Rotkäppchensyndrom versus Fakten: Wölfe nicht unter den Gefahren für Kinder

Haben sich Wölfe etwa auf die Belagerung von Waldkindergärten spezialisiert und dürfen sich selbst Jugendliche wegen akuter Wolfsgefahr nicht mehr aus dem Haus trauen? Anhand von zwei besonders krassen Fällen von Panikmache in Hessen haben wir einen neuen Faktencheck erstellt. Wie zu erwarten, sind Wölfe nicht einmal in Statistiken über Gefahren für Menschen zu finden. Seit der Rückkehr nach Deutschland vor über zwanzig Jahren gab es keinen einzigen Angriff eines Wolfs auf Menschen. Im Jahr 2020 starben aber 125 Kinder durch Menschenhand. Lesen Sie hier, welchen Gefahren Kinder in Wirklichkeit ausgesetzt sind und welche Mittel gegen Panik helfen.

Rotkäppchen ist sicherlich eines der Märchen, denen die Panik in Deutschland auf Wölfe geschuldet ist. Dabei haben die Brüder Grimm einen Übersetzungsfehler aus dem französischen Original nicht bedacht. Dort stand der Wolf stellvertretend für sexuelle Übergriffe böser Männer. Zeichnung ©pixabay.

„Wir dürfen hier eigentlich gar nix mehr“, beklagt sich der neunjährige Emilian M.. Denn die besorgten Eltern lassen ihre Kinder nicht mehr allein im Dorf spielen, bringen sie morgens zum Schulbus, oder fahren sie gleich nach Sontra in die Schule, heisst es in einem Artikel in der HNA. Ein weiteres Zitat aus der HNA könnte unserer Meinung nach sogar so ausgelegt werden, dass Eltern ihren Kinder bewusst Angst machen und sie für ein krudes Ziel, nämlich Genehmigungen für Abschüsse der Beutegreifer, zu missbrauchen. Der achtjährige Noah, der mit seinen Geschwistern am anderen Ende des Dorfes wohnt, machen die umherziehenden Wölfe Angst. „Ich habe immer Albträume und fürchte, dass der Wolf auch zu uns ins Haus kommt“, sagt er. Seine Eltern bringen ihn seitdem in die Schule. „Mit drei Kindern und einem Hund traue ich mich nicht aus dem Dorf, wir bleiben jetzt immer hier, um möglichst Wolfsbegegnungen zu vermeiden“, wird Noahs Mutter Doreen B.in einem anderen Artikel in der HNA zitiert. Zudem scheint Noah auch noch auf das Aufmacherfoto des Blattes gezerrt worden zu sein. Eine Tragweite, deren Folgen ein Kind seines Alters sicherlich noch nicht erblicken kann.

Stellvertreterkrieg gegen einen Beutegreifer

Warum machen Eltern so etwas? Sind sie selbst Opfer von Panikmache, oder aber zählen Sie zu den bäuerlichen Familien, denen jedes Mittel Recht ist, ihren Frust und ihre Zukunftssorgen an einem Beutegreifer auszulassen, der nichts für ihre Misere kann, denn der Wolf ist auch für Bauern eines der geringsten Probleme. Dass Bauern  wirklich vielfältige Probleme haben, bestreiten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.nicht.  Warum sie sich aber von der Politik gegen diese Tiere aufhetzen lassen, wissen sie wahrscheinlich nicht einmal selbst. Für Politiker dagegen bringt der Hass auf Wölfe und die rund um die Uhr-Beschäftigung vieler Bauern mit dem Hassthema Wolf natürlich den Vorteil, dass sie sich nicht mit den echten Problemen in der Landwirtschaft auseinander setzen müssen. „Bauer Willi“ bloggt hier  http://www.bauerwillicom

über die wahren Schwierigkeiten der Landwirtschaft. Aber ohne die Beteiligung der Massenmedien an der Hetze gegen Wölfe würde es sicherlich nicht so weit kommen, dass ein Bürgermeister wegen einer Aufnahme eines Wolfs von einer Wildkamera bei Waldkappel den Waldkindergarten schließt. Die wahren Gefahren für Waldkindergärten liegen ganz woanders und sind weiter unten aufgeführt.

Waldkindergarten geschlossen – Kindergarten stellt Waldspaziergänge ein – Stimmenfang mit Hilfe von Panikmache?

Zitat eines Threads des Bürgermeisters Frank Koch https://www.facebook.com/frank.koch.5264382: „Angesichts vieler Gespräche mit Eltern, Erziehungsberechtigten und den Kindergartenleitungen sowie fachkundigen Personen wurde die aktuelle Situation ausführlich erörtert. Da der Besuch des Waldkindergartens für die Gesprächsbeteiligten momentan ein nicht vertretbares Risiko darstellt, wurde einvernehmlich die Entscheidung getroffen, den Waldkindergarten der Pusteblume auf unbestimmte Zeit nicht mehr zu besuchen. Wie lange dieser Zeitraum andauern wird, muss geklärt werden. Die „Rappelkiste“ in Waldkappel setzt derzeit ebenfalls ihre Waldspaziergänge bis auf weiteres aus.“ Dabei dürfte doch inzwischen hinlänglich bekannt sein, dass gerade kleine Kinder von frischer Luft profitieren.

 

Hier die wahren Gefahren, denen Kinder ausgesetzt sind:

Wie in jeder Einrichtung gibt es auch in den Wald- und Naturkindergärten Gefahren. Die Natur- und Waldpädagogen sind entsprechend ausgebildet und bilden sich regelmäßig weiter. Einige Gefahren sind: giftige Beeren und Pilze, Wespen und andere Insekten, Fuchsbandwurm, Zecken, fließende oder stehende Gewässer, schreibt der Bundesverband für Natur: https://www.bvnw.de/gefahren-im-wald#:~:text=Wie%20in%20jeder%20Einrichtung%20gibt,Fuchsbandwurm%2C%20fließende%20oder%20stehende%20Gewässer.

Hier noch ein Waldspaziergangspodcast zu tierischen Gefahren im Wald von Peter Wohlleben: https://www.wohllebens-waldakademie.de/blog/waldspaziergang-tierische-gefahren-im-wald-s47906

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen im Jahr 2021 rund 22 300 Kinder unter 15 Jahren bei Unfällen im Straßenverkehr zu Schaden, das waren 0,8 % weniger als im Vorjahr und so wenig wie noch nie seit der Deutschen Vereinigung. 

Kinderschutz: Kindeswohlgefährdungen bleiben auch 2021 auf hohem Niveau

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist – nach ihrem Höchststand im ersten Corona-Jahr 2020 – im zweiten Jahr der Pandemie leicht gesunken: 2021 haben die Jugendämter in Deutschland bei über 59 900 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 600 Fälle oder 1 % weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Fälle, bei denen die Behörden nach Prüfung des Verdachts zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber einen Hilfebedarf festgestellt haben, gleichzeitig um knapp 2 % gestiegen (+ 1 100 Fälle): 2021 meldeten die Jugendämter fast 67 700 Fälle von Hilfebedarf. Im zweiten Corona-Jahr haben die Kindeswohlgefährdungen damit den zweithöchsten Wert seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 und die Fälle von Hilfebedarf einen neuen Höchststand erreicht.

Im Jahr 2021 haben die Jugendämter rund 47 500 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 2 100 Fälle oder 5 % mehr als im Vorjahr.

In 26 Prozent der Fälle gab es Hinweise für psychische Misshandlung, fast gleich viele Kinder zeigten Zeichen körperlicher Misshandlung. Fünf Prozent wurden Opfer sexueller Gewalt. Jedes vierte der knapp 107.000 Kinder war jünger als drei Jahre, jedes fünfte im Kindergartenalter.

Laut einer Kriminalstatistik des BKA sind in Deutschland vergangenes Jahr durchschnittlich 49 Minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt geworden – pro Tag. Zudem erfasste die Polizei deutlich mehr Darstellungen von Kindesmissbrauch. Im vergangenen Jahr sind mehr als 17.700 Kinder und Jugendliche in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt geworden.

Wie aus einer Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden hervorgeht („Zahlen kindlicher Gewaltopfer“), kamen im Jahr 2020 bundesweit 152 Kinder gewaltsam zu Tode. Demnach waren 115 von ihnen zum Zeitpunkt des Todes sogar jünger als sechs Jahre. In weiteren 134 Fällen erfolgte ein Tötungsversuch.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Jahr 2021 nach Angaben eines BKA-Sprechers zwar einen leichten Rückgang der Fälle auf insgesamt 145 aus – in den Statistiken werden aber nur Delikte aufgeführt, die der Polizei bekannt geworden sind. Das Dunkelfeld, also der Anteil an Straftaten, von denen die Polizei keine Kenntnis hat, gilt um ein Vielfaches größer.

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Kinder litten unter Depressionen durch Schulschließungen

„Sie hätten während der Schulschließungen zu 75 Prozent häufiger generelle Depressionssymptome aufgewie­sen als vor der Pandemie“, teilte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)  mit.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/140689/Mehr-Depressionen-durch-Schulschliessungen?rt=e74fd815b2b92f4b91475250a60325a6

Wissenschaftlichen Studien zufolge erleiden pro Jahr etwa 125.000 Kinder unter fünf Jahren in Deutschland einen Sturzunfall, der ärztlich behandelt werden muss.

Kinderunfälle passieren meist zu Hause

Jungen verletzen sich dabei eher als Mädchen, jüngere Kinder öfter als ältere. Am häufigsten kommt es in den eigenen vier Wänden zu Stürzen, Verbrennungen und Verbrühungen, Vergiftungen oder Verschlucken von Kleinteilen oder Lebensmitteln.

Die häufigsten Unfallarten nach Alter

0-6 Monate
  • Sturzunfälle, vor allem vom Wickeltisch
  • Transportunfälle
  • Ersticken
ca. 7 Monate bis etwa 4 Jahre
  • Verschlucken von Gegenständen
  • Vergiftungen/Verätzungen (Reinigungsmittel, ätherische Öle und Lampenöle, Medikamente, Giftpflanzen)
  • Verbrühungen/Verbrennnungen (Herd, heiße Töpfe)
  • Stürze beim Treppensteigen
  • Stürze durch Lauflernhilfen
  • Elektrounfälle (Steckdosen)
  • Ertrinken (Gartenteich, Regentonne)
ab etwa 5 Jahren
  • Sport- und Freizeitunfälle, vor allem Stürze und Zusammenstöße
  • Verkehrsunfälle

Für Babys und Kleinkinder gehören Infektionskrankheiten wie Lungenentzündung, Durchfallerkrankungen und Malaria immer noch zu den häufigsten Todesursachen. Besonders gefährlich sind außerdem Frühgeburten und Komplikationen bei der Geburt, wenn es keine gute und hygienische medizinische Versorgung gibt.

Tote nach Hundebissen

Jedes Jahr sterben deutschlandweit im Schnitt rund 3,3 Personen aufgrund von Hundebissen. In den Jahren von 2009 bis 2019 kam es in Thüringen mit durchschnittlich 1,89 Todesfällen je eine Millionen Einwohner am häufigsten zu tödlichen Hundebissen. In diesem Zeitraum verzeichnete das Bundesland Hessen mit 7 Sterbefällen die meisten Todesopfer.

Tödliche Hundebisse: Kinder am häufigsten unter den Opfern

Das Risiko, Opfer eines tödlichen Hundebisses zu werden, ist generell im häuslichen Umfeld größer als auf offener Straße. Bei einem Großteil der Bisse handelt es sich um einen bekannten Hund oder den Familienhund. Kinder sind dabei am häufigsten betroffen: jedes vierte Opfer eines Hundebisses ist unter 6 Jahre alt. Ursache dafür ist häufig die mangelnde Fähigkeit, das Verhalten des Hundes zu deuten.

 

Aufklärung statt Panikmache:

In NRW und Hessen bieten wir verschiedene Aktionen und Veranstaltungen für Schulen und Kindergärten an. Kontakt für NRW: Ulrike.deheuvel@wolfsschutz-deutschland.de

Ulrike de Heuvel mit einem Schulprojekt

In Hessen besucht Wolfshundemixhündin Liv Kindergärten und Schulen und wir lesen gemeinsam aus unserem Comic über das Wolfsjahr vor.

Auch unser Vereinsmitglied Fiona (25) beteiligt sich an Aktionen für Kinder. Hier zeigt sie das Comic, das kleine Kinder und jung gebliebene Erwachsen über das Leben der Wölfe aufklärt. Bestellbar ist es über Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de

 

Wolfshundemix Liv freut sich über Streicheleinheiten im Kindergarten.

 

Weitere Informationen über unsere Projekte hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/05/25/wolfsschutz-deutschland-e-v-macht-schule-und-menschen-fuer-woelfe-kindergarten/

Neue Studie: Menschen sind gefährlich für Wölfe

Menschen erhöhen die Sterblichkeit von Wölfen um mehr als 30 Prozent. Dies zeigt eine neue Studie der Universität von Minnesota. Damit zeigt sich wieder einmal mehr, dass sich Wölfe vor uns fürchten müssen und nicht umgekehrt. Lesen Sie hier weiter: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Wölfe in Hessen:

In Hessen leben gerade mal drei Rudel (Waldkappel, Rüdesheim, Wildflecken) sowie ein Wolfspaar bei Ludwigsau und ein Einzelwolf aus dem Leuscheider Rudel hat sich bei Butzbach angesiedelt. Eine Wölfin aus dem Vogelsberg sowie ein Rüde aus dem Odenwald sind „verschwunden.“

Neuigkeiten aus 2023

Nachkomme aus Wildfleckener Rudel auf A7 angefahren

Junge Wölfin stirbt durch Kollision mit einem Fahrzeug

Wiesbaden, 06. Februar 2023 – Am 28. Dezember 2022 wurde dem Wolfszentrum Hessen über die Wolfshotline ein toter Wolf an der A7 in der Höhe von Eichenzell gemeldet. Die Untersuchung des Tieres erfolgte daraufhin durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e.V., das nun zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei dem toten Tier um eine junge Wölfin handelt, die nachweislich durch einen Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist. Des Weiteren konnte das IZW feststellen, dass die Wölfin an Räude erkrankt war, die sich zum Zeitpunkt des Todes aber im Prozess der Abheilung befunden hat. Bei Räude handelt es sich um eine Hautkrankheit, welche durch verschiedene Milbenarten ausgelöst wird und auch tödlich verlaufen kann.
Durch die genetische Analyse einer Gewebeprobe des toten Tieres am Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik konnte nun auch die Herkunft des Tieres bestimmt werden. Die junge Fähe mit dem Laborkürzel GW3067f stammt aus dem Territorium Wildflecken, welches grenzübergreifend in der Rhön zu Bayern liegt. In dem Territorium ist seit dem Monitoringjahr 2021/2022 ein Wolfspaar sesshaft, welches Anfang Mai 2022 Nachwuchs bekommen hat. Es konnten insgesamt sechs Welpen nachgewiesen werden.

Nachkomme aus dem Rüdesheimer Rudel identifiziert

Wölfin durch Kotprobe nachgewiesen

Wiesbaden, 31. Januar 2023 – Mithilfe der genetischen Analyse einer Kotprobe aus dem Rheingau-Taunus-Kreis konnte ein weiterer Nachkomme aus dem Rüdesheimer Rudel genetisch identifiziert werden. Die Losung von dem weiblichen Tier mit dem Laborkürzel GW3059f stammt aus dem November 2022.

Das Rüdesheimer Rudel hatte als erstes Rudel nach der Rückkehr der Wölfe nach Hessen im Jahr 2021 Nachwuchs bekommen. Eine Fähe der drei Welpen aus dem Wurf von 2021 wurde bereits in Leubsdorf in Rheinland-Pfalz nachgewiesen und ist somit nachweislich aus dem Territorium abgewandert. Ob sich die beiden anderen Fähen, die mittlerweile Jährlinge sind, noch in dem Gebiet aufhalten, ist derzeit unklar. In der Regel wandern Jungtiere auf der Suche nach einem Geschlechtspartner und einem eigenen Territorium in den ersten beiden Jahren aus dem Elternterritorium ab. Weiteren Nachwuchs gab es im Rüdesheimer Territorium im Jahr 2022. Mithilfe des Fotofallenmonitorings des HLNUG konnte ein Welpe nachgewiesen werden.

Wolfsnachweise in Hessen; https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum?fbclid=IwAR0gPwDuwBFbtYIrvI4daFroiAFO6ujNDwoA6-DW_HNsvd63esKJ29E51j4

Filme und Bilder zu Wölfen in Hessen: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/fotonachweise-2023

Weidetiere schützen:

Wiesbaden, 13.02.2023 – Ende Januar wurden über die amtliche Wolfshotline zwei tote Schafe mit Verdacht auf Wolfsübergriff in Wehrheim im Hochtaunuskreis gemeldet. Eine amtliche Wolfsberaterin und ein amtlicher Wolfsberater dokumentierten den gemeldeten Fall und nahmen mittels Abstrich genetische Proben an den toten Tieren. Anschließend wurden die Genetikproben im wildtiergenetischen Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen analysiert. Das Ergebnis der Analyse der Probe bestätigt nun, dass der Übergriff durch einen Wolf verübt worden ist.

Die Genotypisierung der DNA-Proben steht noch aus. Sollte diese erfolgreich sein, ließen sich darüber Rückschlüsse auf das entsprechende Individuum ziehen.

Kaum Übergriffe auf Weidetiere

Der Fall ist der erste bestätigte Wolfsübergriff auf Nutztiere im Jahr 2023. Im Jahr 2022 wurden insgesamt elf von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert, dabei wurden zwanzig Nutztiere getötet.

Presseinfo zu Schafsriss bei Wehrheim: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/wolfsuebergriff-auf-zwei-schafe-in-wehrheim

 

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Quellen:

https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/sontra-ort84631/ein-dorf-in-angst-und-sorge-sontra-hornel-wolf-92047747.html?fbclid=IwAR1bqDinUIkDayvz91gfPC1gREsUtJSv5Li-HlTJRa1gE8Qgnq7PlFpQD2M

https://osthessen-news.de/n11736405/nach-mehrfachen-wolfssichtungen-machen-anwohner-ihrem-frust-luft.html?fbclid=IwAR3yZ6T3r7gIO5G0QUvQxPCOUMDXRI_82bTLeKVievk6sRpBNf2VyGNem-o

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderschutz/_inhalt.html

https://www.tagesschau.de/inland/sexualisierte-gewalt-103.html

https://www.kindersicherheit.de/kinderunfaelle-vermeiden/artikel/der-sturz-aus-dem-fenster.html

https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/leben/unfaelle-verletzungen/unfallfallen-kinder-zu-hause-1058458

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157643/umfrage/todesfaelle-durch-hundebisse-nach-bundeslaendern/

https://www.extratipp.com/magazin/hund-toedliche-angriffe-hunden-deutschland-eine-liste-13246066.html

http://www.dbb-wolf.de

Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen

Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.

Tritt die „Lex Wolf“ in Kraft, können Wölfe nach Belieben einfach abgeschossen werden.

UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf

Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.

Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“.  Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.

Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?

Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen! 

Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten

Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll.  Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist  die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.

Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden. 

Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.

Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8

 

Großer Faktencheck Lausitz – Nach 20 Jahren Wölfe in Sachsen ist Herdenschutz noch immer ein Fremdwort

 

 

Wölfe schwimmer gerne
Wölfe sind gute Schwimmer, das zeigen hier unsere Joungster aus der Lausitz.

Es ist nun fast zwanzig Jahre her, dass die erste Wolfsfamilie aus Polen wieder in Sachsen eingewandert ist und sich in der Lausitz niedergelassen hatte. Viele Menschen dort sind sich zwar sicher, dass der Wolf in Sachsen nie wirklich weggewesen ist. Unstrittig ist jedoch, dass Sachsen von allen Bundesländern in Deutschland die meiste Erfahrung mit dem Schutz der Weidetiere haben müsste.

Wie kann es also sein, dass es noch immer die Ausnahme zu sein scheint, seine Tiere angemessen zu schützen? Diese Jungwölfe in der Lausitz haben wir mit Hilfe einer unserer Wildkameras beobachtet. Geradezu lehrbuchmäßig zeigen sie uns hier, dass sie sehr gute Schwimmer sind und dass ein Bach oder Graben für Wölfe wirklich gar kein Hindernis darstellt.

 

Die komplette Rissliste 2019 gibt es hier: https://www.wolf-sachsen.de/images/Schadensstatistik/Schadensstatistik_2019_Stand_20190405.pdf

Warum werden die Fördermöglichkeiten nicht genutzt?

Wir haben uns deshalb auch mal die neuesten Nutztierschäden in Sachsen angeschaut. In 15 Fällen war überhaupt kein Wolf beteiligt oder aber die Tiere waren gar nicht geschützt. In zwei Fällen war die Bachseite offen gelassen worden. Dabei schriebt das BIL (Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft) bereits im Januar 19 folgendes: 

Förderung des präventiven Herdenschutzes zur Vermeidung von Nutztierschäden

Im Freistaat Sachsen werden Präventionsmaßnahmen gefördert, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Wild in Gattern dienen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb und umfasst den gesamten Freistaat Sachsen. Hintergrund für die Ausweitung des Fördergebietes auf den gesamten Freistaat ist die zu erwartende weitere Ausbreitung der Wölfe in Regionen, in denen sie bisher nicht dauerhaft anwesend waren.
Die Anschaffung folgender Maßnahmen zum Herdenschutz ist förderfähig:
– mobile Elektrozäune
– Breitbandlitzen („Flatterband“ als Übersprungschutz)
– Herdenschutzhunde
– Unterwühlschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Die oben genannten Maßnahmen fallen unter den Punkt E „Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden“, Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. Ab sofort können die Investitionskosten in voller Höhe erstattet werden, da die Europäische Kommission am 11. Januar 2019 die Anhebung der Förderung für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen auf 100 Prozent der Anschaffungskosten genehmigt hat. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Wichtig ist, dass vor Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen erst ein Antrag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden muss!

Doch Kretschmer und Lange fordern trotz besseren Wissens Wolfsabschüsse

Angesichts der wachsenden Zahl von Wölfen in Ostsachsen und damit einhergehender Probleme müsse der Bund nach Ansicht des Görlitzer Landrats Bernd Lange „dringend handeln,“ schrieb die Sächsische Zeitung am 04.04.19. https://www.saechsische.de/goerlitzer-landrat-fordert-regulierung-des-wolfs-5054379.html  Die SZ weiter: „Jedes politische Nichthandeln nährt Populismus und Radikalismus“, sagte der CDU-Politiker. Die Wolfspopulation im Norden des Landkreises sei mit mehreren Rudeln auf vier Quadratkilometern mittlerweile dichter als von Experten für möglich gehalten. Die Menschen verlören die Geduld angesichts der Ignoranz gegenüber ihrer Situation und der Uneinigkeit in der Bundesregierung, die Bundesartenschutzgesetz und EU-Verordnung blockiere. „Dabei geht es nicht um Totalabschuss, sondern um eine Regulierung.“ Zitat Ende.

Dabei hatte doch die EU im September 18 ganz deutlich gemacht, dass Wölfe sich nicht unkontrolliert vermehren und ihr Bestand sich in Sachsen sogar gesättigt hat. Auch verwies die EU noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit, den Herdenschutz endlich anzugehen. Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Doch passiert ist wenig. Stattdessen versucht Ministerpräsident Kretschmer anscheinend seinen Landrat noch mit populistischen Forderungen zu übertreffen. So schreibt die Lausitzer Allgemeine Zeitung heute in einem Meinungsartikel, der nicht als solcher gekennzeichnet worden ist:  Zitat – „Das (Thema Wolf) ist ein unhaltbarer Zustand. Die Menschen leiden wirklich unter dem Wolf und verlangen nichts anderes, als das genau die gleichen Regeln wie in den baltischen Ländern, in Schweden und Finnland gelten, die auch seit  Jahrzehnten Erfahrung mit dem Wolf haben.“ So der Politiker Michael Kretschmer, (noch) Ministerpräsident von Sachsen. Die Aussagen sind prinzipiell richtig, nur leider fehlt die dazugehörige Glaubwürdigkeit. Der Wolf lebt schon seit Anfang der 2000er Jahre in der Lausitz und vermehrt sich nahezu unkontrolliert. Die Probleme mit dieser Tierart nehmen genauso rasant zu, wie die Wolfspopulation.“ Zitat Ende.  https://www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org/wolfspolitik-die-falschen-versprechen-im-wahlkampf/?fbclid=IwAR2UVZwdY8ZIFMLiQrRiOhkzHlBq2Oor7fV8CtRh49o1jkGlASnvy3rTvuM

Die Ausssagen Kretschmers stehen im krassen Gegenzug zu dem, was die Wissenschaftler des Kontaktbüros, das Landrat Lange unterstellt ist, herausgefunden hatten.  Siehe Schreiben der EU:

 

 

Weidetierhalter provozieren weiter Wolfsrisse

Wir haben uns eine Weide bei Schäfer W., der zugleich auch Jäger ist, mal genauer angeschaut. Erst vor wenigen Wochen brachte der MDR einen Artikel, in dem der Jäger-Schäfer wörtlich zitiert wurde, dass er trotz 100 % Förderung die Wölfe in der Lausitz abgeschossen bekommen will. Unsere Zaunkontrolle ergab, dass sein Zaun nur den Anschein hat, wolfsabweisend zu sein. Jeweils nur eine Litze führte hier Strom. die höchste Spannung betrug dabei 2.000.

Keinerlei Spannung auf der unteren und zweitoberen Litze.

 

An der unteren Litze ist gar keine Spannung.
An einer mittleren Litze haben wir 2.000 gemessen.

Sachsens perfider Plan zur Minderung des Schutzstatus von Wölfen

Uns wurden in der vergangenen Woche mehrere Dokumente zugespielt, die im Zusammenhang mit dem Entwurf zur Sächsischen Wolfsverordnung stehen. „Notstandshandlungen gegen übergriffige“ Wölfe 2019-01-03 Not_Wölfe_RA_Brügge nennt sich ein Gutachten, das von Dr. Georg Brüggen, Rechtsanwalt und Minister a. D. bereits im August des vergangenen Jahres erstellt worden ist. Dr. Brüggen ist kein Unbekannter. Heute hat Dr. Brüggen eine große Anwaltskanzlei, ist unter anderem im Vorstand eines großen Finanzdienstleisters. Der Focus schrieb 2001 folgendes über den CDU-Politiker: Zitat: „Intrigen, Verleumdungen und faule Tricks drohen die Sachsen-CDU zu beschädigen. So kreuzte etwa Biedenkopfs Staatskanzleichef Georg Brüggen bei der Frauenministerin Christine Weber und der Dresdner Politikerin und Ex-Ministerin Friederike de Haas auf – beide bekennende Milbradt-Anhängerinnen. Der Kollege, so Weber, habe ihr mit dem Karriereende gedroht, wenn sie ihre Unterstützung für Ex-Finanzminister Milbradt nicht einstelle. De Haas bot Brüggen großzügig einen Posten im Rundfunkrat des DeutschlandRadios an – ohne Gegenleistung versteht sich. „Keinesfalls“ habe er „Druck ausüben wollen“, wehrt sich Brüggen. Die Staatskanzlei spricht von einem „Missverständnis“. https://www.focus.de/politik/deutschland/sachsen-rosenkrieg-in-der-cdu_aid_191519.html

Faule Tricks scheinen auch im Gutachten von Dr. Brüggen angewendet worden zu sein, auf dem der Entwurf der Sächsischen Wolfsverordnung 2019-01-03 WoVo001_A1 basiert.  Angefangen von den Aushebelungsmöglichkeiten des Tierschutzes, bis hin zu Herkunftsdefinitionen. Der Wolf ist in Sachsen bereits im Jagdrecht. Es tritt bislang allerdings automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft. Zukünftig sollen die Wölfe aber geschossen werden dürfen. 

Das Gutachten zur Verfügung gestellt hat MDL und Vorsitzender des Arbeitskreises für den Ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft und agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Heinz (CDU). Zitat: „Die neue Wolfsverordnung soll dem Wolfsmanagement helfen, aber auch dem Schutz von Nutztieren dienen. Für uns als CDU ist wichtig: Die Verfahren sollen gestrafft, Doppelzuständigkeiten vermieden und die Kompetenz des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genutzt werden. Wir brauchen einheitliche Regeln zum Umgang mit Hybriden und wir müssen die Entnahme von Problemwölfen vereinfachen.“ https://www.cdu-fraktion-sachsen.de/aktuell/pressemitteilungen/meldung/wir-brauchen-beim-thema-wolf-einen-neuanfang.html 

Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben und wer es bezahlt hat, bzw. bezahlen musste. Etwa der Steuerzahler?

Andreas Heinz Profil auf Abgeordnetewatch zeigt sein Abstimmungsverhalten auf:  https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andreas-heinz#block-pw-vote-profile

Der sächsische Landkreistag fordert mit einem Schreiben seine Mitglieder auf, bis gestern zum Gutachten und zum Entwurf der sächsischen Wolfsverordnung Stellung zu beziehen.

Aus dem Gutachten ist ersichtlich, dass das Ziel ist:

 1. Eine generelle Entnahmeregelung im Sinne eines materiellen Gesetzes (landesrechtl. Verordnung) zu schaffen. Dies sei auch in Form einer jagdrechtlichen Vorschrift denkbar, so lange das Ziel der FFH eingehalten werde. Form und Mittel der Zielerreichung überlässt die EU den Mitgliedsstaaten.

 2. Die Feststellung des günstigen Erhaltungsstandes der Population mit dem Ziel, dass Populationen umgehend von Anhang IV in Anhang V der FFH /RL überführt wird, um damit anderen (schlechteren) Schutzstatus zu erhalten.  

 3. Es wird dem Freistaat Sachsen empfohlen, die FFH Richtlinie über das Jagdrecht sicherzustellen. Dem Freistaat Sachsen obläge damit die Definitionshoheit über die einschlägigen Vorschriften mittels Auslegung der Bestimmungen der FFH/RL soweit das EU-Recht Spielräume beläßt. Übernahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. 

Die Macht der Agrarlobby auf die Politik

Passend zum Weiterlesen: Reportage, ausgestrahlt in der ARD – Akte D – über die Macht der Agrarlobby. Der Bauernverband hat seine Forderung nach einer Begrenzung der Zahl der Wölfe erneuert. Es reiche nicht, allein sogenannte Problemwölfe abzuschießen, die mehrfach Zäune überwunden haben, sagte Verbandspräsident Joachim Rukwied der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Wolf sei in Deutschland nicht mehr gefährdet, wird der Bauernpräsident in Epochtimes zitiert: https://www.epochtimes.de/umwelt/bauernpraesident-deutschland-ist-kulturraum-und-keine-wildnis-a2765034.html?fbclid=IwAR1hvNsMnnTxqApVZb3exQPzZwtMBh6f-QpFNTIdeTk3z601dA26FSXI7mg

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/akte-d-folge-1-100.html?fbclid=IwAR0GO-zuDzX0GjY0tjbwPttFxhb1ZLx4sBgW0Zlh68PeL6c154Of8EBXQZg

Gutachten zeigt auf: Es gibt keine Rechtsgrundlage für wolfsfreie Zonen

Ein Problem, das nicht nur Brandenburg betrifft: Auch Gemeinden in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Regionen in weiteren Bundesländern erklären sich zu so genannten „wolfsfreien Zonen“.  Sie fordern unter anderem, dass Wölfe in ihren Gebieten getötet werden sollen. Darunter sogar Regionen, in denen sich noch gar keine Wölfe fest niedergelassen haben. Dass diese Praxis gegen geltendes Recht verstoßen würde, war nicht nur Wolfsfreunden von vorn herein klar. Jetzt bestätigt auch ein Gutachten, dass es keine Rechtsgrundlage für „wolfsfreie Zonen“ gibt. Hier ist das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.  181025_WD_Scan_Vereinbarkeit_der_Ausweisung_wolfsfreier_Zonen_mit_dem_Na…

Während Politiker der GroKo und der FDP sowie AfD die Forderung nach „wolfsfreien Zonen“ oft dennoch weiter unterstützen, regt sich bei anderen Parteien jedoch der Widerstand. So etwas sei rechtswidrig, warnt jetzt die Bundestagsabgeordnete der Linken Kirsten Tackmann aus Tornow in Brandenburg. „Die Ausweisung einer wolfsfreien Zone auf Gemeindeebene widerspricht schon den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und ist damit rechtlich nicht zulässig“, stellt die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion klar, schreibt die MAZ in einem Artikel vom 14.11.18 http://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Kyritz/Kirsten-Tackmann-Linke-Wolfsfreie-Zonen-rechtswidrig?fbclid=IwAR0plrkUOJs3UM0U8of8GLm8yHJhphOYQgKYJ_0B2AOOiMAaWK8klk14N5I

Kirsten Tackmann wird weiter von der MAZ zitiert: „Das entlarvt die Kampagne des Bauernbundes als das, was sie ist: reiner Populismus auf Kosten der Weidetierhaltungen.“ Der Wolf diene lediglich als Sündenbock für eine verfehlte Agrarpolitik, die die Weidewirtschaft seit Jahren im Stich gelassen habe. „Diese Debatte ist eine Phantomdiskussion, die nur von der dringend notwendigen Debatte ablenkt, dass endlich ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen gebraucht wird und eine angemessene Schadensregulierung.“

Die Weidetierhaltung leide ganz generell existenzielle Not und das liege nicht am Wolf.

Diese Ansicht vertreten wir von Wolfsschutz Deutschland schon lange. Wir fordern die Politik auf, endlich dem Wolf den Schutz zu gewähren, den die EU-Verträge vorsehen, die auch Deutschland unterschrieben hat und die den Wolf unter den höchsten Schutzstatus stellen, und sich nicht weiter zu Marionetten der Lobbyvertreter aus Jagdverbänden und Bauernverbänden zu machen.