Alle Schießgenehmigungen außer Kraft – Schluss mit Wolfsjagden in Niedersachsen

Es ist eine Sensation: Umweltminister Lies (SPD) muss kuschen, aber niemand scheint bisher diese neue Entwicklung groß mitbekommen zu haben. Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen sind überhaupt keine Abschussgenehmigungen auf Wölfe in Niedersachsen mehr in Kraft. Eine entsprechende Pressemitteilung der Grünen gab dies noch vor Ostern bekannt. Im Klartext: endlich können nicht nur die Cuxlandwölfe sondern auch die Rodewaldfamilie und viele weitere Wolfsfamilien wieder in Ruhe leben. Auch für unsere Aktiven von Wolfsschutz-Deutschland e.V. heisst dies, endlich aufatmen zu können.

Die Grüne Landtagsfraktion hat vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg per Verfassungsklage erreicht, dass die vom Land erteilten Abschussgenehmigungen von Wölfen nicht mehr vollständig geheim bleiben dürfen. Die Landesregierung hatte die Verfassung gebrochen, als sie Auskünfte über Zahl und Begründung der Abschussgenehmigungen verweigerte. Außerdem hat das VG Oldenburg eine von Umweltminister Lies erteilte pauschale Abschussgenehmigung für zwei Wolfsrudel im Raum Cuxhaven und Osterholz als voraussichtlich rechtswidrig gestoppt. Die Antwort auf eine Anfrage, die die Grünen nach dem OVG-Urteil an die Landesregierung gerichtet haben, zeigt nun, dass keine Abschussgenehmigungen mehr in Kraft sind und die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe deutlich zurückgegangen ist.

Endlich ein Lieben in Frieden für Wölfe in Niedersachsen? ©Brigitte Sommer

Fünf Abschüsse, fünf Mal der falsche Wolf

Wie die Antwort auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Imke Byl zeigt, geht in Niedersachsen die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe stetig zurück. 2020 wurden noch 1144 Schafe von Wölfen getötet. 2021 waren es 499 (56 % Rückgang). 121.260,67 Euro Schadenersatz wurden 2021 für die Risse gezahlt. An Fördermitteln wurden 3,748 Mio. Euro im Jahr 2020 und 3,776 Mio. Euro im Jahr 2021 an Tierhalter*innen für Präventionsmaßnahmen ausgezahlt. Zum Zeitpunkt der Klage der Grünen-Landtagsfraktion waren acht Abschussgenehmigungen für Wölfe in Kraft. Seit Frühjahr 2021 wurden vier weitere Abschussgenehmigungen erteilt. Aktuell sind auch aufgrund der Klage und der Prüfung der EU-Kommission keine Abschussgenehmigungen in Kraft.

Bei bislang fünf Abschüssen in der Amtszeit Lies wurde in keinem Fall das gesuchte Tier geschossen, in zwei Fällen sogar Welpen. Die EU-Kommission hat in einem Schreiben an die Grüne Fraktion die Zweifel an der Niedersächsischen Wolfsverordnung gemäß EU-Recht bestätigt und auf ablehnende Gerichtsurteile zu Wolfsabschüssen hingewiesen.

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bei allen Abschüssen Strafanzeige gegen Umweltminister Lies (SPD) und die ausführenden Personen gestellt. Weiterhin haben wir uns auch bei der EU beschwert.

Ein Ende des Abschusswahns?

Ferner führen die Grünen in ihrer Pressemitteilung auf, dass statt willkürlichen Schüssen nur echte Problemwölfe erschossen werden sollten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind dagegen der Ansicht, dass gar keine Wolfsabschüsse erlaubt werden sollte, da dies nur Begehrlichkeiten nach Rissprovokationen zur Erlangung von Wolfsabschüssen und Problemwolfkreationen nach sich zieht. Wie der Rückgang von Rissen ja deutlich macht, wirkt der Schutz von Weidetieren.

Ein neuer Antrag auf Abschuss liegt schon wieder vor

Es liegt allerdings bereits schon wieder ein neuer Antrag auf einen Abschuss eines Wolfs in Niedersachsen vor. Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde dürfen also nicht nachlassen, in ihrem Bemühungen, die Wölfe zu schützen. Immerhin hat die Klage der Grünen wohl tatsächlich den geheimen Wolfsjagden in Niedersachsen ein Ende bereitet. Falls dem Antrag stattgegeben wird, wird es also wieder die Möglichkeit geben, juristische Schritte zu unternehmen.

Diese Entscheidung wirft unserer Meinung nach auch ein Schlaglicht auf die Wolfsverordnung in NRW und die Begehrlichkeiten von Wolfsabschüssen in Rheinland-Pfalz.

 

Hier die Anfrage der Grünen mit der Beantwortung: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F12500/11001-11500/18-11073.pdf

Hier die Pressemitteilung der Grünen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/gruene-herdenschutz-wirkt-deutlich-weniger-nutztierrisse-durch-woelfe.html

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy und holt Jäger mit ins Boot – Wolfsschutz Deutschland e. V. droht mit Anzeige

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlängerte jetzt nicht nur erneut den Schießbefehl auf Wolf Roddy, sondern er will gleich auch noch die Jäger mit ins Boot holen.  Künftig will Lies sogar Wölfe nach Quote abschießen und er will dazu eine eigene Wolfsverordnung kreieren. Dies würde gegen EU-Recht sowie Tierschutzrecht verstoßen, finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Anzeige gegen Minister und Jäger erstatten, sollten Roddy oder andere Wölfe erschossen werden.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) bat am 28. November auf der Jahresversammlung des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) in Bad Fallingbostel die Jäger in Niedersachsen um Mithilfe beim Thema Wolf, steht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.  Zitat aus der PM:  „Wir müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auch eine ausreichende rechtliche Absicherung für die Jäger garantiert“, sucht Lies den Schulterschluss mit den Jägern. Wenn die rechtliche Grundlage für die Entnahme eines Wolfs gegeben ist, dann geht dies nach Ansicht von Lies nicht ohne Unterstützung der Jäger. „Ich bin froh, dass wir den Dialog dazu konsequent führten“, so der Umweltminister, der zugleich auf den gesetzlich „sehr engen Rahmen“ beim Thema Wolfsentnahme hinwies.

Das halten wohl die Wölfe von dem Vorhaben des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. ©Brigitte Sommer

Strafanzeige gegen Lies und Jäger

Anscheindend möchte Lies diesen engen gesetzlichen Rahmen so schnell wie möglich aushebeln. Mit „rechtlicher Grundlage“ spielt Lies wohl auch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) an, die von seiner Amtskollegin, Bundesumweltministerin Schulze entworfen worden war und für die demnächst im den Bundestag abgestimmt werden soll. Hier unsere Stellungnahme dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/02/stellungnahme-an-den-umweltausschuss-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-aenderung-des-45-abs-7-bnschg-lex-wolf/

Am Montag, den 09.12.19,  findet eine öffentliche Anhöhrung zur „Lex Wolf“ in Berlin statt.  Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gerät indes selbst unter Druck, denn in einer Rüge kreidet ihr der Bundesrechnungshof an, hunderte Millionen Euro für Berater ausgegeben zu haben. Mit diesem Geld hätte man sämlichen Weidetierhaltern in ganz Deutschland wolfsabweisende Zäune bezahlen können.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage eines Naturschutzvereins gegen die Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden. Obwohl es hier wohl noch kein abschließendes Urteil gibt, lässt Lies weiter Jagd auf Wolf Roddy machen. Sollten hier Jäger tatsächlich mit an der Jagd beteiligt werden und der Wolfsrüde oder ein anderer Wolf erschossen werden, erstatten wir von Wolfsschutz Deuschland e. V. Strafanzeige, sowohl gegen die ausführende Person, als auch gegen Umweltminister Lies.

Weiter heisst es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass mit der Förderung  ja schon die Beschaffung von wolfsabweisenden Zäunen – zum Beispiel bei Schafen – ermöglicht werde. Aber man könne nicht überall in Niedersachsen entsprechende Zäune aufstellen. Gerade an den Deichen sei schon aus technischen Gründen ein solcher Schutz nicht möglich. Und im Gegensatz dazu könne sich eine Rinderherde „zum Teil selbst schützen“, so Lies.

Wie bitte? Selbstverständlich ist eine Weidetierhaltung hinter wolfsabweisenden Zäunen auch an und auf Deichen möglich.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Umweltminister Lies scheint auch in Bezug auf Rinderhaltung leider völlig faktenresistent oder lobbygesteuert zu sein. Unsere heutigen, hochgezüchteten Rinderrassen haben es verlernt, ihre Kälber zu verteidigen. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die meisten Kühe auch noch enthornt werden. Wölfe sind Opportunisten. Sie können sehr schnell einschätzen, ob ein Kalb fit ist oder nicht. Wie soll ein Wolf wissen, dass Schaf „erlaubt“ ist und Rind nicht? Zumal das Umweltministerium ja bereits selber Zäune für Rinder in die Förderkulisse mit Billigkeitsleistungen mit hineingenommen hatte. Wolfsexpertin Dr. Marion Ebel bestätigt diese Fakten auch noch einmal in einem Interview in der Sendung „Hallo Hessen“ – ab Minute 10 zu hören und zu sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/hallo-hessen/sendungen/hallo-hessen–woelfe-in-hessen,sendung-75300.html

Weidetierhaltung vor Naturschutz

Wichtig sei, dass jetzt zügig die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werde, die „Lex Wolf“, um einen rechtsicheren Rahmen für die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme zu erhalten – von einzelnen, auffälligen Tieren, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Zitat: „Im Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf müssen wir am Ende immer die Zukunft der Weidetierhaltung in Niedersachsen sichern“, so Lies. „Auf dieser Basis werden wir vorgehen. Klar ist aber auch, der hohe Schutzstatus des Wolfs grenzt den rechtlichen Rahmen ein.“

Lobby für Jäger – Lies will Wölfe nach Quote schießen

Das Ziel müsse lauten: Über eine Ausnahmegenehmigung oder mit einer Quote wie in Frankreich einzelne Wölfe zu entnehmen. Das Ministerium arbeite gerade an einer Wolfsverordnung, die ein Raster definiere für künftiges Vorgehen, auch „um die Jäger einzubinden. Denn ich brauche ihre Unterstützung“, betonte Lies. „Ich möchte die Jäger rechtlich absichern, so dass ihnen kein Problem entsteht. Und: Wenn wir über einen Abschuss entscheiden, dann gehört es dazu, dass die Gesellschaft diese Entscheidung auch akzeptiert“, so der Umweltminister. Er werde „für dieses Modell überall werben im Sinne der Jäger“.

Eine Lies´sche Wolfsverordnung würde, wie er sie plant, nach unserer Ansicht genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes. Es gehört ebenso zu einer demokratischen Gesellschaft, dass Poltiker dann auch entsprechende Anzeigen und Klagen von Naturschutzverbänden akzeptieren müssen. Im Sinne der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Naturschutzes.

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-bittet-jager-um-unterstutzung-beim-wolf-verordnung-fur-entnahme-im-notfall-geplant-183081.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltministerium-gibt-offenbar-hunderte-millionen-euro-fuer-berater-aus-a-1293985.html