Offener Brief an Bürgermeister Andreas Lysk (Weißkeißel) sowie Autor Hermann Tydecks von Tag24

13.08.2019

Warum verbreiten Sie Fake-News, wenn sie doch angeblich keine Hysterie verbreiten wollen?

Lieber Herr Bürgermeister Lysk und lieber Herr Tydecks,

in Sachsen gibt es große Probleme, die sicherlich wenig bis gar nichts mit Wölfen zu tun haben.  Auch die Wahlen stehen kurz bevor. Viele Bürger Ostsachsens fühlen sich abgehängt. Viele Stadträte fühlen sich von Rechten bedroht. Doch statt sich wirklich mit dem Rechtsruck zu beschäftigen, werfen einige Politiker anscheinend noch einmal alles an Argumenten vors Wahlvolk, was vermeintlich Wählerstimmen einbringen könnte. So dienen wohl Wölfe als willkommene Abwechslung zu den wirklichen Herausforderungen. Zeitungen, die sich an die Politiker anbiederten und nicht neutral schrieben, werden auch Hofberichterstatterpresse genannt. Dass eine solche Berichterstattung leider inzwischen keine Seltenheit mehr darstellt, ist nur noch beschämend. Es ist so auch nicht verwunderlich, warum die Auflagen von Zeitungen oft nur noch einen Abwärtstrend erkennen lassen. Mit reißerischer Berichterstattung und alternativen Fakten ist dieser Trend jedenfalls unserer Meinung nach nicht aufzuhalten. Herr Tydecks, Sie sollten sich schämen, einen Artikel mit einer Tatsachenbehauptung aufzumachen, die so nicht stimmt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nämlich gar nicht bekannt, wer oder was den Hund getötet hat.

Herr Bürgermeister Lysk, wir möchten Sie daran erinnern, sich doch ebenfalls an die Wahrheit zu halten. Die Zitate, die ihnen in diesem Artikel zugeschrieben werden, entsprechen wohl nicht der Wahrheit.

Zitat: „HÜNDIN GETÖTET: BÜRGERMEISTER FORDERT ABSCHUSS DES KILLER-WOLFS

ANDREAS LYSK WILL IN WEISSKEISSEL KEINE HYSTERIE VERBREITEN“

Von Hermann Tydecks

Weißwasser – Schon wieder fiel in der Oberlausitz in Weißkeißel (Landkreis Görlitz) ein Hund offenbar einem Wolf zum Opfer (TAG24 berichtete). Der entstellte Kadaver der Bernersennen-Schäferhündin „Schila“ (†10) wurde nahe der Siedlung gefunden. Der Bürgermeister der Gemeinde fordert jetzt den Abschuss des Raubtiers. https://www.tag24.de/nachrichten/weisswasser-huendin-getoetet-buergermeister-fordert-abschuss-killer-wolf-andreas-lysk-1166087?fbclid=IwAR32oefWambFf_xh3UgXDfc_IKrHjSCxNKNE-OTcjDP53bx9ODglp4blYiY

Wir waren vor Ort und haben unter anderem  mit einigen  Nachbarn über den Vorfall  gesprochen.  Sie hätten noch nie einen Wolf  in der Region gesehen, sagten sie zu uns. Angeblich hätten aber irgendwelche weiteren Bekannten angeblich schon einmal Wölfe gesehen. Dies sei aber mehr Hörensagen und Ausschmückung von Geschichten á la „stille“ Post, als es Fakten entspräche.  Wir haben das Gelände im Umkreis von zirka zwei Kilometern  nach Wolfsspuren bzw. Losungen  sowie Rissresten abgesucht,  aber nichts dergleichen gefunden. Der getötete Hund soll ein großer schwarzer 45 kg schwerer Hund gewesen  sein und er wäre sonst eigentlich immer auf dem Grundstück in einem Zwinger eingesperrt gewesen. Zwingerhaltung halten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. aus tierschutzrechtlichen Gründen allerdings für sehr bedenklich.

Polizei und Fachstelle Wolf dementieren

Dieser Hund scheint also keineswegs ein geliebtes Familienmitglied gewesen zu sein. Die Auskunft, dass der Hund im Zwinger gehalten worden war, deckt sich auch mit einem Artikel aus TAG 24, in dem die Hundehalterin Madeleine Troll behauptet, dass die Polizei ihr gesagt hätte, es sei ein Wolf gewesen. Polizei und Wolfsexperten hätten ihren eigenen Verdacht sofort bestätigt. Wir fragten vorgestern bei der Polizei nach. Hauptwachtmeister Urban von der Polizei Weißwasser gab uns die Auskunft, dass am 07.08.2019 Beamte vor Ort lediglich einen toten Hund vorgefunden hätten. Irgendwelche Spekulationen hätte die Polizisten bestimmt nicht gemacht und es sei auch nichts im Bericht vermerkt. 

Erhebliche Zweifel an der Darstellung der Hundebesitzerin

Vanessa Ludwig von LUPUS und der Fachstelle Wolf in Nossen gab uns vorgestern die telefonische Auskunft, dass Mitarbeiter der Fachstelle Wolf vor Ort nie angeben würden, dass der Hund mit Sicherheit von einem Wolf gerissen worden sei. Es sei bereits viel von dem Kadaver gefressen worden. Man hätte lediglich den Wolf als Verursacher nicht ausschließen können. Allerdings wäre ein Verschleppen des Hundekopfes normalerweise eher anderen Waldbewohnern, wie zum Beispiel Füchsen zuzuschreiben. Der Kadaver des Hundes sei ins Leibnitz-Institut nach Berlin gebracht worden, wo weitere Untersuchungen stattfinden würden. Dort würde man auch DNA-Proben nehmen, die anschließend im Senckenberg-Institut in Gelnhausen  untersucht werden würden. Erst wenn weitere Ergebnisse vorliegen würden, könne man genauere Auskunft geben. Außerdem habe man dort Wildkameras aufgehängt, um zu schauen, was oder wer sich dort weiter aufhält. 

Auf erneute telefonische Anfrage bekamen wir noch einmal die Auskunft, dass es noch keine neuen Erkenntnisse geben würde.

Selbst wenn es stimmt, dass Frau Troll einen Wolf an ihrem toten Hund gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass ein Wolf auch tatsächlich den Hund gerissen hat. Wölfe fressen nämlich auch Aas. Auch wenn die DNA-Analyse einen Wolf bestätigen sollte,  heißt das nicht, dass der Wolf auch der „Täter“ war.

Unser Team vor Ort hatte das Gefühl, dass die Befragten nicht von einem Wolfsübergriff überzeugt sind und diese Geschichte nicht wirklich glauben. Oder hat ein Jäger den Hund erschossen und den Kopf wegen einer verräterischen Wunde verschwinden lassen? Unklar. Fakt ist, dass Wölfe Hunde als Spielpartner, als Sexualpartner (sofern in der Ranzzeit kein Wolf zur Verfügung steht) oder als Beute wahrnehmen können. Ein Hund, der allein ohne Besitzer unterwegs ist, kann zur Beute werden, da kein Mensch mit seiner Anwesenheit den Wolf schützt. Wölfe sehen uns Menschen ebenfalls als Beutegreifer, deshalb sind Hunde an der Leine in Wolfsgebieten in Sicherheit, unangeleinte Hunde nicht. Selbst wenn es also ein Wolf gewesen ist, ist dies keinesfalls ein unnatürliches Verhalten und ein solcher Wolf ist auch nicht als „Killer-Wolf“ zu bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

Faktencheck: Angeblicher Hunderiss in Sachsen – Lügt die Besitzerin?

Hinter dieser Baumgruppe liegt das Anwesen.

 

Weißkeißel liegt inmitten von Wäldern und Feldern. Kein Wunder sind hier viele Wildtiere unterwegs.

 

Im Februar des vergangenes Jahr wurde ein Wolf in der gleichen Gegend erschossen, weil er einen Hund getötet haben sollte. Wolf „Zottel“ litt höchstwahrscheinlich unter Räude. Diese hätte behandelt werden können. Es gibt zwei Medikamente in Tablettenform, die man als Köder damals hätte verabreichen können.  Stattdessen erschoss man das Tier. Wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/23/erschiessung-wolf-zottel-veroeffentlichung-ueber-gutachten-wirft-noch-mehr-fragen-auf-petition-weiter-offen/

Nun scheint diese Methode der Abschussforderung von Wölfen ein Comeback zu erleben. Am 7. August wurde erneut ein toter Hund bei Weißkeißel aufgefunden. Schon erscheinen die ersten reißerischen Berichte über den aktuellen  Vorfall.

Tag 24 schreibt:

Weißwasser –Entsetzen in der Oberlausitz! In Weißkeißel (Landkreis Görlitz) fanden Halter ihren geliebten Mischling Schila (10) leblos auf und völlig entstellt, ohne Kopf. Die Bernersennen-Schäferhündin wurde von einem Wolf getötet, das vermutet nicht nur die Polizei.

Hundehalterin Madeleine Troll (43) betrat am Morgen ihre Terrasse.

„Ich sah in rund 200 Metern Entfernung einen Wolf auf der Wiese, wie er an etwas zerrte. Ich dachte, er hätte ein Reh gerissen“, sagt die Bürokauffrau traurig. „Da wusste ich noch nicht, dass er gerade unsere Schila fraß.“ Zitat aus dem Artikel: „Entsetzen in der Oberlausitz! In Weißkeißel (Landkreis Görlitz) fanden Halter ihren geliebten Mischling Schila (10) leblos auf und völlig entstellt, ohne Kopf. Die Bernersennen-Schäferhündin wurde von einem Wolf getötet, das vermutet nicht nur die Polizei. Hundehalterin Madeleine Troll (43) betrat am Morgen ihre Terrasse. „Ich sah in rund 200 Meter Entfernung einen Wolf auf der Wiese, wie er an etwas zerrte. Ich dachte, er hätte ein Reh geriss“, sagt die Bürokauffrau traurig. „Da wusste ich noch nicht, dass er gerade unsere Schila fraß.“ Hier geht es zum Artikel https://www.tag24.de/nachrichten/weisswasser-wolf-beisst-hund-tot-schila-raueber-holt-sogar-ihren-kopf-1163688?fbclid=IwAR019hUvPU-mS-bg3i1UmBPd8W88txYNHkxDGCJdX1LJtOWvg91cFZ-4RXY

Wir waren vor Ort und haben unter anderem  mit einigen  Nachbarn über den Vorfall  gesprochen.  Sie hätten noch nie  einen Wolf  in der Region gesehen, sagten sie zu uns. Angeblich hätten aber irgendwelche weiteren Bekannten angeblich schon einmal Wölfe gesehen. Dies sei aber mehr Hörensagen und Ausschmückung von Geschichten á la „stille“ Post, als es Fakten entspräche.  Wir haben das Gelände im Umkreis von zirka zwei Kilometern  nach Wolfsspuren bzw. Losung  sowie Rissresten abgesucht,  aber nichts dergleichen gefunden. Der getötete Hund soll ein großer schwarzer 45 kg schwerer Hund gewesen  sein und er wäre sonst eigentlich immer auf dem Grundstück in einem Zwinger eingesperrt gewesen. Zwingerhaltung halten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. aus tierschutzrechtlichen Gründen allerdings für sehr bedenklich.

Dieser Hund scheint also keineswegs ein geliebtes Familienmitglied gewesen zu sein. Diese Auskunft deckt sich auch mit einem Artikel aus TAG 24, in dem die Hundehalterin Madeleine Troll behauptet, dass die Polizei ihr gesagt hätte, es sei ein Wolf gewesen. Polizei und Wolfsexperten hätten ihren eigenen Verdacht sofort bestätigt. Wir fragten heute bei der Polizei nach. Hauptwachtmeister Urban von der Polizei Weißwasser gab uns die Auskunft, dass am 07.08.2019 Beamte vor Ort lediglich einen toten Hund vorgefunden hätten. Irgendwelche Spekulationen hätte die Polizisten bestimmt nicht gemacht und es sei auch nichts im Bericht vermerkt. 

Lügt die Hundebesitzerin?

Vanessa Ludwig von LUPUS und der Fachstelle Wolf in Nossen gab uns die telefonische Auskunft, dass Mitarbeiter der Fachstelle Wolf vor Ort nie angeben würden, dass der Hund mit Sicherheit von einem Wolf gerissen worden sei. Es sei bereits viel von dem Kadaver gefressen worden. Man hätte lediglich den Wolf als Verursacher nicht ausschließen können. Allerdings wäre ein Verschleppen des Hundekopfes normalerweise eher anderen Waldbewohnern, wie zum Beispiel Füchsen zuzuschreiben. Der Kadaver des Hundes sei ins Senckenberg-Institut nach Berlin gebracht worden, wo weitere Untersuchungen stattfinden würden. Dort würde man auch DNA-Proben nehmen, die anschließend im Senckenberg-Institut in Gelnhausen  untersucht werden würden. Erst wenn weitere Ergebnisse vorliegen würden, könne man genauere Auskunft geben. Außerdem habe man dort Wildkameras aufgehängt, um zu schauen, was oder wer sich dort weiter aufhält. 

Anmerkung von Wolfsschutzz-Deutschland e.V. : Selbst wenn es stimmt, dass Frau Troll einen Wolf an ihrem toten Hund gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass ein Wolf auch tatsächlich den Hund gerissen hat. Wölfe fressen nämlich auch Aas. Auch wenn die DNA-Analyse einen Wolf bestätigen sollte,  heißt das nicht, dass der Wolf auch der „Täter“ war.

Unser Team vor Ort hatte das Gefühl, dass die Befragten nicht von einem Wolfsübergriff überzeugt sind und diese Geschichte nicht wirklich glauben. Wollten sich die Besitzer am Ende selber ihres ihnen lästig gewordenen Hundes entledigen? Oder hat ein Jäger den Hund erschossen und den Kopf wegen einer verräterischen Wunde verschwinden lassen? Unklar. Fakt ist, dass Wölfe, Hunde als Spielpartner, als Sexualpartner (sofern in der Ranzzeit kein Wolf zur Verfügung steht) oder als Beute wahrnehmen können. Ein Hund, der allein ohne Besitzer unterwegs ist, kann zur Beute werden, da kein Mensch mit seiner Anwesenheit den Wolf schützt. Wölfe sehen uns Menschen ebenfalls als Beutegreifer, deshalb sind Hunde an der Leine in Wolfsgebieten in Sicherheit, unangeleinte Hunde nicht. Selbst wenn es also ein Wolf gewesen ist, ist dies keinesfalls ein unnatürliches Verhalten. 

In der Gegend um Krauschwitz befindet sich das Daubitzer Rudel sowie das Nochtener Rudel. Die Anwohner sollten eigentlich seit Jahren schon auf Wölfe eingestellt sein.

 

 

Pressemitteilung – Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Landrat, Umweltminister und unbekannten Schützen

Wolf in Sachsen wurde auf Anweisung der Behörden erschossen.

02.02.18 – Sachsen – Das Landratsamt Görlitz teilte heute Mittag auf seiner Homepage mit, dass ein als verhaltensauffällig eingestufter Wolf „entnommen“ worden sei. Dies heißt im Klartext nichts anderes als „getötet“, sagt die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer, die im Namen des Vereines in Gründung Anzeige gegen den Landrat des Landkreises Görlitz, Bernd Lange, den Umweltminister des Freistaates Sachsen, Thomas Schmidt sowie auch gegen den unbekannten Schützen erstattet hat.

„Es ist ganz klar nicht mit dem sächsischen Wolfsmanagementplan unter 5.4 vereinbar, einen Wolf ohne vorherige Vergrämung zu töten,“ erklärt Alexander Januszkiewicz. Der Diplom Biologe ist im Auftrag des Vereines im Gebiet der Oberlausitz für Forschung und Beobachtung zuständig. Weiterhin verstoße es ebenfalls gegen den Wolfsmanagementplan im Punkt 5.6. Deshalb kann auch Räude nicht als Grund für eine Tötung geltend gemacht werden. Weder habe das Landratsamt auf das Verlangen von weiteren Informationen, die die Mitarbeiter des Vereines angefordert hatten reagiert, noch auf eine Petition auf http://www.change.org/zottel  die mehr als zehntausend Menschen innerhalb von nur drei Tagen unterzeichnet hatten.

„Welchen Sinn machen Wolfsmanagementpläne, wenn sich verantwortliche Politiker einfach über Recht und Gesetz hinwegsetzen;“ fragt sich Sommer. Diese Frage stellten sich kurz nach der Bekanntgabe über die Tötung des Wolfes auch zahlreiche User von sozialen Netzwerden. So wollen sich viele Menschen Wolfsschutz Deutschland anschließen und ebenfalls eine Anzeige aufgeben. Der Wolf, den Menschen aus Polen liebevoll Zottel nannten, und der höchstwahrscheinlich auch aus einem polnischen Rudel stammt, hätte, wie es in Italien gängige Praxis ist, in einer Station mit Medikamenten behandelt werden können und danach wieder in die Freiheit entlassen werden können, so Januskiewics. Auch in Sachsen ist es nicht neu, kranke Wölfe zu behandeln. Im Falle eines Wolfs, der sich am Bein verletzt hatte, wurde dies vor ein paar Jahren erfolgreich umgesetzt.

Auch das Reißen eines Hundes stellt kein abnormales Verhalten bei einem Wolf dar. Zumal der Hund bei Weißkeißel, seine Hundehütte und seinen Platz nicht im eingezäunten Bereich des Gartens gehalten wurde, wie Mitarbeiter des Vereines vor Ort festgestellt hatten. Das tote Tier soll auch nicht beim Besitzer, sondern mindestens 300 Meter entfernt an einem Damm gefunden worden sein. Nachbarn berichteten, dass es sich um einen Streuner gehandelt hätte. Laut DNA-Ergebnis ist ein Wolf als Verursacher beweisen worden, nicht aber, dass es auch Wolf Zottel war. Am zweiten Hund hätte keine DNA-Ergebnis festgestellt werden können, hieß es auf unsere Anfrage.

Sommer: „Wir sind entsetzt über eine derartige Willkür und Mitleidslosigkeit. Sollte es nicht heißen: Im Zweifel für den Angeklagten?“

 

 

 

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

 

Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen

18.01.18 – Update zum Bericht von gestern.

WIR VERBREITEN KEINE FAKE-NEWS! Diese Nachricht haben wir heute an das Wolfsbüro gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Tagen kursiert in den sozialen Netzwerken ein Foto, das angeblich von einer Wildkamera von LUPUS aufgenommen worden sein soll. Unser Mitarbeiter ………………………. hat mehrmals mit Ihnen telefoniert, unter anderem mit Sophia Liehn, um über den Sachverhalt zum Abschussentscheid Klarheit zu bekommen. Dabei hat er auch gefragt, ob dieses Bild, siehe Anhang, von der SZ wurde es mit Archivbild untertitelt, von LUPUS stammt. ………………. sagt, Frau Liehn hätte ihm die Auskunft gegeben, dass das Bild NICHT von Lupus sei. Nun erhalten wir einen Screenshot aus einer FB-Gruppe, wo angeblich eine offizielle schriftliche Antwort von Ihnen gepostet ist. Darin steht, dass das Bild von LUPUS sei.

Könnten Sie uns bitte aufklären? Normalerweise sind Bilder aus Wildkameras von Lupus immer auch mit Copyrightzeichen versehen. Dieses Bild wird von diversen Zeitungen mal als Archivbild und mal als privat untertitelt. Ferner hätten wir gerne Auskunft darüber, ob es bereits ein DNA-Ergebnis zum toten Hund gibt. Wie kommen Sie darauf, dass es ausgerechnet der Wolf auf dem Bild in Krauschwitz gewesen sein soll, der den Hund in Weißkeißel getötet haben soll? Wir waren mit drei Mitarbeitern vor Ort. Der betroffene Hundehalter hat auch mit uns gesprochen und sich in Widersprüche verwickelt. Nachbarn sagen, dass der Hund immer herum gestreunert sei. Das Anwesen ist im Bereich der Hundehütte nicht eingezäunt. Selbst wenn tatsächlich ein Wolf den Streuner getötet hat, ist dies doch nicht der Beweis, dass es der Wolf war, der in Krauschwitz in die Kamera gelaufen ist, oder?

Ein Wolf unterscheidet sicherlich nicht einen nachts frei herumlaufenden Hund von einem „normalen“ Beutetier, wie Kaninchen, etc. Wie kommt eine derartige Abschussverfügung zustande? Was war Ihr Anteil an der Verfügung? Was haben Sie dem Landratsamt vorgeschlagen?

Selbst wenn es sich um einen Wolf mit Räude handeln sollte, der dort herumstreift, so ist diese behandelbar. In Sachsen ist kein stabiler Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht.

Wir bitten Sie um ein schnellstmögliches Feedback

Mit freundlichen Grüßen

 

Kurz darauf hat uns Frau Liehn vom Kontaktbüro zurückgerufen und mitgeteilt, dass es sich um ein bedauerliches Missverständnis handeln würde. Man hätte sowohl private, als auch Bilder von LUPUS gehabt. Allerdings hätte die Privatperson Bilder, die von LUPUS erstellt worden sind, ohne Genehmigung vorab weiterverteilt. Diese seien dann in diversen Zeitungen und auch bei uns gelandet. Auf unsere Rückfrage hätte unser Mitarbeiter wohl ihre Aussage verwechselt, dass LUPUS nicht die privaten Bilder genommen hätte, sondern die eigenen. Dadurch, dass die Bilder vorab verteilt worden wären, seien viele Missverständnisse entstanden. Sogar ein falsches Copyright, wie in Falle der sächsischen Zeitung, seien dadurch entstanden, dass die Fotos unerlaubt überall verteilt worden seien.

 

Update -Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen.

Im Zweifel gegen den Angeklagten: Unfassbarer Fall von Amtsmissbrauch?

Sachsen – Am Donnertag der vergangenen Woche meldeten diverse Tageszeitungen in Sachsen, dass auf einen Wolf im Raum Weißkeißel eine Abschussverfügung herausgegeben worden sein sollte. Bis heute ist dazu allerdings keinerlei weitere Information an die Öffentlichkeit gegeben worden. Das heißt, offiziell gibt es diesen Abschussbefehl bislang nicht einmal. Einer unserer Mitarbeiter hat deswegen mit dem Büro in Rietschen telefoniert. Die genetische Untersuchung vom Tierarzt und Institut (Kadaver) liege bis dato noch nicht vor. Der Schießbefehl sei vom Ministerium in Dresden herausgegeben worden, heißt es von dort. Man vermute lediglich den angeblich von Räude befallenen Wolf als Verursacher für die Attacken auf die Hunde. Bilder aus einer privaten Wildkamera kursieren im Netz und führen zu allerlei Vermuten in den sozialen Netzwerken. Die SZ nahm ein solches Bild sogar als Aufmacher für einen Artikel, gab allerdings an, dass es sich bei dem Foto um ein Archivbild handeln würde.  Fakt ist, dass nicht einmal abschließend klar ist, auf welchen Wolf geschossen werden soll. Dem Wolf (falls er wirklich ein Räudefall ist) sollte lieber geholfen werden (Betäubung und Auskurieren im Gehege). Tatsache ist, dass die Fotoserie einen Wolf zeigt, der nicht in Weißkeißel in die Fotofalle gegangen sein soll, sondern in Krauschwitz. Das Gebäude, das darauf im Hintergrund zu sehen ist, deckt sich nicht mit dem, an dem unsere Mitarbeiter vor Ort waren. Wie die Behörde zum Schluss gekommen sein will, dass es gerade dieser Wolf war, der den Hund getötet haben soll, erschließt sich uns nicht. Uns sagte Frau Liehn vom Kontaktbüro, dass es keine Fotos geben würde, die den angeblich von Räude befallenen Wolf mit einem Haustier im Maul zeigen würden. Die Genehmigung zur Entnahme, wurde ausschließlich aufgrund von Aussagen von Privatpersonen verfügt. Diese Menschen haben also lediglich behauptet, dass sie den Wolf mit einer Katze im Maul gesehen hätten. Da im sächsischen Managementplan aufgeführt ist, dass Wölfe, die Katzen und Hunde beißen oder fressen, abgeschossen werden dürfen, öffnet dieser Aspekt der Verleumdung Tür und Tor. 

Drei Mitarbeiter von Wolfsschutz Deutschland waren vor Ort in Weißkeißel. Dabei konnten Sie mit dem betroffenen Hundehalter sprechen. Unseren Mitarbeitern fiel dabei auf, wie emotionslos der Halter von seinem verstorbenen Tier, einem Cockerspanielmix, sprach. Angeblich sei der Hund vor dem tödlichen Angriff schon einmal von einem Wolf gebissen worden, er habe sich aber erholt. Nur wenige Tage später hätte die tödliche Attacke stattgefunden, heißt es. Dabei fiel unseren Mitarbeitern auf, dass die Hundeleine nicht zerrissen war, wie es in früheren Berichten hieß, sondern ordentlich über der Hundehütte hing. Um die Hundehütte herum waren keinerlei Kampfspuren zu erkennen, was bei dem matschigen Boden, der zur Zeit regenbedingt vorherrscht, doch sogar noch deutlicher zu sehen sein müsste. Der Gartenteil, auf dem die Hundehütte steht, weißt keinerlei Umzäunung auf. Der Halter räumte ein, dass er seinen Hund nicht daran gehindert hätte, herumzustreunen. Er sei schließlich immer wieder zurückgekommen. Ferner hält der Mann Hühner und Katzen, denen bislang nichts passiert ist. Weiterhin wurde der tote Hund nicht auf dem Grundstück des Besitzers gefunden, sondern an einem Damm zirka 200 Meter entfernt. Auch Nachbarn berichteten uns, dass der Hund immer wieder herumgestreunt wäre. 

Sollte nicht eher der Hundehalter anzeigt werden? Welcher verantwortungsbewusste Halter lässt denn einen verletzen Hund nach einem Biss nachts erneut herumstreunen, und das mitten im Wolfsgebiet? Und weitere Fragen stellen sich. Im einem der Nachbarhäuser leben etliche Katzen. Die Halterin hat keines ihrer Tiere verloren. Fazit: Erneut eine sehr konstruiert wirkende und nicht glaubhafte Geschichte aus Sachsen. Ein Schießbefehl scheint hier rein rechtlich gar nicht durchführbar zu sein, denn die Schuld des angeblichen Täters „Wolf“ ist durch nichts erwiesen.