Wolfsabschussverbot: Tirol und Kärnten wollen EU-Gerichtshammer ignorieren
Schon 20 Wölfe sind tot. Der Europäische Gerichtshof hat den Abschuss von Wölfen in Tirol und den übrigen Teilen Österreichs jetzt in einem lange erwarteten Urteil verboten, doch Tirol und Kärnten wollen ihren strikten Abschusswahn weiter fortsetzen.
Update: Es wird tätsächlichweiter drauf los geschossen und das Urteil wird weiter ignoriert: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung/tirol-zweiter-wolfsabschuss-innerhalb-einer-woche-angeordnet/601798620?fbclid=IwY2xjawEQQFZleHRuA2FlbQIxMQABHUUQNIidgXoIZ9A8IkXVoRLnExCgiojBOioWNX9Xh8iW5m2kcs9Egjz8_w_aem_p0cQkdPwN1zSQ-Se-5223A
Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem Tiroler Fall, bei dem Naturschutzorgas Klage erhoben hatten. Wir berichteten bereits hier über das zu erwartende Urteil: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/19/eu-generalanwaeltin-auf-der-seite-der-woelfe-in-oesterreich/
„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es. In Tirol sieht man „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Wölfe abschießen.

Jetzt soll schon wieder ein Wolf sterben, trotz Gerichtsurteil
In Salzburg hält die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) (das ist die Politikerin, die sich erst vor kurzem ein Foto eines totgeschossenen Wolfs in ihr Büro gehängt hatte) am Totschießen fest: „Für uns ändert sich durch das EuGH-Urteil nichts,“ sagte sie zu „OÖ Nachrichten“. Die in Salzburg angewendeten Maßnahmenverordnungen würden auf Einzelfallprüfungen fußen, damit sei man „absolut rechtskonform“ unterwegs. Im Bundesland wurden im Juli 2023 ein erster und im Juni 2024 ein zweiter Wolf offiziell erlegt, ein dritter soll laut Svazek bereits am Wochenende zum Abschuss freigegeben werden.

Auch Kärntens Jagd- und Agrarreferent, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP), meinte zu „OÖ Nachrichten“: „Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht. Seine Amtskollegin aus Oberösterreich, Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), hielt fest: „In Oberösterreich findet keine planmäßige Wolfsjagd statt, welche nach dem aktuellen EuGH-Urteil einen günstigen Erhaltungszustand voraussetzt.“ Damit sei das Vorgehen in ihrem Bundesland „rechtlich gedeckt und im Einklang mit dem jüngsten EuGH-Urteil“.
Schweden hatte mit dem Trick der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes Ermittlungen und Verfahren gegen das Land zum Stillstand gebracht. In Linzensjagden werden seither die Wölfe in dem skandinavischen Land bis zur Ausrottungsgrenze zerschossen. Die Population dort leidet intensiv unter den Folgen einer sich daraus ergebenden Inzucht. Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, den „guten Erhaltungszustand“ festzustellen. Unserer Ansicht nach aus dem gleichen Vorwand, den Schweden nutzt.
lautet u. a., dass nur geschossen werden darf, wenn dadurch der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Nutztierrisse stellen keinen Grund für Abschussverfügungen auf einfach irgend einen Wolf dar, also dürfe nur der „Verursacher“ geschossen werden und auch das nur, wenn vorher mildere Mittel eingesetzt worden sind.
Quellen:
https://salzburg.orf.at/stories/3264805/
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