Gericht stoppt Wolfsabschuss in der Oberlausitz: Ein Sieg für den Wolfsschutz

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem wegweisenden Beschluss vom 28. März 2025 (Az. 3 L 316/25) den Abschuss eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel in der sächsischen Oberlausitz vorerst untersagt. Damit wurde einem Eilantrag einer niedersächsischen Umweltvereinigung stattgegeben, die gegen die vom Landratsamt Bautzen am 11. März 2025 erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „letalen Entnahme eines Tieres der Tierart Wolf“ vorgegangen war. Wir zeigen in unserem Artikel auch auf, dass das Rudel seit Jahren verfolgt wird und dass man bekannte Wolfsgegner in Pro-Wolf-Gruppen lässt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt zum Schutz der streng geschützten Wölfe und als klares Signal an die Behörden, dass der Artenschutz nicht leichtfertig umgangen werden darf.

Hintergrund: Wolfsrisse und eine umstrittene Genehmigung

Anlass für die Abschussgenehmigung waren über 30 tote Schafe und Ziegen, die im Januar und Februar 2025 im Großraum Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) als Wolfsrisse eingestuft wurden. Das Landratsamt Bautzen erließ daraufhin unter Anordnung des Sofortvollzugs eine Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel, gültig bis spätestens 8. April 2025. Die Behörde stützte sich dabei auf die Sächsische Wolfsmanagementverordnung und argumentierte, dass die Maßnahme notwendig sei, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern.
Doch die Umweltvereinigung, die den Eilantrag einreichte, hielt die Genehmigung für rechtswidrig. Sie bemängelte, dass die betroffenen Weidetierhalter keine ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen ergriffen hätten und dass Alternativen zum Abschuss nicht geprüft worden seien. Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilt diese Einschätzung und sieht darin ein grundlegendes Problem: Der Abschuss eines Wolfs wird oft als schnelle Lösung propagiert, obwohl präventive Maßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder Nachtpferche in vielen Fällen effektiv und zumutbar wären. Zudem war die eigentliche Abschussverfügung wohl wieder einmal nicht veröffentlicht, sondern geheim gehalten worden. Mit dieser Praxis sollen klagefähige Verbände erst gar nicht auf eine solche Verfügung aufmerksam werden.
Beispielfoto Wölfe. @ Brigitte Sommer

Gerichtliche Entscheidung: Abschuss unzulässig und schlecht begründet

Das Verwaltungsgericht Dresden folgte den Argumenten der Umweltvereinigung und stellte erhebliche Mängel in der Genehmigung fest. Zum einen sei die Ausnahmegenehmigung zu unbestimmt, da nicht klar definiert wurde, in welchem konkreten Gebiet der Abschuss erlaubt sein sollte. Zum anderen sei die Entscheidung materiell-rechtlich nicht haltbar. Die Richter betonten, dass ein Abschuss eines Wolfs nur dann zulässig sei, wenn zumutbare Alternativen fehlen und die Maßnahme geeignet ist, weitere Schäden zu verhindern. Beides habe das Landratsamt nicht ausreichend nachgewiesen.
Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung erlaubt zwar Ausnahmen vom Tötungsverbot, etwa „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden“. Doch dies setzt voraus, dass ein Wolf innerhalb von zwei Wochen zweimal ordnungsgemäß errichtete Schutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere gerissen hat. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bescheid des Landratsamts keine Belege dafür liefert, dass solche Schutzmaßnahmen überhaupt vorhanden oder funktionsfähig waren. Zudem sei nicht erkennbar, dass der Abschuss eines beliebigen Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel die Schäden tatsächlich stoppen würde.
Besonders kritisch sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. die fehlende Auseinandersetzung mit Alternativen: Das Landratsamt erwähnt weder den Einsatz von Herdenschutzhunden, noch von Nachtpferchen oder Behirtung. Ohne eine fundierte Prüfung dieser Optionen darf ein Abschuss nicht genehmigt werden. Das Gericht unterstrich zudem, dass die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen im Einzelfall anhand der örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der betroffenen Betriebe zu prüfen sei – Angaben dazu fehlten im Bescheid jedoch vollständig.

Ein Erfolg für das Recht

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Beschluss ein ermutigendes Zeichen: „Diese Entscheidung zeigt, dass der Schutz des Wolfs als streng geschützte Art nicht einfach zugunsten kurzfristiger Interessen ausgehebelt werden kann. Behörden müssen ihre Entscheidungen sorgfältig begründen und Alternativen ernsthaft in Betracht ziehen.“ Wir fordern, dass künftig mehr in präventive Maßnahmen investiert wird, um Konflikte zwischen Wölfen und Landwirten zu vermeiden, anstatt auf Abschüsse zu setzen. Geklagt hatte der Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemühen uns ebenfalls die Klagefähigkeit zu erreichen, jedoch erfordert dies einen weitaus stärkeren finanziellen Background.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft jedoch, dass die Entscheidung Bestand hat und als Präzedenzfall dient, um den Wolf in Deutschland nachhaltig zu schützen. Der Wolf gehört zu unserer Natur – wir müssen lernen, mit ihm zu leben, statt ihn zu töten.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Hintergründe zum verfolgten Rosenthaler Rudel

In Sachsen, insbesondere in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, wurden in den letzten Jahren mehrfach illegal getötete Wölfe entdeckt. Seit 2000 wurden laut dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über 200 tote Wölfe registriert, davon mindestens 17 eindeutig illegale Tötungen (Stand vor 2025). Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden bis April 2024 bereits 31 tote Wölfe gemeldet, darunter Fälle von Schussverletzungen und Vergiftungen in diesen Regionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen von einer höheren Dunkelziffer und sagen, dass ganze Rudel „verschwinden“.
Das Rosenthaler Rudel, das später als Ralbitzer Rudel bezeichnet wurde, ist in der Oberlausitz ein bekanntes Territorium, das über Jahre hinweg von Kriminellen verfolgt wurde. Hier sind die relevanten Punkte:
  1. Historische Abschussgenehmigungen und Konflikte
    • 2017 wurde ein Wolf aus dem Rosenthaler Rudel legal zum Abschuss freigegeben, nachdem es über 50 Übergriffe mit mehr als 200 toten Nutztieren gegeben hatte. Dieser Abschuss fand jedoch nicht statt, da die Grüne Liga Sachsen erfolgreich klagte. Der Vorläufer unseres Vereines finanzierte damals die Klage.
    • Das Rudel wurde in der Vergangenheit „massiv verfolgt“, wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete, was auf eine hohe Konfliktdichte mit Kriminellen hinweist.
  2. Verschwinden des Rudels im Monitoring
    • Im Monitoringjahr 2022/2023 wurde das Rosenthaler Territorium nicht mehr nachgewiesen, während das benachbarte Ralbitz-Territorium bestätigt wurde. Dies könnte auf natürliche Dynamik (Abwanderung, Rudelverschmelzung) oder illegale Tötungen hinweisen. Wir vermuten Letzteres, da das Gebiet um Ralbitz-Rosenthal ein Hotspot für Wolfsgegner ist.
  3. Konkrete Funde illegal getöteter Wölfe
    • Es gibt zwar keine  direkte Dokumentation, die einen spezifischen Fund eines aktuell illegal getöteten Wolfs aus dem Rosenthaler/Ralbitzer Rudel im Jahr 2025 bestätigt, da solche Daten entweder nicht öffentlich sind oder erst später im Monitoringbericht 2024/2025 (Herbst 2025) veröffentlicht werden. Aber in diesem Jahr sind schon zwei Wölfe im Landkreis Bautzen überfahren worden.
    • Allerdings wurden in der Nähe des Rudelgebiets wiederholt illegale Tötungen registriert:
      • 2018: Eine Wölfin wurde mit Strick und Betongewicht im Tagebausee Mortka (Landkreis Bautzen) gefunden – ein klarer Fall illegaler Tötung. Die genaue Rudelzugehörigkeit ist unklar, aber die Nähe zu Ralbitz-Rosenthal ist auffällig.
      • 2023: Drei illegale Tötungen im Landkreis Bautzen (erschossene Wölfe bei Malschwitz und Mauschwitz, vergiftete Wölfe bei Luppedubrau) wurden bestätigt. Diese Fälle liegen im Umkreis des Ralbitzer Territoriums, ohne dass eine direkte Zuordnung zum Rudel öffentlich bestätigt wurde.
      • 2024: Ein Altwolf (GW1522m) wurde im Februar 2024 im Territorium Königshainer Berge (Landkreis Görlitz) illegal erschossen aufgefunden. Dieses Rudel liegt zwar östlich von Ralbitz, zeigt aber die regionale Häufung solcher Vorfälle.
  4. Indizien für das Ralbitzer Rudel
    • Das Rudel (früher Rosenthal, nun Ralbitz) wurde „massiv illegal verfolgt“, nachdem Abschussverfügungen gerichtlich gekippt wurden. Das Verschwinden des Rudels aus dem Monitoringjahr 2022/2023 interpretieren wir als möglichen Hinweis auf illegale Tötungen, auch wenn Behörden dies mit „hoher Dynamik“ erklären.

Prominente Wolfsgegnerin direkt vor Ort mit Einfluss in Pro-Wolf-Gruppen

Carola T., wohnhaft im Gebiet des Rudels, ist eine bekannte Schafshalterin und Hobbytierhalterin, die sich als vehemente Gegnerin des strengen Wolfsschutzes in Deutschland positioniert hat. Hier die wichtigsten Daten zu ihrer Rolle als Wolfsgegnerin:
  • Sie ist Sprecherin und Initiatorin einer Demonstration in Bautzen am 22. November 2016, bei der etwa 200 Teilnehmer den Abschuss von Wölfen forderten, die wiederholt Nutztiere reißen. Ihre Forderung: „Auffällige Wölfe, die wiederholt unsere geschützten Schafe, Ziegen und andere Tiere reißen, müssen geschossen werden dürfen“ („Sächsische Zeitung“, 23. November 2016). T. berichtete von mehreren Wolfsangriffen auf ihre Schafe, z. B. im Oktober 2021, als ein Wolf drei Schafe auf einem gemeinsam genutzten Grundstück in N. tötete. Sie kritisiert Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune als unpraktikabel und kostspielig, was ihren Unwillen, ihre Tiere zu schützen, darlegt.
  • Mediale Präsenz: In einem YouTube-Video („Wölfe ohne Grenzen – Klartext Carola T.“, 1. September 2021) repräsentiert sie eine regionale Stimmung in der Oberlausitz, wo Wölfe wie das Ralbitzer Rudel als nicht zur Region gehörende Tiere aufgefasst werden. Sie fordert seit Jahren eine Lockerung des Schutzstatus zugunsten der Tierhalter. Ein Michel T. rief sogar dazu auf, Wölfe illegal zu beseitigen.

Angriff auf Brigitte Sommer

Carola T.  im Zusammenhang mit einem physischen Angriff auf Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V:
Unterwanderung von Pro-Wolf-Gruppen
  • Facebook-Aktivität: Unter einem Fake-Profil mit dem Kürzel „Ca Ro“ oder „Tu Ca“ infiltriert Carola T. Pro-Wolf-Gruppen auf Facebook seit Jahren. Sie versucht aktiv  die Aktivitäten von Wolfsschützern zu beobachten oder zu stören, natürlich auch um Informationen zu sammeln oder Einfluss zu nehmen. Für uns völlig unverständlich ist es, dass man sie gewähren lässt.

 

Quelle:

Perfektes Zusammenspiel zwischen unserer Dachorga Grüne Liga Sachsen e. V. und Wolfsschutz Deutschland!

Wir freuen uns riesig, dass der Eilantrag unserer Dachorganisation GRÜNE LIGA Sachsen e. V. gestern Erfolg hatte. Die Abschussgenehmigung auf einen Wolf aus dem Rosenthaler Wolf ist vorerst gestoppt. Unterstützt wurde die GRÜNE LIGA von unseren Vereinsmitgliedern von Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) auch ganz praktisch. Unsere Vereinsmitglieder hielten Nachtwache und sorgen damit dafür, dass die Wölfe sich nicht ins offene Feld trauten um abgeschossen zu werden. Hier ein Bild von unserem Zoologen Alexander  Januszkiewicz (rechts) und Patrick Grube.

Fall Pumpak – oder, wie kreieren wir einen Problemwolf

 

Pumpak – kein Problemwolf, sondern Opfer!

Vor über zwei Jahren klettert in Polen ein Wolfswelpe aus einem Bau, der Geschichte machen sollte. Die einen trachten ihm nach dem Leben, die anderen wollen sein Leben retten. In unserer Petition setzen sich bislang fast 100.000 Menschen für einen jungen Wolf aus Polen ein, der zwischen Sachsen und Polen herumwandert. Pumpak nennt man ihn liebevoll in Polen. Übersetzt heißt das „der Fette“. Und das hat seinen Grund. Pumpak liebt Kuchen und Dinge auf Komposthaufen. Dem Wolf geht es wie dem Menschen. Leckere Sachen setzen an. Vor einem Jahr ist er beim Hüten seiner Geschwister noch schlank. Schon damals fällt der polnischen Wissenschaftlerin Katarzyna Bojarska auf, dass sie es mit einem besonderen Tier zu tun hat. Als wir sie in Polen im Mai dieses Jahres besuchten, erzählt sie uns, dass er sich besonders liebevoll um seine ein Jahr jüngeren Geschwister gekümmert hat. Auffällig ist ein weißer Sattel auf der Schulter, ebenso eine ausgeprägte „Stupsnase.“ Es hieß, dass Pumpak von einem Förster angefüttert worden sein soll. Beweise gibt es dafür nicht. Nur Aussagen.

Nun macht Pumpak den großen Fehler, Ende November 2016 die Neiße zu überqueren. Auf deutscher Seite ist die Aufregung groß. Pumpak bedient sich im November an Komposthaufen. Nachweislich geht er Menschen aber aus dem Weg und flüchtet, sobald er sie sieht. Flugs werden Flugzettel ausgeteilt. Man solle jeden Wolf melden. Nach dem Verteilen der Handzettel explodieren die Sichtungen und Vorkommnisse.  Eine Liste wird erstellt und rückdatiert auf März.  Darauf finden sich 39 Vorfälle in der Liste, davon sind 26 mit einem Fragezeichen versehen. Dazu kommt noch eine Liste mit 26 Anhaltspunkten, dass es Pumpak nicht gewesen sein soll. Stand das Urteil da schon fest? Unklar. Fakt ist, dass Pumpaks Tod bereits Mitte Dezember beschlossene Sache war.

Zitat 15.12.16 –  „Grundlage des Protokolls Wolf, in denen selbst LUPUS erfolgreiche Vergrämungsmaßnahmen infrage stellt….ist damit die Überprüfung von Alternativen zum Abschuss ohne erfolgversprechendes Ergebnis erfolgt.“

Gleichzeitig ging die mediale Berichterstattung los. Sichtungen von Pumpak landeten in TV und in Tageszeitungen. Besonders hervorstechend ist ein Ereignis, das in der Liste auf den 23.11.2016 datiert ist. Pumpak soll im Hof der Familie gestanden haben, Frau S. habe Bilder gemacht. Kurz vor Pumpaks Todesurteil, nämlich am 12.12.16, erscheint aber erst der Artikel in einer Lokalzeitung. Eine so lange Zeitspanne nach Sichtung und Veröffentlichung ist absolut unüblich.

Dabei sollte doch eigentlich erst vergrämt werden. Allerdings bezweifeln die Wissenschaftler selbst den Erfolg einer solchen Aktion. Das Amt fragt nach Kosten-Nutzen. Die Öffentlichkeit wurde aber erst am 17. Januar 2017 informiert.

In der Abschussentscheidung steht, dass dabei maßgeblich gewesen wäre, dass Pumpak einem Jäger im Sommer eine Wildschweinschwarte gestohlen habe. Weiterhin könne er gefährlich für Menschen werden. Das Gutachten von LUPUS ist nicht eindeutig. Dort steht, dass eben dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte.

Im nächsten Absatz steht, dass Frau Bojarska eine Probe nachgereicht hätte. Wurde diese nach analysiert? Unklar. Doch selbst wenn Pumpak der Übeltäter gewesen ist, ist dies doch kein Grund für einen Abschuss. Schließlich bedienen sich auch andere Wildtiere an Abfällen. Ebenso steht in dem Gutachten, dass Pumpak zwei Mal besendert worden sei. Diente dabei Futter als Köder? Haben die Wissenschaftler Pumpak selbst angefüttert?

Weiter wird bestätigt, dass Pumpak kein Interesse an Menschen zeigt und sich sofort zurückziehen würde. Auch steht in dem Gutachten, dass Pumpak sich gar nicht so häufig sehen lassen würde.

Ja, wie denn nun?

Kurz nach Bekanntwerden der Abschussverfügung wird Pumpak dann doch noch einmal gesehen. Die Dame sagt, dass sie einen Kuchen zum Abkühlen hinausgestellt habe. Da hätte sie einen Wolf gesehen, der aber sofort geflüchtet sei, als er sie sah. Sie sagte, dass er wirklich nur den Kuchen wollte, er gar nicht gefährlich gewirkt habe und sie auch keine Angst gehabt habe.

Zur gleichen Zeit legen die Umweltverbände NABU, GzSDW und Co. Protest gegen den Abschussentscheid ein. LUPUS gibt zu Bedenken, dass nicht einmal der Versuch gemacht worden wäre, zu vergrämen. Wie kommen die LUPUS-Mitarbeiter zu einer solchen Aussage? Haben sie denn nicht am Abschussentscheid mitgewirkt?

Laut Akte ist dies so.

Die Umweltverbände verlautbaren, dass sie keine Klage gegen den Entscheid erheben können.

Die einen reden, die anderen handeln!

Zu dieser Zeit hat  unser Vereinsmitglied Brigitte Sommer die Petition für Pumpak ins Leben gerufen, die damals innerhalb von nur drei Tagen fast 15.000 Unterschriften erzielt hat. Aktuell steht die Petition bei fast 100.000 Unterstützern. Unser Vereinsmitglied Alexander Januszkiewicz versuchte zur gleichen Zeit auf dem Weg der Privatklage etwas zu erreichen. Gleichzeitig hatte die Grüne Liga mit ihrer gerichtlichen Intervention Erfolg und Akteneinsicht erlangt.

Die Abschussverfügung für Pumpak wurde nicht verlängert, aber er ist seit Ende Januar verschwunden. Wurde er gewildert? Von Seiten der Jägerschaft wollte jedenfalls niemand den Todesschuss ausführen. Dafür sind wir sehr dankbar.

„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“ Dies  soll Gustav Heinemann, dritter Bundespräsident der BRD gesagt haben.  Wölfe wurden,  seit die Menschen sesshaft wurden und mit dem Ackerbau anfingen, als Konkurrenz gesehen und gnadenlos dezimiert und verfolgt. Zu Zeiten der Jäger und Sammler sah das noch ganz anders aus. Die Legenden um „Bruder Wolf“ haben einen wahren Hintergrund. Mensch und Wolf waren Jagdgenossen, als Folge daraus entstanden Freundschaften, so genannte Lagerwölfe wurden in Familienverbände integriert. Neueste Erkenntnisse scheinen sogar zu bestätigen, dass der Mensch das Jagen vom Wolf gelernt hat und nicht umgekehrt. Dieses Erbe steckt heute noch immer in unseren Hunden. Die einen werden geliebt und verwöhnt, die wilden Verwandten gnadenlos verfolgt. Im Mittelalter brachte die Kirche Wölfe als „Hilfsgeister“ mit Frauen in Verbindung. Zu der Zeit der Hexenverbrennung erlitten Frauen und Wölfe ungeahntes Leid.  Wölfe wurden in Westeuropa fast komplett ausgerottet. Nun sind sie wieder da. Sie kommen nicht wegen uns, sondern wegen der wildreichen Wälder. Doch nicht jeder mag das akzeptieren. „Wie nützlich ist der Wolf?“ Gegenfrage: „Wie nützlich ist der Mensch?“

Nach dem Nutzen für unsere Erde beurteilt, schneidet nicht der Wolf schlecht ab, sondern wir.

 

Ein Blick in die Akte sowie Presseecho von damals.

 

 

 

 

 

Der Fall Pumpak im Pressespiegel von Anfang des Jahres:

https://www.tag24.de/nachrichten/rietschen-goerlitz-wolf-garten-sachsen-begegnung-angst-furcht-gesichtet-190909

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/problemwolf-pumpak-soll-leben-petition100.html

 

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/problemwolf-pumpak-abschussgenehmigung-laeuft-aus-100.html

 

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/pumpak-abschuss-umstritten-100.html

 

 https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/19560638

 

https://husky-echo.de/wolf-pumpak-darf-nicht-getoetet-werden/

 

http://www.sz-online.de/sachsen/pumpak-darf-leben-3618033.html