Geheim gehaltene Wolfsjagd in Sachsen-Anhalt

Behörden in Sachsen-Anhalt erteilen anscheinend Abschussverfügungen für Wölfe im Dunkeln. Die Öffentlichkeit erfährt nichts, Verbände werden wohl bewusst ausgeschlossen. Wir protestieren scharf gegen diese Praxis. Ist sie ein gezielter Trick, um klagefähige Umweltverbände auszubremsen und den gesetzlichen Schutz der Wölfe zu unterlaufen?

Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Wittenberg zeigt, wie das System funktioniert. Am 17. Oktober 2025 habe das Landesverwaltungsamt, laut eines Sprechers des Gerichtes in Halle, eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt – gültig nur bis zum 25. Oktober, also acht Tage. Anlass seien mehrere Schafrisse bei einem Schäfer, der früher Handwerker gewesen sei und wegen körperlicher Probleme umgestiegen wäre. Die Behörde habe in seinem Antrag auf Abschuss argumentiert, ihm sei ein Zaun über 90 Zentimeter „nicht zuzumuten“. Fördergelder für 1,20-Meter-Zäune gebe es zu 100 Prozent – er habe aber keinen Antrag gestellt, weil das Aufstellen zu schwer sei. Das Landesverwaltungsamt gab ihm Recht. 
Beispielfoto Wolf-
Ein klagefähiger Umweltverband hat wohl nur durch eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) von der Verfügung erfahren. Am 21. Oktober sei der Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht worden. Das Gericht habe bereits am 23. Oktober stattgegeben – noch vor Ablauf der Verfügung. Ergebnis: Die Genehmigung ist rechtswidrig gewesen. Zumutbarkeit werde objektiv geprüft, nicht nach persönlichen Einschränkungen. Subjektive Argumente würden nicht zählen. Trotz des schnellen Gerichtsentscheids bleibt der Skandal: Ohne die UIG-Anfrage hätte niemand etwas mitbekommen. Die Verfügung ist nirgends zu finden – weder auf der Seite des Landesverwaltungsamtes, noch im Amtsblatt.  „Schnellabschüsse“ sind seit Ende 2024 auch in Sachsen-Anhalt auf der Agenda, sollen Landwirte angeblich helfen. Tatsächlich dienen sie wohl eher dazu, Verbände zu überrumpeln und von den wahren Problemen in der Landwirtschaft abzulenken. Hier hat die Eilvefügung gegen den Abschuss wohl nur funktioniert, weil der Verband aktiv nachgefragt hatte.
Die Rissstatistik des Landesamts für Umweltschutz spricht Bände: Bis Ende Oktober 2025 sind 47 gemeldete Vorfälle verzeichnet, 39 durch Wölfe, 124 getötete Nutztiere – vor allem Schafe. Wittenberg allein: rund 20 Fälle, über 70 Prozent der wolfenbezogenen Risse. In über 60 Prozent der Fälle fehlte ausreichender Schutz. Wiederholt betroffene Halter tauchen wohl immer wieder auf – manche scheinen nicht schützen zu wollen. Hier müsste das Veterinäramt eingreifen: Auflagen erteilen, Fristen setzen, bei Nichteinhaltung Schadensersatz verweigern. Förderung für Zäune und Herdenschutzhunde stehen bereit. Wer sie nicht nutzt, trägt die Schuld, nicht der Wolf. Hier müssten auch endlich Strafen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung einsetzen.  
Ein weiteres Telefonat mit den Behörden hat ergeben: Der betroffene Wolf ist ein durchziehendes Tier gewesen.  Solche Wanderwölfe sichern die genetische Vielfalt. Überdies hätte ein Abschuss eines durchziehenden Wolfes dem Weidetierhalter gar nichts gebracht, denn der Nächste kommt bestimmt und bedient sich erneut an ungeschützten Tieren. Wie es auch mit einem Blick in die Rissliste klar wird: Etliche Risse bei Bad Schmiedeberg sind nicht einmal klar einem Wolf zugordnet, sondern noch offen. Am 14. September ist bei Breunigk (ebenfalls Wittenberg) eine tote Wölfin gefunden worden. Die Todesursache der Wölfin ist zwar noch unklar, doch die Nähe zum Rissgeschehen und den Orten der Abschussgenehmigung ist frappierend. Sachsen-Anhalt hatte im Monitoringjahr 23/24 laut DBB-Wolf nur 37 Territorien, die Elb-Auen sind ein natürlicher Korridor zum Durchwandern. Statt auf Prävention will man jetzt anscheinend auf Tötung setzen. 

Wir fordern stattdessen:

  • Sofortige Veröffentlichung jeder Abschussverfügung.
  • Pflicht zur Prävention: Veterinärämter müssen endlich Auflagen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung erteilen. 

In den vergangenen 25 Jahren sind in Sachsen-Anhalt 140 Wölfe tot aufgefunden worden. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld kam am 13. Oktober ein Welpe bei einem Verkehrsunfall ums Leben, am 6. Oktober starb ebenfalls ein Welpe bei einem Unfall im Jerichower Land bei Parchen.

Quellen:

https://www.mz.de/lokal/wittenberg/sechs-schafe-am-elbdeich-bei-bleddin-tot-landwirt-aus-bad-schmiedeberg-ist-schockiert-4040933?utm_source=facebook&utm_medium=cpfeedpush&utm_campaign=Sechs+Schafe+am+Elbdeich+bei+Bleddin+tot+%E2%80%93+Landwirt+aus+Bad+Schmiedeberg+ist+schockiert

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/wolfsmanagement/nutztierrisse/rissstatistik-st/nutztierrisszahlen-2025

 

 

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Sachsen-Anhalt beteiligt sich am Steuergeld-Verschwendungsirrsinn

Die Schnellabschussregelung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich als echter Rohrkrepierer erwiesen, denn alle Verfügungen wie z. B. in Niedersachsen, wurden von Gerichten gekippt. Trotz alledem hat nun auch Sachsen-Anhalt die Schnellabschussregelung eingeführt. Doch es ist sehr wahrscheinlich, dass auch in Sachsen-Anhalt Schnellabschuss-Schießgenehmigungen gekippt werden. Die Kosten dafür müssen die Steuerzahler berappen.

Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmenden Nutztierrisse habe das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt,  wurde am 18.12.24 durch eine Pressemitteilung bekannt. So genannte Problemwölfe dürften damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden.

Entnommen ist ein verharmlosendes Wort für totgeschossen werden.

Durch den Erlass könnten Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüfe, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ würde dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt werden. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs sei dafür nicht erforderlich.

 

Beispielfoto zeigt einen sieben Monate alten Wolfswelpen. © Brigitte Sommer

Das Umweltministerium bezeichnet diese Regelung als unbürokratischere Entnahme problematischer Wölfe.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigt Strafanzeigen an, sollten einer oder mehrere Wölfe durch eine solche Schießgenehmigung zu Tode kommen.

Dabei räumt das Umweltministerium sogar in seiner Pressemitteilung gleichzeitig ein, dass Hobbyhalter Herdenschutz vernachlässigen würden. Zitat: „Laut aktuellem Monitoringbericht für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228. In vielen Fällen, vor allem bei Hobbyhaltern, begünstigte fehlender Herdenschutz die Rissvorfälle.“

Es ist völlig widersinnig, einfach „irgendeinen Wolf“ abzuschießen. Denn: Selbst bei „normalen Abschussgenehmigungen wurde noch nie der „richtige Wolf“ erschossen, räumte Dr. Carsten Nowak vom Senckenberginstitut bei einem Vortrag in Frankfurt ein.

Unsere Devise: Nur Null Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz

 

Quellen:

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/konfliktarmes-leben-mit-dem-wolf-neuer-erlass-zu-schnellabschuessen-ist-in-kraft

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

 

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Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert: Verletzte Wölfe retten, statt töten

In Sachsen-Anhalt wurde am vergangenen Sonntag ein verletzter Wolf durch einen Tierarzt notgetötet. Das Tier soll an einem offenen Bruch gelitten und unterernährt gewirkt haben. Die Anzahl an Wölfen, die hier in Deutschland in der Vergangenheit gerettet wurden, ist nicht einmal an einer Hand abzuzählen. Ganz anders geht Italien mit verletzten Wölfen um.  Dort gibt man sich alle Mühe, die Tiere aufzupäppeln um sie wieder in die Freiheit zu entlassen. Warum funktioniert dies in Deutschland nicht? Auch werden in Italien illegale Wolfstöter regelmäßig ermittelt. In Deutschland ebenso regelmäßig Verfahren eingestellt. Ein Vergleich.

Es gibt Päppelstellen für Wölfe in Deutschland und in Niedersachsen sogar einen Krankenwagen. Trotzdem werden verunfallte und verletze Wölfe immer wieder eingeschläfert, statt behandelt. Beispielbild © Brigitte Sommer

In der Nähe von Bindfelde hätte am Sonntag ein schwer verletzter Wolf getötet werden müssen, teilte das Landesamt für Umweltschutz am Montag mit. Ein Anwohner des Ortsteiles von Stendal hätte am Vormittag das Wolfskompetenzzentrum (WZI) über die Sichtung des Tieres informiert. Zwei Mitarbeiter des WZI hätten gemeinsam mit dem zuständigen Jagdpächter und einem Tierarzt in der Gegend nach dem Wolf gesucht. Den Angaben nach wurde das Tier kurz darauf in der Nähe des Beobachtungsortes gefunden. Es sei zunächst narkotisiert worden.

Bei der anschließenden Untersuchung habe der Tierarzt einen offenen Knochenbruch sowie starke Anzeichen von Abmagerung festgestellt. Entsprechend der Leitlinie Wolf wurde der Vierbeiner im Rahmen einer Nottötung direkt vor Ort durch den Tierarzt eingeschläfert. Wir fordern, dass auch endlich in Deutschland ein Umdenken stattfinden muss. Schließlich gibt es ausgewiesene Päppelstellen und in Niedersachsen sogar einen Krankenwagen für Wölfe.

Ähnlich miserabel ist die Aufklärungsrate bei illegalen Wolfstötungen in Deutschland. Bis 2018 konnte ein Täter konnte bisher nur in drei Fällen ermittelt werden. Das auch nur, weil es sich um Jäger handelte, die sich selbst anzeigten und angaben, sie hätten aus versehen getötet.

Wölfe werden in Italien immer wieder gerettet

Diese schöne Geschichte erzählt von der Genesung zweier Wölfe, die in verschiedenen Gegenden gefunden wurden. Beide wurden gerettet und aufgepäppelt.  So gehen sie den Genesungsweg gemeinsam, denn wie sagt es sich so schön: Geteiltes Leid ist halbes Leid.
Der Wolfsrüde wurde in Umbrien geborgen und in das Monte Adone Recovery Centre in der Emilia Romagna versetzt: Hier traf er auf Gea, eine Fähe, mit dem er jetzt den Behandlungs- und Rehabilitationsprozess teilt.

 

 

 

Wildtierkriminelle werden in Italien dingfest gemacht

Nach Monate andauernden Untersuchungen der Forest Carabinieri und mit der Hilfe ballistischer Analyse des RIS von Parma konnte ein Wilderer vor Kurzem dingfest gemacht werden. Es war möglich durch die Spuren einen Wilderer zurückzuverfolgen, der für die Tötung eines jungen Wolfes im vergangenen Winter in der Provinz Cuneo verantwortlich war.
Der Angeklagte, ein in Peveragno (CN) ansässiger Jäger wurde wegen Tiertötung vor Gericht gestellt (Kunst. 544 bis C.P.), für die er eine Haft von vier Monaten bis zu zwei Jahren riskiert. Er wurde auch wegen weiterer Vergehen im Zusammenhang mit Waffenhaft und Keulung besonders geschützter Arten vor Gericht gerufen (art. 2 und 30 L. 157/’92).
Der Fall ereignete sich im Januar 2021. Der tote Körper des Wolfes wurde in der Nähe der Provinzstraße gefunden, die Peveragno mit Chiusa Pesio verbindet.

 

Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/wolf-bindfelde-schwer-verletzt-getoetet-100.html?fbclid=IwAR1vdVfMkNr39QP3PVl7F3jKvr6c_9itbX-x9eyipyAytXy_0DXe2FkIWbk

Schon wieder vier Wölfe illegal getötet: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Seit Ende Oktober sind schon wieder vier illegal getötete Wölfe zu beklagen. Die  Vorfälle ereigneten sich in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen. Bei dem Fall in Mecklenburg-Vorpommern behauptete ein „Jungjäger“ einen kranken Wolf „erlösen“ zu wollen. Der jüngste Fall ereignete sich an Silvester. Woffsschutz-Deutschland e. V. stellt in allen Fällen Strafanzeigen.

UPDATE 06.01.22 – DER WOLF IN NIEDERSACHSEN SOLL NUN DOCH NICHT ERSCHOSSEN, SONDERN AN BISSVERLETZUNGEN GESTORBEN SEIN. HIER KOMMEN ALLERDINGS NICHT NUR WÖLFE, SONDERN AUCH JAGDHUNDE IN BETRACHT.
Beispielbild toter Wolf.

Was dieses unschuldige Tier an unvorstellbaren Schmerzen erlitten haben muss kann man sich kaum vorstellen. Anwohnende hätten ein qualvolles Heulen gehört, schreibt der NDR in einer Meldung von gestern. Kurz danach sei an Silvester ein toter Wolf auf einem Acker bei der Gemeinde Eimke (Landkreis Uelzen) gefunden worden und er würde höchstwahrscheinlich Schussverletzungen aufweisen. Dieser Landkreis ist berüchtigt für illegale Wolfstötungen. Seltsamerweise konnte bislang in keinem Fall ein Täter ermittelt werden. Umweltminister Lies wird in der BILD dahingehend zitiert, dass er Selbstjustiz nicht hinnehmen würde, falls es sich herausstellen sollte, dass das Tier tatsächlich illegal erschossen worden sei. Eine Abschusserlaubnis bestünde für diesen Bereich nicht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erkennt in dieser Aussage durchaus eine Doppelmoral, denn die ständige Hetze gegen Wölfe könnte Jagende absolut dazu verleiten, anzunehmen, dass es sich im eine Art Kavaliersdelikt handeln würde. Schließlich fordert die Jägerschaft in Niedersachsen seit Jahren, dass man Wölfe anonym erschießen und am Straßenrand platzieren dürfe.

Ähnlich Unausgegorenes erfährt man vom Landwirtschaftsminister Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern. Dort will angeblich ein Jungjäger am 18. Dezember einen kranken Wolf mit einem Schuss „erlöst“ haben. Der Mann soll sich danach selbst angezeigt haben. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies ein dreister Versuch, den hohen Schutzstatus des Wolfs aufzuweichen und man schaut halt, wie weit man damit kommt. Bislang musste noch kein Hobbyjäger wirklich ernsthafte Konsequenzen fürchten. Wir hoffen hier mit unserer Strafanzeige auf einen Präzedensfall, denn auch im Originalfoto des toten Tieres sind keinerlei „Erkrankungen“ sichtbar.

Zu den anderen Fällen gab es wieder einmal keinerlei Presseinformationen, so dass wir uns die Vorfälle mühsam aus der Liste der Totfunde der DBB-Wolf suchen mussten.

 

Ausriss aus der Statistik der DBB-Wolf – © wwwdbb-wolf.de

 

Ausriss aus dem Hagenower Tageblatt. Quelle ist unten verlinkt.

 

 

Quellen: www.dbb-wolf.de

https://www.svz.de/lokales/hagenower-kreisblatt/Wolfsschuetze-zeigt-sich-selbst-an-id34790472.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Erschossen-Jaeger-findet-Wolfs-Kadaver-auf-Feld-bei-Uelzen,aktuelllueneburg6686.html

https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/landkreis-uelzen-wolf-illegal-abgeschossen-78712782.bild.html

 

Skandal in Sachsen-Anhalt: Ließ das Wolfskompetenzzentrum absichtlich einen Jungwolf erfrieren?

Die Wolfsmonitoringzahlen für Sachsen-Anhalt liegen nun vor. Mit 22 Rudeln und drei Paaren hat sich die Zahl der Wölfe im Vergleich zum Vorjahr mit 19 Rudeln und vier Paaren leicht erhöht. So weit, so erfreulich ist es auch, dass die Risse an Weidetieren abgenommen haben. Herdenschutz wirkt also. Doch auch einen Skandal geben die Daten des Monitorings preis. Ein unter Räude leidendes Jungtier ließ man wohl erfrieren und verhungern, obwohl es mehrere Medikamente zur Behandlung von Räude gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich entsetzt über die Herzlosigkeit. Denn es hätte relativ einfach geholfen werden können.

Beispielbild Jungwolf, zirka vier Monate alt.

Gegen Räude gibt es drei sehr wirksame Medikamente, die sowohl bei Hunden als auch bei Wölfen eingesetzt werden könnten. Es gibt sogar Tabletten, die in Köderform verabreicht werden könnten.

Zitat aus dem Monitoringbericht:

Rudel Oranienbaumer Heide (OH)

„Wieder wurden schwere Räudefälle bei mehreren Tieren des Rudels bekannt. In der Umgebung wurden im Januar/Februar 2021 bei strengen Nachfrösten (-18°C) zwei Fälle von schutzsuchenden Wölfen in privaten Pferde-Offenställen bekannt. In beiden Fällen gab es keine Nutztierübergriffe, vielmehr suchten die von Räude gekennzeichneten Jungwölfe in selbst angelegten Strohnestern Witterungs- und Kälteschutz. Beide Vorfälle wurden sofort dem WZI gemeldet. Eines der Tiere erfror unweit des zuvor aufgesuchten Pferdestalles, der Verbleib des zweiten Tieres ist unklar.“

Dass die Natur oft unerbittlich und grausam ist und man nicht eingreifen dürfe, wird oft auch als Erklärung für eine solche „unterlassene Hilfeleistung“ hergenommen. Dabei wurde vor ein paar Jahren noch ein Tierfilmer frenetisch gefeiert, der sich über dieses ungeschriebene Gesetz hinweggegsetzt hatte und statt nur mit der Kamera draufzuhalten, den Tieren geholfen hatte. Siehe Bericht in der Welt: https://www.welt.de/kmpkt/article191244587/Tierfilmer-retten-Pinguine-vor-dem-Tod.html

Unserer Ansicht nach, hätte nach Kenntnis dieser beiden in Not geratenen Jungtiere, die ja geradezu in einem Stall „um Hilfe gebeten hatten“, auch eine Hilfe erfolgen müssen. Uns ist auch die Kaltschnäuzigkeit der StallinhaberInnen unerklärlich. Wie kann man es verantworten, dass Tiere praktisch in der Haustüre leiden und erfrieren? Solche entkräftigten Tiere hätten bestimmt auch betäubt und eingefangen werden können. Es gibt mehrere Päppelstationen in Deutschland. Aus Italien und anderen benachbarten Ländern werden immer wieder Erfolgsgeschichten gemeldet, während sich in Deutschland eine erschreckende Kaltherzigkeit immer mehr auszubreiten scheint.

Hier ist ein Wolf mit einer fast ausgeheilten Räude zu sehen.

Mehr Wölfe, weniger Risse

„In diesem Jahr bemerkenswert ist die positive Entwicklung bei den Nutztierrisszahlen. Sowohl die Zahl der Übergriffe als auch die Anzahl getöteter/verletzter Tiere ging trotz steigender Wolfspopulation spürbar zurück. Mindestens teilverantwortlich sind neben möglichen unbekannten Faktoren die Wahrnehmung der Fördermöglichkeiten des Landes für Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf durch die Nutztierhalter, aber auch eine intensivierte Beratung/Begleitung durch alle Akteure, die sich mit dem Thema Herdenschutz beschäftigen. Bei den meisten Vorfällen waren trotzdem fehlender Untergrabungsschutz bzw. Mängel in Zaunführung und Elektrifizierung auszumachen, so dass ein Eindringen von Wölfen in die Herden zu einfach möglich war.“

Karte der Wolfsterritorien.

ß

 

 

 

Hier der komplette Monitoring-Bericht aus Sachsen-Anhalt: https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/WZI/Dateien/Monitoringbericht_2020-21.pdf

Hier auch noch einmal Zahlen zum Vergleich auf DBB-Wolf: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Bundesland=&Jahr=2020

 

Sachsen-Anhalt: erneut erschossener Wolf gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Ausriss aus der Volksstimme. Der Original-Artikel ost wohl zwischenzeitlich gelöscht worden. Der Fall ist aber auch bei DBB-Wolf gelistet.

Am 10.Mai wurde in Sachsen-Anhalt ein einem Wald ein toter Jungwolf mit einer riesigen Schussverletzung entdeckt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige über einen Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

 

 

100 % Förderung von Weidetierhaltern – Sachsen-Anhalt setzt EU-Vorgabe um

Magdeburg. Ab sofort gelte die neue Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich in Sachsen-Anhalt, gibt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute in einer Pressemitteilung https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/artikel-detail/news/100-prozent-foerderung-fuer-herdenschutz-und-schadensausgleich/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=bc03c6638ab1049ea449ebc3c75059fd bekannt. Das Land unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf oder den Luchs zu schützen. Der Erwerb von mobilen Elektrozäunen und Zubehör sowie die Anschaffung von zertifizierten Herdenschutzhunden wird zu 100 Prozent gefördert. Das heißt, alle Kosten der Anschaffung werden übernommen. Bisher waren es lediglich 80 Prozent.

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wird in der Pressemeldung folgendermaßen zitiert: „Präventiver Herdenschutz ist die beste Maßnahme, mit der Weidetierhalter ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf schützen können. Wolfssichere Zäune werden in der Regel nicht überwunden und nicht untergraben. Mit dem heutigen Tag übernimmt das Land die Kosten für die Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent. Ich bin sicher, dass damit ein weiterer Schritt für eine friedliche Koexistenz von Wolf und Weidetieren in unserer Kulturlandschaft gemacht ist. Denn klar ist: Die Weidetierhaltung leistet einen enorm wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und unserer Offenlandlebensräume.“

Weiterhin werden Tierverluste ausgeglichen. Das Land zahlt einen Schadensausgleich nach Rissvorfällen ebenfalls in Höhe von 100 Prozent immer dann, wenn ein Grundschutz vorhanden war und der Wolf nachgewiesen oder zumindest nicht auszuschließen ist. Hier kann auch ein Schaden an Herdenschutz- und Hütehunden und eine tierärztliche Behandlung einschließlich der Kosten für Medikamente geltend gemacht werden. Auch außerlandwirtschaftliche Tierhalterinnen und Tierhalter können ab jetzt die Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel in Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen, können auch Rinder- und Pferdehalter Zuwendungen für präventive Herdenschutzmaßnahmen beantragen.

Wir von Wolfsschutz Deutschland plädieren weiter für Herdenschutz statt Wolfsabschuss. Unter diesem Motto rufen wir auch zu einer Demo am Samstag in Halberstadt auf. Nähere Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/20/demonstration-gegen-anti-wolf-symposium/