Vom Wal-Retter zum Wolfs-Jäger: Wie Backhaus die Bürger mit „streng geschützt“ in die Irre führt

Während Umweltminister Dr. Till Backhaus (SPD) in der Pressemitteilung zum „Tag des Wolfes“ am 30. April 2026 beteuert, der Wolf bleibe „streng geschützt“, zeigt sein tatsächliches Handeln und seine politische Linie ein völlig anderes Bild. In der Öffentlichkeit heißt es beruhigend: „Rechtlich bleibt der Wolf eine streng geschützte Art. Eingriffe sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.“ Gleichzeitig hat Backhaus der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz im Bundesrat nicht zugestimmt – nicht etwa, weil er den Wolf schützen wollte, sondern weil ihm die Neuregelung nicht weit genug geht.

Die beruhigende Rhetorik – und die harte Realität

Beispielfoto Wolfsjährling.

In der Pressemitteilung zum „Tag des Wolfes“ am 30. April 2026 heißt es wörtlich:

„Rechtlich bleibt der Wolf eine streng geschützte Art nach europäischem und nationalem Recht. Eingriffe sind nur unter engen Voraussetzungen möglich…“

Gleichzeitig hat Backhaus der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz im Bundesrat nicht zugestimmtnicht aus Schutzgründen, sondern weil ihm die Neuregelung nicht weit genug geht. Original-Zitate machen das eindeutig:

  • „Es ist bekannt, dass ich mich seit langer Zeit für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes eingesetzt habe. Im Fokus stand für mich immer […] die rechtssichere Entnahme schadstiftender Wölfe.“ (Pressemitteilung März 2026)
    regierung-mv.de
  • „Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Änderung des Bundesjagdgesetzes und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für rechtssichere Verfahren zur Wolfsentnahme sorgen. Die neuen Regeln seien nicht hinreichend konsequent und praxistauglich.“ (März 2026)
    zeit.de
  • „Wir brauchen jetzt endlich eine rechtssichere Grundlage zur Entnahme von auffälligen Wölfen.“ (Januar 2026)
    regierung-mv.de
Backhaus kritisiert seit Monaten, dass die Bundesnovelle nicht genügend Rechtssicherheit für schnelle und gerichtsfeste Entnahmen schaffe. Er sieht widersprüchliche Regelungen zwischen Jagd- und Naturschutzrecht und befürchtet Klagen. Sein Ziel ist klar: einfachere, praxistauglichere Abschüsse und ein echtes Bestandsmanagement. Die Formulierung „streng geschützt“ dient vor allem dazu, die Schutzseite und die Öffentlichkeit zu beruhigen, während im Hintergrund die Strukturen für mehr Entnahmen ausgebaut werden – zuletzt durch die direkte Eingliederung des Wolfskompetenzzentrums ins Ministerium. Wir berichteten bereits hier:https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/20/das-wolfskompetenzzentrum-in-mecklenburg-vorpommern-ein-technokratischer-schritt-zur-institutionalisierten-wolfsjagd/
Das ist klassische politische Trickserei: Nach außen Kontinuität und hohen Schutz suggerieren, während man intern maximale Handlungsfähigkeit gegen Wölfe anstrebt.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Die „Erweckung“ beim Wal – und was sie über den Umgang mit Wölfen verrät

Backhaus wurde beim Drama um den gestrandeten Buckelwal „Timmy“ plötzlich zum Retter umstilisiert. Nach anfänglicher Passivität und Ablehnung privater Bergungsversuche gab es eine medienwirksame Kehrtwende. Diese „Erweckung“ bei einem charismatischen Meeressäuger offenbart die Doppelmoral: Wo mediale Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck hoch sind, zeigt man Mitgefühl. Beim Wolf, der vor allem in ländlichen Regionen Konflikte auslöst, sieht die Praxis anders aus. Hier wird konsequent auf „Management“, „Regulierung“ und schnellere Entnahmemöglichkeiten gesetzt.

Zitate zum Wal von Backhaus:

  • „Der Wal hatte Mut, der wollte leben.“
    (MDR-Interview, nach der Rettungsaktion, Mai 2026)
  • „Wenn man einem Wal einmal in die Augen geschaut hat, ist man ein anderer Mensch.“
    (Mehrfach in Pressestatements verwendet, z. B. nach der Freilassung)
  • „Wir haben am Ende dieses Tier gerettet.“
    (ZDF, 28. April 2026 – Triumph-Statement an seine Kritiker gerichtet)
  • „Seine Rufe lassen mich nicht mehr los.“
    (Tagesspiegel, April 2026)
  • „Ich habe wieder nur zwei, drei Stunden geschlafen.“
    (BILD, über seinen persönlichen Einsatz)
  • „Es war mir wichtig, nah beim Wal zu sein. Man nimmt ihn ganz anders wahr als aus großer Entfernung.“
    (BILD, nachdem er im Trockenanzug zum Wal geschwommen war)

Stabile Population – überschaubare Schäden

Aktuell leben in MV 26 Wolfsrudel und zwei Paare (Monitoring 2025/26). Die Population ist stabil. Hier der Link zur Liste: https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/
Seit 2007 wurden landesweit mehr als 3.000 Nutztiere verletzt oder getötet, dafür über 270.000 Euro Entschädigung gezahlt (Stand 2024: exakt 272.868 € bei 2.588 betroffenen Tieren). Das sind im Schnitt weniger als 15.000 Euro pro Jahr – eine im Landeshaushalt vernachlässigbare Summe, die zudem oft durch unzureichenden Herdenschutz mitverursacht wird. Effektiver Präventionsschutz (Zäune, Herdenschutzhunde) reduziert Risse nachweislich deutlich.Wichtig zur Transparenz: Auf wolf-mv.de gibt es detaillierte Listen der Rissvorfälle mit Angaben zum Herdenschutz-Status („Grundschutz vorhanden“, „mit Mängeln“, „kein Grundschutz“). Viele Schäden ereignen sich trotz oder wegen unzureichender Sicherung. Das unterstreicht: Das Problem liegt nicht beim Wolf, sondern häufig bei der mangelnden Prävention. Hier der Link zur Liste: https://wolf-mv.de/kompensation/
Beispielfoto Wolf.

Persönliche Interessen: Der Jäger als Wolfspolitiker

Till Backhaus ist selbst Jäger. Diese persönliche Nähe zur Jagdszene ist kein Geheimnis. Sie erklärt zumindest teilweise, warum er seit Jahren für eine Aufweichung des Wolfschutzes kämpft und mit Jägern und Landwirten enger zusammenarbeitet als mit konsequenten Naturschützern. Die Einbindung der Jägerschaft bei Vergrämung und Entnahmen im Managementplan passt perfekt ins Bild.

Fazit: Vom Schutz zum Schuss – mit freundlicher Rhetorik

Die Bürger  verdienen Aufrichtigkeit, statt Manipulation. Der Wolf ist durch die EU-Herabstufung und das Bundesjagdgesetz nicht mehr streng geschützt. Backhaus weiß das genau – und will sogar noch weiter gehen. Die Bündelung des Wolfsmanagements direkt ins Ministerium, der geplante neue Managementplan und die Forderung nach mehr Rechtssicherheit für Abschüsse sprechen eine klare Sprache.

Wir fordern:

  • Herdenschutz statt tödlichem „Management“
  • Unabhängiges Monitoring statt ministeriell gesteuerter Daten für die Jagd

 

Der Wolf braucht keine technokratische Verwaltung. Er braucht konsequenten Schutz – auch und gerade gegen politische Doppelzüngigkeit. 

 

Quelle:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=219716

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Mecklenburg-Vorpommern: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige gegen Minister Till Backhaus und Landrat Sebastian Constien wegen illegaler Tötung einer Wölfin

Beispielbild toter Wolf.

In der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 hätten behördliche Bedienstete eine Wolfsfähe bei Schwaan mit einem Gewehr getötet, heisst es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern, am 11.04.2020.

Die Wolfsfähe hätte sich, so Originaltext „offenbar“ mehrfach mit einem Hund gepaart. Daher hätte die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung bestanden.
Die Tötung wäre erforderlich gewesen, um eine Hybridisierung abzuwenden. Hybridisierung stelle eine erhebliche Gefährdung der Art Wolf dar, wird in der Pressemitteilung als Grund angegeben. Faktisch liegt die „Hybridisierungsrate“ in Deutschland aber unter einem Prozent. Von einer Gefährdung des Wolfsbestandes in Deutschland kann bei geschätzt 1.000 Wölfen mit Welpen also gar keine Rede sein.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt habe beim Landrat des Landkreises Rostock einen Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wolfsfähe und die entsprechenden waffenrechtlichen Zulassungen gestellt. Die Ausnahmegenehmigung sei vom Landrat erteilt worden. Wir sind entsetzt darüber, dass die Öffentlichkeit weder über Antrag noch über dessen Genehmigung informiert wurden war, wie es in einem demokratischen Verfahren üblich gewesen wäre.

Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt nun Strafanzeige gegen Landrat Sebastian Constien (SPD) sowie Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) und ausführende Personen. Selbst nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die das Töten von Hybriden – also Mischlingen zwischen Wolf und Hund – jetzt erlaubt – (allerdings liegen der EU zahlreiche Beschwerden gegen die Änderung vor) – ist eine prophylaktische Tötung – um die Geburt von Mischlingen zu verhindern – dazu auch noch aufgrund aus Gründen von Hörensagen ohne Nachweis, absolut illegal und eröffnet Tür und Tor für Wildwestmethoden. Hier besteht eine erhebliche Gefahr, dass sich solche Behauptungen einbürgern sowie nachgeahmt werden und als Anlass zur wahllosen Tötung von Wölfen herbeigenommen werden könnten.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=159272&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle&fbclid=IwAR1OBYSZCHBirhsS29ycuR5dQxo7fOqvqyrPYzpfzZ0Q7z4TPfiVs42XcGc