Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden – Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Eine gute Nachricht aus NRW: Schäfer Opriel ist gestern auch in der Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gescheitert. Weder muss Wölfin Gloria umgesiedelt werden, noch darf sie abgeschossen werden. Es seien keine ernsten Schäden zu erwarten, hieß es u. a. in der Urteilsbegründung. Außerdem hätte er wohl die Schutzmaßnahmen oft nicht angewendet, bzw. ausgeschöpft. Damit ist hoffentlich der Kleinkrieg dieses Hobbyschäfers gegen die Wolfsfamilie dort zu Ende.

Bei „Schermbeck-Online“ gibt es einen Vieo-Bericht https://schermbeck-online.de/wold-keine-entnahme-von-woelfin-gloria-statements-nach-dem-urteil/

mit O-Tönen des Hobbyschäfers sowie seinem Anwalt Steinkühler. Übrigens ist Opriels Anwalt Steinkühler Mitglied der Grünen und er war für Schermbeck auch als Bürgermeisterkandidat aufgestellt. Wird sich dieser Poltiker andere Umweltminister der Grünen wie UM Albrecht aus SH, der Wolf Dani erschießen lassen wollte oder UM Wenzel, der Wolf Kurti in Niedersachsen erschießen ließ sowie UM Siegesmund aus Thüringen, die die Mischlingswelpen erschießen ließ, künftig quasi als Beispiel nehmen wollen? Unklar. Es scheint aber ganz so, als wollten auch immer mehr Politiker der Grünen mit einer Politik für die Jagd- und Agrarlobby liebäugeln.

Auch die Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) freut sich über das Urteil aus Düsseldorf: „Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV bestätigt hat,“ heisst es in einer Pressmitteilung des LANUV von heute.

„Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV bestätigt hat. Mit der heutigen Gerichtsentscheidung ist die Arbeit jedoch nicht gemacht. Um die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf sicherzustellen, ist es unerlässlich, den empfohlenen Herdenschutz auf der gesamten Fläche des Wolfsgebiets Schermbeck möglich zu machen. Herdenschutz war, ist und bleibt das Gebot der Stunde. Dort, wo die Zäunung bisher nicht ausgereicht hat, um die Herden zu schützen, sind weitere Alternativen wie der Einsatz von Nachtpferchen und Herdenschutzhunden zu prüfen“, kommentiert Umweltministerin Ursula Heinen-Esser das Urteil.

Gloria keine Problemwölfin

Nach den bisherigen Erkenntnissen und Einschätzungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) könne eine Verhaltensauffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck nicht belegt werden. Übergriffe auf Haus- und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bieten würde. Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, dass sich die Wölfin darauf spezialisiert hätte, empfohlene Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt.

Bestätigt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auch, dass vor einem Abschuss eines Wolfes der Einsatz von Alternativen zu prüfen ist, dazu gehört die Umsetzung umfassender Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere Zäune. Die Alternativenprüfung gibt das Bundesnaturschutzgesetz zwingend vor. Vor diesem Hintergrund drohe bei Realisierung dieser Maßnahmen kein ernster wirtschaftlicher Schaden für Schafhalter, die die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen verwirklichen.

Herdenschutz wirklich umsetzen

Als weitere Alternativen würden mit Unterstützung des Landes und des Kreises Wesel bereits Herdenschutzhunde und nächtliches Aufstallen erfolgreich in Betrieben in Schermbeck realisiert. Seitdem gebe es an den entsprechenden Weiden keine Übergriffe mehr.

Auch losgelöst von Wölfin GW954f  (Gloria) wären schon weitere Wölfe nach Nordrhein-Westfalen gekommen und es würden weitere folgen. Mit Blick auf die Rückkehr des Wolfes müsse am Ziel an einer ausreichenden Sicherung der Weiden festgehalten werden. „Gemeinsames Ziel aller Beteiligten muss es sein, sowohl den Wolf, als auch die Weidetiere zu schützen. An einer Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf führt in Europa kein Weg vorbei. Wir werden gemeinsam mit dem Bund und den Bundesländern den Herdenschutz weiterentwickeln“, so Heinen-Esser.

Darüber hinaus wird zwischen Bund und Ländern ein „Praxisleitfaden Wolf“ abgestimmt. Auch dieser wird wichtige länderübergreifende Empfehlungen im Umgang mit dem Wolf geben, unter anderem zu der Fragestellung, wann ein Wolf als „problematisch“ in Bezug zur Weidetierhaltung einzustufen und wie mit ihm umzugehen ist.

Hier die Pressemittelung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/verwaltungsgericht-weist-klage-auf-entnahme-der-woelfin-gw954f-gloria-im-wolfsgebiet-schermbeck-ab-1620314698

Dazu ist auch die Antwort der EU auf die Beschwerde von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu den heimlichen Wolfsjagden in Niedersachsen, interessant: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/05/02/geheimes-wolfsgemetzel-klatsche-von-der-eu-fuer-niedersachsens-umweltminister-lies-spd/