NRW – Schäfer Opriel mit Antrag auf Tötung von Wölfin Gloria vorerst abgeblitzt

Nach eingehender Prüfung kommt der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem Umweltministerium zu der Einschätzung, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattzugeben, schreibt das Umweltministerium NRW heute in einer Pressemitteilung.  Dieser Einschätzung sei eine intensive Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu den Umständen der zurückliegenden Nutztierverluste unter Beteiligung der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck vorausgegangen. Der Kreis Wesel ist die zuständige Naturschutzbehörde für das Wolfsgebiet Schermbeck.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

„Wir kommen auf Grundlage der Expertise des Landesumweltamtes, nach eingehender eigener Prüfung und in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium zu der vorläufigen Einschätzung, dass eine Entnahme der Wölfin Gloria unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen ist“, so Kreis Wesels Landrat Dr. Ansgar Müller. Müller weiter: „Der Antragsteller hat nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Erst nach Auswertung der möglicherweise in der Anhörung vorgebrachten Gesichtspunkte werde eine abschließende Entscheidung getroffen werden.“ Nach vorläufiger Auffassung des Kreises Wesel stellt die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme beziehungsweise Vergrämung dar. Dazu würde der Antragsteller nun angehört und anschließend geprüft werden, wo der Kreis weitere Hilfestellung, wie zum Beispiel für das nächtliche Aufstallen, leisten kann.

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https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2020-03-09-woelfin-im-wolfsgebiet-schermbeck-bleibt-vorerst-weiter-unter-beobachtung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=45936ef6de85732e3b1e9f085dfa0061