Faktencheck – bekommt die GroKo jetzt tatsächlich Gesetze durch, um Wölfe töten zu können?

Der Umweltminister Backhaus von Mecklenburg-Vorpommern (SPD) gab gestern nach einem Treffen mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sowie weiteren Landesumweltministern, u. a. auch Umweltminister aus Sachsen, Thomas Schmidt,  ein Interview  im Radioprogramm des NDR. Von NDR wurde er in einem nachfolgenden Bericht so zitiert: 

„Eine Einigung über eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sie zusammen mit dem Einverständnis der Naturschutzorganisationen erzielt worden. „Ich hoffe, dass das jetzt zügig umgesetzt wird“, sagte Backhaus im Gespräch mit NDR 1 Radio MV.

Abschuss möglich bei „schweren Schäden“

Demnach dürfen einzelne Wölfe und gegebenenfalls auch ganze Rudel getötet werden, wenn durch diese „im juristischen Sinne schwere Schäden“ entstehen. Dies gelte für Wölfe, die immer wieder Herden von Nutztieren angreifen oder die Scheu verlieren und sich Menschen in Dörfern häufig nähern. „Wenn die Weidetiere ordnungsgemäß gesichert waren, dürfen diese Wölfe getötet werden“, so Backhaus. Die Neuregelung des Gesetzes sei nötig, um Rechtssicherheit zu bekommen, so Backhaus weiter.

Allerdings ruderten Schulze und Klöckner in einem weiteren Interview des NDR wenig später wieder zurück. Während Backhaus behauptet haben soll, das Gesetz sei praktisch bereits schon geändert, teilten beide Politikerinnen nach dem Treffen in Berlin mit, es sei noch keine schnelle Lösung gefunden worden.

Die Richtung der Gespräche lasst allerdings Schlimmes für den Wolf in Deutschland befürchten.

Gesetzesänderung wäre Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Laut Backhaus gebe es jetzt ein Einvernehmen, auffällige Einzelwölfe oder auch – „wenn es ganz schlimm kommt“ – ein ganzes Rudel „rechtssicher zu töten“. Nämlich dann, wenn sie schwere Schäden bei Nutztieren anrichten oder sich „notorisch“ dem Menschen und Siedlungen nähern. Der handlungsfähige Staat müsse Farbe bekennen, sagte Backhaus weiter im NDR 1 Radio MV.

Dabei will Agrarministerin Klöckner offenbar eine weitgehendere Regelung. Sie will nicht nur auffällige Wölfe schießen lassen, sondern hätte eine allgemeine „Bestandsregulierung“ vorgeschlagen. Für die macht sich auch die Agrar-Expertin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, stark. Zitat NDR: „Sie meinte mit Blick auf das Treffen, die Ergebnisse seien wenig praxistauglich. Ein Wolf, der sich einer Siedlung nähere, warte sicher nicht darauf, bis ein zum Abschuss Berechtiger informiert wird und vor Ort ist.“  Es müsse wolfsfreie Zonen und für eine Bestandsregulierung auch eine Abschussquote geben.

Fakt ist, dass eine derartige Gesetzesänderung EU-Recht widersprechen würde. Noch ist ein Deutschland nicht einmal ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs erreicht. Experten sagen, dass leicht dreitausend bis viertausend Wölfe in Deutschland Platz haben. Zur Zeit leben (mit Welpen) zirka 750 Wölfe in Deutschland. Die Vermehrungsrate lag im vergangenen Jahr unter 30 %. Außerdem regeln Wölfe ihren Bestand selber. Ein Wolfspaar besetzt ein Revier, in dem es zusammen mit den Welpen vom Vorjahr und dem aktuellen Welpen leben. Dieses Revier verteidigen sie gegen andere Wölfe. Die Familienstärke eines Wolfsrudels wird durch die Zahl an Beutetieren geregelt. Je mehr Nahrung, desto mehr Nachwuchs. Nutztiere machen im Nahrungsanteil von Wölfen nur 1,1 % aus. Schaut man sich aktuelle Listen über Nutztierschäden an, fällt auf, dass zu einem großen Anteil Wölfe gar nicht für die Schäden verantwortlich waren, sondern Hunde oder Krankheiten für den Tod von Nutztieren verantwortlich gewesen sind.

Schießt man wahllos in Wolfsrudel hinein und tötet erfahrene Rudelmitglieder, zieht dies sogar vermehrt Nutztierisse nach sich. Dies bestätigen wissenschaftliche Studien. Dass Backhaus und Co. diese Studien nicht bekannt sind, ist kaum möglich. Warum also verlangt es diese Politiker nach Abschuss? Es scheint, als sei es vor allem gewünscht, Lobbyforderungen von Bauern-und Jagdverbände zu realisieren.

Der Anteil an Nutztieren beträgt beim Wolf nur 1,1 Prozent – Screenshot von www.dbb-wolf.de

 

Screenshot von www.dbb-wolf.de Diese Karte zeigt, dass in Deutschland noch viel Platz für Wölfe ist. Ein Rudel besteht aus den Elterntieren sowie Welpen und Welpen vom Jahr zuvor, die sich oft noch mit um den Nachwuchs kümmern. Ein durchschnittliches Wolfsrevier ist 250 Quadratkilometer groß. Was auf der Karte dicht besiedelt wirkt, ist in Wirklichkeit weit auseinander.

Geht die ersehnte Gesetzesänderung durch, wäre dies praktisch ein Freibrief zur Wiederausrottung der Wölfe. Warum dies so ist, liegt in der Biologie des Wolfs. In Kürze beginnt die Paarungszeit. Ein bis zweijährige Jungtiere verlassen nun ihr Rudel, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Diese Jungtiere haben keine Erfahrung damit, sich auf ihren Wanderungen geschickt zu verbergen. Also werden sie gesehen. Sie wandern auch mal durch Ortschaften, weil sie gerne unsere Wege benutzen. Angst vor Fahrzeugen haben sie nicht, da sie darin Menschen zunächst nicht wahrnehmen.  Es ist also kein Zufall, dass gerade im Hoch- bis Spätwinter und im Frühjahr vermehrt Wölfe gesehen und überfahren werden. Würden man solche Jungtiere nun abschießen dürfen, würde es den Tieren unmöglich gemacht werden, sich weiter zu verbreiten. Desweiteren wäre ein genetischer Austausch zwischen verschiedenen Wolfsgruppen nicht mehr möglich. Inzucht, wie in Schweden, das erbarmungslos Wölfe erschießt, wäre die Folge. Dabei ist in Deutschland noch jede Menge Platz für Wölfe. Wer einmal in Wolfsgebieten unterwegs war, weiß wie groß die Entfernungen in Wirklichkeit sind. Was auf Karten dicht besiedelt ausseht, liegt in Wirklichkeit weit auseinander. Finden Sie einmal ein Rudel von sechs Wölfen in Sachsen in einem Gebiet von durchschnittlich 250 Quadratkilometern.

Und wie will man „im juristischen Sinne schwere Schäden“ definieren? Im dem Fall in Baden-Württemberg, bei dem im vergangenen Jahr über 40 Schafe zu Tode kamen, war die Bachseite nicht mit einem Zaun geschlossen. Wölfe können sehr gut schwimmen und ein Wolf sagt zu einem solchen Fast-Food-Angebot natürlich nicht „Nein“. Dass ein Wolf mehrere Tiere tötet ist kein Blutrausch, sondern das liegt in seiner Natur. Nicht nur bei Wölfen wird ein so genannter Beutereflex ausgelöst, das Phänomen ist auch beim Fuchs in Hühnerstall bekannt. Die Beutegreifer töten nicht mehre Tiere, weil sie böse, psychisch gestört oder im Blutrausch sind, sondern deshalb, weil in der Natur die Situation eingesperrter Schafe oder Ziegen, die weder fliehen können, noch sich wehren, vorkommt. Der Beutereflex ist dafür verantwortlich, dass ein Beutegreifer so lange tötet, bis sich kein Tier mehr vor seiner Nase bewegt. Dabei wirkt ernsthafter Herdenschutz. In der Statistik geht der Anteil von Wölfen am Rissgeschehen bis 2016 zurück.

Wir fordern Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Wir fordern die Umweltministerkonferenz auf, dafür zu sorgen, dass Weidetierhalter in Punkto Herdenschutz besser unterstützt werden. Statt dies zu tun, wurde im vergangenen Jahr eine Weideprämie ja sogar noch von der GroKo gestrichen. Stattdessen leisten sich diverse Bundesländer einen Haushalt für eigene Wolfskillertruppen, wie beispielsweise Brandenburg für 50.000 Euro im Jahr.

Backhaus behauptete im Radiointerview, dass die Naturschutzverbände der Gesetzesänderung bereits zugestimmt hätten. Diese Stellungnahme des WWF liest sich allerdings ganz anders: https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo

Auch die Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert (Grüne), scheint mit der Sehnsucht, Wölfe zu killen, nicht einverstanden zu sein. Eine Anfrage beantwortet sie wie folgt.  Zitat:

„Das ist kompletter Unsinn. Ein Wolf, der Menschen angegriffen hat, kann auch heute schon abgeschossen werden. Ein einzelner identifizierter Wolf, der wiederholt fachgerecht gesicherte Herden angreift, kann auch heute schon abgeschossen werden, siehe Leitlinie Wolf. Wölfe die durch Dörfern wandern, zeigen arttypisches Verhalten!“

Fakt ist, dass es in den rund zwanzig Jahren, in denen die Wölfe nach Deutschland zurückgekehrt sind, keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfs auf einen Menschen gab.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte sich einen Tag zuvor noch so:
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Entnahme von Wölfen ausgesprochen. Wie eine Sprecherin des Umweltressorts betonte, gibt es bereits genügend „nützliche und effektive Maßnahmen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bau von Elektrozäunen, aber auch auf den gezielten Abschuss von auffälligen Wölfen, der bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich sei. Die Sprecherin erinnerte außerdem an ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiges Verfahren gegen Finnland zur dortigen Wolfsjagd zur Bestandsregulierung, dessen Urteil in diesem Frühjahr erwartet werde. 
Auch NABU positioniert sich entgegen Aussagen von Backhaus. Diese Antwort erhielten wir auf Anfrage aus Berlin: 

Der NABU lehnt den Abschuss von Wölfen und die Aufweichung des gesetzlichen Schutzstatus ab. Der NABU wird sich aktuell weiterhin für die Beibehaltung des Schutzstatus engagieren und sich wie bereits im vergangenen Jahr für die Etablierung eines umfassenden Herdenschutzes und Wolfsmanagements einsetzen. Für die Entnahme von auffälligen Tieren ist die Politik bereits jetzt handlungsfähig. Dafür bedarf es keiner gesetzlichen Änderung.

Fazit: Würde die GroKo tatsächlich Gesetze ändern, käme höchstwahrscheinlich auf Deutschland ebenso ein EU-Verfahren zu wie auf Schweden und Finnland. Zu erwarten wären Strafzahlungen, die der Steuerzahler tragen müsste. 

Quellen:https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schutzstatus-fuer-Wolf-Weiter-Gespraechsbedarf,wolf3768.html?fbclid=IwAR3q5FqlYGIIDfTDu2eJknSuFsPiPa9iV_Q8vsjFe0BncnlVHp4l1yWukuE

http://www.dbb-wolf.de

https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo