Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde im Landkreis Teltow-Fläming ein männlicher Wolf entnommen. Erst gestern informierte das Brandenburger Umweltministerium die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung darüber.  Die Entnahme eines Wolfs sei vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2022 auf Grundlage der Wolfsverordnung freigegeben worden. Gegen Deutschland läuft allerdings ein Pilotverfahren der EU u. a. auch wegen dieser Wolfsverordnung. Die von dem erlegten Tier genommenen Proben seien in der Zwischenzeit genetisch analysiert worden. Es handele sich dabei um einen Nachkommen des „schadstiftenden“ Wolfes GW1339m. Es wurde also wieder einmal das „falsche“ Tier erschossen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende.

Wieder musste ein Jungtier sinnlos sein Leben lassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten bereits vehement gegen die Abschussverfügung auf den Vaterwolf protestiert, die dazu noch ein halbes Jahr geheim gehalten worden war. Wir berichteten hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/01/auch-die-gruenen-in-brandenburg-wollen-wolfsmischlinge-und-woelfe-toeten/

Beispielfoto Jungtier. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände, wie BUND und Nabu hätten hier unserer Meinung nach im Vorfeld gegen die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW1339m klagen können und müssen, da die Brandenburger Wolfsverordnung gegen EU-Recht verstößt.

Andere, die sich selber immer sehr gerne als Wolfsfreunde in den sozialen Netzwerken darstellen, beteiligen sich am offiziellen Wolfsmonitoring und geben Daten an die Behörden weiter. Dass diese Daten von den Behörden auch dazu genutzt werden, die Wölfe zu verfolgen und abzuschießen müsste diesen Leuten eigentlich klar sein.

Familien kaputtschießen

Die Begründung des Umweltministeriums:

„Der schadenverursachende Wolf GW1339m ist nicht durch individuell erkennbare körperliche Merkmale (zum Beispiel ungewöhnliche Zeichnung oder sichtbare Verletzungen) von anderen Wölfen unterscheidbar. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes den sukzessiven Abschuss von Wölfen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen bis zum Ausbleiben von Schäden vor. So soll mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tötung desjenigen Wolfs sichergestellt werden, der für die Nutztierrisse verantwortlich ist.“

Dabei ist es längst wissenschaftlich belegt, das bei zerschossenen Rudeln nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse die Folge sind. Dazu wird bei den Wölfen ein massives Trauma verursacht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Ist die ganze Familie schließlich totgeschossen, wird sich das nächste Rudel ansiedeln, bei dem dann auch wieder alle Familienmitglieder totgeschossen werden dürften? Dies ist sowohl ethisch als auch nach geltendem Tierschutz- und Naturschutzrecht sowie EU-Recht nicht vereinbar.

Schützen statt schießen

Nur ein konsequenter Herdenschutz mit unbürokratischer Förderung, aber auch Forderung verhindert Risse. Deshalb treten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch seit Jahren dafür ein, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern, ohne erst mit viel bürokratischem Zeitaufwand Wolfsgebiete auszuweisen.

 

Hier die Pressemitteilung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-02-2023-entnahme-eines-wolfes-im-landkreis-teltow-flaeming?fbclid=IwAR3qCvWk9E00bt47CFqtv7O8TgFbBzxZYouztgc5n1jSISdlHNwRhir6sn8#

Weitere HIntergründe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Geheime Wolfsjagden auch in Brandenburg

Im Rahmen unseres Pressespiegels stolperten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. über einen Artikel in der MAZ von gestern, in dem aufgeführt ist, dass es eine Schießgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Fläming geben würde. Und dies schon seit Juli 22. Vergeblich suchten wir nach einer Pressemitteilung dazu. Telefonische Nachfragen beim Umweltministerium und beim Landesamt für Umwelt haben heute bestätigt, dass es keine Pressemitteilung gab. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste gegen diese Praktiken, Schießgenehmigungen zu erteilen, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Wir behalten uns vor, Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführende Personen zu stellen, sollte der Wolf tatsächlich zu Tode kommen.

Auszug aus dem Artikel der MAZ:

Zitat: „Wolf in TF konnte bisher nicht erschossen werden. Details aus der Statistik zeigen, wie gefährlich die Situation teilweise ist: Im Mai hat ein Wolf mehrere Kamerunschafe in der Stadt Luckenwalde gerissen. Schon im März hatte es einen ähnlichen Vorfall in Jüterbog gegeben. Noch stärker betroffen ist die Region östlich von Dahme. Dort haben Wölfe über Monate hinweg immer wieder mehrere Dutzende Schafe getötet, teilweise fast 20 an einem Tag. Weil es in TF immer wieder auch zu Übergriffen kam, obwohl die Tierhalter wolfabweisende Maßnahmen zum Beispiel mit speziellen Zäunen getroffen haben, ist ein Wolf im Landkreis nun sogar offiziell zum Abschuss freigegeben. „Diese Maßnahme läuft seit Juli und noch mindestens bis Dezember“, berichtete Harms. „Es sind Personen bestellt, die versuchen, den Wolf zu schießen, bisher aber ohne Erfolg.“

Hintergrund:

Die EU eröffnete bereits ein Pilotverfahren gegen Deutschland, unter anderem auch wegen den Wolfsverordnungen Niedersachsen und Brandenburg. Somit muss unserer Ansicht Umweltverbänden die Möglichkeit gegeben werden, gegen Abschussgenehmigungen zu klagen. Wer aber gar nicht erfährt, dass es eine Abschussgenehmigung gibt, der kann auch keine juristischen Schritte dagegen unternehmen. Deshalb sind geheim gehaltene Abschussverfügungen unserer Ansicht nach illegal.

Schießereien wie in Niedersachsen?

Zuletzt war der Niedersächsische Umweltminister Lies unter scharfe Kritik geraten, weil er Wölfe in solchen geheimen Wolfsjagden abschießen ließ bzw. abschießen lassen will. Mehrere Verbände hatten gegen bekannt gewordene Schießbefehle geklagt und auch wie zum Beispiel im Fall Landkreis Wittmund, Erfolg gehabt.

Wir fordern das Umweltministerium Brandenburg sowie Umweltminister Axel Vogel (Grüne) auf, sofort die geheimen Wolfsjagden zu beenden und der Informationspflicht der Öffentlichkeit nachzukommen. Ferner stellen wir eine offizielle Anfrage mit der Bitte um Angabe, wie viele Abschussgenehmigungen in Brandenburg in diesem Jahr erteilt wurden.

Quellen:

https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/luckenwalde/teltow-flaeming-wolf-zum-abschuss-freigegeben-weniger-wild-in-waeldern-unterwegs-DNUZZSNTKBD76KK3MHNCOMCRNY.html?fbclid=IwAR3vaN8ITYsMK53zb0hNlpERhEWwVSlBrReo7vx6FIsZhIC-DE5o2Xh8Dzk

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/