Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen die einfältige Wolfsverordnung NRW

Auf Druck der Lobbyisten hat wohl nun auch die nordrheinwestfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Essser eine Wolfsverordnung kreiert, die sich an der niedersächsischen Wolfsverordnung orientiert und der Tötung von Wölfen praktisch Tür und Tor öffnet. Auch in dieser Wolfsverordnung ist eine Besenderung von Wölfen festgeschrieben, was nicht nur unserer Meinung nach völlig irrsinnig ist und die „Entnahme“, also das Erschießen von Wölfen erleichtern soll. Wie bei allen anderen Wolfsverordnungen, die es unter anderem schon in Brandenburg und Sachsen gibt, sind die Begrifflichkeiten sehr schwammig formuliert und können jederzeit zu Gunsten der Lobbyisten umgesetzt werden. Das bedeutet im Klartext, dass das Abschießen von Wölfen schon beim geringsten Schaden beschlossen werden kann. Auch der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen scheint es dabei egal zu sein, dass seit zwei Jahren ein Pilotverfahren (eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren) der Europäischen Union bezüglich des Umgangs der deutschen Behörden mit dem Wolf gibt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren gegen diese neue Wolfsverordnung, die wohl nur zustande kam, weil Nutztierhalter und Pferdehalter in NRW kein Interesse haben, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen.

Wie bitte? Da guckt selbst der Wolf erstaunt. ©Beispielbild Wolf Brigitte Sommer

Im Mittelpunkt der Wolfsverordnung stehen – wie sollte es auch anders sein – natürlich mögliche „Entnahmen“ von Wölfen.  Wörtlich heißt es: „Die Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population im Sinne von § 45 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes wird auf Grundlage einer Stellungnahme der obersten Naturschutzbehörde getroffen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner vorherigen Benachrichtigung.“ Mit anderen Worten, sagt die Oberste Naturschutzbehörde, es gibt genug Wölfe, beginnt die Jagd auf sie. Derweil ist überall nachzulesen und von der EU-Kommission bestätigt, das bei der Population der Wölfe in Deutschland längst noch nicht von einem ausreichenden Bestand auszugehen ist. Hier muss auch auf die bestehenden FFH-Richtlinien geachtet werden, in denen der Wolf nach wie vor als schützenswertes Tier eingestuft wird. Mit anderen Worten: Die Oberste Naturschutzbehörde kann gar nicht den Erhaltungszustand gemäß §45, Absatz 7, Satz 2, Bundesnaturschutzgesetz einordnen. Eine solche Einordnung würde die EU-rechtlichen Vorgaben überhaupt nicht erfüllen.

Dass Umweltministerin Heinen-Esser sich gerade die niedersächsische Wolfsverordnung zum Vorbild genommen hat, zeugt nicht gerade von guter Kenntnis, denn gerade die Umweltpolitik des niedersächsischen Umweltministers Lies steht im Fokus der Ermittlungen der EU-Kommission. Lies hat bereits einige Abschussgenehmigungen von Wölfen genehmigt, und das geheim, ohne es öffentlich zu machen. Dafür hat er nach einer Klage der Grünen in Niedersachsen wegen seines nicht öffentlichen Vorgehens bereits eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen.

Die Wolfsverordnung für Nordrhein-Westfalen ist in allen Punkten sehr schwammig verfasst. Konkrete Zahlen, Vorgaben, werden erst gar nicht gemacht, auch nicht bezüglich möglicher Vergrämungen von Wölfen. Im Paragraph 3 der Verordnung ist festgehalten, dass es auch Weidetierhaltern erlaubt werden soll, Wölfe zu vergrämen. Eine völlig verrückte Idee, den Tierhalter haben keinerlei Wissen darüber, wie Wölfe vergrämt werden können. Stattdessen sollten sie sich lieber besser auf Herdenschutzmaßnahmen konzentrieren. Auch die mögliche Art der Vergrämung spricht Bände. Zitat: „Geeignete, nicht letal wirkende Geschosse sind die zur Wildtiervergrämung bestimmten zylindrischen, hohlen Weichgummigeschosse, faserige Weichgummigeschosse oder vergleichbare Gummigeschosse, die aus Jagdwaffen verschossen werden. “  Diese Geschosse können sehr wohl erhebliche Verletzungen verursachen. Mögliche Konsequenzen: Verletzte Wölfe werden aufgefunden, die dann getötet werden, denn das ist ja erlaubt. Zudem könnten mit Gummigeschossen auch Menschen erheblich verletzt und sogar getötet werden.

Immer wieder wird auch in dieser Wolfsverordnung die Bedrohung von Menschen aufgeführt. Zitat aus dem Paragraph 3:

„Ein für den Menschen unerwünschtes Verhalten liegt vor, wenn sich ein Wolf mehrfach

1. einem Menschen, der sich weder in einem Fahrzeug noch auf einem Hochsitz aufhält, auf eine Entfernung von unter 30 Metern nähert oder diesen in einer Entfernung von unter 30
Metern duldet und es sich nicht um einen Welpen handelt,
2. in einer Entfernung von unter 30 Metern zu von Menschen genutzten Gebäuden aufhält oder
3. innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen aufhält und sich nicht verscheuchen lässt.

Das z.B. unerfahrene Jungwölfe auf ihrer Suche nach einem eigenen Revier immer wieder Menschensiedlungen durchstreifen, scheint bei den Politikern noch immer nicht angekommen zu sein, bzw. sie ignorieren dies bewusst. Eine in der Wolfsverordnung festgelegte Entfernung zwischen Gebäuden, Menschen und Hochsitzen der Jäger (!)  von 30 Metern ist zudem eine willkürliche Festsetzung, die ausgelegt werden kann, wie es einem gefällt.

Sehr interessant, aber auch nicht verwunderlich ist, dass Herdenschutzmaßnahmen in dieser Wolfsverordnung mit keinem Wort genannt werden. Hier wird nur der Wolf als Verursacher genannt, nicht aber die eigentlichen Pflichten der Weidetierhalter. Auch diese Wolfsverordnung liest sich so, als müssten Weidetierhalter ihre Tiere erst gar nicht schützen.

Empathielos ist auch der Paragraph 8 der Wolfsverordnung verfasst. Hier geht es um die Entnahme eines schwer verletzten oder erkrankten Wolfes. Schon der Wortlaut assoziiert, dass an eine Behandlung von erkrankten Wölfen gar nicht erst gedacht wird. Wörtlich ist zu lesen: „Die Entnahme eines Wolfes ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses nach § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zugelassen, wenn dieser so schwer verletzt oder erkrankt aufgefunden wird, dass er nach dem Urteil einer
Tierärztin oder eines Tierarztes erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht mehr gesunden wird.“ Außerdem wird für den Fall des Auffindens schwer verletzter Wölfe eine Ausnahme vom Tötungsverbot erteilt. Die Behandlung eines verletzten, oder erkrankten Wolfs ist also gar nicht vorgesehen. Anders als in Italien schon mehrfach praktiziert, soll der Versuch, einen verletzten, oder erkrankten Wolf zu behandeln, gar nicht versucht werden.

Wir werden zudem bei der EU Beschwerde gegen diese Wolfsverordnung einlegen.

Quelle: Wolfsverordnung NRW https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6635.pdf

 

 

 

Wolfsabschüsse in Niedersachsen von der EU ins Pilotverfahren gegen Deutschland aufgenommen

Die EU-Kommission überprüft den Umgang deutscher Behörden mit Wölfen. Dazu läuft seit vergangenem Jahr ein so genanntes Pilotverfahren, eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren. Neuigkeiten gab jetzt EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius nach einer Anfrage der Grünen-Abgeordneten Paulus bekannt. Wir freuen uns, dass die zahlreichen Faktenchecks und Beschwerden von Wolfsschutz-Deutschland e. V. jetzt Anklang gefunden haben.

Wolf. Beispielfoto ©Brigitte Sommer

Die Kommision fordert darin, von den deutschen Behörden, zu begründen, warum Abschussgenehmigungen für Wölfe erteilt wurden. Einige Bundesländer hätten ihre Wolfsschutzverordnungen auf der Grundlage der neuen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes geändert, sagte Sinkevičius, daher würden die auf regionaler Ebene geltenden Verordnungen wie die niedersächsische Wolfsverordnung nun ebenfalls in die Untersuchung der Kommission einbezogen. Mit einbezogen werden, dürfte nun aber auch die Wolfsverordnungen von Brandenburg

Bsonders aufgefallen ist Niedersachsen wegen Deutschlands zahlreichsten Abschussgenehmigungen. Im Rahmen des EU-Pilotverfahrens haben die deutschen Behörden aktuelle Zahlen zu den erteilten und in Anspruch genommenen Ausnahmeregelungen für die Wolfsjagd gemeldet. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass die meisten Ausnahmen in Niedersachsen gewährt wurden. Die Kommission wird diese Zahlen und die Begründungen für die Ausnahmeregelungen sorgfältig prüfen und je nach Ergebnis dieser Prüfung über geeignete Schritte entscheiden.

Hier der Link zur Antwort: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-002333-ASW_DE.html

Hier die schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Jutta Paulus: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-002333_DE.html

Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/05/02/geheimes-wolfsgemetzel-klatsche-von-der-eu-fuer-niedersachsens-umweltminister-lies-spd/