Wolfsausrottung per Beschluss? Wolfsschutz-Deutschland e. V. entsetzt über Gerichtsurteil

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Eilanträge der Naturschutzverbände abgelehnt. Wie das Regierungspräsidium Kassel in einer aktuellen Pressemitteilung bestätigt, wurde der am 3. Juli verhängte Hängebeschluss damit aufgehoben. Die umstrittene Allgemeinverfügung zum hessischen Wolfsmanagementplan für das Jagdjahr 2026/27 tritt somit ab sofort wieder in Kraft. Konkret bedeutet dies die offizielle Freigabe zur Tötung der zwei verbliebenen Jungwölfe des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis (zwei der ursprünglich vier freigegebenen Jungtiere kamen zwischenzeitlich im Straßenverkehr ums Leben). Die Genehmigung gilt befristet von Juli bis Ende Oktober 2026.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diese Entscheidung aufs Schärfste. Wir machen uns schon lange keine Illusionen mehr darüber, was den Erfolg von Klagen betrifft – doch dieses Urteil übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Dass ein Gericht einen bestehenden Hängebeschluss in einem derartigen Eilverfahren abweist, zeigt nach unserer Auffassung, dass der juristische Schutzwall für bedrohte Tierarten in Deutschland schweren Schaden genommen hat.
Beispielfoto Wolfseltern mit Einjährigen. © Brigitte Sommer

Justiz schützt lückenhaften Herdenschutz

Inzwischen liegen weitere Details zur Begründung des Verwaltungsgerichts Kassel vor, die die unhaltbare Argumentationskette der Behörden stützen. Das Gericht folgte in seinem Beschluss (Az. 2 L 1437/26.KS) der behördlichen Auslegung, wonach die genehmigte Entnahme die Wolfspopulation nicht gefährde. Und das, obwohl das Verfahren auf der offiziellen Landesstatistik basiert, die für ganz Hessen aktuell lediglich drei etablierte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel) ausweist. Dass die Justiz bei einer so verschwindend geringen Zahl von einem gesicherten Erhaltungszustand ausgeht, entbehrt aus Sicht unseres Vereins jeder biologischen Logik. Die aktuellen Zahlen belegen dies: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf

Als maßgebliche Rechtfertigung für den Abschuss billigte das Gericht die behördliche Argumentation, es sei zuletzt zu vermehrten Nutztierrissen gekommen. Die Realität hinter den Zahlen blendet das Gericht jedoch aus: Der offiziellen Rissliste https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztiershaeden_2025_2026_akt.pdf
ist eindeutig zu entnehmen, dass zum Zeitpunkt der Vorfälle kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden war. Anstatt dass die Justiz den lückenhaften Herdenschutz der Halter rügt, legitimiert das Urteil einen Abschuss, der die Tiere für menschliche Versäumnisse bestraft.

Das Zahlen-Manöver: 111 Wölfe als biologische Nebelkerze?

Das Landwirtschaftsministerium begründet den Vorstoß mit einer angeblich tragfähigen Population und stützt sich dabei auf Daten des Landesbetriebs HessenForst, in den das Wolfszentrum Hessen (WZH) eingegliedert ist. Pünktlich zur Debatte wird die Zahl von angeblich 111 genetisch nachgewiesenen Wölfen seit 2019 angeführt. Aus Sicht unseres Vereins ist diese Zahl irreführend und geeignet, die Öffentlichkeit zu täuschen: Hier werden über Jahre hinweg kumulierte Daten, potenziell längst abgewanderte Tiere und Opfer des Straßenverkehrs zusammengerechnet. Es entsteht der Eindruck einer Populationsdichte, die sich so im Feld nach unseren Erkenntnissen nicht widerspiegelt.
Laut den Daten unseres eigenen, unabhängigen Monitorings, liegen für keines der offiziell deklarierten Territorien valide, aktuelle Nachweise vor. Das offizielle Monitoring bildet die Realität nach unserer Überzeugung nicht korrekt ab. Wir gehen davon aus, dass der Trend seit Jahren rückläufig ist und Wölfe zudem mutmaßlich im großen Stil illegal getötet werden (kryptische Mortalität), ohne dass dies von den Landesbehörden statistisch hinreichend erfasst oder strafrechtlich lückenlos aufgeklärt werden kann. In diesem administrativen Daten-Vakuum eine pauschale Abschussquote von bis zu 40 Prozent der Jungwölfe und Welpen zu verhängen, kommt aus unserer Sicht einer gezielten Bestandsvernichtung gleich.
Beispielfoto: Wolfswelpen, die im Mai geboren wurden, sehen im August so aus. © Brigitte Sommer

Interessenkonflikt beim Monitoring: Der Bock als Gärtner

Dass das offizielle Wolfsmonitoring in Hessen keine verlässlichen Fakten mehr liefert, ist angesichts der behördlichen Strukturen kaum verwunderlich. Im Oktober 2024 wurde das Wolfszentrum Hessen (WZH) politisch motiviert aus dem neutralen Landesamt für Naturschutz (HLNUG) herausgebrochen und direkt in den Landesbetrieb HessenForst eingegliedert. Damit untersteht die Datenerhebung ausgerechnet einer Behörde, die primär forst- und jagdwirtschaftliche Interessen vertritt.
Für uns ist das ein klassischer Fall von „den Bock zum Gärtner machen“: Eine Behörde, die eng mit der Jägerschaft und den Abschussbefürwortern verzahnt ist, kontrolliert nun exklusiv die Erfassung der Wolfsbestände. Dass pünktlich zur Abschussdebatte undurchsichtige Datenkonstrukte wie die „111 Wölfe“ lanciert werden, während die reale, rückläufige Population im Feld verschwiegen wird, entlarvt das staatliche Monitoring als politisch gesteuertes Instrument. Ein unabhängiger, wissenschaftlicher Artenschutz findet unter dem Dach von HessenForst schlichtweg nicht mehr statt.

Befürchtete Zerschlagung von Familienstrukturen inmitten der Welpenaufzucht

Besonders drastisch sind die zu befürchtenden biologischen Folgen für das Greifensteiner Rudel. Die Abschussfreigabe erfolgt mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Wölfe agieren in hochsozialen Familienverbänden, in denen die einjährigen Jährlinge eine elementare Rolle bei der Versorgung und dem Schutz der neugeborenen Welpen übernehmen. Sollten diese Jährlinge nun wissentlich getötet werden, drohen nach unserer Einschätzung der strukturelle Zusammenbruch des gesamten Rudels und im schlimmsten Fall der Hungertod der diesjährigen Welpen. Von einem rechtlich vorgeschriebenen, günstigen Erhaltungszustand kann in Hessen bei gerade einmal drei dokumentierten, dauerhaft etablierten Rudeln aus unserer Sicht absolut keine Rede sein.
Screenshot aus den Daten von HessenForst. Sämtliche Nachkommen aus dem Greifensteiner Rudel sollen getötet werden, obwohl man aktuell gar keine Daten darüber hat, ob das Greifensteiner Rudel überhaupt noch existiert. https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf

Der Blick nach Niedersachsen und RLP: Ein System der Intransparenz?

Wie berechtigt unsere Zweifel am aktuellen behördlichen Umgang mit dem Naturschutzrecht sind, zeigt ein Blick in andere Bundesländer am heutigen Tag. In Niedersachsen wurde zeitgleich bekannt, dass das dortige Umweltministerium Risse und geplante Abschussgebiete künftig länger geheim halten will, was Proteste und eine zeitnahe rechtliche Überprüfung erschweren dürfte. Es steht zu befürchten, dass dieses restriktive Vorgehen der Behörden auch als Blaupause für Rheinland-Pfalz (RLP) dienen könnte. Das Greifensteiner Rudel ist grenzüberschreitend aktiv und nutzt weite Teile des Westerwalds in RLP. Durch die im April 2026 in Kraft getretene Novelle des Bundesjagdgesetzes, die den Wolf als jagdbare Art listet, wurden die rechtlichen Hürden für Abschüsse erheblich gesenkt. Es ist nicht auszuschließen, dass das Mainzer Ministerium die hessische Entscheidung ohne eigene, vertiefte Datenbasis heranzieht, um zeitnah eine analoge Abschussverordnung für den rheinland-pfälzischen Teil des Westerwalds zu erlassen. Wir stellen eine entsprechende UIG-Anfrage. 

Klagen reichen nicht mehr – Jetzt zählt der Einsatz vor Ort

Diese Rückschläge für den Naturschutz und Tierschutz in Hessen und Niedersachsen machen eines unmissverständlich klar: Wir sind inzwischen auf jedes Szenario eingestellt, doch auf den reinen Rechtsweg können und dürfen wir uns nicht mehr allein verlassen. Wenn gerichtlicher Eilrechtsschutz die Vollstreckung von Abschussbefehlen nicht mehr wirksam aufhält, bedarf es umso mehr eines mutigen, direkten Einsatzes vor Ort.
Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Lahn-Dill in Hessen und Westerwaldkreis in RLP auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
Hotline: 0176/48 73 26 12
Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

Wir werden die Entwicklung im Lahn-Dill-Kreis und im Westerwald intensiv beobachten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird vor Ort präsent sein, jeden Schritt der Akteure dokumentieren und die verbliebenen Fakten an die Öffentlichkeit bringen.

Quellen:

https://rp-kassel.hessen.de/revieruebergreifender-managementplan-fuer-das-land-hessen-im-jagdjahr-20262027

https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/rotenburg-fulda-ort305317/der-wolf-breitet-sich-aus-111-tiere-in-hessen-genetisch-nachgewiesen-seit-2019-94436752.html

Zum Nachlesen: Unser Protest gegen die hessischen Pläne: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Richtigstellung: Wölfe in Greifenstein nicht verantwortlich für tote und verletzte Pferde

Wenn aus einem Hund plötzlich „der Wolf“ wird – Medienhysterie und Hetze in Greifenstein. Es passiert mit erschreckender Regelmäßigkeit. Kaum wird irgendwo ein Weidetier verletzt oder getötet, schlagen große Teile der Medien Alarm und machen den Wolf verantwortlich – oft noch bevor überhaupt Fakten vorliegen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben vor Ort recherchiert. Sehen Sie hier im Bericht Fotos und Filme. 

Weiteres Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-beim-tierheimfest-wetzlar-am-samstag-den-13-juni-2026/

 

Update vom 31.05.2026

Screenshot von unserem FB-Beitrag.
So auch Anfang Mai 2026 in Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis. „Mutmaßlicher Wolfsangriff auf Pferde sorgt für Aufruhr“ titelte hessenschau.de. „Haben Wölfe mehrere Pferde in Greifenstein attackiert?“ fragte mittelhessen.de. Andere Medien sprachen von „zwei toten und mehreren verletzten Pferden – War es ein Wolfsangriff?“. Zehn Pferde brachen panisch aus ihrer Weide aus, vier wurden verletzt, zwei mussten eingeschläfert werden. Die Schuld war in den Berichten schnell verteilt: Der Wolf musste es gewesen sein. In sozialen Netzwerken brach sprichwörtlich die Hölle los. Fake-Beiträge von Hate-influenzern mit Bildern, die ganz und gar nicht nach Wolfsbissen aussahen, gingen dennoch viral. 
Beispielfoto Wolfsrudel.
Das Ergebnis von HessenForst sagt etwas anderes. Es war ein Hund. Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern ein weiteres Lehrstück für voreilige Schuldzuweisungen, mediale Sensationsgier und die systematische Diskreditierung des Wolfes.

Ungeschützte Weiden und Realitätsverweigerung

Wir haben verschiedene Weiden im Territorium Greifenstein dokumentiert: Alle wiesen keinerlei ernsthaften Herdenschutz auf. Das gilt leider auch für Schafweiden in der Region. Auch Gatterwild, bei dem es auch einen Riss gab, ist dort im Territorium nur hinter Wilddraht untergebracht. Im Gespräch mit einem betroffenen Schafhalter wurde die Haltung besonders deutlich. Er lehnt Schutzmaßnahmen ab, weil „es 11 Jahre lang gut gegangen“ sei. Am 6. Mail gab es erneut einen Riss. Seither wären die verbliebenen Tiere im Stall. Weiterhin macht er Wolfsfreunde pauschal verantwortlich: Die Wölfe seien „ausgesetzt“ worden, gehörten nicht nach Deutschland und ihr Tod sei letztlich Notwehr. Argumenten war der Mann nicht zugänglich und reagierte aggressiv.

Rechtliche Lage und das Rudel mit Nachwuchs

Das ansässige Rudel hatte im vergangenen Jahr Welpen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass aktuell erneut Welpen versorgt werden. Selbst nach dem verschärften Jagdrecht müsste hier eine Elternzeit gelten. Dennoch wird bereits über mögliche Abschussanträge spekuliert – obwohl unsere UIG-Anfrage zu etwaigen Anträgen bis heute nicht beantwortet wurde.

Fazit

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr das bekannte Muster: Reflexartige Hetze gegen den Wolf, selbst wenn sich später herausstellt, dass ein Hund der Verursacher war. Gleichzeitig wird konsequenter Herdenschutz verweigert und jene, die für eine echte Koexistenz stehen, moralisch mitverantwortlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleibt dabei: Wir brauchen endlich faktenbasierte Aufklärung statt billiger, medialer Hetze sowie Prävention und ordentlichen Herdenschutz statt pauschaler Abschussforderungen. Und mehr Respekt vor dem Lebensrecht der Wölfe, die längst wieder heimisch in Deutschland sind. Die Natur lässt sich nicht nach medialer Aufregung oder persönlichen Ressentiments regulieren. Dabei distanzieren wir uns von Orgas, die Menschen mit anderer Meinung, seien es Wolfsfreunde oder auch Weidetierhalter, bei der Polizei anschwärzen. Dies ist nicht unser Stil. Wir zeigen die Realität vor Ort auf und treten nicht nach unten. Unsere Strafanzeigen betreffen Politiker und ausführende Jäger. 

Beitrag vom 20. Mai 2026. Inzwischen ist das Ergebnis da. Es lautet „Hund“.

 

Das Rudel Greifenstein

Im Territorium Greifenstein hat sich seit Anfang 2026 offiziell ein Wolfsrudel etabliert. Die erste sesshafte Wölfin (GW2479f) stammt aus dem Leuscheider Rudel (Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz) und gilt seit 2021 als ansässig in der Region. Der Rüde GW2478m kehrte 2025 in das Gebiet zurück. Nachdem im Januar 2026 ein Video mit sechs Wölfen bestätigt wurde, stufte das Wolfszentrum Hessen den Status von „Paar“ auf „Rudel“ hoch. Das Rudel hatte bereits im Vorjahr Welpen, weshalb auch in diesem Jahr mit Nachwuchs zu rechnen ist. Dass die Welpen erst spät bekannt geworden sind, zeigt wie heimlich dieses Rudel lebt. 
Vor Ort am 27.05.2026 – Wer noch immer nicht begreifen will, wie essentiell aktuell ein paralleles unabhängiges Monitoring ist, ist kein Wolfsfreund und kann getrost bei seinem Verein das N bei NGO weglassen. Nach der Umsetzung der Bundesländer, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen, können die staatlichen Monitoringdaten selbstverständlich auch zur Auffindung von so genannten Problemwölfen, ganzer Rudel und sogar Welpen heran genommen werden. Gleichzeitig wird ein Erfolg von Klagen immer unwahrscheinlicher, gerade wegen der neuen Gesetzeslage. Bis der EuGH über die dort anstehenden Klagen entscheidet, können Jahre vergehen und längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Noch vor ganz kurzer Zeit wurde seitenes von Mitgliedern der klagefähigen Verbände um Spenden und Mitglieder geworben, mit dem Argument, dass ausschließlich Klagen Wölfe wirklich schützen könnten und dass Aktive im Einsatz von anderen Vereinen nur Spinner seien. Und jetzt werden Wolfsfreunde mit der Realität konfrontiert. Wir brauchen aktive Hilfe in allen Wolfsgebieten. Auch und gerade in Greifenstein. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Zaunrealitäten im Territorium Greifenstein

Mutterkuhhaltung.

 

Jungrinder und Kälbchen hinter nur einer Litze

 

Zaunrealität Pferde:

Territorium Greifenstein – Dokumentation Zaunrealität Pferde. Brigitte Sommer ist übrigens selbst „Pferdemädchen“/Westernreiterin und hielt selbst lange Jahre zwei Pferde in Offenstallhaltung.
Anmerkung: Es ist ein Versprecher im Ton. Wir meinten zwei untere „Eingangslitzen“. Die unterste ist viel zu hoch. Dies ist nicht die Weide des Falls.
Dies ist nicht die Weide der betroffenen Pferde, aber eine Weide im Territorium und stellvertretend für ziemlich alle Weiden. Mit drei Litzen gehört diese Weide sogar noch zu den Besseren. In Eingangsbereich ist die unterste Litze allerdings hoch genug, dass Hunde mühelos darunter hindurch kommen, wie es auch im Fall des angeblichen Wolfsrisses gewesen ist. Foto: Privat.

 

 

Ponyweide. Allerdings würden die Tiere laut Besitzer nachts eingestallt.

Ponyweide. An baugleichen Weiden sollen auch die Schafsrisse stattgefunden haben. Es ist kaum begreiflich warum Tierhalter nicht die Möglichkeit nutzen möchten, Zaunförderungen zu beantragen. Wir begrüßen es sehr, dass inzwischen in der Rissliste von HessenForst aufgeführt ist, ob Grundschutz vorhanden war. Für die Schafsrisse war keiner vorhanden, wie für die meisten anderen Risse auch nicht. Dennoch können sich viele Leser solche Zäune gar nicht vorstellen.  © Privat.

Ponyweide im Film.

 

Blick ins Territorium

Riesige Wiesen und Waldflächen wechseln einander ab. Das Gebiet ist nicht dicht besiedelt und es kann auch von keiner verstärkten Weidetierhaltung die Rede sein. Die Zäune, die wir sahen, waren allesamt nicht ausreichend. © Brigitte Sommer

 

Im Gebiet befnden sich mehrere Steinbrüche und Sandabbaugebiete, die allerdings für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Foto: privat.
Hier wird Basalt abgebaut. Foto: privat.
Steinbruch. Foto: privat.
In der Region leben sehr viele Wildtiere. Im Hintergrund Damhirsche. © Brigitte Sommer

 

Auch hier befinden sich, wie überall, alle paar hundet Meter, Hochsitze mit Kirr- und Luderplätzen. Foto: Privat.

 

Sehr merkwürdiger Ort direkt an einem Hauptweg mit Gerümpel und Wildkamera. ©Brigitte Sommer
Wanderer können hier stundenlang laufen ohne jemandem zu begegnen. Man sollte aber gut zu Fuß sein, denn einige Höhenmeter sind zu überwinden. © Brigitte Sommer
Knochenrest auf einem Hauptweg. Wahrscheinlich von einem der unzähligen Luderplätze weggeschleppt. Jäger dürfen tatsächlich nicht verwertete Reste ihrer Opfer einfach auf Plätzen verfaulen, hießt verludern lassen. Nur in Wasserschutzgebieten ist dies teilweise nicht erlaubt. Oft findet man komplette Tierleichen von Füchsen und Dachsen, deren Reste natürlich auch größere Beutegreifer wie Wölfe anlocken können. Insider sagen, dass so viele Wölfe illegal entsorgt werden würden, denn an den Luderplätzen ist auch meist ein Hochsitz zu finden. © Brigitte Sommer

 

Waschbär- bzw. Fuchsfalle. Foto: privat.
Es gibt einige interessante touristische Angebote im Gebiet, u. a. Wasserfälle, einen Stausee und ein beeindruckender Skulpturenpark. © Brigitte Sommer

 

Quelle:

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27.pdf

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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