Skandinavien rottet seine Wölfe durch brutale Lizenzjagden aus

So genannte Lizenzjagden auf Wölfe in Skandinavien sind zu Recht ein kontroverses Thema. Auch ganz aktuell geht das Töten und die damit verbundenen Gräueltaten auf Wölfe schon wieder los. 20 von 30 Wölfen mussten schon sinnlos ihr Leben lassen, damit die Mordlust von Menschen befriedigt wird. Anhand von Wölfin Ylvas Schicksal wird deutlich, dass es um nicht anderes geht. Lesen sie hier ihre erschütternde Geschichte.

Heute vermeldet die schwedische Presse, dass 20 Wölfe von einer Quote von 30 Tieren getötet wurden. Die Jagdperiode hatte erst am vergangenen Donnerstag begonnen und kann bis zum 15. Februar fortgesetzt werden.

Die Bezirksverwaltungen der schwedischen Bezirke Örebro, Västmanland, Värmland und Västra Götaland haben das Totschießen in fünf Gebieten genehmigt – zwei davon im Bezirk Örebro. Das schwedische Wolfsmanagement rechnet mit sechs Wölfen pro Gebiet, so dass die Gesamtquote 30 Wölfe beträgt.

Am ersten Januar 25 sollte die Lizenzjagd auf Wölfe auch in Norwegen beginnen. Daraus wird allerdings in diesen Jahr wohl nichts. Das Amtsgericht Oslo hat die Jagd nämlich gestoppt.  Das zuständige Ministerium hatte ursprünglich die Tötung von zwölf Wölfen genehmigt und zwar auf alle Familienmitglieder des rein norwegischen Reviers Risberget-Ulvåa sowie der beiden Grenzreviere Boksjø und Fjornshöjden. Gegen den Abschuss hatten zwei Tierschutzorganisationen geklagt.

Update 22.01.25 – Die Klagen sind vor Gericht gescheitert, auch in Norwegen werden jetzt Wölfe abgeschossen:

Norwegen und Schweden berechnen einen gemeinsamen Wolfsbestand. Viele Tiere halten sich grenzübergreifend auf.  Dabei ist es schwer festzustellen, wie viele Wölfe auf welcher Seite genau dort leben.  Die Monitoringdaten der norwegischen DNA-Datenbank verzeichnen aktuell 34 registrierte Individuen. Nach aktuellem Stand der Zählung geht man von 39-50 Tieren aus, davon 24-33, die sich nur in Norwegen aufhalten. Die anderen wechseln über die Grenze oder ihr Grenzstatus ist nicht bekannt. Bisher wurden sechs Würfe registriert, davon drei, die sicher innerhalb Norwegens leben. Am Ende der Saison 2023/2024 hatte man noch mehr als 70 Wölfe in Norwegen gezählt, davon 42-44 ausschließlich in Norwegen.

Tierschützer aus Norwegen melden sogar, dass der Norwegische Wolf ausgestorben wäre und bei DNA-Untersuchungen heraus gekommen sei, dass alle Wölfe auf norwegischem Gebiet, deren DNA untersucht worden ist, eine rein finnische DNA hätten. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat nun ein Verfahren gegen das norwegische Wolfsmanagement eröffnet. Zum Abschluss der Wintersaison 23/24 rechnete man mit 375 Wölfen in Schweden inklusive des Grenzbereichs. In Schweden dürfen in der aktuellen Jagdsaison 30 Wölfe geschossen werden, jeweils sechs in fünf verschiedenen Gebieten.

Laut den aktuellen Informationen sollen sich für die Lizenzjagd auf Wölfe in Schweden im Jahr 2025 insgesamt 3855 Jäger beworben haben.

Für Finnland gibt es momentan keine aktuellen Zahlen.

 

Beispielfoto, das durch KI von Grok/X erstellt wurde. Quelle: https://x.com/i/grok
Dabei steht Skandinavien schon länger unter dem Blick der Europäischen Union, insbesondere Schweden und Finnland, da das dortige Jagdmanagement eigentlich als Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betrachtet wird. Die EU hat mehrfach auf die Schutzverpflichtungen hingewiesen, die für den Wolf gelten, und es gab bislang allerdings nur Androhungen von Verfahren wegen Vertragsverletzungen. Auf ein Verfahren gegen Schweden gab bislang es keinerlei Konsequenzen. Dabei ist es nicht nur fachlich, sondern auch  moralisch überhaupt nicht mehr vertretbar, Wölfe weiter zu jagen und zu verfolgen, deren Art ohnehin an die Grenze des Aussterbens gebracht wurde. Aus einer Untergrenze von 300 Wölfen in Schweden wurde eine Obergrenze von 300 Wölfen gemacht. Laut Studien leiden Wölfe in Schweden und Norwegen bereits stark unter den Folgen von Inzucht.

Diese so genannten Schutzjagden finden auch viele Lobbyisten in Deutschland interessant. So forderte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer eine „präventive Kontrolle“ nach dem vermeintlichen Vorbild der Schutzjagd auch für Deutschland.

Ylvas Geschichte

Im Rahmen der Recherche zu unserem Artikel stießen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf ein Foto, das in sozialen Netzwerken viral ging. An Informationen dazu war wenig zu erhalten. Es hieß, dass das Leiden und der Tod der armen Ylva jetzt im Januar 25 während einer Lizenzjagd in Schweden geschehen sei.

Da wir diese Informationen aber nicht ungeprüft übernehmen wollten, begannen wir mit einer Gegenrecherche, die schließlich in einer Richtigstellung, zunächst auf unserer FB-Seite endete.

Ylva starb bereits am 7. Februar 2023 und nicht in Schweden, sondern in Norwegen.

Diese Richtigstellung ändert überhaupt nichts an der Grausamkeit und Verwerflichkeit der Tat an sich. Dennoch wurden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilweise von Menschen angefeindet, denen es allem Anschein nach völlig gleichgültig zu sein scheint, ob eine Geschichte den Tatsachen entspricht oder nicht.  Unsere Recherche ist keinesfalls als Angriff auf die zu werten, die das Bild gepostet haben, aber wir können doch keine falsche Geschichte bringen.

Ylvas Geschichte ist nämlich so herzzerreißend, dass wir sie hier noch einmal erzählen wollen.

Die Wölfin Ylva wurde am 7. Februar 2023 nach stundenlangem Martyrium erschossen. Das Foto soll sie noch lebend zeigen. Foto: Privat.

 

Die Organistation Hunt Saboteurs Schweden hatte das Bild am 08. Februrar 2023 in Facebook veröffentlicht, ohne Land und Gemeindegebiet zu nennen. Hier die deutsche Übersetzung:

„Der Welpe Ylva wurde drei Tage lang gejagt, bevor ihr endlich ihr Bein amputiert wurde. Auf dem Bild, das von einem Jäger aufgenommen wurde, wird Ylva verängstigt und noch am Leben gesehen und mit betenden Augen in die Kamera des Jägers starrt. So hat der Jäger sie sowohl verhöhnt als auch ihr Leid verlängert und enorm erschreckt, bevor er sich schließlich entschied, den tödlichen Schuss abzufeuern.
Jagd ist kein Wildschutz, es ist Tierquälerei. Jagen ist kein Hobby, sondern Ablenkung. Wer gerne Tiere tötet, hat seine Menschenrechte verloren und sollte entsprechend behandelt werden.
Der Jagd Leader Rune Lien wurde gemeldet“

 

 

Wir schrieben dazu Gruppen, Wolfsfreunde und Zeitungen in Schweden und in Norwegen an und nach und nach kommt nun ihre tragische Geschichte noch einmal ans Licht. Wolfsfreundin Ida aus Norwegen schrieb uns dazu. „Dieser Wolf wurde im Februar 2023 in Norwegen, in Ulvåa, auf einer Trophäenjagd innerhalb der Schutzzone ins Bein geschossen. Das Foto wurde, glaube ich, von einem Jäger aufgenommen, und es sieht so aus, als wäre sie noch am Leben gewesen, als das Foto gemacht wurde. Eines der herzzerreißendsten Bilder, das ich kenne.“

“Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, daß er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein,“ schrieb bereits Nitzsche.

Alleine die Recherche zu dieser Geschichte ist teilweise kaum zu ertragen gewesen und wie vermag es erst den schwedischen und norwegischen Tierschützern ergehen, die solche Taten dokumentieren, die direkt dabei sind und die dazu auch oft noch von Jägern angegriffen werden?

In Skandinavien gibt es eine lange Tradition der Jagd, die tief in der Kultur verwurzelt ist. Man schießt dort nicht nur Wölfe, sondern auch Luchse, Elche und alle anderen Wildtiere. Die Interessen der Bauern und Jäger stehen im Vordergrund. Früher hatten die Wildtiere dennoch eine Chance, aber mit den mordernen Methoden der Jagd, wie Nachrichtgeräte, Wärmebildkameras und modernste Waffen haben die Verfolgten kaum eine Überlebenschance. Teilweise scheinen sich die Jäger regelrecht in eine Mordlust hinein zu steigern.

So wohl auch im Fall von Ylva.

Ylva wog am Tag ihres Todes nur 23 Kilo. Sie wurde am 7. Februar 2023 in der Gemeinde Elverum im Innlandet getötet. Sie war der erste von insgesamt sechs Wölfen, die 2023 Winter im Ulvåa-Gebiet getötet wurden.
Am 30. und 31. Januar 2024 fand die Verhandlung gegen zwei Teilnehmer an der Tötung von Wölfen im Ulvåa-Gebiet statt, die beide wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese aber nicht akzeptiert haben. Ein dritter Schütze wurde zu einer Geldstrafe von 15 000 Norwegischen Kronen verurteilt und ihm wurde für zwei Jahre die Jagdlizenz entzogen. Auch sein Waffenschein wurde eingezogen.
Die Polizei erklärte gegenüber Rovdyr.org, dass der Schütze Schüsse auf den Wolf aus einer Entfernung abgegeben hatte, die zu einem unnötigen Verletzungsrisiko führte.  Gegen einen vierten Schützen, der an der Lizenzjagd teilnahm, wurde das Verfahren aufgrund der Beweislage eingestellt. Er stand neben einem der Angeklagten, als die beiden ungefähr zur gleichen Zeit Schüsse abgaben.

Ein Redakteur von Rovdyr.org schrieb uns zum Thema, ob Ylva zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt habe, dass es keinen Grund zu der Annahme gebe, dass der Wolf zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt hätte, aber er sei nicht dabei gewesen und habe das Foto nicht gemacht, also sei er sich nicht ganz sicher.  Er wisse jedoch, dass Wölfe sich im Allgemeinen nicht hinlegen und aufgeben, nur weil ein Hinterfuß abgeschossen worden wäre. Er hätte bereits Hunderte von Fotos von erschossenen Wölfen gesehen und kein einziges Foto zeige die Augen des Wolfes geschlossen.  Er habe etwa zehn tote Wölfe mit eigenen Augen gesehen und diese zehn Wölfe hätten alle gemeinsam gehabt, dass es möglich gewesen wäre, den Körper des toten Tieres in einem Bild so zu arrangieren, dass Menschen, denen es an Wissen mangele, davon überzeugt werden könnten, dass das, was sie sehen, ein lebender Wolf sei.

Wir werden heute also nicht mehr erfahren, ob Ylva tatsächlich noch gelebt hat, als das Foto gemacht wurde. Auf dem Aufmacherbild wirkt es allerdings so. Aber auch wenn sie bereits tot war musste sie am letzten Tag ihres Lebens ein unglaubliches Martyrium ertragen. Im Prozess kam heraus, dass der erste Schuss auf Ylva um 12.40 Uhr abgegeben wurde.  Sechs Personen gaben insgesamt mindestens 16 Schüsse, teilweise aus tierschutzrelevanten und gefährlichen Distanzen, auf Ylva ab, bevor sie um 15.20 Uhr tot am Boden lag.
Ylva musste also an diesem Tag mindestens drei Stunden lang Schmerzen und Angst erlitten haben. Auf langer Fluchtstrecke wurde immer wieder auf sie geschossen. Was mag durch ihren Kopf gegangen sein? Studien beweisen, das auch Wölfe genau wie wir Menschen, Angst, Schmerz und Trauer empfinden. Musste sie vorher mit erleben, wie ihre gesamte Familie getötet wurde. Mutter, Vater und Geschwister? Jeder normale Mensch wird sich durch ein solches Morden angewidert zeigen.
Diese Welpen sind jetzt fast genau so alt wie es Ylva zum Zeitpunkt ihres Todes war. Der kleinen Wölfin wurde die Zukunft geraubt. Dabei wäre sie jetzt bald in einem Alter, eine eigene Familie zu gründen. Kein Tier hat es verdient, unter solchen Umständen, wie es bei Ylva der Fall war, zu sterben.
Der Jagdleiter Rune Lien sei während der gesamten Tötung des Ulvåa-Gebiets für die Tötung zuständig gewesen. Er hätte rund 15 Jahre Erfahrung mit der Lizenztötung von Wölfen. Er sprach über seine Rolle als Verwalter. Lien beschrieb das Team nach vielen Jahren als gut koordiniert. „Während der eigentlichen Jagd werden nur sehr wenige Informationen vom Jagdleiter an die Mannschaft weitergegeben. „Die Leute kennen ihre Aufgaben gut und sind weitgehend autark“, sagte er. Weiter sprach er über den Jagdvertrag, in dem alle Pflichten der Teilnehmer an der gemeinsamen Aktion zusammengefasst sind. Die Vereinbarung ist eine Voraussetzung dafür, dass Lien die Verantwortung für schätzungsweise 100 Personen übernehmen kann.
 „Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Abschuss von Wölfen? Ist das eine Herausforderung?“, fragte Staatsanwalt Bergem.
„Ich würde nicht sagen, dass es eine Herausforderung ist. Eine Herausforderung ist, dass die Bedingungen im Januar und Februar sehr anspruchsvoll sind. Es ist kalt und es liegt eine Menge Schnee. Bei der Wolfsjagd gibt es nicht mehr Verletzungen als bei der Elchjagd. Die Wolfsjagd findet in den Medien große Beachtung, und sobald wir einen Fehler machen, wird er aufgebauscht und übertrieben“, sagte Lien. Er verwies auf die Lizenzabschussaktion im Jahr 2022, bei der Lien als Abschussleiter für das Hornmoen-Rudel in Elverum verantwortlich war. „Wir haben acht Wölfe in zwei Stunden erlegt, und alles lief wie am Schnürchen“, so Lien.
Lien sei jedoch nicht besonders zufrieden mit der Tatsache, dass vier Schüsse aus dem zweiten und neun Schüsse aus dem vierten Abschusspunkt abgegeben wurden.
So etwas will man nicht. Wenn viele Leute bei der Wolfsjagd zuschauen, ist es wichtig, eine gute Seite zu zeigen. Ich bin nicht stolz auf die Tatsache, dass 16 Schüsse abgegeben wurden, bevor der Wolf tot war. Als wir den Tag beendeten, hatte ich das gleiche Gefühl wie nach einem miserablen Arbeitstag“, wurde Lien im Rovdyr zitiert.

Zur aktuellen Recherche erhielten wir eine Nachricht von Rune Lien. Der Wolf sei tot gewesen im Moment der Aufnahme, schrieb er uns am 06. Januar 2025. „Dass es noch leben sollte, als dieses Foto aufgenommen wurde, sind nur unwahre Behauptungen/Gerüchte, die danach aufgetaucht sind. Ein Autopsiebericht des Veterinärinstituts hat dies bestätigt. Der Wolf starb sofort an den Folgen eines guten Treffers in lebenswichtigen Organen. Ja genau, leider war der Wolf am Hinterbein geschnitten und verletzt worden. Zehn Minuten bevor er getötet wurde.

Einige der Jäger, die an der Jagd teilgenommen haben, wurden nach dem Vorfall von der Umweltdirektion gemeldet. Die Rezensionen konzentrierten sich darauf, Tiere unnötiges Leid zu ersparen, unter anderem durch das Abschießen und Verfolgen von Tieren für lange Zeit. Laut Amtsgerichts und des Schiedsgericht wurde ein Jäger verurteilt und ein Jäger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Obersten Gerichtshof gegen die Freispruch eines Jägers Berufung eingelegt.“

Rückblick auf die Verhandlung:

Ein anderer Zeuge sprach von einem Overkill. Dazu war auch noch vor der Obduktion ein Teil des Hinterbeines von Ylva entfernt wurden.
In seinem Plädoyer übte der Staatsanwalt Bergem scharfe Kritik. „Die Jagdethik in diesem Fall ist nicht gut. Die Wölfe mussten um jeden Preis erlegt werden. Die Jäger haben völlig den Kopf verloren“, sagte Bergem.
Er war der Ansicht, dass die beiden Angeklagten vorsätzlich gehandelt hatten, da sie seiner Meinung nach erkannt haben mussten, dass sie den Wolf wissentlich einem unnötigen Risiko unnötigen Leidens aussetzten, insbesondere wenn sie beide so erfahrene Jäger seien.
Bergem forderte, dass beide Angeklagten zu einer Geldstrafe von 14.000 Norwegische Kronen verurteilt werden sollten, dass sie für zwei Jahre das Recht verlieren sollten, an Fallenjagden mit Lizenz teilzunehmen und dass sie die Gerichtskosten tragen sollten.
Ylvas Geschichte zeigt auf, wie wir Menschen es fertig bringen, zu den schlimmsten Monstern auf diesem Planeten zu werden. Auch in diesem Jahr werden bald die Einzelheiten zu schrecklichen aktuellen Abschüssen die Runde machen. Viele Menschen wenden sich gleichgültig ab. Viele Blender und Aufschneider bestimmen große Teile der Tierschutzszene. Vielen Menschen reicht es, solche Leute zu bewundern, ohne selbst in Aktion zu kommen.  Wie lange noch dauert es, bis wir in Deutschland solche Zustände erleben müssen?
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen die einfältige Wolfsverordnung NRW

Auf Druck der Lobbyisten hat wohl nun auch die nordrheinwestfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Essser eine Wolfsverordnung kreiert, die sich an der niedersächsischen Wolfsverordnung orientiert und der Tötung von Wölfen praktisch Tür und Tor öffnet. Auch in dieser Wolfsverordnung ist eine Besenderung von Wölfen festgeschrieben, was nicht nur unserer Meinung nach völlig irrsinnig ist und die „Entnahme“, also das Erschießen von Wölfen erleichtern soll. Wie bei allen anderen Wolfsverordnungen, die es unter anderem schon in Brandenburg und Sachsen gibt, sind die Begrifflichkeiten sehr schwammig formuliert und können jederzeit zu Gunsten der Lobbyisten umgesetzt werden. Das bedeutet im Klartext, dass das Abschießen von Wölfen schon beim geringsten Schaden beschlossen werden kann. Auch der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen scheint es dabei egal zu sein, dass seit zwei Jahren ein Pilotverfahren (eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren) der Europäischen Union bezüglich des Umgangs der deutschen Behörden mit dem Wolf gibt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren gegen diese neue Wolfsverordnung, die wohl nur zustande kam, weil Nutztierhalter und Pferdehalter in NRW kein Interesse haben, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen.

Wie bitte? Da guckt selbst der Wolf erstaunt. ©Beispielbild Wolf Brigitte Sommer

Im Mittelpunkt der Wolfsverordnung stehen – wie sollte es auch anders sein – natürlich mögliche „Entnahmen“ von Wölfen.  Wörtlich heißt es: „Die Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population im Sinne von § 45 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes wird auf Grundlage einer Stellungnahme der obersten Naturschutzbehörde getroffen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner vorherigen Benachrichtigung.“ Mit anderen Worten, sagt die Oberste Naturschutzbehörde, es gibt genug Wölfe, beginnt die Jagd auf sie. Derweil ist überall nachzulesen und von der EU-Kommission bestätigt, das bei der Population der Wölfe in Deutschland längst noch nicht von einem ausreichenden Bestand auszugehen ist. Hier muss auch auf die bestehenden FFH-Richtlinien geachtet werden, in denen der Wolf nach wie vor als schützenswertes Tier eingestuft wird. Mit anderen Worten: Die Oberste Naturschutzbehörde kann gar nicht den Erhaltungszustand gemäß §45, Absatz 7, Satz 2, Bundesnaturschutzgesetz einordnen. Eine solche Einordnung würde die EU-rechtlichen Vorgaben überhaupt nicht erfüllen.

Dass Umweltministerin Heinen-Esser sich gerade die niedersächsische Wolfsverordnung zum Vorbild genommen hat, zeugt nicht gerade von guter Kenntnis, denn gerade die Umweltpolitik des niedersächsischen Umweltministers Lies steht im Fokus der Ermittlungen der EU-Kommission. Lies hat bereits einige Abschussgenehmigungen von Wölfen genehmigt, und das geheim, ohne es öffentlich zu machen. Dafür hat er nach einer Klage der Grünen in Niedersachsen wegen seines nicht öffentlichen Vorgehens bereits eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen.

Die Wolfsverordnung für Nordrhein-Westfalen ist in allen Punkten sehr schwammig verfasst. Konkrete Zahlen, Vorgaben, werden erst gar nicht gemacht, auch nicht bezüglich möglicher Vergrämungen von Wölfen. Im Paragraph 3 der Verordnung ist festgehalten, dass es auch Weidetierhaltern erlaubt werden soll, Wölfe zu vergrämen. Eine völlig verrückte Idee, den Tierhalter haben keinerlei Wissen darüber, wie Wölfe vergrämt werden können. Stattdessen sollten sie sich lieber besser auf Herdenschutzmaßnahmen konzentrieren. Auch die mögliche Art der Vergrämung spricht Bände. Zitat: „Geeignete, nicht letal wirkende Geschosse sind die zur Wildtiervergrämung bestimmten zylindrischen, hohlen Weichgummigeschosse, faserige Weichgummigeschosse oder vergleichbare Gummigeschosse, die aus Jagdwaffen verschossen werden. “  Diese Geschosse können sehr wohl erhebliche Verletzungen verursachen. Mögliche Konsequenzen: Verletzte Wölfe werden aufgefunden, die dann getötet werden, denn das ist ja erlaubt. Zudem könnten mit Gummigeschossen auch Menschen erheblich verletzt und sogar getötet werden.

Immer wieder wird auch in dieser Wolfsverordnung die Bedrohung von Menschen aufgeführt. Zitat aus dem Paragraph 3:

„Ein für den Menschen unerwünschtes Verhalten liegt vor, wenn sich ein Wolf mehrfach

1. einem Menschen, der sich weder in einem Fahrzeug noch auf einem Hochsitz aufhält, auf eine Entfernung von unter 30 Metern nähert oder diesen in einer Entfernung von unter 30
Metern duldet und es sich nicht um einen Welpen handelt,
2. in einer Entfernung von unter 30 Metern zu von Menschen genutzten Gebäuden aufhält oder
3. innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen aufhält und sich nicht verscheuchen lässt.

Das z.B. unerfahrene Jungwölfe auf ihrer Suche nach einem eigenen Revier immer wieder Menschensiedlungen durchstreifen, scheint bei den Politikern noch immer nicht angekommen zu sein, bzw. sie ignorieren dies bewusst. Eine in der Wolfsverordnung festgelegte Entfernung zwischen Gebäuden, Menschen und Hochsitzen der Jäger (!)  von 30 Metern ist zudem eine willkürliche Festsetzung, die ausgelegt werden kann, wie es einem gefällt.

Sehr interessant, aber auch nicht verwunderlich ist, dass Herdenschutzmaßnahmen in dieser Wolfsverordnung mit keinem Wort genannt werden. Hier wird nur der Wolf als Verursacher genannt, nicht aber die eigentlichen Pflichten der Weidetierhalter. Auch diese Wolfsverordnung liest sich so, als müssten Weidetierhalter ihre Tiere erst gar nicht schützen.

Empathielos ist auch der Paragraph 8 der Wolfsverordnung verfasst. Hier geht es um die Entnahme eines schwer verletzten oder erkrankten Wolfes. Schon der Wortlaut assoziiert, dass an eine Behandlung von erkrankten Wölfen gar nicht erst gedacht wird. Wörtlich ist zu lesen: „Die Entnahme eines Wolfes ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses nach § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zugelassen, wenn dieser so schwer verletzt oder erkrankt aufgefunden wird, dass er nach dem Urteil einer
Tierärztin oder eines Tierarztes erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht mehr gesunden wird.“ Außerdem wird für den Fall des Auffindens schwer verletzter Wölfe eine Ausnahme vom Tötungsverbot erteilt. Die Behandlung eines verletzten, oder erkrankten Wolfs ist also gar nicht vorgesehen. Anders als in Italien schon mehrfach praktiziert, soll der Versuch, einen verletzten, oder erkrankten Wolf zu behandeln, gar nicht versucht werden.

Wir werden zudem bei der EU Beschwerde gegen diese Wolfsverordnung einlegen.

Quelle: Wolfsverordnung NRW https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6635.pdf

 

 

 

Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.