Faktencheck NRW: so täuschen die Presse und Weidetierhalter mit Zaunbildern

Es herrscht kaum Ruhe um die Wölfin Gloria von Wesel und ihren Bruder. Fast tagtäglich erscheinen neue angebliche Rissmeldungen und Schreckensgeschichten in der lokalen Presse. Zitat: Schermbeck/Gahlen. In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einer der beiden Schermbecker Wölfe im bevorzugtem Jagdgebiet im Heisterkamp in Gahlen erneut zwei Schafe gerissen, lautet das Intro eines Artikels aus Schermbeck Online. Auf dem Aufmacherbild ist ein Zaun zu sehen, der nachzu perfekt nachgerüstet zu sein scheint. Was Schermbeck Online hier aber verheimlicht, ist die Sicht auf die andere Seite des Zaunes. Hier ist alles wie gehabt. Sollte es also hier tatsächlich zu einem Riss gekommen sein, war wohl kein echter Schutz vorhanden.

Hinten hui und vorne pfui. In der Lokalpresse wird der Eindruck erweckt, dass der Zaun nachgerüstet wäre. Dies stimmt nicht. Er ist an einer Seite immer noch so wenig gesichert, wie zuvor.

 

Quelle: https://schermbeck-online.de/wolf-dezimiert-schafsherde-in-gahlen/?fbclid=IwAR2tCJkAo8cUkUV7_jaUfPLgvxaFvQFZwzv3fGMNOIo7XmlVTbANsQiy-pw

Wölfin Gloria – Faktencheck und Zaunkontrolle in NRW – Auch beim zweiten Riss kein Schutz vorhanden.

Rufe nach Abschuss von Wölfin Gloria in NRW in der Region Schermbeck werden immer lauter, nachdem sie angeblich erneut Schafe gerissen haben soll. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Ende der Sommerpause wird höchstwahrscheinlich die LEX-Wolf den Bundestag passieren. Wölfe könnten dann noch leichter abgeschossen werden als bisher. Unseren Protest finden Sie hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Wir fordern die Abgeordneten auf, der Gesetzesänderung nicht zuzustimmen. Während Hobbyhalter wohl weiterhin nicht aufrüsten, braucht es keine Zaunexperten, um derart auf der Hand liegende Zaunmängel wie an diesem Beispiel hier zu dokumentieren. Bis jetzt winkt das LANUV Tötungsforderungen noch ab, doch in einer Antwort, die Landrat Müller der NRZ gab, ist doch schon zu erahnen, dass das Verhalten der Wölfin Gloria auch auch als nicht „artangemessen“ betrachtet werden könnte. Wir kennen diese Wendehalspolitik ja auch im Zusammenhang mit Schießbefehlen auf Wolf Dani in Schleswig-Holstein und Wolf Roddy in Niedersachsen. 

Landrat Müller sagte zur NRZ dass es notwendig sei, dass die Gesellschaft auf die Herausforderungen, die durch das Aufkommen eines Wolfes entstehen, angemessen reagiert und Fördermittel für die erforderlichen Herdenschutzmaßnahmen in der Weidetierhaltungen bereitstellt werden.

Die europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zum Artenschutz in Bezug auf den Umgang mit dem Wolf seien eindeutig und unmissverständlich. „Er hat den höchstmöglichen Schutzstatus. Eine Entnahme ist allenfalls in extremen Ausnahmefällen und als letzte Handlungsmöglichkeit, sofern ein stark abweichendes Verhalten bei einem Wolf vorliegt, möglich. Wir müssen die spezifische Situation im Kreis Wesel im Auge behalten und auswerten, ob das Verhalten der Wölfin artangemessen ist. Eine abschließende Bewertung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich“.  Hier geht es zum Artikel – https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/thema-wolf-ist-hochbrisant-landrat-antwortet-auf-petition-id226536139.html?fbclid=IwAR1CKbT6K2SLGx64rmLpLljzr2VKNPKo4RQgF3GYFauUjZK7xvA85Mv-1uA

Ein Wolf, der dermaßen leicht Beute serviert bekommt, wird hier genauso zugreifen wie ein Hund. Sein Verhalten kann unserer Ansicht nach, nicht als „nicht artgerecht“ beurteilt werden, solange es solche Zaunzustände gibt. Ganz davon abgesehen, können ausgebüxte Schafe dort auch den Straßenverkehr gefährden. 

Hier die Fotos unserer Zaunkontrolle am 15. Juli 2019 bei dem Weidetierhalter, der nach Schäfer O. ebenfalls durch einen Riss betroffen war. Die Weidetiere wurden am Tag der Kontrolle in einem inneren Gehege gehalten, das mit Wildzaun umschlossen war. Drum herum ein größeres Gehege mit einem Festzaun aus Wilddraht. Darüber eine Litze, die genug Spannung aufwies. Allerdings stand die Türe des umschließenden Geheges offen und es fehlten Litzen mit Spannung im mittleren und unteren Bereich des äußeren Wildzaunes. Ein Überspringen wird in der Tat so leichtgemacht, dass Hund oder Beutegreifer keinen Stromschlag erhalten, wenn ihre Pfote an den Zaun setzen. Dazu dient der Wildzaun mit seinen großen Maschen auch noch als Stütze zum Überklettern. Einen Stromstoß erfährt ein Tier also erst, wenn es praktisch schon über den Zaun hinweg ist. Im inneren Gehege ist die Türe eine Schwachstelle. 

Über diese Türe kommen Hunde und Beutegreifer leicht hinweg.
Dieser Wildzaun kann ohne untere und mittlere Stromlitze als Kletterhilfe genutzt werden. Dass dies wohl bereits der Fall war, ist an den Klammern zum Stacheldraht hin zu erkennen.
Diese Tiere sind nicht geschützt.
Festzaun ohne Strom. Nur die obere Litze war unter Spannung.
Diese Tiere sind nicht geschützt.
Die Türe, des die kleine Weide umschließenden Geheges war offen, so dass Hunde oder Beutegreifer zur kleinen Weide gelangen können.
Nur die obere Litze hatte genug Spannung. Auf dem Wildzaun darunter war keine Litze angebracht und auch kein Strom.