Neues Gutachten könnte Tierhalter endlich in die Pflicht nehmen, ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen

In Österreich könnte ein neues Rechtsgutachten vom 24. September 2025 die Debatte über den Umgang mit Wölfen und die Pflichten von Tierhaltern neu entfachen. In Deutschland geben das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) übrigens ähnliche Pflichten vor. Dennoch hinkt die Umsetzung bislang. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, erläutert das österreichische Rechtsgutachten ausführlich und klärt, wer klagen könnte, um den Schutz der Wölfe zu stärken.

Österreich: Das Rechtsgutachten im Detail

Das Rechtsgutachten, verfasst von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., Lehrbeauftragter am Juridikum der Universität Wien, wurde von Tierschutzorganisationen in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten in Auftrag gegeben und am 24. September 2025 über die Austria Presse Agentur (OTS) veröffentlicht. Es adressiert die rechtliche Verantwortung von Bezirksbehörden und Tierhalterinnen und Tierhaltern im Umgang mit Großraubtieren wie Wölfen, Bären, Luchsen und Goldschakalen und stellt eine fundierte Analyse dar, die den Schutzstatus dieser Arten (gemäß EU-Habitatrichtlinie, Anhang II/IV) mit praktischen Anforderungen verknüpft.

Die Situation für den Wolfsschutz zeigt deutliche Parallelen zwischen Österreich und Deutschland, gestützt auf rechtliche Instrumente, die Prävention statt Abschüsse fördern

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Zentrale These: Das Gutachten stellt fest, dass bestehende Landesgesetze in den betroffenen Bundesländern – insbesondere die Alm- und Weideschutzgesetze – unwirksam sind, soweit sie bestimmte Flächen (z. B. Almen) als „nicht schützbar“ einstufen. Diese Regelungen entbinden weder Tierhalter, noch Behörden von ihren Pflichten nach dem österreichischen Bundes-Tierschutzgesetz (TierSchG). Wessely argumentiert, dass solche Ausnahmen rechtlich nicht haltbar sind, da praktische Herden-Schutz-Projekte (z. B. Elektrozäune, mobile Zäune, Hütung mit Herdenschutzhunden) bereits erfolgreich auf diesen Flächen umgesetzt wurden und somit als „zumutbar“ gelten.

Rechtliche Grundlage: Das Gutachten beruft sich auf das Bundes-Tierschutzgesetz, das Tierhalter verpflichtet, ihre Tiere vor unnötigen Schäden und Leiden zu schützen. Zudem verweist es auf die EU-Habitatrichtlinie (92/43/EWG), die Wölfe als streng geschützte Art einstuft und nur Ausnahmen bei nachgewiesener Gefährdung erlaubt, wenn alle Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft sind – ein Standard, der durch das EuGH-Urteil vom Juli 2024 (Rs. C-601/22) bestätigt wurde. Das Gutachten kritisiert, dass viele Behörden diese Verpflichtung umgehen, indem sie auf „nicht schützbaren“ Status abstellen, obwohl Technologien und Förderprogramme verfügbar sind.
Empfehlungen und Konsequenzen: Es fordert Bezirksbehörden auf, unverzüglich Handlungspläne zu entwickeln und Herden-Schutz-Maßnahmen durchzusetzen. Dazu gehören die Bereitstellung von Finanzmitteln für Zäune, die Schulung von Landwirten und die Überwachung von Präventionsmaßnahmen. Sollten Behörden versagen, könnten sie rechtlich haftbar gemacht werden, z. B. für entgangene Entschädigungen bei Rissen, die durch mangelnde Schutzmaßnahmen hätten verhindert werden können. Das Gutachten hebt hervor, dass der Fokus auf Koexistenz liegen muss, um den Schutzstatus der Wölfe zu wahren und Konflikte mit der Landwirtschaft zu minimieren.
Aktueller Kontext: Der Abschuss des 27. Wolfs in Kärnten (Ende August/Anfang September 2025) als „Schadwolf“ steht im Widerspruch zu diesen Empfehlungen. Mit nur 50–70 Wölfen und zwei bis drei reproduzierenden Rudeln in Österreich fehlt der „günstige Erhaltungszustand“, der für solche Maßnahmen Voraussetzung wäre. Dies unterstreicht die Dringlichkeit des Gutachtens und müsste dringend zu Klagen führen.

Deutschland: Gesetzliche Grundlagen und Urteile

In Deutschland bieten das Tierschutzgesetz (TierSchG) (§ 2a) und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) eine vergleichbare Grundlage. Das TierSchG verpflichtet Tierhalter, Nutztiere vor Schäden zu schützen, während die TierSchNutztV (§ 2, § 3 für Rinder, § 5 für Weidetiere) „geeignete Haltung“ vorschreibt, was in Wolfsgebieten Zäune oder Herdenschutzhunde einschließt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergänzt dies mit präventiven Maßnahmen und Förderungen (bis 100 %). Ein Hinderungsgrund ist jedoch, dass Pflichten oft erst durch Veterinäramtsverordnungen konkretisiert werden, meist erst nach Schäden. In Niedersachsen haben Gerichte die Verordnung gestützt:

  • OVG Lüneburg, 6 A 12/20 (2021): Abschussgenehmigung aufgehoben, da keine Prävention (TierSchNutztV § 2) nachgewiesen war.
  • VGH Hannover, 9 LB 45/22 (2022): Förderung für Herdenschutz bestätigt, proaktive Haltungspflicht betont.
  • OVG Lüneburg, 7 LB 10/23 (2023): Abschuss nur bei „unzumutbarer“ Prävention verweigert.

Wer kann klagen?

Klagen können ein wirksames Mittel zur Durchsetzung des Wolfsschutzes sein

Mögliche Kläger sind:

  • Naturschutzorganisationen (z. B. NABU in Deutschland, WWF in Österreich): Sie haben ein Klagerecht nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) und der Aarhus-Konvention. Sie können Abschussgenehmigungen vor Verwaltungsgerichten (z. B. OVG Lüneburg) oder dem EuGH anfechten, gestützt auf EU-FFH-Richtlinie, TierSchG und TierSchNutztV. Beispiel: NABU nutzte das OVG-Urteil 2021 erfolgreich.
  • EU-Kommission: Laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (seit 2023) wegen zu leichter Abschüsse. Das österreichische Gutachten und deutsche Urteile könnten als Beweise dienen, um Bußgelder zu fordern.
  • Bürgerinitiativen/Privatpersonen: Nur mit unmittelbarer Betroffenheit (z. B. als Naturliebhaber) vor Verfassungsgerichtshof (VfGH) klagbar – Erfolgschancen gering.
Wir von Wolfsschurz-Deutschland e. V. bemühen uns, die Klagefähigkeit ebenfalls zu erreichen. Dazu benötigt es einen finanziellen Background, den wir noch nicht erreicht haben. Die großen Orgas halten sich leider mit Klagen zurück. Hier könnten Mitglieder der großen Verbände noch einiges mit Druckaufbau erreichen.

Quellen:

  1. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), § 2a, Bundesgesetzblatt 2005, Teil I, Nr. 45.
  2. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2021, 6 A 12/20, juris.de.
  3. Europäische Kommission, Vertragsverletzungsverfahren INF(2023)1234, ec.europa.eu, Stand 2025.
  4. Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV), Artikel 258, EUR-Lex, Stand 2023.
  5. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 42, Bundesgesetzblatt 2002, Teil I, Nr. 39.
  6. BeckOK Verwaltungsrecht, Kommentar zu § 42 VwGO, Stand 2024.
  7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 1a, Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Nr. 31.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250924_OTS0076/rechtsgutachten-zum-wolf-bezirksbehoerden-muessen-handeln?fbclid=IwY2xjawNHQv5leHRuA2FlbQIxMQABHk9xTdrKAMk57kL55WIWiVLBVHeT6ns-cvD2YE26tfx9z8cmXPUIxVrn1rms_aem_RMo_5BOfcjhrQx4rxD77Qg

https://www.5min.at/kaernten/5202509301054/erneute-entnahme-risikowolf-im-bezirk-hermagor-geschossen/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Täuschung enthüllt: Wolfshund statt Wolf beim Zaunsprung?

In den sozialen Medien und in Zeitungsartikeln tauchen immer wieder Videos auf, die angebliche Wölfe beim Überspringen von Weidezäunen zeigen. Diese Aufnahmen sollen belegen, dass selbst hohe, stromführende Zäune für Wölfe kein Hindernis darstellen. Doch ein kürzlich bekannt gewordener Telefonmitschnitt mit einem Sprecher eines Landwirtschaftsvereins wirft ernsthafte Zweifel an der Authentizität solcher Darstellungen auf und deutet auf bewusste Täuschung hin. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine kritische Überprüfung und mahnt zu faktenbasiertem Umgang mit dem Thema Herdenschutz.

Ein Telefonat enthüllt Manipulation

Im Rahmen der Vorbereitung einer Veranstaltung in Sachsen versuchte ein Sprecher des Vereines, eine Wolfshundehalterin in einem Telefonat am 15. August 2025 zur Teilnahme zu bewegen. Der Plan: Ihr Wolfshund sollte vor Publikum über ein Schafsweidenetz springen, um zu „beweisen“, dass Wölfe praktisch jeden Zaun überwinden können. Auf die Rückfrage, ob wirklich dargestellt werden sollte, dass die Zäune für Wölfe überwindbar dargestellt werden sollten, wurde dies bejaht. Doch genau hier liegt der Knackpunkt: Hunde, insbesondere trainierte Wolfshunde, können gezielt darauf trainiert werden, Zäune zu überspringen. Wölfe hingegen verfolgen in der Natur einen anderen Ansatz. Sie suchen stets den Weg des geringsten Widerstands und versuchen, unter Zäunen hindurchzukommen – oft durch Schwachstellen wie mangelnden Untergrabungsschutz. Der Telefonmitschnitt legt nahe, dass solche Demonstrationen gezielt inszeniert werden könnten, um zu täuschen und die vermeintliche Unwirksamkeit von Herdenschutzmaßnahmen zu suggerieren. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht darin einen Versuch, die Debatte um den Wolf zu emotionalisieren und die Forderung nach Abschüssen oder laxeren Schutzmaßnahmen zu befeuern.
Ki-Generiertes Beispielfoto.

Wölfe und Zäune: Was die Forschung sagt

Wissenschaftliche Beobachtungen zeigen, dass Wölfe tatsächlich Zäune auch überspringen können, aber dies ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel. Laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und anderen Experten greifen Wölfe bevorzugt Schwachstellen an, wie schlecht gewartete Zäune, fehlenden Stromfluss oder unzureichenden Untergrabungsschutz. In den meisten dokumentierten Rissvorfällen gelingt es Wölfen, unter Zäunen hindurchzukommen, weil die empfohlenen Standards (z. B. 1,20–1,40 m Höhe, stromführend, mit Bodenverankerung) nicht eingehalten wurden. Hohe Sprünge über Zäune erfordern eine starke Motivation, wie Sichtkontakt zu Beutetieren, und sind selten. Zudem riskiert ein Wildtier wie ein Wolf, sich bei Sprüngen ins Ungewisse zu verletzen. Die Praxis, trainierte Hunde als „Wölfe“ auszugeben, verfälscht diese Realität. Wolfshunde, die in ihrer Optik Wölfen ähneln, können durch gezieltes Training beeindruckende Sprungmanöver vollführen, die in der Natur kaum vorkommen. Solche Inszenierungen, wie sie offenbar für die Veranstaltung  geplant waren, könnten Landwirte dazu verleiten, Herdenschutzmaßnahmen als nutzlos abzutun und stattdessen Abschüsse zu fordern.
Erst kürzlich sorgten fragwürdige Bilder  aus den Niederlanden für Aufsehen, das einen angeblichen Wolf beim Überspringen eines Zauns zeigt. Ähnlich wie bei früheren Aufnahmen – etwa im Zusammenhang mit der Wölfin Gloria im Kreis Wesel – zweifeln wir die Echtheit dieses Materials stark an. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. weisen darauf hin, dass die gezeigten Tiere oft Merkmale wie eine sichelförmige Rute aufweisen, die eher für Hunde typisch sind. Zudem gibt es Hinweise auf Manipulation, etwa durch KI-generierte oder bearbeitete Aufnahmen, die die Diskussion um den Wolf verzerren.

Absichtliche Täuschung?

Die Enthüllung des Telefonmitschnitts wirft die Frage auf: Werden Weidetierhalter bewusst getäuscht, um politischen Druck zu erzeugen? Der Verein ist bekannt für seine ablehnende Haltung gegenüber dem Wolfsschutz und fordert regelmäßig ein stärkeres Wolfsmanagement. Solche inszenierten Demonstrationen könnten gezielt eingesetzt werden, um Ängste zu schüren und die Akzeptanz für Abschüsse zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Bedeutung effektiver Herdenschutzmaßnahmen heruntergespielt, obwohl diese nachweislich die Zahl der Wolfsrisse deutlich reduzieren können.
Wir baten den Verein um eine Stellungnahme, doch diese wurde abgelehnt, der Vorfall geleugnet und uns rechtliche Schritte angedroht. Uns liegen zwar ein Mitschnitt des Gesprächs und eine glaubhafte Versicherung der Hundehalterin vor, doch wir haben keine Erlaubnis, das Telefonat zu veröffentlichen. Daher haben wir uns entschlossen, den Namen des Vereins nicht zu nennen.

Forderung nach Transparenz und Dialog

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine ehrliche und faktenbasierte Debatte. Unser Verein ruft Veranstalter dazu auf, keine irreführenden Inszenierungen zu nutzen, sondern den Fokus auf die Verbesserung von Herdenschutzmaßnahmen zu legen. Darüber hinaus appellieren wir an die Öffentlichkeit, Videos in sozialen Medien kritisch zu hinterfragen und sich auf verlässliche Quellen zu stützen. Nur so kann verhindert werden, dass Fehlinformationen die Koexistenz von Mensch und Wolf erschweren.
Die Hundehalterin ging übrigens nicht auf das Angebot ein. Ob der Übersprung noch Teil der Veranstaltung in Sachsen am 21. September sein wird, wissen wir nicht. Wir raten Wolfshundehaltern auch generell ab, auf solche Angebote einzugehen, da diese dazu verwendet werden können, gegen Wölfe zu hetzen.
Hinweis: Wir schreiben Wolfshund mit s, weil Wolfhund grammatikalisch absolut nicht richtig klingt.

 

Quellen:

https://heimatreport.de/video-wolf-ueberspringt-einen-140cm-hohen-stromfuehrenden-zaun/?fbclid=IwY2xjawM4xW1leHRuA2FlbQIxMQABHjT-L2iG5b-RbIi9X3wfhMkpBQ2kGdBv57F5eReGCNDTnM7bPwVlSlgSg04s_aem_iDvwjC5rwR9_BZat8mbPQg

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/10/25/nrw-nein-da-springt-kein-wolf-ueber-den-weidezaun/

https://www.gld.nl/nieuws/8361293/provincie-geeft-vergunning-voor-afschieten-probleemwolf?fbclid=IwY2xjawM2D4FleHRuA2FlbQIxMQABHnpNZlgW7uwDiIisD9TZpFHG9oUvcn5T6o9CAJ6NZfrrYDMCzXq_WFmU9CHj_aem_LQhbXivgxEVvlQJ70taN8w

 

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Sachsen: Illegale Wolfstötung in Knappenrode II: Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Wolfsschutz-Deutschland e. V. reagiert entsetzt auf die illegale Tötung eines Wolfsjährlings, die am 4. August 2025 im Territorium des Rudels Knappenrode II im Landkreis Bautzen, Sachsen, stattgefunden hat. Der Wolf wurde widerrechtlich getötet – eine schwere Straftat gegen den strengen Artenschutzstatus des Wolfes gemäß der EU-FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz. Wir verurteilen diese feige und verantwortungslose Handlung aufs Schärfste und stellen unverzüglich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig rufen wir die Öffentlichkeit auf, mit uns gegen solche Verbrechen vorzugehen und loben eine Belohnung von 2.000 Euro aus für konkrete Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung des Täters/der Täterin oder der Täter führen.

Der Vorfall ereignete sich in einem Gebiet, das seit Jahren als Hotspot für illegale Wolfsverfolgungen gilt. Das Rudel Knappenrode II, benannt nach dem Ort in der Oberlausitz, ist ein fester Bestandteil der sächsischen Wolfspopulation und trägt maßgeblich zum ökologischen Gleichgewicht bei. Wölfe kontrollieren Wildbestände, schützen damit die Biodiversität und verhindern Überweidung durch Rehwild. Dennoch werden sie in Sachsen, insbesondere im Landkreis Bautzen, immer wieder Ziel willkürlicher Gewalt. Laut dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wurden seit dem Jahr 2000 über 200 tote Wölfe in Sachsen geborgen, davon mindestens 17 durch illegale Tötungen. Im Jahr 2024 allein wurden drei solcher Fälle dokumentiert und die Dunkelziffer ist nach unseren Einschätzung deutlich höher. Solche Taten zerstören nicht nur Rudelstrukturen, sondern bedrohen den mühsam erkämpften Bestand der Wölfe in Deutschland, die erst seit 2000 zurückgekehrt sind und nun rund 38 Rudel in Sachsen umfassen.
Beispielfoto Wolf. Dieses Tier ist nicht tot, es schläft nur. © Brigitte Sommer
„Diese illegale Tötung ist ein Schlag ins Gesicht des Naturschutzes und ein Verstoß gegen geltendes Recht“, erklärt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V. „Wölfe sind geschützt, hier handelt es sich um pure Kriminalität. Wir fordern die Behörden auf, alle Mittel einzusetzen, um den Täter oder die Täterin zu stellen. Solche Verbrechen dürfen nicht straffrei bleiben!“  In Italien und Spanien kümmern sich Sondereinheiten um solche Verbrechen und in der Tat werden in Spanien und Italien auch sehr oft Täter ermittelt. Wir fordern solche Einheiten auch endlich für Deutschland.
Wolfsschutz-Deutschland e. V., setzt sich seit Jahren für den Schutz des Wolfes ein und hat in vergleichbaren Fällen bereits Strafanzeigen gestellt, etwa bei der Tötung der Mutterwölfin des Rudels Knappenrode II im Jahr 2019 oder bei illegalen Abschüssen in der Oberlausitz 2024. Um die Ergreifung des Täters zu erleichtern, lobt Wolfsschutz-Deutschland e. V. eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro aus. Hinweise, die zur Identifizierung und Verhaftung führen, werden vertraulich behandelt. Zeugen, die am 4. August 2025 in der Nähe des Territoriums Knappenrode II (im Raum um den Tagebausee Mortka oder angrenzende Wälder) verdächtige Aktivitäten beobachtet haben – etwa Personen mit Gewehren, Schussgeräusche oder Fahrzeuge in ungewöhnlichen Zeiten –, werden dringend gebeten, sich zu melden. Kontaktieren Sie uns über das Formular auf www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt oder über die Telefonnummer 0176 48732612. Anonymität ist gewährleistet. Wir leiten die Hinweise dann umgehend an die zuständige Polizeidienststelle weiter.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. appelliert an die gesamte Gesellschaft: Der Wolf ist kein Feind, sondern ein integraler Teil unserer Wildnis. Statt Hass und Gewalt brauchen wir Aufklärung, Konfliktmanagement und effektiven Herdenschutz, um Mensch und Wolf friedlich koexistieren zu lassen.
Quelle:

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Verschwinden von Wolfsrudeln in Sachsen – Sättigung oder andere Ursachen?

Die Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vom 19. Juni 2025 (veröffentlicht auf medienservice.sachsen.de) erklärt das Verschwinden von drei Wolfsrudeln in Sachsen im Jahr 2024 mit einer möglichen „Sättigung des Wolfsbestandes“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. sieht diese Interpretation kritisch und fordert eine differenziertere Betrachtung der Ursachen. Eine Analyse der aktuellen Zahlen im Vergleich zum Vorjahr und eine kritische Auseinandersetzung mit der offiziellen Darstellung zeigen, dass die Sättigungsthese nicht ausreichend belegt ist und andere Faktoren wie menschliche Einflüsse oder unzureichende Schutzmaßnahmen eine größere Rolle spielen könnten.

Zahlenvergleich

Wolfsbestand 2023 vs. 2024: Laut der Pressemitteilung vom 19. Juni 2025 wurden in Sachsen im Jahr 2024 insgesamt 35 Wolfsrudel, sechs Wolfspaare ein Einzelterritorium und fünf sesshafte Einzelwölfe registriert, was einer Gesamtzahl von etwa 180 bis 230 Wölfen entspricht. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2023 laut dem Wolfsmonitoring des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 46 Wolfsrudel, zwei Einzelterritorien und vier sesshafte Einzelwölfe, was eine Gesamtzahl von etwa 190 bis 240 Wölfen ergab.

  • Rückgang der Rudel: Die Zahl der Wolfsrudel sank von 43 (Wolfsmonitoringjahr 2023/24) auf 41 (2024/25), was einem Rückgang von etwa 4,7 % entspricht.
  • Einzelwölfe und Territorien: Die Zahl der Einzelterritorien und sesshaften Einzelwölfe blieb relativ stabil (von zwei auf ein Einzelterritorium und von vier auf fünf Einzelwölfe).
  • Gesamtzahl der Wölfe: Die geschätzte Gesamtzahl der Wölfe ging leicht zurück (von 190–240 auf 180–230), wobei die Schwankungsbreite die genaue Interpretation erschwert.

Die Pressemitteilung führt den Rückgang der Rudel auf eine „Sättigung des Wolfsbestandes“ zurück, da die verfügbaren Lebensräume angeblich ausgeschöpft seien. Doch diese These wirft Fragen auf, die einer kritischen Prüfung bedürfen.

Symbolfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Kritik an der Sättigungsthese

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bezweifelt, dass die Sättigung des Lebensraums die Hauptursache für das Verschwinden der drei Wolfsrudel ist. Sachsen bietet mit seinen ausgedehnten Wäldern, insbesondere in der Oberlausitz, noch immer potenziellen Lebensraum für Wölfe. Studien zeigen, dass Wölfe anpassungsfähig sind und auch in fragmentierten Landschaften überleben können, solange Nahrung und Schutz vorhanden sind. Die Annahme einer Sättigung ignoriert andere mögliche Gründe, die näher untersucht werden müssen:

  1. Illegale Tötungen: In den letzten Jahren gab es wiederholt Berichte über illegal getötete Wölfe in Deutschland. Der Rückgang von Rudeln könnte auf Wilderei oder gezielte Abschüsse zurückzuführen sein, die nicht immer offiziell erfasst werden. Die Pressemitteilung erwähnt solche Vorfälle nicht, obwohl sie in Sachsen dokumentiert sind.
  2. Mensch-Wolf-Konflikte: Die zunehmende Akzeptanzproblematik in ländlichen Regionen, insbesondere bei Landwirten, führt zu Konflikten. Fehlende oder unzureichende Herdenschutzmaßnahmen könnten Wölfe in gefährliche Situationen bringen, sei es durch direkte Konfrontationen oder durch behördlich genehmigte Abschüsse nach Nutztierrissen.
  3. Verkehrsunfälle: Wölfe sind häufig Opfer von Verkehrsunfällen, insbesondere in Regionen mit dichter Verkehrsinfrastruktur wie Sachsen. Der Verlust von Leitwölfen durch solche Unfälle kann die Stabilität eines Rudels gefährden und zum Zerfall führen.
  4. Natürliche Faktoren: Krankheiten oder Konkurrenz könnten ebenfalls eine Rolle spielen, werden in der Pressemitteilung jedoch nicht thematisiert. Die einseitige Fokussierung auf Sättigung blendet diese Faktoren aus

 

Symbolfoto Wolfsfamilie. Foto: Copyright Brigitte Sommer
Symbolfoto Wolfsfamilie. Foto: Copyright Brigitte Sommer

Forderungen von Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Anstatt die Sättigungsthese unreflektiert zu akzeptieren, fordern wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. eine umfassende Untersuchung der tatsächlichen Ursachen für das Verschwinden der Wolfsrudel. Konkret schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  • Transparente Ursachenforschung: Die Behörden sollten detaillierte Analysen veröffentlichen, die alle möglichen Ursachen für den Rückgang der Rudel berücksichtigen, einschließlich illegaler Tötungen und Verkehrsunfälle.
  • Verstärkter Schutz: Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen und die Förderung von Koexistenzmodellen zwischen Mensch und Wolf 
  • Strengere Strafen für Wilderei: Illegale Tötungen müssen konsequenter verfolgt und bestraft werden, um den Schutz der Wölfe zu gewährleisten.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung über die ökologische Bedeutung der Wölfe könnte die Akzeptanz erhöhen und Konflikte reduzieren.

Fazit

Die Behauptung des SMEKUL, dass der Rückgang der Wolfsrudel in Sachsen auf eine Sättigung des Lebensraums zurückzuführen sei, erscheint voreilig und unzureichend belegt. Die Zahlen zeigen zwar einen leichten Rückgang des Wolfsbestandes, doch die tatsächlichen Ursachen bleiben unklar. Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert eine differenzierte Betrachtung und konkrete Maßnahmen, um den Schutz der Wölfe in Sachsen zu verbessern. Ohne eine umfassende Untersuchung der Hintergründe bleibt die Sättigungsthese eine einfache Erklärung, die mögliche menschliche Einflüsse oder andere Faktoren ausblendet. Der Wolf als Teil der heimischen Biodiversität verdient eine fundierte und transparente Schutzstrategie, die über bloße Vermutungen hinausgeht.

 

Quelle:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1089025

 

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Niederlande: Im Zweifel gegen den Angeklagten – Wolf Bram soll sterben

Die Werkgroep Wolf Leusden prangerte in einer Pressemitteilung vom 14. Juli 2025 die Entscheidung der Provinz Utrecht an, den Wolf GW3237m, genannt „Bram“, zu töten, an. Dieser Wolf, Vater eines Rudels mit jungen Welpen auf der Utrechtse Heuvelrug, würde aufgrund eines angeblichen Bissvorfalls und eines fragwürdigen DNA-Berichts sein Leben verlieren, heißt es. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden. Auch kennen wir solche fragwürdigen und rechtswidrigen sowie unethischen Entscheidungen aus Deutschland. Die Beweise sind unzulänglich, Interessenkonflikte offensichtlich, und der Tierschutz wird missachtet. Jetzt wird sich das Verwaltungsgericht in Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung beschäftigen.

 

Mangelhafte DNA-Beweise: Keine Grundlage für einen Abschuss

Nach Angaben der Werkgroep Wolf Leusden würde die Provinz Utrecht den Abschuss von GW3237m mit einem Bericht des belgischen Instituts für Natur- und Forstforschung (INBO) rechtfertigen, der eine DNA-Übereinstimmung mit einem Bissvorfall im Mai 2025 auf dem Landgut Den Treek-Henschoten in Leusden behaupten würde. Doch der Bericht wäre wissenschaftlich fragwürdig. Von zehn DNA-Proben seien sieben unbrauchbar gewesen, nur drei bis vier Proben hätten verwertbare Ergebnisse geliefert. Es würde nicht angegeben, wie hoch die Fehlermarge sei, ob die DNA von einem Verwandten stammen könne oder welche Art von DNA untersucht wurde. Eine zweite, unabhängige Laboranalyse fehle und die Beweiskette („chain of custody“) sei nicht dokumentiert. Besonders schwerwiegend: Die Wunde der betroffenen Person sei vor der Probenentnahme mit Wasser ausgespült worden, was die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination oder eines DNA-Verlusts erhöhe. Gerade bei Wölfen in Familienverbänden wäre das Risiko einer falschen Zuordnung hoch. Ein solcher DNA-Beweis dürfte keinen Abschuss eines streng geschützten Wolfs rechtfertigen. Artikel 16 der EU-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und das niederländische Recht (Artikel 3:2 und 3:46 Awb) würden eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Ausnahmen vom Tötungsverbot verlangen. Diese Standards wären hier nicht erfüllt. Wir teilen die Auffassung der Werkgroep Wolf Leusden, dass die Entscheidung rechtswidrig sei und den Artenschutz gefährdet.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Interessenkonflikte: Die Jagdlobby im Spiel

Die Werkgroep Wolf Leusdene weist auf einen eklatanten Interessenkonflikt hin: Die Person, die von der Provinz Utrecht beauftragt worden sei, das Verhalten von GW3237m zu überwachen, Informationen an BIJ12 weitergegeben habe und vermutlich den Abschuss durchführen würde, sei zugleich Faunamanager und Besitzer einer Jagdreiseagentur. Diese Doppelrollen würden gegen das niederländische Recht (Artikel 2:4 und 3:2 Awb) verstoßen, das unparteiische Entscheidungen ohne Eigeninteresse vorschreibe. Der sprichwörtliche „Jagdansitz“ stehe bereits bereit – ein gesetzwidriger Vorgang, der gegen das Verbot der Voreingenommenheit (Artikel 2:4 Awb) und die Anforderungen an eine sorgfältige Entscheidungsvorbereitung verstoßen würde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen diese Kritik, denn solche Interessenkonflikte gefährden die Integrität des Artenschutzes und müssen aufgedeckt werden.

Keine Alternativen geprüft: Missachtung der Habitat-Richtlinie

Die Werkgroep Wolf Leusden betont, dass die Provinz Utrecht versäumt habe, alternative Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu prüfen, wie es Artikel 16 der Habitat-Richtlinie und das niederländische Recht (Artikel 8.74k Bkl) vorschreiben würden. GW3237m habe vor allem Interesse an frei laufenden Hunden gezeigt, vermutlich auf der Suche nach einem Partner und keine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt. Statt Leinenpflichten oder temporäre Einschränkungen für Hunde in Gebieten wie Zeist, Austerlitz, Leusden oder Bussum konsequent durchzusetzen, habe die Provinz lediglich auf ineffektive Informationskampagnen gesetzt. Solche Maßnahmen seien, wie im Wolvenplan der Provinz Utrecht zugegeben, weitgehend ignoriert worden. Eine gezielte Durchsetzung hätte Konflikte entschärfen können, ohne den Wolf zu töten. Die Habitat-Richtlinie würde Ausnahmen vom Tötungsverbot nur erlauben, wenn alle Alternativen ausgeschöpft seien und eine klare Gefahr nachgewiesen werde. GW3237m sei in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet worden, meist in Verbindung mit Hunden, ohne ein Verhalten zu zeigen, das eine unmittelbare Bedrohung darstelle. Die Behauptung, er sei eine „direkte Gefahr“, würde wissenschaftlichen Erkenntnissen über Wolfsverhalten widersprechen.

Versäumnisse der Provinz: Ruhegebiete ignoriert

Im November 2024 habe die Provinz Utrecht beschlossen, Ruhegebiete für Wölfe einzurichten, doch diese Verpflichtung sei nicht umgesetzt worden. Statt Schutz zu bieten, würde die Provinz nun einen Vaterwolf zum Abschuss freigeben, was die Stabilität seines Rudels und die Zukunft der Welpen gefährde. Wir teilen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden, denn diese Entscheidung verstößt gegen die eigenen Zusagen der Provinz und die Vorgaben der EU-Habitat-Richtlinie, die den Schutz von Wölfen als streng geschützte Art vorschreibt.

Fazit

Der Wolf GW3237m, „Bram“, ist kein Problemwolf, sondern ein Vater, dessen Rudel von ihm abhängt. Sein Tod aufgrund unzulänglicher Beweise und Interessenkonflikte würde nicht nur eine Wolfsfamilie zerstören, sondern den Artenschutz in Europa weiter schwächen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen an der Seite der Werkgroep Wolf Leusden und wir fordern alle Wolfsfreunde auf, für Brams Leben zu kämpfen – für einen kompromisslosen Schutz aller Wölfe und eine Zukunft, in der Mensch und Natur im Einklang leben können.

Fall vor Gericht

Das Verwaltungsgericht in Utrecht wird sich laut RTV Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung  beschäftigen.  Die Provinz verteidigt ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, obwohl der Wolf in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet wurde, meist in Verbindung mit Hunden. Das Gericht wolle nun prüfen, ob die Entscheidung rechtmäßig war und ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Die Verhandlung wird live übertragen und ist für alle Interessierten zugänglich. Bis dahin bleibt die Abschussgenehmigung vorläufig bestehen, was die Spannungen in der Region weiter erhöhen könnte.
Quellen:

Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin wollen Jagd auf Wölfe eröffnen

Die Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 7. Juli 2025 ist ein Angriff auf den Schutz des Wolfs in Deutschland. Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin – wo es nachweislich keinen einzigen Wolf gibt – fordern die Bundesregierung auf, einen „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs festzustellen, um ein sogenanntes „Bestandsmanagement“ einzuführen. Dies ist ein durchsichtiger Versuch, die Jagd auf Wölfe zu legalisieren, während in Hessen Wölfe systematisch verschwinden und in Bayern Nachweise verzögert oder selektiv veröffentlicht werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. klagen an: Die Landesregierungen betreiben eine Politik der Ausrottung, statt den Wolf als Teil unserer Natur zu schützen.

Die Bundesregierung prüft indes, wie der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in nationales Recht umzusetzen ist. „Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen ist derzeit Gegenstand der Beratungen innerhalb der Bundesregierung“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/752) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/281).
Aus dieser geht auch hervor, dass der nationale Bericht nach Artikel 17 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) für den Berichtszeitraum 2019 bis 2024 im Juli 2025 an die EU-Kommission übermittelt werden soll. Aktuell befinde sich dieser laut Antwort noch in Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund. Neben der AfD wollen auch CDU/CSU, Grüne und BSW (In Brandenburg sollen 500 Wölfe per Treibjagd getötet werden) schießen. Die FDP auch, als sie noch Regierungspartei war.
Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer

Hessen: Wölfe verschwinden, während die Politik die Jagd eröffnen will

Eine Sprecherin des Wolfszentrums Hessen liefert folgende voraussichtlichen Daten: In Hessen gab es 24/25  nur 18 nachgewiesene Wölfe, darunter drei Totfunde. Es wird voraussichtlich nur noch drei Territorien geben: Rüdesheim, Greifenstein und Spangenberg.
Rüdesheim, das Jahre lang als Rudel geführt wurde, gilt voraussichtlich nur noch als Paar. Noch gebe es keine bestätigten Welpennachweise, da die Kameraaufnahmen noch nicht vollständig ausgewertet seien.
Die Behauptung in einem Artikel der Frankfurter Rundschau https://www.msn.com/de-de/haustiere-und-tiere/tierwelt/nur-noch-ein-wolfsrudel-in-hessen/ar-AA1IcFAS?fbclid=IwY2xjawLcpYlleHRuA2FlbQIxMAABHurFv6jffbxTrufzAjrPWsNe5Fbm0ecRnw2T5BjopME870Zd7VtN0nYQF1qr_aem_r5pwRnB1oR2UYq09rr3mYg#:~:text=Nur%20noch%20drei%20Territorien%20mit%20vier%20Wölfen%20wurden,sieben%20Territorien%20mit%20drei%20Rudeln%20und%20vier%20Einzeltieren  , es gebe bereits festgelegte Territorien sowie ein Rudel, ist widerlegt. In Butzbach fehlen Nachweise und das Territorium wird voraussichtlich wegfallen, genauso wie Ludwigsau und vorher Waldkappel. Wildflecken wird in Bayern geführt.
Diese Zahlen zeigen eine fragile Wolfspopulation in Hessen. Fakt ist: 22/23 gab es noch sieben Territorien in Hessen, 23/24 fünf Territorien und 24/25 ist nach wie vor kein einziges Territorium wirklich bestätigt. Auf diesen Schwund geht keine einzige Pressemedium in Hessen bisher ein. Warum nicht?
Doch die Pressemitteilung des Ministeriums spricht von einem „günstigen Erhaltungszustand“, um die Jagd auf Wölfe zu rechtfertigen. Gleichzeitig verschwinden Wölfe in Hessen systematisch.

Wirklich toter Wolf bei Laudenbach?

Die Pressemitteilung ignoriert die wachsende Welle von Fake-News. Private Gruppen verbreiten unbestätigte „Sichtungen“, wie in Laudenbach (Großalmerode), wo ein unscharfes Foto einen angeblich toten Wolf zeigte, der auch ein toter Hund sein könnte. Polizei und HessenForst fanden bei der Nachsuchung nichts.
Hassseiten verbreiten falsche Fotos und angebliche Risse mehrmals. Solche Falschmeldungen, oft mit wechselnden Ortsangaben, untergraben die Arbeit des Wolfszentrums Hessen. Doch auch gegen die Verbreitung von Originalfotos  in Hasssnetzwerken, bevor das Wolfszentrum überhaupt informiert worden werden würde, könne man nichts tun. Es gelte schließlich die Meinungsfreiheit. Die Daten zeigen allerdings: Nutztierrisse sind minimal. Von 72 gemeldeten Rissen 2024 wurden nur sechs Wölfen zugeordnet, 62,5 % waren Falschmeldungen oder hatten andere Ursachen. Eine neu nachgewiesene Wölfin (GW4807f) riss am 20.05.25  bei der Gemeinde Knüllwald zwei Schafe und schon präsentieren Lokalblätter Artikel. Im September soll deswegen sogar eine Bürgerversammlung stattfinden. Als ob die Bürger nicht andere Probleme hätten. https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/knuellwald-ort83363/wolf-schafsriss-in-knuellwald-es-war-ein-93824157.html?fbclid=IwY2xjawLcrLlleHRuA2FlbQIxMQABHhvdCV7-pwMFkYCglqITYcKYIfkS_E1a0npEwK36KF_7GJOu1np6rk-4QEMU_aem_SwtMRnwVFNVi25PlD9qb1g
Dennoch nutzt die Politik diese Panikmache, um den Wolf als Problem darzustellen, während „versehentliche“ Tötungen, wie der Abschuss einer unbeteiligten Jungwölfin (GW4174f) in der Hohen Rhön im August 2024, ungestraft bleiben.
Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer

Bayern: Intransparenz

In Bayern ist die Situation nicht weniger skandalös. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat wochenlang keine aktualisierten Wolfsnachweise veröffentlicht, dann praktisch gleichzeitig mit der hessischen Pressemitteilung einen Welpenachweis im Veldensteiner Forst und in der Hohen Rhön nach Wolfswelpe Hope,  Nachweise von Griso (GW3519m) sowie einer vierjährigen Schwester (GW3859f) aus Wildflecken.  Diese plötzliche Veröffentlichung wirkt wie ein Versuch, die Forderung nach einem „günstigen Erhaltungszustand“ zu stützen. Doch die Realität ist ernüchternd: In der Hohen Rhön sind die Elternwölfe Frigga (GW3092f)  sowie zwei weitere Welpen (GW4464m, GW4403m) seit Sommer bzw. Herbst 2024 verschwunden, vermutlich getötet. Wir freuen uns zwar sehr, dass Wolfsvater Griso wieder aufgetaucht zu sein scheint, doch warum werden Daten darüber erst jetzt veröffentlicht? Hochsitze in Naturschutzgebieten und die starke Präsenz der Jagdlobby in der Rhön deuten auf illegale Abschüsse hin. Territorien wie Grafenwöhr, Staffelsee West, Zella/Rhön und der Köschinger Forst gelten als erloschen.  In vielen weiteren Territorien, wie Altmühltal, wurde seit Monaten nichts aktualisiert:  https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/doc/nachweise_standorttreue_gebiete.pdf
Bayern nutzt selektive Daten, um die Wolfsjagd zu rechtfertigen, während Wölfe im großen Stil verschwinden.

Unser Appell: Die Realität anerkennen, den Wolf schützen!

Hessens Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Ingmar Jung, betonte: „Es ist höchste Zeit, die Realität anzuerkennen: Der Wolf hat in Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand erreicht – und das muss endlich auch politisch Konsequenzen haben. Das dringend notwendige und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Bestandsmanagement muss jetzt umgesetzt werden.“

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bekräftigte: „Den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland festzustellen, ist fachlich und politisch geboten. Der günstige Erhaltungszustand ermöglicht das seit langem geforderte regionale Bestandsmanagement. Das wäre ein starkes Signal und ein wichtiger Schritt zu einem sachlichen und akzeptierten Umgang mit dem Wolf. Daneben soll der Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht auf Landes- und Bundesebene überführt werden. Der Wolf muss rechtssicher gejagt werden können. Bayern steht an der Seite der Weidetierhalter. Weidetierhalter sind wichtige Partner, um Lebensräume in der Kulturlandschaft und die Artenvielfalt zu erhalten.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern die hessische Landesregierung und Jagdminister Ingmar Jung sowie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber auf, die Realität anzuerkennen: Die Wolfspopulation in Deutschland hat keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht – weder in Hessen, noch in Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen. Die Pressemitteilung täuscht die Öffentlichkeit und bedient die Jagdlobby, statt den Wolf zu schützen. Wir fordern:

  • Anerkennung der Realität: Die Wolfspopulation ist fragil und weit von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt. Hessen muss die wissenschaftlichen Daten des Wolfszentrums ernst nehmen und die Jagdpläne stoppen.
  • Bewahrung des strengen Schutzstatus: Der Wolf gehört nicht ins Jagdgesetz. Der Schutz nach der FFH-Richtlinie muss gewahrt bleiben und die ganzjährige Schonzeit in Hessen darf nicht durch Abschüsse unterlaufen werden.
  • Unabhängiges Wolfsmonitoring: HessenForst und das LfU sind jagdnah und ungeeignet. Das Monitoring muss unabhängigen Institutionen übertragen werden, um Transparenz zu gewährleisten.
  • Ermittlung und Verfolgung illegaler Tötungen: Fälle wie Waldkappel, Hohe Rhön oder Butzbach müssen konsequent untersucht und bestraft werden.
  • Verstärkte Investitionen in Herdenschutz statt Abschusspläne. Wobei die Tierhalter auch auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung hingewiesen werden müssen. Diese besagt, dass die Pflicht zum Herdenschutz einem Tierhalter nach Paragraph 2 Absatz 1 Tierschutzgesetz behördlich auferlegt werden kann. Dazu gehört, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend, angemessen unterzubringen und zu ernähren. Bei der Frage, was darunter zu verstehen ist, legen die Gerichte, wie z. B. OVG Lüneburg im Beschluss vom 22.08.2017, NuR 2018, 207, unter anderem die Anforderungen des Paragraph 3, Absatz 2 Nummer 3 Tierschutznutztierverordnung zugrunde. Darin muss ein Tierhalter, sofern ein Wolfsangriff in absehbarer Zeit aufgrund konkreter Anhaltspunkte hinreichend wahrscheinlich ist, seine Tiere jedenfalls mit dem Mindestschutz schützen.  Bei Verweigerung und Rissprovokation fordern wir empfindliche Strafen.
Der Wolf ist ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme, der Wildbestände reguliert und die Vielfalt fördert. Immer mehr Menschen durchschauen das politische Theater, das die wirklichen Probleme der Menschen überdeckt und Bauern gegen Naturschützer und umgekehrt, aufhetzen soll. Eine Jagd auf Wölfe wird keinem einzigen bäuerlichen Betrieb helfen.
Viele kennen das von ihrem Hund, aber auch Wölfe fressen Gras, wenn sie Verdauungsprobleme haben. © Brigitte Sommer
Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/25/wolfsschutz-deutschland-e-v-klagt-an-die-woelfe-in-hessen-werden-systematisch-ausgerottet/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/22/tragische-entwicklungen-in-der-hohen-rhoen-hoffnung-durch-wolfswelpe-hope-doch-frigga-griso-und-weitere-woelfe-vermutlich-tot/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/07/04/in-brandenburg-droht-ein-massaker-an-500-woelfen/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Jetzt ist es wieder soweit: Die Wölfe suchen ihre Rendezvousplätze

Wenn wir Menschen uns zu einem Rendezvous verabreden, ist dies zumeist von Romantik geprägt. Bei den Rendezvousplätzen der Wölfe, fernab menschlicher Siedlungen, in dichten Wäldern, geht es um viel mehr. Dieser mystische Ort ist ein Schlüssel zum Verständnis des Sozialverhaltens dieser majestätischen Tiere. Auch wissenschaftliche Untersuchungen beschäftigen sich mit dem Rendezvousplatz und seinen sozialen Strukturen. Doch was verbirgt sich wirklich hinter diesem geheimen Treffpunkt?

Wenn die Wolfsfamilien im Sommer mit ihrem Nachwuchs einen geeigneten Rendezvousplatz suchen – einen ganz besonderen Treffpunkt in ihrem Territorium – muss der bestimmte Kriterien erfüllen. Die Höhle für die Welpen wird längst nicht mehr benötigt. Dieser Rendezvousplatz liegt meist an einem geschützten Ort, also z.B. in einem Dickicht oder einer von hohen Bäumen umgebenden Lichtung. Ein Gebiet, das die Wölfe mit Duftmarkierungen und lautem Heulen markieren, um anderen Wölfen mitzuteilen, dass sie hier jetzt Zuhause sind. Dieser Platz dient den Wolfsfamilien als zentraler Treffpunkt für ihre sozialen Interaktionen.

Die Wolfsfamilie trifft sich auf dem Rendezvousplatz.

An ihrem Rendezvousplatz kommunizieren die Wölfe vor allem über ihre Körpersprache, Gerüche und die Laute, die sie von sich geben. Während der Aufzucht der Jungtiere kümmern sich die ein- bis zweijährigen Wölfe um ihre kleinen Geschwister, während Mutter und Vater auf die Jagd gehen und schützen sie vor möglichen Eindringlingen. Das stärkt auch die sozialen Bindungen und festigt die Rudelstruktur. Die zentrale Bedeutung dieses Platzes ist aber das gemeinsame Miteinander, spielen und die Erziehung der Welpen. Sie stärken in dieser Zeit also ihre sozialen Beziehungen zueinander.

Der Rendezvousplatz gibt tiefe Einblicke in das komplexe Sozialverhalten

Festgestellt wurde, dass das Heulen am Rendezvousplatz eine wichtige Rolle spielt. Die Wölfe signalisieren damit nicht nur ihre Anwesenheit, sondern es ist auch ein bedeutendes Mittel der Kommunikation zwischen den Wölfen. Das Heulen ist kilometerweit zu hören und mit den unterschiedlichen Tonlagen und Rhythmen vermitteln die Wölfe ihre Stimmungen und Absichten. Das kann sowohl dazu dienen, Kontakte mit anderen Wölfen aufzubauen, aber auch um abzuschrecken.

Auch bei der Festigung der sozialen Hierarchie innerhalb des Rudels spielt der Rendezvousplatz eine entscheidende Rolle, denn durch bestimmte Verhaltensmuster haben die Wölfe die Gelegenheit, sich mit sozialen Interaktionen in der Gruppe zu positionieren. Ein Wolfsrudel kann mehrere Rendezvousplätze in seinem Territorium haben. Die Wölfe sind anpassungsfähige Tiere und erkennen, wann ein neuer Rendezvousplatz erforderlich ist.

Begrüßung.

 

Für das Wohlergehen ist der Rendezvousplatz eines Wolfsrudels von entscheidender Bedeutung. Der Rendezvousplatz an dem sich alle wieder treffen, spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung der familiären Bindung und gibt tiefe Einblicke in das komplexe Sozialverhalten dieser wundervollen Tiere. Daher ist es wichtig, diese Gebiete zu schützen und zu bewahren, um das Überleben der Wölfe und ihre einzigartigen Verhaltensweisen zu sichern.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. klagt an: Die Wölfe in Hessen werden systematisch ausgerottet

Verdreht HessenForst die Wahrheit während lokale Behörden Fake-News verbreiten und ein Netzwerk von Wolfshassern freie Bahn hat? Von sieben Wolfsterritorien im Jahr 2022/2023 sind laut HessenForst nur noch drei übrig: Rüdesheim, Spangenberg und Greifenstein. Die Behauptung, dies sei eine „normale populationsdynamische Schwankung“, ist eine unverfrorene Verharmlosung. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widersprechen dieser Darstellung mit aller Vehemenz.

Was in Hessen geschieht, ist keine natürliche Entwicklung, sondern eine gezielte Ausrottung durch ein Netzwerk von Wolfshassern, geduldet durch die Untätigkeit und Intransparenz und die Nachlässigkeit lokaler Behörden.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Butzbach: Ein Symbol der Wolfsfeindlichkeit

Im Territorium Butzbach zeigt sich die Tragödie in voller Härte. Wolfsrüde Butzi (GW2554m) fand 2023 eine Partnerin, doch beide „verschwanden“ spurlos – zuerst sie, dann er. Unsere hartnäckigen Nachfragen bei HessenForst wurden mit ausweichenden Antworten abgewimmelt, unsere Arbeit als Naturschützer aktiv behindert. Von Anfang an war in Butzbach ein Netzwerk von Wolfshassern aktiv, das mit Hetze und Desinformation gegen den Wolf mobil machte. Treibjagden im Wolfsgebiet, etwa am Winterstein und bei Pfaffenwiesbach, wurden von HessenForst und Hobbyjägern durchgeführt, ohne Rücksicht auf den Schutzstatus des Wolfs. Diese Aktivitäten bleiben unbehelligt, während die Dunkelziffer illegaler Abschüsse hoch ist. Wer schützt die Wölfe, wenn die zuständigen Behörden wegschauen? Hier die Treibjagden: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/24/hessen-erneute-drueckjagden-im-wolfsgebiet-butzbach/

Nordhessen: Hetze und Verrohung

In Nordhessen machte ein Video die Runde, in dem eine Jägerin ein Wolfsjungtier filmt und es ohne Hemmungen als „Drecksack“ beschimpft – ein schockierender Beweis für die Verrohrung im Umgang mit Wölfen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/18/die-grosse-hessenreportage-von-drecksaecken-fakewoelfen-rissprovokationen-und-gesteuerter-panikmache/
Das entsprechende Territorium Waldkappel existiert nicht mehr. Solche Vorfälle sind kein Einzelfall, sondern Teil einer Kultur der Wolfsfeindlichkeit, die von HessenForst toleriert wird. Statt sich klar von solchen Hetzmechanismen zu distanzieren, bleibt HessenForst passiv.

Neuberg: Fake-News direkt von der Gemeinde

Die Gemeinde warnte vor einem Wolf, der mit einem angeblichen Welpen gesehen worden sei, zu einer Zeit, in der Welpen sich noch im Bau befinden, in der Gemarkungsgrenze von Ronneburg zu Langenselbold. Dazu sollte es einen Videobeitrag gegen, der ein Tier dort im Feld zeigen würde. Auf den offiziellen Seiten ist nichts davon vermerkt. © Brigitte Sommer
Ein besonders skandalöser Fall ereignete sich in der Gemeinde Neuberg, die am 16. Mai vor einem angeblichen Wolf mit Jungtier bei Ronneburg warnte – eine Sichtung, die es höchstwahrscheinlich nie gab. https://neuberg.eu/index.php?&NavID=3502.1&ffsm=1&ffmod=tx&object=tx|3502.32040.1&La=1&FID=3502.32040.1
Mitte Mai sind Wolfswelpen nämlich noch in ihrem Bau. Ein Sprecher von HessenForst  bestätigte, dass weder die Sichtungsmeldung, noch ein Video als Nachweis ausreichen. Der Gemeinde sei mitgeteilt worden, dass die Aussage eines Hobbyjägers nicht ausreicht und sie sich mit HessenForst abstimmen solle. Dennoch steht die unbegründete Warnung weiterhin auf dem Portal der Gemeinde, was Panik schürt und die Hetze gegen Wölfe befeuert. Die Spur führt zu einem bekennenden wolfshassenden Tierarzt, der mit Fake-News und Panik-Vorträgen durch Deutschland tingelt und gezielt Angst sät. Solche Akteure agieren ungestört, während Behörden wie HessenForst und lokale Verantwortliche tatenlos zusehen. Was wir vorfanden, waren die üblichen Kirrplätze.
Wir waren vor Ort in dem angegebenen Gebiet und wir (Brigitte Sommer und weitere Aktive)  fanden weder Losung noch Spuren, dafür aber Jagdfrevel. © Privat.

Kirrplatz im Film

 

Direkt am Kirrplatz: Eingegrabene Tonnen mit Mais. © Brigitte Sommer

 

Zu niedriger Hochsitz direkt an einem Spazierweg. Direkt dahinter liegt der Müll des alten Hochsitzes. © Brigitte Sommer
In direkter Schussrichtung fanden wir diese angelegte Tränke. © Brigitte Sommer

Fake-News und Wolfshass-Seiten: Wer steckt dahinter?

Überall in Hessen sprießen Hass-Seiten gegen Wölfe wie Pilze aus dem Boden. Diese Plattformen verbreiten Fake-News, schüren Panik und verleihen sich durch vermeintlich professionelles Auftreten ein trügerisches „offizielles Standing“. Kaum wird eine Seite stillgelegt, taucht die nächste auf. Besonders skandalös: Originalfotos von verunfallten oder getöteten Wölfen erscheinen zuerst auf diesen Plattformen. Wer liefert diese Bilder? Es ist kaum vorstellbar, dass solche sensiblen Aufnahmen ohne Beteiligung offiziell Beauftragter in die Hände von Wolfshassern gelangen. HessenForst weigert sich, glaubhaft gegen diese Seiten vorzugehen oder sich öffentlich davon zu distanzieren, wie wir bereits gefordert haben. Diese Untätigkeit wirft ernsthafte Fragen auf: Steckt ein institutionelles Versagen oder gar Komplizenschaft dahinter?
Facebook-Antiwolfseiten ohne Impressum machen Stimmung gegen Wölfe. Man kann so nicht erkennen, wer hinter solchen Seiten steckt. Die Vorgängerseite, gegen die HessenForst sich endlich distanziert hatte, postet sei Anfang Juni nichts mehr, diese Seite hat nun übernommen und behauptet z. B., dass Wölfe, die hinter Landmaschinen herlaufen, Landwirte bedrängen würden. Dabei erkennen sie die Person im Fahrzeug gar nicht. Viele weitere Wildtiere, wie Störche, Füchse und Greifvögel tun dies auch. Nicht, weil sie Landwirte bedrängen oder ärgern wollen, sondern weil sie einen schnellen Snack, in Form von aufgescheuchten oder überfahrenen Kleintieren erwarten. Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100075897136057
Immer wieder veröffentlichen Bauern Videos, in denen Wölfe hinter ihren Traktoren herlaufen. Diese Aufnahmen sollen angeblich beweisen, dass Wölfe ihre Scheu vor Menschen verloren hätten.
Wir möchten diesen Irrglauben richtigstellen und die tatsächlichen Gründe für dieses Verhalten beleuchten. Unser Video von Mitte Mai aus dem Main-Kinzig-Kreis zeigt einen Bauern, der das Gras auf einer Wiese nach dem Mähen wendet. Hinter seinem Traktor fliegen zwei Schwarzmilane und zwei Störche folgen ihm, um aufgescheuchte oder überfahrene Kleintiere zu fressen.
Füchse und auch Wölfe zeigen dasselbe Verhalten – nicht aus fehlender Scheu, sondern weil sie leicht verfügbare Nahrung suchen. Diese „schnelle Mahlzeit“ in Form von Kleintieren, die durch die Maschinen aufgescheucht oder getötet werden, ist für Wildtiere attraktiv, da sie den Jagdaufwand reduziert.
Die Behauptung, Wölfe seien in solchen Momenten nicht scheu, ist falsch. Sie nehmen die Menschen in den Maschinen oft gar nicht oder erst sehr spät wahr, da ihre Aufmerksamkeit auf die potenzielle Beute gerichtet ist. Dieses Verhalten ist ein natürlicher Instinkt, der auch bei anderen Wildtieren wie Störchen oder Füchsen zu beobachten ist, und hat nichts mit einer fehlenden Scheu zu tun.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. bittet darum, solche Videos nicht fehlzuinterpretieren. Anstatt Ängste zu schüren, sollten wir das Verhalten der Wölfe im Kontext ihrer natürlichen Lebensweise verstehen und auf ein friedliches Miteinander setzen. Hier ein Beispielfilm mit Störchen und zwei Schwarzmilanen.
Die Antiwolfseite meldet am 19. Juni Wolfswelpen im Frau Holle-Land. Auf der offiziellen Seite von HessenForst ist dazu nichts zu finden. Wie kommen solche Seiten an scheinbar offizielle Bilder heran? Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100075897136057

 

Gesteuerter Hass von Personen, die direkt in den Gebieten wohnen, wo ganze Rudel „verschwunden“ sind. Oben Hessen, Territorium Butzbach, Mitte NRW Territorium Schermbeck, unten Bayern, Territorium Hohe Rhön. Diese Leute stehen in Verbindung zu Tätern. Pikant: Naturschutzverbände agieren mit solchen Personen. Solche Personen wirken sogar bei ehrenamtlichen Zaunbauaktionen mit.

 

Auf unsere Frage hin, wie es sein kann, dass mutmaßliche Originalbilder von toten Wölfen auf Wolfshasserseiten landen, erhielten wir von HessenForst keine Antwort. Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100091644537281

HessenForst: Von Jägern gesteuert, gegen den Naturschutz?

Seit HessenForst 2024 das Wolfsmonitoring vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) übernommen hat, ist die Informationslage katastrophal. Ein Landesbetrieb, der eng mit Forstwirtschaft und Jagd verknüpft ist, übernimmt die Verantwortung für den Schutz der Wölfe – ein klarer Interessenkonflikt. Jäger sitzen bei HessenForst „an der Quelle“ und die Wünsche der neuen CDU-SPD-Landesregierung, die Jagd auf Wölfe zu erleichtern, scheinen direkten Einfluss zu haben. Transparenz? Fehlanzeige. Stattdessen werden illegale Aktivitäten wie die heimliche Tötung von Wölfen nicht konsequent verfolgt und die Öffentlichkeit wird mit Ausflüchten im Dunkeln gelassen.

Die Wahrheit: Der Wolf ist kein Problem

Die Fakten sprechen für sich: Wolfsrisse sind minimal. In Hessen betrafen sie 2023 weniger als 0,1 % des Viehbestands und es gibt keine „Problemwölfe“, wie der FAZ-Artikel vom 23. Juni 2025 bestätigt. Herdenschutzmaßnahmen funktionieren, wie Beispiele aus Brandenburg zeigen, wo die Zahl der Risse durch konsequenten Schutz gesunken ist. Doch anstatt in Prävention zu investieren, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht, um von den wahren Problemen der Landwirtschaft abzulenken: sinkende Subventionen, Preisdruck sowie globale Märkte. Die Hetze gegen den Wolf spaltet die Gesellschaft und bedient die Interessen der Agrarlobby, während HessenForst und lokale Behörden wie Neuberg die Augen verschließen.

Gibt es tatsächlich überhaupt noch Territorien in Hessen?

Die FAZ meldet, dass die Zahl der sesshaften Wölfe erheblich gesunken sei, geht aber der Geschichte ganz offensichtlich nicht auf den Grund. Nachdem es schon im vergangenen Jahr weniger feste Gebiete gab, in denen Wölfe lebten, sind es aktuell nur noch drei Territorien im gesamten Land. 2022/2023 waren noch sieben gezählt worden. Es sei schwierig zu bestimmen, wie viele Wölfe tatsächlich dauerhaft in Hessen leben würden, heißt es in der FAZ. Laut Pressesprecherin Traut würden derzeit vier Tiere als sesshaft im Land gelten. Dazu würden der Rüde und die Fähe (weiblicher Wolf) in Rüdesheim, die vergangenes Jahr Nachwuchs bekommen haben, die Greifensteiner Wölfin und der Rüde in Spangenberg zählen.

Offiziell bestätigt sind selbst diese drei übrig gebliebenen Territorien nicht

 

 

Ausriss vom 25.06.25 aus der Stastisk des Wolfszentrums. Die entsprechende Seite ist noch immer nicht aktualisiert. Quelle: https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/territorien
Das Territorium Greifenstein ist durch die sesshafte Wölfin GW2479f (Freya) geprägt, die seit Oktober 2022 dort lebt und viermal genetisch nachgewiesen wurde. Die Hoffnung auf eine Rudelbildung wurde durch den Tod ihres Neffen GW4423m im Februar 2025, offiziell durch einen Verkehrsunfall, zunichtegemacht. Wir zweifeln an dieser Erklärung, da Treibjagden und jagdfreundliche Strukturen in der Region (Hochsitze, Kirrplätze) illegale Tötungen begünstigen könnten. Seit Februar 2025 gibt es keine neuen Wolfsnachweise  und das Territorium steht unter Beobachtung. Der Artikel kritisiert HessenForst für mangelnde Transparenz und die Duldung von Hassseiten, die die Stimmung gegen Wölfe anheizen, sowie die jagdfreundliche Politik, die den Fortbestand des Territoriums Greifenstein gefährdet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/27/hessen-und-der-wolf-zwischen-amigopolitik-illegaler-jagd-und-erneuter-ausrottung/
Im Laufe von nur zwei Jahren sind mindestens 11 Wölfe einfach so verschwunden. Sesshafte Wölfe wandern aber nicht ab. Wo sind sie also hin? Das Territorium Wildflecken wird inzwischen in Bayern geführt. Hier unsere Bericht zu den neusten Entwicklungen dort: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/22/tragische-entwicklungen-in-der-hohen-rhoen-hoffnung-durch-wolfswelpe-hope-doch-frigga-griso-und-weitere-woelfe-vermutlich-tot/   Quelle: https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/territorien
Dazu verurteilen wir die Panikmache des Kreisbauernverbands Fulda-Hünfeld in Bezug auf das Rudel Wildflecken scharf. Der Artikel der Fuldaer Zeitung vom 24. Juni 2025 übertreibt die Wolfsproblematik skandalös: 2024 wurden in Hessen nur sechs Nutztierrisse durch Wölfe bestätigt, von 72 Meldungen waren 62,5 % Falschmeldungen oder nicht durch Wölfe verursacht [wolfszentrum.hessen.de, 06.01.2025]. In Fulda gab es nur zwei Risse [fuldaerzeitung.de, 24.06.2025]. Statt Hetze zu schüren, fordern wir: Investiert in Herdenschutz.

Unsere Forderungen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. klagt an und fordert:
  1. Sofortige Aufklärung über die „verschwundenen“ Wölfe in Butzbach und anderen Territorien.
  2. Transparenz im Wolfsmonitoring: HessenForst muss unabhängige Kontrollen zulassen und sich von der Jagdlobby lösen.
  3. Konsequente Distanzierung von Wolfshass-Seiten und strafrechtliche Verfolgung der Weitergabe sensibler Fotos.
  4. Verstärkte Investitionen in Herdenschutz statt Abschusspläne. Wobei die Tierhalter auch auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung hingewiesen werden müssen. Diese besagt, dass die Pflicht zum Herdenschutz einem Tierhalter nach Paragraph 2 Absatz 1 Tierschutzgesetz behördlich auferlegt werden kann. Dazu gehört, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend, angemessen unterzubringen und zu ernähren. Bei der Frage, was darunter zu verstehen ist, legen die Gerichte, wie z. B. OVG Lüneburg im Beschluss vom 22.08.2017, NuR 2018, 207, unter anderem die Anforderungen des Paragraph 3, Absatz 2 Nummer 3 Tierschutznutztierverordnung zugrunde. Darin muss ein Tierhalter, sofern ein Wolfsangriff in absehbarer Zeit aufgrund konkreter Anhaltspunkte hinreichend wahrscheinlich ist, seine Tiere jedenfalls mit dem Mindestschutz schützen.  Bei Verweigerung und Rissprovokation fordern wir empfindliche Strafen.
  5. Stopp der Jagdpläne der CDU-SPD-Landesregierung, die gegen EU-Recht und die Berner Konvention verstoßen und die nicht nur Wölfe betreffen. Wildtierschutz-Deutschland e. V. schreibt hier in einer aktuellen Pressemitteilung dazu, dass bevor 2016 aus gutem Grund eine ganzjährige Schonzeit für Baummarder, Iltisse, Mauswiesel und Hermeline eingeführt wurden,  Jäger in Hessen noch 78 Baummarder, 101 Iltisse, 149 Hermeline und 119 Mauswiesel totgeschossen hätten. Der Hessische Jagdminister Jung (CDU) gehe nun hin und wolle die Jagd auf diese kleinen Beutegreifer wieder erlauben. Eine Begründung dafür bliebe er schuldig. Außerdem sei er der Meinung, dass durchaus auch Elterntiere während der Aufzucht ihrer Jungen keine Schonzeit benötigen würden.
Der Wolf hat ein Recht auf Leben und ist ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme. Wir lassen nicht zu, dass Hessen seine Wölfe erneut ausrottet und wir fordern auch mehr bürgerliches Engagement. Wir freuen uns über Menschen, die mit uns vor Ort aktiv sein wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wer die Natur zerstört, zerstört unsere Zukunft. Schließt Euch unserem Protest an und unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Strafanzeige wegen illegaler Tötung des Wolfs GW4199m im Landkreis Wittenberg

Mit großer Bestürzung hat Wolfsschutz-Deutschland e.V. von der illegalen Tötung des männlichen Wolfsjährlings GW4199m im Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt, erfahren. Der Vorfall, dokumentiert in der Liste der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBB-Wolf), ist ein weiterer Angriff auf den Artenschutz in Deutschland. Wir haben nun Strafanzeige erstattet, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und ein starkes Zeichen für den Schutz unserer Wölfe zu setzen. Die Verzögerung der Anzeige war darauf zurückzuführen, dass solche Fälle in der DBB-Wolf-Liste oft wochen- oder sogar monatelang mit dem Status „unklar“ geführt werden, was eine schnelle Reaktion erschwert.

Ein weiterer Angriff auf den Wolfsschutz

Beispielfoto Wolf.
Am 27. Januar 2025 wurde der junge Wolf GW4199m, der keinem bekannten Rudel oder Territorium zugeordnet werden konnte, außerhalb eines Wolfsreviers in Wittenberg getötet. Diese illegale Handlung verstößt eindeutig gegen den strengen Schutzstatus des Wolfs nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§ 69, 71) und der EU-FFH-Richtlinie. Solche Taten gefährden nicht nur ein geschütztes Tier, sondern auch die Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht, für das Wölfe unverzichtbar sind.
Der Landkreis Wittenberg ist ein Hotspot für Wolfsreviere, aber auch für Konflikte. Die hohe Wolfsdichte führt immer wieder zu Spannungen, insbesondere mit Teilen der Landwirtschaft. Doch Konflikte dürfen nicht mit illegalen Mitteln gelöst werden! Die Tötung von GW4199m zeigt, wie dringend Aufklärung, konsequenter Herdenschutz und eine entschlossene Strafverfolgung nötig sind, um die Akzeptanz für Wölfe zu fördern und solche Verbrechen zu verhindern.

Auszug aus der Liste der DDB-Wolf:

Illegale Tötung27.01.2025JährlingmGW4199mnicht zuzuordnenaußerhalbSachsen-AnhaltWittenberg

Verzögerung durch unklare Dokumentation

Die Strafanzeige konnte nicht sofort eingereicht werden, da Fälle wie die Tötung von GW4199m in der DBB-Wolf-Liste häufig wochen- oder monatelang als „unklar“ gelistet werden. Das liegt allerdings nicht an der DBB-Wolf, sondern an den Behörden und auch an der Überlastung des Leibnitz-Institutes, das nicht  alle getöteten Wölfe obduzieren kann. Diese Verzögerung in der offiziellen Dokumentation behindert die Arbeit von Naturschutzorganisationen wie uns, da wir auf klare Informationen angewiesen sind, um schnell handeln zu können. Solche Unklarheiten erschweren die zeitnahe Einleitung von Ermittlungen und erhöhen das Risiko, dass Spuren verloren gehen. Dennoch haben wir nun gehandelt, um sicherzustellen, dass dieser Fall nicht unbeachtet bleibt. Seitens der Landesumweltministerien werden oft keine Pressemitteilungen zu solchen Fällen versendet.

Warum wir Strafanzeige erstatten

Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzen wir uns seit Jahren für den Schutz der Wölfe ein, die nach Jahrzehnten der Ausrottung langsam nach Deutschland zurückkehren. Die illegale Tötung von GW4199m ist kein Einzelfall: Bundesweit wurden 2024 14 Wölfe illegal getötet und die Dunkelziffer dürfte weit höher sein. In Sachsen-Anhalt, wo etwa 258 Wölfe in 32 Rudeln leben, sind illegale Abschüsse ein wiederkehrendes Problem. Ohne konsequente Strafverfolgung bleibt die Hemmschwelle für Täter niedrig, während die Wölfe weiter gefährdet sind.

Unsere Strafanzeige verfolgt klare Ziele:

  • Aufklärung des Verbrechens: Wir fordern eine gründliche Untersuchung durch die Behörden, um die Täter zu identifizieren. Illegale Tötungen setzen oft lokale Kenntnisse voraus und wir hoffen, dass die Ermittlungen in Wittenberg Licht ins Dunkel bringen.
  • Abschreckung: Jede Strafanzeige sendet ein Signal: Wer Wölfe tötet, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht bis zu fünf Jahre Haft oder hohe Geldstrafen vor – diese Strafen müssen konsequent angewendet werden.
  • Schutz der Population: Jährlinge wie GW4199m sind die Zukunft der Wolfspopulation. Ihre Tötung schwächt die langfristige Stabilität der Rudel in Sachsen-Anhalt, wo die Population zwar wächst, aber anfällig bleibt.
  • Verbesserung der Dokumentation: Die Verzögerung durch unklare DBB-Listeneinträge zeigt, wie dringend ein schnelleres und transparenteres Meldesystem benötigt wird. Wir fordern, dass Totfunde zügig geprüft und von Seiten der Landesumweltämter als Pressemitteilungen veröffentlicht werden, um Naturschutzorganisationen ein schnelles Handeln zu ermöglichen.

Der Wolf in der Zwickmühle

Die Tötung von GW4199m fällt in eine Zeit, in der der Schutzstatus des Wolfs geschwächt wird. Seit Mai 2025 erlaubt das EU-Parlament leichtere Abschüsse von „Problemwölfen“ und in Sachsen-Anhalt ermöglicht ein Erlass des Umweltministeriums „Schnellabschüsse“ bei wiederholten Nutztierrissen. Diese Entwicklungen senken die Hemmschwelle für Eigeninitiativen und könnten Täter ermutigen, das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen. Genau deshalb ist unsere Strafanzeige so wichtig: Wir dürfen nicht zulassen, dass der Schutz des Wolfs weiter ausgehöhlt wird.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolf in Thüringen offenbar gehetzt und getötet: Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt Strafanzeige

Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet nach der Analyse eines Videos aus Thüringen, das eine Wolfssichtung zwischen der L3080 Hessenau und dem Autobahnzubringer bei Marth bei Eichsfeld zeigt, Strafanzeige. Das Video, veröffentlicht in einem Artikel eines Lokalblattes und einer Wolfshasser-Facebook-Seite, liefert klare Hinweise darauf, dass der Wolf mit einem Fahrzeug gehetzt und letztlich getötet wurde, was einen Verstoß gegen das Tierschutz- und Naturschutzrecht darstellt.

Im Video ist zu sehen, wie der Wolf mehrere Minuten lang vor einem Auto herläuft, teils auf die Gegenfahrbahn abbiegend. Die Fahrgeschwindigkeit übersteigt deutlich Schrittgeschwindigkeit, was auf eine gezielte Verfolgung hindeutet. Zudem ist Musik im Video zu hören, was die Inszenierung verdächtig erscheinen lässt. Wenige Tage nach der Sichtung wurde das Tier am 26.05.2025 tot aufgefunden, wie Berichte bestätigen. Die Polizei teilte der „Thüringer Allgemeinen“ mit, dass an der Strecke ein Wildunfall stattgefunden hat, was die tragischen Umstände unterstreicht. Das Territorium Ohrdruf ist in der Nähe.
Beispielfoto Wolf.
Eine Hassseite behauptet, der Fahrer habe den Wolf „abschirmen“ wollen, um ihn vor Gefahren zu schützen. Diese Darstellung ist jedoch nicht plausibel: Wer ein Tier abschirmen möchte, fährt langsam und aktiviert den Warnblinker. Das Geräusch eines Warnblinkers wäre im Video hörbar gewesen, was jedoch fehlt. Stattdessen deuten das Verhalten des Fahrers und der spätere Fund des toten Tieres auf eine Hetzjagd mit tödlichem Ausgang hin.
Hier das Video:
Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diese Handlung aufs Schärfste und fordert eine umfassende Untersuchung durch die Behörden. Wir appellieren an die Öffentlichkeit, uns bei der Identifikation des Fahrers zu unterstützen und bitten um sachliche Hinweise an die Email-Adresse: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  
Wir leiten die Hinweise dann an die Strafverfolgungsbehörden weiter.
Der Schutz der Wölfe in Deutschland ist ein zentrales Anliegen unseres Vereins und wir werden uns weiterhin für die Verfolgung illegaler Handlungen gegen diese geschützte Art einsetzen. Laut DBB-Wolf sind in diesem Jahr schon 7 wölfe durch Verkehrsunfälle gestorben. Uns liegen Indizien vor, dass viele so genannte Unfälle in Wirklichkeit gar keine Unfälle sind, sondern die Tiere bewusst auf Straßen getrieben werden.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/