Brandenburg: Illegal geplante Wolfsjagden im November

Wolfsschutz-Deutschland e.V. erhebt entschieden Einspruch gegen die geplanten Wolfsabschüsse in Brandenburg, wie sie von Umwelt-Staatssekretär Gregor Beyer (parteilos, Ex-FDP) vorangetrieben werden. Diese Pläne sind nicht nur ein Angriff auf den Schutz einer bedrohten Tierart, sondern auch ein Produkt von Lobbyismus und politischen Eigeninteressen, die die wissenschaftlichen Fakten ignorieren und die wahren Probleme der Landwirtschaft verschleiern. Wir sagen klar und deutlich: Kein einziger Wolf darf in Brandenburg auf Jagden geschossen werden, denn das wäre illegal.

Gregor Beyers Fantasiezahlen und die Gefahr der Ausrottung

Beyer spricht von „mindestens tausend Wölfen“ in Brandenburg, möglicherweise sogar 1500-1600 und plant bis zu 330 Tiere abzuschießen. Diese Zahlen sind wissenschaftlich unhaltbar und reine Spekulation. Nach unseren Daten und den Schätzungen des Landesumweltamts leben in Brandenburg maximal 500 Wölfe, andere Experten sprechen von 350 bis 600 Tieren. Eine „Regulierung“ nach Beyers Vorgaben würde de facto die Ausrottung der Wölfe in Brandenburg bedeuten – ein unverantwortlicher Rückschritt im Wolfsschutz, der gegen europäisches Recht verstößt und die Wolfspopulation insgesamt gefährdet.

Lobbyismus statt Lösungen für Landwirte

Hinter Beyers Vorstoß steht auch kein Interesse am Wohl der Landwirte, sondern ein durchsichtiges Manöver, um die Wut und Frustration der Bauern auf die Wölfe zu lenken. Die Regierung sowie große und kleine Bauernverbände versagen seit Jahren darin, effektive Unterstützung für Landwirte und Kleinbetriebe bereitzustellen. Statt in präventive Maßnahmen wie Zäune, Wachhunde oder Entschädigungen für Wolfsrisse zu investieren, wird der Wolf als Sündenbock missbraucht. Beyer selbst gibt zu, dass seit Januar kein Fördergeld für solche Schutzmaßnahmen gezahlt wurde. Dieses Versagen der Politik wird nun durch die geplante Wolfsjagd kaschiert – ein klarer Beweis für den Einfluss von Jägerlobby und agrarindustriellen Interessen, die Beyers Pläne vorantreiben.

BSW: Doppelmoral statt echter Naturschutz

Auch der Einspruch des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) ist kritisch zu hinterfragen. Während sich das BSW gegen eine generelle Abschussquote ausspricht, befürwortet es die gezielte Jagd auf „Problemwölfe“ durch Kadaver-Auslegung. Diese Methode ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch wissenschaftlich widerlegt: Studien zeigen eindeutig, dass Wolfsabschüsse die Rudelstrukturen destabilisieren zu einem Anstieg von Konflikten mit Weidetieren führen können, da jüngere oder unerfahrene Wölfe häufiger Nutztiere angreifen. Die Behauptung des BSW, Abschüsse würden Weidetiere schützen, steht im direkten Widerspruch zu diesen Erkenntnissen. Hier zeigt sich eine Doppelmoral, die den Schutz der Wölfe nur halbherzig verteidigt und letztlich den Interessen der Jäger entgegenkommt.

Der Wolf ist kein Problem – die Politik ist es

Die wahren Herausforderungen in Brandenburg liegen nicht in der Präsenz der Wölfe, sondern an Machtmissbrauch, Gier und Eigeninteressen der Jagdlobbyisten. Anstatt auf wissenschaftlich fundierte Lösungen wie Herdenschutzmaßnahmen zu setzen, wird der Wolf bislang als Feindbild aufgebaut. Dies lenkt von den eigentlichen Problemen ab: der bislang mangelhaften Förderung für nachhaltige Landwirtschaft, der Vernachlässigung von Kleinbetrieben und der einflussreichen Agrar- sowie Jagdlobby, die die Politik in Brandenburg dominiert sowie bislang devoten großen Naturschutzverbänden.

Auch das BSW will Kadaver auslegen, um Wölfe dann abzuschießen. Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Können Wolfsjagden in Brandenburg im November 2025 überhaupt beginnen?

Nein, großflächige Wolfsjagden wie von Gregor Beyer geplant (Abschuss von bis zu 330 Wölfen) sind im November 2025 rechtlich nicht umsetzbar, aus folgenden Gründen:

  1. Unvollständige Gesetzgebung:
    • Die Anpassung des BNatSchG und BJagdG ist nicht abgeschlossen. Ohne diese Änderungen bleibt die derzeitige Rechtslage bestehen, die nur Einzelfall-Abschüsse erlaubt. Der Prozess der Gesetzesanpassung wird voraussichtlich Monate (bis 2026) dauern, da die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit haben, die Herabstufung umzusetzen.
    • Die brandenburgische Wolfsverordnung erlaubt zwar Abschüsse bei Nutztierrissen, aber keine pauschale Bestandsregulierung ohne Einzelfallprüfung.
  2. Günstiger Erhaltungszustand in Brandenburg (kontinentale Region):
    • In der kontinentalen Region, zu der Brandenburg gehört, wurde der Erhaltungszustand im FFH-Bericht als „unbekannt“ gemeldet. Eine abschließende Bewertung soll erst im Herbst 2025 folgen. Ohne eine Bestätigung des günstigen Erhaltungszustands in dieser Region wären Abschüsse rechtlich riskant, da sie gegen die FFH-Richtlinie verstoßen könnten, die den Erhaltungszustand sichern muss.
    • Die Angabe von maximal 500 Wölfen in Brandenburg wird durch Schätzungen des Landesamts für Umwelt (350–600 Wölfe) gestützt. Ein Abschuss würde die Population erheblich gefährden, was laut WWF und BfN-Gutachten (BfN-Schriften 715, 2024) nicht mit einem günstigen Erhaltungszustand vereinbar ist.
  3. Wissenschaftliche Kritik:
    • Studien zeigen, dass Abschüsse die Rudelstruktur destabilisieren und Nutztierrisse erhöhen können, was Beyers Pläne wissenschaftlich unhaltbar macht.
    • Die Bewertung des Erhaltungszustands wird von Naturschutzorganisationen als unvollständig kritisiert, da sie teilweise auf veralteten Daten basiert und die Beteiligung der Jägerschaft am Wolfsmonitoring Interessenkonflikte birgt.
  4. Rechtliche Anfechtbarkeit:
    • Klagen vor dem EuGH (z. B. von Green Impact) könnten die Herabstufung und Abschüsse verzögern. Ein EuGH-Urteil (C-601/22) betont, dass unvollständige Daten oder Verfahrensfehler Abschüsse unzulässig machen können.
    • In Brandenburg könnten Naturschutzverbände Abschüsse vor Verwaltungsgerichten anfechten, insbesondere wenn sie nicht wissenschaftlich begründet sind oder den Erhaltungszustand gefährden.

Was ist in Brandenburg leider möglich?

  • Einzelfall-Abschüsse: Unter der aktuellen Wolfsverordnung könnten Abschüsse von so gennannten „Problemwölfen“ oder Rudeln bei wiederholten Nutztierrissen genehmigt werden, vorausgesetzt, es liegt eine behördliche Genehmigung vor und andere Maßnahmen (z. B. Herdenschutz) wurden ausgeschöpft.
  • Herdenschutz: Die EU und das Land Brandenburg fördern Maßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde, die laut WWF die Risszahlen 2024 bereits reduziert haben. Dies wäre eine rechtlich sichere und wissenschaftlich fundierte Alternative zu Abschüssen.

Fazit

Obwohl die EU den Schutzstatus des Wolfs auf Anhang V herabgestuft hat und Deutschland für die atlantische Region einen günstigen Erhaltungszustand gemeldet hat, ist in der kontinentalen Region (inklusive Brandenburg) der Erhaltungszustand noch „unbekannt“. Die notwendigen Änderungen des BNatSchG und BJagdG sind bis November 2025 nicht abgeschlossen, wodurch großflächige Wolfsjagden, wie von Gregor Beyer geplant, illegal wären. Ein Abschuss von 330 Wölfen würde zudem die Population in Brandenburg (max. 500 Wölfe) gefährden und gegen die FFH-Richtlinie verstoßen, da der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert wäre. Naturschutzorganisationen wie Green Impact könnten solche Pläne noch immer gerichtlich stoppen, denn es liegt eine Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus vor. Brandenburg sollte, wie ja auch endlich gemacht, auf Herdenschutz setzen, um Konflikte zu minimieren, anstatt auf rechtlich und wissenschaftlich fragwürdige Abschüsse zu setzen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert die sofortige Einstellung aller Pläne für Wolfsabschüsse in Brandenburg. Der Wolf ist ein unverzichtbarer Teil unseres Ökosystems und ein Symbol für den Schutz der Umwelt. Wir lassen nicht zu, dass Lobbyismus und Populismus unsere Natur zerstören.

Quellen:

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/wolf-streit-in-brandenburg

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