Geretteter Wolfswelpe bei Magdeburg? Offizielle Erfolgsmeldung stößt auf Skepsis

Südlich von Magdeburg wurde am 16. Juni 2026 ein wenige Wochen alter Wolfswelpe hilflos in einem Ort gesichtet. Mitarbeiter des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) bargen das unversehrte Jungtier und brachten es noch am selben Tag in das Territorium Wahlitz. Dort setzte man dem Welpen einen temporären Sender an und ließ ihn frei. Das LAU erklärte anschließend, alle bisherigen Erkenntnisse sprächen dafür, dass der Welpe sein Rudel wiedergefunden habe. Doch Vertuschungen in Sachsen-Anhalt nähren Zweifel. 

Foto des gefundenen Wolfswelpen © LAU/WZI

 

Kurzzusammenfassung der Pressemitteilung 

  • Ein wenige Wochen alter, hilfloser Wolfswelpe wurde am Montag (16.06.2026) innerorts südlich von Magdeburg gesichtet (an einer Straße, dann auf einem Grundstück).
  • Mitarbeiter des WZI haben ihn gemeinsam mit Anwohnern, Förster und Helfern gesichert (das Tier war körperlich fit und unversehrt).
  • Er wurde in eine Transportbox (vom Zoo Magdeburg) gebracht und noch am selben Tag im Territorium Wahlitz (WAH) wieder freigelassen.
  • Vor der Freilassung bekam er einen temporären kleinen Sender (fällt spätestens nach ca. 9 Tagen ab).
  • Der Fund deutet auf ein Rudel im Gebiet Wahlitz hin (das zuvor als „Status unklar“ galt). Es gibt Hinweise, dass Welpe und Rudel wieder zusammengefunden haben. 

Die Umgebung werde weiter beobachtet, heißt es. Auf den ersten Blick wirkt die Geschichte wie ein großes Erfolgserlebnis im Wolfsmanagement. Biologisch ist eine Wiedervereinigung bei so jungen Tieren durchaus möglich, aber schwierig.  Ein sol kleiner Welpe ist noch auf Muttermilch angewiesen, mehrere Tage alleine kann er nicht durchhalten. 

Vertuschung in Bösewig

Doch gerade in Sachsen-Anhalt wächst auch das Misstrauen gegenüber solchen behördlichen Erfolgsmeldungen. Das Land hat den Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen und erleichterte Schnellabschüsse eingeführt. Die Regierungskoalition steht seit längerem in der Kritik, sich zu stark an den Interessen von Jagdlobby und Weidetierhalter zu orientieren. Abschussverfügungen wurden in der Vergangenheit wiederholt nur teilweise oder gar nicht öffentlich gemacht. Wie zuletzt der umstrittene Fall in Golmer. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/16/wolfsraetsel-im-landkreis-wittenberg-ein-fehlabschuss-zwei-versionen-und-die-frage-nach-den-konsequenzen/

 

Schafe auf Deichen bei Bösewig am 18.06.2026. Die Tiere müssen den ganzen Tag in der prallen Sonne verbringen, ohne die Möglichkeit, Schatten aufzusuchen. Ein Halter dort hatte in der Vergangenheit einen Antrag auf Wolfsabschuss gestellt und sich gleichzeitig geweigert, wolfsabweisende Netze aufzustellen, da er körperlich nicht dazu in der Lage sei.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/      Foto: Privat.

 

Schafe in der prallen Sonne bei Bösewig. Foto: Privat.
In unmittelbarer Umgegung der Deiche befinden sich zahlreiche Hochsitze. Foto: Privat.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen im Fall Golmer/Bösewig. Die ungeheuerlichen Vorgänge dort, lassen natürlich auch erhebliche Zweifel an der Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Umwelt aufkommen.

Dieses Umfeld sorgt dafür, dass Wolfsschützer –  wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. –  offiziellen Optimismus-Meldungen mit großer Vorsicht begegnen. Besonders kritisch beurteilen wir die enge Zusammenarbeit des WZI mit Jägern beim Wolfsmonitoring. Jäger sind bei Meldungen involviert und unterstützen zwar auch bei der praktischen Arbeit, aber dieselben Akteure profitieren direkt von den erleichterten Abschussregelungen. Ein solcher Interessenkonflikt macht unabhängige Kontrolle unerlässlich. Das WZI ist direkt in das LAU integriert und damit weisungsgebunden. Das LAU wiederum untersteht der Landesregierung, deren Poltik alles andere als wolfsfreundlich ist und als jagdlobbynah bezeichnet werden kann. 
Ob die Auswertung des temporären Senders, genetische Proben oder Kamerafallenbilder wirklich transparent und tatsächlich unabhängig erfolgen können, bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend undurchsichtig. Aktuelle Einblicke in das Wolfsmonitoring gibt es nicht. 
Eine Rückführung von verloren gegangenen Welpen ist alles andere als einfach. In Sachsen wurde Anuschka halb verhungert allein gefunden. Sie lebt in einem Tierpark in Niedersachsen. In der Hohen Rhön wurde der Welpe Nuka mutterseelenallein entdeckt – ein deutlicher Hinweis darauf, dass seine Mutter Frigga illegal getötet worden war. Er lebt jetzt in einer Auffangstation in Belgien, weil das Zurücksetzen ins Territorium nicht funktioniert hat. Im Schermbecker Rudel in Nordrhein-Westfalen gab es Hope, die alleine auf einer Straße von Spaziergängern gefunden und von den Behörden wieder freigelassen wurde. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde damals von einem Informanten mitgeteilt, dass die Kleine kurz darauf mit einem Baseballschläger erschlagen worden sei. Wir konnten das damals nicht offiziell bestätigen lassen, doch Fakt ist, dass die kleine Wölfin tatsächlich nie wieder aufgetaucht ist. 
Solche Präzedenzfälle zeigen, dass es nicht so leicht ist, Wolfswelpen wieder mit ihrer Famlie zusammen zu führen, zumal der Status des Territoriums Wahlitz als ungeklärt galt. Wurde hier auch das Rudel illegal angegriffen, oder ist der Kleine einfach nur bei einem Umzug von einer Höhle zur anderen verloren gegangen?  Ist die Mutter noch am Leben? Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert deshalb von der Landesregierung und dem LAU deutlich mehr Transparenz. Die erfolreiche Rückführung zum Rudel sollte deshalb durch Fakten weiter belegt werden. Zudem müssten unabhängige Wolfsschutzvereine und externe Experten stärker in die weitere Überwachung einbezogen werden.
Alle Abschussverfügungen und Schnellabschuss-Anordnungen sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Der Fall des Magdeburger Wolfswelpen steht auch für ein Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt, das immer stärker auf Abschüsse statt auf konsequenten Herdenschutz und Prävention setzt. In einem solchen politischen Klima verlieren behördliche Erfolgsmeldungen zwangsläufig an Glaubwürdigkeit. Wolfsschutz-Deutschland e. V. möchte den weiteren Verlauf im Territorium Wahlitz genau verfolgen und eine echte, evidenzbasierte Politik einfordern. Wir freuen uns über weitere aktive Mitglieder: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/DAS-LAU/Struktur_Aufgaben/Pressemitteilungen/2026/Pressemitteilung_Nr_10-2026_verirrter-Wolfswelpe.pdf

 

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/02/besuch-bei-nuka-ein-besonderes-wolfs-schicksal-in-belgien/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/07/30/nrw-wolfsbaby-nach-kurzem-ausflug-in-menschenobhut-wieder-zuhause-dennoch-bleiben-fragen-offen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/16/strafanzeige-wegen-illegaler-toetung-des-wolfs-gw4199m-im-landkreis-wittenberg/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Vom Wolfskompetenzzentrum zur institutionalisierten Wolfsjagd: Backhaus’ systematischer Plan

In seiner Pressemitteilung vom 3. Juni 2026 feiert Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht und die Erstellung eines zentralen landesweiten Wolfs-Managementplans als großen Fortschritt. Die Richtung ist klar: Abschüsse sollen einfacher, rechtssicherer und gerichtsfester werden und es könnten sogar Wolfsjagden geplant sein.

Genau diese Entwicklung war absehbar. Bereits im Januar 2026 hatte Wolfsschutz-Deutschland das neu geschaffene Wolfskompetenzzentrum als technokratischen ersten Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd kritisiert. Fünf Monate später zeigt sich das volle Ausmaß der Strategie von Minister Backhaus (SPD, selbst Jäger):
  • Januar 2026: Zentralisierung der Wolfsangelegenheiten in einem ministeriumseigenen Kompetenzzentrum.
  • März 2026: Ablehnung der Bundesnovelle im Bundesrat – nicht weil sie zu scharf, sondern weil sie Backhaus nicht weit genug ging.
  • 5. Mai 2026: Backhaus, selbst Jäger, baut systematisch die administrativen und rechtlichen Grundlagen für eine regelmäßige Entnahme von Wölfen auf – während er nach außen weiter vom „streng geschützten“ Wolf spricht.
  • 3. Juni 2026: Schnelle Umsetzung auf Landesebene: Wolf ins Jagdrecht und ein zentraler Managementplan aus einer Hand. Der Managementplan liegt noch nicht vor. Wir sind allerdings gespannt. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Während Backhaus beim Buckelwal „Timmy“ als Retter posierte, baut er beim Wolf systematisch die Infrastruktur für breitere Eingriffe auf – weit über so genannte „Problemwölfe“ hinaus.

Besonders bitter: Einige klagefähige Verbände haben bis jetzt mit dem Versprechen Spenden und Mitglieder geworben, nur ihre Klagen würden die Wölfe wirklich schützen. Diese Entwicklung – Entmachtung der Klagen durch fehlende aufschiebende Wirkung und zentrale, gerichtsfeste Strukturen – haben sie entweder nicht kommen sehen oder bewusst kleingeredet.
Gleichzeitig haben Teile dieser Verbände vor Ort aktive, unabhängige Wolfsschützer unseres Vereines behindert, die echte praktische Arbeit leisten. Sie wurden teilweise als Spinner bezeichnet, oder als Wolfstouristen diffamiert. 
Das zeigt: Die etablierten Verbände haben, statt die Entwicklungen frühzeitig und hart zu benennen, wie es Wolfsschutz-Deutschland e. V. getan hat,  ein Geschäftsmodell gepflegt, das nun – und dies war vorhersehbar – an seine Grenzen stößt – während die Basisarbeit vor Ort darunter leidet.

Fazit: Backhaus hat in nur wenigen Monaten konsequent umgesetzt, was er auf Bundesebene selbst als unzureichend kritisierte. Während einge Wolfsfreunde immer noch glaubten, Backhaus wolle konsequenter schützen, gingen ihm in Wahrheit die Entwürfe nicht weit genug. Der Wolf wird schrittweise immer mehr zum „managebaren Problemtier und Sündenbock“ gemacht. Für echten Natur- und Tierschutz wird es jetzt dringend Zeit, dass unabhängige, vor Ort aktive Gruppen stärker in den Vordergrund rücken – weg von lobbygetriebenem Symbolismus hin zu echter praktischer Arbeit. Wir freunen uns über Aktive: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

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Jägerpräsident Dammann-Tamke will Rudelabschüsse – Wolfsschutz warnt vor Eskalation

Vor genau drei Wochen hat Niedersachsen mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes die Jagd auf Wölfe offiziell eröffnet. In unserem Artikel vom 4. April 2026 haben wir bereits vor den dramatischen Folgen und den massiven Interessenkonflikten gewarnt. Diese Entwicklung, die wir seit Jahren angekündigt und kritisiert haben, nimmt nun immer konkretere und besorgniserregendere Formen an.

Dammann-Tamkes umstrittener O-Ton

Am 15. April 2026 erklärte Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und des Deutschen Jagdverbands:
„Für uns Jäger sind wildbiologische Faktoren die entscheidenden Kriterien für ein funktionierendes Bestandsmanagement beim Wolf. Selbstverständlich gehört für uns dazu auch der Elterntierschutz. Wir plädieren daher für eine dreimonatige Schonzeit des Wolfes in den Monaten April, Mai und Juni.“

Gleichzeitig forderte er jedoch in „Problemgebieten“ eine Bejagung ganzer Rudel

Diese Kombination aus angeblicher Schonzeit während der Welpenaufzucht und der Forderung nach Rudelabschüssen empfinden wir als besonders zynisch und brutal. Auch der jagdpolitische Sprecher der SPD, Christoph Willeke, nimmt kein Blatt vor den Mund: „Wir werden mit dem Ausschöpfen der Möglichkeiten zur Wolfsbejagung in Niedersachsen nicht hinter das Bundesjagdgesetz zurückfallen“, sagte er dem Jagdblatt Pirsch. Die Berechnungsgrundlage für die geplante Freigabe von 27 adulten, territorialen Wölfen sei ihm aktuell noch nicht bekannt, daher könne er hierzu keinen Standpunkt einnehmen. Es werde jedoch zusätzlich noch einen Abschuss von Jungwölfen geben, wenn die bereits entnommene Zahl nicht den guten Erhaltungszustand gefährdet. Das werde man dann von Jahr zu Jahr sehen.
Christian Meyer (Grüne) im Landtag (nach Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz): „Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten, die das Bundesgesetz bietet, vollumfänglich umsetzen.“
Dazu soll ein Rissradius nicht von einem Kilometer, sondern von 20 Kilometern gelten, um die Anonymität der Häscher zu gewährleisten. Ab Juli sollen Jagdpläne stehen. Nicht die Landkreise sollen zuständig sein, es soll vom Land aus bestimnt werden.
Wölfin mit Welpen.

Wir sind gegen jeglichen Wolfsabschuss

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jeden Abschuss von Wölfen grundsätzlich ab. Der Wolf gehört als Teil der Natur in unsere Landschaft. Statt Abschüssen und willkürlichen Quoten brauchen wir endlich wirksamen, präventiven Herdenschutz.

Versagen der Behörden beim Herdenschutz

Statt die Veterinärämter endlich anzuweisen, bei nachweislicher Herdenschutzverweigerung konsequent einzugreifen, wird das Geld lieber in teure Wolfsjagden gesteckt. Diejenigen, die ihre Tiere wirklich schützen wollen, sollten unbürokratisch 100 % Förderung für geeignete Herdenschutzmaßnahmen erhalten – ohne endlose Antragsverfahren und Gutachten.

Teure Wolfsjagden statt günstigem Herdenschutz – ein Blick in die Schweiz

Dass Wolfsabschüsse für den Steuerzahler extrem teuer sind, zeigt ein Blick in die Schweiz besonders deutlich. Dort kostet der Abschuss eines einzelnen Wolfs im Schnitt rund 35.000 Schweizer Franken (ca. 36.500 Euro). In manchen Kantonen (z. B. Wallis) verschlingen die Regulierungsmaßnahmen pro Saison 800.000 bis über 1 Million Franken. Während Hunderttausende Euro in Nachtsichttechnik, automatische Waffen, Munition und Überstunden der Jäger fließen, bleibt der echte, präventive Herdenschutz chronisch unterfinanziert. Nicht nur die Jagdlobby, sondern auch die Waffen- und Optikindustrie profitiert massiv von dieser Entwicklung – finanziert vom Steuerzahler.
Wolfswelpen.

Besorgniserregende gesellschaftliche Dimension

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Teile der Politik und der beteiligten Lobby die Bevölkerung durch diese Jagdeskalation bewusst an Gewalt gegen Tiere gewöhnen und damit auch kriegswilliger machen wollen.

Die Monitoring-Problematik

Besonders verwerflich ist das Verhalten einiger Personen, die aus persönlichem Vorteil Monitoringdaten direkt an Jäger oder jagdnahe Strukturen weitergeben. Das ist kein neutrales Monitoring mehr – das ist gezielte Vorbereitung der Jagd. Wir kritisieren dieses Verhalten scharf: Wer aus Egoismus sensible Wolfsdaten an die Jägerschaft meldet, verrät den Wolf und untersützt die Wiederausrottung.

Unsere Forderung

Drei Wochen nach der Jagd-Eröffnung zeigen sich die Folgen deutlich: Statt unabhängigem Monitoring und flächendeckendem Herdenschutz wird der Weg in Richtung Wolfsausrottung geebnet.Wir fordern:
  • Ein unabhängiges, wissenschaftliches Monitoring ohne jegliche Beteiligung der Jägerschaft – http://www.change.org/wolfsmonitoring
  • Konsequentes Einschreiten der Veterinärämter bei Herdenschutzverweigerung, bzw. die Erschaffung unabhäniger Kontrollmechanismen, denn die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt tatsächlich gegen das Veterinäramt Günzburg wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auslöser waren Recherchen von Tierrechtlern, die im November und Dezember 2025 in zwei Schafbetrieben erhebliche Missstände dokumentiert hatten – nach ihren Angaben litten bis zu 20 Prozent der Tiere unter Schmerzen. Das Veterinäramt selbst fand bei einer Kontrolle 11 auffällige Schafe in einer Herde von etwa 50 Tieren. Den Aktivisten zufolge waren die anschließenden Behördenkontrollen unzureichend und teilweise widersprüchlich zu den Angaben gegenüber der Presse. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob das Amt seiner Aufsichtspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Unbürokratische 100-prozentige Förderung für alle, die ihre Tiere wirklich schützen wollen
  • Ein sofortiges Ende aller Wolfsabschüsse

Wer diese gefährliche Entwicklung stoppen will, muss jetzt aktiv werden. Wir haben diese Eskalation seit Jahren angekündigt. Jetzt kämpfen wir weiter. Auch vor Ort direkt in den Wolfsgebieten. 

 

Hier unser oben zitierter Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Quellen:

https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/wolfsmanagementplan-fuer-niedersachsen-landesjaegerschaft-fordert-effektives-rissmanagement

https://www.pirsch.de/news/woelfe-rudel-bejagen-niedersachsen-geplant-43121?fbclid=IwY2xjawRZMGVleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGisHnl32AcJXjoVsbuKb-71PHzhiswoOGBzsMBtYBxhTO42AWWO0GETob0g_aem_V2rTwi0PtzZ_GRQcx413AQ

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Bundesrat öffnet Tür zur Wolfsjagd – und knebelt den Rechtsschutz

Gestern, am 27. März 2026, hat der Bundesrat dem Gesetz zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die erste legale Jagd auf Wölfe seit über 100 Jahren. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Wölfe – und explizit auch Wolfswelpen – in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober bejagt werden. Die Bundesländer erhalten weitgehende Spielräume für „Bestandsmanagement“ und pauschale Tötungen. Für uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. ist das ein schwarzer Tag für den Natur- und Tierschutz. Doch es kommt noch schlimmer: Parallel dazu wird mit dem Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4146 das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Beide Vorhaben zusammen bilden einen perfiden Doppelschlag – mehr Abschussmöglichkeiten bei gleichzeitig weniger Möglichkeiten, diese juristisch zu stoppen.

Beispielfoto. Dieser Wolf ist nicht tot, er schläft nur. © Brigitte Sommer

EU-Herabstufung als Türöffner

Die Grundlage für diese Jagdfreigabe war die Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (nur noch „geschützt“) im Jahr 2025. Damit wurde der Weg frei für reguläres Bestandsmanagement in Gebieten mit „günstigem Erhaltungszustand“. National bleibt der Wolf zwar formal „geschützt“, doch die neuen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz schaffen genau die Ausnahmen, die eine anlasslose Jagd ermöglichen. Das Ergebnis: Rudel können gezielt destabilisiert werden. Wölfe und Wolfswelpen können getötet werden – mit der Folge, dass Welpen verhungern oder verwaiste Jungwölfe verstärkt auf Nutztiere ausweichen. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen eindeutig: Solche pauschalen Abschüsse senken die Risszahlen langfristig nicht, sondern können sie sogar erhöhen.

Der zweite Schlag: Gesetzentwurf 21/4146 gegen das Verbandsklagerecht

Genau in diesem Moment wird auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vorangetrieben – BT-Drucksache 21/4146. Erste Lesung im Februar, öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am 25. März 2026, derzeit in der Ausschussberatung. Die geplanten Änderungen sind verheerend für den Naturschutz:

  • Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr: Abschussgenehmigungen und Managementpläne dürfen trotz laufender Klage vollzogen werden. Ein getöteter Wolf bleibt tot – irreversibler Schaden.
  • Starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel – ein Ding der Unmöglichkeit für ehrenamtlich arbeitende Initiativen und kleinere Verbände.
  • Erschwerte Anerkennung als klageberechtigter Verband und strengere sachlich-räumliche Begrenzungen.

Genau wie wir bereits am 19. Februar 2026 in unserem Artikel „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

gewarnt haben, trifft diese Novelle den Kern des Rechtsschutzes für Arten wie den Wolf. Unter dem Vorwand, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und „Missbrauch“ zu verhindern, wird zivilgesellschaftliche Kontrolle systematisch geschwächt.
Beispielfoto Wolf.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Statt massiv in funktionierenden Herdenschutz zu investieren und diesen auch zu fordern – wolfsabweisende  Zäune, Herdenschutzhunde, professionelle Beratung –, setzt die Politik auf billige Schlagzeilen: „Wir schießen den Wolf.“ Dabei zeigen die Daten: Dort, wo Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, sinken die Risszahlen drastisch. Die Jagd hingegen ist keine Lösung, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall, der den gesamten Natur- und Tierschutz untergräbt. Die Kombination aus Jagdfreigabe und geschwächtem Klagerecht ist kein Zufall. Sie ist ein gezielter Angriff auf den Wolf und auf alle, die ihn schützen wollen. Und die Bauern werden überhaupt keinen echten Nutzen haben. Viele Familienbetriebe werden seit Jahren systematisch in die Enge getrieben – nicht durch Wölfe, sondern durch eine Politik, die den bäuerlichen Mittelstand gezielt aushöhlt. Ausufernde Bürokratie, explodierende Energie- und Abgabenkosten, ständig neue Auflagen und ein Höfesterben ohne Ende machen traditionelle Weide- und Landwirtschaft immer unrentabler. Gleichzeitig kaufen internationale Konzerne, Immobilienfonds und außerlandwirtschaftliche Investoren massenhaft Ackerland auf, treiben die Bodenpreise in die Höhe und verdrängen einheimische Betriebe – besonders in Ostdeutschland wird Ackerland zum Spekulationsobjekt. Währenddessen fördert dieselbe Politik aggressiv den Aufbau des Kunstfleisch-Marktes (Cultured Meat), der bis 2050 Milliarden-Umsätze verspricht und konventionelles Fleisch aus der Weidetierhaltung langfristig überflüssig machen wird. Statt die echten Strukturprobleme anzupacken, wird der Wolf zum praktischen Sündenbock gemacht –  von einer Regierung, die von der Zerstörung des ländlichen Mittelstands ablenkt.

Was machen die Klagen?

Noch besteht Hoffnung auf europäischer Ebene: Die italienische Organisation Green Impact hat gemeinsam mit Partnern wie LNDC Animal Protection, Earth ODV, One Voice und weiteren Verbänden beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen die Herabstufung des Wolfs von Anhang IV auf Anhang V der FFH-Richtlinie eingereicht (Rechtssache T-563/25).Sollte der EuGH die Herabstufung als wissenschaftlich unbegründet und politisch motiviert einstufen und für nichtig erklären, würde das die gesamte Rechtsgrundlage für die deutsche Wolfsjagd und die Managementpläne der Länder massiv erschüttern. Allerdings kann eine solche Entscheidung eineinalb bis drei Jahre oder länger dauern. Bis dahin können längst zahlreiche Wolfsfamilien und Rudelstrukturen irreversibel zerstört sein. Eine späte Rücknahme der Herabstufung käme für viele betroffene Rudel dann zu spät.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Politisches Theater um den Wolf: Auch Brandenburgs Abstimmung entlarvt die große Heuchelei

Brandenburg hat es vorgemacht – und gleichzeitig entlarvt: Am 13. März 2026 stimmten im Potsdamer Landtag BSW, CDU und SPD dafür, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die AfD stimmte dagegen. Ausgerechnet die Partei, die sonst nie ein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es um Wolfsabschüsse geht, votierte mit Nein. Ein scheinbar absurdes Bild. Doch es passt perfekt ins große Bild: Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist längst beschlossene Sache – und die Landtagsdebatten sind nichts anderes als gut inszeniertes Theater.

Wichtige Inhalte aus der Pressemitteilung dazu: 

  • Der Landtag hat die Novellierung des Jagdgesetzes und eine Änderung der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung beschlossen.
  • Damit wird der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen (als jagdbare Art).
  • Das Ministerium setzt damit einen früheren Landtagsbeschluss um, den Wolf im ersten Quartal 2026 in die Liste der jagdbaren Tierarten aufzunehmen.
  • Ziel: Handlungsfähiger werden beim Umgang mit schadensstiftenden Wölfen (z. B. leichtere Tötungen, angeblich zum Schutz von Weidetieren).
  • Der Wolf bleibt vorerst ganzjährig geschont; praktische Änderungen ergeben sich aber in Kürze aus künftigen Managementplänen und dem Bundesrecht. 

Der bundesweite Flickenteppich – oder was davon übrig blieb

Brandenburg ist nur der jüngste Fall in einer langen Reihe. In Niedersachsen (2022), Hessen (Oktober 2024), Bayern (März 2026), Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz (2025) wurde der Wolf bereits ins Landesjagdrecht integriert – oft mit breiten Mehrheiten aus CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Die Grünen enthielten sich meist, stimmten dagegen oder blockierten (wie in Baden-Württemberg bis heute).
In Hessen stimmten CDU, SPD, AfD und FDP geschlossen zu, die Grünen enthielten sich mit dem üblichen Hinweis auf „mehr Herdenschutz“. In Bayern zogen CSU, Freie Wähler und AfD das neue Jagdgesetz durch – Grüne dagegen, SPD enthielt sich. In Rheinland-Pfalz drehte die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) plötzlich und nahm den Wolf mit auf, obwohl die grüne Umweltministerin zuvor von einer „Scheinlösung“ gesprochen hatte. Nur in Brandenburg brach die AfD aus dem Schema aus – vielleicht aus reiner Profilierungssucht, vielleicht um zu zeigen: „Wir wären noch radikaler gewesen.“ Überall dasselbe Muster: Die Mitte und Rechte treiben es voran, die Grünen spielen die Bremser oder Enthaltenden – und die Öffentlichkeit soll glauben, hier werde hart gekämpft.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Umweltministerkonferenz: Der Moment der Wahrheit

Doch dann kommt der Knaller, der alles entlarvt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken stimmten alle 16 Umweltministerinnen und -minister – quer durch alle Parteien – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz. Grüne Minister aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg sagten Ja. SPD-Minister aus dem Osten sowieso. Keine Enthaltung, keine Gegenstimme.
Dieselbe Thekla Walker (Grüne, BaWü), die in Stuttgart noch blockiert, stimmte in Saarbrücken zu. Derselbe Christian Meyer (Grüne, Niedersachsen), der vor Ort Herdenschutz predigt, gab grünes Licht. Das war kein Zufall. Das war der echte Konsens – fernab der Kameras, fernab der Basis, fernab der Wähler. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

Heuchelei pur – und warum sie funktioniert

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen seit Jahren von „Heuchelei“. Und wir haben haben recht. Die gleichen Minister, die auf Landesebene ihre Fraktionen gegen „Tötungsrausch“ wettern lassen, haben hinter verschlossenen Türen längst das Bundesrecht vorbereitet. Der Bundestag folgte am 5. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die Grünen und Linken votierten dagegen – wie erwartet. Der Bundesrat wird selbstverständlich folgen. Das Ergebnis steht fest: Der Wolf ist jagdbar, Problemwölfe können ganzjährig entnommen werden, in „günstigem Erhaltungszustand“ gibt es sogar reguläre Jagdzeiten.
Die Landtagsabstimmungen? Nur Kulisse. Sie erzeugen Schlagzeilen, mobilisieren die eigenen Lager, lassen Grüne als Retter der Natur und AfD als harte Hunde erscheinen – während die eigentliche Entscheidung längst in den Ministerien und im Bund getroffen wurde.
Die Heuchelei hört bei den Politikern nicht auf – sie reicht bis in NABU, WWF, BUND sowie auch kleinere Verbände hinein und zeigt sich besonders bei jenen Monitoring-Datenlieferanten in Brandenburg, die in sozialen Netzwerken den Wolf lieben, während sie ihm mit ihren Meldungen das Todesurteil schreiben. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Machiavelli hätte seine Freude gehabt

Nicolo Machiavelli hätte dieses Schauspiel als Meisterleistung bezeichnet. In „Der Fürst“ schreibt er: Die Menge muss in der Illusion gehalten werden, sie habe Einfluss. Sie braucht ständig neue Hoffnung, neue Kämpfe, neue Feindbilder – sonst wird sie apathisch oder gefährlich. Genau das passiert hier. Die Politiker inszenieren einen erbitterten Streit auf der Bühne der Landtage, damit jede Wählergruppe ihr „Stück“ bekommt:
  • Die Landwirte denken: „Endlich wird was getan!“ – Währenddessen nehmen sie nicht wahr, dass ihnen im Hintergrund die Lebensgrundlage entzogen wird.
  • Die Naturschützer denken: „Wir müssen weiter kämpfen!“ – Sie diskutieren in sozialen Netzwerken und verfassen eine Petition nach der anderen. Alles Aktionen, die Zeit und Energie kosten, aber kaum etwas bewirken.
  • Die AfD-Wähler denken: „Die anderen sind zu weich!“ –
Und währenddessen wird die Agenda weiter durchgezogen. Apparire statt essere  – scheinen statt sein. Das ist Absicht. Eine machiavellistische Strategie, um die Wähler „bei der Stange zu halten“, wie Maciavelli treffend formulierte. Neue Hoffnung schöpfen, obwohl das Ergebnis längst feststeht.

Fazit: Das Theater läuft weiter –Wir sagen: „Lasst Euch nicht länger täuschen!“

Der Wolf wird nicht mehr streng geschützt. Das Bundesjagdrecht wird durchgehen. Die Länder können jetzt „Managementpläne“ machen und abschießen. Die großen Debatten in den Landtagen waren nur das Vorspiel. Das eigentliche Stück ist bereits geschrieben.
Für uns Wolfsschützer bedeutet das: Wir dürfen uns nicht mehr von der öffentlichen Inszenierung blenden lassen. Wir müssen die Hinterzimmer-Politik benennen, die UMK-Protokolle zitieren, die Widersprüche zwischen Minister- und Fraktionspositionen offenlegen. Nur so können wir die Heuchelei entlarven und echte Transparenz erzwingen.
Denn eines hat Machiavelli auch gelehrt: Wer das Theater durchschaut, kann es irgendwann selbst beenden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Besenderung von Wölfen: Telemetriedaten als Grundlage für künftige Abschüsse?

Die Besenderung von Wölfen mit GPS/GSM-Halsbandsendern birgt nach Auffassung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein erhebliches Risiko: Die gewonnenen Echtzeit-Daten zu Aufenthaltsorten, Wanderwegen und Verhalten einzelner Tiere können künftig direkt zur gezielten Identifikation und Tötung von Wölfen genutzt werden – insbesondere im Rahmen der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.

Wie wir wissen, hat der Bundestag hat am 5. März 2026 die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz beschlossen (Bundesrat-Zustimmung voraussichtlich Ende März 2026). Ab Inkrafttreten – realistisch ab Sommer 2026 – ermöglicht das Gesetz in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand eine reguläre Jagd (Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober) sowie die ganzjährige Tötung sogenannter „Problemwölfe“ und sogar Wolfswelpen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/06/wolf-im-jagdrecht-der-naechste-schritt-zum-toetungsrausch-grosse-zeiten-der-heuchelei/
Die Kombination aus individuellen Telemetriedaten und dem populationsbasierten offiziellen Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf schafft präzise Voraussetzungen für solche Tötungen: Aktuelle Senderdaten können ein schnelles und zielgerichtetes Auffinden und Erschießen ermöglichen.
Beispielfoto Wolf.
In Sachsen läuft seit 2019 ein Landesbesenderungsprogramm, in dem regelmäßig Wölfe gefangen und besendert werden. Zu den jüngsten Fällen zählen MT15 (November 2025) und MT16 (Dezember 2025); aktuell senden mehrere Tiere Daten. In Niedersachsen wurde vor Kurzem eine junge Wölfin im Kreis Gifhorn besendert. Bundesweit existiert tatsächlich keine zentrale Übersicht, die Programme bleiben länderspezifisch.
Offiziell dienen die Maßnahmen der wissenschaftlichen Erfassung von Raumnutzung, Wanderungen und Rudelstrukturen sowie der Optimierung von Herdenschutz und „Konfliktmanagement“. Die Bezeichnung birgt bereits mehr als eine Andeutung. Die Telemetriedaten ermöglichen tatsächlich eine exakte Lokalisierung in Echtzeit – eine Information, die bei der Umsetzung von Abschussverfügungen oder „Wolfsregulierungen“ entscheidend sein kann.
Zur Besenderung ist das Fangen der Tiere erforderlich. Hierfür werden gepolsterte Fußfallen (Soft Catch Traps) eingesetzt. Diese Fallen sind mit Gummi- oder Schaumstoffpolstern an den Bügeln versehen und verfügen über Sensoren, die eine schnelle Bergung des gefangenen Tiers ermöglichen sollen. Die EU-Kommission hat 2018 klargestellt, dass ihr Einsatz für Monitoringzwecke, die den Erhaltungszustand verbessern sollen, nicht unter das Verbot der Tellereisenverordnung fällt – vorausgesetzt, es gibt keine milderen Alternativen und Vorkehrungen gegen Verletzungen und Stress werden getroffen. Dennoch bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken: Das Verfahren verursacht Stress, Schmerzen und Verletzungsrisiken (z. B. Prellungen oder Frakturen trotz Polsterung).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält Soft Catch Traps https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Soft-catch_trap.jpg für tierschutzwidrig und bezweifelt die tatsächliche Minimierung von Leiden sowie die Verhältnismäßigkeit invasiver Eingriffe, zumal bereits umfangreiche Daten zum Wanderverhalten vorliegen.
Die Besenderung legt somit nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse vor, sondern schafft die technische Grundlage für eine kaltblütige Umsetzung der zu erwartenden Wolfsjagden. Die Transparenz über die genaue Weiternutzung der individuellen Telemetriedaten bleibt begrenzt, was die Befürchtung verstärkt, dass diese Programme primär der Vorbereitung von Wolfstötungen dienen werden. Besenderte Wölfe können zudem Häscher zum gesamten Rudel führen. Menschen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern, können nun auch nicht länger verleugnen, dass ihre Angaben eben nicht nur für Schutz und Wissenschaft dienen, sondern dazu gebraucht werden können, Wölfe zu töten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine unabhängige Überprüfung aller Besenderungsprogramme sowie eine konsequente Priorisierung gewaltfreier Herdenschutzmaßnahmen statt Fang, Besenderung und Wolfsjagden.

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Wolf im Jagdrecht – der nächste Schritt zum Tötungsrausch: Große Zeiten der Heuchelei

Gestern hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen – ein Schritt, der die Bejagung des geschützten Tieres erleichtert und den Natur und Tierschutz weiter untergräbt. Während Grüne und Linke im Bundestag lautstark dagegen gestimmt und sich als Wolfsretter inszeniert haben, gehen wir davon aus, dass sie im Bundesrat – wo viele grün mitregierte Länder vertreten sind – letztlich zustimmen oder zumindest keinen entscheidenden Widerstand leisten werden. Diese Haltung ist nichts anderes als pure Heuchelei.

Ein reines Politiktheaterspiel, um Wählerstimmen nicht zu verscherzen, während man in der Praxis den Weg für mehr Wolfsjagden freimacht. Es passt nahtlos zu ihrer Rolle auf der Umweltministerkonferenz im Herbst 2025 in Saarbrücken, wo alle Umweltminister – einschließlich grüner – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht plädiert haben.
Beispielfoto Wolf. Wer kann in diese Augen schauen und ans Töten denken? Nur Menschen, die daran Lust empfinden und völlig abgestumpft sind.

In fast allen Prognosen wird davon ausgegangen, dass das Gesetz im Bundesrat (geplante abschließende Beratung am 27. März 2026) durchkommt – und das einschließlich der grün mitregierten Länder.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. haben genau diese Entwicklung seit Jahren angekündigt. Statt auf unsere Warnungen zu hören, wurden wir von anderen Verbänden – die sich auf ihre Klagefähigkeit und große Mitgliederzahlen stützen – systematisch gecancelt und gemobbt. Wir gehen davon aus, dass dies zum Teil absichtlich geschah: Viele große Verbände agieren als gelenkte Opposition, die den Anschein von Widerstand erweckt, während sie längst von der Gegenlobby – Jagd- und Landwirtschafts- sowie Waffenindustrieinteressen – übernommen wurden. Ein klares Beispiel ist die Forderung von NABU und BUND, die Abschussgenehmigung für den Hornisgrinde-Wolf (GW2672m, genannt „Grindi“) gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis zu verlängern. Solche Positionen dienen nicht dem Naturschutz, sondern unterstützen ein System, das tote Wölfe als Trophäen und weitere Gewaltakte in der Natur haben möchte. Faktisch brauchen wir nicht noch mehr Leiden, Schmerz und Horror unter unseren Wildtieren, sondern die Jagd insgesamt gehört endlich abgeschafft. Wie viel Leid verursachen Jäger schon jetzt unter Ihresgleichen und der normalen Bevölkerung? Es vergeht fast kein Tag ohne Meldungen zu dramatischen Jagdunfällen.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Wolfsrisse sind eine Randnotiz im Vergleich zu echten Problemen in der Weidetierhaltung.

Der angebliche ‚Schutz der Weidetiere‘ entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Nebelkerze: 4.300 Risse bei 1,5 Millionen Schafen bedeuten unter 0,3 % Verlust – während Krankheiten & Co. zigtausende Tiere fordern. Statt den Wolf zu jagen, müsste man Herdenschutz endlich flächendeckend umsetzen und auch verlangen.
Vergleichstabelle.

Entwicklung war vorauszusehen

Man musste kein Hellseher sein, um diese Entwicklung vorauszusehen – man musste sich nur mit Politik beschäftigen.
Doch genau das wurde untergraben: Jahrelang war der Slogan der großen Verbände, dass „die Wölfe nichts mit Politik zu tun hätten“. Später hieß es dann, „alle müssten an einem Strang ziehen“. Das Ergebnis sehen wir heute: Kritische Stimmen, wie die unsere, wurden niedergebrüllt, während die etablierten Organisationen den Kompromisskurs fuhren, der nun zu mehr Abschüssen führt. Ein passendes Zitat aus großen Zeiten von Erich Kästner unterstreicht diese Heuchelei:
Der Zukunft werden sacht die Füße kalt.
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Besonders alarmierend ist, dass Klagen gegen Wolfsabschüsse künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Wir warnen seit Jahren davor, dass klagefähige Verbände allein nicht reichen – man muss aktiv werden. Stattdessen haben sich viele auf Gerichtsverfahren ausgeruht, was nun kontraproduktiv wird. Noch schlimmer: Für die Jagden auf Wölfe werden offizielle Monitoringdaten herangezogen. Etliche sogenannte „Wolfsfreunde“ haben Daten an das Wolfsmonitoring übermittelt und genießen dadurch direkte Vorteile wie Wildkameras, Fotokameras, Einladungen zu Veranstaltungen oder sogar die Vermittlung von Wolfstourismusgästen in ihre eigenen Hotels. Diese Leute verraten die Wölfe seit Jahren – nun gibt es dafür keine Ausrede mehr.
Beispielfoto Wolf.

Das kommt auf uns zu

Wenn das Gesetz (Änderung des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes) nach der Zustimmung des Bundesrats (geplant Ende März 2026, voraussichtlich Formsache) in Kraft tritt, ändert sich der Umgang mit Wölfen grundlegend – der Wolf wird als jagdbare Tierart behandelt. Das Ziel ist ein „Bestandsmanagement“, also das Töten in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand (was für die meisten Gebiete in Deutschland seit der Zahlentrixerei 2025 gilt) und eine erleichterte Entnahme von „Problemwölfen“ zum „Schutz“ von Weidetieren. Konkrete Regelungen zu Jagdzeiten und Töten von Wolfswelpen (basierend auf dem beschlossenen Entwurf und offiziellen Quellen):
  • Reguläre Jagdzeit: Vom 1. Juli bis 31. Oktober jedes Jahres möglich. 
  • Töten von Welpen: Die reguläre Jagd startet ab Juli. Frühere Entwürfe diskutierten andere Zeiträume (z. B. September–Februar), aber der finale Kompromiss ist Juli–Oktober mit Schwerpunkt auf Jungtieren und Welpen.
  • Entnahme von „Problemwölfen“ (ganzjährig und unabhängig vom Erhaltungszustand): Wenn Wölfe „Herdenschutzmaßnahmen überwinden“ und Weidetiere verletzen oder töten, ist eine rechtssichere, schnelle Entnahme möglich – das kann Einzeltiere, aber in Ausnahmefällen auch ganze Rudel betreffen. Das gilt das ganze Jahr über, ohne Schonzeit. In manchen Entwürfen war ein Radius von 20 km um einen Riss für sechs Wochen vorgesehen, um mehrere Wölfe zu töten. 
  • Zusätzliche Optionen: In Gebieten, wo präventiver Herdenschutz „unzumutbar“ ist (z. B. alpine Regionen, Deiche), sollen Tötungen präventiv erfolgen können, angeblich um Risse zu vermeiden. Die Länder erstellen Managementpläne (revierübergreifend), die Abschussquoten festlegen – Klagen dagegen haben künftig keine aufschiebende Wirkung.

Es ist längst wissenschaftlich belegt, das das Zerschießen von Wolfsrudeln die Risszahlen erhöht und nicht sinken lässt. Einjährige Wölfe sind in der Größe von ihren Eltern nicht mehr zu entscheiden.

Wölfe als Sündenbock

Die Bauern werden am Ende nicht von den Tötungen profitieren – im Gegenteil: Der politisch geschürte Hass auf den Wolf lenkt sie systematisch von ihren echten Problemen ab, wie sinkende Erzeugerpreisen, Höfesterben, Konzernmacht in der Lebensmittelbranche, Landnahme durch Investoren und den Folgen der Agrarpolitik. Statt echte Lösungen für eine nachhaltige und faire Landwirtschaft zu fordern, werden sie auf einen Sündenbock gehetzt, der statistisch marginale Schäden verursacht.

Demos und Proteste kamen viel zu spät und in viel zu geringem Umfang. Und jetzt ist wieder zu beobachten, dass Menschen tatsächlich glauben, sie können die Wölfe schützen, in dem sie Petitionen der Verbände unterzeichnen, die längst beim Abschuss mitmischen. Über die EU-Klagen von Green Impact und weiteren  wird vom EuGH viel zu spät entschieden werden. Bis dahin sind vollendete Tatsachen geschaffen und illegale Abschüsse werden zunehmen. Leider hat ein Großteil der Bevölkerung das eigenständige Denken seit zirka sechs Jahren komplett aufgegeben, manipuliert durch Medien und Politik. Wir rufen alle echten Wolfschützer auf: Wacht auf! Unterstützt endlich unabhängige Vereine wie uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in dem Rahmen wie wir es verdient haben, denn wir sind die wahren Freunde der Wölfe. Dies haben wir immer und immer wieder bewiesen. Nur durch konsequenten Widerstand und eigenes Denken können wir noch eine lebenswerte Zukunft für die Wölfe, aber auch für uns selbst schaffen, denn diese Dystopie scheint nur der Anfang zu sein.

 

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-wolf-bundesjagdgesetz-2399894

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Das Wolfskompetenzzentrum in Mecklenburg-Vorpommern: Ein technokratischer Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd?

In Mecklenburg-Vorpommern hat das neu eingerichtete Wolfskompetenzzentrum im Schwerpunktforstamt Jasnitz seine Arbeit aufgenommen – ein Schritt, den Umweltminister Till Backhaus (SPD) als „Erfolg für den Artenschutz“ feiert, der aber tatsächlich die Weichen auf eine künftige Wolfsjagd stellt. Mit 400.000 Euro jährlichem Landesbudget soll es Monitoringdaten liefern, die explizit auch als Grundlage für „Regulierungen“ – also Abschüsse – dienen. Das ist genau das, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren kritisieren: Die Verschmelzung wissenschaftlicher Daten mit politisch motivierter Jagd. Und das ist kein Einzelfall: Bundesweit entstehen ähnliche Zentren, koordiniert durch die bundesweite DBBW, die weisungsgebunden ist. 

Beispielfoto Wolf.

Offizielle Bestätigung einer langjährigen Kritik

Das Wolfskompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern, das seit Jahresbeginn 2026 im Schwerpunktforstamt Jasnitz angesiedelt ist, wird direkt vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt betrieben und ist damit voll weisungsgebunden. Neben dem jährlichen Budget von 400.000 Euro Landesmitteln werden zwei neu Stellen geschaffen, um Monitoring und Management zu bündeln – wobei es explizit wissenschaftliche Daten für Regulierungsentscheidungen (einschließlich Abschüssen) liefert, ohne selbst zu entscheiden. Eine eigene Leitungsperson wird öffentlich nicht namentlich genannt; das Zentrum nutzt die bestehenden Strukturen und Kontakte des Forstamts Jasnitz (geleitet von Dr. Ursula Rüping). Es soll künftig also Daten für Abschüsse liefern, die Landkreise genehmigen – mit ministerieller Beratung. Das offizielle Monitoring, koordiniert von Dr. Norman Stier (TU Dresden), ist ebenfalls weisungsgebunden ans Ministerium und finanziert aus Landesmitteln (inkl. Jagdabgabe). Wer jetzt Daten – Sichtungen, Spuren, Meldungen – an dieses System liefert, trägt unwissentlich dazu bei, dass diese Informationen direkt in Abschussentscheidungen einfließen können.
Minister Backhaus machte die Intention klar:
„Es ist längst an der Zeit, dass wir zu einem gerichtsfesten Verfahren kommen, um auffällige Wölfe entnehmen zu können.“ (Pressemitteilung Regierungsportal MV, Mai 2025)
Und weiter: Er sieht den „guten Erhaltungszustand“ längst erreicht und fordert aktives Bestandsmanagement, um Konflikte zu minimieren – oft mit dem Ergebnis von Entnahmen. Solche Aussagen, kombiniert mit laufenden Ermittlungen gegen ihn wegen unrechtmäßiger Abschüsse (z. B. 2025 in MV), unterstreichen die Priorität: Nicht primär Schutz, sondern Regulierung und Reduzierung.
Auf der Umweltministerkonferenz im November 2025 in Saarbrücken stimmte Backhaus mit allen anderen Ländern für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz – eine Forderung, die er selbst als ‚erfreulich‘ bezeichnete und mit der Erwartung verknüpfte, dass der Bund nun ‚rechtssichere Entnahmen‘ ermöglicht. Dies unterstreicht die bundesweite Agenda: Vom Schutz zum Schuss.
Das Monitoringjahr 2024/25 (Oktober 2025) bestätigte 28 Wolfsrüden, fünf Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf – insgesamt 34 Territorien mit Reproduktionsnachweis in 24 Rudeln und mindestens 93 Welpen. MV zählt zu den wolfsreicheren Regionen Deutschlands. Nach Meldung des günstigen Erhaltungszustands (Oktober 2025) und der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes plant das Land bis Ende 2026 einen neuen Managementplan mit Abschussquoten – ein weiteres, deutliches Signal für reguläre Wolfsjagden.

Die technokratische Struktur: Ein Echo auf James Corbett

Dieses System entspricht der Technokratie, wie James Corbett sie beschreibt: Herrschaft durch Experten und datenbasierte Algorithmen, die natürliche Prozesse steuern und abweichende Stimmen marginalisieren. Wölfe werden zu steuerbaren Datenpunkten in einem staatlichen Apparat, der „Management“ propagiert – oft zulasten von Natur- und Artenschutz. Unser Gegenmodell: Vereinsinternes Wolfsmonitoring. Deshalb betreiben wir ein eigenes, unabhängiges Monitoring: Transparent, lobbyfrei, mit UIG-Anfragen, Dokumentation illegaler Tötungen und Belohnungen für Hinweise.
Das Kompetenzzentrum ist kein echter wissenschaftlicher Fortschritt, sondern ein Werkzeug für gezielte Wolfstötungen, zu denen die Daten herangenommen werden können. Wir fordern volle Transparenz, unabhängige Kontrolle und ein Verbot von Abschüssen zugunsten echter Prävention.

Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/kompetenzzentrum-wolf-nimmt-die-arbeit-auf,wolfskompetenzzentrum-100.html

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Wolfsmonitoring 2024/25: Die offiziellen Zahlen beweisen – der günstige Erhaltungszustand ist nicht erreicht

Am 11. November 2025 hat die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) die Ergebnisse des Monitorings 2024/25 veröffentlicht. Die Daten widersprechen deutlich dem vom Bundesumweltministerium an die EU gemeldeten „günstigen Erhaltungszustand“. Doch nicht nur das, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in den Zahlen auch Indizien für illegale Wolfstötungen und wir entdecken einen kuriosen Widerspruch.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Am 11. November 2025 hat die DBBW die Monitoring-Ergebnisse für das Jahr 2024/25 (1. Mai 2024 – 30. April 2025) veröffentlicht. Die wesentlichen Zahlen:

  • 276 bestätigte Territorien (219 Rudel, 43 Paare, 14 sesshafte Einzeltiere)
  • Mindestens 1.636 nachgewiesene Individuen
  • 163 tote Wölfe gemeldet, davon 124 Verkehrstote, 16 nachgewiesene illegale Tötungen, 3 Management-Entnahmen
  • Vorkommensgebiet um 5 % gewachsen, aber weiterhin große Lücken in West- und Süddeutschland
  • Erstmals seit 2000 keine Zunahme der Territorien (Vorjahr: 274)

 

Die DBBW spricht von „Stagnation“ – wir von Rückgang 

  1. Die Zahlen sind tatsächlich schon wieder veraltet
    Der Stichtag ist der 30. April 2025. Seit Mai 2025 wurden in mehreren Bundesländern Rudel und Einzeltiere nicht mehr nachgewiesen, darunter:

    • Bayern: mehrere bestätigte Territorien ohne Nachweis von Reproduktion 2025
    • Hessen: Territorium Rüdesheim seit Sommer 2025 leer. In ganz Hessen gibt es nur noch drei Territorien. 
    • Niedersachsen und Brandenburg: wiederholte Fälle von verschwundenen Mutterwölfinnen
    • Dazu widersprechen Daten aus unserem internen Wolfsmonitoring den offiziellen Daten in Ostsachsen, wo wir kaum Nachweise haben. Man kann unserer Ansicht nach also nicht von Wolfsrudeln dicht an dicht sprechen.

    Diese Verluste fließen erst ins Monitoring 2025/26 ein – die aktuellen Zahlen können daher den tatsächlichen Rückgang gar nicht wiedergeben.

  2. 16 nachgewiesene illegale Tötungen sind nur die dokumentierte Spitze
    Die überwiegende Mehrheit illegaler Tötungen wird nicht entdeckt. Professionelle Methoden (Gift, Schlingen, Nachtschüsse mit anschließender Beseitigung) hinterlassen keine auffindbaren Kadaver. Die sinkende Zahl gemeldeter Totfunde (nach Jahren stetigen Anstiegs) korreliert exakt mit der politischen Lockerung des Schutzstatus – ein statistisches Indiz für zunehmende verdeckte Kriminalität.
  3. Der günstige Erhaltungszustand ist nach wie vor nicht erreicht
    Die aktuelle Verbreitungskarte der DBBW zeigt große wolfsfreie Zonen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Tragfähigkeitsanalysen auf Basis verfügbarer Lebensräume und Beutetierdichte ergeben ein Potenzial von mehreren Tausend Wölfen in Deutschland. Selbst bei 1.636 dokumentierten Tieren liegt die Population weit unter jedem wissenschaftlich begründeten Schwellenwert für einen günstigen Erhaltungszustand.

Kurioser Widerspruch

Es ist bewiesen, dass die DBBW nicht unabhängig arbeiten kann. Die Unabhängigkeit ist rechtlich und organisatorisch ausgeschlossen:

  1. Finanzierung
    100 % der Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums (BMUV).
  2. Fachliche Aufsicht
    Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die direkte Weisungs- und Aufsichtsbehörde. Das BfN wiederum ist eine nachgeordnete Behörde des BMUV (§ 2 BfNG).
  3. Personelle Verflechtung
    Die Leitung der DBBW wird vom BfN bestellt und kann jederzeit abberufen werden.
  4. Rechtlicher Status
    Die DBBW ist kein eigenständiges Forschungsinstitut, keine Stiftung und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit – sie ist organisatorisch ein Projekt innerhalb des BfN.

Das bedeutet:
Die DBBW kann keine eigenen wissenschaftlichen Positionen vertreten, die dem BMUV/BfN politisch unangenehm sind. Sie kann keine Daten zurückhalten, aber sie kann auch keine Daten veröffentlichen, die vom Ministerium oder vom BfN nicht freigegeben werden.
Fazit: Die DBBW ist nach geltendem deutschen Verwaltungsrecht keine unabhängige Institution. Sie ist ein fachlich spezialisiertes, aber voll weisungsgebundenes Organ innerhalb der Bundesverwaltung. Das schließt institutionelle Unabhängigkeit aus – unabhängig davon, wie gewissenhaft und objektiv die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten.

Zwischen den eigenen Monitoring-Daten (DBBW) und der offiziellen Meldung an die EU-Kommission (BMUV) besteht ein klarer fachlicher Widerspruch, vor allem beim Kriterium Verbreitung. Dieser Widerspruch wird von uns seit der Veröffentlichung des Berichts 2025 als politisch motiviert und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar kritisiert. Das BMUV hat sich damit selbst in eine fachlich schwer haltbare Position gebracht.

 

Die Grafik macht deutlich, wie viel Platz für Wölfe in Deutschland noch vorhanden ist. Selbst in Gebieten, wo grün in grün übergeht, verteilen sich wenige Wölfe auf eine riesige Fläche. © DBB-Wolf

Forderungen von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

  • Rücknahme der Meldung des günstigen Erhaltungszustandes und Bildung einer Untersuchungskommission darüber, wie die Meldung des günstigen Erhaltungszustandes ermittelt worden ist.
  • Einrichtung einer unabhängigen Bundeseinheit zur Verfolgung von Wildtierkriminalität
  • Rücknahme des Wolfs aus dem Bundesjagdrecht.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Der Wolf ist in Deutschland noch lange nicht sicher.

 

Quellen:

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/ergebnisse-des-wolfsmonitorings-2024-25-veroeffentlicht-bestandsentwicklung-stagniert

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/?fbclid=IwY2xjawODw6RleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeYHbSwJC1eUaTTMzIsGOnX72W8NAvXOaD14-WK6_JYpOZv7PGGeTungtvxdo_aem_kOdXS48ilMemCY7XDGjEiA

https://www.bfn.de/aktuelles/aktuelle-daten-zum-wolf-deutschland-veroeffentlicht

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Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

 

Politische Willkür statt Wissenschaft: BMU-Meldung zum „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zum Widerstand vor Ort auf. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die Meldung des Bundesumweltministeriums (BMU) vom 13. Oktober 2025 an die EU-Kommission als rein politische Farce. Durch eine pauschale Zusammenführung starker ostdeutscher Wolfspopulationen mit schwachen Beständen im Westen wird der Wolf als „günstig erhalten“ deklariert – ohne wissenschaftliche Grundlage und mit dem offenkundigen Ziel, Abschüsse zu erleichtern und den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Wir haben diese Entwicklung seit Jahren angekündigt: Die Jagd- und Agrarlobby nutzt den Vorwand, um eine reguläre Jagd auf Wölfe zu ermöglichen, die Rudel destabilisiert und Konflikte schürt.

Statt Systemklagen, die im politischen Getriebe untergehen, setzen wir auf Aktive vor Ort in Wolfsgebieten und unser internes Monitoring. Alle Menschen sitzen im selben Boot – gegen eine ausufernde Lobbypolitik, die Prävention sabotiert und allen schadet. Die Meldung ignoriert etablierte FFH-Kriterien: Regionale Differenzierungen fehlen, quantitative Indikatoren (z. B. Mortalitätsraten, Habitatqualität) werden verschwiegen. Ostdeutsche Rudel (Sachsen, Brandenburg: über 100 Rudel) maskieren die Fragilität im Westen (Bayern, NRW: isolierte Gruppen, hohe Verkehrstote). Experten wie das BfN und Senckenberg warnen: Der Bestand ist vulnerabel.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer
Bundesumweltminister Carsten Schneider feiert dies als „Erfolg“, um „Probleme vor Ort leichter zu lösen“ – ein Code für mehr Abschüsse und Jagdrecht.„Diese Entscheidung ist nicht wissenschaftlich, sondern Lobby-Diktat“, erklärt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V. „Die Pauschalierung tarnt Schwächen, um den Wolf jagdbar zu machen. DJV und DBV fordern genau das: Aufnahme ins BJagdG für Quoten und Saisons, was Rudel zerstört und Prävention entmachtet. Klagen wie die von Green Impact vor dem EuGH (angenommen, aber Erfolgschancen vor dem aktuellen Hintergrund gering) bekämpfen Symptome – das System schützt sich selbst. Lobbypolitik schadet allen“, erklärt Brigitte Sommer.

Gemeinsam gegen Ausbeutung

Die Konsequenz: Sinnlose Wolfstötungen, die illegale Kriminelle legitimieren und Risse provozieren, statt Probleme zu lösen. Prävention – Elektrozäune, Herdenschutzhunde – reduziert Schäden um 80 Prozent, ist kostengünstig und schützt Weidetiere. Doch die Lobby priorisiert Jagdinteressen über faire Lösungen. „Wir sehen uns nicht als Feinde der Landwirte“, betont Sommer. „Gemeinsam müssten wir gegen eine Politik kämpfen, die Fördergelder für Zäune kürzt, den Bauern mit immer mehr Bürokratie das Leben schwer macht, sie enteignet und Jägern Trophäen ermöglicht“, betont Sommer. Ausufernde Lobbyeinflüsse kosten uns allen: Höhere Schäden, instabile Ökosysteme und verarmte Landschaften.  Klagen allein reichen nicht – Erfolgschancen bei 20–40 Prozent, oft nur Verzögerungen. Das System dreht sich weiter: Jäger führen Monitoring und schießen, Daten dienen der Jagd.

Ermöglichung der Jagd auf Wölfe als Ziel der Aufnahme ins Bundesjagdrecht

Die Forderung der DJV und DBV den Wolf ins Bundesjagdrecht zu überführen zielt explizit darauf ab, die Jagd auf Wölfe bundesweit zu legalisieren und zu erleichtern, indem der Wolf als nun „jagdbares Wild“ ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen wird. Dies würde über punktuelle Abschüsse bei „Problemwölfen“ hinausgehen und eine systematische Bejagung ermöglichen, ähnlich wie bei anderen Wildarten (z. B. Reh, Fuchs). Die „günstige Erhaltungszustand“-Meldung (FCS) dient hier als rechtlicher Hebel, um EU-Schutzvorgaben zu umgehen. 

Vor Ort aktiv: Unser internes Monitoring als Gegenmacht

Deshalb setzen wir auf Stärke vor Ort: Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist in Wolfsgebieten präsent – mit Aktiven. Unser vereinsinternes Wolfsmonitoring ist unabhängig: Kameras schützen Rudel, ohne Daten an Behörden oder Jäger zu liefern. Wir brauchen mehr Unterstützer: Vereinsmitglieder für Patrouillen, Spenden für Ausrüstung und Expertise.
Wolfsfreunde: „Aktive vor Ort sind der Schlüssel: Sie verhindern Abschüsse durch Früherkennung“, so Sommer. „Gemeinsam im Boot gegen Lobby-Herrschaft – für Prävention, die funktioniert, und Wölfe als natürlichen Bestandteil der Natur.“ Lasst uns die Lobbymacht brechen!
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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