Abschussdrama um Wölfin Gloria geht weiter und landet beim Oberverwaltungsgericht

Der Kreis Wesel und das Landesumweltamt NRW haben Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf eingelegt, das einen Abschuss von Mutterwölfin Gloria verboten hatte.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung. „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch, 17. Januar 2024, entschieden, die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme der Wölfin GW954f weiterhin auszusetzen. Gegen diesen Beschluss hat der Kreis Wesel nach Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Montag, 22. Januar 2024, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.“

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Die detaillierte Beschwerde-Begründung werde derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.

Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Laut NRZ  soll Umweltminister Oliver Krischer (Grüne)  im Umweltausschuss am vergangenen Mittwoch angedeutet haben, den Gang nach Münster zu wählen. Generell soll in der Landespolitik die Meinung vorherrschen, dass eine endgültige Klärung in dieser Frage auch endgültige Rechtssicherheit brächte. Krischer hatte zuvor auch bereits die Schnellabschussregelungen, die Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) ausgetüftelt hatte, begrüßt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V hofft auf die Unabhängigkeit des Oberverwaltungsgerichtes.

 

Quellen: https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-kreis-legt-beschwerde-gegen-beschluss-des-verfassungsgerichts-duesseldorf-ein/

https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/gloria-gehen-kreis-wesel-und-umweltministerium-zum-ovg-id241480718.html?fbclid=IwAR2N0dT5tdjkz9ZDHUIMo3cOI1lG0Dgv1BsG4IN16BT_zPzR3JD4rANZ754

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/