In memoriam: Jungwolf Kurti, erschossen am 27. April 2016 in Niedersachsen

Heute ist ein schwarzer Tag für den Wolfsschutz. Jungwolf Kurti wurde am 27.04.2016 in Niedersachsen erschossen. Damit wurde er zum ersten im wahrsten Sinne des Wortes  „Bauernopfer“ in Niedersachsen. Den Schießbefehl gab damals der GRÜNE Umweltminister Wenzel. Alle Umweltverbände stimmten der Verfügung zu. Dabei waren die Anschuldigungen gegen das Jungtier mehr als zweifelhaft. Stichhaltige Beweise, dass Kurti eine Gefahr für Menschen dargestellt hatte, gab es nicht. Auch keinen Beweis einer angeblichen Anfütterung. Nur wir, damals noch eine kleine Recherchegruppe, muckten auf und protestierten auf das Entschiedenste und wir veröffentlichen einen Maulkorb, den der NABU seinen Mitgliedern verpasste. Man hoffte damit dem Schießbefehl zuzustimmen, wohl die kreischende Lobby zum Stillschweigen zu bringen. Doch das Gegenteil ist nun in Niedersachsen der Fall. Kein Wolf ist dort mehr vor der Politik einer menschen- und tierverachtenden Lobby sicher. Der Fall Kurti, hier nochmal zum Nachlesen. https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/

Faktencheck und Zaunkontrolle Schleswig-Holstein – Minister Albrecht beenden Sie endlich die Schießbefehlfarce auf Wolf Dani!

Als Antwort auf unseren zweiten offenen Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/  an Umweltminister Albrecht erhielten wir dieses lapidare Schreiben. Antwort_Albrecht_1 

Darin schreibt der Grüne Umweltminister unter anderem, dass auch die Nutztierhalterinnen und – halter in der Verantwortung für die erfolgreiche Abwehr und Prävention von Wolfsrissen seien. Zitat: Auch der nun leider zum Abschuss freigegebene Wolf hat mit „hoher Wahrscheinlichkeit????“ an unzureichenden Herdenschutzmaßnahmen gelernt, Zäune zu überwinden und im zweiten Schritt festgestellt, dass er auch eigentlich ausreichende Herdenschutzmaßnahmen bewältigen kann. Zitat Ende.

Warum sollte ein Wolf, oder ein Hund einen solchen Zaun überspringen, wenn er ganz einfach untendurch kommt? Wir zweifeln die Behauptung, dass Dani Zäune übersprungen haben soll, mehr als nur an. Wir haben bis heute keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun im Revier von Dani entdecken können. Freilich aber weiterhin Zäune, die ihren Namen nicht verdienen. Da grasen weiterhin Schafe mit Lämmern hinter Hobbitzäunchen, die jedes Meerschweinchen überspringen kann. Auf unteren Litzen ist kein Strom und Pferde- sowie Kühe sind nah an einer stark befahrenen Straße so gut wie gar nicht gesichert.

Ein Wolf oder auch Hunde, die Weidetiere derart angeboten bekommen, brauchen erst gar nicht „zu lernen“ dass solche Tiere leichte Beute sind. Ein Wolf oder Hund überlegt sich auch nicht, ob er lieber Schafe oder Rehe fressen soll. Er nutzt Augenblick und Gelegenheit. Erschwerend kommt hinzu, dass in dem Gebiet noch ein weiterer Wolf aus Sachsen-Anhalt hinzugewandert ist. Auch dieser Wolf wird zu derart leichter Beute doch nicht „nein“ sagen. Und schon ist der nächste Problemwolf da, der abgeschossen werden muss. Zumal dieser Wolf gar keine Chance hätte, seinen Häschern zu entkommen, denn er ist auch noch besendert. Wir fordern: Setzen Sie endlich Herdenschutzmaßenahmen um. Beenden Sie diese Farce von Schießbefehl auf Wolf Dani.

 

 

Hobbitzäune in 25 bis 35 Zentimeter Höhe bei Farnewinkel. Auf der Weide befinden sich Schafe mit Lämmern.

25 Zentimeter können selbst die Lämmer überspringen.

 

 

 

Zwischen Westerhorn und Rethwisch

Diese Kuhweide zwischen Westerhorn und Rethem ist ungenügend geschützt.

 

Nur auf der obersten Litze ist Spannung vorhanden.

 

Zur Bachseite so gut wie kein Schutz

 

Am Tor ist unten gar kein Schutz.

 

Die stromführende Litze befindet sich in 50 Zentimeter Höhe. Darunter können bequem Hunde oder Beutegreifer durch.

 

Die Litze befindet sich in 50 Zentimeter Höhe.

 

Die Pfosten sind marode.

 

Pferdeweide im Kreis Pinneberg

Fotos aus Bokel Kreis Pinneberg. Eine Weide mit jungen Pferden. Der größte Teil der Weide ist mit drei Litzen eingezäunt. Über 300m sind jedoch nur mir einem Draht 90cm eingezäunt. Der niedrig eingezäunte Bereich liegt an einem Knick, der an eine Spurbahn grenzt. Die Weide liegt direkt an einen Landstraße, auf der man 70 fahren darf. Man kann immer nur hoffen, dass die Tiere nicht mal durchdrehen und den Draht überspringen. 90 cm dürfte für ein Pferd wohl ein Witz sein.

Die Pferde- und Kuhweiden liegen direkt an einer Straße.

 

90 Zentimeter Höhe

 

 

90 Zentimeter Höhe, direkt an einer viel befahrenen Straße.

 

Für Hunde oder Beutegreifer ist ein Gebüsch kein Hindernis.

 

 

Kuhweide direkt gegenüber

Unter der Litze können auch die Kälber durchspazieren.

Diese Litze hält weder Wolf noch Hund auf. Das Klb soll mit dem Stachelnasenring am Trinken gehindert werden. Versucht es bei der Mutter Milch

zu trinken, ist diese für sie schmerzhaft und sie weist ihr Kalb zurück

Unter der Litze kann alles hindurch.

 

Die Weide liegt direkt an der Straße.

100 % Förderung von Weidetierhaltern – Sachsen-Anhalt setzt EU-Vorgabe um

Magdeburg. Ab sofort gelte die neue Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich in Sachsen-Anhalt, gibt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute in einer Pressemitteilung https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/artikel-detail/news/100-prozent-foerderung-fuer-herdenschutz-und-schadensausgleich/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=bc03c6638ab1049ea449ebc3c75059fd bekannt. Das Land unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf oder den Luchs zu schützen. Der Erwerb von mobilen Elektrozäunen und Zubehör sowie die Anschaffung von zertifizierten Herdenschutzhunden wird zu 100 Prozent gefördert. Das heißt, alle Kosten der Anschaffung werden übernommen. Bisher waren es lediglich 80 Prozent.

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wird in der Pressemeldung folgendermaßen zitiert: „Präventiver Herdenschutz ist die beste Maßnahme, mit der Weidetierhalter ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf schützen können. Wolfssichere Zäune werden in der Regel nicht überwunden und nicht untergraben. Mit dem heutigen Tag übernimmt das Land die Kosten für die Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent. Ich bin sicher, dass damit ein weiterer Schritt für eine friedliche Koexistenz von Wolf und Weidetieren in unserer Kulturlandschaft gemacht ist. Denn klar ist: Die Weidetierhaltung leistet einen enorm wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und unserer Offenlandlebensräume.“

Weiterhin werden Tierverluste ausgeglichen. Das Land zahlt einen Schadensausgleich nach Rissvorfällen ebenfalls in Höhe von 100 Prozent immer dann, wenn ein Grundschutz vorhanden war und der Wolf nachgewiesen oder zumindest nicht auszuschließen ist. Hier kann auch ein Schaden an Herdenschutz- und Hütehunden und eine tierärztliche Behandlung einschließlich der Kosten für Medikamente geltend gemacht werden. Auch außerlandwirtschaftliche Tierhalterinnen und Tierhalter können ab jetzt die Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel in Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen, können auch Rinder- und Pferdehalter Zuwendungen für präventive Herdenschutzmaßnahmen beantragen.

Wir von Wolfsschutz Deutschland plädieren weiter für Herdenschutz statt Wolfsabschuss. Unter diesem Motto rufen wir auch zu einer Demo am Samstag in Halberstadt auf. Nähere Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/20/demonstration-gegen-anti-wolf-symposium/

 

Wolfsschutz-Deutschland wünscht allen Wolfsfreunden fröhliche Ostern!

 

 

Wir wünschen allen Wolfsfreunden ein fröhliches Osterfest und bedanken uns bei allen, die sich für den Wolf einsetzen, für ihr Engagement. Wir von Wolfsschutz-Deutschland sind natürlich auch über Ostern wieder im Einsatz für die Wölfe in Deutschland.

Auch im Wolfsrevier in Sachsen war der Osterhase heute schon unterwegs. Das Datum auf dem Film stimmt nicht, der Film ist ganz neu. Hier sieht man, dass nicht nur der „normale“ Osterhase auf Eier aus ist,  sondern auch so mancher Marder. Schnell sucht er das Weite und bringt sein Ei in Sicherheit.

Demonstration gegen Anti-Wolf Symposium

PRESSEINFORMATION

20. April 2019

Halberstadt.  „Der Wolf  gehört nicht ins Jagdrecht“  unter diesem Motto ruft der Verein Wolfsschutz-Deutschland anlässlich eines Symposiums der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung „, die vom 25. bis 28. April in Halberstadt stattfindet, am Samstag, den 27. April zu einer Demonstration gegen die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz auf. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr gegenüber dem Seminar- und Tagungshotel Spiegelsberge. Ansprechpartner vor Ort ist René Stolte.

Allein die Aussage von Professor Stubbe, dem Vorsitzenden der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung“,  das sich der Wolf ungebremst auf Kosten anderer Arten und des Menschen ausbreite, sei schon ungeheuerlich, völlig naturfremd und entbehre jeder Grundlage, so René Stolte vom Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Stolte: „Die Jägerschaft lebt mit ein paar Wissenschaftlern, die ihr zuträglich sind,  in einer gedanklichen Blase, auf der Politiker wie Detlef Gürth von der CDU schon längst mit schweben. Sie zitieren Zahlen und Fakten, sowie Statistiken der Jagdverbände, ohne diese nachzurechnen.“ Deshalb sei es wichtig, das möglichst viele Natur- und Artenschützer auf dieser Demonstration darauf  hinzuweisen,  dass Forderungen, wie die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz und das Dezimieren der Wölfe ganz klar gegen den Natur- und Artenschutz sprechen.

Das Symposium unter dem Titel „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“, suggeriere bereits einen tendenziösen Verlauf. In der Programmeinleitung stehe, die Weidetierwirtschaft sei durch den Wolf hochgradig gefährdet und es würden pseudowissenschaftliche Fehlinformationen und utopische Vorstellungen über den Wolf kursieren.  Stolte: „Würden sich die Nutztierhalter und Landwirte um den wirklichen Schutz ihrer Tiere kümmern und tatsächliche Fakten zur Kenntnis nehmen, bräuchten sie derartige Symposien erst gar nicht zu veranstalten.“ Fakt sei, dass das Thema Herdenschutz bislang in Deutschland so gut wie nicht umgesetzt worden sei, obwohl die Wiedetierhalter nun von der Europäischen Union neben einer hundertprozentigen Förderung auch eine hundertprozentige Entschädigung bei Rissen durch den Wolf erhalten. Dies würden Zaunkontrollen zeigen, die der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. ständig durchführe.

Stolte: „Bei vielen Weidetierhaltern ist einfach kein Wille erkennbar, sich mit den Wölfen zu arrangieren und die Fördermittel abzurufen.“ Den Bauernverbänden, den meisten Jägern und Politikern seien keine alternative Wahrheiten zu schräg, um nicht als Fakten heraus posaunt zu werden.

In einem Brief der EU-Kommission, der dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. vorliege,  werde klargestellt, dass sich „der Wolf in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand befindet“. Von einer „unkontrollierten Ausbreitung“ von Wölfen zu sprechen, sei schlichtweg eine Lüge.

Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

 

1 – 0 für die Robin Hoods – Filmreife Szenen im Lichtenmoor

Was sich dieser Beispielwolf wohl denkt?

in Roddys Revier zeigt sich gerade, wie gelebte Demokratie und Naturschutz von unten, nämlich vom Bürger selber, funktionieren kann. Seit über zwei Monaten schützen Spaziergänger, Müllsammler und Nachtwanderer das Leben von Familienvater Roddy, der grundlos zum Abschuss von Umweltminister Lies freigegeben wurde. Seine Partnerin Lichta ist mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend. Der einjährige Welpe Grindi könnte mit bei der Aufzucht der Welpen helfen. Doch es schwebt ein Todesurteil über dem Familienvater und dem ganzen Rudel.

Der verlängerte Schießbefehl gilt bis Ende April und nun wollten die Jäger nachts wohl Drückjagden veranstalten. Angeblich sollten Wildschweine geschossen werden. Dazu wollten sie den Aktiven das Betreten der Wälder und Wiesen um Steimbke herum in der Nacht verbieten. Doch es wurde sehr schnell klar, dass sie dies gar nicht dürfen, sondern erst einen Antrag stellen müssen. 

Die Bürger haben bis dahin das Recht, sich zu jeder Tageszeit auf Wald- und Wiesenwegen aufzuhalten. Immer mehr Einheimische beteiligen sich an Müllsammelaktionen und Nachtwanderungen. Auch völlig legal ist es, Zäune und Tiere zu fotografieren sowie Wildkameras, Luderplätze sowie ausgelegte Schlingfallen.

Wenn entdecken die Medien endlich das Potential dieser Geschichte, statt weiter gegen die Wolfsfamilie zu hetzen? Wann schreibt ein Filmemacher ein Drehbuch über den großartigen Einsatz der Menschen vor Ort?

Wann begreifen Politiker, dass sie gewählt wurden, um die Interessen der Bürger und nicht der Agrar-, Industrie- und Jägerlobby zu vertreten? Was Bürger selber leisten können, zeigt sich am Hambacher Wald und in der Fridays for Future-Bewegung sowie im Bürgerbegehren Artenschutz in Bayern. Auch eine neue Umfrage des Senckenberg-Instituts bestätigte, dass die Mehrheit der Deutschen trotz Lobby- und Medienhetze weiter Wölfe willkommen heißen. 

Bitte unterstützen Sie unseren Verein weiter, damit wir handeln können.

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Hier ein Bericht des NDR dazu: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Land-Jaeger-duerfen-Wald-nicht-sperren,rodewald122.html

Trotz Medien- und Lobbyhetze sagten die Deutschen weiter „ja“ zum Wolf

Frankfurt am Main, den 16. April 2019. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung hält die Rückkehr der Wölfe für eine gute Sache, berichten Senckenberg-Wissenschaftler*innen aktuell im Fachmagazin „Biological Conservation“. Eine neutrale Haltung zur Rückkehr der Wölfe haben demgegenüber Bewohner*innen des Landkreises Görlitz, in dem sich Wölfe schon lange angesiedelt haben. Da jedoch beide Gruppen gar keinen bis kaum direkten Wolfkontakt haben, wird ihre Einstellung vorwiegend durch Medien geprägt. Personen, die ihre Informationen nicht nur aus den Medien, sondern auch aus Büchern – oder im Landkreis Görlitz vom Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ – bezogen, haben insgesamt eine positivere Einstellung zum Wolf.

Ob der Wolf in Deutschland eine Zukunft hat, hängt maßgeblich davon ab, ob die Bevölkerung seine Rückkehr toleriert. Wie eine Studie von Senckenberg-Wissenschaftler*innen nun zeigt, sieht es damit überwiegend gut aus. „Deutschlandweit wurden rund tausend Haushalte telefonisch befragt. Dabei wurde pro Bundesland eine repräsentative Stichprobe der Land- und Stadtbevölkerung interviewt, mit dem Ergebnis, dass die Mehrheit der in Deutschland Lebenden der Rückkehr der Wölfe positiv gegenüber steht“, sagt Dr. Ugo Arbieu, Leiter der Studie vom Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum.

Kein Wolfsfrust in den Wolfsgebieten um Görlitz!

Während jede*r Bundesbürger*in durchschnittlich rund 140 Kilometer vom nächsten Wolfsterritorium entfernt lebt, sind es in der ‚Wolfsregion‘ Görlitz, in der bereits seit neunzehn Jahren wieder Wölfe leben, im Durchschnitt nur vierzehn Kilometer. Diese Nähe beeinflußt auch die Einstellung zur Rückkehr der Tiere, wie eine zusätzliche Befragung von 250 Bewohner*innen des Landkreises Görlitz ergab. Sie stehen der Rückkehr der Wölfe im Gegensatz zur Mehrheit der in Deutschland Lebenden im Durchschnitt eher neutral gegenüber, d.h. weder befürworten sie die Rückkehr der Wölfe noch lehnen sie diese ab.

Die Bewohner*innen der ‚Wolfsregion‘ fühlen sich eigenen Angaben zufolge besser über Wölfe informiert und haben ein größeres Wissen über die Tiere, als die Mehrheit der deutschen Bevölkerung. „Da jedoch beide Gruppen niemals oder kaum direkt mit einem Wolf zu tun gehabt haben, erwerben sie ihre Informationen fast ausschließlich durch die Nutzung externer Informationsquellen. Sie prägen daher die Einstellung zum Wolf entscheidend“, so Prof. Dr. Thomas Müller, Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum.

Spitzenreiter unter den Informationsquellen über den Wolf und seine Rückkehr sind die klassischen Medien: „Rund 67 Prozent der Befragten aus ganz Deutschland und rund 55 Prozent der Bewohner*innen der ‚Wolfsregion‘ informieren sich durch Zeitungen, Fernsehen und Radio über die Tiere. Bücher und Filme spielen in der Information über den Wolf eine weitaus geringere Rolle. In der ‚Wolfsregion‘ nutzen rund 21 Prozent der Befragten zusätzlich das lokale Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ als Informationsquelle“, so Arbieu.

Wer sich nicht alleine durch Zeitungsartikel informiert, weiß mehr

Wie die Studie zeigt, sind Menschen, die sich außer über die Medien noch zusätzlich mittels Büchern und Filmen über Wölfe informieren, deutlich positiver gegenüber der Rückkehr eingestellt, als Personen, die sich ausschließlich über Medien informieren. Einen ähnlichen Effekt hat das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“: Bewohner*innen der ‚Wolfsregion‘ Görlitz, die angeben, das Wolfs-Informationszentrum zu nutzen, haben auch insgesamt eine positivere Einstellung zu Wölfen als die Gesamtheit der Bewohner*innen dieses Gebietes.

„Faktenbasierte Informationen, wie sie das „Kontaktbüro Wölfe in Sachsen“ oder die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf bereitstellen, helfen über Kosten und Nutzen der Wölfe aufzuklären und vereinfachen das Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf. Wenn der Wolf langfristig ein Zuhause in Deutschland haben soll, sollte daher über die Einrichtung weiterer Informationszentren in anderen Regionen nachgedacht werden“, kommentiert Müller.

Kontakt

Dr. Ugo Arbieu

Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum

ugo.arbieu@senckenberg.de

Prof. Dr. Thomas Müller

Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum & Goethe-Universität

Tel. 069 7542 1889

thomas.mueller@senckenberg.de

Sabine Wendler

Pressestelle

Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum

Tel. 069 7542 1818

pressestelle@senckenberg.de

Studie

Arbieu, U. et. al. (2019): Attitudes towards returning wolves (Canis lupus) in Germany: Exposure, information sources and trust matter. Biological Conservation,  doi: 10.1016/j.biocon.2019.03.027

Schon sechs tote Wölfe seit Anfang des Jahres in Sachsen

Dass der Mensch für den Wolf eine viel größere Gefahr darstellt als umgekehrt, macht eine Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“, der offiziellen Informationsstelle zum Thema Wolf vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), in Trägerschaft des Landratsamtes Görlitz, von gestern deutlich.

Auf dieser Karte zur Verteilung der Wolfsfamilien in Sachsen – erstellt vom LUPUS Institut – ist deutlich zu erkennen, wie viel Platz in Sachsen für Wölfe noch ist. Auch zeigen die Grenzen der Territorien auf, dass Wölfe sich eben nicht unkontrolliert versehen, wie viele Politiker gerne behaupten. In Ostsachsen fand eine Sättigung des Bestandes statt.

In Sachsen wurden im Jahr 2019 bislang sechs tote Wölfe registriert. Vier davon wurden im Landkreis Bautzen und je einer in den Landkreisen Görlitz und Mittelsachsen festgestellt. Unter den Totfunden waren vier Wolfswelpen, die infolge von Verkehrsunfällen zu Tode kamen und zwei Altwölfe, die Verletzungen aufwiesen, welche jeweils auf eine Auseinandersetzung mit anderen Wölfen schließen lassen. Seit 2000 gab es in Sachsen insgesamt 85 tote Wölfe. Davon starben 56 Wölfe bei Verkehrsunfällen, zwölf Wölfe starben an natürlichen Ursachen, acht wurden illegal getötet, bei 7 blieb die Todesursache unklar und zwei wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen getötet, schreibt das Kontaktbüro. Darunter Wolf Zottel, gegen dessen Abschuss wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. anzeige erstattet hatte, weil wir der Meinung waren, dass der Wolf hätte behandelt werden können. Der zweite Wolf war ein blinder Welpe.

Wolf bei Lohsa soll keine Schussverletzungen gehabt haben

Am 26.03.2019 versetzte ein verletzter Altwolf in der Gemeinde Lohse in Aufregung.  Anwohner waren sich sicher, in Zusammenhang mit einem verletzt gesichteten Wolf Schüsse gehört zu haben. Am darauffolgenden Tag gelang es, das Tier einzufangen und zu betäuben, damit es tierärztlich untersucht werden konnte, gibt das Kontaktbüro bekannt. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Wolf schwere Bissverletzungen gehabt hätte. Das Gewebe um die Verletzungen sei teilweise bereits abgestorben gewesen. Aufgrund der Schwere der Verletzungen sei der Wolf letztlich eingeschläfert worden.  Die Vermutung, dass jemand auf den Wolf geschossen haben könnte, sei von den Ergebnissen der am Leibniz- Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführten pathologischen Untersuchung nicht bestätigt worden, so das Kontaktbüro.

Bei dem Tier handelte es sich um den alten Milkeler Rüden, vermutet das Kontaktbüro. Die Untersuchung der genetischen Probe stehe noch aus, jedoch sei dieser alte Wolf durch Fotofallenaufnahmen bekannt. Er wurde 2006 oder 2007 im Daubitzer Rudel geboren. 2009 bis 2011 war er der Rüde des Seenlandrudels. Nachdem die alte Seenland-Fähe im Winter 2011/2012 verschwunden war, wechselte der Rüde in das Milkeler Territorium. Dort verpaarte er sich 2012 zunächst mit einer Milkeler Tochter. Ab 2013 war er als Rüde des Milkeler Rudels mit der alten Milkeler Fähe verpaart. Die alte Fähe ist ebenfalls bereits 13 oder 14 Jahre alt und wurde im Herbst 2018 das letzte Mal nachgewiesen. In den letzten beiden Jahren hat das alte Paar offensichtlich keine eigenen Welpen mehr aufgezogen. Stattdessen hatten sich im Monitoringjahr 2017/2018 zwei ihrer Töchter im Milkeler Territorium reproduziert (Kontaktbüro berichtete).  Der alte Rüde wurde nun bei Kämpfen mit anderen Wölfen schwer verletzt.

Wölfe verteidigen ihr Revier erbittert gegen andere Wölfe 

Auch der am 21.02.2019 bei Waldhufen gefundene erwachsene Wolfsrüde hatte schwere Bissverletzungen erlitten, in deren Folge er starb. Wölfe markieren die von ihnen bewohnten Gebiete und verteidigen sie gegen fremde Wölfe. Vor allem in Gebieten, in denen flächendeckend Wolfsterritorien etabliert sind, kann es zwischen benachbarten Rudeln zu Kämpfen kommen, welche zum Tod eines Individuums führen können. Besonders im Frühjahr zur Paarungszeit können intensive Auseinandersetzungen zwischen benachbarten Rudeln auftreten.Am 21.02.2019 wurde ein erwachsener Rüde in der Gemeinde Waldhufen (Landkreis Görlitz) tot aufgefunden, der offenbar durch Artgenossen getötet wurde.

Am gefährlichsten für Wölfe: der Straßenverkehr

Am 24.02.2019 starb eine Welpenfähe auf der A 14 bei Großweitzschen (Landkreis Mittelsachsen) bei einem Verkehrsunfall (Kontaktbüro berichtete über beide Ereignisse). In beiden Fällen ist die Untersuchung der genetischen Rudelzugehörigkeit noch nicht abgeschlossen. Am 18. und 20.03.2019 war jeweils ein Wolfswelpe in einen Verkehrsunfall im Landkreis Bautzen verwickelt. Zunächst starb ein männlicher Welpe im Bereich des Czorneboh auf dem Gebiet der Gemeinde Cunewalde im Territorium des Cunewalde Rudels. Zwei Tage später wurde ein toter, weiblicher Welpe an der Anschlussstelle der A 4 bei Salzenforst südlich des Rosenthaler Territoriums gemeldet. Das Ergebnis der genetischen Untersuchungen steht bisher noch aus.

Schon am 08.01.2019 wurde in der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) ein toter, männlicher Wolfswelpe gefunden, der auf der Straße zwischen Ralbitz und Naußlitz tödlich verunglückte. Die Annahme, dass der Welpe aufgrund des Fundortes aus dem Rosenthaler Rudel stammt, wurde durch die genetische Untersuchung der am toten Welpen genommenen Probe bestätigt.

Unkontrollierte Vermehrung der Wölfe ist ein Märchen

Nach den Daten des Kontaktbüros sind in Sachsen sind Wölfe seit Ende der neunziger Jahre wieder dauerhaft heimisch. Im Monitoringjahr 2017/2018 wurden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 18 Wolfsfamilien (Rudel) und vier Paare nachgewiesen. Laut DBB Wolf https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion sind es 2018/19: Territorien in Sachsen: 18 18 Rudel, 0 Paare, 0 Einzeltiere. Das Monitoringjahr ist zwar längst noch nicht abgeschlossen, dennoch kann von einer rasanten oder gar unkontrollierten Vermehrung nach Ansicht von Wolfsschutz Deutschland e. V. gar keine Rede sein. Zumal die EU in einem Schreiben an Landrat Harig im Herbst 2018 bestätigt hatte, dass sich der Bestand der Wölfe in Sachsen gesättigt habe. Herausgefunden hatten dies auch die Fachleute von LUPUS und vom Kontaktbüro.

Großer Faktencheck Lausitz – Nach 20 Jahren Wölfe in Sachsen ist Herdenschutz noch immer ein Fremdwort

 

 

Wölfe schwimmer gerne
Wölfe sind gute Schwimmer, das zeigen hier unsere Joungster aus der Lausitz.

Es ist nun fast zwanzig Jahre her, dass die erste Wolfsfamilie aus Polen wieder in Sachsen eingewandert ist und sich in der Lausitz niedergelassen hatte. Viele Menschen dort sind sich zwar sicher, dass der Wolf in Sachsen nie wirklich weggewesen ist. Unstrittig ist jedoch, dass Sachsen von allen Bundesländern in Deutschland die meiste Erfahrung mit dem Schutz der Weidetiere haben müsste.

Wie kann es also sein, dass es noch immer die Ausnahme zu sein scheint, seine Tiere angemessen zu schützen? Diese Jungwölfe in der Lausitz haben wir mit Hilfe einer unserer Wildkameras beobachtet. Geradezu lehrbuchmäßig zeigen sie uns hier, dass sie sehr gute Schwimmer sind und dass ein Bach oder Graben für Wölfe wirklich gar kein Hindernis darstellt.

 

Die komplette Rissliste 2019 gibt es hier: https://www.wolf-sachsen.de/images/Schadensstatistik/Schadensstatistik_2019_Stand_20190405.pdf

Warum werden die Fördermöglichkeiten nicht genutzt?

Wir haben uns deshalb auch mal die neuesten Nutztierschäden in Sachsen angeschaut. In 15 Fällen war überhaupt kein Wolf beteiligt oder aber die Tiere waren gar nicht geschützt. In zwei Fällen war die Bachseite offen gelassen worden. Dabei schriebt das BIL (Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft) bereits im Januar 19 folgendes: 

Förderung des präventiven Herdenschutzes zur Vermeidung von Nutztierschäden

Im Freistaat Sachsen werden Präventionsmaßnahmen gefördert, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Wild in Gattern dienen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb und umfasst den gesamten Freistaat Sachsen. Hintergrund für die Ausweitung des Fördergebietes auf den gesamten Freistaat ist die zu erwartende weitere Ausbreitung der Wölfe in Regionen, in denen sie bisher nicht dauerhaft anwesend waren.
Die Anschaffung folgender Maßnahmen zum Herdenschutz ist förderfähig:
– mobile Elektrozäune
– Breitbandlitzen („Flatterband“ als Übersprungschutz)
– Herdenschutzhunde
– Unterwühlschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Die oben genannten Maßnahmen fallen unter den Punkt E „Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden“, Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. Ab sofort können die Investitionskosten in voller Höhe erstattet werden, da die Europäische Kommission am 11. Januar 2019 die Anhebung der Förderung für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen auf 100 Prozent der Anschaffungskosten genehmigt hat. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Wichtig ist, dass vor Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen erst ein Antrag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden muss!

Doch Kretschmer und Lange fordern trotz besseren Wissens Wolfsabschüsse

Angesichts der wachsenden Zahl von Wölfen in Ostsachsen und damit einhergehender Probleme müsse der Bund nach Ansicht des Görlitzer Landrats Bernd Lange „dringend handeln,“ schrieb die Sächsische Zeitung am 04.04.19. https://www.saechsische.de/goerlitzer-landrat-fordert-regulierung-des-wolfs-5054379.html  Die SZ weiter: „Jedes politische Nichthandeln nährt Populismus und Radikalismus“, sagte der CDU-Politiker. Die Wolfspopulation im Norden des Landkreises sei mit mehreren Rudeln auf vier Quadratkilometern mittlerweile dichter als von Experten für möglich gehalten. Die Menschen verlören die Geduld angesichts der Ignoranz gegenüber ihrer Situation und der Uneinigkeit in der Bundesregierung, die Bundesartenschutzgesetz und EU-Verordnung blockiere. „Dabei geht es nicht um Totalabschuss, sondern um eine Regulierung.“ Zitat Ende.

Dabei hatte doch die EU im September 18 ganz deutlich gemacht, dass Wölfe sich nicht unkontrolliert vermehren und ihr Bestand sich in Sachsen sogar gesättigt hat. Auch verwies die EU noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit, den Herdenschutz endlich anzugehen. Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Doch passiert ist wenig. Stattdessen versucht Ministerpräsident Kretschmer anscheinend seinen Landrat noch mit populistischen Forderungen zu übertreffen. So schreibt die Lausitzer Allgemeine Zeitung heute in einem Meinungsartikel, der nicht als solcher gekennzeichnet worden ist:  Zitat – „Das (Thema Wolf) ist ein unhaltbarer Zustand. Die Menschen leiden wirklich unter dem Wolf und verlangen nichts anderes, als das genau die gleichen Regeln wie in den baltischen Ländern, in Schweden und Finnland gelten, die auch seit  Jahrzehnten Erfahrung mit dem Wolf haben.“ So der Politiker Michael Kretschmer, (noch) Ministerpräsident von Sachsen. Die Aussagen sind prinzipiell richtig, nur leider fehlt die dazugehörige Glaubwürdigkeit. Der Wolf lebt schon seit Anfang der 2000er Jahre in der Lausitz und vermehrt sich nahezu unkontrolliert. Die Probleme mit dieser Tierart nehmen genauso rasant zu, wie die Wolfspopulation.“ Zitat Ende.  https://www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org/wolfspolitik-die-falschen-versprechen-im-wahlkampf/?fbclid=IwAR2UVZwdY8ZIFMLiQrRiOhkzHlBq2Oor7fV8CtRh49o1jkGlASnvy3rTvuM

Die Ausssagen Kretschmers stehen im krassen Gegenzug zu dem, was die Wissenschaftler des Kontaktbüros, das Landrat Lange unterstellt ist, herausgefunden hatten.  Siehe Schreiben der EU:

 

 

Weidetierhalter provozieren weiter Wolfsrisse

Wir haben uns eine Weide bei Schäfer W., der zugleich auch Jäger ist, mal genauer angeschaut. Erst vor wenigen Wochen brachte der MDR einen Artikel, in dem der Jäger-Schäfer wörtlich zitiert wurde, dass er trotz 100 % Förderung die Wölfe in der Lausitz abgeschossen bekommen will. Unsere Zaunkontrolle ergab, dass sein Zaun nur den Anschein hat, wolfsabweisend zu sein. Jeweils nur eine Litze führte hier Strom. die höchste Spannung betrug dabei 2.000.

Keinerlei Spannung auf der unteren und zweitoberen Litze.

 

An der unteren Litze ist gar keine Spannung.
An einer mittleren Litze haben wir 2.000 gemessen.