Aiwanger (FW) zu Grünen und Bund Naturschutz: „Haltet die Klappe“

In Sachen  Klage gegen die Bayerische Wolfsverordnung scheinen die Nerven von Hubert Aiwanger blank zu liegen, denn in einem Twitter-Thread legte der Chef der Freien Wähler in Bayern und zugleich stellvertretender Ministerpräsident, so richtig los. Dabei war doch eigentlich von Anfang an klar, dass Söders (CDU/CSU) Vorstoß, Wölfe in Bayern leichter abzuschießen, gegen EU-Recht und Deutsches Naturschutzrecht verstößt. Sogar ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bewertet dies so.

Der Bund Naturschutz (BN) klagt gegen die neue bayerische Wolfsverordnung.  Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht nach wie vor streng geschützt. Bisher durften Wölfe nur abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen, oder die öffentliche Sicherheit gefährdeten – unter anderem, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern, oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden, oder Stallungen gesehen werden. Laut der neuen Wolfsverordnung ist der Abschuss nun auch möglich „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher, oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ – dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe nun geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten“ ein einziges Nutztier töten.

Beispielbild Wölfe ©Brigitte Sommer

 

„Ein Riss reicht“, so der markige Spruch von Markus Söder.  „Nicht schützbare Weidegebiete“ sind laut Verordnung Gebiete, „bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich, oder nicht zumutbar ist“. Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür im Freistaat die Bezirksregierungen zuständig.

Welche Weiden nun als „zumutbar schützbar“ eingestuft werden – und welche nicht, genau darüber streiten Bund Naturschutz und Staatsregierung. Der Bund Naturschutz ist der Auffassung, dass es bei einigen Flächen, die von staatlicher Seite als „nicht schützbar“ eingestuft worden sind,  doch Zaune errichtet werden können.

 

 

Screenshot eines Twittereintrages von Aiwanger (FW) vom 19.05.23

 

Nun setzt Hubert Aiwanger Söders markigen Sprüchen mit seinem Twitter-Beitrag noch eines drauf. Man könnte darüber schmunzeln, wenn nicht angedeutet werden würde, dass Aiwanger wohl Recht und Gesetz egal sein könnten.

 

Gutachten: Bayerns Wolfsverordnung ignoriert Bundes- und EU-Recht

Die seit Mai gel­ten­de baye­ri­sche Wolfs­ver­ord­nung wi­der­spricht dem gel­ten­den Bun­des- und EU-Recht. Zu die­sem Er­geb­nis kommt eine 16-sei­ti­ge Aus­ar­bei­tung des Wis­sen­schaft­li­chen Dienstes des Bun­des­ta­ges, der der Deut­schen Pres­se-Agen­tur vor­liegt. Kon­kret mo­niert das Gut­ach­ten, dass die baye­ri­sche Ver­ord­nung die Ent­nah­me eines Wol­fes nach dem ers­ten Riss eines Wei­de­tie­res er­mög­licht.

 

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/27/klage-koennte-soeder-populismus-schnell-den-garaus-machen/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-naturschutz-klagt-gegen-bayerische-wolfsverordnung,Tdk3yXL

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/gutachten-bayerns-wolfsverordnung-ignoriert-bundes–und-eu-recht

Klage könnte Söder-Populismus schnell den Garaus machen

Seit das Bayerische Kabinett am Dienstag eine Verordnung zum leichteren Abschuss von Wölfen beschlossen hat, sind viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde in Sorge. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten den aktuellen Vorstoß von Söder für nichts anderes als Populismus, weil er sowohl gegen EU- als auch Deutsches Recht verstößt. Am 1. Mai soll die Verordnung in Kraft treten.  Der Bund Naturschutz erwägt eine Klage. Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt dies ausdrücklich.

In einem wirklich sehr lesenswerten Interview mit dem BR kritisiert Uwe Friedel vom Bund Naturschutz Bayern in Nürnberg Söders Vorstoß.  Er sei überzeugt, dass man Landwirten bereits vor Jahren die Wahrheit hätte sagen müssen: „All die Versprechungen, dass es Bejagung gibt, dass es mehr Abschüsse gibt und dass wir das Problem allein mit dem Gewehr lösen, das tritt so einfach nicht ein.“ Vielmehr müsse alles getan werden, um einen Herdenschutz der Weidetiere durchzusetzen.“ so Friedel im BR-Interview.

Dieser Meinung sind wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch. Solange Abschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange werden sich auch schwarze Schafe darum bemühen, Gründe für Abschüsse zu schaffen, und sei es selbst mit der Provokation von Rissen.

Beispielfoto Wölfe ©Brigitte Sommer

Dumme Almbauern?

Friedel fordert mehr Bildung für die Almbauern. Wir meinen, das Problem liegt eher in der Herzensbildung, denn Mitgefühl und Empathie haben zunächst nichts mit Bildung an sich zu tun. Vielmehr ist eine Bereitschaft, die Natur als Ganzes zu sehen und Mitgeschöpfe auch Platz einzuräumen, wichtig. Viele Almbauern verstehen ihre Arbeit in diesem Sinne, aber einige besonders laute Kollegen und Kolleginnen lassen sich von Politik und teilweise auch von ihren eigenen Verbänden auf einen Stellvertreterkrieg gegen einen Beutegreifer hineintreiben, der für ihre wirtschaftlich immer schwieriger werdende Situation nichts kann. Fakt ist es, dass viele Bundesländer Sondertöpfe der EU für Herdenschutz gar nicht abgerufen haben, oder die Beratung so kompliziert machen, dass viele Bauern vor der Beantragung kapitulieren. Ein weiteres Problem sind Subventionen, die vor allem an die gehen, die viel Land haben. Kleinbauern bleiben auf der Strecke.

Seltsam finden wir es auch, dass sowohl Söder, als auch Aiwanger entgangen zu sein scheint, dass jährlich viel mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Abstürze ums Leben kommen, als durch Wolfsrisse. Dazu kommt, dass in Bayern eine lächerliche geringe Anzahl von Wölfen lebt.

Wer ist radikal?

Friedel distanziert sich im BR-Interview von so genannten „radikalen“ Tierschützern. Zitat: „Wir sind ein Naturschutzverband und kein Tierschutzverband. Der Vorschlag, JJ4 (Bärin) in Freiheit zu entlassen, erschreckt mich. Hier hätte ich die Befürchtung, dass wieder ein Unfall passiert. Und das muss auf jeden Fall ausgeschlossen werden.“ Grundsätzlich wichtig sei, dass die unterschiedlichen Interessenparteien ins Gespräch kommen. Man sei sich in vielen Bereichen nicht einig, aber es gäbe sicher auch Schnittmengen.“

Wir bedauern, dass Friedel andere Ansichten als „radikal“ einstuft, begrüßen aber ausdrücklich das Einräumen von Schnittmengen mit Tierschützern und Tierrechtlern. Wir reichen hier dem Bund Naturschutz gerne die Hand. Früher gab es einmal eine Streitkultur bei der unterschiedliche Meinungen diskutiert werden konnten. Heute werden andere Meinungen meist von bestimmten Mitgliedern von  „stärkeren Verbänden“ gecancelt und es wird gehetzt.

Über die unterschiedlichen Ansichten von Natur- und Artenschützern gegenüber Tierschützern und Tierrechtlern hatten wir hier bereits berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/07/29/starke-frauen-fuer-einen-starken-naturschutz-gestern-heute-und-morgen/

Die meisten Streitereien ergeben sich aus den unterschiedlichen Ansichten.

Die Bayerische Wolfsverordnung ist nichts als heiße Luft

Der „Schutz des Menschen und der öffentlichen Sicherheit“ sieht den Abschuss von Wölfen vor, die sich beispielsweise „mehrfach Menschen außerhalb von Fahrzeugen auf unter 30 Meter nähern“ oder „über mehrere Tage hinweg in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften oder von Menschen genutzten Gebäuden oder Ställen gesehen werden“.

Laut Paragraf 2 soll es auf Almen in Zukunft bereits für den Abschuss eines Wolfs genügen, wenn er ein Schaf, eine Ziege oder ein anderes Nutztier reißt. Überschrieben ist Paragraf 2 mit den Worten „Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden“.

Dazu schreibt die Süddeutsche: „Zuständig für die Wolfsabschüsse sollen nach Söders Willen künftig die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) an den Landratsämtern sein, und zwar sowohl was die Anordnung der Abschüsse, als auch die Auswahl der Jäger anbelangt. Die Kadaver der erlegten Wölfe müssen allerdings am Landesamt für Umwelt (LfU) abgeliefert werden. Gemäß Paragraf 4 tritt die Verordnung am 1. Mai 2023 in Kraft, so wie das Söder vergangene Woche angekündigt hatte.

Dem BN zufolge ist die neue Verordnung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Und zwar in vielfacher Hinsicht. Deshalb gab sich auch BN-Chef Mergner zuversichtlich, dass die Gerichte die neue Verordnung rasch kassieren werden. Als einen Grund nannte Mergner, dass Bestimmungen zu pauschal und abstrakt seien. So sei es nicht automatisch eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen, wenn sich ihnen ein Wolf auf weniger als 30 Meter nähert, oder sich wiederholt in der Nähe von Ortschaften oder Gehöften sehen lässt.

Das aber ist es nicht allein. Die Staatsregierung dürfe die Entscheidung über etwaige Wolfsabschüsse nicht an die Naturschutzbehörden an den Landratsämtern delegieren. „Bei allem Respekt vor den Mitarbeitern der UNB“, sagte der BN-Chef. „Das übersteigt ihre Kompetenz und steht in Widerspruch zu allen Vorgaben der Naturschutzgesetze.“

 

Hier ist das Interview mit dem BR zu lesen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-naturschutz-wolf-problem-nur-mit-gewehr-nicht-zu-loesen,TcYglTF?fbclid=IwAR0tOcrRuSesYh0y3vsLu0D3g2H_qcqP2EnBrhYLBVppLRMhg-S388xBLUk

Weiterer Hintergrund dazu: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-woelfe-abschuss-markus-soeder-bund-naturschutz-bauern-1.5821068?fbclid=IwAR2GSntFlIZpdDIGc7f3BAmBCF_T9atRE3LPjUVOc64uz4Vm-2HOPCEUin8