Sofortvollzug zum Wolfsabschuss gestoppt

Grüne Liga Sachsen /Wolfsschutz-Deutschland erzwingt weitere Schonfrist für das Rosenthaler Wolfsrudel
Jetzt ist es amtlich: Die Wölfe des Rosenthaler Rudels in Sachsen dürfen nicht getötet werden, solange über Widerspruchsverfahren und eine mögliche Klage der Grünen Liga / Wolfsschutz Deutschland nicht abschließend geurteilt wurde. „Für uns ein wichtiges Etappenziel“, so Tobias Mehnert, Vorsitzender der Grünen Liga Sachsen.

Auf einen zusätzlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden hin, hat das Landratsamt Bautzen am Montag schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt , „dass ein Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung bis zum Eintritt der Bestandskraft nicht angeordnet wird“, so die von der Grünen Liga beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Baumann & Partner.

„Im Gegensatz zu anderen Naturschutzorganisationen haben wir die Initiative ergriffen und gehen gerichtlich gegen diese irrwitzigen Abschussanordnung vor“, so Mehnert. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH  hatte  bereits am 2. November im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. hiergegen Widerspruch erhoben.

Wie Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt, darf  die Wölfe des Rosenthaler Rudels keine Jäger angesetzt werden, solange Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls  anschließendes Klageverfahren der Grünen Liga laufen.

Die Einbringung des Eilantrags war geboten, weil das Landratsamt zwei Tage lang trotz mehrfacher Anfragen der Kanzlei keine Auskünfte erteilt hatte und jederzeit mit dem Abschuss eines Wolfs gerechnet werden musste. Dank des Eilverfahrens konnte nicht nur ein Verzicht auf den Sofortvollzug während des Widerspruchs und Klageverfahrens bewirkt werden,  sondern auch die Grüne Liga über das Gericht endlich Einblick in den jagdrechtlichen Bescheid erhalten.

Rechtsanwalt Andreas Lukas: „Wir können unseren Eilantrag nun zurücknehmen und uns auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Wir kritisieren beispielsweise, dass bei der Prüfung von Alternativen zum Abschuss keine Herdenschutzhunde in Betracht gezogen worden sind, was aus unserer Sicht artenschutzrechtlich zwingend erforderlich gewesen wäre.“