umverteilung des Vermögens von unten nach oben voran bringen.

Umweltverbände wurden ausgesperrt

Am 2. Juli 2025 tagte der Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. In einem Teil der Diskussion ging es um „Maßnahmen zum Wolfsmanagement für das Land Brandenburg“, was nichts anderes heißen soll, als Abschüsse. Als Folge dieser Sitzung gelangen nun solche abstrusen Forderungen des Chefs der Landesjägerschaft an die Öffentlichkeit.
Ein Blick in die Teilnehmerliste sagt eigentlich alles: Johannes Wagner vom Landkreistag Brandenburg, Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Jäger Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Norman Stier, Forstzoologe von der TU Dresden, Karsten Arnold -vom Wildtiermonitoring, was darauf hin deuten könnte, dass für „Wolfsregulierungen“ sprich das künftige Töten von Wölfen, die Monitoringdaten heran genommen werden sollen sowie Dirk-Henner Wellershoff – Landesjagdverband Brandenburg.
Nicht eingeladen und völlig ignoriert wurden dagegen die Umweltverbände. Man möchte also unter sich bleiben, ein zutiefst antidemokratisches Vorgehen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V warnen bereits seit Jahren vor genau dieser Entwicklung. Wir betonen, dass sich all diejenigen mitschuldig machen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern. Unser Appell an diese Personen: Sind schöne Bilder und Filme von Wölfen persönliche Vorteile und Likes in sozialen Netzwerken dies wirklich wert?
Jährling und fünf Monate alter Welpe.

Ein Krieg gegen die Natur

Die Jagdlobby bestimmt anscheinend, was die Regierung zu tun hat und sie führt einen brutalen Krieg gegen unsere Natur. Über 400.000 Hobbyjäger in Deutschland jagen nicht nur Wölfe, sondern dezimieren Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse und Füchse und viele weitere Wildtiere. Dieses Blutbad ist kein Sport und auch kein Naturschutz, sondern ein Ausdruck gesellschaftlicher Verrohung. Wölfe regulieren Wildbestände und fördern das ökologische Gleichgewicht – ihre Tötung zerstört dieses Gleichgewicht. Illegale Wolfsabschüsse in Brandenburg bleiben oft straffrei, was die Dreistigkeit der Jäger zeigt.

Unser Appell an Brandenburg

Die EU-Habitatrichtlinie verpflichtet uns, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren. Green Impact macht klar: Die Herabstufung des Wolfschutzes ist rechtlich fragil. Brandenburg muss die 18-monatige Anpassungsfrist nutzen, um den Schutzstatus zu wahren, statt Gesetze zu ändern, die vor Gericht scheitern werden. Die Folgen tragen die Steuerzahler. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Symbol für lebendige Ökosysteme. Die Jagdlobby lenkt von den wahren Problemen der Landwirte ab, während die Jagdindustrie unsere Natur zerstört. Wir fordern:

  1. Kein Abschuss: Brandenburg muss den Schutzstatus wahren, bis der EuGH entscheidet. Voreilige Gesetze gefährden Natur und Recht.
  2. Prävention statt Gewalt: Herdenschutz ist effektiv und tierschonend.
  3. Wissenschaft statt Lobby: Die Verletzlichkeit der Wolfs-Populationen muss respektiert werden.
  4. Strafen für Wilderer: Illegale Abschüsse müssen konsequent geahndet werden.
  5. Die Überwachung der Wolfspopulation, also das Monitoring muss in die Hände einer neutralen, regierungsunabhängigen Organisation gegeben werden. Alle, die jetzt noch immer Daten an das offizielle Monitoring übersenden, werden sich mitschuldig machen, falls man sich in Brandenburg tatsächlich über alle rechtlichen und moralischen Grundsätze hinweg setzt und eine Jagd auf Wölfe beginnen sollte. Selbstverständlich würden hier die Daten aus dem Monitoring zum Einsatz kommen, um die Wölfe aufzuspüren.

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließen uns einer Aktion von Green-Impact mit einem offenen Brief an die EU an, der vorläufig nur an Umweltorgas gegangen ist. Eine große Hoffnung ist es, dass der EuGH dank der Klage von GreenImpact und weiteren Vereinen, die Herabsetzung des Schutzstatus kippen wird.

 

Quellen:

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/jaeger-chef-will-woelfe-schiessen?fbclid=IwY2xjawLTTSJleHRuA2FlbQIxMAABHsx1ZzK8vvId_W7bHvsELZpljKXtucake715Xbu7t5tdzac1jdUObbsCa0OQ_aem_V8IiDDMavDqRT9AttetlqA

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

EU-Kommission opfert den Wolf – Ein schmutziges Spiel um Profit und Macht!

Am 7. März 2025 schlug die EU-Kommission nach dem Inkrafttreten der Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention, auch den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzusetzen. Was als „pragmatische Lösung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein schmutziger Deal, der den Wolf zum Opfer macht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. reißen die Masken herunter: Wer steckt dahinter, wer zahlt den Preis, und warum ist dieser Plan ein Betrug an der Natur?

Hinter diesem Vorschlag lauern mächtige Interessen. Die Agrarlobby, angeführt von Großbauern und Verbänden wie dem Deutschen Bauernverband, trommelt seit Jahren für „Wolfsmanagement“ – ein Euphemismus für Abschüsse. Für sie ist der Wolf ein störendes Symbol der Wildnis, das ihre industrielle Landwirtschaft bedroht. Doch da ist noch eine dunklere Kraft: Die Waffenlobby. Jagdverbände und Hersteller von Waffen und Munition reiben sich die Hände. Mehr Abschüsse bedeuten mehr Lizenzen, mehr Ausrüstung, mehr Umsatz. Der Wolf wird zum Verkaufsschlager – ein perfides Geschäft auf Kosten eines geschützten Tieres.
Symbolbild.
Die Herabstufung des Schutzstatus mag kostenlos erscheinen, aber der Preis ist astronomisch – und wir alle werden ihn tragen. Ökologisch gesehen ist der Wolf ein Regulator: Er hält Wildpopulationen wie Rehe in Schach, schützt Wälder vor Überweidung und stärkt die Biodiversität. Mehr Abschüsse destabilisieren dieses Gleichgewicht – mit Folgekosten für Forstwirtschaft und Naturschutz, die in die Milliarden gehen könnten. Wer finanziert das Chaos? Der Steuerzahler, während die Agrar- und Waffenindustrie kassiert. Und die Landwirte? Sie bekommen keine Entschädigung für die eigentlichen Probleme – fehlende Prävention und unzureichende Unterstützung.

Warum Abschüsse den Bauern nichts bringen

Die Mär, dass mehr Abschüsse die Probleme der Bauern lösen, ist ein Trugschluss. Studien – etwa aus Schweden oder den USA – zeigen: Wo Wölfe getötet werden, rücken neue Wölfe nach. Das Problem verschiebt sich, statt zu verschwinden. Schäden an Nutztieren? Sie entstehen meist durch mangelnden Herdenschutz – Zäune und Hunde könnten dies in 90 % der Fälle verhindern, doch die Politik lässt die Bauern im Stich. Stattdessen wird der Wolf zum Sündenbock, während die Ursachen unangetastet bleiben. Abschüsse sind ein teurer Placebo-Effekt – gut fürs Image der Lobby, nutzlos für die Realität.

Zerbrechliche Erholung in Gefahr

Der Wolf hat sich nach Jahrhunderten der Verfolgung mühsam erholt, doch Abschüsse könnten lokale Rudel auslöschen und die Art erneut schwächen. Ein Rückfall droht – und mit ihm ein ökologisches Desaster. Als Spitzenprädator kann der Wolf Wildpopulationen viel besser regulieren als Jäger, die vor allem auf Trophäen aus sind. Ohne ihn drohen noch mehr kahle Landschaften, Artensterben und teure Schäden in Milliardenhöhe – ein Preis, den wir Steuerzahler zahlen. Den Wolf aussterben zu lassen, wäre mehr als ein ökologischer Verlust – es wäre ein Versagen unserer Verantwortung. Er ist ein Symbol der Wildnis, das wir nicht opfern dürfen. Die EU-Kommission spielt mit unserem Erbe.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Ein Verrat an der Natur

Vergessen wir nicht die Jäger und ihre Hintermänner. Für sie ist der Wolf ein Trophäenobjekt, ein Kick, ein Markt. Die europäische Waffenindustrie, mit einem Umsatz von über 30 Milliarden Euro jährlich, sieht in jeder Lockerung der Jagdregeln eine Goldgrube. In Ländern wie Deutschland, wo Jagdwaffen ohnehin weit verbreitet sind, wird die Herabstufung die Nachfrage ankurbeln – von Gewehren über Munition bis hin zu Jagdseminaren. Der Wolf stirbt, damit ihre Kassen klingeln.
In ihrer Pressemitteilung  behauptet die EU-Kommission, die Wolfspopulation habe sich „rasch erholt“ und die „anhaltende Expansion“ führe zu „zunehmenden Konflikten“. Sie spricht von „wissenschaftlichen Daten“ und einem „günstigen Erhaltungszustand“, doch das ist Augenwischerei. Die Realität? Regionale Populationen sind weiterhin fragil und die Schäden an Nutztieren bleiben lokal begrenzt – laut ihrer eigenen Worte „auf EU-Ebene gering“. Warum dann dieser Schritt? Weil die Kommission vor der Agrarlobby kapituliert und die Waffenlobby mitverdienen lässt. Ihre Behauptung, Abschüsse würden „sorgfältig geregelt“, ist ein Hohn – in der Praxis öffnet sie Tür und Tor für willkürliche Jagd, während der Steuerzahler für Prävention und Entschädigung zahlt.
Dieser Vorschlag ist kein Zufall, sondern ein abgekartetes Spiel. Die EU-Kommission, unter Druck von Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich, opfert den Wolf für kurzfristige Profite und vermeintliche politische Ruhe. Doch die Wahrheit ist: Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Verbündeter – für unsere Ökosysteme, unsere Wälder, unsere Zukunft. Jede Kugel, die ihn trifft, trifft uns alle. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. decken diesen Skandal auf, weil Schweigen keine Option ist. Der Wolf verdient Gerechtigkeit – und wir werden nicht aufhören, sie einzufordern! Wie kann es sein, dass wir Europäer von Ländern wie Afrika und Indien erwarten, mit Tigern und Löwen klar zu kommen, aber wir selbst eine Art Hexenverfolgung gegen Wölfe lostreten?

Nächste Schritte nach dem Vorschlag der EU-Kommission:

  1. Konsultation und Stellungnahmen:
    • Der Vorschlag der Kommission wird nun an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und andere relevante Interessengruppen (z. B. Umweltorganisationen, Landwirte, Jagdverbände) weitergeleitet.
  2. Verhandlung im Rat der Europäischen Union:
    • Der Vorschlag geht an den Rat der EU (bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, z. B. Umweltminister). Hier wird diskutiert und abgestimmt. Für Änderungen an den Anhängen der FFH-Richtlinie ist in der Regel nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Die Mitgliedstaaten könnten Änderungsvorschläge einbringen, etwa um regionale Unterschiede stärker zu berücksichtigen.
  3. Beteiligung des Europäischen Parlaments:
    • Bei der FFH-Richtlinie handelt es sich um eine Verordnung, deren Anhänge durch ein vereinfachtes Verfahren geändert werden können („Regulierungsverfahren mit Kontrolle“). Das Europäische Parlament hat hier ein Mitspracherecht und kann den Vorschlag prüfen, Änderungen vorschlagen oder ihn ablehnen. Allerdings ist seine Rolle eher beratend als entscheidend.
  4. Entscheidung und Verabschiedung:
    • Nach Abschluss der Konsultationen und Verhandlungen wird der endgültige Text ausgearbeitet. Wird eine Einigung erzielt, tritt die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie in Kraft. Dies könnte innerhalb weniger Monate geschehen, abhängig von der Dringlichkeit und dem politischen Willen. Die Pressemitteilung vom 7. März 2025 deutet darauf hin, dass die Kommission eine zügige Umsetzung anstrebt.
  5. Umsetzung in den Mitgliedstaaten:
    • Sobald die Änderung beschlossen ist, müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Regelungen anpassen. Das bedeutet, dass Länder wie Deutschland ihre Wolfsmanagement-Pläne überarbeiten könnten, um z. B. Abschüsse oder andere Maßnahmen einfacher zu genehmigen. Deshalb waren einige Bundesländer auch besonders darauf erpicht, den Wolf bereits ins Jagdrecht aufzunehmen, obwohl hier bislang eine gleichzeitige ganzjährige Schonzeit in Kraft tritt. Dies könnte sich aber ändern.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsabschussverbot: Tirol und Kärnten wollen EU-Gerichtshammer ignorieren

Schon 20 Wölfe sind tot. Der Europäische Gerichtshof hat den Abschuss von Wölfen in Tirol und den übrigen Teilen Österreichs jetzt in einem lange erwarteten Urteil verboten, doch Tirol und Kärnten wollen ihren strikten Abschusswahn weiter fortsetzen.

Update: Es wird tätsächlichweiter drauf los geschossen und das Urteil wird weiter ignoriert:  https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung/tirol-zweiter-wolfsabschuss-innerhalb-einer-woche-angeordnet/601798620?fbclid=IwY2xjawEQQFZleHRuA2FlbQIxMQABHUUQNIidgXoIZ9A8IkXVoRLnExCgiojBOioWNX9Xh8iW5m2kcs9Egjz8_w_aem_p0cQkdPwN1zSQ-Se-5223A

Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem Tiroler Fall, bei dem Naturschutzorgas Klage erhoben hatten. Wir berichteten bereits hier über das zu erwartende Urteil: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/19/eu-generalanwaeltin-auf-der-seite-der-woelfe-in-oesterreich/

„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es. In Tirol sieht man „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Wölfe abschießen.

Jetzt ist gerade die Zeit, in der sich die Wölfe intensiv um die Aufzucht ihrer Welpen kümmern. Werden die Eltern oder helfende Geschwister erschossen, müssen die Kleinen verhungern.

Jetzt soll schon wieder ein Wolf sterben, trotz Gerichtsurteil

In Salzburg hält die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) (das ist die Politikerin, die sich erst vor kurzem ein Foto eines totgeschossenen Wolfs in ihr Büro gehängt hatte) am Totschießen fest: „Für uns ändert sich durch das EuGH-Urteil nichts,“ sagte sie zu „OÖ Nachrichten“. Die in Salzburg angewendeten Maßnahmenverordnungen würden auf Einzelfallprüfungen fußen, damit sei man „absolut rechtskonform“ unterwegs. Im Bundesland wurden im Juli 2023 ein erster und im Juni 2024 ein zweiter Wolf offiziell erlegt, ein dritter soll laut Svazek bereits am Wochenende zum Abschuss freigegeben werden.

 

 

 

In den vergangenen zwei Jahren wurden 20 Wölfe totgeschossen. Quelle: https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/ist-nur-ein-toter-wolf-ein-guter-wolf-eugh-urteil-staerkt-artenschutz;art58,3965522?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3bWbhaQIyCnIg5tisqbPrXBmYm7twvdPStYnTSDXJSV8lqeBuBfMs1NBY_aem_t72NpFQAqMaO47jtoAFHbw

Auch Kärntens Jagd- und Agrarreferent, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP), meinte zu „OÖ Nachrichten“: „Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht. Seine Amtskollegin aus Oberösterreich, Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), hielt fest: „In Oberösterreich findet keine planmäßige Wolfsjagd statt, welche nach dem aktuellen EuGH-Urteil einen günstigen Erhaltungszustand voraussetzt.“ Damit sei das Vorgehen in ihrem Bundesland „rechtlich gedeckt und im Einklang mit dem jüngsten EuGH-Urteil“.

Schweden hatte mit dem Trick der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes Ermittlungen und Verfahren gegen das Land zum Stillstand gebracht. In Linzensjagden werden seither die Wölfe in dem skandinavischen Land bis zur Ausrottungsgrenze zerschossen. Die Population dort leidet intensiv unter den Folgen einer sich daraus ergebenden Inzucht. Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, den „guten Erhaltungszustand“ festzustellen. Unserer Ansicht nach aus dem gleichen Vorwand, den Schweden nutzt.

Das Urteil des EUGH https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=288146&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir&occ=first&part=1&cid=2283372&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR0pljhRrJLCreydl-NdH9V03GTan-fjw8MZa6yoobSTXk6ZO14ZHMv8V4U_aem_Ek5XI41xoygKmooeE4frXQ

lautet u. a., dass nur geschossen werden darf, wenn dadurch der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Nutztierrisse stellen keinen Grund für Abschussverfügungen auf einfach irgend einen Wolf dar, also dürfe nur der „Verursacher“ geschossen werden und auch das nur, wenn vorher mildere Mittel eingesetzt worden sind.

Quellen:

https://www.sn.at/salzburg/politik/wolfsjagd-salzburg-fuer-161607994?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR2tyKARPBvGPMLOB8z857UhXJY9GqEdgGcnq93DbWqUfzOjE8Q0oLkAVmo_aem_496MCNJqQkeh6tzPuB1N5A

https://www.oekoreich.com/medium/wie-krank-politikerin-haengt-sich-stolz-foto-von-getoetetem-wolf-ins-buero

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/05/13/jaegerpsyche-in-wirklichkeit-geht-es-ihnen-nur-um-ihre-wolfstrophaee/

https://salzburg.orf.at/stories/3264805/

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
Unterstützen Sie bitte kleine Vereine und regionale Vereine.
Auch unser Verein zählt zu den kleinen unabhängigen Vereinen. Wir nehmen keine Regierungsgelder oder Lobbyspenden an. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns, damit wir weiter ein Bollwerk gegen Lobbyismus darstellen können.

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Beginnt das große Wolfskillen bald auch in Deutschland?

Wolfsschutz-Deutschland e. V. schlägt Alarm. Wenn es nach dem Willen von Teilen der CDU/CSU geht, dann dürften auch bald in Deutschland Wölfe umgebracht werden. Der Umweltschausschuss befasse sich am Mittwoch, 18. Januar 2023, mit dem Wolfsbestandsmanagement, heisst es in einer Pressemitteilung vom 13. Januar 2023. Grundlage der etwa zweistündigen öffentlichen Anhörung ist ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“. Aber geht die Ampel-Regierung da in Wirklichkeit längst mit? Hier unsere Einschätzung.

Diese herzzereißende Aufnahme stammt aus Schweden. Dort findet gerade die größte Lizenzjagd auf Wölfe seit langem statt. 71 Wölfe sind zum Abschuss freigegeben. Jägerinnen und Jäger aus dem In- und Ausland töten wie im Blutrausch. 51 Wölfe sind schon tot. Auch dieser sieben Monate alte Welpe konnte der Metzelei nicht entkommen. Eine Antijagdaktivistin schrieb zu dem Foto, dass der Jungwolf mit ansehen musste, wie seine Eltern und Geschwister getötet worden seien. Er wollte nicht alleine zurück bleiben, sei zur Familie zurück und sei kaltblütig auch erschossen worden. Dabei ist die Wolfspopulation durch die ständigen Abschüsse stark von Inzucht gefährtet. Hier die Übersetzung: „Der Welpe war der letzte im Jagdgebiet von Kockahonka. Seit Montag jagen und erschießen Hunde und Jäger die Herde des Welpen. Einer nach dem anderen. Ein sieben Monate alter Wolfswelpe spielt und mobbt mit seinen Eltern und Geschwistern.
Ein sieben Monate alter Welpe heult verzweifelt, wenn jemand in der Herde verschwindet. Dieser Welpe hat gesehen, wie seine Familie gejagt wurde, kam aus seiner Herde und gestern wurde er erschossen.“

Grausame Realität hinter schön klingenden Worten

Bestandsmanagement klingt doch eigentlich ganz harmlos. Dies soll es wohl auch, um naive Tierfreunde möglichst lange über die wirkliche Motivation hahinter zu täuschen, denn Bestandsmanagement heisst nichts anderes, als Wolfsabschüsse zu ermöglichen.

Ist die Jagd auf Wölfe längst beschlossene Sache?

Ein pikantes Dokument aus Hessen könnte darauf hinweisen, dass sogar auch die Ampel-Regierung es insgeheim längst will, der Jagdlobby auch in Deutschland ihre Lust am Töten zu ermöglichen. Die FDP schrieb bereits im Apri 22, dass der Bund derartiges angekündigt habe.

Auch aus Niedersachsen entsprechende Töne

 

Am 24. November veröffentlichten wir diesen Ausriss aus der Harke auf unserer FB-Seite mit folgender Einschätzung:

„Benenne ein politisches Ziel einfach so um, dass es kaum einer versteht.“ Dies scheint sich der neue Niedersächsische Umweltminister Meyer, bzw. die Grünen insgesamt zu denken?
Siehe Passus „Niedersachsen will an einem Konzept der Bundesregierung für ein konformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten.“ Dies könnte unserer Ansicht nach nichts anderes heißen, dass Deutschland, genau wie Österreich, die EU unter Druck setzen will, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen, um zu ballern. Geradezu bizarr wirkt es, dass dies anscheinend sogar die Grüne Bundesumweltministerin Lemke mitträgt, die vor drei Jahren noch mit gegen die Änderung des Bundesumweltgesetzes (Lex Wolf) in einer öffentlichen Anhörung in Berlin protestiert hatte. Wolfsschutz-Deutschland e. V. war bei dieser Anhörung damals auch zugegen.
Die wolfsfeindliche Lobby-Politik, die in Niedersachsen unter UM Lies (SPD) angefangen wurde, würde damit fortgesetzt werden. Nur wenige Tage später gab es eine offozielle Pressemitteilung dazu.
Nun deutet einiges darauf hin, dass man es ermöglichen möchte, abschießen, ohne den Schutzstatus insgesamt anzutasten.

Auch Wende im Duktus des EU-Kommissars

EU-Kommissar Sinkevičius wies in seiner Antwort auf eine Anfrage vom 10. Januar 2023 darauf hin, dass Artikel 16 der FFH-Richtlinie auch Ausnahmen vom strengen Wolfsschutz aus anderen zwingenden Gründen erlaube, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art.
Unter strengen Voraussetzungen sei die selektive Entnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer geschützten Art zulässig.
Der EU-Kommissar erinnert daran, dass Strategien für das Wolfsmanagement darauf ausgerichtet sein sollten, dass Wild- und Weidetiere geschützt und mögliche Konflikte ausgeräumt würden. “

Diese Entwicklung gegen die Interessen der Mehrheit macht – denn Umfragen von Forsa ergaben erneut, dass die Mehrheit der Bundesbürger die weitere Rückkehr der Wölfe möchte –  fassungslos und jetzt muss nach Ansicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein großer bürgerlicher Protest einsetzen. Wie kann es denn sein, dass Deutschland anderen Ländern in Afrika oder  Asien gegenüber fast immerzu moralinsauer und besserwisserisch auftritt und dort Beutegreifer geschützt werden sollen, während man sie im eigenen Land am liebsten ausrotten würde. Denn wenn hier tatsächlich geschossen werden darf, dann könnte dies passieren. Darüber hinaus ist es auch ethisch verwerflich und absolut nicht mehr zeitgemäß, derart mit Mitlebewesen umzuspringen. Wir können uns nicht vorstellen, dass hier wirklich die Basis von CDU/CSU und der Ampel-Koalition mitgehen will und wir appelieren an das Gewissen von anständigen Politikerinnen und Politikern, die der Mehrheit der Deutschen dienen möchten.

Auch in der EU längst geduldet?

Seit Jahren stehen EU-Verfahren gegen Schweden an, aber nichts weiter passiert. Auch aktuell scheint die EU nicht eingreifen zu wollen. Auch das Verfahren gegen Deutschland befindet sich noch immer im Pilotstatus. Nun hat Schweden auch noch die EU-Ratspräsidentschaft für die ersten sechs Monate dieses Jahres inne. Wo bleibt hier die Durchsetzung der vom Kommissar angesprochenen strengen Voraussetzungen?

 

Quellen: https://www.facebook.com/kim.aronsson.79

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-pa-umwelt-927680?fbclid=IwAR0VL1tJcgC7OHi1hrbSjLc8sLOfRPX9vT1leLLuyJd8xUvDJ3XDfgfhyIw

https://www.agrarheute.com/tag/ffh-richtlinie?fbclid=IwAR2yqvFtBRnOJc02NzBWk7_Jv_ZEIqMMdikBDzsIgoS6LtIBxT4SM7pQhU

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-168-ausnahmegenehmigungen-217936.html?fbclid=IwAR2qUaU5opEoPBYuW2yokNkvYNfGP3mLCbHcSxn7JjEIazYQxT9ETWiclhw

https://www.facebook.com/kim.aronsson.79

https://www.nokzeit.de/2021/04/28/mehrheit-begrusst-ruckkehr-des-wolfs/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

 

Weitere Information zur Wolfsjagd in Schweden.

 

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Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Wolfsjagden: Regierungsklatsche gegen Niedersächsischen Umweltminister Lies (SPD)

Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

Nach Studie aus Niedersachsen – Bundesumweltministerium: Quadratur des Kreises

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Osnabrück. Das Bundesumweltministerium sieht ungeachtet einer Studie aus Niedersachsen, wonach schon in wenigen Jahren überall in Deutschland Wölfe anzutreffen sein werden, keine Grundlage für eine gezielte Bejagung der Raubtiere. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit: „Die Anforderungen an das Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus dem europäischen Naturschutzrecht. Dieses schließt ein Management einfach durch Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen aus.“

Zuvor hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) eine Untersuchung vorgestellt, wonach sich Wölfe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter stark in Deutschland ausbreiten werden und der Bestand folglich nicht mehr als gefährdet anzusehen ist. Lies schätzte die Zahl der Wölfe allein in Niedersachsen auf bis zu 1200 im Jahr 2030. Er forderte von der Bundesregierung, den Ampel-Koalitionsvertrag umzusetzen, wonach ein „regionales Bestandsmanagement“ für den Wolf ermöglicht werden soll. Die Sprecherin des Bundesministeriums erklärte in der „NOZ“, das Vorhaben gleiche „der Quadratur des Kreises“. Das Ministerium suche „nach vernünftigen Lösungen, die der Weidetierhaltung und dem Schutz unserer Natur gerecht werden“.

Hier unser Protest gegen die Pläne von Lies: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/07/15/niedersachsen-populationsstudie-wolf-bedeutet-nichts-anderes-als-beginn-erneuter-ausrottung/

 

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/58964/5276155?fbclid=IwAR0XU3yoUbIHZygBDvxM5NDK8Hd1CGQwYHDGtalon__ILxc2tZ-ObywxJO4

Gerichtsklatsche gegen UM Lies (SPD): Geheime Wolfsjagden illegal

Es heisst nicht „Der Wolf und die sieben Geißlein“, sondern der „Minister und die sieben toten Jungwölfe“. Den geheimen Wolfsjagden des Umweltministers hat der Staatsgerichtshof gestern in seinem Urteil aufgrund einer Klage von zwei Landtagsabgeordneten der Grünen ein Ende bereitet.

Beispielbild eines Jungwolfs.

Die Landesregierung muss künftig offenlegen, wie viele Wölfe zu welchem Datum mit welcher Begründung z.B. zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes zum Abschuss freigegeben sind. Informationen, die zu einer möglichen Identifizierung von Jäger*innen oder Tierhalter*innen führen, waren allerdings in der Anfrage ausdrücklich nicht begehrt und dürfen auch weiterhin verweigert werden. Der Staatsgerichtshof rügte die umfassende Geheimhaltung der Landesregierung als zu weitgehend und als Verstoß gegen die parlamentarischen Auskunftsrechte.

Ausführende bleiben weiterhin geheim

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V bedeutet dies ein beachtlicher Teilerfolg, aber für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist auch wichtig, die Namen der Ausführenden zu erhalten. Nicht, weil wir diese öffentlich bloß stellen möchten, wie manche dies immer wieder tun, sondern weil wir damit mehr Erfolg für unsere Strafanzeigen sehen.

Beliebige Wolfsabschüsse nicht von Rechtslage gedeckt

Mit der Verweigerung von Antworten zu erteilten Ausnahmegenehmigungen gegenüber dem Parlament hat die Landesregierung gegen Art. 24 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen. Die Landesregierung hätte die Fragen der Abgeordneten zu Zahl und Daten der erteilten Abschussgenehmigungen nennen müssen. Auch hätte sie bei den Gründen der Abschüsse Informationen zur betroffenen Tierart, der Art des Grundschutzes, der Zaunhöhe oder Herdenschutzhunden sowie zur verursachten Schadenshöhe machen müssen. Die Verweigerung dieser nicht zur Identifizierung von mit der Tötung beauftragten Dritten dienenden Informationen muss die Landesregierung jetzt herausgeben. Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben im Land zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Bei dem jüngsten Abschuss in Amt Neuhaus sei es noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt.
Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt. Wolfsentnahmen sind nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft sind. Über 80 Prozent der Wolfsrisse in Niedersachsen betreffen jedoch Weidetiere ohne ausreichenden Herdenschutz. Das Naturschutzrecht sieht Wolfstötungen nur in begründeten Einzelfällen vor. Eine Jagd auf Wölfe oder eine Bestandsreduzierung ist nach dem Europäischen und Bundesrecht weiterhin nicht zulässig.
Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘ im Raum Cuxhaven angefochten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir sehen nun weit bessere Erfolgsaussichten für unsere Anzeigen, die wir auch weiterhin auch bei Abschuss von als Problemwolf eingestuften Tiere stellen werden, denn wir sind der Ansicht, dass in Niedersachsen bislang jeder Abschuss gegen EU-Recht und auch Bundesrecht verstoßen hat.
Weil die nächsten Abschusspläne nun offen gelegt werden müssen, können klagefähige Organisationen nun gerichtliche Schritte einlegen, was vorher durch die Geheimhaltung nicht möglich gewesen ist.