Wolfsausrottung per Beschluss? Wolfsschutz-Deutschland e. V. entsetzt über Gerichtsurteil

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Eilanträge der Naturschutzverbände abgelehnt. Wie das Regierungspräsidium Kassel in einer aktuellen Pressemitteilung bestätigt, wurde der am 3. Juli verhängte Hängebeschluss damit aufgehoben. Die umstrittene Allgemeinverfügung zum hessischen Wolfsmanagementplan für das Jagdjahr 2026/27 tritt somit ab sofort wieder in Kraft. Konkret bedeutet dies die offizielle Freigabe zur Tötung der zwei verbliebenen Jungwölfe des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis (zwei der ursprünglich vier freigegebenen Jungtiere kamen zwischenzeitlich im Straßenverkehr ums Leben). Die Genehmigung gilt befristet von Juli bis Ende Oktober 2026.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diese Entscheidung aufs Schärfste. Wir machen uns schon lange keine Illusionen mehr darüber, was den Erfolg von Klagen betrifft – doch dieses Urteil übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Dass ein Gericht einen bestehenden Hängebeschluss in einem derartigen Eilverfahren abweist, zeigt nach unserer Auffassung, dass der juristische Schutzwall für bedrohte Tierarten in Deutschland schweren Schaden genommen hat.
Beispielfoto Wolfseltern mit Einjährigen. © Brigitte Sommer

Justiz schützt lückenhaften Herdenschutz

Inzwischen liegen weitere Details zur Begründung des Verwaltungsgerichts Kassel vor, die die unhaltbare Argumentationskette der Behörden stützen. Das Gericht folgte in seinem Beschluss (Az. 2 L 1437/26.KS) der behördlichen Auslegung, wonach die genehmigte Entnahme die Wolfspopulation nicht gefährde. Und das, obwohl das Verfahren auf der offiziellen Landesstatistik basiert, die für ganz Hessen aktuell lediglich drei etablierte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel) ausweist. Dass die Justiz bei einer so verschwindend geringen Zahl von einem gesicherten Erhaltungszustand ausgeht, entbehrt aus Sicht unseres Vereins jeder biologischen Logik. Die aktuellen Zahlen belegen dies: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf

Als maßgebliche Rechtfertigung für den Abschuss billigte das Gericht die behördliche Argumentation, es sei zuletzt zu vermehrten Nutztierrissen gekommen. Die Realität hinter den Zahlen blendet das Gericht jedoch aus: Der offiziellen Rissliste https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztiershaeden_2025_2026_akt.pdf
ist eindeutig zu entnehmen, dass zum Zeitpunkt der Vorfälle kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden war. Anstatt dass die Justiz den lückenhaften Herdenschutz der Halter rügt, legitimiert das Urteil einen Abschuss, der die Tiere für menschliche Versäumnisse bestraft.

Das Zahlen-Manöver: 111 Wölfe als biologische Nebelkerze?

Das Landwirtschaftsministerium begründet den Vorstoß mit einer angeblich tragfähigen Population und stützt sich dabei auf Daten des Landesbetriebs HessenForst, in den das Wolfszentrum Hessen (WZH) eingegliedert ist. Pünktlich zur Debatte wird die Zahl von angeblich 111 genetisch nachgewiesenen Wölfen seit 2019 angeführt. Aus Sicht unseres Vereins ist diese Zahl irreführend und geeignet, die Öffentlichkeit zu täuschen: Hier werden über Jahre hinweg kumulierte Daten, potenziell längst abgewanderte Tiere und Opfer des Straßenverkehrs zusammengerechnet. Es entsteht der Eindruck einer Populationsdichte, die sich so im Feld nach unseren Erkenntnissen nicht widerspiegelt.
Laut den Daten unseres eigenen, unabhängigen Monitorings, liegen für keines der offiziell deklarierten Territorien valide, aktuelle Nachweise vor. Das offizielle Monitoring bildet die Realität nach unserer Überzeugung nicht korrekt ab. Wir gehen davon aus, dass der Trend seit Jahren rückläufig ist und Wölfe zudem mutmaßlich im großen Stil illegal getötet werden (kryptische Mortalität), ohne dass dies von den Landesbehörden statistisch hinreichend erfasst oder strafrechtlich lückenlos aufgeklärt werden kann. In diesem administrativen Daten-Vakuum eine pauschale Abschussquote von bis zu 40 Prozent der Jungwölfe und Welpen zu verhängen, kommt aus unserer Sicht einer gezielten Bestandsvernichtung gleich.
Beispielfoto: Wolfswelpen, die im Mai geboren wurden, sehen im August so aus. © Brigitte Sommer

Interessenkonflikt beim Monitoring: Der Bock als Gärtner

Dass das offizielle Wolfsmonitoring in Hessen keine verlässlichen Fakten mehr liefert, ist angesichts der behördlichen Strukturen kaum verwunderlich. Im Oktober 2024 wurde das Wolfszentrum Hessen (WZH) politisch motiviert aus dem neutralen Landesamt für Naturschutz (HLNUG) herausgebrochen und direkt in den Landesbetrieb HessenForst eingegliedert. Damit untersteht die Datenerhebung ausgerechnet einer Behörde, die primär forst- und jagdwirtschaftliche Interessen vertritt.
Für uns ist das ein klassischer Fall von „den Bock zum Gärtner machen“: Eine Behörde, die eng mit der Jägerschaft und den Abschussbefürwortern verzahnt ist, kontrolliert nun exklusiv die Erfassung der Wolfsbestände. Dass pünktlich zur Abschussdebatte undurchsichtige Datenkonstrukte wie die „111 Wölfe“ lanciert werden, während die reale, rückläufige Population im Feld verschwiegen wird, entlarvt das staatliche Monitoring als politisch gesteuertes Instrument. Ein unabhängiger, wissenschaftlicher Artenschutz findet unter dem Dach von HessenForst schlichtweg nicht mehr statt.

Befürchtete Zerschlagung von Familienstrukturen inmitten der Welpenaufzucht

Besonders drastisch sind die zu befürchtenden biologischen Folgen für das Greifensteiner Rudel. Die Abschussfreigabe erfolgt mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Wölfe agieren in hochsozialen Familienverbänden, in denen die einjährigen Jährlinge eine elementare Rolle bei der Versorgung und dem Schutz der neugeborenen Welpen übernehmen. Sollten diese Jährlinge nun wissentlich getötet werden, drohen nach unserer Einschätzung der strukturelle Zusammenbruch des gesamten Rudels und im schlimmsten Fall der Hungertod der diesjährigen Welpen. Von einem rechtlich vorgeschriebenen, günstigen Erhaltungszustand kann in Hessen bei gerade einmal drei dokumentierten, dauerhaft etablierten Rudeln aus unserer Sicht absolut keine Rede sein.
Screenshot aus den Daten von HessenForst. Sämtliche Nachkommen aus dem Greifensteiner Rudel sollen getötet werden, obwohl man aktuell gar keine Daten darüber hat, ob das Greifensteiner Rudel überhaupt noch existiert. https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf

Der Blick nach Niedersachsen und RLP: Ein System der Intransparenz?

Wie berechtigt unsere Zweifel am aktuellen behördlichen Umgang mit dem Naturschutzrecht sind, zeigt ein Blick in andere Bundesländer am heutigen Tag. In Niedersachsen wurde zeitgleich bekannt, dass das dortige Umweltministerium Risse und geplante Abschussgebiete künftig länger geheim halten will, was Proteste und eine zeitnahe rechtliche Überprüfung erschweren dürfte. Es steht zu befürchten, dass dieses restriktive Vorgehen der Behörden auch als Blaupause für Rheinland-Pfalz (RLP) dienen könnte. Das Greifensteiner Rudel ist grenzüberschreitend aktiv und nutzt weite Teile des Westerwalds in RLP. Durch die im April 2026 in Kraft getretene Novelle des Bundesjagdgesetzes, die den Wolf als jagdbare Art listet, wurden die rechtlichen Hürden für Abschüsse erheblich gesenkt. Es ist nicht auszuschließen, dass das Mainzer Ministerium die hessische Entscheidung ohne eigene, vertiefte Datenbasis heranzieht, um zeitnah eine analoge Abschussverordnung für den rheinland-pfälzischen Teil des Westerwalds zu erlassen. Wir stellen eine entsprechende UIG-Anfrage. 

Klagen reichen nicht mehr – Jetzt zählt der Einsatz vor Ort

Diese Rückschläge für den Naturschutz und Tierschutz in Hessen und Niedersachsen machen eines unmissverständlich klar: Wir sind inzwischen auf jedes Szenario eingestellt, doch auf den reinen Rechtsweg können und dürfen wir uns nicht mehr allein verlassen. Wenn gerichtlicher Eilrechtsschutz die Vollstreckung von Abschussbefehlen nicht mehr wirksam aufhält, bedarf es umso mehr eines mutigen, direkten Einsatzes vor Ort.
Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Lahn-Dill in Hessen und Westerwaldkreis in RLP auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
Hotline: 0176/48 73 26 12
Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

Wir werden die Entwicklung im Lahn-Dill-Kreis und im Westerwald intensiv beobachten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird vor Ort präsent sein, jeden Schritt der Akteure dokumentieren und die verbliebenen Fakten an die Öffentlichkeit bringen.

Quellen:

https://rp-kassel.hessen.de/revieruebergreifender-managementplan-fuer-das-land-hessen-im-jagdjahr-20262027

https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/rotenburg-fulda-ort305317/der-wolf-breitet-sich-aus-111-tiere-in-hessen-genetisch-nachgewiesen-seit-2019-94436752.html

Zum Nachlesen: Unser Protest gegen die hessischen Pläne: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

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