Mecklenburg-Vorpommern: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige gegen Minister Till Backhaus und Landrat Sebastian Constien wegen illegaler Tötung einer Wölfin

Beispielbild toter Wolf.

In der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 hätten behördliche Bedienstete eine Wolfsfähe bei Schwaan mit einem Gewehr getötet, heisst es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern, am 11.04.2020.

Die Wolfsfähe hätte sich, so Originaltext „offenbar“ mehrfach mit einem Hund gepaart. Daher hätte die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung bestanden.
Die Tötung wäre erforderlich gewesen, um eine Hybridisierung abzuwenden. Hybridisierung stelle eine erhebliche Gefährdung der Art Wolf dar, wird in der Pressemitteilung als Grund angegeben. Faktisch liegt die „Hybridisierungsrate“ in Deutschland aber unter einem Prozent. Von einer Gefährdung des Wolfsbestandes in Deutschland kann bei geschätzt 1.000 Wölfen mit Welpen also gar keine Rede sein.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt habe beim Landrat des Landkreises Rostock einen Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wolfsfähe und die entsprechenden waffenrechtlichen Zulassungen gestellt. Die Ausnahmegenehmigung sei vom Landrat erteilt worden. Wir sind entsetzt darüber, dass die Öffentlichkeit weder über Antrag noch über dessen Genehmigung informiert wurden war, wie es in einem demokratischen Verfahren üblich gewesen wäre.

Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt nun Strafanzeige gegen Landrat Sebastian Constien (SPD) sowie Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) und ausführende Personen. Selbst nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die das Töten von Hybriden – also Mischlingen zwischen Wolf und Hund – jetzt erlaubt – (allerdings liegen der EU zahlreiche Beschwerden gegen die Änderung vor) – ist eine prophylaktische Tötung – um die Geburt von Mischlingen zu verhindern – dazu auch noch aufgrund aus Gründen von Hörensagen ohne Nachweis, absolut illegal und eröffnet Tür und Tor für Wildwestmethoden. Hier besteht eine erhebliche Gefahr, dass sich solche Behauptungen einbürgern sowie nachgeahmt werden und als Anlass zur wahllosen Tötung von Wölfen herbeigenommen werden könnten.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=159272&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle&fbclid=IwAR1OBYSZCHBirhsS29ycuR5dQxo7fOqvqyrPYzpfzZ0Q7z4TPfiVs42XcGc