Brandenburg/Lindenau – Faktencheck zum angeblichen Riss im Stall: Kein Wolf nachweisbar – ein Kalb schon vorher tot, das andere krank

Am 10. April machte ein spektakulärer Fall in einer Agrargenossenschaft in Brandenburg die Runde. Die LR machte groß mit einem Artikel auf: „Attacke im Mutterkuhstall. Wolf reißt Kälbchen im Stall.“ In sozialen Netzwerken ging es weiter.  Bauern wären in Angst, Wolfsabschüsse wurden gefordert und dies wäre ein Fall für die Brandenburger Wolfsverordnung. Hier unsere Petition:  http://www.change.org/brandenburgwoelfe

Nun hat sich herausgestellt, dass in dem Fall, der angeblich im Stall passiert sein soll, kein Wolf als Verursacher nachweisbar ist. Alleine ein Mitarbeiter der Agrargenossenschaft behauptete, einen Wolf gesehen zu haben. Reicht diese Aussage aus, um den Wolf unter Generalverdacht zu stellen? Nein, denn Wölfe wurden von Menschen bei Sichtungen sogar schon mit Wildschweinen verwechselt. Ist die Wahrscheinlichkeit nicht viel größer, dass ein Hofhund hier seine Gelegenheit genutzt hat? Das Kälbchen war zudem schwer krank. Ob es überlebt hätte, darf ohnehin in Frage gestellt werden. Uns zugespielte Bilder zeigen die offenen Türen der Anlage. Hier besteht nicht nur die Gefahr, dass Hunde oder Beutegreifer dort einfach hineinspazieren, sondern auch Menschen können dort ohne weiteres hinein. Sicher muss bei Sommertemperaturen für frische Luft gesorgt werden, auch nachts. Dennoch ist es zumutbar, einen Elektrozaun am Eingang der Türe zu befestigen. Sogar befestige Bauzäune würden dort Eindringlinge fernhalten. Sollen hier wieder einmal Risse provoziert werden, um generell Abschüsse von Wölfen zu fordern? Unklar. Fakt ist aber, dass die Anlagen so gut wie keinen Schutz gegen welchen Eindringling auch immer, bieten.

Hier die Antwort des LfU (Landesamt für Umwelt):

„Die Gen-Analyse des entnommenen Materials liegt vor. Bedauerlicherweise enthielten alle vier Proben kein auswertbares Material.

 Zur Todesursache liegen uns noch folgende Informationen vor: Der Tierpfleger hat am 26.03., morgens gegen 6 Uhr, beim Betreten des Kuhstalls einen Wolf aus dem Stall flüchten gesehen (offen stehendes Stalltor) und in einer nahegelegenen Stallbox das zwei Tage alte Kalb tot und angefressen vorgefunden. Der Tierpfleger ist der einzige Zeuge. Bei dem Kalb handelte es sich um ein lebensschwaches Kalb, das von einer Färse (erstgebärende Jungkuh) gekalbt worden war. Der bestellte Rissgutachter konnte vor Ort keinen Tötungsbiss, jedoch intravitale Bissverletzungen auf der rechten Flankenseite des Kalbes feststellen und kam zur Einschätzung „Todesursache unbestimmt“.

Das Kalb wurde deshalb zur weiteren Untersuchung dem Landeslabor Berlin-Brandenburg übergeben. Dort wurden die intravitalen Bissverletzungen bestätigt. Das Kalb litt an einer Grunderkrankung, der eigentliche Verursacher der Bissverletzung war durch die Sektion im Landeslabor nicht zu klären.

Zu einem zweiten Fall auf einer Weide erhielten wir diese Antwort:  

„Die Veterinärpathologen des Landeslabors Berlin-Brandenburg kamen in diesem Fall zu folgender Einschätzung:

„Zur Einsendung gelangte ein lebensschwach geborenes (Fruchtwasseraspiration) und postmortal durch kleine Karnivoren und Vögel genutztes Kalb.

Durch Sektion und weiterführende Untersuchungen wurden folgende Befunde erhoben:

Kryptosporidiose, bakterielle Sepsis mit Nachweis von Mannheimia haemolytica und toxische Hepatose.

Die Veränderungen in der Leber sprechen für eine intrauterine, toxische Schädigung. In diesem Zusammenhang sollte die Fütterung der Muttertiere vor Ort auf mögliche
hepatotoxische Substanzen (bes. Mykotoxine, Giftpflanzen – z.B. Jakobskreuzkraut) überprüft werden.“

 

Hier die Bilder, die uns zugespielt worden sind:

 

Hier der Bericht der LR:

https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/wolf-reisst-kaelbchen-im-stall_aid-14251007

Faktencheck in Sachsen-Anhalt: Kälbchen als Köder für Wölfe?

Dass auf dem Truppenübungsplatz Klietz Wölfe leben, ist in Sachsen-Anhalt nichts Neues. Eigentlich müssten sich ja auch Nutztierhalter auf die Situation längst eingerichtet haben. Dennoch kommt es in der Umgebung des Truppenübungsplatzes immer wieder zu merkwürdigen Vorfällen. So auch am 2. Juni 2018. „Und dann lag da das angefressene Kälbchen“, schildert Christian Knees, Vorstandsvorsitzender der Schollener Agrargenossenschaft, die Situation in der Volksstimme.

Christian K. befürchte, wird der Leiter der Agrar Genossenschaft in einem Artikel vom vierten Juni in der der Volksstimme zitiert, sich von der Mutterkuhhaltung zu verabschieden, wenn es zu weiteren Übergriffen käme. Deshalb hadern Christian K. und seine Berufskollegen auch mit der Situation, schreibt die Volksstimme. „Einerseits wird erwartet, dass die Tierhaltung möglichst naturnah auf der Weide erfolgt, andererseits aber schützt man den Wolf und lässt ihn gewähren – das passt nicht zusammen!“ Er will auch keinen finanziellen Ausgleich für das gerissene Kalb, sondern fordert eine generelle Lösung zum Umgang mit dem Wolf.,“ zitiert die Volksstimme weiter.

Kein Schutz für die Mutterkühe!

Dass es dem Vorstandsvorsitzenden der Agrargenossenschaft nicht um einen finanziellen Ausgleich geht, können wir nachvollziehen. Selbst wenn ein DNA-Test keine Totgeburt, wie es bei Weidetieren oft der Fall ist, sondern einen Wolf als Verursacher bestätigen wird,  kann der Halter  nicht auf Entschädigung hoffen.  Seine Herde ist nämlich so gut wie gar nicht geschützt. Kälbchen können leicht durch den Zaun nach außen gelangen und sind so ohne Schutz ihrer Mutterkuhherde. Die Situation, die unser Wolfsfreund vor Ort vorfand, glich schon einem Anfütterungsszenario. Dazu passt auch, dass der Landwirt nicht über Schutzmaßnahmen für seine Kühe spricht, sondern eine generelle Lösung zum Umgang mit dem Wolf fordert, was in diesen Kreisen oft nichts anderes als Abschuss bedeutet.

Handelt so ein Tierhalter, dem das Wohl seiner anvertrauten Tiere wirklich etwas bedeutet? Oder sollen hier wieder einmal Fakten für Abschussforderungen geschaffen werden?

Hier der Bericht:

Die Weide liegt in naturnaher Umgebung zwischen Elbe und Havel in einem Naturschutzgebiet zwischen einem See im Norden und dem Truppenübungsplatz im Süden. Auf letzterem ist das beschuldigte Wolfsrudel beheimatet.

Der Zaun besteht aus Robinienpfählen, an denen vier Drähte in Höhenabständen von ca. 30cm, 60cm, 90cm und 120cm ab Boden befestigt sind. Nur der blaue Draht in 60cm Höhe ist der Stromdraht. Die drei anderen Drähte sind stromfreie Stacheldrähte. Soweit der Plan. Nun die kritischen Ausnahmen.

An verschiedenen Stellen verläuft der Stromdraht in deutlich größeren Abständen zu den angrenzenden Stacheldrähten als die sonst 30 Zentimeter. An zwei Stellen sind  50 Zentimeter Abstand. An einer diesen beiden Stellen war der Stromdraht sogar mit dem untersten Stacheldraht in ca. 32 Zentimter Höhe vom Boden fest verhakt (siehe Bilder). Bleiben den Wölfen ab 30 Zentimeter Höhe vom Boden also 50 Zentimeter Platz zum Durchschlüpfen. An diesen Stellen – zum TrÜbPl hingewandt und nahe der Herde – kommen Wölfe sicher gut durch den Zaun.  Der Hammer: Der Stromdraht führte KEINEN Strom (Fingertest mit Überwindung!). Wieder ein Fall von einem Projekt zum Anfüttern von Wölfen, damit dann der Abschuss gefordert werden kann?

 

Quellen:

 https://www.volksstimme.de/lokal/havelberg/weide-bei-schollene-sorge-dass-der-wolf-weitere-kaelber-reist

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Drei-Woelfe-leben-auf-dem-Truppenuebungsplatz-Klietz

 

Total unglaubwürdig! Faktencheck Artikel in der MAZ: Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert

Unsere Mitarbeiter Manuel R.  und Rüdiger S. haben die Sachlage im brandenburgischen Kleinstädtchen Steinberg überprüft. 

 

Rüdiger S: „Die Gegend ist wie geschaffen für durchziehende und territoriale Wölfe! Die Gemarkung Sternberg hat nur eine durch den Ort führende Straße ansonsten ist da rund herum nur Wald und die A2. Bis zum nächsten Ort sind es jeweils um die 4 Kilometer! Der Ort Steinberg liegt in einem Wolfseck , d.h. nördlich(ungefähr 20km Klietzer Rudel), östlich( ca 20 km Entfernung) Lehniner Rudel, westlich( ca. 10 km) Görzker Rudel und westlich( ca.15 km ) Altengrabower Rudel! Es ist aus meiner Sicht also nicht verwunderlich das hier in einem so dicht getränktem Gebiet Wölfe durch ziehen.“

Die Bewohner dort sollten also auch reichlich Erfahrung mit dem Schutz ihrer Weidetiere haben. Leider bot sich uns ein komplett gegenteiliges Bild. 

Nach dem Artikel in der  „Märkischen Allgemeinen“ am 13. Februar dieses Jahres  unter der Überschrift „Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert“ ergeben sich noch immer einige ungeklärte Fragen.  Ob es nun ein Wolf war, oder nicht wird sich dabei nie klären, da die Hundebesitzerin eine kostenlose DNA-Überprüfung verweigerte.  Wir haben uns vor Ort einmal umgeschaut und uns die Gegebenheiten vor Ort genau betrachtet.

Angeblich soll die 13-jährige Terrierhündin von einem Wolf in dem Örtchen Steinberg bei Ziesar angegriffen und durch einen Gitterzaun hindurch verletzt worden sein. Dem Tier hatte die Hälfte des Vorderlaufs gefehlt.

In einer Tierklinik wurde empfohlen, den Vorderlauf zu amputieren, um das Leben der Hündin zu retten. Die Hundehalterin wollte die 13-jährige Hündin allerdings nicht, so O-Ton, als Krüppel behalten und ließ sie einschläfern. Fakt ist: Ein Wolf als Verursacher  konnte gar nicht bewiesen werden, da die Hundebesitzern – wie oben schon erwähnt – keine DNA-Untersuchung zuließ, obwohl dies kostenlos gewesen wäre.  Genproben von der Wunde am Vorderlauf oder den Fellresten am Gartenzaun sind nicht vorzeigbar. Ebenso wenig die Reste des Vorderlauf.

Nicht einmal zehn Meter entfernt vom Haus – hatte niemand etwas gehört?– steht auf Betonankern ein Stabgitterzaun. Die Zwischenabstände der Stabgitter weisen großzügig gemessen knapp 4,5 cm aus. Die anatomischen Gebissmaße eines Wolfs haben einen Abstand zwischen den  Fangzähnen von 4,5 cm. Dazu links, rechts je ein cm für Muskeln, Sehnen, Haut, Fell, womit der Wolfsfang wenigstens 6,5 cm breit ist. Somit würde der Maulfang eines Wolfs  weder direkt, noch  waagerecht  durch diese Stabgitter passen. Hochkant ginge dies eventuell , doch dann würde der Fang zum Biss nicht mehr möglich sein. Es ist zwar möglich, dass ein kleiner Jagdterrier die Pfote durch das Gitter stecken würde. Dennoch ist die These, dass der Wolf dort die Pfote abgebissen haben soll, äußerst unwahrscheinlich. Hat der Hund sich evtl. vielmehr bei der Baujagd verletzt oder ist in ein Tellereisen geraten? Auch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum der Hund eingeschläfert werden sollte. Schließlich leben sehr viele Hunde und Katzen ohne Probleme auf drei Beinen. 

Bleibt die Frage: Hat sich der Reporter, der diesen Bericht in der „MAZ“ schrieb, diesen Zaun einmal genauer angeschaut? Davon ist in dem Bericht jedenfalls nichts zu lesen.

Merkwürdig und unverständlich erscheint es, dass laut diesem Bericht ein kleiner „Familienhund“  zu dieser Jahreszeit und im „Belagerungsgebiet von Wölfen“ nachts draußen allein verbringen muss. Sollte er einen Wolf erschrecken, vergrämen oder gar verjagen?

Vom aufgeräumten Örtchen  Ziesar um die Ecke durch Steinberg stellt sich der Eindruck vom Vergessen ein. Hier wohnt auch der Amtsdirektor von Ziesar, Norbert Bartels, der die Situation in Steinberg mit einem „Belagerungszustand“ verglicht. Die ordentlich gereihten Häuser, mitten im Ort ein Kinder-,Spiel- und Freizeitplatz, etwas außerhalb ein hergerichteter Badeteich  zeugen von Beschaulichkeit. 

 

Vom Dorf weg reiht sich Weidefläche an Weidefläche, mit größeren Tierbeständen in der Nähe, weiter draußen einzelne Tiere. Die Umzäunungen der Weiden wurde offenbar im letzten Jahrhundert eingerichtet. Die meisten sind  verfallen, verrostet, beschädigt, durchwuchert, da oder dort vielleicht hüfthoch ein verrosteter Draht, nirgendwo Stromfluss, die Zugänge offen oder oft ist nur ein Querbalken vorhanden. Sind das die Paradebeispiel für die „gute, fachliche Praxis der Einzäunung von Weidetieren“ gemäß Standard vom Bauernverband? Dazwischen eine kleinere Fläche mit Mutterkühen und Kälbern, die  derart zugemüllt ist, dass im Falle eines Ausweichens die Tiere sich die Läufe brechen würden. Auf den Bildern wird deutlich, warum es dort zu Rissen von Kälbern kommen kann, ganz gleich ob von wildernden Hunden, oder von anderen Beutegreifern wie Wölfen, verursacht. Der Zaun ist dermaßen mangelhaft, dass die Kälbchen unten durchschlüpfen können. Außerhalb der Umzäunung könnten sie nicht mehr von der Herde beschützt und verteidigt werden. 

Aus Gesprächen mit Ortskundigen stellten sich aber noch ganz andere Wahrnehmungen ein. Die Bauern würden sich hauptsächlich  fürs Geld verdienen interessieren. Bei einem Riss, ohne dass die Tiere zuvor ausreichenden Schutz genossen, zahlt aber der Staat nicht. Andererseits werden Gelder zur Förderung in Brandenburg vielfach nicht abgerufen von den Weidetierhaltern. Erzählt wurde uns auch von privat gehaltenen Wolfshunden, die für Filmaufnahmen trainiert sein sollen, sich aber öfter von selbst auf die Pfoten in die Umgebung machen… „weshalb beinah jede Nacht „Wölfe“ in die aufgestellte Fotofalle tappen“. Ein vereinbarter Termin mit einem Wolfsberater zur Erfassung des „Wolfsangriffs“ auf die Terrierhündin endete bedrohlich. Eine aufgelaufene Dorfcrew verhinderte dies, die Hundehalterin erschien nicht, die Reste der Hundepfote blieben „verschollen“. Belegbilder aus Fotofallen im dörflichen Umfeld bleiben privat unter Verschluss. Warum wohl? Hier geht es zum Artikel: http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Wolf-greift-eingezaeunten-Hund-an-Tier-muss-eingeschlaefert-werden

Doch nicht nur die MAZ setzte auf tendenziöse Berichterstattung, weitere Medien übernahmen mutmaßlich den Fall,  ohne selber recherchiert zu haben:

https://www.facebook.com/mozde/posts/er-ist-und-bleibt-ein/1789290824438446/

https://www.maennersache.de/dorf-angst-wolf-beisst-huendin-pfote-ab-5235.html

https://www.nordkurier.de/brandenburg/dorf-lebt-in-angst-vor-woelfen-1631264202.html