Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht widerspricht UM Albrecht und kündigt Strafanzeige an – Schießbefehl auf Wolf Dani nicht ausreichend dargelegt

Beispielfoto

Das Polit-Theater der schwarz-grünen Regierung in Schleswig Holstein geht in eine neue Runde. Umweltminister Albrecht (GRÜNE) hatte erneut die Abschussverfügung auf Wolf Dani verlängert und will nun auch noch die im Gebiet ansässigen Jäger einbeziehen, damit ein Abschuss wahrscheinlicher wird. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. berichteten und widersprachen. Dazu hatten wir in zahlreichen Zaunkontrollen nachgewiesen, dass Weidetiere im Gebiet so gut wie gar nicht geschützt werden. Zur Zeit werden Umweltverbände zur geplanten Erweiterung der Verfügung angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht zu den Verbänden, die sich dort äußern dürfen, allerdings haben wir bereits angekündigt, Anzeige sowohl gegen Umweltminister Albrecht, als auch gegen jeden ausführenden Schützen zu stellen.

Auch die DJGT widerspricht

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat sich am 11. September mit einem Schreiben an den schleswig-holsteinischen Minister Albrecht gewandt und den geplanten Erlass einer Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss des Wolfs GW924 m (Dani) „effizienter“ gestaltet werden soll und die Wahrscheinlichkeit erhöht werden soll, scharf kritisiert. Darin legen die Juristin Christina Patt und die ehemalige Richterin Almuth Hirt dar, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßig Entnahme nicht vorliegen würden. Neben unzureichenden und teilweise sogar widersprüchlichen Begründungen stelle sich der gesamte Prozess als äußerst intransparent dar. Die aktuell gültige Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sei im Gegensatz zu den ersten Dokumenten, nicht einmal öffentlich verfügbar. Die DJGT behalte sich auf dieser Basis vor, Strafanzeige zu erstatten, sollte der Wolf tatsächlich rechtswidrig abgeschossen werden.

Schadensprognose falsch

Allen voran habe sich die Schadensprognose vom 30. Januar 2019, die der ersten Ausnahmegenehmigung vom 31. Januar 2019 zugrunde lag, nicht bestätigt. Aus der Tabelle zu Tierrissen und Sichtungen, die auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht wird, gehe eindeutig hervor, dass der Wolf nach den Rissereignissen aus dem Winter 2018/2019 sein Verhalten eben nicht dahingehend angepasst hätte, dass er weiterhin in geschützte Schafherden eindringen würde und innerhalb geeigneter Seite 1 von 2 Umzäunungen Schafe töten würde. Bis auf eine Ausnahme seien die weiteren Tierrisse innerhalb unzureichend gesicherter oder gänzlich ungesicherter Herden erfolgt. Weitere Argumente, mit denen die Befürchtung, dass es zu einem erheblichen Schaden kommen könnte, glaubhaft belegt werden könnten, seien im Verlaufe des bisherigen Prozesses nicht angeführt worden.

Wolfsabschuss statt Herdenschutz

Entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG sei zudem weder ein umfassender Herdenschutz als geeignete, mildere zur Verfügung stehende Maßnahme umgesetzt worden, obwohl die betroffenen Gebiete zu sog. Wolfspräventionsgebieten erklärt wurden, in denen der Prävention immer Vorrang zukommen soll, noch wäre umfassend und überzeugend dargelegt worden, warum ein Herdenschutz in diesen Gebieten als nicht geeignet angesehen wird.

Weiterer Wolf im Gebiet

Schließlich könnten auch die vorliegenden Ausführungen dazu, dass sich durch die geplante Entnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Wolfspopulation nicht verschlechtert oder negativ beeinträchtigt würden, nicht überzeugen. Hier komme es zu teilweise widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf das aktuelle Wolfsvorkommen. Darüber hinaus gab es bereits öffentliche Spekulationen über eine befürchtete mögliche Verpaarung mit einer Wölfin, die in einem benachbarten Gebiet als resident eingestuft worden ist, aus der heraus ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein entstehen könnte. Der Abschuss des Wolfsrüden GW924m  (Dani) würde genau dieses potentielle erste Rudel verhindern.

Hier die Stellungnahme der DJGT sowie die Pressemitteilung in völler Länge: Pressemitteilung_geplante_Allgemeinverfügung_Entnahme_GW924m Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Weitere Informationen über die DJGT: http://www.djgt.de