Fachkritik deckt auf: EU-Wolfsplan ist ein Skandal!

Wir wir bereits mehrfach berichteten, will die Europäische Kommission unseren Wölfen ihren Schutzstatus entziehen – aber auch Rechtsexperten schlagen jetzt Alarm! Am 7. März 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den strengen Schutzstatus der Wölfe unter der Habitat-Richtlinie abzuschaffen. Aus Anhang IV, wo Wölfe nur unter klaren Bedingungen getötet werden dürfen, sollen sie ins schwache Anhang V verschoben werden. Doch Fachleute wie Floor Fleurke, Arie Trouwborst und die Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) zerreißen diesen Plan in der Luft – rechtlich, wissenschaftlich und ethisch. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Diese Kritik muss jeder erfahren. 

Fleurke und Trouwborst: Recht wird gebrochen

Die Experten Floor Fleurke und Arie Trouwborst nennen den Vorschlag „bemerkenswert mangelhaft“. Ein zentraler Punkt: Die Kommission umgeht das Gesetz. Artikel 19 der Habitat-Richtlinie fordert Einstimmigkeit im Rat, um Anhang IV zu ändern – das schützt Wölfe vor politischem Opportunismus. Doch die Kommission will mit qualifizierter Mehrheit über Artikel 192(1) AEUV entscheiden. Fleurke und Trouwborst betonen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2024 klargestellt, dass Artikel 19 gilt (Fall C-601/22). Der EuGH sagt auch: Geschützte Arten müssen vor Verschlechterung bewahrt werden (Fälle C-473/19, C-474/19). Die Experten warnen: Wenn das so läuft, könnte der EuGH den Vorschlag wegen fehlender Zuständigkeit oder Verfahrensfehlern kippen. Sie erinnern an die Fitnessprüfung 2017: Die Richtlinie war „zweckmäßig“, Änderungen unnötig!
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wissenschaft wird missachtet

Fleurke und Trouwborst kritisieren weiter: Der Vorschlag hat „keine solide wissenschaftliche Grundlage“. Der EuGH verlangt „rigorose Daten“ und das Vorsorgeprinzip (Fall C-674/17). Ohne Beweis für einen „günstigen Erhaltungszustand“ darf nichts geändert werden – bleibt Unsicherheit, muss der Schutz bleiben (Fall C-436/22). Doch die Kommission liefert nichts Stichhaltiges. Ihr Bericht von 2023 (Blanco & Sundseth) zählt 20.300 Wölfe – kaum mehr als die 19.400 von 2022. Anmerkung: Zumal die Zahlen nach den Wolfsmassackern in der Schweiz, Norwegen und Schweden 2024/25 schlechter aussehen werden. Die LCIE nennt das „verfrüht und fehlerhaft“ – die Daten sind inkohärent! Fleurke und Trouwborst fügen hinzu: Schäden an Nutztieren sind „sehr gering“, keine tödlichen Angriffe auf Menschen seit 40 Jahren. Anhang IV erlaubt ohnehin Schutzmaßnahmen – warum dann herabstufen?

LCIE: Ein gefährlicher Rückschritt

Die LCIE, eine Fachgruppe der IUCN, verstärkt die Kritik: Der Plan ist „nicht gerechtfertigt“. Sie sagen: Eine Herabstufung braucht „solide Beweise“ und klare Ziele, nicht Politisierung. Doch die Kommission ignoriert das – sie gibt Interessengruppen nach, nicht der Vorsorge. Die LCIE betont: Der Fokus muss auf lokalen Populationen liegen (bestätigt durch EuGH, Fall C-601/22), nicht auf einem pauschalen Schritt für ganz Europa. Sie warnen: Soziale Konflikte, die die Debatte treiben, werden durch Herabstufung nicht gelöst – einige freuen sich, andere werden wütend. Fleurke und Trouwborst stimmen zu: Das widerspricht „ökologischen und ethischen Erkenntnissen“ und dem Ziel, Mensch und Wildtiere zusammenzubringen.

Täuschung ums Berner Übereinkommen

Fleurke und Trouwborst decken noch mehr auf: Die Kommission behauptet, das Berner Übereinkommen zwinge zur Änderung – eine „irreführende Aussage“! Das Übereinkommen erlaubt strengeren Schutz (Artikel 12), wie beim Luchs, der in Anhang III des Übereinkommens und Anhang IV der Richtlinie steht. Die LCIE unterstützt das: Änderungen müssen „kohärent und wissenschaftlich“ sein (Empfehlung Nr. 56, 1997). Doch die Kommission handelt willkürlich – ein „Rückfall in menschenzentriertes Denken“, sagen die Experten.

Wir machen stark mit Fakten!

Die Fachkritik ist eindeutig: Der EU-Plan ist ein Angriff auf Recht und Wissenschaft! Fleurke, Trouwborst und die LCIE zeigen: Die Kommission ignoriert Gesetze, Daten und den Fortschritt hin zu einem friedlichen Miteinander. Deshalb rufen wir euch auf:
  • Informiert euch: Lest die Kritik – sie gibt uns Recht!
  • Verbreitet sie: Teilt diesen Artikel – jeder muss das wissen!
Floor Fleurke ist außerordentliche Professorin für europäisches Umweltrecht an der Tilburg Law School.
Arie Trouwborst ist Professor für Naturschutzrecht an der Tilburg Law School und außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der North-West University in Südafrika.

Quelle und kompletter Original-Artikel in englischer Sprache: https://www.europeanlawblog.eu/pub/7w4ku9b6/release/1?fbclid=IwY2xjawJV9D9leHRuA2FlbQIxMQABHRWfi58mBVlSdp0WfjOwTtlhNgY3-T0Q6wA8ojp3wgvpvFZ25T2D5ovZnQ_aem_fCBesUZ4VPzrVoYpCI8OaA

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Alle Schießgenehmigungen außer Kraft – Schluss mit Wolfsjagden in Niedersachsen

Es ist eine Sensation: Umweltminister Lies (SPD) muss kuschen, aber niemand scheint bisher diese neue Entwicklung groß mitbekommen zu haben. Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen sind überhaupt keine Abschussgenehmigungen auf Wölfe in Niedersachsen mehr in Kraft. Eine entsprechende Pressemitteilung der Grünen gab dies noch vor Ostern bekannt. Im Klartext: endlich können nicht nur die Cuxlandwölfe sondern auch die Rodewaldfamilie und viele weitere Wolfsfamilien wieder in Ruhe leben. Auch für unsere Aktiven von Wolfsschutz-Deutschland e.V. heisst dies, endlich aufatmen zu können.

Die Grüne Landtagsfraktion hat vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg per Verfassungsklage erreicht, dass die vom Land erteilten Abschussgenehmigungen von Wölfen nicht mehr vollständig geheim bleiben dürfen. Die Landesregierung hatte die Verfassung gebrochen, als sie Auskünfte über Zahl und Begründung der Abschussgenehmigungen verweigerte. Außerdem hat das VG Oldenburg eine von Umweltminister Lies erteilte pauschale Abschussgenehmigung für zwei Wolfsrudel im Raum Cuxhaven und Osterholz als voraussichtlich rechtswidrig gestoppt. Die Antwort auf eine Anfrage, die die Grünen nach dem OVG-Urteil an die Landesregierung gerichtet haben, zeigt nun, dass keine Abschussgenehmigungen mehr in Kraft sind und die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe deutlich zurückgegangen ist.

Endlich ein Lieben in Frieden für Wölfe in Niedersachsen? ©Brigitte Sommer

Fünf Abschüsse, fünf Mal der falsche Wolf

Wie die Antwort auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Imke Byl zeigt, geht in Niedersachsen die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe stetig zurück. 2020 wurden noch 1144 Schafe von Wölfen getötet. 2021 waren es 499 (56 % Rückgang). 121.260,67 Euro Schadenersatz wurden 2021 für die Risse gezahlt. An Fördermitteln wurden 3,748 Mio. Euro im Jahr 2020 und 3,776 Mio. Euro im Jahr 2021 an Tierhalter*innen für Präventionsmaßnahmen ausgezahlt. Zum Zeitpunkt der Klage der Grünen-Landtagsfraktion waren acht Abschussgenehmigungen für Wölfe in Kraft. Seit Frühjahr 2021 wurden vier weitere Abschussgenehmigungen erteilt. Aktuell sind auch aufgrund der Klage und der Prüfung der EU-Kommission keine Abschussgenehmigungen in Kraft.

Bei bislang fünf Abschüssen in der Amtszeit Lies wurde in keinem Fall das gesuchte Tier geschossen, in zwei Fällen sogar Welpen. Die EU-Kommission hat in einem Schreiben an die Grüne Fraktion die Zweifel an der Niedersächsischen Wolfsverordnung gemäß EU-Recht bestätigt und auf ablehnende Gerichtsurteile zu Wolfsabschüssen hingewiesen.

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bei allen Abschüssen Strafanzeige gegen Umweltminister Lies (SPD) und die ausführenden Personen gestellt. Weiterhin haben wir uns auch bei der EU beschwert.

Ein Ende des Abschusswahns?

Ferner führen die Grünen in ihrer Pressemitteilung auf, dass statt willkürlichen Schüssen nur echte Problemwölfe erschossen werden sollten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind dagegen der Ansicht, dass gar keine Wolfsabschüsse erlaubt werden sollte, da dies nur Begehrlichkeiten nach Rissprovokationen zur Erlangung von Wolfsabschüssen und Problemwolfkreationen nach sich zieht. Wie der Rückgang von Rissen ja deutlich macht, wirkt der Schutz von Weidetieren.

Ein neuer Antrag auf Abschuss liegt schon wieder vor

Es liegt allerdings bereits schon wieder ein neuer Antrag auf einen Abschuss eines Wolfs in Niedersachsen vor. Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde dürfen also nicht nachlassen, in ihrem Bemühungen, die Wölfe zu schützen. Immerhin hat die Klage der Grünen wohl tatsächlich den geheimen Wolfsjagden in Niedersachsen ein Ende bereitet. Falls dem Antrag stattgegeben wird, wird es also wieder die Möglichkeit geben, juristische Schritte zu unternehmen.

Diese Entscheidung wirft unserer Meinung nach auch ein Schlaglicht auf die Wolfsverordnung in NRW und die Begehrlichkeiten von Wolfsabschüssen in Rheinland-Pfalz.

 

Hier die Anfrage der Grünen mit der Beantwortung: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F12500/11001-11500/18-11073.pdf

Hier die Pressemitteilung der Grünen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/gruene-herdenschutz-wirkt-deutlich-weniger-nutztierrisse-durch-woelfe.html

Wolfsabschüsse in Niedersachsen von der EU ins Pilotverfahren gegen Deutschland aufgenommen

Die EU-Kommission überprüft den Umgang deutscher Behörden mit Wölfen. Dazu läuft seit vergangenem Jahr ein so genanntes Pilotverfahren, eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren. Neuigkeiten gab jetzt EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius nach einer Anfrage der Grünen-Abgeordneten Paulus bekannt. Wir freuen uns, dass die zahlreichen Faktenchecks und Beschwerden von Wolfsschutz-Deutschland e. V. jetzt Anklang gefunden haben.

Wolf. Beispielfoto ©Brigitte Sommer

Die Kommision fordert darin, von den deutschen Behörden, zu begründen, warum Abschussgenehmigungen für Wölfe erteilt wurden. Einige Bundesländer hätten ihre Wolfsschutzverordnungen auf der Grundlage der neuen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes geändert, sagte Sinkevičius, daher würden die auf regionaler Ebene geltenden Verordnungen wie die niedersächsische Wolfsverordnung nun ebenfalls in die Untersuchung der Kommission einbezogen. Mit einbezogen werden, dürfte nun aber auch die Wolfsverordnungen von Brandenburg

Bsonders aufgefallen ist Niedersachsen wegen Deutschlands zahlreichsten Abschussgenehmigungen. Im Rahmen des EU-Pilotverfahrens haben die deutschen Behörden aktuelle Zahlen zu den erteilten und in Anspruch genommenen Ausnahmeregelungen für die Wolfsjagd gemeldet. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass die meisten Ausnahmen in Niedersachsen gewährt wurden. Die Kommission wird diese Zahlen und die Begründungen für die Ausnahmeregelungen sorgfältig prüfen und je nach Ergebnis dieser Prüfung über geeignete Schritte entscheiden.

Hier der Link zur Antwort: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-002333-ASW_DE.html

Hier die schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Jutta Paulus: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-002333_DE.html

Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/05/02/geheimes-wolfsgemetzel-klatsche-von-der-eu-fuer-niedersachsens-umweltminister-lies-spd/

Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de

Schweiz erneut abgeblitzt: Wölfe bleiben weiterhin unter dem höchsten Schutzstatus

Straßburg (AFP) Wölfe genießen in Europa vorerst weiterhin höchsten Schutz. Ein neuer Anlauf der Schweiz, das Schutzniveau der Wölfe im Berner Artenschutzabkommen zurückzustufen, scheiterte am Freitag, wie eine Sprecherin des Europarats in Straßburg mitteilte. Das für die Überwachung der Artenschutzkonvention zuständige Komitee habe beschlossen, die Abstimmung über den Schweizer Antrag zu vertagen.