Dritter Welpe in Niedersachsen erschossen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen UM Lies und Ausführende

Spielende Wolfswelpen ©Brigitte Sommer

Das Wolfswelpenmassaker in Niedersachsen geht wohl in die nächste, unrühmliche Runde. In der Nacht zum 07. April 2021 wäre innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet worden, hieß es gestern in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums. Damit ist nun zum dritten Mal ein Wolfswelpe bzw. ein Jungtier statt des eigentlich zum Abschuss freigegebenen Tieres von Jägern erschossen worden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen Umweltminister Lies und ausführende Personen.

„Wer so handelt, hat alle Rechtsstaatlichkeit verlassen und jeglichen Respekt vor anderen Lebewesen verloren,“ so die Vorsitzende Brigitte Sommer. „Herr Lies gibt sich siegessicher, da er sich auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) beruft, die Ende 2019 mit Stimmen der Regierungskoalition CDU und SPD durchgewunken worden war. Lies´ Meinung nach könne so oft in Rudel hineingeschossen werden und auch der falsche Wolf getroffen werden, bis Risse aufhören. Weidetierhalter sieht er anscheinend dagegen nicht in der Pflicht, ihre Tiere zu schützen. Der Niedersächsische Umweltminister scheint zudem vergessen zu haben, dass die EU genau wegen dieser Gesetzesänderung ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. schrieb diesbezüglich Anfang dieser Woche einen Beschwerdebrief an die EU und erkundigte sich nach dem Fortgang dieses Pilotverfahrens. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Seit der Schießgenehmigung auf Roddy, den Vaterwolf des Rudels, versuchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. das Rudel mit allen legalen Mitteln vor illegalen Abschüssen, wie jetzt schon wieder geschehen, zu schützen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Überzeugung, dass auch die Schießerlaubnis auf den Rüden nicht legal ist, da der verursachte Schaden in keinem Verhältnis zu den Folgen für den Rüden und das Rudel und den strengen Schutzstatutus der Wölfe steht. Wölfe sind nicht umsonst noch immer auf der roten Liste und ihr Schutz ist nicht verhandelbar. Vor allem nicht, um der Agrar- und Jagdlobby einen Gefallen zu tun und Wolfswelpen als Bauernopfer dar zu bringen, so wie es Umweltminster Lies wohl handhabt. Auch die Summe des angegebenen erneuten Schadens zweifeln wir stark an und kündigen eine Überprüfund an.

Wir freuen uns über aktive Mitarbeit in diesem Schwerpunktgebiet und sichern neuen Mitgliedern 100 %-iges Inkognito zu.

Quellen:

Hier die Abstimmungergebnisse zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/abschuss-von-woelfen-erleichtern

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums zum erneuten Fehlschuss: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rodewalder-rudel-bei-nienburg-weser-199241.html

Info EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Hintergründe zur Schießgenehmigung auf den Rüden des Rodewaldrudels: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Illegale Wolfsabschüsse in Niedersachsen und EU-rechtswidrige Vorgänge in Brandenburg: offener Beschwerdebrief an die EU

Enviroment, Oceans an Fisheries

Commissioner

Mr. Virginijus Sinkevicius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Offene Beschwerde an die EU wegen illegaler Wolfsabschüsse in Niedersachsen sowie EU-rechtswidriger Vorgänge in Brandenburg

Sehr geehrter Herr Sinkevicius,

im Mai des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass seitens der EU wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet worden ist.

Wir würden gerne den Stand der Ermittlungen erfragen und gleichzeitig möchten wir eine neue Beschwerde vortragen. Wolfsverordnungen, die die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg betreffen, verstoßen ebenso gegen höherrangiges EU-Recht.

In Niedersachsen wurde nach Genehmigung des dortigen Umweltminister Lies (SPD) eine heimliche Jagd auf mehrere angebliche Problemwölfe begonnen, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Dadurch wird eine natur-und artenschutzrechtliche Prüfung durch klagebefugte Verbände verhindert, so dass diese Abschussvorhaben weder durch ein Gerichtsverfahren geprüft, noch gestoppt werden können.

So sind bereits zwei Wölfe am 11.02.2021 und vom 26. auf den 27.02.2021 illegal erschossen worden, für die gar keine Abschussgenehmigung vorlag. Es liegen auch noch weitere geheim gehaltene Abschussverfügungen vor. Laut Niedersächsischer Wolfsverordnung dürfe so lange in Rudel hineingeschossen werden, bis keine Weidetierschäden mehr auftreten würden. Laut Prüfung der Risslisten (unter Quellen veröffenticht), war in den meisten Fällen überhaupt kein Grundschutz vorhanden gewesen, bzw. fanden Risse bei einem Tierhalter statt, der sich in der Vergangenheit als lernresistent präsentiert hatte.

Die Bundesregierung bestätigt nun sogar, dass es sich in beiden Fällen um den nicht erlaubten Abschuss von Wolfswelpen handelte.

Zu diesem Schluss kämen die Wolfsexperten des Bundes, heißt es in einem Artikel in der NOZ. Mit den nun abgeschlossenen Obduktionen und veröffentlichten Daten zu den beiden getöteten Tieren steht fest: Es handelte sich in beiden Fällen um junge Wölfinnen. Zum einen ein elf Monate altes Tier aus dem sogenannten Herzlaker Rudel. Zum anderen eine junge Wölfin im Raum Uelzen, deren Alter wohl noch nicht näher bestimmt ist.

Die offizielle „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) ordnet die beiden erschossenen Tiere in ihrer Übersicht zu getöteten Wölfen als Welpen ein. Dabei heißt es in den geheim gehaltenen Abschussgenehmigungen – die der NOZ vorliegen – für den Herzlaker so genannten „Problemwolf“ ausdrücklich: „Die Entnahme von Welpen ist auszuschließen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellte bereits Strafantrag gegen Umweltminister Lies und alle ausführenden Personen.

Ebenso klammheimlich wurde wohl die Entscheidung getroffen, dass Jäger nun verletze und verunfallte Wölfe abschießen dürfen, ohne einen Tierarzt oder sonstigen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Auch hier gab es keine Pressemitteilung vom Umweltministerium, sondern es wurde lediglich eine Meldung in einem Jägerblatt veröffentlicht.

Doch damit nicht genug. Umweltminister Lies fordert das „französiche Modell“ für Niedersachsen und will jährlich eine Wolfsjagd veranstalten.

Ähnlich schockierende Vorgänge finden in Brandenburg statt, wo die Länderkoalition sich für leichtere Abschüsse und auf eine Änderung der Wolfsverordnung für Brandenburg geeinigt hatte, ohne dass die Wolfsverordnung der Öffentlichkeit oder Vereinen sowie Verbänden, die dagegen hätten klagen können, zur Kenntnis gebracht worden wäre.

Auch hier ist stark mit heimlichen, der Öffentlichkeit entzogenen Wolfsabschüssen zu rechnen.

Hier unsere Nachfrage dazu:

Sehr geehrte Frau Sommer,

haben Sie vielen Dank für Anfrage, die mir Herr Arnold zur Beantwortung weitergeleitet hat. Die Überarbeitung der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg ist bisher noch nicht abgeschlossen worden. Derzeit befindet sich ein Entwurf in der hausinternen Abstimmung. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen nicht den noch unabgestimmten Entwurf zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

I.A.

  1. K.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Referat 42 Arten- und Biotopschutz

Ministry of Agriculture, Environment and Climate Protection of the Federal State of Brandenburg

Von: brigitte.sommer@wolfsschutz-deutschland.de <brigitte.sommer@wolfsschutz-deutschland.de>

Gesendet: Mittwoch, 17. März 2021 15:31

An: MLUK, Pressestelle <Pressestelle@MLUK.Brandenburg.de>

Betreff: Neue Wolfsverordnung Brandenburg

Guten Tag,

leider habe ich Sie telefonisch nicht erreichen können, deshalb die Mail. Ich habe eine Frage zur neu überarbeiteten Wolfsverordnung. Ist diese denn mittlerweile veröffentlicht worden? Falls nicht, könnten Sie mir bitte den abgestimmten Entwurf zukommen lassen?

Besten Dank und noch eine angenehme Restwoche

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

 

Gerne lassen reichen wir Ihnen den Email-Verkehr mit kompletten Kontaktdaten weiter.

Wir bitten Sie inständig, diesen Wildwest-Methoden mit der Eröffnung eines ordentlichen EU-Verfahrens gegen die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg sowie Deutschland Grenzen zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

  1. Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Ulrike de Heuvel

  1. Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/eu-eroeffnet…/

Unser Bericht mit Link zur Rissliste – https://wolfsschutz-deutschland.de/…/heimlicher…/

Unser zweiter Bericht https://wolfsschutz-deutschland.de/…/niedersachsen…/

Ankündigung UM Lies heimlich Wölfe abschießen zu wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/umweltminister…/

Artikel NOZ: https://www.noz.de/…/getoetete-woelfe-tiere-waren-laut…

Lies fordert französisches Modell für Deutschland: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Lies-Nicht-mehr-als-500-Woelfe-in-Niedersachsen,wolf4368.html

http://www.dbb-wolf.de

Wölfin Löhningen

https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/abschuss-eines…

Wölfin Uelzen PI 030/2021 / Umweltministerium Niedersachsen

https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/erlegter-wolf-im…

Meldung, dass Jäger Wölfe erschießen dürfen.

https://www.jagderleben.de/…/21-02-12_Erlass_zu_9…

https://www.rbb24.de/…/brandenburg-woelfe-abschiessen…

1. Rissliste: rissliste-12022021 (1)

2.Rissliste 2. Version: rissliste-12022021 2

Zwei neue Wolfsterritorien: jetzt leben offiziell vier Wölfinnen in Hessen

Wiesbaden, 22.03.2021 – In Hessen sind zwei weitere Wölfe sesshaft, schreibt das Hessische Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung. Neben den bereits vor einem Jahr als territorial registrierten Tieren im Vogelsberg und in Nordhessen, hat sich auch je ein Tier im Kreis Hersfeld-Rotenburg sowie im Rheingau-Taunus-Kreis niedergelassen – beides weibliche Tiere, in Hessen leben nun also insgesamt vier sesshafte Wölfinnen. Mit weiteren durchziehenden Tieren müsse auch jederzeit gerechnet werden.

Beispielbild Wölfin. ©Brigitte Sommer

Von Sachsen nach Hessen

Im Kreis Hersfeld-Rotenburg konnte nun eine Ende Januar dieses Jahres gesammelte Kotprobe einer Wölfin zugeordnet werden, die bereits Ende März 2019 bei Alheim nachgewiesen worden war. Das Tier stammt aus einem sächsischen Rudel und trägt das Laborkürzel GW1142f. Durch den engen räumlichen Zusammenhang der beiden Nachweise sowie durch die Nachweisdauer von mehr als sechs Monaten gilt die Wölfin als territorial in dem betreffenden Gebiet. Ob sie eines der beiden Tiere ist, die im Februar 2021 von einer Kamerafalle bei Ludwigsau fotografiert wurden (PM vom 1. März 2021), lässt sich nur anhand des Fotos nicht verifizieren.

Unbekannte Wölfin im Taunus

Auch im Rheingau-Taunus-Kreis führt ein neuer DNA-Nachweis zur Ausweisung eines neuen Territoriums: Die Wölfin GW1798f wurde Anfang März 2021 an einem Rotwildriss bei Rüdesheim nachgewiesen. Ein erster Nachweis erfolgte zuvor im Mai 2020 in der nahegelegenen rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Loreley. Auch diese Wölfin gilt damit als territorial, weil sie vor mehr als sechs Monaten erstmals in diesem Gebiet nachgewiesen wurde. Ihr Herkunftsrudel ist unbekannt, sie entstammt aber, wie auch die anderen sesshaften Wölfinnen in Hessen, der mitteuropäischen Flachlandpopulation. Auch hier ist aus demselben Grund wie oben unklar, ob GW1798f einer der beiden Wölfe ist, die eine Kamerafalle bei Schlangenbad Mitte Februar aufgenommen hat (PM vom 11. März 2021): Für den Nachweis eines Individuums ist fast immer eine DNA-Analyse nötig.

Seit Sommer bzw. Herbst 2020 nichts Neues mehr von Wölfin Stölzi und Wölfin Ulli von Ullrichstein.

Mit den nun ausgewiesenen Territorien gibt es derzeit vier sesshafte Wölfinnen in Hessen. Die Wölfin GW1409f im Bereich des nordhessischen Stölzinger Gebirges wurde zuletzt im Oktober 2020 genetisch nachgewiesen. Für GW1166f mit räumlichem Schwerpunkt im Vogelsberg gelang der letzte genetische Nachweis im August 2020.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/zwei-neue-wolfsterritorien-in-hessen?fbclid=IwAR2aG0mo_iWOXD3O2J8zT6HpfBy-Y9QNZdtKTmNlmVLSmccLxPt11_T6bz4

 

Sachsen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach Autojagd auf verängstigten Wolf

Der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist heute Mittag durch die Polizeidirektion Dresden gemeldet worden, dass sich ein Wolf in Riesa verirrt hat. Ein Handyvideo zeigt, wie ein PKW-Fahrer den Wolf mit seinem Auto gezielt verfolgt. Das verängstigt wirkende Tier flüchtete in eine Sackgasse und ist durch einen Zaun auf das Betriebsgelände einer Firma gelangt. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Anzeige gegen den Fahrer.

Beispielbild ängstlicher Wolf ©Brigitte Sommer

Die Fachstelle Wolf steht mit dem Unternehmen in Kontakt, hiesst es in einer aktuellen Pressemitteilung. Es wurden Maßnahmen besprochen, unter anderem, dass die Mitarbeiter informiert werden und dem Tier nicht nachgestellt werden soll. Zudem wurden für den Fall einer Begegnung Verhaltensregeln abgestimmt. Das Betriebsgelände ist großräumig eingezäunt und weist Flächen auf, die Rückzugsmöglichkeiten bieten. Derzeit besteht kein Sichtkontakt zu dem Tier. Die Experten der Fachstelle gehen aktuell davon aus, dass der Wolf im Schutz der Dunkelheit seinen Weg in die Freiheit suchen wird.

Generell kommen Wölfe bei ihren Streifzügen auch immer wieder an Ortschaften vorbei oder durchqueren diese. Selten kommt es vor, dass sich ein Wolf in einen Ort verläuft. Wölfe sind sehr vorsichtige Tiere. Sie nehmen Menschen mit ihren gut ausgebildeten Sinnen meist frühzeitig wahr und weichen meist bereits aus, bevor sie überhaupt bemerkt werden. Wer dennoch einem Wolf begegnet, sollte sich ruhig verhalten und das Tier nicht in die Enge treiben. In der Regel dreht sich der Wolf um und zieht von dannen.

Hier die Pressemitteilungen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/248744?fbclid=IwAR2Q-cWFmMKjAgf0FdIjfKnNHZu3ie1sRC9gLYQ3eE2Z4p2A-phSOPZqdbI

Niedersachsen – Jäger erschießt erneut falschen Wolf – Strafanzeige gegen Umweltminister und Täter

Die heimlichen Abschüsse in Niedersachsen gehen weiter. Nach dem Fall im Wolfsrevier Herzlake, wo heimtückisch eine Wölfin erschossen worden war, hat es eine Wölfin aus dem Landkreis Uelzen getroffen. Ein Jäger soll die Wölfin am Wochenende auf dem Gebiet des Ebstorfer Rudels getötet haben. Schießgenehmigungen hatten jeweils für die Rüden gegolten.

Auch Wölfe fühlen Schmerz und Trauer. Die Familie der erschossenen Wölfin bleibt zurück.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen uns, ob es tatsächlich Unvermögen ist oder es sogar System hat, nun erneut den falschen Wolf zu treffen, denn nach der Paarungszeit sind nun viele Wölfinnen trächtig. Mit einem solchen Abschuss kann nicht nur das Rudel zerschossen, sondern auch dafür gesorgt werden, dass der zu erwartende Nachwuchs nie geboren werden wird. Wir hätten allerdings auch genauso protestiert und Anzeige gestellt, wenn der „richtige“ Wolf getroffen worden wäre, denn wir bezweifeln grundsätzlich die Vereinbarkeit von Lies´heimlichen Schießbefehlen mit deutschem Recht und EU-Recht.

Umweltminister Lies freut sich über Abschuss

Umweltminister Olaf Lies zeigte sich heute über die Tötung auf seiner FB-Seite erfreut. Zitat: „Am Wochenende wurde auf Basis einer Ausnahmegenehmigung des Landkreises Uelzen ein Wolf auf dem Territorium des Ebstorfer Rudels erlegt. Die kontrollierte, konsequente Entnahme einzelner Tiere aus besonders auffälligen Rudeln durch die öffentliche Hand ist für mich der richtige Weg. Denn eine solche Ausnahmegenehmigung erfolgt immer nach sehr sorgfältiger Prüfung und sie erfolgt nur, wenn diese verhältnismäßig ist. Die Alternative wäre, dass verzweifelte Weidetierhalter im Zweifel irgendwann selbst zum Gewehr greifen. Soweit darf es nie kommen. Ein Leben mit dem Wolf bedeutet, dass wir eben auch damit leben lernen, dass immer wieder einzelne Tiere durch den Staat kontrolliert und nach sorgsamer Prüfung entnommen werden.“

Mit solchen Worten verabschiedet er sich endgültig von seiner Aufgabe als Umweltminister und er dient rein der Jagd- und Agrarlobby. Erschreckend ist es, dass er sich wohl derart sicher in seiner Position glaubt, dass er nicht einmal mehr den Anschein zu erwecken scheint, im Dienste der Umwelt und aller Wählenden in Niedersachsen tätig zu sein.

Seitens der EU läuft bereits ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX Wolf).  Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Davon kann auch die Niedersächsische Wolfsverodnung nicht ausgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dieser heimliche Abschuss sowohl gegen EU- als auch gegen Deutsches Recht verstößt und wir erstatten erneut Strafanzeige gegen Minister und Beteiligte.

Hier die Pressemitteilung: https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-42/113_read-10881/?fbclid=IwAR2STZzF3j3YWxgKZZSNDWool_fP4YNunmhTOIOoeR2MY09BpKr9zKPR4Ds

Hier der Fall Herzlake: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/02/12/heimlicher-abschuss-einer-woelfin-in-niedersachsen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-gegen-umweltminister-lies-und-ausfuehrende/

 

Hessen LK Hersfeld-Rotenburg: Ein Partner für Wölfin Stölzi?

Beispielbild Wölfe ©Brigitte Sommer

 

Aufnahmen einer Wildkamera im Kreis Hersfeld-Rotenburg zeigten erstmals zwei Wölfe zusammen, so eine Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums von heute. Außerdem liegt der Entwurf eines neuen Wolfsmanagementplans vor. Künftig soll es auch ein Wolfszentrum in Hessen geben.

Erstmals wurden zwei Wölfe zeitgleich sicher nachgewiesen, seit die Art wieder nach Hessen zurückkehrt ist. Die beiden Wölfe sind auf einem Kamerafallenfoto vom 24. Februar 2021 gemeinsam an einem Rotwildkadaver zu sehen. Das Foto und weiteres Bildmaterial wurde dem Wolfsmonitoring beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Auswertung vorgelegt.

Welche Wölfe es genau sind, ist noch nicht sicher

Um welche Wölfe genau es sich bei den beiden Wölfen handelt, könne anhand des Fotos nicht festgestellt werden. Zitat: „Dass es sich bei den Tieren um ein Paar mit der territorialen „Stölzinger Wölfin“ GW1409f sowie den im Dezember in der Region genetisch nachgewiesenen Rüden GW1939m handelt, ist möglich, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mit Sicherheit sagen. Der Rotwildkadaver, an dem die beiden Tiere fotografiert wurden, wurde im Auftrag des HLNUG umgehend durch einen ehrenamtlichen Wolfsberater untersucht und beprobt. Da der Kadaver zwischenzeitlich starkem Niederschlag ausgesetzt war, ist jedoch unklar, ob die genetische Analyse weitere Informationen, etwa zur Identität der Wölfe, liefern kann.“
Das Foto der beiden Wölfe findet sich hier:
(Hinweis: Das Bild ist durch den Urheber nicht zur Veröffentlichung freigegeben.)

 

WOLFSMANAGEMENTPLAN

Entwurf des Wolfsmanagementplan für Hessen liegt vor

Förderung

Ein flächendeckender Grundschutz der Weidetiere wäre von zentraler Bedeutung. Dieser Grundsatz bliebe weiterhin bestehen und würde ergänzt um zusätzliche Fördermittel in Gebieten mit sesshaften Wölfen.

Zitat aus der PM: „Für eine bessere Existenzsicherung hat Hessen im letzten Jahr eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen eingeführt. 430 Betriebe haben daraufhin 1 Million Euro Fördergelder erhalten. Eine vergleichbare Förderung gibt es derzeit nur in Bayern, Thüringen und Sachsen. Außerdem wurde die Herdenschutz-Grundprämie im letzten Jahr von 31 Euro/Hektar auf 40 Euro/Hektar flächendeckend für ganz Hessen angehoben und die Förderbedingungen wurde vereinfacht. Im Rahmen dieser Förderung konnten 2020 rund 550.000 Euro an 427 Weidetierhaltungen ausgezahlt werden. Sowohl die Weidetierprämie als auch die Herdenschutz-Grundprämie sollen noch einmal attraktiver gestaltet werden, unter anderem durch eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen. Außerdem sollen Tierhalterinnen und Tierhalter im Umfeld ansässiger Wölfe künftig Unterstützung bei zusätzlichen Maßnahmen zum Herdenschutz erhalten, sowohl für Investitionen als auch für laufende Betriebsausgaben. Auf Initiative des Ministeriums wollen die Maschinenringe in Hessen darüber hinaus Hilfe beim Herdenschutz im Rahmen der neuen Förderkonditionen anbieten.“

Zusammenarbeit mit Verbänden durch die AG „Wolf in Hessen“

Regelungen für den Umgang mit dem Wolf sollen zusammen mit den Weidetierhalterinnen und -haltern entwickelt werden. Die Gespräche mit den Verbänden solle im Rahmen einer AG ‚Wolf in Hessen‘ zu einer festen Institution werden.

Neues Wolfszentrum als zentrale Institution

Als zentrale Anlaufstelle für Wolfsmonitoring und -management in Hessen wird beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ein „Wolfszentrum Hessen“ (WZH) eingerichtet. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben im Rahmen des Wolfsmonitorings – Erfassung, Bewertung und Dokumentation aller Meldungen, Ereignisse, Nachweise und sonstiger Daten zum Wolf in Hessen – soll das WZH künftig auch Managementaufgaben übernehmen: Dazu gehöre unter anderem – in Zusammenarbeit mit anderen hessischen Behörden – die Koordination und Betreuung einer Wolfshotline (per Mail oder telefonisch) sowie die fachliche Beratung von Einzelpersonen, Tierhalterinnen und -haltern, Institutionen, Behörden und Verbänden. Das WZH soll damit der zentrale Ansprechpartner zum Thema Wolf in Hessen werden. Es sei außerdem zuständig für den Informationsaustausch mit Fachdienststellen der anderen Bundesländer und des Bundes sowie für die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf. Unterstützt würde das Wolfzentrum weiterhin von den ehrenamtlichen Wolfsberaterinnnen und –beratern sowie einem landesweiten Netz von hauptamtlichen Ansprechpersonen bei den Hessischen Forstämtern.

Hier die beiden Pressemitteilungen: https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/entwurf-des-wolfsmanagementplan-fuer-hessen-liegt-vor?fbclid=IwAR2KwhfVAISeUovSMBBytAIHjExBia7yIo-aKK7CYDkohZKfkzI1CzmxFlM

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/zwei-woelfe-bei-ludwigsau-nachgewiesen

 

Wolf Billy aus Niedersachsen in Frankreich erschossen

Über eintausend Kilometer ist Jungwolf Billy aus dem Herzlaker Rudel gewandert. Auf der Suche nach einem eigenen Revier verschlug es das Jungtier erst in die Eifel und dann passierte Billy ein verhängnisvoller Fehler. Er wanderte weiter nach Frankreich bis in die Südvogesen. Wegen abgeblich vielen Nutztierrissen wurde Billy dort erschossen. Dass es sich tatsächlich um den Wolf aus dem Herzlaker Rudel handelte, ergaben Genanalysen. Gleichzeitig gibt es neue Wolfsnachweise in der Eifel.

Wolf Billy ©Hermann Starlingreizen.

Frankreich erschießt jährlich zirka 40 Wölfe. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erachten dies als einen unhaltbaren Zustand, doch Vereine und Verbände sind machtlos gegen diese Praxis, da Frankreich das EU-Wolfsschutz-Abkommen nur unter der Bedingung unterzeichnet hatte, dass es weiter eine bestimmte Anzahl von Wölfen erschießen darf. Diese Praxis erschwert Wanderwölfen aus Spanien, der Alpenregion und Italien das Fortkommen nach Norden und es erschwert auch einen Genaustausch. Zudem verhindern diese Abschüsse keine Risse. Denn die Nutztiere werden schlecht bis gar nicht geschützt. Wer Wolfsabschuss dem Nutztierschutz vorzieht, handelt ebenso kaltzerzig wie unsinnig.

Dass Wölfe für sie attraktive Gebiete immer wieder neu besetzen, belegen nun neue Nachweise in der Eifel.

Neue Wolfsnachweise in der Ahreifel und bei Remagen

DNA-Proben belegen einen oder mehrere Wölfe als Verursacher von Nutztierrissen.

Das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen hat anhand von DNA-Proben Wölfe als Verursacher von zwei Nutztierrissen identifiziert. Am 16. Februar wurden zunächst in der Verbandsgemeinde Adenau acht Schafe getötet und fünf weitere verletzt. Vier Lämmer sind dort noch vermisst. Zwei Tage später gab es einen weiteren Vorfall auf der Gemarkung Remagen, bei dem vier Schafe getötet und drei weitere verletzt wurden. In beiden Fällen waren die Schafe nicht durch wolfssichere Zäune geschützt. Die Verbandsgemeinde Adenau gehört zu der sogenannten Pufferzone, in der bereits seit 2019 wolfssichere Zäune vom Land gefördert werden.

Die Individualisierung des Wolfes oder der Wölfe steht noch aus. Da die beiden Rissorte nur etwa 40 Kilometer auseinanderliegen, könnte es sich durchaus um denselben Wolf handeln.

Hier die Pressemitteilung: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/wolf-billy-ist-tot/?fbclid=IwAR0GUKHqanmErbmdJG04_B4Iyvs4vH0BF1ShxVrD6KkmpPZlDUbmAvdcboI

Wolfsnachweise in Rheinland-Pfalz: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-neue-wolfsnachweise-in-der-ahreifel-und-bei-remagen/?fbclid=IwAR3_NNc0xaDJnm4Rtcnpx2ZbHbxYPl5rOKFcDnLO5a-eIaDuFIo0-aPjI6c

Informationen über das Rudel im Niedersächsischen Herzlake: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_herzlake/

 

Eilmeldung: Wolf in Sachsen illegal erschossen – merkwürdige Informationspolitik

Beispielbild toter Wolf

Bei einem Blick auf die Statistik von DBB-Wolf ist uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgefallen, dass seit Anfang des Jahres 2021 bis heute schon zehn Wölfe umgekommen sind. Alleine davon fünf Tiere in Sachsen. Ein Altwolf aus dem Territorium Neustadt/Spremberg wurde bereits am 28. Januar tot aufgefunden. Er ist als illegal getöteter Wolf markiert.

Ein Mitarbeiter von der Fachstelle Wolf in Sachsen gab uns heute die telefonische Auskunft, dass ein Gutachten belegen würde, dass der Wolf erschossen worden sei, und auch bereits Ermittlungen laufen würden, er uns aber keine weitere Auskunft geben wolle. Für uns eine ziemliche Merkwürdigkeit, denn es war bislang immer üblich, zu illegal erschossenen oder getöteten Wölfen eine Presseinformation zu erhalten. Wir sind gespannt, was Printmedien in den nächsten Tagen über diesen Fall bringen werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden auch in diesem Fall Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Informationspolitik hat aber auch jeden Fall ein „Geschmäckle“. Hier kann auf jeden Fall der Eindruck entstehen, dass eine Augenmerk auf illegale Wolfstötungen verhindert werden soll, bzw. die Aufklärung solcher Taten nicht Ernst genug genommen werden könnte. Gar nicht eingetragen in die Liste, ist die „Entnahme“ der Wölfin, die auf Geheiß des Niedersächsischen Umweltminister Lies stattgefunden hat. Früher waren solche Abschüsse in der Liste als „Managementmaßnahme“ gekennzeichnet.

Laut DBB-Wolf leben außer den zwei Elterntieren auf dem Gebiet des Rudels auch sechs Welpen. Falls wirklich der Altwolf erschossen worden sein sollte, könnte die Altwölfin bereits wieder trächtig sein. In diesem Fall wird sie es schwer haben, ihre Welpen alleine großzuziehen. Es könnte aber auch sein, dass durch den Abschuss des Vaterwolfs neuer Nachwuchs verhindert werden sollte und das Rudel zerschossen werden sollte. Wir beobachten in Sachsen momentan erneut besorgniserregende Tendenzen.

 

Quelle: www.dbb-wolf.dehttp://www.dbb-wolf.de

NRW – Gutachten: Weidetierhalter schuld, nicht Wölfin Gloria

Die Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat sich am 18. Februar 2021 mit Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck über die aktuelle Situation ausgetauscht und Abschusswütigen erneut einen Korb gegeben. Neben einem Lagebericht des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dem Stimmungsbild aus der Region, standen die Nutztierrisse der zurückliegenden Jahre, der Herdenschutz, die Unterstützung der Region sowie die Frage der Auffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck im Mittelpunkt des Gespräches, heisst es in einer Pressemeldung. Gleichzeitig deckt ein jetzt fertig gewordenes Gutachten der DBB-Wolf über Wölfin Gloria die Schwachstellen der Weidetierhaltung, und nicht etwa problematisches Rissverhalten von Wölfin Gloria auf. Ein brisanter Satz aus diesem Gutachten könnte sogar auch ein Schlaglicht auf die Schießgenehmigung von Umweltminister Lies auf das Rodewaldrudel in Niedersachsen werfen, finden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Beispielbild Wolf ©Brigitte Sommer

Fazit von Ministerin Heinen-Esser: „Wölfe werden sich in Nordrhein-Westfalen dauerhaft etablieren / Nur ein ausreichender Herdenschutz wird unsere Weidetierhaltung dauerhaft sichern.“

Grundlagen für den Austausch waren unter anderem die Monitoring-Ergebnisse des LANUV sowie eine aktuelle vom Ministerium in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zum bisherigen Verhalten der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck. Die gutachterliche Stellungnahme der DBBW bestätigt die bisherige Einschätzung, dass sich das Rudel in Schermbeck weitgehend von Wild ernährt. Übergriffe auf Haus-und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bietet.

  • In der Stellungnahme heißt es unter anderem: „In den meisten Fällen tötet sie (Anm.: GW954f) Nutztiere, bei denen sie gar keine oder nur geringe Schutzmaßnahmen überwinden muss.“ . „Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass GW1578m oder der Welpe des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen erlernt haben.“ . Die Wölfe in Schermbeck zeigen, „.dass sie ihre Ernährung weitgehend mit Wildtierrissen bestreiten, d.h. sie töten Nutztiere, wenn sie die Gelegenheit dazu haben, aber sie brauchen Nutztiere nicht als Nahrungsgrundlage.“

Die gutachterliche Bewertung kommt aber auch zu dem Schluss, dass dann, wenn sich Übergriffe auf ausreichend gegen den Wolf geschützte Weidetiere verstetigen, eine Entnahme des betreffenden Wolfs in Betracht zu ziehen sei. Zurzeit sei dies aber nicht der Fall.

  • „Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, in zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, so dass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme des Tieres zu veranlassen.“

Die DBBW empfiehlt auch aus den Erfahrungen in anderen Bundesländern eine konsequente Anwendung des bundesweit empfohlenen Herdenschutzes in der Fläche.

  • „Eine massive Ausweitung geeigneter Schutzmaßnahmen in der Region erscheint uns aber die einzig tragfähige Strategie, um eine langfristige Koexistenz von Nutztieren und Wölfen zu gewährleisten.“

Ministerin Heinen-Esser: „Hierbei geht es vor allem um die langfristige Perspektive, da auch bei einer theoretischen Auflösung des aktuellen Rudels in Schermbeck damit zu rechnen ist, dass sich früher oder später wieder neue Wölfe in der wild- und waldreichen Region westlich von Wesel ansiedeln.“

Brisanter Aussschnitt aus Gutachten könnte Schlaglicht auf die Vorgänge in Niedersachsen werfen

Zitat aus dem Gutachten, das eigentlich auch ein Schlaglicht auf Niedersachsen werfen müsste. Niedersachsens Umweltminister Lies begründete die Schießgenehmigung auf das Rodewaldrudel nämlich unter anderem damit, dass die Gefahr bestände, dass Jungtiere problematisches Jagdverhalten von ihren Eltern erlernen würden. Das Gutachten der DBB-Wolf widerspricht dieser Aussage deutlich:  „Da sie den Effekt des Schmerzreizes der elektronischen Zäune nicht haben, können Wölfe an ihnen mit der Zeit die Technik des Überwindens verfeinern, ohne dass die Zäune einen abschreckenden Effekt haben, der dazu führen kann, dass sie sich das gelernte Verhalten wieder abgewöhnen.

Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass GW 1578m (Wolf Ingolf) oder der Welpe (Hope) des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen erlernt haben. Aus anderen Territorien in Deutschland ist bekannt, dass einzelnde Indivuduen mitunter jahrelang das Verhalten des Partners bzw. der Elterntiere beim Jagen von Nutztieren NICHT übernehmen. Z.B. Zschorno, Rosenthal, Ohrdruf.“

Im Klartext heisst dies, dass es keinesfalls belegt ist, dass Nachkommen oder Partner eine bestimmte Technik von einem Elterntier erlernen. Damit würde auch die Begründung zum Abschuss des Rodewaldrudels entfallen. Stattdessen legen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. dem Niedersächsischen Umweltminister nahe, ebenfalls ein Gutachten über das Rudel erstellen zu lassen.

Hintergrund

Im Jahr 2009 wurde der erste Wolf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, 2018 erfolgte die erste dauerhafte Ansiedlung eines Wolfs, 2020 gründeten sich die ersten beiden Rudel. Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen sieben Wölfe verteilt auf zwei Wolfsrudel nachgewiesen. Ein Wolfsrudel lebt im niederrheinischen „Wolfsgebiet Schermbeck“, das andere im „Wolfsgebiet Oberbergisches Land“ bei Eitorf an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

Während die Wölfe bei Eitorf kaum in Erscheinung treten, kam es im Wolfsgebiet Schermbeck immer wieder zu Übergriffen. Im Jahr 2018 wurden 18 Vorfälle und insgesamt 47 getötete Nutztiere nachgewiesen, 2019 waren es 18 Vorfälle und 39 getötete Nutztiere, 2020 waren es 20 Vorfälle und 25 getötete Nutztiere inklusive eines Übergriffs auf ein Shetland-Pony. Damit blieb trotz gestiegener Zahl der Wölfe die Anzahl der Übergriffe in etwa gleich, die Zahl der getöteten Tiere nahm ab.

52 von 56 Übergriffen in den zurückliegenden Jahren ereigneten sich auf unzureichend gegen den Wolf geschützten Weiden. In bisher vier Fällen lag ein nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz vor (durchgehend stromführende Schutzzäune in Höhe von 120 cm). Ein Übergriff auf eine durch eingearbeitete, erfahrene Herdenschutzhunde gesicherte Weide ist bisher nicht zu verzeichnen. Im Jahr 2021 stellt sich die Situation bisher wie folgt dar: Anfang Januar erfolgte ein weiterer Übergriff auf ein Shetland-Pony, Ende Januar und Anfang Februar gab es jeweils einen Übergriff auf Schafe.

Gute Nachricht der Woche: Polizei begleitet Wolf sicher von der Autobahn herunter

Wolfsschutz-Deutschland e. V. dankt Polizei und Zoll ganz herzlich für vorbildliches und empathisches Verhalten. In den Genuss einer Polizeieskorte kam am Samstag nämlich ein Wolf nahe der polnischen Grenze in Brandenburg. Zur Zeit befinden sich die Jungwölfe mitten in der Haupwandersaison, um sich ein eigenes Revier suchen, während sich ihre Eltern wieder paaren. Weil die ein bis zwei Jahre alten Jungtiere noch sehr unerfahren sind, können sie oft in für sie brenzlige Situatonen geraten. Diesen Tweet von der Polizei, wollen wir hier gerne veröffentlichen.

„Sicheres Geleit für Isegrimm” twitterte die Berliner Bundespolizei. Ein Wolf verirrte sich wohl bei Groß Bademeusel (ein Ortsteil der Stadt Forst um brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße) auf der A15. Mit Unterstützung der Kollegen vom Zoll gaben Polizisten aus Forst dem Wolf sicheres Geleit und sicherten die Strecke ab. Wenig später habe der Wolf dann wieder in den Wald zurück gefunden, heißt es weiter in dem Tweet.

Wir stellen hier auch noch gerne einen Artikel über wandernde Jungwölfe, von der Initiative „Menschen für Wölfe“ zur Verfügung. Bitte ein solches Jungtier nie eigenständig mit dem Auto verfolgen, sondern stehen bleiben und das Warnblinklicht anmachen und die anderen Autofahrer *innen auf die Gefahr aufmerksam machen. Hier geht es zum Artikel: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/vorsicht-beim-autofahren-jungw%C3%B6lfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft