Das Wolfskompetenzzentrum in Mecklenburg-Vorpommern: Ein technokratischer Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd?

In Mecklenburg-Vorpommern hat das neu eingerichtete Wolfskompetenzzentrum im Schwerpunktforstamt Jasnitz seine Arbeit aufgenommen – ein Schritt, den Umweltminister Till Backhaus (SPD) als „Erfolg für den Artenschutz“ feiert, der aber tatsächlich die Weichen auf eine künftige Wolfsjagd stellt. Mit 400.000 Euro jährlichem Landesbudget soll es Monitoringdaten liefern, die explizit auch als Grundlage für „Regulierungen“ – also Abschüsse – dienen. Das ist genau das, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren kritisieren: Die Verschmelzung wissenschaftlicher Daten mit politisch motivierter Jagd. Und das ist kein Einzelfall: Bundesweit entstehen ähnliche Zentren, koordiniert durch die bundesweite DBBW, die weisungsgebunden ist. 

Beispielfoto Wolf.

Offizielle Bestätigung einer langjährigen Kritik

Das Wolfskompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern, das seit Jahresbeginn 2026 im Schwerpunktforstamt Jasnitz angesiedelt ist, wird direkt vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt betrieben und ist damit voll weisungsgebunden. Neben dem jährlichen Budget von 400.000 Euro Landesmitteln werden zwei neu Stellen geschaffen, um Monitoring und Management zu bündeln – wobei es explizit wissenschaftliche Daten für Regulierungsentscheidungen (einschließlich Abschüssen) liefert, ohne selbst zu entscheiden. Eine eigene Leitungsperson wird öffentlich nicht namentlich genannt; das Zentrum nutzt die bestehenden Strukturen und Kontakte des Forstamts Jasnitz (geleitet von Dr. Ursula Rüping). Es soll künftig also Daten für Abschüsse liefern, die Landkreise genehmigen – mit ministerieller Beratung. Das offizielle Monitoring, koordiniert von Dr. Norman Stier (TU Dresden), ist ebenfalls weisungsgebunden ans Ministerium und finanziert aus Landesmitteln (inkl. Jagdabgabe). Wer jetzt Daten – Sichtungen, Spuren, Meldungen – an dieses System liefert, trägt unwissentlich dazu bei, dass diese Informationen direkt in Abschussentscheidungen einfließen können.
Minister Backhaus machte die Intention klar:
„Es ist längst an der Zeit, dass wir zu einem gerichtsfesten Verfahren kommen, um auffällige Wölfe entnehmen zu können.“ (Pressemitteilung Regierungsportal MV, Mai 2025)
Und weiter: Er sieht den „guten Erhaltungszustand“ längst erreicht und fordert aktives Bestandsmanagement, um Konflikte zu minimieren – oft mit dem Ergebnis von Entnahmen. Solche Aussagen, kombiniert mit laufenden Ermittlungen gegen ihn wegen unrechtmäßiger Abschüsse (z. B. 2025 in MV), unterstreichen die Priorität: Nicht primär Schutz, sondern Regulierung und Reduzierung.
Auf der Umweltministerkonferenz im November 2025 in Saarbrücken stimmte Backhaus mit allen anderen Ländern für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz – eine Forderung, die er selbst als ‚erfreulich‘ bezeichnete und mit der Erwartung verknüpfte, dass der Bund nun ‚rechtssichere Entnahmen‘ ermöglicht. Dies unterstreicht die bundesweite Agenda: Vom Schutz zum Schuss.
Das Monitoringjahr 2024/25 (Oktober 2025) bestätigte 28 Wolfsrüden, fünf Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf – insgesamt 34 Territorien mit Reproduktionsnachweis in 24 Rudeln und mindestens 93 Welpen. MV zählt zu den wolfsreicheren Regionen Deutschlands. Nach Meldung des günstigen Erhaltungszustands (Oktober 2025) und der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes plant das Land bis Ende 2026 einen neuen Managementplan mit Abschussquoten – ein weiteres, deutliches Signal für reguläre Wolfsjagden.

Die technokratische Struktur: Ein Echo auf James Corbett

Dieses System entspricht der Technokratie, wie James Corbett sie beschreibt: Herrschaft durch Experten und datenbasierte Algorithmen, die natürliche Prozesse steuern und abweichende Stimmen marginalisieren. Wölfe werden zu steuerbaren Datenpunkten in einem staatlichen Apparat, der „Management“ propagiert – oft zulasten von Natur- und Artenschutz. Unser Gegenmodell: Vereinsinternes Wolfsmonitoring. Deshalb betreiben wir ein eigenes, unabhängiges Monitoring: Transparent, lobbyfrei, mit UIG-Anfragen, Dokumentation illegaler Tötungen und Belohnungen für Hinweise.
Das Kompetenzzentrum ist kein echter wissenschaftlicher Fortschritt, sondern ein Werkzeug für gezielte Wolfstötungen, zu denen die Daten herangenommen werden können. Wir fordern volle Transparenz, unabhängige Kontrolle und ein Verbot von Abschüssen zugunsten echter Prävention.

Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/kompetenzzentrum-wolf-nimmt-die-arbeit-auf,wolfskompetenzzentrum-100.html

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Sterbender Wolfswelpe in der Kapelle: Ein blutiger Vorwurf an die Glaubwürdigkeit christlicher Werte

Ein junger Wolf aus dem Hochwald-Rudel verendet Anfang Januar 2026 in einer kleinen Kapelle am Brandweiher bei Waldweiler (Rheinland-Pfalz). Das Tier, schwer verletzt, hatte sich offenbar dorthin geschleppt und starb in der Ecke nahe dem Altar. Blutspuren am Boden zeugten von seiner Qual. Zwei Wanderer entdeckten den Kadaver am 12. Januar 2026. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) bestätigte ausgewählten Medien, dass es sich wahrscheinlich um einen jungen Rüden aus dem sesshaften Hochwald-Rudel handelt. Obwohl erste Hinweise auf einen Verkehrsunfall deuten, besteht ein klarer Verdacht auf illegale Tötung. Die endgültige Todesursache muss durch eine pathologische Sektion geklärt werden.

Dieser Vorfall steht nicht allein. Es handelt sich damit um den dritten bekannten Fall eines tot aufgefundenen Wolfs im Hochwald innerhalb weniger Monate. Schon Ende Januar 2025 wurde ein weiterer Jungwolf (Lauf DBB-Wolf Verkehrsunfall) tot aufgefunden. Nach Angaben der Behörden lag der Fundort im Landkreis Trier-Saarburg an der Bundesstraße B407 bei Mandern. Anfang August 2025 folgte ein weiterer Totfund, ebenfalls im Landkreis Trier-Saarburg an der Hunsrückhöhenstraße bei Waldweiler. Hierzu steht in der DBBW-Übersicht „unklar“ (mit Hinweis auf ausstehende genetische/pathologische Analyse). KLUWO-Meldungen beschreiben das tote Tier als „tot aufgefundenes Tier“ ohne finale Ursache, aber mit Verdacht auf Verkehr.  Der aktuelle Fundort des dritten Tieres – eine Kapelle – verleiht dem Geschehen eine bittere symbolische Dimension. Ein verletztes Wildtier, das in einem Raum stirbt, der traditionell mit Barmherzigkeit und Schutz assoziiert wird, wirft Fragen auf.
Originalbild. Foto: privat.
Zwei besorgte Einwohner aus Waldweiler hätten sich an die Redaktion von Presse Blaes gewendet und um Anonymität gebeten, da das Thema Wolf im Ort stark polarisiere. Eine Anwohnerin hätte berichtet, dass zwei Wanderer aus dem Saarland den Wolf am Sonntag, den 11. Januar 2026 entdeckt und daraufhin die Polizei holten. Zeitgleich sei die Großkarnivoren-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz verständigt worden. In der Folge seien die zuständige ehrenamtliche Wolfsbeauftragte sowie die Polizei zur Fundstelle gekommen. Nach Einschätzung aller Beteiligten sei das Tier vermutlich in einen Wildunfall verwickelt gewesen und seinen Verletzungen erlegen. Hinweise auf eine Straftat würden laut Polizei nicht vorliegen. Wieso eine solch schnelle Einschätzung?

Umkehrung christlicher Werte

Die Kapelle liegt rund einen Kilometer oberhalb der Hunsrückhöhenstraße. Am Sonntag seien auch zwei ortsansässige Jäger vor Ort gewesen, die in den umliegenden Waldgebieten private Flächen besitzen würden. Beide hätten erhebliche Zweifel an der Unfalltheorie gehabt.
Zum Zeitpunkt des Fundes habe Schnee gelegen, die Temperaturen seien unter dem Gefrierpunkt gewesen  und es hätten keinerlei Schleif-, Blut- oder Trittsiegel rund um die Kapelle festgestellt werden können. Aus Sicht der Jäger liege daher der Verdacht nahe, dass der Wolf gezielt in der Kapelle abgelegt worden sei. Als Vorwurf an die Umkehrung christlicher Werte? Falls dies so sein sollte, kann sich derjenige, der den Wolf mit genau dieser Botschaft dort deponiert haben könnte, an uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wenden.
Das Gebiet grenzt an den Nationalpark Hochwald.  Gerade Parteien und auch Menschen, die sich auf christliche Werte berufen, fordern regelmäßig eine Lockerung des Wolfschutzes, Abschussquoten oder wolfsfreie Zonen – oft im Interesse von Jagd und Landwirtschaft. Gleichzeitig werden Hubertusmessen abgehalten, in denen Jäger gesegnet werden. Doch der heilige Hubertus war in der Legende kein Förderer der Jagd: Durch eine Vision (Hirsch mit Kreuz) kehrte er vom Töten ab und lebte fortan asketisch. Kirche und Jägerschaft haben diese Figur umgedeutet und gekapert, um das Töten zu legitimieren – entgegen ihrer ursprünglichen Botschaft von Verzicht und Umkehr. Historisch stand die Kirche häufig auf der Seite der Mächtigen: Von den feudalen Jagdprivilegien des Mittelalters bis zu heutigen Segnungen für Jägerverbände. Die Schöpfung wird gepredigt, doch in der Praxis oft den Interessen der Starken geopfert. Der Wolf in der Kapelle wird so zum stummen Zeugen dieser Diskrepanz: Kein Schutz, kein Erbarmen – nur der Tod. Doch dass hier nicht nur CDU und CSU ein Problem darstellen, klärt sich am Ende in unserer Reportage. 
Nach dem Ergebnis der pathologischen Untersuchung behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten und eine Belohnung für Hinweise auszusetzen.

Mafiöse Verstrickungen?

Beobachtungen aus Insiderkreisen deuten zudem auf ein systematisches Problem hin: Das KLUWO dulde stillschweigend vieles, um sein Leuchtturmprojekt – die Wiederansiedlung der Luchse im Pfälzerwald – nicht durch den „schlechten Ruf“ der Wölfe zu gefährden. Schon seit 2014 sollen Aktionen für Wölfe im Pfälzerwald boykottiert worden sein, um Konflikte zu vermeiden. Ähnliche Probleme gibt es in der Hohen Rhön, übrigens Biosphärenreservat, in Bayern, wo ein ganzes Wolfsrudel ausgelöscht worden sein könnte, um ein Birkhuhnprojekt zu schützen.  Dahinter stehen auch Arbeitsplätze: Viele im forstlichen Bereich hängen von solchen Projekten ab, die sonst keine Beschäftigung bieten würden. Diese Zurückhaltung bei Transparenz und Aufklärung schadet jedoch Recht und Gesetz langfristig. Zu den Vorwürfen passt auch, dass das KLUWO kaum öffentliche Informationen heraus gibt und wenn, oft nur auf Anfragen.
Im Artikel der Lokalzeitung – Beitrag mit weiteren Fotos im nächsten Absatz eingebaut –  haben Jäger zum Vorfall geklagt: Wegen der Wölfe gäbe es immer weniger Wild, der Bestand nehme spürbar ab – und damit auch die Jagdmöglichkeiten. Ein Jäger verwies sogar auf ein frisch gerissenes Reh als Beleg für die „Probleme“. Solche Aussagen klingen dramatisch, halten einer näheren Betrachtung aber nicht stand. Tatsache ist: In Rheinland-Pfalz wird seit Jahren konsequent das Prinzip „Wald vor Wild“ umgesetzt. Die Landesforsten und das Umweltministerium priorisieren den Waldumbau und die Verjüngung – das bedeutet: Hohe Abschusszahlen bei Reh-, Rot- und Schwarzwild, angeblich um Verbissschäden zu minimieren. Jährliche forstfachliche Stellungnahmen und Schälschadensaufnahmen führen zu angepassten Abschussplänen, die oft höhere Erlegungen fordern. Die Jägerschaft selbst hat sich in der Vergangenheit weitgehend damit identifiziert und trägt durch intensive Bejagung einen großen Teil dazu bei. Der Wolf? Er ist in RLP mit nur wenigen Rudeln (darunter das Hochwald-Rudel) und geringer Dichte präsent – seine Auswirkungen auf das Wild ist lokal begrenzt und regulierend, nicht ausrottend. „Wald vor Wild“ erscheint stattdessen wie ein technokratisch geprägter Albtraum. 
Wissenschaftliche Studien (z. B. aus Yellowstone oder europäischen Vergleichen) zeigen: Wölfe reduzieren überhöhte Wildbestände nicht katastrophal, sondern stabilisieren sie langfristig – sie sorgen für vorsichtigeres Verhalten der Beutetiere, weniger Verbiss und mehr Artenvielfalt im Wald. In RLP selbst sinken die Jagdstrecken bei Rotwild (2024/25: -684 Tiere) vor allem durch forstliche Regulierung, nicht durch Wölfe. Die Klage der Jäger wirkt daher wie ein Ablenkungsmanöver: Statt die eigene Rolle bei der starken Bejagung zu thematisieren, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht – obwohl er genau das natürliche Gleichgewicht herstellen könnte, das der Wald so dringend braucht. Zudem treibt der verstärkte Jagddruck Rehe und Hirsche, die eigentlich Steppentiere sind, noch stärker in die Wälder hinein. Ein Teufelskreislauf. 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert:

  • Eine unabhängige Klärung aller Totfunde im Hochwald-Rudel, inklusive der Verdachtsfälle illegaler Tötung
  • Volle Transparenz seitens des KLUWO und tatsächliche Ermittlungen bei illegalen Wolfstötungen

Hinweise zu Wolfstötungen oder Konflikten bitte vertraulich an uns, wir garantieren Quellenschutz und Anonymität: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

Wir brauchen dort in der Region aktive Unterstützung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Keine ausschließlich „rechte“ Politik

Die grüne Umweltministerin Katrin Eder hat eine dramatische Kehrtwende hingelegt: Noch Ende Januar 2025 nannte sie die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine „Scheinlösung“. Doch nur Wochen später, im Februar 2025, kündigte sie genau das an – getrieben von der EU-Herabstufung des Wolfschutzes und dem Druck aus Landwirtschaft und Opposition. Das novellierte Landesjagdgesetz, das der Landtag im Juli 2025 verabschiedete, tritt voraussichtlich zum 1. April 2026 in Kraft. Der Wolf bleibt zwar ganzjährig geschont, doch Entnahmen bei Problemwölfen (z. B. nach Rissen trotz Herdenschutz) werden bürokratisch erleichtert.
Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Rückschritt: Es öffnet Türen für mehr Abschüsse, ohne dass der Herdenschutz wirklich priorisiert wird. Diese Haltung fand ihren Höhepunkt in der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im Herbst 2025 in Saarbrücken: Alle Umweltminister – quer durch die Parteien, inklusive Eder – stimmten einstimmig für die bundesweite Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Der Beschluss forderte vom Bund rechtssichere Regelungen für regionales Bestandsmanagement, was in RLP nun umgesetzt wird. Ein breiter Konsens, der den Wolf vom Symbol des Naturschutzes zum regulierbaren Wild macht.
Die Chancen auf Wolfsabschüsse in RLP steigen damit erheblich: Mit nur vier Rudeln und sieben adulten Wölfen (Stand Januar 2026) könnten schon bei wenigen Rissen Genehmigungen erteilt werden – wie beim Leuscheider Rudel, wo ein Abschuss 2024 gerichtlich gestoppt, aber 2025 weiter diskutiert wurde. Doch hier droht ein Dämpfer aus Frankreich: Die Naturschutzorganisation FERUS klagte zusammen mit ASPAS erfolgreich gegen einen spezifischen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées. Das oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hob am 16. Dezember 2025 den lokalen Erlass vorläufig auf, da er in einem neuen Ausbreitungsgebiet den EU-rechtskonformen günstigen Erhaltungszustand gefährde. Der Staat wurde zu 3.000 Euro an FERUS verurteilt. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in fragmentierten Populationen Abschüsse zu genehmigen und könnte zu ähnlichen Klagen in RLP inspirieren. Wir hoffen darauf und werden wachsam bleiben.

Quellen:

Presse Blaes: https://www.facebook.com/profile.php?id=61555146471412

http://www.dbb-wolf.de

https://fawf.wald.rlp.de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/

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Illegal getöteter Wolfswelpe in Niedersachsen – Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Strafanzeige und setzt 1.000 Euro Belohnung aus

Ein weiterer Fall illegaler Wolfstötung in Niedersachsen unterstreicht die anhaltenden Defizite bei der Aufklärung solcher Straftaten. Der Wolfswelpe mit der Kennung GW5093m, geboren im Territorium Amt Neuhaus, wurde am 24. September 2025 tot an der Böschung des Elbeseitenkanals bei Artlenburg (Landkreis Lüneburg) angespült. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage mit.

 

Der Kadaver sei von der Polizei aufgefunden worden und hätte diverse unklare Verletzungen aufgewiesen. Nach der amtlichen Sektion gehe das Wolfsbüro davon aus, dass es sich um eine illegale Tötung handle. In der öffentlichen Liste der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) war der Fall zunächst lange Zeit als „unklar“ geführt – erst Endes Jahres 2025 erfolgte die Änderung auf „illegal getötet“. „Solche Statusänderungen ohne jede öffentliche Bekanntgabe sind in Niedersachsen leider Standard“, kritisiert Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. „Es gibt keine regelmäßigen Pressemitteilungen zu Verdachts- oder bestätigten Fällen illegaler Tötungen. Die Öffentlichkeit und Organisationen wie wir müssen die DBBW-Liste quasi selbst überwachen, um Veränderungen überhaupt mitzubekommen. Antworten auf Anfragen kommen entweder gar nicht oder erst Wochen später – das behindert die Aufklärung massiv und ist nicht akzeptabel.“
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer
Das Rudel Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg war einst eines der bekanntesten und konfliktbeladensten Wolfsrudel in Niedersachsen – und es ist nun spurlos verschwunden. Seit 2017 verursachte es wiederholt Nutztierrisse, was zu massiver Kritik führte. Statt den Herdenschutz konsequent zu verbessern, entschieden sich Behörden für den radikalen Weg: Legale Abschüsse. Im Januar und Februar 2022 wurden zwei Wölfe aus dem Rudel getötet – darunter der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilten diese Entnahmen scharf: Sie zerstörten nicht nur Individuen, sondern rissen Familien auseinander, verhinderten natürliches Lernen und trugen letztlich zur Destabilisierung bei, anstatt echte Lösungen zu fördern. Doch das war nicht das Ende. Das Territorium litt weiter unter Verlusten – und unter illegalen Tötungen, die in der Region Lüneburg leider häufig vorkommen.
Der jüngste bekannte Fall: Der Welpe GW5093m aus genau diesem Rudel, der am 24. September 2025 tot an der Elbeseitenkanalböschung bei Artlenburg angespült wurde. Dieser junge Wolf war vielleicht einer der Letzten, der noch Hoffnung auf Fortbestand gab. Aktuell, im Monitoringjahr 2025/2026, meldet das offizielle Wolfsmonitoring: Wolfsanzahl gesamt „Null“. Keine adulten Tiere, keine Jährlinge, keine Jungtiere mehr nachweisbar. Das Rudel Amt Neuhaus existiert wahrscheinlich nicht mehr – ausgelöscht durch eine fatale Kombination aus legalen Abschüssen, die wir ablehnen, und illegalen Tötungen, die straflos bleiben. Ein ganzes Rudel, eine ganze Familie, einfach weg. Solange Behörden Abschüsse genehmigen und illegale Taten nicht konsequent aufklären, werden weitere Rudel dasselbe Schicksal erleiden.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Belohnung von 1.000 Euro

Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt auch zu diesem Fall Strafanzeige und setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung des oder der Täter führen. Hinweise können vertraulich direkt an den Verein gemeldet werden: Mail: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de
Oder Hotline: 0176 48732612
Wir leiten alle eingehenden Informationen umgehend und anonymisiert an die zuständige Polizei weiter. Wir sichern auch Quellenschutz und Anonymität zu. 

Hintergrund: Illegale Wolfstötungen in Niedersachsen

In Niedersachsen häufen sich besonders brutale Fälle illegaler Wolfstötungen: Seit etwa 2023 wird eine Serie von Taten dem sogenannten „Wolfsripper“ zugeschrieben, bei der Wölfe in den Regionen Gifhorn, Uelzen und Burgdorf präzise zerstückelt wurden – oft mit Herausschneiden von Zunge, Abtrennen von Köpfen oder Entfernen von Zähnen, was auf anatomische Kenntnisse hindeutet und Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu mehreren Strafanzeigen veranlasste. Besonders schockierend war der Fund eines abgetrennten Wolfskopfs, der am Karfreitag, den 7. April 2023, vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde (Kreis Gifhorn) abgelegt wurde – eine makabre, provokante Zurschaustellung, die als Einschüchterung gegen Naturschützer gewertet wurde und damals mit einer hohen Belohnung von bis zu 15.000 Euro belegt war. Der Fall reiht sich ein in ähnliche Grausamkeiten in der Gegend, darunter der Fund einer toten Wölfin in der Aller bei Celle am 28. März 2025: Das Tier trieb im Fluss, war erschossen (mit Schusswunden) und nicht ertrunken, was Wolfsschutz-Deutschland e.V. als mögliches Wiederaufflammen der „Wolfsripper“-Serie einstuft – auch hier erstattete unser Verein Strafanzeige und setzte 1.000 Euro Belohnung aus. In Niedersachsen wurden seit der Rückkehr der Wölfe (ca. 2000–2003 bis Ende 2025) insgesamt 314 tote Wölfe tot aufgefunden. Davon waren 22 illegal getötet (bestätigt durch Sektion/Genetik/Beweise wie Schussverletzungen, Köder etc.). Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen von einer Dunkelziffer aus, die fünffach höher liegt. Weitere Ursachen: Überwiegend Verkehrsunfälle (die Mehrheit), natürliche Tode (ca. 18), Management-Entnahmen (8) und unklare Fälle.
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Wolfsbeständen – und leider auch zu denen mit den meisten bestätigten illegalen Tötungen. Dutzende Fälle der letzten Jahre sind dokumentiert, bei denen Wölfe erschossen, vergiftet oder anderweitig getötet und oft versteckt oder in Gewässern entsorgt wurden. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. „Jede illegale Tötung stellt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) dar und ist strafbar“, betont der Verein. „Wenn Behörden Informationen nur zögerlich oder gar nicht herausgeben, entsteht der Eindruck, dass solche Taten nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt werden. “Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert daher dringend:
  • Regelmäßige und transparente Pressemitteilungen zu allen bestätigten oder verdächtigen Fällen illegaler Wolfstötungen durch die Länder und das Wolfsbüro.
  • Schnelle, vollständige und proaktive Beantwortung von Informationsanfragen.
  • Stärkere Priorisierung der Aufklärung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, inklusive konsequenter Strafverfolgung.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Protest gegen drohende Entnahme: Schutz statt Schuss für Wolfswelpe aus dem Rudel Großhennersdorf!

In den vergangenen Tagen sorgen alarmierende Berichte aus dem südlichen Landkreis Görlitz in Sachsen für Besorgnis: Ein junger Wolfswelpe aus dem Rudel Großhennersdorf (GHD) verhalte sich ungewöhnlich zutraulich, nähere sich Menschen an und folge Spaziergängern scheinbar spielerisch, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Behörden, darunter das Sächsische Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und das Landratsamt Görlitz, haben Vergrämungsmaßnahmen gestartet – von Senderhalsbändern bis hin zu Abschreckung. Ist der Abschuss in Wirklichkeit schon geplant? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall und fordern: Kein Abschuss! Dieser Welpe verdient Schutz und Unterstützung, nicht den Tod!

Im südlichen Landkreis Görlitz zwischen Herrnhut, Oberseifersdorf und Schlegel hätte es Begegnungen mit Menschen gegeben.

Beispielfoto Wolfswelpen.

Der Welpe nähere sich Menschen auf kurze Distanz, sei neugierig, folge Spaziergängern über weite Strecken und zeige dabei Spielaufforderungen, indem er kleine Sprünge mache oder Gegenstände ins Maul nehmen würde. Ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen sei bislang laut LFULG nicht beobachtet worden. Dennoch sei das gezeigte Verhalten für einen in freier Wildbahn aufgewachsenen Wolf sehr ungewöhnlich.

Die Ursache des auffälligen Verhaltens des jungen Wolfes sei noch nicht geklärt. Es wird vermutet, dass der Welpe positive Erfahrungen mit Menschen gemacht haben könnte. Die instinktive Vorsicht von Wölfen gegenüber Menschen könne verloren gehen, wenn die Tiere zum Beispiel über längere Zeit gezielt angefüttert werden oder in menschlicher Nähe Futterquellen wie Kompost, Schlachtabfälle oder Katzenfutter finden. Auch ein spielerisches Anlocken kann gerade bei Welpen ein Interesse wecken und die Fluchtdistanz verringern. Eine daraus resultierende Gewöhnung (Habituierung) könne zu einem problematischen Verhalten führen, auf das von den Naturschutzbehörden nun im Rahmen des Wolfsmanagements reagiert werde.

Die fragile Situation im Rudel Großhennersdorf: Verwaist oder nur vorübergehend allein?

Das Rudel GHD, seit 2018 in Sachsen, kämpft derzeit mit Herausforderungen. Nach den neuesten Monitoring-Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf (DBBWolf.de) wurde im laufenden Jahr (2025) lediglich ein Welpe nachgewiesen – der betroffene männliche Jungwolf, der nun ca. 6–8 Monate alt ist. Im Vorjahr (2024) war die erfahrene Fähe GW571f (geboren 2015 im Rudel Königshainer Berge) Mutter eines Welpen, wobei der Vater unbekannt blieb. Ihre letzte dokumentierte Sichtung datiert auf den Oktober 2024 – seitdem fehlt jeder Nachweis von ihr oder einem potenziellen Vater-Tier.
Es ist durchaus möglich, dass der Welpe nicht vollständig verwaist ist: Wölfe können auch vor Ort sein, ohne sofort erfasst zu werden. Dennoch wirft das Fehlen der Eltern ernste Fragen auf – ist der Welpe orientierungslos und sucht instinktiv Kontakt, weil er sich ohne seine Eltern nicht versorgen kann?  Ohne Rudelhilfe lernen Welpen in diesem Alter nicht richtig zu jagen. Sein „zutrauliches“ Verhalten könnte daher schlicht ein Hilferuf sein: Hunger, Orientierungslosigkeit, die Suche nach Nahrung und Schutz.
Welpen, die in diesem Jahr geboren wurden, können sich noch nicht alleine versorgen.

Illegale Gefahren lauern: Wolfsgruben an der Grenze

Besonders erschreckend sind Hinweise von Insidern, dass im sächsisch-polnischen Grenzgebiet wieder Wolfsgruben gebaut werden würden – tiefe, mit Ködern versehene Fallen, in denen Wölfe qualvoll verenden. Wurden die Eltern des Welpen illegal umgebracht? 

Landrat Dr. Stephan Meyer und die Muster der Eskalation

Landrat Dr. Stephan Meyer sagte zu Antenne Sachsen: Man muss erst mal versuchen, angemessenes Tierverhalten wieder herzustellen. Das (Vergrämen) ist jetzt der erste Schritt und sollte sich zeigen, dass sich das auswirkt, also Menschen künftig meidet, wenn das nicht der Fall ist, schließe ich auch einen Abschuss nicht aus.“ 
Landrat Dr. Stephan Meyer (Görlitz) kennt solche Fälle nur zu gut: Im Januar 2024 traf er sich mit Landwirten zu den „kletternden Wölfen“ im KHB-Revier und erteilte eine Abschussgenehmigung, die scheiterte – weil die Zäune nicht hoch genug waren. Er „tönte“ von „schnellem und entschiedenem Reagieren“, um „Akzeptanz zu wahren“, und plädierte für weniger Bürokratie bei Entnahmen. Wir berichteten hier über eine geheim gehaltene Abschussverfügung auf das Rudel Königshainer Berge: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/22/sachsen-schiessgenehmigung-auf-die-wolfsdynastie-koenigshainer-berge-abgelaufen/
Das LFULG hat uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. heute bestätigt, dass die Fachstelle Wolf die Zulassungsvoraussetzung gemäß § 5 Absatz 1 Sächsische Wolfsmanagementverordnung erteilt hat. Von der Ausnahme nach Absatz 1 könne nur die untere Naturschutzbehörde (in diesem Fall das Landratsamt Görlitz) Gebrauch machen.
Wir haben nun eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an das Landratsamt gestellt und nachgefragt, ob es bereits eine Abschussgenehmigung gibt. 

Der Welpe wurde bereits einmal lebend eingefangen und besendert. Ein zweiter Fang zur Untersuchung und ggf. Aufpäppelung wäre ohne Weiteres möglich und wäre echte Humanität statt Tierquälerei durch Gummigeschosse und Knallkörper oder gar Abschuss.

Quellen:

https://www.antennesachsen.de/beitrag/letzte-chance-fuer-zutraulichen-wolf-bei-zittau-884670/?fbclid=IwY2xjawOT0rJleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeMEjB9_07AOSpWVib7zYbJWr82IBuvUAPj8uLyn5MdNKGpBawp_VwSOTSor8_aem_qTMxpGJVos9WJhgUmEcBWA

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1092581?fbclid=IwY2xjawOTwvBleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEe5-XUJQOYnUhyWm3uzet3_3hy8_PBvFVinOBFdU94Vst20rWrUZtJGyb9IZw_aem_75pyPYJKA9SLaQAzsC0onQ

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Es gibt auch noch Wolfskalender 2026: https://wolfsschutz-deutschland.de/geschenke/

 

Wolfsmonitoring 2024/25: Die offiziellen Zahlen beweisen – der günstige Erhaltungszustand ist nicht erreicht

Am 11. November 2025 hat die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) die Ergebnisse des Monitorings 2024/25 veröffentlicht. Die Daten widersprechen deutlich dem vom Bundesumweltministerium an die EU gemeldeten „günstigen Erhaltungszustand“. Doch nicht nur das, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in den Zahlen auch Indizien für illegale Wolfstötungen und wir entdecken einen kuriosen Widerspruch.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Am 11. November 2025 hat die DBBW die Monitoring-Ergebnisse für das Jahr 2024/25 (1. Mai 2024 – 30. April 2025) veröffentlicht. Die wesentlichen Zahlen:

  • 276 bestätigte Territorien (219 Rudel, 43 Paare, 14 sesshafte Einzeltiere)
  • Mindestens 1.636 nachgewiesene Individuen
  • 163 tote Wölfe gemeldet, davon 124 Verkehrstote, 16 nachgewiesene illegale Tötungen, 3 Management-Entnahmen
  • Vorkommensgebiet um 5 % gewachsen, aber weiterhin große Lücken in West- und Süddeutschland
  • Erstmals seit 2000 keine Zunahme der Territorien (Vorjahr: 274)

 

Die DBBW spricht von „Stagnation“ – wir von Rückgang 

  1. Die Zahlen sind tatsächlich schon wieder veraltet
    Der Stichtag ist der 30. April 2025. Seit Mai 2025 wurden in mehreren Bundesländern Rudel und Einzeltiere nicht mehr nachgewiesen, darunter:

    • Bayern: mehrere bestätigte Territorien ohne Nachweis von Reproduktion 2025
    • Hessen: Territorium Rüdesheim seit Sommer 2025 leer. In ganz Hessen gibt es nur noch drei Territorien. 
    • Niedersachsen und Brandenburg: wiederholte Fälle von verschwundenen Mutterwölfinnen
    • Dazu widersprechen Daten aus unserem internen Wolfsmonitoring den offiziellen Daten in Ostsachsen, wo wir kaum Nachweise haben. Man kann unserer Ansicht nach also nicht von Wolfsrudeln dicht an dicht sprechen.

    Diese Verluste fließen erst ins Monitoring 2025/26 ein – die aktuellen Zahlen können daher den tatsächlichen Rückgang gar nicht wiedergeben.

  2. 16 nachgewiesene illegale Tötungen sind nur die dokumentierte Spitze
    Die überwiegende Mehrheit illegaler Tötungen wird nicht entdeckt. Professionelle Methoden (Gift, Schlingen, Nachtschüsse mit anschließender Beseitigung) hinterlassen keine auffindbaren Kadaver. Die sinkende Zahl gemeldeter Totfunde (nach Jahren stetigen Anstiegs) korreliert exakt mit der politischen Lockerung des Schutzstatus – ein statistisches Indiz für zunehmende verdeckte Kriminalität.
  3. Der günstige Erhaltungszustand ist nach wie vor nicht erreicht
    Die aktuelle Verbreitungskarte der DBBW zeigt große wolfsfreie Zonen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Tragfähigkeitsanalysen auf Basis verfügbarer Lebensräume und Beutetierdichte ergeben ein Potenzial von mehreren Tausend Wölfen in Deutschland. Selbst bei 1.636 dokumentierten Tieren liegt die Population weit unter jedem wissenschaftlich begründeten Schwellenwert für einen günstigen Erhaltungszustand.

Kurioser Widerspruch

Es ist bewiesen, dass die DBBW nicht unabhängig arbeiten kann. Die Unabhängigkeit ist rechtlich und organisatorisch ausgeschlossen:

  1. Finanzierung
    100 % der Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums (BMUV).
  2. Fachliche Aufsicht
    Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die direkte Weisungs- und Aufsichtsbehörde. Das BfN wiederum ist eine nachgeordnete Behörde des BMUV (§ 2 BfNG).
  3. Personelle Verflechtung
    Die Leitung der DBBW wird vom BfN bestellt und kann jederzeit abberufen werden.
  4. Rechtlicher Status
    Die DBBW ist kein eigenständiges Forschungsinstitut, keine Stiftung und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit – sie ist organisatorisch ein Projekt innerhalb des BfN.

Das bedeutet:
Die DBBW kann keine eigenen wissenschaftlichen Positionen vertreten, die dem BMUV/BfN politisch unangenehm sind. Sie kann keine Daten zurückhalten, aber sie kann auch keine Daten veröffentlichen, die vom Ministerium oder vom BfN nicht freigegeben werden.
Fazit: Die DBBW ist nach geltendem deutschen Verwaltungsrecht keine unabhängige Institution. Sie ist ein fachlich spezialisiertes, aber voll weisungsgebundenes Organ innerhalb der Bundesverwaltung. Das schließt institutionelle Unabhängigkeit aus – unabhängig davon, wie gewissenhaft und objektiv die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten.

Zwischen den eigenen Monitoring-Daten (DBBW) und der offiziellen Meldung an die EU-Kommission (BMUV) besteht ein klarer fachlicher Widerspruch, vor allem beim Kriterium Verbreitung. Dieser Widerspruch wird von uns seit der Veröffentlichung des Berichts 2025 als politisch motiviert und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar kritisiert. Das BMUV hat sich damit selbst in eine fachlich schwer haltbare Position gebracht.

 

Die Grafik macht deutlich, wie viel Platz für Wölfe in Deutschland noch vorhanden ist. Selbst in Gebieten, wo grün in grün übergeht, verteilen sich wenige Wölfe auf eine riesige Fläche. © DBB-Wolf

Forderungen von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

  • Rücknahme der Meldung des günstigen Erhaltungszustandes und Bildung einer Untersuchungskommission darüber, wie die Meldung des günstigen Erhaltungszustandes ermittelt worden ist.
  • Einrichtung einer unabhängigen Bundeseinheit zur Verfolgung von Wildtierkriminalität
  • Rücknahme des Wolfs aus dem Bundesjagdrecht.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Der Wolf ist in Deutschland noch lange nicht sicher.

 

Quellen:

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/ergebnisse-des-wolfsmonitorings-2024-25-veroeffentlicht-bestandsentwicklung-stagniert

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/?fbclid=IwY2xjawODw6RleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeYHbSwJC1eUaTTMzIsGOnX72W8NAvXOaD14-WK6_JYpOZv7PGGeTungtvxdo_aem_kOdXS48ilMemCY7XDGjEiA

https://www.bfn.de/aktuelles/aktuelle-daten-zum-wolf-deutschland-veroeffentlicht

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

 

Sachsen: Illegale Wolfstötung in Knappenrode II: Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Wolfsschutz-Deutschland e. V. reagiert entsetzt auf die illegale Tötung eines Wolfsjährlings, die am 4. August 2025 im Territorium des Rudels Knappenrode II im Landkreis Bautzen, Sachsen, stattgefunden hat. Der Wolf wurde widerrechtlich getötet – eine schwere Straftat gegen den strengen Artenschutzstatus des Wolfes gemäß der EU-FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz. Wir verurteilen diese feige und verantwortungslose Handlung aufs Schärfste und stellen unverzüglich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig rufen wir die Öffentlichkeit auf, mit uns gegen solche Verbrechen vorzugehen und loben eine Belohnung von 2.000 Euro aus für konkrete Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung des Täters/der Täterin oder der Täter führen.

Der Vorfall ereignete sich in einem Gebiet, das seit Jahren als Hotspot für illegale Wolfsverfolgungen gilt. Das Rudel Knappenrode II, benannt nach dem Ort in der Oberlausitz, ist ein fester Bestandteil der sächsischen Wolfspopulation und trägt maßgeblich zum ökologischen Gleichgewicht bei. Wölfe kontrollieren Wildbestände, schützen damit die Biodiversität und verhindern Überweidung durch Rehwild. Dennoch werden sie in Sachsen, insbesondere im Landkreis Bautzen, immer wieder Ziel willkürlicher Gewalt. Laut dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wurden seit dem Jahr 2000 über 200 tote Wölfe in Sachsen geborgen, davon mindestens 17 durch illegale Tötungen. Im Jahr 2024 allein wurden drei solcher Fälle dokumentiert und die Dunkelziffer ist nach unseren Einschätzung deutlich höher. Solche Taten zerstören nicht nur Rudelstrukturen, sondern bedrohen den mühsam erkämpften Bestand der Wölfe in Deutschland, die erst seit 2000 zurückgekehrt sind und nun rund 38 Rudel in Sachsen umfassen.
Beispielfoto Wolf. Dieses Tier ist nicht tot, es schläft nur. © Brigitte Sommer
„Diese illegale Tötung ist ein Schlag ins Gesicht des Naturschutzes und ein Verstoß gegen geltendes Recht“, erklärt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V. „Wölfe sind geschützt, hier handelt es sich um pure Kriminalität. Wir fordern die Behörden auf, alle Mittel einzusetzen, um den Täter oder die Täterin zu stellen. Solche Verbrechen dürfen nicht straffrei bleiben!“  In Italien und Spanien kümmern sich Sondereinheiten um solche Verbrechen und in der Tat werden in Spanien und Italien auch sehr oft Täter ermittelt. Wir fordern solche Einheiten auch endlich für Deutschland.
Wolfsschutz-Deutschland e. V., setzt sich seit Jahren für den Schutz des Wolfes ein und hat in vergleichbaren Fällen bereits Strafanzeigen gestellt, etwa bei der Tötung der Mutterwölfin des Rudels Knappenrode II im Jahr 2019 oder bei illegalen Abschüssen in der Oberlausitz 2024. Um die Ergreifung des Täters zu erleichtern, lobt Wolfsschutz-Deutschland e. V. eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro aus. Hinweise, die zur Identifizierung und Verhaftung führen, werden vertraulich behandelt. Zeugen, die am 4. August 2025 in der Nähe des Territoriums Knappenrode II (im Raum um den Tagebausee Mortka oder angrenzende Wälder) verdächtige Aktivitäten beobachtet haben – etwa Personen mit Gewehren, Schussgeräusche oder Fahrzeuge in ungewöhnlichen Zeiten –, werden dringend gebeten, sich zu melden. Kontaktieren Sie uns über das Formular auf www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt oder über die Telefonnummer 0176 48732612. Anonymität ist gewährleistet. Wir leiten die Hinweise dann umgehend an die zuständige Polizeidienststelle weiter.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. appelliert an die gesamte Gesellschaft: Der Wolf ist kein Feind, sondern ein integraler Teil unserer Wildnis. Statt Hass und Gewalt brauchen wir Aufklärung, Konfliktmanagement und effektiven Herdenschutz, um Mensch und Wolf friedlich koexistieren zu lassen.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolf Bram in den Niederlanden: Abschüsse sind keine Lösung

Der Vorfall am 30. Juli 2025 in der Provinz Utrecht, bei dem ein sechsjähriges Kind von einem Wolf, vermutlich GW3237m („Bram“), verletzt wurde, hat eine Debatte über den Umgang mit Wölfen ausgelöst. Die darauf folgende Abschussgenehmigung für „Bram“ ist jedoch ein von Hysterie geprägter Schritt. Dieser Vorfall zeigt nicht die Gefährlichkeit von Wölfen, sondern die Folgen menschlichen Fehlverhaltens und die Überreaktion auf ein seltenes Ereignis im Vergleich zu alltäglichen Gefahren.

Meinungsartikel von Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Die Arbeitsgruppe Wolf Leusden hat in ihrem umfassenden Einspruch gegen die Abschussgenehmigung für „Bram“ (37 Seiten Hauptdokument, 24 Seiten Add-ons, 33 Quellen, 78 Anhänge, Frist 19. August 2025) aufgezeigt, warum die Entscheidung der Provinz Utrecht vom 8. Juli 2025 rechtlich und wissenschaftlich nicht haltbar ist. Sie verstößt gegen EU-Habitatrichtlinien, das niederländische Umweltgesetz und das Allgemeine Verwaltungsgesetz. Die Provinz hätte versäumt, vorgeschriebene Maßnahmen wie eine 400-Hektar-Rastfläche, Gebietssperrungen, zusätzliche Beleuchtung oder Online-Informationen umzusetzen. DNA-Beweise seien aufgrund fehlerhafter Probenahme, Spurenvernichtung und fehlender Beweiskette unzuverlässig. Weniger invasive Alternativen wie Konditionierung oder Umsiedlung seien nicht geprüft worden. Die Entscheidung ignoriere die Rolle von „Bram“ als Rudelvater, dessen Tod die Welpen gefährden würde, da er für Nahrung, Schutz und Sozialisierung entscheidend ist. Zudem bestehe ein Interessenkonflikt, da eine Person gleichzeitig Beweissammlung, Beratung und Abschuss übernimmt und Verbindungen zur Jägerschaft hat. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen Abschüsse kategorisch ab. Beobachtungen vom Juli 2025 zeigen laut der Arbeitsgruppe Wolf Leusen, dass „Bram“ sich um seine Welpen kümmert und der Vorfall vom 19. Mai 2025, bei dem ein Kind gebissen und mitgeschleift wurde,  könnte tatsächlich auf defensives Verhalten in der Nähe der Wurfhöhle hinweisen, falls es tatsächlich Wolf Bram gewesen ist. Die niederländischen Quellen widersprechen sich hier. Die Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) wies bereits 2022 und 2024 auf die Notwendigkeit frühzeitiger Intervention bei auffälligem Wolfsverhalten hin, doch die Provinz Utrecht hat es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Die Abschussgenehmigung für „Bram“ wurde am 23. Juli 2025 rechtskräftig, das Gericht lehnte danach eine Klage gegen den Abschuss, die von der Arbeitsgruppe Wolf Leusden eingereicht worden war ab, gab jedoch der Arbeitsgruppe praktisches Tipps für die nächste Klageeinreichung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Reale Gefahren für Kinder

Die mediale Aufmerksamkeit für den Vorfall mit „Bram“ erweckt den Eindruck, Wölfe seien eine große Gefahr für Kinder. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild. In Wirklichkeit sind alltägliche Gefahren weitaus relevanter: „Kinder sind im Alltag Gefahren wie Verkehrsunfällen, Haushaltsunfällen oder Angriffen durch Haustiere ausgesetzt, die statistisch gesehen ein Vielfaches häufiger schwerwiegende Verletzungen verursachen“. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/13/rotkaeppchensyndrom-versus-fakten-woelfe-nicht-unter-den-gefahren-fuer-kinder/
Seit dem Vorfall mit „Bram“ wurden mehrere Kinder von Hunden gebissen – Vorfälle, die weder Forderungen nach Tötungen, noch großes Presseecho auslösten. Diese Diskrepanz zeigt, wie selektiv Wölfe als Bedrohung dargestellt werden, obwohl das Risiko durch Wölfe verschwindend gering ist im Vergleich zu normalen Lebensrisiken wie Verkehrsunfällen (in den Niederlanden jährlich über 600 Verletzte unter 12 Jahren) oder Stürzen im Haushalt. Die wahren Gefahren für Kinder liegen in menschlichem Fehlverhalten. Im Gebiet Utrechtse Heuvelrug wurde „Bram“ unter anderem auch wiederholt durch Hobbyfotografen und auch professionellen Fotografen gestört, die Wölfe mit Futter anlocken, um Fotos für soziale Medien oder zum Verkauf zu machen, was ihr natürliches Scheuverhalten untergräbt. Ebenso wurde Besuchern vorgeworfen, keinen ausreichenden Abstand zu „Bram“ zu halten. Eltern tragen eine zentrale Verantwortung. Gestern berichtete das RTL-Format Life über einen Angriff von einer Mutterkuh auf ein kleines Mädchen, das dadurch schwer verletzt und zusätzlich auch noch schwer traumatisiert wurde. Seine Mutter warf den Almbauern vor, aggressive Mutterkuhherden ohne Zaun auf Wanderwegen frei laufen zu lassen. Von einem großen Medienecho oder gar Abschussforderungen ist dennoch keine Rede. Auch für das Kind, das in den Niederlanden gebissen wurde, ist das Erlebnis sicherlich traumatisierend. Ich wünsche dem Kind eine rasche Genesung und eine professionelle Begleitung bei der Aufarbeitung und hoffe sehr, dass es künftig dadurch keine Angst vor Wölfen im Allgemeinen hat.
Ein Statement der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zum Vorfall mit „Bram“ betont eine „eskalierende Sequenz von Einzelvorfällen“ und verweist auf das „Konzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen“ (DBBW-Statement, 30. Juli 2025). Doch die DBBW ist nicht neutral, sondern weisungsgebunden und steht unter politischem Druck, Abschüsse zu legitimieren. Ihr Fokus auf frühzeitiges Eingreifen ignoriert die mangelnde Beweislage und die Verantwortung der Behörden, menschliches Verhalten zu regulieren. Die DBBW erwähnt, dass „Bram“ bereits 2024 ein Kind umstieß und eine Frau biss, doch die Arbeitsgruppe Wolf Leusden weist nach, dass diese Vorfälle forensisch unzureichend dokumentiert sind. Diese Einseitigkeit unterstreicht die Notwendigkeit unabhängiger Untersuchungen. Verantwortung statt Panikmache. Die Darstellung von Wölfen als Bedrohung ist unverhältnismäßig und lenkt von alltäglichen Gefahren ab. Abschüsse, wie die Genehmigung für „Bram“, sind keine Lösung – sie gefährden die ökologische Rolle des Wolfs und ignorieren Alternativen wie Gebietssperrungen oder Aufklärung. Die Entscheidung der Provinz Utrecht ist vom Druck durch Grundbesitzer und das Ministerium geprägt, während wissenschaftliche und rechtliche Standards missachtet werden.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen an der Seite der Arbeitsgruppe Wolf Leusden, die für eine Klage gegen den Abschuss extra eine Stiftung gegründet hat. Wir fordern eine verantwortungsvolle Koexistenzpolitik, die normale Lebensrisiken in Perspektive setzt. Es gibt zahlreiche Risiken, sich im Wald zu verletzen. Wildtiere, egal welche, bedeuten letztendlich immer ein Risiko. Ja, und es kann natürlich auch mal ein Wolf beißen. Ja sogar durch herab fallende Äste können Kinder verletzt werden. Das gefährlichste Tier im Wald ist jedoch immer noch die Zecke, die sehr unangenehme Krankheiten wie Borreliose oder FSME übertragen kann. Die Folgen, gerade für Kinder, sind oft schwer wiegende Hirnhautentzündungen, die auch tödlich enden können. Haben wir verlernt, mit dem allgemeinen Liebensrisiko umzugehen?
Wolf Bram wurde bislang wohl kein einziges Mal fachgerecht vergrämt. Dies müsste nun dringend nachgeholt werden. Denn eines ist klar, er muss lernen, dass von Menschen wirklich nichts Gutes kommt. Aber auch für Menschen, die anfüttern, oder durch andere Mittel, wie das Auslegen von Losungen, oder das Verschütten von Fischöl, damit die Wölfe dort vor Wildkameras posieren, muss es harte Konsequenzen geben.

Es gibt eine Petition für Bram

https://wolfbram.petities.nl/?fbclid=IwY2xjawMSRgtleHRuA2FlbQIxMQABHv7-VnWbCTnORcZmYWO-j_LxGs9eJgaOklqCyE5XKsPCez4HRV3-zNO51Z6V_aem_M3SAMLt_eTZ7TNd-boxSCQ

Weitere Quellen:
Beitrag Gefährliche Kühe auf RTL Life

Rückstufung nur noch Formalität: Wölfe erneut ausrottungsgefährdet

Die Rückkehr des Wolfes ist ein grandioser Erfolg des Naturschutzes – doch die EU-Herabstufung seines Schutzstatus von „streng geschützt“ (Anhang IV der FFH-Richtlinie) auf „geschützt“ (Anhang V) bedroht sein Überleben. Gestern beschloss das EU-Parlament diese verhängnisvolle Entscheidung (2024/2669/EU), angeführt von Agrar- und Jagdlobbys. Unter der neuen Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD), der sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für Wölfe einsetzen wird, droht der Wolfsschutz tatsächlich zu fallen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern, dass der strenge Schutzstatus bleiben muss.

Interessenkonflikte: Jäger, Bauern, Medien und Politik gegen den Wolf

Das EU-Parlament schreibt in seiner Pressemitteilung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet blieben, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem stehe es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als „streng geschützte Art“ einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Die Bewertung des Wolfsbestandes ist ein Politikum in Deutschland. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), weisungsgebunden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), liefert die Daten für den Erhaltungszustand. Bayern fordert beispielsweise einen günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland, um Abschüsse zu erleichtern, während das BMUV bislang strengen Schutz betonte (Bayern.de, 08.08.2024). Besonders brisant: Die Jägerschaft ist am Wolfsmonitoring beteiligt, etwa durch Sichtungen und Berichte. Als Profiteure von Abschüssen haben Jäger ein Eigeninteresse an der Herabstufung – ein klarer Interessenkonflikt! Die Populationsgefährdungsanalyse (PVA) zeigt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands unvollständig ist (BfN-Schriften 715, 2024). Dennoch könnte der FFH-Bericht 2025 den günstigen Erhaltungszustand erklären, passend zur EU-Herabstufung, da BfN und DBB-Wolf der Regierung unterstellt sind. Und die Regierung stimmt für die Herabstufung des Wolfsschutzes. Ein weiteres Problem könnten die Medien darstellen, die mit einseitiger Propaganda weiter für die Akzeptanz der Bürger für das Töten von Wölfen erreichen wollen, weil bislang die Mehrheit nicht für Abschuss ist.
Das kann selbst der Wolf kaum fassen.

Abstimmverhalten: Parteien im Zwiespalt oder nur Theater?

Im EU-Parlament stimmten EVP (u.a. CDU/CSU) und Renew Europe (u.a. FDP) mehrheitlich für die Herabstufung, getrieben von wirtschaftlichen Interessen. S&D (u.a. SPD) und Grüne lehnten sie ab, kritisierten die mangelnde wissenschaftliche Grundlage und Verfahrensfehler. Die Linke war gespalten, Teile der ECR unterstützten die Lockerung. Über 700 Wissenschaftler (Brief, 26.11.2024) und die EU-Bürgerbeauftragte (ClientEarth-Beschwerde) decken die Schwächen der Entscheidung bereits auf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. meinen, dass sich Linke und Grüne bislang nicht überzeugend gegen eine Herabstufung eingesetzt hatten. Besonders bei den Grünen ist dies der Fall, denn sie waren ja in der vorherigen Regierung beteiligt.

Nächste Schritte im EU-Rat

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April 2025 gebilligt hat.

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ist von den Mitgliedstaaten binnen 18 Monaten umzusetzen.

Der EU-Rat muss die Herabstufung bis Ende 2025 umsetzen:
  • Gesetzesanpassungen: Nationale Jagdrechte (z.B. Bundesnaturschutzgesetz) sollen Abschüsse erleichtern.
  • Monitoring-Vorgaben: Einheitliche EU-Richtlinien für Wolfsmanagement.
  • Berichterstattung: Mitgliedstaaten melden den Erhaltungszustand bis 2026. Der FFH-Bericht 2025 könnte den günstigen Erhaltungszustand für Deutschland erklären, was Abschüsse fördern würde.

Hoffnung: EuGH-Klage

Die Klage von Green Impact und Partnern vor dem EuGH (Februar 2025) zielt darauf, die Herabstufung zu kippen. Argumente: Ungünstiger Erhaltungszustand in der kontinentalen Region, unvollständige Daten und Verfahrensfehler (EuGH-Urteil C-601/22). Doch die Mühlen der Bürokratie in der EU malen langsam. Bis eine Entscheidung getroffen wird, könnten bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Außerdem stellt sich die Frage, wie unabhängig der Europäische Gerichtshof tatsächlich bleiben wird. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat auch angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten, sobald die EU-Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Green Impact und LNDC Animal Protection schrieben in einer Pressemitteilung von gestern zum Abstimmverfahren, dass der Umweltausschuss des EU-Parlaments unerklärlicherweise davon absah, eine Debatte zu diesem Thema zu eröffnen. Stattdessen wurde ein Notfallverfahren akzeptiert, ein institutioneller Kurzschluss, der durch keinerlei echte Dringlichkeit gerechtfertigt ist und in krassem Widerspruch zum demokratischen Prinzip der Transparenz steht. Wie bereits von Green Impact und LNDC Animal Protection hervorgehoben, basiere die Herabstufung auf einem technischen Bericht, der von einer privaten Beratungsfirma erstellt wurde, die von der Kommission selbst bezahlt wurde und dessen Daten nie von unabhängigen wissenschaftlichen Gremien oder Universitäten validiert worden wären. Mehr als 700 Wissenschaftler und angesehene Institutionen, darunter die IUCN und die von Biologe Luigi Boitani koordinierte Large Carnivore Initiative, hätten sich bereits gegen diese Entscheidung ausgesprochen und die wissenschaftliche Grundlosigkeit des Vorschlags angeprangert.

Hunderte von Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen haben den Rückzug des Vorschlags gefordert und Briefe an die Kommission, die Mitgliedstaaten und Abgeordnete geschickt. Die jetzige Abstimmung bestätigt jedoch, dass Wissenschaft und aktive Bürgerschaft mittlerweile von den politischen Entscheidungen der EU ausgeschlossen sind.

Es gebe schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Verfahrensprozess, der zu diesem Ergebnis geführt hat, einschließlich des Fehlens einer parlamentarischen Prüfung der EU-Position zur Berner Konvention im Jahr 2024 und der Nichtanwendung der im März letzten Jahres im EU-Rat erforderlichen Einstimmigkeit, wie sie die Habitatrichtlinie für Änderungen an Anhang IV vorschreibt.

Unser Aufruf: Strenger Schutz muss erhalten bleiben!

Wir fordern von Schneider und der Merz-Regierung:
  • Strenger Schutzstatus: Der Wolf bleibt in Anhang IV!
  • Unabhängiges Monitoring: Ohne Jägerschaft!
  • Herdenschutz: Zäune statt Gewehre!

Wie geht es weiter?

Es macht uns große Hoffnung, dass die Mehrheit der Bürger in Europa und auch Wissenschaftler diese Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs, die auch anderen Arten in Zukunft gefährlich werden und zu erneuten Ausrottungen führen könnte, nicht hinnehmen wollen. Dabei kann jeder aktiv werden: ob im internen Wolfsmonitoring bei uns, beim Schreiben von Leserbriefen oder Schreiben an Politiker, bei Demonstrationen oder bei der Unterstützung von klagefähigen Orgas. Gemeinsam können wir es schaffen. Auch wenn wir Wolfsschützer uns am Ende, wie es Aktivisten von Defend the Wolf am Mont Tendre bewiesen haben, im wahrsten Sinne des Wortes, zwischen Jägermeister und Wölfe stellen müssen.

Auch wir arbeiten daran, klagefähig zu werden. Hierzu benötigen wir aber bessere finanzielle Mittel und mehr Mitglieder. Wir werden nicht staatlich unterstützt und sind daher absolut unabhängig, aber auch auf Spenden angewiesen.

 

Quellen:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250502IPR28221/wolfe-eu-parlament-stimmt-fur-anderung-des-schutzstatus

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://www.greenimpact.it/

https://www.lndcanimalprotection.org/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Thüringen: BSW-Minister mit Stasivergangenheit will Schutzstatus senken und Wölfe töten lassen

Tilo Kummer (BSW) fordert den Schutzstatus von Wölfen zu senken. Dabei schreckt er augenscheinlich auch nicht vor Fakenews zurück und benennt exorbitant hohe Risse an Rindern, die so nie stattgefunden haben. Außerdem scheint er Waldbesitzer enteignen zu wollen. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Es gebe in Thüringen Wölfe, die sich darauf spezialisiert hätten, auch größere Nutztiere zu reißen, sagte Kummer am 28. Januar zur Thüringer Allgemeinen. Er werde Nutztierhalter verlieren, wenn er nicht rechtzeitig eingreife und er verglich Wölfe mit dem Verhalten von Kormoranen an Fischteichen. Hier ist es nicht schwer erkennbar, für welche Lobby sich der Minister beauftragt fühlt, statt im Sinne aller Bürger zu agieren. Er ist selbst Nutztierhalter, will die Nutztierhaltung aber angeblich aufgeben.

Beispielfoto Wolfsfamilie.

 

20 Rissereignisse von Wölfen hätte es im vergangenen Jahr gegeben. In der Rissliste sind nur 16 aufgeführt. Was Kummer auch verschweigt, ist die Anzahl der gesamten Rissereignisse. Und hier ist die Anzahl 48. Selbst wenn Wölfe 20 Risse verursacht hätten, wäre dies nicht einmal die Hälfte der gesamten Meldungen. Auch Rinderrisse sind verschwindend gering. 2024 waren es gerade mal fünf Risse, laut Liste des Thüringer Umweltministeriums. Von einem problematischen Wolfsverhalten kann also gar keine Rede sein.

Trotzdem setzt sich Kummer dafür ein, Wölfe in Thüringen weniger zu schützen. Dabei gibt es in Thüringen nach den neuesten Zahlen der DBB-Wolf nur zwei bestätigte Rudel. Ein regionales Wolfsmanagement, eine „Regulierung“ des Bestandes wird ohnehin nicht durchzusetzen sein.

 

Die Thüringer Allgemeine zitiert Kummer folgendermaßen: „Wenn ich sehe, was vor allem seit meinem Amtseintritt an Rindern gerissen wurde, hätte ich mir das nicht vorstellen können.“ Dieses Zitat hätte die Redaktion gegen recherchieren und einordnen müssen, denn Fakt ist, dass Wölfe kaum Rinder gerissen haben. Stattdessen taucht das Zitat auch noch als Intro auf. Ausriss, © Thüringer Allgemeine. Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/article408151574/brombeer-koalition-bsw-umweltminister-will-woelfe-in-thueringen-weniger-schuetzen.html?utm_medium=social&utm_campaign=TA&utm_source=Facebook&tpcc=artikel_facebook_ta&fbclid=IwY2xjawIRag5leHRuA2FlbQIxMQABHQbRqB8NSC9BjKU4tAtJLYVFCYJ4sDrdENJWNeYaSDOZHuHJ7YGWyVRhsQ_aem_Z1jm4U8HUgAUzeV7HE-zZQ#Echobox=1738002318

Ausrisse aus der Risstabelle zeigen die Wahrheit

20 Rissereignisse von Wölfen hätte es im vergangenen Jahr gegeben. In der Rissliste sind nur 16 aufgeführt. Was Kummer auch verschweigt, ist die Anzahl der gesamten Rissereignisse. Und hier ist die Anzahl 48. Selbst wenn Wölfe 20 Risse verursacht hätten, wäre dies nicht einmal die Hälfte der gesamten Meldungen. Auch Rinderrisse sind verschwindend gering. 2024 waren es gerade mal fünf Risse laut Liste des Thüringer Umweltministeriums. Von einem problematischen Wolfsverhalten kann also gar keine Rede sein.

 

Ähnlich sieht es 2023 aus. Die restlichen Jahre sind unter der unten verlinkten Quelle zu finden.

 

Pikante Stasi-Vergangenheit des Umweltministers

Tilo Kummer (Bündnis Sarah Wagenknecht) wurde im Dezember 24 zum Umweltminister der so genannten „Brombeerkoalition“, bestehend aus CDU, SPD und BSW, ernannt. 20 Jahre saß er als umweltpolitischer Sprecher der Linken im Kabinett und er war Bürgermeister von Hildburghausen.

Laut Thüringer Allgemeine diente der studierte Fischereiingenieur unmittelbar vor der Wende drei Jahre lang beim Stasi-Wachregiment „Felix Dzierzynski“. Laut dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gilt Kummer damit als hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Verbunden sei der Dienst mit einem besonderen Tapferkeitsorden von Mielkes Sicherheitsbehörde gewesen.

Will Kummer Waldbesitzer enteignen?

Kummer sei selbst Waldbesitzer, habe selbst 10 Hektar Wald, ist in der Thüringer Allgemein vom 27. Januar zu lesen. Der Minister prüfe den Akutfall, war am 31. Januar auch in der Thüringer Allgemeinen zu lesen. In Thüringen gebe es schlimme Waldschäden, die etwa 20 Prozent der gesamten Waldfläche ausmachen würden. Aber mehr als die Hälfte des Thüringer Waldes ist im Privatbesitz. Für einen praktikableren Forstschutz fordert Kummer praktikablere Regelungen und deutet ein Eingreifen ins Privateigentum an.

Ein Experte, Förster Dieter Schneider (Name geändert) dazu. „Ein gravierender Eingriff in das Eigentum an Wald kommt hier auf uns zu. Das gilt für den Privatwald, aber auch gleichermaßen für den Kommunalwald sowie für den Kirchenwald. Hier begibt sich der Herr auf sehr dünnem Eis. Bei akuten Gefahren für den Wald kann das Forstamt Ersatzmaßnahmen einleiten. Alle Einnahmen und Ausgaben sind auf ein Verwahrkonto zu buchen. Diesen Fall erlebte ich auch bereits. Kleine Waldbesitzer, die in den USA oder anderen Staaten in Übersee lebten, konnten nicht so schnell ausfindig gemacht werden. Die Maßnahmen sind jedoch immer mit dem Waldbesitzerverband, den Forstwirtschaftlichen Vereinigungen oder den Waldgenossenschaften und Forstbetriebsgemeinschaften abzusprechen und von denen genehmigen zu lassen. So ohne weiteres in das private oder kommunale Eigentum einzugreifen ist ein No Go.“

Hätte der Minister tatsächlich Enteignungen im Sinn, würde er damit wohl an seine DDR-Vergangenheit anschließen. Außerdem wird auch hier deutlich, dass das Thema Wolf politisch missbraucht wird und Bauern aufgehetzt werden um von wirklichen Problemen in Landwirtschaft und Forst abzulenken.

 

Weitere Quellen:

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/kompetenzzentrum/schadensbegutachtung

BSW-https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/article407891298/regierung-in-thueringen-tilo-kummer-ist-erster-minister-mit-stasivergangenheit.html

https://thueringen.de/regierung/kabinett

https://www.pressreader.com/germany/thuringer-allgemeine-gotha/20250127/281517936798345?srsltid=AfmBOopreC55yUCk7pGuj1wp8TYwAKGgjeIJ0_7CqhKec0NklLZ1hypO

https://www.pressreader.com/germany/thuringer-allgemeine-gotha/20250131/281543706611252?srsltid=AfmBOopt2oSOTs_5600n8CFXVEnWAcexmjxym1rcFzdmzC4Q9SXq6jpU

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Geheime Wolfsjagden auch in Sachsen: Rosenthaler Wolfsrudel verschollen

Niedersachsen und Brandenburg machten es vor, wie man Abschussverfügungen an der Öffentlichkeit vorbei lanciert. Nun recherchieren wir in Sachsen ein ähnliches Gebaren. Ausgerechnet auch wieder unter einem Umweltminister der Grünen, Wolfram Günther, verschwindet das Rosenthaler Rudel und die Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf sind im Landkreis Bautzen jetzt in Gefahr.

Update 09.02.2024 – Zu diesem Artikel gibt es aktuelle Neuigkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/sachsen-geheime-wolfsjagden-in-den-territorien-elstra-und-koenigshainer-berge/?fbclid=IwAR2T1Q6srNCrWlkKlhRPOQX2fsFeEvHUZbrAxQjltNxZS0WuUnxgjdkwmGU

Die Grünen in Niedersachsen hatten noch gegen die Schießbefehle des damaligen Umweltministers Lies (SPD) wegen der Geheimhaltung geklagt. Heute könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass der neue Umweltminister Meyer (Grüne) lieber im Geheimen schießt, blickt man auf das Drama um das Burgdorfer Rudel, wo auch die Verfügung verheimlicht werden sollte. In Sachsen wird jetzt auch eine Verfügung, die die Fachstelle Wolf bewilligt haben soll, erst nach deren Ablaufdatum bekannt.

Beispielfotos Wolfswelpe im Alter von sieben Monaten. Ein solches Tier wurde brutal hingerichtet. © Brigitte Sommer

 

Auf mehrere Nachfragen von uns im Dezember, mauerten die Behörden und wollten uns keine Auskünfte über die Identität von „mehreren“ Wölfen in zwei Territorien geben. Der TAG 24 berichtet in einem Artikel am 17. Dezember von erfolglosen Abschussversuchen des „Rosenthaler Rudels.“ Pikant: Das Rosenthaler Rudel ist bis dato nicht offiziell nachgewiesen worden, wie soll also eine Abschussverfügung auf dieses Rudel zustande gekommen sein?

Rosenthaler Rudel verschollen

Nachdem unsere Anfragen mehrmals zwischen Umweltministerium und dem Büro des Landrates des Landkreises hin- und her geschoben worden waren, bekamen wir am 19. Dezember folgende Antwort von der Büroleiterin und persönlichen Referentin des Geschäftsbereiches 2, des Landkreises Bautzen. Vorher hatte uns das Umweltministerium mitgeteilt, dass es nicht zuständig wäre. Wie das, wenn doch die Fachstelle Wolf einbezogen worden war?

„Bei zahlreichen Nutztierrissen im Herbst des Jahres 2023 im Landkreis Bautzen wurden in zwei Rudelterritorien die zumutbaren Schutzvorkehrungen für die Schaf- und Ziegenhaltung zweimal innerhalb von zwei Wochen durch Wölfe überwunden.

Im Freistaat Sachsen erfolgt die Begutachtung der Nutztierrisse durch die Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Fachstelle Wolf hat das Landratsamt Bautzen über die Nutztierrisse und das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für weiterführende Managementmaßnahmen nach § 6 „Entnahme zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden (Gründe des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 des BNatSchG)“ der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) informiert. Das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist durch Dokumente des LfULG belegt.

Nach Prüfung der Dokumente wurde durch das Landratsamt entschieden, von den Möglichkeiten des § 6 SächWolfMVO Gebrauch zu machen. In engem räumlichen Zusammenhang um die von den Rissen betroffenen Herden und zeitlich befristet wurde die Entnahme jeweils eines Wolfes in zwei Rudelterritorien beauftragt.

Zwischenzeitlich sind die Befristungen abgelaufen, ohne dass Wölfe entnommen wurden. Nutztierrisse, die eine Verlängerung der Entnahmebeauftragungen gerechtfertigt hätten, fanden nach unserem Kenntnisstand nicht statt. Woher die Informationen von Tag24 stammt, dass es Entnahmeaufträge für Tiere des Rosenthaler Rudels gibt, ist uns nicht bekannt. Für Tiere eines Rosenthaler Rudels gab es keine Entnahmeaufträge. Wie Sie richtig anführen gibt es für dieses Rudel derzeit keine Bestätigung der DBB-Wolf.“

Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf in Gefahr

Eine weitere Auskunft über die konkreten Territorien wurde uns bis dato verwehrt. Schaut man sich allerdings die bestätigten Rudel der DBB-Wolf im besagten Gebiet an, können nur die Rudel Elstra, Neukollm oder Johnsdorf betroffen sein. Für das Territorium Johnsdorf hatten wir noch im November 23 zwei Strafanzeigen wegen illegaler Tötungen eines Welpen und eines Altwolfes gestellt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

Dem Rosenthaler Rudel wurde schon seit Jahren illegal nachgestellt. In dem Bereich leben auch zwei der bekanntesten Agitatoren gegen Wölfe, die bereits im Netz darüber geprahlt hatten, Wölfe illegal zu beseitigen. Nun gibt es Hinweise darauf, dass man dort auch die nachgewanderten Wölfe nicht akzeptieren will und auf deren Ausrottung hinarbeitet.

Schäfer Gerhard S. hatte bereits im Jahr 2016 Risse. Wieso er seine Herden noch immer nicht richtig zu schützen scheint – und das ist durchaus ein realistischer Vorwurf, wenn immer der gleiche Schafsbetrieb betroffen ist – ist uns ein Rätsel. Oft fällt selbst bei Zäunen von 1,10 Metern Höhe die Spannung ab, oder aber sie wird absichtlich abgestellt, um Risse zu provozieren, damit anschließend ein Antrag auf Wolfsabschuss gestellt werden kann. Auch im vergangenen Jahr haben wir im betroffenen Gebiet im Landkreis Bautzen einen Zaun ohne Spannung nachwiesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

Schäfer Gerhard S. aus Horka bei Crostwitz hätte bereits mehr als hundert Schafe an Wölfe verloren, heißt es in einem Artikel des MDR.  Zuletzt rissen sie im Oktober zwei Mal mehrere seiner Tiere. Den Elektrozaun, den er zum Schutz seiner Herde aufgestellt hatte, hätten die die Wölfe „überwunden“.

Wölfe illegal noch vor dem Schießbefehl entsorgt?

Von der Fachstelle Wolf vom sächsischen Umweltministerium hätte es  deshalb grünes Licht für den Abschuss der Wölfe gegeben, die den Schaden angerichtet hätten.  Wie kann es sein, dass hier offensichtlich keine Vergrämungsmaßnahmen in Angriff genommen worden sind? Offenkundig wurde hier versucht, schon vor der Entscheidung der Umweltministerkonferenz ab Januar 2024, so genannte Schnellschüsse um Weiden zu ermöglichen. Anscheinend sind die Schießbefehle in Sachsen auch ohne DNA-Abgleich genehmigt worden. Eigentlich wären solche Recherchen Aufgabe von Lokal- und Massenmedien, doch diese scheinen sich lieber mit Hofberichterstattung zu beschäftigen.

Von Mitte November bis Mitte Dezember hätten Jäger in der Nähe seiner Herde gesessen, um die Wölfe zu „erlegen“. Doch das Rudel wäre in diesem Zeitraum nicht mehr aufgetaucht. „Die Wölfe sind verschwunden, ich weiß nicht, wo sie sind“, sagt der Schäfer. Nun ist die Genehmigung zum Abschuss abgelaufen, bevor auch nur ein einziger Wolf abgeschossen wurde,“ so der Schäfer im Bericht des MDR. Weiter hieß es, dass der Landrat Udo Witschas (CDU) sich über die Fachstelle Wolf beschwert hätte, denn schon Ende September hätte die Genehmigung für den Abschuss vorliegen können. „Wir müssen wesentlich schneller zum Handeln kommen. Es muss eigentlich tagaktuell gehandelt werden, um die entsprechenden Maßnahmen zur Abschreckung eines Rudels auch einleiten zu können“, sagt Witschas.

Waren illegale „Jägermeister“ etwa schneller als der Schießbefehl, denn auffällig ist, dass es ausgerechnet im gleichen Zeitraum zwei illegal getötete Wölfe gegeben hat? Die Schadenstatistik der Fachstelle Wolf, in der zu sehen ist, ob überhaupt wirklich ein Schutz gegeben war, bricht Ende September 23 ab. https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html

Wir fordern Weidetierhalter auf, endlich ihre Tiere ordnungsgemäß zu schützen und die Behörden, endlich die vielen illegalen Wolfstötungen aufzuklären.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/wolf-abschuss-wolfsriss-crostwitz-100.html?fbclid=IwAR08_AFsYGrgDbmXZ8nEaXBOOyZaLlRgc1BULyCHXLez0Fld7ficsIjsCAA

https://www.tag24.de/thema/tiere/woelfe/schiessbefehl-war-schuss-in-den-ofen-woelfe-zu-clever-fuer-die-jaeger-3041714

https://www.saechsische.de/wolfsriss-in-horka-wahrscheinlich-3486543.html

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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