Todesurteil für Wolfsfamilien: Niedersachsen besiegelt mit geheim gehaltenen Abschusszonen das Sterben ganzer Rudel
In Niedersachsen hat die rot-grüne Koalition ihre Maske endgültig fallen gelassen. Mit der Einrichtung des ersten sogenannten „Interventionsgebietes“ im Territorium Werlte, das sich über die Landkreise Emsland und Cloppenburg erstreckt, betreibt das Land staatlich legitimierte Wolfsvernichtung. Die offizielle Mitteilung des Ministeriums entlarvt ein zutiefst erschreckendes Verständnis von Natur- und Artenschutz: Unter dem Deckmantel des Weidetierschutzes wird hier die systematische Auslöschung eines kompletten Familienverbandes freigegeben – explizit inklusive Welpen und Jungwölfen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt dieses brutale Vorgehen aufs Schärfste.
Das Märchen vom „zumutbaren Herdenschutz“ im Emsland und Cloppenburg
Ausrottung als Management-Säule: Tötung von Welpen legalisiert
Das Demokratiedefizit: Wolfsjagden im Geheimen
Warum die NABU-Klage wichtig ist – aber diese Rudel nicht mehr retten kann
Das fatale Versprechen der Großverbände: Alibi-Artenschutz behindert die Praxis
Ein System am Limit: Warum Gerichtsverfahren allein keine Wölfe mehr retten
Zeugen vor Ort gesucht: Dokumentieren Sie das Geschehen
Wir fordern den sofortigen Stopp der Jagd
Die Liste der glücklicherweise fehlgeschlagenen Schnellabschüsse in der Wesermarsch, in Cuxhaven, Wittmund oder Diepholz zeigt deutlich: Die Bejagung löst kein einziges Problem auf den Weiden, sondern bedient lediglich die Abschussforderungen der Jagd- und Agrarlobby. Wölfe sind immer noch eine geschützte Art. Ihre Dezimierung im Namen einer lobbygesteuerten Politik ist illegal (dies sollten die Jäger bedenken, die zur Waffe greifen wollen. Am Ende könnten auch sie als Sündenböcke dienen) und ethisch inakzeptabel. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert den sofortigen Stopp des Abschussverfahrens im Wolfsterritorium Werlte, die sofortige Rücknahme der geheim gehaltenen Fristen und eine bedingungslose Rückkehr zu einem echten Herdenschutz und rechtstaatlicher Ordnung.
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