Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Erstes Wolfsrudel nun auch in Baden-Württemberg

Ein Fotofallenbild aus der Gemeinde Schluchsee im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liefert den Nachweis für Nachwuchs im Südschwarzwald, teilte das Umweltministerium in Baden-Württemberg am 13. Juni mit. Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr und heißt die Wolfsfamilie willkommen. Wir erinnern aber auch an die schreckliche Tat eines Kriminellen im Jahr 2017 und wir hoffen, dass diese neuen Wölfe besser geschützt werden.

In den vergangenen Monaten hätte es im Südschwarzwald, im Territorium Schluchsee, immer wieder Hinweise darauf gegeben, dass sich eine Wölfin zum bislang alleine lebenden Wolfsrüden GW1129m gesellt hätte.

Beispielfoto Wolfsfamilie. ©Brigitte Sommer

Ein aktuelles Fotofallenbild der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) aus der Gemeinde Schluchsee im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vom 6. Juni 2023 zeigt nun eine Fähe mit erkennbarem Gesäuge.

Auf Grundlage vorangegangener Monitoringerkenntnisse sei es die Fähe mit dem Kennzeichen GW2407f. Gemäß nationaler Monitoringkriterien weise diese Aufnahme damit die Reproduktion der Wölfe in diesem Gebiet nach. Zu­dem bestätige dies, dass es sich bei den zwei ausgewachsenen Wölfen und deren Welpen im Territorium Schluchsee nun um ein Wolfsrudel und nicht mehr nur um ein Wolfspaar handelt.

Die im Durchschnitt vier bis sechs Wolfswelpen werden meist Ende April/Anfang Mai geboren und verlassen erst mit mehreren Wochen die Wurfhöhle. Mit sechs bis sieben Monaten sind die Welpen dann bereits fast so groß wie ausgewach­sene Wölfe und laufen mit den anderen Rudelmitgliedern mit.

Das Wolfsmonitoring der FVA in enger Zusammenarbeit mit lokalen Personen aus Jagd und Forst würde in den kommenden Monaten versuchen, weitere Infor­mationen über dieses Wolfsrudel zu erfassen, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. freuen uns sehr über neue Mitglieder https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ aus dem Gebiet, auch wenn wir nicht am offiziellen Wolfsmonitoring teilnehmen, so sind wir dennoch mit Aktiven vor Ort. Wir sehen es zudem kritisch, dass gerade Jäger in das Wolfsmonitoring eingebunden werden. Das Umweltministerium informiert weiter darüber, dass das Wolfsrevier im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald liegt. Für Weidetierhalter gibt es deshalb dort Herdenschutzzuschüsse. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. plädieren allerdings dafür, komplett Baden-Württemberg zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch Maßnahmen zu fordern.

Neben der Wolfsfamilie am Schluchsee leben im Gebiet Feldberg und im Enztal Einzelwölfe. Sichtungen gab es kürzlich auch im Odenwald. Mit diesen wenigen Tieren hat Baden-Württemberg kaum Wölfe vorzuweisen, dennoch überschlagen sich bereits wieder Massenmedien sowie die Agrar- und Jagdlobby und auch Politiker mit Panikmache und Abschussforderungen.

2017 war die Region Schluchsee schon einmal in der Presse. Allerdings unter weit weniger erfreulichen Umständen. Am achten Juli war nämlich ein toter Wolf aus dem Schluchsee geborgen worden. Kurze Zeit später informierte das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin darüber, dass der Wolf Verletzungen im Brustbereich erlitten hätte. Diese stammten von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden worden war. Wir stellten damals Strafanzeige. Der Fall wurde, wie so viele andere Fälle, nie aufgeklärt. Wir fragen uns, warum nicht stärker bei denen ermittelt wurde und wird, die Zugang zu Waffen und Munition haben und die oft ungeniert in der Öffentlichkeit fordern, Wölfe endlich schießen zu dürfen. Dies schließt auch den Fall in Gifhorn mit ein. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/11/gekoepfter-wolf-wolfsschutz-deutschland-e-v-erhoeht-belohnung-auf-15-000-euro/

Quellen:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/nachwuchs-im-suedschwarzwald-bestaetigt

https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/09/wir-stellen-anzeige-wegen-des-erschossenen-wolfs-in-baden-wuerttemberg/

Kurznachrichten aus Hessen, Baden-Württemberg, Österreich, Belgien, Niedersachsen und der Schweiz

Hier das Wichtigste wieder kurz zusammengefasst.

Erstmals ist in Baden-Württemberg ein weiblicher Wolf, eine sogenannte Fähe, genetisch nachgewiesen worden. Das haben die Untersuchungen der Abstrichproben der am 6. und 9. Januar 2023 getöteten Ziegen in Münstertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald am Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik bestätigt.

Damals waren der Forstlichen Versuchungs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg insgesamt sieben tote Ziegen gemeldet worden.

Die Fähe mit der wissenschaftlichen Bezeichnung GW2407f (Haplotyp HW01) war bereits in der länderübergreifenden Datenbank am Senckenberg-Zentrum registriert. Das Wildtier ist vermutlich 2021 in Billenhagen (Mecklenburg-Vorpommern) auf die Welt gekommen. Ob sich die Fähe noch im Breisgau-Hochschwarzwald aufhält, oder schon weitergezogen ist, ist aktuell nicht bekannt. Das müssten weitere genetische Monitoring-Ergebnisse, beispielsweise durch Kot oder Risse, zeigen.

Die Massenmedien arbeiten sich bereits wieder an dieser Pressemitteilung ab und schüren Panik vor Rudelbildungen.

Quelle: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/erster-nachweis-eines-weiblichen-wolfs-1

In Hessen breiten sich die Wölfe weiter aus

Dies freut uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ganz besonders. Empfehlenswert ist dieser Artikel von Sandra Werner vom Merkur: https://merkurist.de/wiesbaden/nachweis-ruedesheimer-rudel-wolf-breitet-sich-weiter-im-rheingau-aus_kQj

Wolfskillen in Österreich geht weiter

In Österreich wurde schon wieder ein Wolf abgeschossen. Der WWF Österreich bezeichnete die Jagdgesetz-Novelle als „klar rechtswidrig“ Doch wird er auch klagen? https://www.puls24.at/news/chronik/zweiter-wolf-in-kaernten-abgeschossen/287702?fbclid=IwAR2WrNxF3uugiJ1FzDaxz437NgOWzX5B87JxBNNmsl9lEutZOtXBuxnxsjw

Schießgenehmigung auf den Burgdorfer Wolf abgelaufen

Bis gestern Null Uhr durfte der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels noch erschossen werden, so eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-zum-abschuss-eines-wolfs-teilweise-erfolgreich-219182.html?fbclid=IwAR0IZ753mKk2ILo9gdmneXt8y8UDwCaSAZmlkUoHag4dHSorqsPI9Uel64g

Angeblich soll bereits ein erneuter Antrag auf Abschuss vorliegen. Dieser müsste aber laut Umweltminister Meyer (Grüne) vom Umweltministerium veröffentlicht werden. Wir sind gespannt.

In Belgien leben mindestens 24 Wölfe

In Belgien leben mindestens 24 Wölfe. Ein Paar im Grenzgebiet zu Deutschland in der Eifel. https://www.brusselstimes.com/belgium/356762/belgium-now-has-24-wolves-new-pack-likely-on-the-way?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR2yza8zNUjsjXiQYB7drqsMtrJBqmytramkjINcmRwwPwr-fACYTxRJi8o&fbclid=IwAR0XBYjA6RYe9DU-37RAh222ku07_PAnn-c5Yqeucqy7XOpJNPkzHzfv0zA#Echobox=1674366098

Immer mehr Widerstand gegen das missratene Jagdgesetz in der Schweiz

Obwohl das Stimmvolk das Jagdgesetz bereits abgelehnt hatte, will die Lobby es trotzdem durchsetzen. Es gibt aber auch immer mehr Widerstand dagegen. Unter anderem auch ein Referendum. Mehr Infos hier: https://www.susyutzinger.ch/Aktivitaeten/SUST-PFEILER-Aufklaerung-und-Information/Politische-Arbeit/gefaehrdung-der-wolfspopulation-in-der-schweiz?fbclid=IwAR0eoZppVBa5LyCB6zOBNukFk9Gv4PE7bUeQW4wfzVbD-eEYB-6DpdVqTRQ

sowie auf http://www.nein-zum-jagdgesetz.ch

Bawü: Möglicherweise jetzt auch ein Wolf im Südschwarzwald

Untersuchung am Senckenberg-Institut soll Klarheit schaffen

Beispielfoto ©Brigitte Sommer

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) habe das Umweltministerium gestern (27.11.) darüber informiert, dass sich möglicherweise ein Wolf im Südschwarzwald aufhält, gab das das UM Bawü gestern in einer Pressemitteilung bekannt. Es gebe verschiedene Hinweise darauf. Ein Fotofallenbild aus der Gemeinde Grafenhausen im Landkreis Waldshut zeige ein Tier, bei dem es sich um einen Wolf handeln könnte. Das Bild zeige das Tier allerdings nur von hinten, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich wären. Außerdem würden aus den Gemeinden Grafenhausen und Bonndorf (ebenfalls Landkreis Waldshut) Losungsfunde vorliegen. Die Expertinnen und Experten der FVA hätten die Funde als sogenannte C3-Hinweise klassifiziert. Mit dieser offiziellen Klassifizierung sind nicht bestätigte Hinweise gemeint. Ob sich im Südschwarzwald tatsächlich ein Wolf aufhält, solle nun anhand einer Losungsprobe am Senckenberg-Institut untersucht werden.

Die beiden Gemeinden liegen außerhalb der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald, wo seit rund zwei Jahren ein residenter Wolf nachgewiesen wird. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/hinweise-auf-einen-wolf-im-suedschwarzwald/?fbclid=IwAR0qJChA9fsc_BBes0RKd8c3Yhh6ht8LvvqmPhpFrpLdUkpI_tSPX83f52w

Wir von Wolfsschutz Deutschland fordern deshalb schon lange eine bundesweiter Lösung, mit der ganz Deutschland zum „Wolfsland“ erklärt werden können und so unbürokratisch, wie es die EU Anfang des Jahres erlaubt hat, zu 100 % Zäune gefördert werden könnten und auch Entschädigungen gezahlt werden könnten. Hier wären auch die Schäden von durchwandernden Jungwölfen abgedeckt.

 

Baden-Württemberg wird Wolfsland – Durchzügler bei Beuron nachgewiesen

Beispielbild

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) hat über ein am 11. Mai 2019 von einer Fotofalle bei Beuron (Landkreis Sigmaringen) aufgenommenes Bild informiert, schreibt das Umweltministerium in Baden-Württemberg gestern.  Die Fachleute der FVA würden das Bild als eindeutigen Nachweis für einen Wolf beurteilen.

Woher das Tier stammt und wo es sich derzeit aufhält, ließe sich nicht sagen, schreibt das Umweltministerium weiter. Zur Zeit ist die Jungwolfwandersaison noch immer im Gange. Es kann sich also auch um ein durchwanderndes Jungtier handeln, das auf der Suche nach einem neuen Revier ist. Wir von Wolfsschutz Deutschland fordern gerade wegen diesen durchwandernden Jungwölfen, die natürlich zu ungeschützten Weidetieren nicht „nein“ sagen, dass das gesamte Bundesgebiet  in die Förderkulisse aufgenommen wird und jeder Weidetierhalter sowohl Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde, als auch Entschädigung zu 100 % bezahlt bekommt, wie es die EU Anfangs des Jahres bekannt gegeben hat.

Umweltministerium knickt vor Agrarministerium ein

Nach einer Meldung im Spiegel von gestern will Umweltministerin Schulze bundesweit aber anscheinend das genaue Gegenteil. Sie folgt damit dem Beispiel des hoch umstrittenen Niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies. So soll künftig bei Weidetierrissen einfach in ansässige Rudel hineingeschossen werden dürfen. Und zwar so lange, bis die Risse aufhören. Von Herdenschutz ist keine Rede mehr. Das ist eine direkte Rückkehr zu mittelalterlichen kriminalistischen Methoden.

Der Landkreis Sigmaringen liegt außerhalb der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald, wo seit rund eineinhalb Jahren Wolfsnachweise bekannt sind. https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Naturschutz/Biologische_Vielfalt/180525_Erlass_Praeventionsmassnahmen_Wolf.pdf

Das Umweltministerium hat die Nutztierhalterverbände und die FVA die örtlichen Wildtierbeauftragten über den Sachverhalt informiert und um vermehrte Aufmerksamkeit bezüglich weiterer Beobachtungen gebeten.

Zäune können ausgeliehen werden

Bei noch unzureichendem Herdenschutz können kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets bzw. Flatterband mit Stangen für 1,2 m Höhe ausgeliehen werden (Tel.: 0761 4018-274).

In Baden-Württemberg lebt bislang ein bestätigter Einzelwolf. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundesland=&Jahr=2018

 

Zum Weiterlesen:

Werner Hildinger, Forstrevierleiter in Sprollenhaus, hielt ein flammendes Plädoyer für den Naturschutz auf dem Sommerberg.

Auch zum Thema Wolf vertrat Hildinger eine klare Meinung: „Er ist ein wichtiges Glied in der Nahrungskette.“ Zudem habe er eine „sanitäre Wirkung auf Schalenwild“, denn er selektiere kranke Tiere heraus. Außerdem habe der Wolf eine wichtige Funktion auch für andere Arten. So lebe der Kolkrabe beispielsweise von den Rissen des Wolfs. Deshalb solle man bei dem Thema weniger Öl ins Feuer gießen. „Jeder normale Wolf wird ungeschützte Schafe weiter reißen“, sagte er und forderte, die Tiere ordentlich zu schützen. Dies sei auch die Verantwortung des Halters.
In jedem Jahr, so argumentierte er, würden in Bayern 50 000 Schafe als „Kollateralschaden“ sterben – durch Würmer, falsche Haltung oder zu wenig Futter. Dagegen stünden 50 durch den Wolf. Natürlich sei der Wolf kein Kuscheltier, aber „das gefährlichste Tier ist der Mensch“ https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.bad-wildbad-das-gefaehrlichste-tier-ist-der-mensch.2db5ec96-304d-4845-9e20-54e085c592b8.html?fbclid=IwAR2Atxfbyb909mcY-evz2f31UKkvFA6mYa9C9zUjH7fwBytI-Gumnil3bFI