Cuxland: Wölfin erschossen – Genehmigung erst danach veröffentlicht – Strafanzeige

Vor Kurzem wurde im Landkreis Cuxhaven (Stinstedt/Mittelstenahe) eine Wölfin mit der Kennung GW2492f abgeschossen. Eine entsprechende „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ wurde erst jetzt nach dem Abschuss öffentlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt daher Strafanzeige gegen die Aussteller und Ausführenden der Verfügung. Denn diese nachträgliche Veröffentlichung nimmt klagefähigen Verbänden jede Möglichkeit zum Einspruch oder Eilantrag – ein klarer Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren.

Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Landrat Thorsten Krüger (SPD) hätte letzte Woche laut einer Pressemitteilung des Landkreises vom 2. März  entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f in Kraft gewesen. „Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr dar. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden“, begründet Krüger in der Pressemitteilung. 

Zuletzt sei diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt worden sei. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar.

Landesumweltminister Meyer (Grüne) wird in CNV-Medien folgendermaßen zitiert: „Die Ausnahmegenehmigung ist nach Darstellung der Kreisverwaltung intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt gewesen. „Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden“, wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer vom Landkreis zitiert. Und: „Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist…“
Fünf Schnellabschussverfahren wurden bereits in Niedersachsen von Gerichten gekippt. In allen diesen Fällen wurde das Schnellabschussverfahren selbst nicht grundsätzlich verboten, sondern die konkrete Genehmigung wegen Verfahrensfehlern (fehlende Anhörung, unzureichende Begründung, keine ausreichende Prüfung von Alternativen) als rechtswidrig eingestuft. Genau diese Punkte (nachträgliche Veröffentlichung, keine Anhörung von Verbänden) sind auch im aktuellen Cuxhaven-Fall (GW2492f) problematisch und werden von uns kritisiert. Deshalb stellen wir Strafanzeige. 

Fragwürdiger Herdenschutz statt Prävention

Offiziell soll GW2492f also tatsächlich alleine für den Übergriff auf eine Schafherde von rund 100 Tieren verantwortlich gewesen sein? Die Tiere wurden angeblich kilometerweit durch die Nacht getrieben. Ob eine einzelne Wölfin dazu allein in der Lage ist, wird von vielen Experten und auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifelt. Ist ein Zaun nicht mehr wirksam und die Herde kann flüchten, reduziert dies auch den Beuterefelex eines Wolfes, denn er kann sich dann einer Beute tatsächlich zuwenden, während die anderen Tiere aus seinem Sichtfeld geraten, also der Reflex nicht mehr ausgelöst wird. Berichte sprechen teilweise von bis zu vier Wölfen, was hier logischer wäre.
Und selbst wenn: Der angebliche „wolfsabweisende Grundschutz“ mit 90-cm-Zäunen (dem gesetzlichen Minimum in Niedersachsen) hat offensichtlich versagt. Ob der Zaun überhaupt unter Spannung stand, ist fraglich. Im Cuxland – einer Region mit zahlreichen Entwässerungsgräben und feuchten Böden – bleiben Zäune an Gräben und Senken häufig ungesichert. Genau dort können Wölfe leicht von unten  oder durch Wassergräben eindringen. Statt immer wieder auf Abschuss zu setzen, müssten Behörden endlich flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz  (höhere Zäune, stromführende Drähte, Herdenschutzhunde, nächtliche Stallung) tatsächlich zeitnah und unbürokratisch fördern und durch die Veterinärämter kontrollieren. Das wäre der einzig nachhaltige Weg.

Die traurige Geschichte der Wölfe im Cuxland

Dieser Abschuss ist leider kein Einzelfall, sondern Teil einer jahrelangen Hetzjagd im Cuxland. Bereits 2017 wurde das damalige Cuxlandrudel fast vollständig illegal ausgelöscht: Die Mutterwölfin lag erschossen auf dem Feld, der Vater „verschwand spurlos“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellte Strafanzeigen und setzte Belohnungen aus. 2021 versuchte Umweltminister Lies (SPD) gleich zwei Rudel per Abschussgenehmigung zu dezimieren. 2022 folgte ein weiterer illegal erschossener Wolf bei Beverstedt-Stubben – erneut Strafanzeige und Belohnung unsererseits. 2025 eskalierte es mit dem Rudel Nordholz: Die Fähe GW2841f stand nach Rissen an Rindern auf der Abschussliste – trotz fehlenden Herdenschutzes bei vielen Haltern. Wir protestierten damals öffentlich gegen diese „weitere Eskalation der Hetzjagd im Cuxland“. Immer wieder das gleiche Muster: Medienpanik, politischer Druck, schnelle Genehmigungen – und Rudel, die plötzlich „verschwinden“ oder gezielt dezimiert werden.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit. Sollte eine Rudelbildung verhindert werden? Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

Sollte mit dem Abschuss eine Rudelbildung verhindert werden?

Wölfin GW2492f wird nicht als Einzelwölfin (territorialer Einzelwolf) gelistet – sondern als Fähe in einem Wolfspaar (bestätigt für 2024/2025, unbestätigt für 2025/2026). Aus den aktuellen Monitoring-Daten (Stand 3. März 2026):

  • Im Territorium Cuxhaven (Niedersachsen) ist GW2492f seit dem Monitoringjahr 2023/2024 als Teil eines Paares dokumentiert.
  • 2023/2024: Paar mit Rüde GW1859m.
  • 2024/2025: Bestätigtes Paar mit Rüde GW3023m (GW2492f als Fähe).
  • 2025/2026: Unbestätigtes Paar, aber Wolfsanzahl derzeit Null!? 
Es gibt keine öffentlichen Informationen über einen bestätigten Abschuss, Verkehrsunfall oder andere dokumentierte Todesursache für GW1859m oder GW3023m in den letzten Monaten/Jahren. Die Daten deuten jedoch auf ein plötzliches Verschwinden hin – typisch für viele Territorien im Cuxland, wo Rudel/Paare oft abrupt „auf Null“ fallen, ohne dass ein klarer Grund (z. B. Totfund) gemeldet wird.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit, die Fähe kann trächtig gewesen sein. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob nicht tatsächlich eine Rudelbildung verhindert werden sollte. Dazu ist die Schießerei im Moment nur ausgesetzt. Sobald das DNA-Ergbnis feststeht und es nicht der „richtige“ Wolf gewesen sein sollte, darf weiter getötet werden. Perverser geht es kaum. 

Wir sagen Nein zu Abschüssen – Ja zu echtem Schutz

Wir lehnen jeden Wolfsabschuss grundsätzlich ab. Der Wolf ist noch immer streng geschützt und tödliche „Entnahmen“ lösen keine Probleme, sondern zerstören intakte Rudelstrukturen und die natürliche Regulation in unseren Ökosystemen. Wir fordern:

  • Sofortige Veröffentlichung aller Ausnahmegenehmigungen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Anhörung anerkannter Naturschutzverbände
  • Strenge Kontrollen des Herdenschutzes statt tödlicher „Lösungen“

Dieser Fall zeigt es wieder einmal deutlich:
Klagefähige Verbände sind wichtig – aber sie allein reichen nicht aus. Wenn Genehmigungen erst nach dem Abschuss veröffentlicht werden, bleibt oft nur noch das nachträgliche Klagen, was der Wölfin jetzt nicht mehr hilft. Was wirklich auch zählt, sind tatkräftige Menschen vor Ort, die Augen und Ohren offen halten, unser internes Wolfsmonitoring (incl. Wolfsschutzpatrouillen, um Wölfe vor Abschuss zu schützen, wie aktuell im Nordschwarzwald) machen, Zäune dokumentieren, damit wir Behörden konfrontieren und die Öffentlichkeit wachrütteln können.
Genau dafür steht Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus dem Cuxland, die aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Biophobie: Wenn die Angst vor der Natur den Wölfen schadet

Warum naturentfremdete Menschen keinen Sinn im Schutz von Wölfen und Bären sehen – und wie Politik und Medien das gezielt verstärken, es aber wirksame Gegenmittel gibt, zeigen wir hier in unserem Artikel.

Eine neue wissenschaftliche Übersichtsstudie aus Schweden (Jensen, Persson & Soga, Frontiers in Ecology and the Environment, 2025/2026) zeigt es Schwarz auf Weiß: Immer mehr Menschen entwickeln Biophobie – eine wachsende Angst oder Abneigung gegenüber der Natur insgesamt. Nicht nur vor Spinnen oder Schlangen, sondern vor Wald, Wildtieren und „unberechenbarer“ Wildnis. Die Folge: Wer die Natur meidet oder fürchtet, sieht auch keinen Sinn mehr darin, große Beutegreifer wie Wölfe oder Bären zu schützen. Im Gegenteil – sie werden zum Symbol der Bedrohung. Genau diese Stimmung wird derzeit von Teilen der Politik und manchen Medien gezielt bedient. Eines der Ergebnisse: Der Wolf kommt 2026 ohne echte Gegenwehr der Bürger ins Bundesjagdgesetz – und damit wird die Jagd auf Wölfe beginnen. Gleichzeitig werden in Schutzgebieten Menschen aus der Natur verbannt, während die Jagd dort weiterläuft. Ein doppelter Schlag gegen echte Naturverbindung und echten Tierschutz.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Biophobie – eine um sich greifende Entfremdung

Die Lund-Studie wertete fast 200 internationale Forschungsarbeiten aus. Ergebnis: Durch Verstädterung, digitale Kindheit und fehlende positive Naturerlebnisse wächst die Angst vor der Natur weltweit. Wer als Kind nie unbeaufsichtigt im Wald gespielt hat, wer nur Horrormeldungen über „Problemwölfe“ kennt, der entwickelt eine emotionale Abwehr. Beutegreifer werden dann nicht als Teil eines gesunden Ökosystems gesehen, sondern als Gefahr. Die Konsequenz ist fatal: Weniger Akzeptanz für Wolf und Bär, weniger Unterstützung für Herdenschutz statt Abschuss, weniger Druck auf die Politik, echte Lösungen (z. B. flächendeckenden Herdenschutz) zu finanzieren. Stattdessen wächst der Ruf nach „Bestandsmanagement“ – also nach Abschüssen.

Politik und Medien als Verstärker der Angst

Genau diese Stimmung nutzen Teile der Politik seit Jahren. Im Januar 2026 hat der Bundestag die erste Lesung zur Novelle des Bundesjagdgesetzes beraten: Der Wolf wird als „jagdbare Art“ ins Gesetz  kommen – mit erleichterten Abschussmöglichkeiten. CDU/CSU und SPD sprechen offen von „Angst der Menschen auf dem Land“ und „Weidetierhaltung schützen“. Die öffentliche Anhörung im Februar 2026 war nach unserer Einschätzung eine reine Formsache. Die schwarz-rote Koalition hat die Mehrheit – das Gesetz soll noch vor der Weidesaison stehen. Schwer tendenziöse Medienberichte über einzelne Risse oder angebliche „Problemwölfe“ tun ihr Übriges. Statt über erfolgreichen Herdenschutz oder die ökologische Rolle des Wolfs zu berichten, wird die alte Mär vom „bösen Wolf“ neu aufgewärmt. Das Ergebnis: Menschen, die ohnehin schon Biophobie entwickelt haben, finden ihre Angst bestätigt – und wählen oder unterstützen Politiker, die „endlich etwas tun“ wollen, oder lassen sich dazu nutzen, extreme Forderungen nach Wolfsüberwachung zu stellen. Genau das hilft denen, die den Wolf seit Jahren ins Jagdrecht drängen.

Der bittere Widerspruch: Menschen raus – Jagd rein

Noch perfider wird es in ausgewiesenen Schutzgebieten. Dort, wo eigentlich „Natur Natur sein lassen“ (Prozessschutz) gelten soll, werden Erholungssuchende und Familien durch strenge Wegegebote und Betretungsbeschränkungen faktisch ferngehalten – angeblich zum Schutz der Natur. Gleichzeitig läuft die Jagd weiter oder wird sogar als „Wildtiermanagement“ aktiv betrieben.

Konkrete Beispiele:

  • Hohe Rhön (Biosphärenreservat): In der Kernzone und im Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ gelten teilweise Betretungsverbote oder strenge Wegegebote. Gleichzeitig finden dort nicht nur regelmäßig Drückjagden, sondern eine ganzjährige Jagd statt – mit Sperrungen für Wanderer, während Jäger aktiv sind.
  • Nationalpark Nordschwarzwald: In den Prozessschutzzonen dürfen Besucher die Wege nicht verlassen. Beeinflusste Bürger fordern sogar noch selbst Wegesperrungen. Die Jagd auf Rotwild und andere Arten wird jedoch fortgesetzt.
  • Prozessschutzgebiete in Ostsachsen (u. a. Nationalpark Sächsische Schweiz): In der Kernzone gilt striktes Wegegebot – Abseits-der-Wege-Betretung ist verboten. Gleichzeitig findet Jagd in weiten Teilen weiter statt. Auch im Landkreis Görlitz. Wir berichteten bereits 2022: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/05/18/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-wolfsrudel-an-der-grenze-zu-polen-verschwunden/
Das Ergebnis ist paradox: Denen, die ohnehin schon Angst vor der Natur haben, wird der letzte positive Kontakt verwehrt. Gleichzeitig bleibt die Jagd – also die gezielte Tötung von Wildtieren – erlaubt. Wer soll da noch glauben, dass es wirklich um Naturschutz geht?
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Lösung liegt vor der Haustür – und bei uns

Die Biophobie-Studie zeigt klar: Die Abwärtsspirale lässt sich durchbrechen. Frühe positive Naturerlebnisse, Wanderungen, Wolfs-Info-Tage, Schulprojekte und echte Wildnis mit Menschen (nicht gegen sie) sind die besten Gegenmittel.
Wer sich Biophobie bewusst wird und wieder ein Verständnis für die Natur entwickelt, stärkt automatisch den Wolfsschutz. Wer hingegen Angst schürt und gleichzeitig Menschen aus der Natur vertreibt, der betreibt letztlich das Geschäft der Abschuss-Lobby.

Biophilie – Das natürliche Gegenmittel zur Biophobie

Heilung kann im Wald beginnen. © Brigitte Sommer

 

Biophilie ist unsere angeborene Liebe zur Natur – eine evolutionär gewachsene Verbundenheit zu Pflanzen, Tieren und Landschaften, die uns beruhigt, inspiriert und gesund hält. Im Gegensatz zur Biophobie, der wachsenden Angst oder Abneigung vor der Natur, wirkt Biophilie als direkter Gegenentwurf: Je stärker wir diese positive Verbindung pflegen, desto weniger Raum bleibt für Furcht und Vermeidung. Clemens G. Arvay beschreibt in seinem Buch „Der Biophilia-Effekt“, wie Waldaufenthalte den Vagusnerv aktivieren, Stresshormone senken und das Immunsystem durch eingeatmete Terpene stärken – ein echter Heilungsprozess aus der Natur selbst. Aktuelle Studien (2025/2026) bestätigen: Schon 10–20 Minuten achtsames Draußensein oder 120 Minuten pro Woche in Grünflächen reduzieren Angst, verbessern die Stimmung und brechen die Abwärtsspirale der Biophobie.
Für den Wolfsschutz ist das entscheidend: Wer Biophilie lebt – durch Draußensein in der Natur oder einfaches bewusstes Spazierengehen und Wandern –, kann Wölfe und andere Beutegreifer wieder als faszinierenden Teil unserer Natur statt als Bedrohung empfinden. Biophilie ist der Schlüssel zur Heilung von Mensch und Natur. Einfacher Einstieg: Handy zuhause lassen, 20 Minuten tief atmen und die Waldgerüche bewusst wahrnehmen – die heilende Wirkung setzt sofort ein.
Wilson „Biophilia“ (1984), Jensen et al. (2025/2026) & aktuelle Natur-Gesundheitsforschung.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/