Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

—-
Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Niedersachsen: Bauernterror mit Problemwolfkreation in Diepholz?

Wie eine „Problemwolfkreation“ funktioniert, ist zur Zeit mal wieder live in Niedersachsen verfolgbar. Im Landkreis Diepholz wurde wohl mehrfach ein Wolf gesehen, was in dieser Jahreszeit eigentlich nichts Ungewöhnliches darstellt, denn viele Jungwölfe verlassen jetzt ihre Familien und wandern auf der Suche nach einem eigenen neuen Revier herum. Diese Jungtiere haben wenig Erfahrung, deshalb können sie sich auch viel weniger gut verstecken als Altwölfe. Hier ein Artikel von der Initiative „Menschen für Wölfe“ zum Thema: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/blog/vorsicht-beim-autofahren-jungwölfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

Obwohl das Verhalten von jungen Wölfen seit Jahren bekannt ist, beteiltigen sich die Medien immer wieder mit reißerischen Berichten an Wolfshasserkampagnen. So wird beispielsweise behauptet, dass solche Szenen den Beweis dafür liefern würden, dass die Wölfe ihre Scheu verlieren würden. Die Medien übernehmen solche Aussagen scheinbar ohne Recherche in ihren Artikeln. Nur allzu willig wird wohl jede Aussage von Bauern und Weidetierhaltern übernommen. Dabei erhalten Weidetierhalter teilweise hohe sechsstellige Summen an EU-Subventionen sowie Entschädigungen und sogar komplette wolfsabweisende Zäune bezahlt. Dies gilt in einigen Gebieten in Niedersachsen auch für Rinder. All das ist einigen Weidetierhaltern anscheinend noch immer nicht genug! Ganz augenscheinlich wollen sich bestimmte Weidetierhaltergruppen wohl einfach nicht mit der Rückkehr der Wölfe in Deutschland arrangieren und sie  versuchen wohl augenscheinlich alles, um eine Abschussverfügung zu erreichen. Dabei setzen sie wohl sogar bewusst das Leben ihrer anvertrauten Tiere aufs Spiel. Anders ist ein solches Verhalten, das auch dieser Bauer hier zeigt, einfach nicht mehr erklärbar.

Bürger in Angst vor Bauern

Diese Nachricht erhielten wir von einem Hundehalter. Der Halter wollte anonym bleiben, aus Angst vor Repressalien. Zitat:  „Am vergangenen Montag bin ich mit meinen beiden Hunden im Moor einem Wolf begegnet. Dieser ist seines Weges gezogen und hat mich keines Blickes gewürdigt-ein beeindruckendes Erlebnis. Nun war ich leider nicht die einzige und so wurde die Presse informiert. Der ansässige Bauer behauptete, dass Kälber gerissen wurden und dass sich der Wolf dem Bauernhaus genähert habe. Ich selber erlebe jedoch schon jahrelang, dass die Zäune schadhaft sind und die Tiere häufig ihre Weiden mühelos verlassen können. Ich habe die auf den Wegen trottenden Kälber und die maroden und völlig unzureichenden Zäune und Gatter fotografiert. Leider herrscht in unserem ländlichen Umfeld eine große Angst vor Wölfen, so dass ich vor Ort keinen Ansprechpartner habe.“

Die Zäune sind so schlecht, dass die Kälber ständig ausbüxen.
Weide bei Diepholz
Der Eingang zur Weide ist weder Hindernis für Hund noch für Wolf.
Kühe und Kälber laufen frei herum.
Ein Kalb alleine auf einem Weg.
Hier haben wir Fremdbilder ausnahmesweise einmal angenommen, weil die Lage hier derart eindeutig ist, dass man hier weder Maßband noch Stromprüfgerät benötigt.

Lokalpresse beteiligt sich an der Hetze

Die Lokalpresse beteiligt sich an der Hetze und schürt Angst, obwohl noch kein Ergebnis feststeht. Doch selbst wenn das Ergebnis „Wolf“ lauten sollte, braucht man sich darüber nicht zu wundern. Wölfe sind Opportunisten und sie wählen den einfachsten Weg. Sie erkennen genau, ob ein Tier fit ist oder nicht. Zumal die heutigen, hochgezüchteten Rinder völlig verlernt haben, ihre Kälber im Herdenverbund zu verteidigen. Hier laufen Kälber völlig frei herum. Niemand muss sich wundern, dass solche Tiere zur Beute von Hunden oder Wölfen werden können. Dass die auch außerhalb des Landkreises Nienburg nicht verschmäht werden, müsste den vom Schießbefehl betroffenen Wolf Roddy nun zusätzlich entlasten. Wie sollen Wölfe denn auch wissen, dass Schafe erlaubt, aber schwache Rinder und Kälber „verboten“ sind?

Hier der Link zum Pressebericht: https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/diepholz-ort28581/nah-wolf-mitten-stadt-gesichtet-polizei-macht-entdeckung-13229646.html

 

Faktencheck und Zaunkontrolle NRW – Problemzäune und Problemschäfer statt Problemwölfin in Hünxe

Sie erhalten teilweise hohe sechsstellige Summen an EU-Subventionen sowie Entschädigungen sowie sogar komplette wolfsabweisende Zäune bezahlt. All das ist einigen Weidetierhaltern anscheinend noch immer nicht genug! Wie es auch aus anderen Bundesländern bekannt ist, wollen sich bestimmte Weidetierhaltergruppen wohl einfach nicht mit der Rückkehr der Wölfe in Deutschland arrangieren und sie  versuchen wohl augenscheinlich alles, um eine Abschussverfügung zu erreichen. Dabei setzen sie wohl sogar bewusst das Leben ihrer anvertrauten Tiere aufs Spiel.

Aktueller Nutztierriss in Hünxe/Genproben werden im Senckenberg-Labor untersucht, meldet das Umweltministerium NRW in einer Pressemitteilung. Hier der Link: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/monitoring-im-wolfsgebiet-schermbeck-wird-intensiviert

Aufgrund eines erneuten Nutzierverlustes im Wolfsgebiet Schermbeck intensiviere die Landesregierung das Wolfsmonitoring in der Region. In der Nacht vom 10. auf den 11. November hätte es einen weiteren Schafriss auf einer Weide in Hünxe gegeben. Nach erster Einschätzung sei die Weide mit einem empfohlenen Herdenschutz gesichert gewesen. Aktuell prüfe das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) den Vorfall, zur Frage der Beteiligung eines Wolfs werden Proben im Senckenberg Forschungslabor Gelnhausen untersucht. Ergebnisse würden in den nächsten Wochen erwartet werden.

Wolfsabweisendes Netz um eine Ziegenherde in Hünxe, völlig ohne Spannung und ohne Untergrabschutz.

Das Umweltministerium und das LANUV würden deshalb Beobachtungen in der Region intensivieren.

In einem zurückliegenden Fall eines Nutztierrisses hat derweil die genetische Untersuchung und Individualisierung den Nachweis erbracht, dass die im Wolfsgebiet Schermbeck lebende Wölfin GW954f am 11. Oktober 2019 in Bottrop-Kirchhellen ein Schaf getötet und ein weiteres verletzt hat. In diesem Fall war die Weide nach Prüfung des LANUV nicht mit einem empfohlenen Herdenschutz gesichert. Hier unsere Zaunkontrolle zu diesem Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/01/nrw-woelfin-gloria-faktencheck-und-zaunkontrolle-nach-riss-in-kirchhellen-kein-strom-auf-dem-zaun-kein-untergrabschutz-fake-news-auch-in-der-waz/

Dabei werden in Nordrhein-Westfalen auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen, wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune, zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Immer wieder sind Weidetiere nicht geschützt gewesen

Ausriss auf der WAZ. Warum schützen die Halter ihre Tiere nicht? Wie kann es sein, dass acht Mal beim gleichen Schäfer grissen wird?

Provozieren bestimmte Weidetierhalter immer wieder Risse, um einen Schießbefehl zu erreichen?

Schäfer O. jammerte ausgiebig in einem Artikel in der Dorstener Zeitung darüber, dass der Wolf acht Mal bei ihm zugeschlagen habe. Die Zeitung titelte sogar so:

Existenz einer Schafzüchterfamilie bedroht

Schafzüchter in Aufruhr

https://www.dorstenerzeitung.de/schermbeck/wolf-hat-schaf-gerissen-plus-1471953.html

Berufsschäfer Maik Dünow – der selber 147.035,51 € im jahr 2018 an EU-Subventionen erhalten hat – in der RP Online https://rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/wieder-ist-in-huenxe-ein-schaf-der-herde-von-kurt-opriel-getoetet-worden_aid-47236509: “ So dürfe das nicht weitergehen, teilte Maik Dünow, der Sprecher der Berufsschäfer in Nordrhein-Westfalen, nach dem neuen Vorfall mit. „Da steht“, so Dünow, „schließlich eine ganze Familie hinter, deren Existenz bedroht ist.“ Die Entscheidungsträger müssten so langsam begreifen, dass es hier nicht mehr um die Begegnung zwischen Wolf und Schafen gehe, sondern um die massive Beeinträchtigung des Menschen durch den Wolf. „Es wird Zeit, dass der Mensch mehr geschützt wird als der Wolf“, fordert Dünow die Behörden zum Handeln auf. Irgendwann müsse eine akzeptable Lösung herbei, und dafür seien die Behörden zuständig.“

Dabei ist Schäfer O. in Wirklichkeit als Nebenerwerbs- also Hobbyzüchter tätig und er hatte im vergangenen Jahr 6.313,76 € EU-Subventionen erhalten. Von einer Existenzbedrohung kann also gar keine Rede sein. Der Betrag ist unter diesem Link einsehbar: https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche

Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Wir sind auch in NRW vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man Gloria mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere, die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Gloria  jemals reißen könnte. Gloria hat im Jahr 2019 bis dato nachweislich (DNA-Nachweis) 45 Schafe gerissen. Leider gibt es ja (noch) keine Falltierzahlen (Weidetiere, die an anderen Ursachen sterben) für NRW, aber aus anderen Bundesländern ist bekannt, dass die Zahl in die Abertausende geht.

Zitat aus einer Mail eines NABU-Mitgliedes an uns:
Das stromführende Netz soll nach Angaben des NABU Mitglieds (er war selbst vor Ort) nach der
Attacke nur ganz wenig Leistung gehabt haben. Der Stromschlag was extrem schwach, kaum fühlbar.
Absicht ??

Wir fordern: Weidetierhaltermonitoring statt Wolfsmonitoring

Zaunkontrolle 19.11.2019 in Hünxe,  Weiden Schäfer O.

Zur Straßenseite hin ist ein doppelter Zaun gezogen, auf den ersten Blick erscheint die Weide so besonders gesichert.

Die Höhe des Weidezauns auf der linken Seite beträgt durchschnittlich 120-122,5 cm.

Die untere Litze ist in einer Höhe von 24-27 cm angebracht, je nach Spannung hängt sie etwas durch.

Die Spannung ist auf dem gesamten Weidezaun höher als 8000 Volt.

Die oberste (5.) Litze ist am vorderen, rechten und hinteren Teil des Zauns gleichmäßig um die 130 cm hoch.

Auf der rechten Seite schwankte die Höhe der Litzen am meisten, deshalb hier genauere Angaben:

  • –  1. (unterste) Litze 24-27 cm hoch
  • –  2. und 3. Litze 44-51 und 58-65 cm
  • –  4. Litze 85-88 cm,
  • –  5. oberste Litze  130 cm

Am hinteren Ende der rechten Seite steht eine Solarbatterie, an ihr und dem Zaun ist ein Online Zaunmonitor befestigt. Untergrabungsschutz, wenn Strom auf dem Zaun ist, ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Wolf sich unter den Zaun durchgräbt, sollte aber der Strom nicht rund um die Uhr drauf sein, ist es für jeden Wolf leicht, da eine geeignete Stelle zu finden, um auf eine Weide zu gelangen.

Im Bericht der Dorstener Zeitung, stand, dass Herr O. sich morgens zu seinen 25 Schafen aufmachte, und dann soll ja eins tot gewesen sein. Es sind aber wieder 25 Schafe am heutigen Tag auf der Weide.

 

Bei unserer Kontrolle am 19.11.19 war auf allen Litzen ausreichend Spannung. Doch dies muss nicht heißen, dass dies durchgehend so ist. Hat ein solcher Zaun keine Spannung, kommen Wölfe oder Hunde mühelos darunter durch.
Überblick auf der Schafsweide von Schäfer O. Trotz der Behauptung, dass zwei Schafe von 25 Tieren gerissen worden seien, konnten wir 25 Tiere zählen.
Im Hintergrund: Doppelt hintereinander gestellter Litzenzaun mit ausreichender Höhe und ausreichend Spannug. Im Hintergrund ist ein rotes Netz zu sehen, das wohl als Flicken dient. Da die Straße ein Stück höher liegt, kann die Böschung als Einsprungshilfe genutzt werden, sprich ein 1,20 Meter hoher Zaun ist hier nicht mehr 1,20 Meter hoch. Ob die Doppelzäunung in der Nacht des Risses schon so stand, wissen wir nicht.
Ohne Strom käme hier ein Hund oder Wolf mühelos unten durch.
Aus allen Litzen maßen wir am 19.11.19 ausreichende Spannung.
Hinten ist der Hintergrund des Aufmacherbildes in der Lokalzeitung zu sehen. Rechts Batterie mit Solarpanel.
Onlinemonitor zur Stromkontrolle.
Litzenzaun für die Schafe. Die Höhe ist mit 1,20 Meter ausreichend. Allerdings kommen Hunde oder Wölfe problemlos durch die Lücken, sobald hier kein Straom darauf ist.
Auch Pfützen können eine Stromzufuhr unterbrechen.

 

Dass sich die Stromspannungen von Tag zu Tag ändern können, zeigt sich hier:

Bei einer ersten Kontrolle am  12.11.19 war auf dem Ziegenweidennetz keine Spannung und kein Untergrabschutz vorhanden:

Keine Spannung auf dem Ziegenzaun.
Kein Untergrabschutz auf dem Ziegenzaun.
Hier ein Beispiel eines Netzes, das gegen Untergrabung geschützt ist. In den Boden werden kleine Verankerungen angebracht.

Die Zaunhöhe des Weidezauns beträgt rundherum durchschnittlich 115,5 cm und hat überall eine Spannung von über 8000 Volt.

Auf der rechten hinteren Seite steht eine normale Batterie, diese hat keinen Online Zaunmonitor und auch keine weiterführenden Kabel.

Man hat dort den Ziegenpferch im Blick, ob abends die Ziegen dort tatsächlich  eingestallt  werden, wissen wir nicht.

Der hintere Teil des Weidezauns endet an dem Zaun des Geländes einer Ölpipeline, dieser steht nicht unter Strom, ist gesamt 240 cm hoch und hat oben drei Reihen Natodraht. An der Verbindung des wolfsabweisenden Netzes zu diesem Festzaun besteht die Gefahr, dass sich Wolf oder Hund zwischendurchquetschen können, sobald keine Spannung auf dem Netz ist.

Hinter der Ziegenweide haben wir einen Jägerunterstand entdeckt, von dem aus man Richtung Ziegenpferch schaut. Sollte auf diesem Zaun kein Strom sein – wie am 12.11.19 – ist es für einen Wolf ein leichtes, ihn umzurennen. Wozu der Jägerunterstand fungiert, ist wohl offensichtlich.

 

Ziegenweide neben der Schafsweide in Hünxe.
Dies ist ein so genanntes wolfsabweisendes Netz, das aber nur funktioniert, wenn Spannung darauf ist. Untergrabschutz ist nicht vorhanden.
Am 19.11.19 war genug Spannnung auf dem Zaun.
Nachtpferch hinten in der Mitte zu sehen.
Gefahr einer Lücke zwischen Natozaun ohne Strom und wolfsabweisendem Netz.
Jägerunterstand direkt hinter der Ziegenweide.
Batterie.
Keine Spannung am Natozaun.
Blick vom Jägerstand zum Ziegengelände.
Je nachdem wie groß die Lücke zwischen Netz und Natozaun ist, können sich hier Hund oder Wolf hindruchzwängen.
Ziegenweide.

Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

Auf über 7000 Kilometern mehr als 2000 Euro für Wolfsschutz-Deutschland e.V. gesammelt

 

 

Am Ziel in Salzburg nach 7000 Kilometern: Stefan Fiedler (links) und André Heruth.

André Heruth (33) und Stefan Fiedler (30) aus Leipzig haben ein einzigartiges Abenteuer hinter sich.  Mit ihrem über 25  Jahre alten Opel Frontera, den sie liebevoll  „Fenrir“ (der Name Wolf in der nordischen Mythologie) tauften, haben sie als Teilnehmer der „Balkan Express Rallye“  in nur  13 Tagen 17 Länder durchquert, dabei über 7000 Kilometer zurückgelegt und „so nebenbei“ auch für unseren Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. über 2000 Euro an Spenden  gesammelt. Ihr Name „Leitwölfe Leipzig“ sagt schon aus, dass sich die Beiden – ebenso wie unser Verein –  in jeder Beziehung stark machen für den Schutz der Wölfe.

Eigentlich hätten sie laut Rallye-Ausschreibung ja „nur“  14 Länder  durchfahren  müssen,  aber André und Stefan kümmerte das Bordbuch wenig, sie legten vor allem großen Wert darauf, die Natur, Landschaften und die Menschen in den östlichen und südlichen Teilen Europas kennenzulernen.  André:  „Jeden Morgen, den wir bei Sonnenaufgang am Meer verbrachten, oder das Erreichen eines Berggipfels mit einem unglaublichen Ausblick, das waren Momente, von denen wir noch immer zehren“. Doch nicht nur das, die beiden Leipziger lernten auf ihrer Reise viele liebenswerte Menschen kennen. Menschen, mit denen Freundschaften entstanden.

Über die Gastfreundlichkeit im Kosovo waren die beiden besonders erfreut. Stefan: „Wir führten mit vielen Menschen lange Gespräche, wurden zum Kaffee eingeladen und schlossen Facebookfreundschaften.“

Drei Zigaretten für eine Melone

Und welches Land faszinierte die Beiden besonders? André Heruth: „Rumänien mit seiner faszinierenden Natur, den endlosen Wäldern, wilden Tieren und sicher auch unserer Wolfssichtung, die wir in einem Gebirgszug hatten. Aber auch Albanien und alle anderen Länder hatten ihren ganz besonderen Reiz. Ganz nach dem Motto, wer sagt es gibt nur dieses eine besondere Land/Ort, hat die anderen nicht gesehen.“

Eine Melone im Tausch gegen drei Zigaretten. Und die ausgehöhlte Melone diente dann noch als Schüssel fürs Müsli.

André und Stefan hatten zahlreiche Erlebnisse, die sie wohl nie mehr vergessen werden. So auch in Rumänien, entlang einer Straße mit vielen Obstständen. Die Beiden verspürten Appetit nach einer Melone. Stefan: „Also fasten wir den Entschluss, eine Melone zu kaufen, um unsere Vitaminbilanz aufzubessern. Dies gestaltete sich zunächst schwieriger als gedacht, da der Verkäufer nur einheimische Währung akzeptierte, machten wir uns mit leeren Händen zurück zum Fahrzeug. Dann folgte uns der Mann mit der Melone und war mit dem Tausch gegen drei Zigaretten einverstanden.“ Die ausgehöhlte Melone nutzten beide dann noch als Müslischale.

Von Krankheiten blieben André und Stefan zum Glück weitgehend verschont. Allerdings zogen sie sich nach dem Verzehr von verunreinigtem Quellwasser in Serbien eine Vergiftung zu und lagen einen Tag lang flach. Ihr Geländewagen „Fenrir“ hat seinem Namen in Ehren gehalten. André: “ Er hat jede Situation gemeistert. Bis auf ein paar abgebrochene Halter, einen gebrochenen Fahrersitz, einen verbogenen und teilweise gebrochenen Bullenfänger, etwas verzogene Aufhängung vorne links und ordentlich abgenutzte Reifen und Lack gab es keine Ausfälle oder Schäden, die nicht behoben werden konnten.“

André und Stefan durchstreiften auch Gegenden, in denen bis vor einigen Jahren Bürgerkrieg herrschte. So auch in Serbien, Kroatien, dem Kosovo. Abseits der normalen Straßen fuhren sie auch durch Landschaften, in denen nach wie vor Landminen verstreut sind.

 

André und Stefan sind als drittes Team durchs Ziel gekommen. Eine Platzierung war den beiden Abenteurern aber völlig egal. Ihre Route lag oft außerhalb des Roadbooks, sie durchfuhren  vier zusätzlichen Länder (Kosovo, Serbien, Griechenland, Italien) und absolvierten viele Aufgaben laut Plan absichtlich nicht. Stefan: „Teilweise wollten wir es auch einfach nicht. Für uns war es egal, welche Platzierung es gewesen wäre, die Reise an sich war ein Gewinn. Sicher ist, in jedem Land wurde mindestens ein Ziel absolviert und aus einzelnen kleinen Offroad-Challenges wurden ganze Länder. Wir und das Auto haben durchgehalten, andere Teams hatten nicht so viel Glück mit ihren Fahrzeugen.“

André bringt es schließlich auf den Punkt: „Wir durften wahnsinnig schöne Ecken Europas entdecken sowie das Leben der Menschen außerhalb der Bilder, die im Fernsehen zu sehen sind und haben sicherlich auch Einiges über uns selbst gelernt.“

Und würden die Beiden so etwas noch mal unternehmen? André: „Definitiv, fraglich ob im Rahmen einer Rallye, das eigenständige Erkunden der Länder hat wahnsinnig viel Spaß gemacht. Wir haben unsere eigenen Ziele deutlich übertroffen“.

Wer die abenteuerliche Fahrt einmal nachvollziehen will, kann sich unter https://findpenguins.com einloggen und dann unter balkan-express-2019 die Erlebnisse, viele Fotos und die genaue Fahrtroute der „Leitwölfe Leipzig“ nachvollziehen.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. danken noch einmal den beiden Wolfsfreunden für ihr Engagement zugunsten des Wolfsschutzes und wünschen ihnen für ihre weiteren Unternehmungen alles Gute!

 

Schleswig-Holstein: Wolf Dani (GW 924m) wahrscheinlich abgewandert, andere Wölfe im Revier – aber weiter schießwütige Jäger auf der Lauer im LK Pinneberg

Die Lage in Schleswig-Holstein um den vom Abschuss gefährdeten Wolf Dani wird immer verrückter. Knapp 200 Hobbyjäger verlangen nun von Umweltminister Albrecht, dass sie nach einem Abschuss anonym bleiben. Selbst dem Ministerium soll dabei nicht bekannt werden, welcher Hobbyjäger Dani oder einem anderen Wolf den Garaus gemacht haben könnte. Grund: Es gibt zahlreiche Nachweise, dass sich mindestens ein weiterer Wolf im Gebiet, für das der Abschuss genehmigt wurde, aufhält. Also scheinen selbst die Jäger davon auszugehen, dass sie nicht den richtigen Wolf erlegen werden können, denn laut offizieller Rissliste, gab es am 21. Oktober einen Riss in Ostholstein, der Dani nachgewiesen worden ist. Ostholstein ist 75 Kilometer von Danis normalem Revier im Landkreis Pinneberg entfernt. Es könnte also sein, dass Dani abgewandert ist. Ebenso gibt es genug Indizien dafür, dass sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten. Dabei verspricht Umweltminister Albrecht immer wieder in Medieninterviews, dass der Schießbefehl sofort erlöschen würde, wenn ein weiterer Wolf dort in Erscheinung treten sollte.

Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein ignoriert Indizien dafür, das sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten.
Screenshot aus der Rissliste SH. Schwochel ist in Ostholstein und 75 Kilometer von Danis normalem Revier entfernt.

Die Kosten für die sinnlose Jagd in SH dürften mittlerweile dem Betrag, den Umweltminister Lies in Niedersachsen ver(sch)wendet hat, gleichkommen. Weit über 100.000 Euro für sinnlose Wolfsjagden, statt für Weidezäune?

Unser Vereinsmitglied Ursula Ripke hat gestern einen Stellvertreter des Mitarbeiters im UM S-H erreicht, der für Schutzgebiete und Artenschutz zuständig ist. Seine Auskunft lautete, dass sich an der rechtlichen Situation NICHTS geändert habe. Das Streifgebiet sei unerheblich, es zähle nur das Entnahmegebiet, und für letzteres bliebe die Abschussverfügung bestehen. – Auf die Frage, warum die Abschussverfügung aufrechterhalten bleibt, obwohl wir in deren eigenen Listen keinen Hinweis darauf finden können, dass Dani in letzter Zeit „wolfssichere“ Zäune überwunden hat, behauptete der Mitarbeiter, dass Dani im September genau das gemacht habe. Dabei haben Zaunkontrollen von uns ergeben, dass dies nicht stimmt.

Umweltminister Albrecht will weiter töten

In der Rissliste ist für September in drei Fällen GW924m als Verursacher identifiziert worden: 8.9. (keine Angaben zu Zäunen), 10.9. (kein Zaun), 16.9. (Zaun, aber kein Zusatz „wolfssicher“). Wir werden noch eine schriftliche Anfrage an das Umweltministerium stellen, wie genau sie zu der Aussage kommen, dass Dani im September NACHWEISLICH wolfssichere Zäune überwunden habe. Allerdings spielt es wohl für das UM eigentlich überhaupt keine Rolle mehr, ob sich Dani jemals wieder irgendetwas ‚zuschulden kommen‘ lässt. Der Mitarbeiter  aus dem UM hatte gegenüber Ursula Ripke deutlich gemacht, dass Dani schon dadurch sein Leben verwirkt habe, dass er in zwei Fällen wolfssichere Zäune überwunden habe. Dieses erlernte Verhalten könne er ja jederzeit wieder anwenden – und an mögliche Nachkommen weitergeben. Die einzige Chance, eine Aufhebung der Abschussverfügung zu erwirken, wäre also der Nachweis eines weiteren Wolfes in Danis Gebiet.

Zu erlerntem Verhalten an Zäunen gibt es keine einzige wissenschaftliche Studie, oder wissenschaftliche Nachweise, darüber, dass die Behauptung, dass Wölfe, die Zäune „überwinden“, dieses Verhalten an ihre Nachkommen weitergeben. Geradezu hirnrissig ist es auch, dass in den Sternen steht, ob Wolf Dani überhaupt jemals Nachkommen haben wird, an die er das Erlernte weitergeben könnte. Wir bezweifeln auch, dass Dani jemals wolfsabweisende Netze überwunden hat. Denn durch unsere Zaunkontrollen haben wir mehrfach bewiesen, wie dreist Weidetierhalter hier tricksen, nur damit sie einen Schießbefehl erreichen. Wir wiesen nach, dass große Lücken zwischen den Haltestäben und zum Boden hin bestehen. Hier hat es kein Wolf nötig, darüber zu springen. Und Nachweise, dass in dem Gebiet mindestens ein weiterer Wolf unterwegs ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits erbracht worden. In der Rissliste sind viele Risse nämlich Wolf Dani überhaupt nicht zuordbar. Stattdessen ist hier die Kennung HW 01 angegeben worden. Im Klartext: Es ist ein Wolf, aber es ist nicht zu ermitteln, welcher.

Unsere Botschaft an die Hobbyjäger:

Nein, liebe Hobbytöter, Ihr seid nicht anonym, denn jenseits von Funklöchern und vertraulichen E-Mail-Kontakten zum Unweltministerium, gibt es dort sehr viele „analoge“ Möglichkeiten. Wir sind nämlich persönlich dort und wir sehen Euch. Wir sind keine Autonomen, sondern ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sind wir auch nicht zu erkennen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden alle legalen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Im Klartext: Wir werden Anzeige erstatten. Die Häscher können sich nicht hinter einer vermeintlichen Anonymität verstecken. Wir haben auch die Jäger persönlich erkannt, die sich neulich beim Griechen in Westerhorn unter Polizeischutz eingebucht hatten. Dabei braucht man vor uns gar keinen Polizeischutz, weil wir stets legale Methoden anweden.
Dass wir keine falschen Versprechungen machen, sieht man hier anhand tagesaktueller Fotos aus der Region Westerhorn. Wir sind aber auch nachts unterwegs. Wir wissen auch, wo Wildkameras platziert sind. Auch ein Foto von den Schafen der Schäferei K. ist beigefügt. Die Tiere sind auf der Weide jetzt ganz weit hinten und ganz dicht dran ist dort plötzlich ein Hochsitz. Auch das bleibt uns nicht verborgen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Medienberichte:

https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Problemwolf-GW924m-hat-in-Ostholstein-zwei-Schafe-gerissen?fbclid=IwAR3jEVnxsCqGRqGKmns94bIpHObmYZGwVXGiar0yb5ZpXN7iYfWK0z7rBHc

Zitat: Generell sind Wölfe, sofern sie nicht als Problemwölfe deklariert sind, geschützt. Ihr Erlegen ist verboten. Und selbst diejenigen, die wie das Exemplar GW 924m zum Abschuss freigegeben wurden, tragen kein Etikett mit sich herum. Börner warnt vor möglichen Strafanzeigen. Er wünscht sich Anonymität für die Wolfsjäger. Er würde außerdem dazu raten, alle potenziellen Erleger mitmachen zu lassen. Börner meint, dann würde die Wahrscheinlichkeit, GW 924m zu treffen, erheblich steigen, schreibt die Süddeutsche Zeitung heute: https://www.sueddeutsche.de/…/wolf-niedersachsen-abschuss-1…

Hier ein Bericht von SAT 1 – Jäger „ärgern“ sich über strenge Auflagen. https://www.sat1regional.de/wolfs-abschuss-in-sh-jaeger-a…/…

Hintergrundinformation: Unser offener Brief an Umweltminiter Albrecht, in dem wir alle Fakten noch einmal aufgelistet haben. https://wolfsschutz-deutschland.de/…/offener-brief-an-umwe…/

 

Hier der Link zur Rissliste:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Einige unserer Kontrollen, die aufzeigen, wie desolat die Zaunsituation vor Ort im LK Pinneberg ist:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/12/faktencheck-bild-artikel-vom-10-10-19-dreiste-wolfsanfuetterung-mit-lebenden-schafen-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/28/faktencheck-schleswig-holstein-fakenews-in-der-shz-zaeune-zum-wasser-offen-wollen-jaeger-jetzt-sogar-trophaeenjagd-auf-dani/

Hier ältere Kontrollen:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/26/faktencheckzaunkontrolle-von-problembauern-problemministern-problemmedien-und-kniefaellen-vor-der-agrarlobby-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/12/in-schleswig-holstein-gilt-weiter-wolfsabschuss-statt-herdenschutz/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/

 

Aktueller Blick ins Zuhause der Wölfe in Sachsen – Neue Zahlen und alte Probleme mit Weidetierhaltern und Jägern

Sechs neue Wolfsterritorien sind in Sachsen dazugekommen. Dies ergeben neue Zahlen des Wolfsmonitorings in Sachsen. Dem gegenüber stehen 17  tote Wölfe und ein ganzes Rudel, das verschwunden ist. Dies bestätigt uns, dass das Märchen von einer  unkontrollieren Vermehrung der Wölfe ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Der Wolfsbestand in Sachsen sei um weitere sechs Territorien auf aktuell 27 Territorien angestiegen, schreibt die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes gestern in einer Pressemitteilung.  Dabei handele es sich um 22 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier. Neu dazugekommen seien die Wolfsterritorien Mulkwitz, Neiße, Neusorge, Dresdner Heide, Laußnitzer Heide und Elstra. Einige bereits nachgewiesene Territorien hätten sich verschoben und ein Rudel existiere nicht mehr. Hierbei handele es sich um das seit 2011 bekannte Nieskyer Rudel.

Beispielbild © Brigitte Sommer
Dass in Süd- und Westsachsen noch ganz viel Platz für weitere Wölfe ist, zeigt die offizielle Karte der Territorien des Monitoringjahres 2018/2019.
Karte Territorien Sachsen im Monitoring-Jahr 2018/2019 @Freistaat Sachsen.

Dies seien Ergebnisse des aktuell ausgewerteten Monitoring-Jahres 2018/19, die die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) am Dienstag in Dresden in einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Damit sind in Sachsen 27 Wolfsterritorien bestätigt worden. Einige der oben genannten neuen Rudel hätten erst rückwirkend durch den Nachweis von Welpen in diesem Sommer bestätigt werden können, wie zum Beispiel das Dresdner-Heide-Rudel. Mit dem Wermsdorfer Forst und dem Raum Moritzburg gebe es zwei weitere potentielle Gebiete. Hier würden einzelne Nachweise vorliegen. Ob es sich um ein jeweils neu etabliertes Territorium handeln würde, sei derzeit noch nicht sicher belegbar. Acht weitere Wolfsterritorien hätten nur einen kleinen Teil ihres Gebietes auf sächsischer Seite und würden daher in den Nachbarländern mitgezählt.

Das Nieskyer Rudel siehe roten Kreis in der Mitte, gibt es nicht mehr. Telemetrie-Karte Streifgebiete bis 30092019 – @Freistaat Sachsen

Im aktuell laufenden Monitoring-Jahr 2019/20 konnte in zwanzig Territorien durch Aufnahmen von Welpen oder einer Fähe mit Gesäuge der Nachweis von Reproduktion erbracht werden, heisst es in der Pressemitteilung weiter.  In den vier Rudeln Daubitz, Neustadt, Nochten und Knappenrode II seien jeweils eine Doppelreproduktion bestätigt worden, d.h., dass in diesen Territorien jeweils zwei Fähen mit Gesäuge beziehungsweise zwei Würfe mit Welpen bestätigt wurden. Solche Doppelreproduktionen hätte es in Sachsen in der Vergangenheit bereits mehrmals gegeben.

Screenshots der Territorien auf DBB-Wolf – Dass es hier erscheint, als wären nur zwei Territorien neu hinzugekommen, liegt daran, dass die Daten von 2017/2018 noch einmal upgedatet worden sind.

Fakten bestätigen also, dass das Märchen von der unkontrollierten Verbreitung von Wölfen ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Wenn das Nahrungsangebot im Gebiet groß genug ist, könnte es vorkommen, dass neben den Inhabern der Territorien beispielsweise eine erwachsene Tochter ebenfalls Nachwuchs bekäme. In zwei weiteren Gebieten im Bereich zwischen Bernsdorf und Hoyerswerda sowie im Bereich des Berzdorfer Sees seien ebenfalls Welpen bestätigt worden. Hier sei allerdings noch unklar, ob es sich nur um Verschiebungen bestehender Rudel, oder um die Etablierung neuer Rudel handeln würde.

17 tote Wölfe in nur einem Jahr – ein komplettes Rudel verschwunden

Es hätte auch Verluste gegeben. So existiere das Nieskyer Rudel nicht mehr und allein in diesem Jahr seien bis heute 17 tote Wölfe gefunden worden. In 13 dieser Fälle starben die Wölfe bei Verkehrsunfällen, gibt das LfULG an. In einem Fall hätte die Todesursache nicht geklärt werden können und in drei weiteren Fällen wären die Wölfe an einer natürlichen Todesursache gestorben.

Umstrittene Besenderung?

Zwei Wölfinnen wurden eingefangen und mit Sendehalsbändern versehen. Foto Wölfin Lotta _FT11 beim_Fang ©LUPUS

Eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Monitoring würden seit Juli 2019 die beiden Wolfsfähen »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12) liefern. Mit Halsbandsendern ausgestattet, lieferten sie u.a. wichtige Erkenntnisse für die jährliche Erhebung der Größe von Populationen und Territorien sowie zum Abwanderungs- und Ausbreitungsverhalten der Tiere. Den ersten Telemetrie-Daten nach zu urteilen, gehören beide Wölfinnen zum Neustädter Rudel. Zitat: „Im September verlagerte FT12 »Juli« ihren räumlichen Schwerpunkt zunächst an den Süd-Westrand des Neustädter Territoriums. Im Oktober erkundete sie dann das Gebiet nordwestlich des Neustädter Territoriums auf Brandenburgischer Seite, um schließlich Ende Oktober weiter nach Norden an Cottbus (Brandenburg) vorbei zu wandern. Ob dies nur ein größerer Ausflug ist, oder ob sich die Jährlingsfähe auf Abwanderung begeben hat, werden die Daten der nächsten Wochen/Monate zeigen.“

Die beiden Wolfsfähen seien im Rahmen des in diesem Jahr neu gestarteten Landesprogramms »Besenderung Wolf« im Auftrag des LfULG vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gefangen worden. Die Soft-Catch-Falle funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisens, bei dem nach Auslösung zwei Metallbügel zusammenschlagen, wobei es häufig zu schweren Verletzungen (Knochenbrüchen), in jedem Fall aber zu großen Schmerzen kommt. Durch die Schaumstoffpolsterung an den Bügeln solle das vermieden werden. Im Zusammenhang mit einem Fallensender werde zudem sichergestellt, dass das gefangene Tier innerhalb kürzester Zeit aufgesucht und narkotisiert werden könne. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  schätzen Soft Catch Traps als tierschutzbedenklich ein und wir sind sehr skeptisch, was eine angebliche Schmerzfreiheit betrifft. Hier ein Selbstversuch aus den USA. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Probant deutliche Quetschungen an den Fingern aufweist. Dabei hat er sich sofort selber aus der Falle befreit. https://www.youtube.com/watch?v=ZOAVwtH2PzM

Allerdings sagte uns Vanessa Ludwig vom LfULG telefonisch dazu, dass man die Fallen hier in Deutschland auf Gewichtsklassen einstellen würde und keine schwere Verletzung – außer evtl. Hämatomen (blaue Flecke) zu befürchten wären. Auch seien in die Soft Catch Traps auch Hasen und Füchse geraten, die auch keinen Schaden davongetragen hätten.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen solche Besenderungsaktionen sehr kritisch. Es gibt bereits genug Daten und Fakten über das Wanderverhalten von Wölfen. Kaum eines der Tiere hat bislang eine solche Besenderung lange überlebt, denn die Daten können auch von Kriminellen ausgelesen werden, die die Wölfe dann illegal abschießen. Beispiele dafür sind Wolf Arno in Mecklenburg-Vorpommern und Naya in Belgien. Auch könnten besenderte Wölfe bei Abschussgenehmigungen als „Judaswölfe“ fungieren und unfreiwillig den Standort des Rudels verraten. Geht die  Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/) durch, wäre es künftig erlaubt, sogar ganze Rudel zu erschießen. Rudel, in denen besenderte Wölfe leben, hätten gar keine Chance zu überleben.

© Wolfschutz Deutschland e. V.

Weidetierhalter, die sich gegen den Schutz ihrer Tiere stemmen?

Das Zusammenleben mit Wölfen führe auch zu Konflikten. So seien dem Wolfsmanagement Sachsen in diesem Jahr 155 Schadensfälle an Haus- und Nutztieren gemeldet worden. (Stand 31. Oktober). In 110 Fällen sei der Wolf als Verursacher wahrscheinlich gewesen. Dabei wurden insgesamt 342 Tiere getötet, 75 verletzt und 56 sind vermisst. Betroffen waren laut Liste hauptsächlich Schafe und Ziegen, gefolgt von Gatterwild sowie fünf Rindern, einem Alpaka, einem Strauß und einem Hund, heisst es in der Pressemitteilung weiter. Hier ein Link zur Rissliste:  https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR33TjOLeQNz1cWuuEs7EFatudVRK_d3FGtPz6wLiEWgvQ7yzY8qgTYhqjs Dabei fällt uns auf, dass bei sehr vielen Weidetierhaltern auch nach rund 20 Jahren, in denen sich die Wölfe in Sachsen wieder angesiedelt haben, anscheinend kein Wille vorhanden ist, die Tiere zu schützen. In der rechten Spalte der Liste ist nur allzu oft aufgeführt, dass Zäune zum Wasser hin komplett offen waren, dass Festzäune ohne Strom waren, oder dass es sich sogar um die tierschutzrechtlich sehr umstrittene Anbindehaltung gehandelt hat, oder schlicht gar kein Zaun vorhanden gewesen ist. Dies ist nach wie vor eine Einladung zu Fast Food für die Wölfe.

In mehr als der Hälfte der Fälle waren Weidetiere nicht geschützt

Wie wichtig es ist, dass Tierhalter Schutzzäune regelmäßig überprüfen und eventuell vorhandene Schwachstellen zeitnah beseitigen, zeigen allein die begutachteten Schadensfälle seit Übernahme der Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf ab 1. August 2019. In 52 Prozent der Fälle waren die Kriterien für den Mindestschutz nicht erfüllt. Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Elektrozäunen, fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Seit Anfang dieses Jahres liegt der Fördersatz bei 100 Prozent. Die Förderung der präventiven Maßnahmen wurde bereits von zahlreichen Tierhaltern genutzt, was die hohe Zahl von über eintausend Förderanträgen 2019 verdeutlicht.

Fake News von Weidetierhaltern

Diese Weidetierhalterin aus dem Gebiet des Rosenthaler Rudels verbreitete über soziale Netzwerke Fake-News.

Laut telefonischer Auskunft von Christian Starke, seines Zeichens Leiter des Umwelt- und Forstamts beim Landratsamt Bautzen, vom 28.102019, liegt aktuell kein Antrag zur ‚Entnahme‘ eines oder mehrerer Mitglieder des Rosenthaler Wolfsrudels vor.
Allgemein zum Procedere: Die Fachstelle Wolf, die auch die Rissbegutachtung leistet, informiert das Landratsamt, wenn die (prinzipielle) Zulässigkeit einer ‚Entnahme‘ gegeben ist. Grundlage für die Feststellung der Zulässigkeit ist der Kriterienkatalog der sächsischen Wolfsverordnung.

Indes fordern Weidetierhalter wohl auch noch, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Schüsse im Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf

Am 02. November 2019 nahmen Vereinsmitglieder von Wolfsschutz Deutschland e. V. Schüsse im  Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf wahr, wo sich auch ein neues Wolfsterritorium befindet. In einem Prozessschutzgebiet darf im Gegensatz zu „normalen Naturschutzgebieten“ überhaupt nicht gejagt werden. Unsere Mitarbeiter meldeten den Vorfall der Polizei in Rothenburg.

Sachbeschädigung durch Jäger

Jäger P. besprühte eine unserer Wildkameras mit roter Farbe und flmte sich selbst dabei.

Unser Biologe schreibt an einem wissenschaftlich fundierten Aufsatz über kleine Beutegreifer und andere Arten in Wolfsrevieren. Dazu haben wir zu Forschungszwecken Wildkameras aufgehängt. Leider werden diese immer wieder gestohlen und auch beschädigt. Unter anderem wurde gegen den Vorsitzenden eines sächsischen Jagdvereines auch ein Verfahren eröffent. Günther P. hatte sich beim Besprühen unserer Wildkamera selber gefilmt und so konnten wir Anzeige gegen „bekannt“ erstellen. Das Verahren wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen Bezahlung der Kamera eingestellt.

Quellen: http://www.dbb-wolf.de

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/231389?fbclid=IwAR37pHuvwtRZO1AnUvT7cT81ocJv15xvfTmfbwCvDQHU_micQdx8fCsTu_c

Link zur Rissliste: https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR1k6-wbRgpZ0l9HbF9D1efU4AAaOrS-wPQ_enNHMTXz3MqQRPZ1Y8-laS8

 

Wölfe auch in Hessen wieder daheim – HLNUG mahnt Weidertierhalter zum Schutz ihrer Tiere an.

Nutztierhaltern in Hessen wird dringend empfohlen, ihre Weidetiere nach guter fachlicher Praxis mit standardgemäßen Stromzäunen zu schützen, denn es muss jederzeit überall in Hessen mit durchziehenden Wölfen gerechnet werden, schreibt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2019.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. halten Standardzäune in einer Höhe von nur 90 Zentimetern allerdings für nicht ausreichend. Auch eine Spannung von nur 2.000 Volt erachten wir als zu niedrig an. In anderen Bundesländern, in denen sich Wolfsrudel niedergelassen haben, werden nicht ohne Grund wolfsabweisende Netze in Höhe von 1,10 Metern, verstärkt mit einer zusätzlichen Litze sowie das Anbringen von Flatterbändern empfohlen. Auch wären 4.000 bis 10.000 Volt auf solchen Zäunen wirkungsvoller. Unsere Weidekontrollen in Wolfsgebieten wiesen allerdings nach, dass auf sehr vielen Zäunen gar kein Strom vorhanden war.

Indes fordern Weidetierhalter wohl, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Am 14. Oktober 2019 sei ein Landwirt bei Rotenburg-Seifertshausen/Landkreis Hersfeld-Rotenburg von Spaziergängern darüber informiert worden, dass ein totes Schaf weit abseits der Koppel gelegen hätte. Der Schafhalter hätte dann festgestellt, dass die gesamte Herde ausgebrochen war und ein weiteres Schaf sei später am Tag ebenfalls tot aufgefunden worden. Laut HLUNG lag der Verdacht nahe, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen sein könnte, weshalb ein geschulter Rissgutachter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hinzugezogen worden sei. An den toten Schafen sei jetzt eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen worden, d.h. die Tiere seien von einem Wolf getötet worden.

Ein weiterer Landwirt hatte am 04. Oktober drei tote Schafe vorgefunden. Ein weiteres Schaf musste durch den hinzugezogenen Tierarzt auf Grund seiner Verletzungen eingeschläfert werden, schreibt das HLUNG. Die Tiere seien ebenfalls durch einen Wolf getötet worden.

Hintergrund:
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg kam es seit Ende März 2019 bereits zu drei Vorfällen, bei denen Schafe nachweislich durch einen Wolf getötet wurden und zwar am 30.03.2019 bei Alheim/Licherode und am 14.06.2019 bei Ronshausen und am 04.10.2019 bei Dens-Nentershausen.
Mittlerweile ist genetisch bestätigt, dass es sich bei den Vorfällen in Dens-Nentershausen und einem getöteten weiblichen Rotwild (01.08.2019 bei Herlefeld, Schwalm-Eder-Kreis) um dieselbe Wölfin mit dem Laborkürzel GW1409f (GW= GrauWolf, 1409=fortlaufende Nr., f= weiblich) handelt.
Ob diese Wölfin auch für den jüngsten Fall in Seifertshausen verantwortlich ist, wird sich klären, wenn die weiteren genetischen Untersuchungen eine Individualisierung erlauben. Bisher gelang nur die genetische Zuordnung zur sogenannten mitteleuropäischen Flachlandpopulation.
Weitere Verdachtsfälle wurden untersucht, konnten aber genetisch nicht oder noch nicht bestätigt werden.

Im benachbarten Werra-Meißner-Kreis bei Schemmern hätte ein  Landwirt auf seinem Acker am 02.10.2019 per Handy einen Wolf gefilmt.

Am 19. Oktober 2019 fand ein Landwirt bei Poppenhausen/Abtsroda drei seiner Schafe tot auf der Wiese, eines der Tiere lag außerhalb der Koppel. Es lag der Verdacht nahe, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen war, weshalb der geschulte Rissgutachter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hinzugezogen wurde, schreibt das HLNUG in seiner Pressemitteilung.  An den toten Schafen sei eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen, d.h. die Tiere seien von einem Wolf getötet worden.

Im Landkreis Fulda kam es bereits am 15. April 2019 in Mittelkalbach zu einem Vorfall, bei dem mehrere Schafe nachweislich durch einen Wolf getötet wurden.  Dieses Tier wurde damals als Wölfin mit dem Laborkürzel GW1227f identifiziert (GW= GrauWolf, 1227=fortlaufende Nr., f= weiblich).
Diese Wölfin wurde allerdings am 29.09.2019 nachweislich auf der L3199 im Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis) überfahren.

Im Vogelsberg geht das HLNUG sogar fest davon aus, dass sich eine Wölfin dort niedergelassen hat

Am 03. September 2019 sei  vom Landwirt eines Milchviehbetriebs in Unter-Seibertenrod/Vogelsberg ein neu geborenes schwarzbuntes Kalb tot auf seiner Weide gefunden worden.

Das wenige Stunden alte weibliche Kalb hätte massive Fraßspuren an Rumpf und Hinterbeinen aufgewiesen, so dass der Verdacht nahegelegen hätte, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen sein könnte. An dem toten Kalb habe man eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen, d.h. es sei tatsächlich von einem Wolf getötet worden.

Hintergrund: Seit mindestens Mai 2019 hält sich nachweislich ein Wolf im Vogelsberg im Gebiet um Ulrichstein auf, schreibt das HLUNG in seiner Pressemitteilung. Das Tier wäre bereits mehrfach durch Zufalls-Fotografien und – an einem Reh-Riss auch genetisch – nachgewiesen worden. Weiterhin sei der Wolf im Rahmen eines aktiven Monitorings im Gebiet durch Fotofallen des HLNUG und durch Losungsproben (Kot des Wolfs) bereits mehrfach bestätigt worden.Wenn dasselbe Individuum über einen Zeitraum von sechs Monaten in einer Region nachgewiesen wird, geht die hessische Landesverwaltung davon aus, dass sich das Tier fest in Hessen niedergelassen hat.

Liste der Wolfsnachsweise in Hessen seit 2008 – https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolf?fbclid=IwAR3ERrBarUyQDNsR5laCoNiFajt_MHW_JljDzywQ-fLtoz3Vb5OBtRVYcOI

Quellen: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=276&cHash=ddc5aa3d1988a68c9f74edcc42af2226

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=274&cHash=7327aeb22e1e3be4e0b9dafbf0eba5f4

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=252&cHash=adefff53de796629571d630c92f9395f

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=254&cHash=b5def1279c36d768550d0dbeb0fdd660

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=260&cHash=d12c82f8b235dcbe489c626e5710519a

Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Welche „Journalisten-Bestie“ lässt sich eine derartige Headline einfallen?

Screenshot von einem Online-Artikel aus der Kreiszeitung. Update: 31.10.19 9.00 Uhr – Dei Kreiszeitung hat inzwischen wohl selbst festgestellt, wie daneben diese Headline war. Die Überschrift dieses Artikels ist so nur noch bei geteilten Inhalten in den sozialen Netzwerken zu sehen. https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/wolf-tot-erschossen-rodewalder-wolf-13181258.html?fbclid=IwAR1ZVApQ8cDOl_hm-okSikSgXn6bYCP8VmGyfYs_wgiHWr6oL2aL6roljEg

„Ist die Wolf-Bestie tot?“, betitelte die Kreiszeitung gestern einen Artikel über einen illegal erschossenen Wolf, der im Landkreis Verden auf einem Acker gefunden wurde. Der hinzugerufene Wolfsberater würde vermuten, dass es sich hierbei um Roddy handeln könnte. Das ist der Rüde, auf den der Niedersächsische Umweltminister Lies seit Jahresbeginn eine Jagd veranstaltet, die inzwischen Unsummen kostet. Über 200.000 Euro Kosten stehen einem „Schaden“ von nicht einmal 3.000 Euro gegenüber. Über dieses Missverhältnis berichtete die Kreiszeitung nicht. Ebenso wenig über die Tatsache, dass immer mehr Wölfe und auch Luchse illegal getötet werden. Selten können die Täter, die bislang immer aus Hobbyjägerkreisen stammten, wirklich dingfest gemacht werden. Und wenn, dann gibt es überschaubare Geldstrafen und Bewährungsstrafen.

Falschinformation, Hetze und desaströse Positionierung der Politik

Strafen, die die Wolfsmörder jedenfalls überhaupt nicht abschrecken. Nach offiziellen Angaben wurden neun Wölfe illegal erschossen. Die Dunkelziffer dürfte drei Mal so hoch sein, auch wenn das Umweltministerium sich in einem NDR-Artikel https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Tote-Woelfe-Schiessen-schaufeln-schweigen-,wolf4064.html?fbclid=IwAR34fd1hoPJgUO3_Ifwnf-cum1G9NBRTpEuCaBHXXi661nMVqk-M3YctOS nicht genauer äußern wollte.  Fakt ist, dass immer mehr Wolfsrudel einfach „verschwinden“.  In Niedersachsen laufen also Verbrecher frei herum, die auch gefährlich für Menschen werden könnten und es sogar bereits geworden sind. Während es keinen einzigen Angriff eines Wolfs auf Menschen seit ihrer Rückkehr nach Deutschland gab, kommen jedes Jahr um die 50 Menschen zu Tode oder erleiden schwere Verletzungen durch Hobbyjäger.

Eine Headline, die sorgsam und neutral und ethisch und angemessen gewählt worden wäre, müsste also lauten:

Welche Bestie killt Wölfe?

Tanja Z. schrieb folgendes in Facebook: Die Falschinformationen, Hetze und die desaströse Positionierung der Politik zum Thema Wolf provozieren so etwas.

Gemeint damit ist ein zweites Ereignis, das Tierfreunde und mitfühlende Menschen geradezu fassungslos zurücklässt. In Rostock erschoss ein Sondereinsatzkommando der Feuerwehr einen Hund. Als Grund gab man an, das Tier für einen Wolf gehalten zu haben. Es sei durch die Stadt gelaufen und beim Einkesseln durch die Einsatzkräfte hätte es geknurrt. Die gleichen Einsatzkräfte hatten kurz zuvor übrigens ein aus einem Zirkus entlaufenes Zebra erschossen. Bei dem in der Rostocker Innenstadt erschossenen Tier handelte es sich um Mr. Blue, einen Wolfshund, der wegen seiner Freundlichkeit stadtbekannt gewesen sein soll. https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Wolfshund-in-Rostocker-Innenstadt-erschossen-So-reagiert-die-Halterin-von-Mr.-Blue?fbclid=IwAR0OLLrMj59LRohLdIAv4pgYyGOfgjhFafX5lvkHTmL5KVlL9Abpwd1fb4U

Damit wird auch noch der Eindruck vermittelt, als wäre es legal, auf einen Wolf zu schießen. Wir sind gerade mitten in der Jungwolfwandersaison. Dabei kann es vorkommen, dass unerfahrene Jungtiere auch mal durch Städte oder Dörfer laufen können. Welches Tier, das so in die Enge getrieben wird, würde nicht knurren? Höchstwahrscheinlich würde sogar ein Labrador so reagieren. Aufklärung statt Hetze müsste also der Auftrag an die Medien sein. Wie es geht, zeigt die Initiative „Menschen für Wölfe“ mit diesem Artikel über wandernde Jungwölfe: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/blog/vorsicht-beim-autofahren-jungwölfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben den Artikel der Kreiszeitung beim Deutschen Presserat angezeigt. Jeder Bürger kann hier Berichte, die Fake-News bringen, oder gegen die Presseethik verstoßen, melden: Hier der Link:

https://www.presserat.de/beschwerde.html?fbclid=IwAR0NxyCLE7DcCDgiCnlo7IFeAW1UE3eyoJk4F8wH3ott3gzRvDT3iJtX8uQ

 

Update 01.11.19 Umweltministerium meldet, dass der Wolf nicht durch Schuss- sondern Bissverletzungen gestorben wäre und Olaf Lies macht nicht der Presse sondern Kommentierenden Vorwürfe

Umweltminister Lies veröffentlichte gestern noche ein Stellungnahme auf Facebook, in der er wohl kommentierenden Bürgern in den sozialen Medien Vorwürfe machte. Bürgerschelte statt Presseschelte? Ein Nogo, finden wir.  Wäre nicht auch der Wolfsberater zu kritisieren, der der Presse gegenüber eine Schusswunde erwähnt haben soll. Unsere Vorsitzende hat dies so auf der Seite von Lies kommentert: Zitat –

Statt Presseschelte Bürgerschelte? Sehr arm, Herr Lies. Sind es nicht gerade Sie, die mit Ihrem undurchsichtigen Gebaren Misstrauen säen? Was wollen Sie damit sagen, dass „ausschließlich der Staat“ handeln darf? Sind wir nun auf dem Weg in eine Diktatur? Dabei steht im Grundgesetz, dass es ein Auftrag an die Bürger ist, Widerstand leisten sobald Recht zu Unrecht wird. Und dass 200.000 Euro für eine Jagd auf einen Wolf verpulvert werden, und nun kein Geld mehr für Zäune für Weidetierhalter da ist, soll eine rechtsstaatliche Maßnahme sein? Viele Menschen werden wohl diese Ergebnisse aus Berlin anzweifeln. 

Hier ein Screenshot des Threads von Umweltminister Lies: