Frankreichs Gerichtserfolg für den Wolf: Lokaler Schutz siegt – Ein Hoffnungsschimmer?

In Frankreich hat der Verein FERUS (Association pour la conservation du loup, ours, lynx) gemeinsam mit ASPAS einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen: Am 16. Dezember 2025 hob das höchste Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, einen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées auf. Dieser Beschluss, der als historisch und wegweisend gilt, unterstreicht die Verpflichtung des Staates, das EU-Recht zum Wolfsschutz auch auf lokaler Ebene einzuhalten. Dies kann auf jeden Fall ein Hoffnungsschimmer für Bundesländer in Deutschland, wo wenig Wölfe leben, sein.  Hier eine realistische Einschätzung. 

Der Streit drehte sich um eine Verordnung, die einem Hirten im Frühjahr 2025 in den Hautes-Pyrénées einfache Verteidigungsschüsse (tirs de défense simple) gegen einen einzelnen Wolf erlaubte. In diesem Département war nur ein einziges Wolfsindividuum nachgewiesen – eine extrem geringe lokale Population. Das Gericht urteilte, dass solche Genehmigungen nicht erteilt werden dürfen, wenn sie zur lokalen Eliminierung führen. Basierend auf der EU-Habitate-Richtlinie (Anhang V) und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (CJUE) muss der günstige Erhaltungszustand (état de conservation favorable) räumlich differenziert betrachtet werden – nicht nur national, sondern auch in Rekolonisationszonen. Der Conseil d’État betonte: Es sei rechtlich inakzeptabel, den Wolf in bestimmten Departements auszurotten, solange der lokale Status ungünstig ist. Das Gericht hob den Erlass auf und verurteilte den Staat zur Zahlung von 3.000 Euro an FERUS. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in neuen Ausbreitungsgebieten Abschüsse zu genehmigen, und stärkt den Artenschutz in fragmentierten Populationen. FERUS feiert die Entscheidung als maßgeblich und plant sie für weitere Klagen zu nutzen, um vergangene Abschussentscheide zu hinterfragen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Einschränkungen: Ein kleiner Erfolg inmitten steigender Abschüsse

Trotz dieses Siegs bleibt der Erfolg begrenzt. Frankreich vergibt seit Jahren eine nationale Quote für Wolfstötungen (plafond de prélèvement), die 2025 bei 19 % der geschätzten Population (ca. 1.000–1.100 Wölfe) lag und über 146 legale Abschüsse ermöglichte. Am 9. Januar 2026 kündigte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard eine Erhöhung um 10 % an – auf 21 %, was den Abschussplan auf etwa 227 Wölfe steigert. Zudem werden Verteidigungsschüsse ab 2026 vereinfacht: Keine vorherige Einzelgenehmigung mehr, nur eine Meldung. In Kerngebieten (Alpen, Massif Central) laufen Entnahmen weiter ungebremst. Der Gerichtserfolg schützt vor allem Randbereiche, ändert aber nicht die nationale Regulierungspolitik.

Warum nur ein kleiner Erfolg?

  • Begrenzter Umfang: Die Entscheidung hob einen einzelnen Präfektur-Arrêté (Hautes-Pyrénées, Frühjahr 2025) auf, der einem einzigen Hirten den Abschuss eines einzelnen Wolfs erlaubte. Begründung: Lokale Population extrem gering (nur 1 nachgewiesenes Individuum), daher Verstoß gegen EU-Recht (lokaler Erhaltungszustand muss berücksichtigt werden, nicht nur national).
  • Keine nationale Quote betroffen: Die jährliche nationale Quote (Plafond de prélèvement) und der Plan National d’Actions bleiben unberührt. Die Quote wurde sogar kurz darauf erhöht – am 9. Januar 2026 kündigte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard eine Steigerung von 19 % auf 21 % für 2026 an (bei ~1.082 Tieren = ca. 227 statt 205–210 erlaubte Entnahmen). Zusätzlich: Vereinfachung der tirs de défense (keine vorherige Einzelgenehmigung mehr nötig, nur Meldung).
  • Jurisprudenz mit Wirkung, aber begrenzt: Das Urteil schafft Präzedenz für Zonen der Rekolonisation (neue Ausbreitungsgebiete, wo Populationen noch sehr klein sind). Es macht es schwieriger, dort Abschüsse zu genehmigen, solange der lokale Zustand ungünstig ist. Vereine wie FERUS und ASPAS nennen es „historisch“ und „maßgeblich“, weil es den lokalen Aspekt erstmals so klar definiert. Aber in Kerngebieten (Alpen, Massif Central) mit stabilen Rudeln ändert es nichts – dort laufen die Tötungen von Wölfen weiter.
Zerschossene Wolfsfamilien bedeuten auch in Frankreich nicht weniger Risse. Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Vergleich zu Deutschland: Potenzial für ähnliche Klagen

In Deutschland droht mit dem Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG, Kabinettbeschluss 17. Dezember 2025) eine ähnliche Eskalation: Der Wolf soll jagdbar werden, mit regionalen Managementplänen, Jagdzeit Juli–Oktober (gezielt auf Jungwölfe) und leichteren Entnahmen in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand (GEZ, Oktober 2025 gemeldet). Wie in Frankreich geht es um Konflikte mit Weidetierhaltern – doch der GEZ wird hier national berechnet, was lokale Populationen in neuen Gebieten (z. B. Westdeutschland) gefährden könnte. Der französische Präzedenzfall ist ein Vorbild: Er zeigt, dass EU-Recht (FFH-Richtlinie) eine räumlich differenzierte Betrachtung erzwingt und politischen Opportunismus entzieht. In Deutschland könnten Verbände Klagen gegen den Entwurf einreichen, falls er regionale Eliminierungen begünstigt. Große Teile des Landes sind noch wolfsfrei oder haben kleine Populationen – genau hier könnte das Urteil hilfreich sein. Im Gegensatz zu Frankreichs etablierter Quote (19–21 % jährlich) ist Deutschland noch nicht soweit: Der Bundestag debattiert ab 14. Januar 2026; Verabschiedung im Frühjahr möglich. Wir sehen auch Chancen, durch EU-Beschwerden (wie unsere gegen GEZ-Manipulation), aber wir sollten stets die Realität wahrnehmen und nicht in Naivität wegen kleiner Erfolge verfallen. 
Quellen

FERUS (16. Dezember 2025): „Victoire historique pour le loup en zones de recolonisation !“ – Hier wird die Entscheidung als „inédite et décisive“ gefeiert und explizit die lokale Ebene betont.
https://www.ferus.fr/actualite/victoire-historique-pour-le-loup-en-zones-de-recolonisation

ASPAS-Meldung (16. Dezember 2025): „Le Conseil d’État vient au secours des loups en dispersion !“ – Betonung der lokalen Konservierung und dass dies Jurisprudenz schafft für neue Territorien.
https://www.aspas-nature.org/le-conseil-detat-vient-au-secours-des-loups-en-dispersion

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2 Gedanken zu „Frankreichs Gerichtserfolg für den Wolf: Lokaler Schutz siegt – Ein Hoffnungsschimmer?

  1. Es ist schade ,daß diese herrlichen Tiere,so abgeknallt werden.
    Bitte bleiben Sie am Ball,die Wölfe sind für unser Ökosystem wichtig.Alles greift in einander .

  2. Es ist schade ,daß diese herrlichen Tiere,so abgeknallt werden.
    Bitte bleiben Sie am Ball,die Wölfe sind für unser Ökosystem wichtig.Alles greift in einander .

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